Rz. 44

Zu den wesentlichen Neuerungen der DSGVO gehört auch, dass derjenige, welcher – wie hier der Rechtsanwalt im Rahmen eines anvertrauten Mandats – personenbezogene Daten verarbeitet, die betroffene Person nach den Art. 13, 14 DSGVO über eine Vielzahl an wichtigen Gesichtspunkten und die ihnen zustehenden Rechten informieren muss.

Zu unterscheiden sind diese Informationspflichten von dem weitergehenden Auskunftsanspruch des Betroffenen, den der Rechtsanwalt als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung aber nur dann erfüllen muss, wenn eine solche Auskunft auch tatsächlich begehrt wird. Die Informationspflichten der Art. 13, 14 DSGVO muss der Rechtsanwalt als Verantwortlicher i.S.d. Art., 4 Nr. 7 DSGVO dagegen von sich aus erfüllen und ein Verstoß kann ein Bußgeld der Aufsichtsbehörde nach Art. 83 DSGVO und im Einzelfall sogar u.U. einen Schadensersatzanspruch des Betroffenen nach Art. 82 DSGVO auslösen.

Der Anwendungsbereich des Art. 13 DSGVO betrifft dabei den Fall, dass die personenbezogenen Daten direkt bei der betroffenen Person erhoben werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Mandant im persönlichen Gespräch mit dem Rechtsanwalt oder einer entsprechenden direkten Kommunikation ihm selbst alle notwendigen personenbezogenen Daten zur Bearbeitung des Mandats zukommen lässt. In diesem Fall hat sein Rechtsanwalt insbesondere über folgende Umstände zu informieren:

Umfang der Informationspflicht nach Art. 13 DSGVO:

 

Rz. 45

Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen und gegebenenfalls auch des Datenschutzbeauftragten;

(1) die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen sowie die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
(2) das berechtigte Interesse, welches von den Verantwortlichen im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO verfolgt wird;
(3) die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
(4) die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden sollen;
(5) umfassend über alle dem Betroffenen zustehenden Rechte nach den Art. 15 ff. DSGVO und
(6) zusätzlich die Information, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist und welche Folgen eine Nichtbereitstellung hätten.

Um diese Information zu erteilen und dies auch entsprechend zu dokumentieren, dürfte es sich in der Praxis anbieten, ein entsprechendes datenschutzrechtliches Hinweisblatt zu verwenden und dies dem Mandanten auszuhändigen bzw. sogar die Übergabe schriftlich bestätigen zu lassen. Alternativ ist es denkbar, diese Informationen auf der Homepage des Kanzleianbieters unter einer transparenten Datenschutzerklärung anzuführen und den Mandanten hierauf zum Zeitpunkt der Erteilung der Informationen entsprechend hinzuweisen und zugleich anzubieten, dass auf Anfrage diese Informationen auch in ausgedruckter Form zur Verfügung gestellt werden können. Beide Informationswege können auch miteinander kombiniert werden – z.B. ein bewusst kurz gehaltenes einseitiges Informationsblatt mit weitergehenden Hinweisen auf die Datenschutzerklärung auf der eigenen Kanzleihomepage.

 

Rz. 46

Muster 1.3: Auszug: Datenschutzhinweise nach Art. 13 DSGVO

 

Muster 1.3: Auszug: Datenschutzhinweise nach Art. 13 DSGVO

Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter

Damit Sie wissen, an wen Sie sich wenden können, wenn es um Ihre Daten geht, teilen wir Ihnen zunächst mit, wer für die Verarbeitung rechtlich die Verantwortung trägt und wer konkreter Ansprechpartner für Ihre Belange ist.

Rechtlicher Verantwortlicher:

_________________________

Datenschutzbeauftragter:

Datenschutzbeauftragter ist _________________________

Wie und zu welchem Zweck werden Ihre Daten verarbeitet?

Erteilte Mandate

Bei der Bearbeitung der uns erteilten Mandate verarbeiten wir unterschiedliche personenbezogene Daten unserer Mandanten, soweit es sich bei diesen oder bei deren Mitarbeitern um natürliche Personen handelt, um die jeweilige Beauftragung vertragsgemäß durchzuführen. Dazu gehört insbesondere die Kommunikation und die inhaltliche Bearbeitung des Mandats einschließlich der Rechtsverteidigung sowie die Durchführung, Vollziehung oder Abwicklung der Aufträge. In Bezug auf unsere Mandanten unterliegen wir einer anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht.

Soweit Sie selbst uns mit der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen beauftragt haben, erhalten wir von Ihnen selber oder aus weiteren Unterlagen insbesondere folgende personenbezogene Daten:

(1) Anrede, Vorname, Nachname, ggf. auch Geburtsdatum und Geburtsort;
(2) Daten für die Kommunikation wie Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse;
(3) Angaben zu dem Sachverhalt des erteilten Mandats;
(4) ggf. Bankdaten für die Auskehrung von Fremdgeldern;
(5) Ggf. besonders sensible Daten wie Gesundheitsdaten, soweit diese für das jeweilige Mandat erforderlich sind;
(6) Weitere Informationen, die für die Geltendmachung und Verteidigung Ihrer Rechte im Rahmen des Mandats notwendig sind.

Die Verarbeitung dieser personenbezogenen D...

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