Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerberater

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Allgemeine und Besondere Ve... / 1.2

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / d) Richtiger Adressat der Beratung

Rz. 320 Inwieweit ein Rechtsanwalt oder Steuerberater Hinweise auf gestaltungsabhängige Steuerrisiken haftungsvermeidend an Angestellte seiner Auftraggeberin (einer GmbH) erteilen kann oder ob er sie der Geschäftsleitung unmittelbar vortragen muss, hängt sowohl von der betrieblichen als auch von der persönlichen Stellung der angesprochenen Angestellten (im entschiedenen Fall...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / aa) Mitverschulden bei Verletzung

Rz. 41 Verletzt der Mandant seine Informationspflicht und entsteht ihm daraus ein Schaden, so kann ein Regressanspruch gegen seinen Rechtsanwalt wegen eines Mitverschuldens entfallen oder gemindert werden (§ 254 BGB; vgl. § 6 Rdn 1 ff.).[241] Dies kommt z.B. in Betracht, wenn der Mandant seinem Anwalt verschwiegen hat, dass Baugenehmigung und Gaststättenerlaubnis einer Erweit...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / 1. Grundlagen

Rz. 27 Im häufigsten Dritthaftungsfall soll ein beruflicher Sachkenner – etwa ein Rechtsberater (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder eine Gesellschaft dieser Berufskreise) – im Auftrag seines Mandanten aufgrund seiner Fachkundemehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / Teil 5 Zusatzvereinbarung zur Bürohaftpflichtversicherung

Durch entsprechenden Hinweis im Versicherungsschein oder Nachtrag kann für Rechts- und Patentanwälte sowie Steuerberater die Bürohaftpflichtversicherung mitversichert werden. Für vereidigte Buchprüfer und Wirtschaftsprüfer ist die Mitversicherung nur möglich, wenn sie vor der Bestellung gem. WPO bei einer Allianz-Gesellschaft Versicherungsschutz hatten oder die Rechtsanwalts...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (4) Hinweispflichten bei beschränktem Mandat

Rz. 177 Auch wenn der Rechtsanwalt nur eingeschränkt beauftragt ist (vgl. Rdn 31), kann eine Nebenpflicht bestehen, seinen Auftraggeber auf die drohende Verjährung von Ansprüchen gegen einen Dritten hinzuweisen (vgl. Rdn 16, § 1 Rdn 61). Bei einem Prozessmandat wird vorausgesetzt, dass für den Rechtsanwalt ersichtlich ist, dass bei Verlust des Rechtsstreits Ansprüche gegen e...mehr

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§ 12 Treuhandvertrag / 2. Wechselseitige Pflichten

Rz. 26 Ein Rechtsberater (Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) als Treuhänder hat – dies ist seine Hauptleistungspflicht – das ihm vom Treu-(Auftrag-)geber übertragene Geschäft zu besorgen; dabei kann es sich um einen Dienst- oder Werkvertrag handeln (§ 675 Abs. 1 BGB; vgl. Rdn 22). Der Treuhänder hat dem Treugeber die erforderlichen Nachrichten zu übermitteln, au...mehr

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§ 12 Treuhandvertrag / II. Verschulden

Rz. 50 Hat der Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer eine Treuhandpflicht verletzt, ist von seinem Verschulden (§ 276 BGB) auszugehen; er hat sich zu entlasten (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB).[157] Verletzt eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Treuhandkommanditistin eine vorvertragliche Aufklärungspflicht ggü. einem Anlageinteressenten als künftigem Treugeber, häng...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / 2. Folgerungen für den berufstypischen Rechtsberatervertrag

Rz. 69 Grds. führt das Vertrauensverhältnis zwischen Auftraggeber und Rechtsanwalt[258] dazu, dass ein berufstypischer (echter) Anwaltsvertrag nach seinem Wesen und Inhalt Pflichten allein zwischen den Vertragspartnern auslöst; nur ausnahmsweise können Dritte in den Vertrag einbezogen sein.[259] Dies kann im Wege der Vertragsauslegung dann angenommen werden, wenn die Vertrag...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / a) Führung und Aufbewahrung

Rz. 392 Nach § 50 Abs. 1 BRAO (vgl. § 66 StBerG für Steuerberater; § 51b WPO für Wirtschaftsprüfer) muss ein Rechtsanwalt durch das Führen von Handakten ein geordnetes Bild über die von ihm entfaltete Tätigkeit geben können. Der Rechtsanwalt hat die Handakten gem. § 50 Abs. 1 Satz 2 BRAO für die Dauer von sechs Jahren aufzubewahren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderj...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / aa) Sicherung von Fristen, insb. gegen Verjährung

Rz. 160 Der in der Praxis wichtigste Sicherungsfall ist die Beachtung von Verjährungsfristen und die Verhinderung der Verjährung (§§ 194 bis 218 BGB) von Ansprüchen des Auftraggebers.[680] Die Rechtsprechung leitet die Verpflichtung des Rechtsanwalts, einem Rechtsverlust des Mandanten wegen Verjährung durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken,[681] aus der allgemeinen Pflic...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / cc) Zu erwartende Gesetzesänderungen

Rz. 64 Wird in der Tages- oder Fachpresse über Vorschläge zur Änderung des (Steuer-)Rechts berichtet, die im Fall ihrer Verwirklichung von dem Mandanten erstrebte Ziele u.U. vereiteln, beeinträchtigen oder umgekehrt erst ermöglichen, ist der rechtliche Berater (in der Praxis wegen der häufigen Änderung des Steuerrechts v.a. der Steuerberater) gehalten, sich aus allgemein zug...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / A. Besondere Bedingungen

1. Mitversicherung a) Mitversichert sind allgemeine Vertreter (§ 69 StBerG), Praxisabwickler (§ 70 StBerG) oder Praxistreuhänder (§ 71 StBerG) für die Dauer ihrer Bestellung sowie Vertreter (§ 145 StBerG) während der Dauer eines Berufs- oder Vertretungsverbots. Diese Mitversicherung besteht in dem Umfang nicht, in dem die Mitversicherten durch eine eigene Versicherung Deckung...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 2. Umfassendes oder beschränktes Mandat

Rz. 16 Der Rechtsanwalt wird wohl selten ein generell unbeschränktes Mandat in dem Sinne erhalten, dass er den Mandanten in jeglicher Hinsicht rechtlich beraten soll. Das kommt bei Unternehmen vor, die einen Rechtsanwalt zur Beratung in sämtlichen anfallenden Rechtsangelegenheiten beauftragen, häufig gegen pauschalierte Vergütung. Ansonsten wird ein Mandant i.d.R. zu einem A...mehr

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§ 11 Auskunftsvertrag / III. Auskunftsvertrag mit Dritten in Wahrnehmung der Interessen des Mandanten

Rz. 11 In die Gefahr, unbewusst durch schlüssiges Verhalten eine vertragliche Auskunftshaftung zu übernehmen, gerät ein Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer v.a. dann, wenn er in Wahrnehmung der Interessen seines Mandanten mit Dritten – insb. mit einem Gegner des Mandanten – Verbindung aufnimmt.[26] 1. Rechtsanwalt Rz. 12 Ein Auskunftsvertrag wurde verneint in ei...mehr

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§ 12 Treuhandvertrag / I. Tätigkeiten

Rz. 21 Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer werden häufig als Treuhänder [58] tätig, etwa beimehr

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§ 9 Vertrag zugunsten Dritter / IV. Vollzugsverhältnis zwischen Rechtsberater und begünstigtem Dritten

Rz. 31 Der Dritte, zu dessen Gunsten ein Vertrag zwischen dem Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer und seinem Auftraggeber geschlossen wird, tritt in keine vertragliche Beziehung zu dem Rechtsberater.[84] Allerdings wird zwischen Rechtsberater und Drittem ein vertragsähnliches (Vollzugs-, Leistungs-, Dritt-) Verhältnis begründet.[85] Deswegen obliegen dem Dritte...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / b) Außerordentliches Kündigungsrecht beider Parteien

Rz. 84 Aus § 627 Abs. 1 BGB wird allgemein gefolgert, dass sowohl der Auftraggeber als auch der Rechtsanwalt den Anwaltsvertrag grds. jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen können. Nach § 627 Abs. 1 BGB kann ein Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis i.S.v. § 622 BGB ist, gekündigt werden, ohne dass die Voraussetzungen des § 626 BGB vorliegen müssen. Es wird da...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / § 14 Kumulsperre

I. Ein Versicherungsnehmer mit unterschiedlichen Qualifikationen Unterhält der Versicherungsnehmer aufgrund zusätzlicher Qualifikationen weitere Versicherungsverträge (z.B. in der Eigenschaft als Rechtsanwalt, Rechtsbeistand, Patentanwalt, Steuerberater, vereidigter Buchprüfer oder Wirtschaftsprüfer) und kann er für ein und denselben Verstoß Versicherungsschutz auch aus einem...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 6. Wissentliche Pflichtverletzung

Rz. 70 Nach § 103 VVG haftet der Versicherer nicht, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich und widerrechtlich[159] den beim Dritten eingetretenen Schaden herbeigeführt hat. Nach h.M.[160] muss der Versicherungsnehmer in seinen Vorsatz nicht nur die schädigende Handlung, sondern auch den Erfolg, d.h. den Schaden, aufgenommen haben, wenn der Versicherer nach § 103 VVG leistu...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / D. Rechtsberaterverträge mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

Rz. 19 Ein echter Anwaltsvertrag, aufgrund dessen der Rechtsanwalt seinem Auftraggeber Rechtsbeistand schuldet (§ 3 BRAO), oder ein berufstypischer Steuerberater- oder Wirtschaftsprüfervertrag kann zum Inhalt haben, dass der Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer mit seiner Leistungspflicht zumindest auch die Vermögensinteressen eines Dritten wahrzunehmen hat. Da...mehr

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§ 9 Vertrag zugunsten Dritter / 3. Rechtsstellung des Rechtsberaters (Versprechenden und Schuldners)

Rz. 17 Der Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer kann gem. § 334 BGB, soweit diese Vorschrift nicht – dies ist auch "stillschweigend" durch schlüssiges Verhalten möglich – abbedungen worden ist,[51] alle Einwendungen und Einreden aus dem Dienst- oder Werkvertrag (Deckungsverhältnis) nicht nur seinem Auftraggeber (Versprechensempfänger), sondern auch dem begünsti...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / b) Mindestversicherungsschutz für die Gesellschaft

Rz. 26 Die Mindestversicherungssumme beträgt 2,5 Mio. EUR für jeden einzelnen Versicherungsfall. Damit wurde hier die naheliegende Angleichung an die Rechtsanwalts-GmbH (§ 59j BRAO) vorgenommen. Die jährliche Höchstleistung lehnt sich ebenfalls an die Regelungen an, die für die GmbH gelten. Die Mindestversicherungssumme muss für mindestens so viele Fälle pro Versicherungsjah...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / F. Rechtsfolgen eines Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

Rz. 73 Haben die Vertragspartner einen Dritten in den Schutzbereich ihres Vertrages einbezogen, ohne ein unmittelbares Forderungsrecht des Dritten gem. § 328 Abs. 1 BGB zu begründen, hat der Dritte grds. einen aus dem Vertrag abgeleiteten Anspruch auf Ersatz seines Schadens infolge schuldhafter Verletzung einer drittbezogenen Schutz-(Neben-)pflicht oder (Haupt-)Leistungspfli...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / Literaturtipps

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Literaturverzeichnis

Zur Spezialliteratur siehe die Hinweise vor den einzelnen Teilen bzw. Paragraphen. Arndt/Lerch/Sandkühler, Bundesnotarordnung, 8. Aufl. 2016 Assmann/Schütze, Handbuch des Kapitalanlagerechts, 4. Aufl. 2015 Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 4. Aufl. 2019 v. Bar/Mankowski, Internationales Privatrecht, Bd. I, 2. Aufl. 2003 Bd. II, 2. Aufl. 2019 Baumbac...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 1. Allgemeines und Vergütungsprozess

Rz. 418 Rechtliche Grundlage eines Vergütungsanspruchs des Rechtsanwalts oder Steuerberaters ist i.d.R. ein Vertrag. Beauftragt ein Prozessbevollmächtigter im eigenen Namen einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung eines Termins, so ist der Terminsvertreter regelmäßig Erfüllungsgehilfe des Prozessanwalts und verdient die Gebühr für diesen.[1526] Entsprechend § 5 RVG gilt auch für...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (2) Maßgeblich für Rechtsberater

Rz. 79 Der Rechtsanwalt und der Steuerberater haben die Wahrnehmung ihrer Mandate grds. an der – jeweils aktuellen – höchstrichterlichen Rechtsprechung im Zeitpunkt der Beratung auszurichten.[372] Dies gilt auch dann, wenn es sich aus der Sicht des beauftragten Anwalts um ein rechtliches Sondergebiet handelt.[373] Die höchstrichterliche Rechtsprechung ist grds. auch dann maß...mehr

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§ 6 Mitverschulden / VI. Darlegungs- und Beweislast des Rechtsberaters

Rz. 34 Die Darlegungs- und Beweislast für den Einwand des Mitverschuldens trägt nach allgemeinen Grundsätzen der Schädiger, der damit seine Ersatzpflicht mindern oder beseitigen will.[162] Dies gilt auch für den Mitverschuldenseinwand in der Haftung des Anwalts[163] und des Steuerberaters.[164] Danach hat der Berater die Umstände darzulegen und zu beweisen, die ein Mitversch...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 2. Verwaltungsverfahren

Rz. 111 Diese wertende Betrachtungsweise lässt sich auf den Ausgang von Verwaltungsverfahren insoweit übertragen, als sie rechtlich gebunden waren, bei gesetzmäßiger Durchführung also nur zu einem einzigen Ergebnis hätten gelangen können. In diesen Fällen ist ebenfalls allein darauf abzustellen, wie die Behördenentscheidung richtigerweise hätte lauten müssen.[243] Dies gilt ...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Stillschweigender Vertragsschluss

Rz. 15 Um die Beteiligten vor ungewollten Haftungs- oder Gebührenrisiken zu schützen, kann ein stillschweigend (konkludent) geschlossener Anwaltsvertrag nicht ohne Weiteres angenommen werden.[52] Im Interesse der Rechtssicherheit sind an die Annahme eines Vertragsschlusses durch schlüssiges Verhalten erhöhte Anforderungen zu stellen.[53] So reicht für die Annahme des Angebot...mehr

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§ 9 Vertrag zugunsten Dritter / III. Valutaverhältnis zwischen Auftraggeber und begünstigtem Dritten

Rz. 29 Das rechtliche Zuwendungs- (Valuta-) Verhältnis in der inneren Beziehung zwischen dem Auftraggeber des Rechtsanwalts, Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers und dem Dritten, der durch den Rechtsberatervertrag (Außen- oder Deckungsverhältnis) begünstigt wird, bildet den Rechtsgrund dafür, dass der Mandant (Versprechensempfänger) den vertraglichen Anspruch auf die Vertr...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / e) Bearbeitung des Mandats

Rz. 529 Die Haftung darf nur auf solche Mitglieder einer Sozietät beschränkt werden, die das Mandat "im Rahmen ihrer eigenen beruflichen Befugnisse bearbeiten". Es ist erforderlich, dass derjenige Sozius, auf den die Haftung konzentriert wird, das Mandat tatsächlich "bearbeitet". In Anlehnung an § 8 Abs. 2 PartGG a.F. (vgl. Rdn 439 ff.) ist hiermit v.a. dasjenige Mitglied de...mehr

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§ 11 Auskunftsvertrag / I. Auskunft und Anlageberatung

Rz. 24 Ein eigenständiger Vertrag eines Rechtsanwalts, Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers, einen Anlageinteressenten bzgl. einer Kapitalanlage zu beraten, kann eine (echte) berufstypische Vereinbarung[51] oder ein (unechter) berufsuntypischer Vertrag[52] sein (vgl. § 1 Rdn 136, 161 ff., § 2 Rdn 1 f.). Rz. 25 Ein Rechtsberater kann eine Anlageberatung auch als unselbststän...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / b) Verletzung einer leistungsbezogenen vertraglichen Nebenpflicht

Rz. 10 Der Mandant kann einen Schadensersatzanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB gegen einen Rechtsberater wegen schuldhafter Verletzung einer leistungsbezogenen vertraglichen Nebenpflicht, die nach ihrem Zweck unmittelbar der ordnungsmäßigen Erfüllung des Schuldverhältnisses dient, etwa in folgenden Fällen erwerben: Beispiele Ein Rechtsanwalt, der einen Restitutionsanspruch nach de...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / A. Einleitung

Rz. 1 Das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001 (SchuModG),[1] das bzgl. der Neuregelung des BGB – einschließlich des neuen Verjährungsrechts (§§ 194 ff. BGB) – am 1.1.2002 in Kraft getreten ist (Art. 9 dieses Gesetzes, Art. 229 §§ 5, 6 EGBGB), hatte die folgenden – inzwischen aufgehobenen – Verjährungsvorschriften, die Beginn und Frist der Verjährung ver...mehr

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§ 13 Verschulden bei Vertra... / II. Beteiligung an Vertragsverhandlungen des Mandanten

Rz. 14 In die Gefahr, wegen Verletzung vorvertraglicher Pflichten aus Verschulden bei Vertragsschluss einem Nichtmandanten selbst zu haften, geraten Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer i.d.R. dann, wenn sie für ihren Auftraggeber Vertragsverhandlungen mit einem Dritten führen oder daran mitwirken. Dabei kann ein persönliches Vertrauen des Verhandlungsgegners o...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / A. Der Versicherungsschutz (§§ 1 – 4)

§ 1 Gegenstand des Versicherungsschutzes, Vermögensschaden, Versicherungsnehmer I. Versicherungsschutz für berufliche Tätigkeit, Vermögensschadenbegriff 1. Gegenstand des Versicherungsschutzes Der Versicherer bietet dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für den Fall, dass er wegen eines bei der Ausübung beruflicher Tätigkeit von ihm selbst oder einer Person, für die er na...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Allgemeine und Besondere Ve... / C. Das Versicherungsverhältnis (§§ 7 – 16)

§ 7 Versicherung für fremde Rechnung, Abtretung, Verpfändung, Rückgriffsansprüche I. Versicherung für fremde Rechnung 1. Geltung der Vertragsbestimmungen für versicherte Personen Soweit sich die Versicherung auf Haftpflichtansprüche erstreckt, die gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst gerichtet sind (versicherte Personen), finden alle in dem Versicherungsvert...mehr

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§ 12 Treuhandvertrag / 2. Abweichung von Weisungen

Rz. 47 Da der Treuhänder Interessen des Treugebers wahrzunehmen hat, sind dessen Weisungen grds. bindend (vgl. § 2 Rdn 347, § 4 Rdn 24 f.); dies gilt auch für geänderte Weisungen (§§ 665, 675 Abs. 1 BGB).[146] Der Treuhänder darf Weisungen aber nicht blindlings folgen. Bergen sie eine Gefahr für den Treugeber, etwa weil sie unklar oder sachwidrig sind oder veränderten Verhäl...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / c) Beispiele

Rz. 135 Die vertragliche Pflicht zur Schadensverhütung verlangt von einem Rechtsanwalt z.B.,mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / a) Treuhänderische Vermögensverwaltung

Rz. 166 Zur anwaltlichen Berufstätigkeit kann gem. § 43a Abs. 5 Satz 2 BRAO, § 4 BORA u.a. die Verwahrung und/oder Verwaltung von Fremdgeldern gehören.[425] Der BGH hat entschieden, dass auch die Treuhandtätigkeit (vgl. § 9 Rdn 8 f., § 12 Rdn 21 ff.) zum Berufsbild des Rechtsanwalts gehört.[426] Ein Rechtsanwalt, der als Treuhänder bei einem Anlagemodell die eingezahlten Gel...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / a) Ersatzanspruch aus steuerlicher Beratung

aa) Pflichtverletzung vor Erlass des belastenden Steuerbescheids Rz. 28 Liegt die Pflichtverletzung vor Erlass des belastenden Steuerbescheids, so ist nach der neuen "Risiko-Schaden-Formel" (vgl. Rdn 22 ff.) die – den Verjährungsbeginn auslösende – Schadensentstehung regelmäßig anzunehmen mit Bekanntgabe des belastenden Steuerbescheids gem. § 122 Abs. 1, § 155 Abs. 1 Satz 2 A...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / aa) Einzel- oder Gesamtmandat

Rz. 409 Abweichend vom Grundsatz der gemeinschaftlichen Geschäftsführung und Vertretung (§§ 709, 714 BGB) hat die frühere Rechtsprechung des IX. Zivilsenats die Willenserklärungen der Parteien beim Abschluss eines echten Rechtsberatervertrages regelmäßig dahin gehend ausgelegt, dass der Vertrag mit allen Sozietätsmitgliedern abgeschlossen wird (Gesamtmandat).[928] Wegen beso...mehr

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§ 11 Auskunftsvertrag / I. Verletzung einer Auskunftspflicht

Rz. 35 Derjenige, der behauptet, ein Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer habe ihn durch eine fehlerhafte Auskunft geschädigt, hat für einen Schadensersatzanspruch zunächst darzulegen und – gem. § 286 ZPO – zu beweisen, dass der Rechtsberater ihm ggü. eine vertragliche Auskunftspflicht – gemäß den vorstehenden Ausführungen (vgl. Rdn 3 ff.) – übernommen und dies...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / IV. Vorvertragliches Verhältnis mit Schutzwirkung

Rz. 17 Unter den dargelegten Voraussetzungen kann schon ein vorvertragliches Verhältnis Schutzwirkung für einen Dritten haben.[59]mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / bb) Vertrauen auf Richtigkeit der Angaben

Rz. 42 I.d.R. darf der Rechtsanwalt auf die Richtigkeit tatsächlicher Angaben seines Auftraggebers – oder eines Dritten, dem der Mandant die Unterrichtung seines Anwalts überlassen hat[245] – ohne eigene Nachforschungen vertrauen,[246] solange er deren Unrichtigkeit nicht kennt oder kennen muss.[247] Dies gilt insb. für eine Information, die die berufliche Tätigkeit des Mand...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / cc) Haftung neu eingetretener Sozien

Rz. 413 Nach dem vertragsrechtlichen Konzept der bisherigen Rechtsprechung haftete ein neu in eine Sozietät eingetretener Rechtsanwalt grds. nicht für Schadensersatzansprüche aus einem Mandatsverhältnis, das zu dem Zeitpunkt seines Eintritts bereits abgeschlossen war. In laufende Mandate wurde das neu eintretende Sozietätsmitglied danach nur aufgrund entsprechender Vereinbar...mehr

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§ 14 Bürgerlich-rechtliche ... / V. Haftungsausfüllende Kausalität

Rz. 17 Die Prospekthaftung setzt voraus, dass ein Ursachenzusammenhang zwischen der Pflichtverletzung des Prospektverantwortlichen und dem behaupteten Schaden des Anlegers besteht (haftungsausfüllende Kausalität; vgl. § 5 Rdn 1 ff.). Rz. 18 Nach ständiger Rechtsprechung besteht zugunsten des geschädigten Kapitalanlegers eine – widerlegbare – Vermutung, wonach die Lebenserfahr...mehr