Fachbeiträge & Kommentare zu Share Deal

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Vorliegen eines Betriebs-/Betriebsteilübergangs

Rz. 1046 Ein Betriebs- oder Betriebsteilübergang liegt gemäß § 613a Abs. 1 S. 1 BGB vor, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft [2554] auf einen anderen Inhaber übergeht. Dies ist anzunehmen, wenn eine auf Dauer angelegte wirtschaftliche Einheit unter Wahrung ihrer Identität vom neuen Inhaber weitergeführt oder wieder aufgenommen wird.[2555] Bis zur Rechtssach... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Derivativer Geschäfts- oder Firmenwert

Rn. 30 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Seit Verabschiedung des BilMoG finden sich die gesetzlichen Vorschriften zum Ansatz eines von außen erworbenen (= derivativen) GoF in § 246 Abs. 1 Satz 4; in dem bis dahin diesbezüglich maßgeblichen § 255 Abs. 4 ist nun die Vorschrift über die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert verankert (vgl. HdR-E, HGB § 255, Rn. 413ff.). Der Gesetzgeber d... mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / 4. Tabellenübersicht der meldepflichtigen Sachverhalte

Rz. 48 Ob eine elektronische Meldung eines Sachverhalts an die FIU durch den Notar in einem Verfahren zu erfolgen hat oder nicht, ist vom Notar stets persönlich zu überprüfen. Ist eine Meldung erforderlich, muss sie unverzüglich stattfinden. Geschulte Mitarbeiter des Notars sollten in der Lage sein, Auffälligkeiten und Sachverhalte zu erkennen, die meldepflichtig sind. Der M... mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / 3. GwG-Übersichtstabelle

Rz. 47 Zur raschen Durchdringung der Materie und zum Auffinden des erforderlichen Textbausteins dient nachfolgende GwG-Übersichtstabelle, die der Sachbearbeiter am Arbeitsplatz haben kann:[16] mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 4.2.1.1 Zugangsbewertung

Rz. 832 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Finanzanlagen sind grds. mit ihren Anschaffungskosten zu bewerten. Zu unterscheiden sind derivativer und originärer Erwerb. Im Falle eines derivativen Erwerbs werden Finanzanlagen, gegen Zahlung eines Kaufpreises erworben, z. B. GmbH-Geschäftsanteile im Zuge eines Share-Deal. Der Erwerber zahlt also einen Kaufpreis für den GmbH-Geschäftsante... mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.5.6 Beträge, die der ausschüttungsgesperrten Rücklage unterfallen

Rz. 292 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Unter der Geltung von § 272 Abs. 5 HGB mit der ausschüttungsgesperrten Rücklage kann die Rechtsprechung des BGH zur phasengleichen Aktivierung noch weiter liberalisiert werden, wenn man bedenkt, dass die Beträge einer Ausschüttungssperre unterworfen werden können. Ausgangspunkt muss jedoch immer die Mehrheitsherrschaft bei deckungsgleichem G... mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 2.2.3.2.1 Kapitalkonsolidierung

Rz. 238 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmensanteilen sind nach § 301 Abs. 1 HGB im Rahmen der Erstkonsolidierung die in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten des Tochterunternehmens in der Neubewertungsbilanz mit dem Zeitwert anzusetzen.[1] Insbesondere im Rahmen de... mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.1.2.1 Die Konzeption der Erwerbsmethode

Rz. 342 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Erwerbsmethode liegt die Annahme zugrunde, dass das Mutterunternehmen nicht die Beteiligung am Tochterunternehmen, sondern die einzelnen dahinter stehenden Vermögensgegenstände des Tochterunternehmens erwirbt und dessen Schulden übernimmt (Einzelerwerbsfiktion).[1] Die Vermögensgegenstände und Schulden (sowie RAP und Sonderposten) sind d... mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 6.1.2.4.1 Auslegung der Norm

Rz. 188 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach Abs. 1 Nr. 3 braucht ein Tochterunternehmen nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden, wenn die Anteile des Tochterunternehmens ausschließlich zum Zwecke ihrer Weiterveräußerung gehalten werden. Ein bloßes Abstellen auf das subjektive Element der Weiterveräußerungsabsicht könnte zu einem exzessiven Gebrauch verleiten.[1] Nach h. M... mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.1.1.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 338 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In den Anwendungsbereich des § 301 HGB fallen Unternehmenserwerbe auf Konzernabschlussebene, bei denen konsolidierungspflichtige Anteile an einem Tochterunternehmen vorliegen (sog. share deal). Auf den Erwerb eines Unternehmens durch Übernahme der Vermögensgegenstände und Schulden (sog. asset deal) oder auf vermögensübertragende Umwandlungsv... mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.2.2.1.2 Formen von Unternehmenszusammenschlüssen

Rz. 396 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für die Ausgestaltung eines Unternehmenszusammenschlusses kommen mit Blick auf rechtliche, steuerliche oder darüber hinausgehende Motive verschiedene Formen infrage. Nach IFRS 3.B6 ist insbesondere zwischen nachfolgenden Arten zu differenzieren:[1] Zu einem Mutter-Tochter-Verhältnis führende Anteilserwerbe ( share deal ): Die Bestimmungen des I... mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.2.2.6.4 Entkonsolidierung

Rz. 456 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach den Bestimmungen des IFRS 10.25 ist die Veräußerung aller Anteile nicht als Beteiligungsverkauf (share deal), sondern als entgeltliche Übertragung von einzelnen Vermögenswerten und Schulden sowie goodwill (asset deal) zu begreifen. Vor diesem Hintergrund ist eine Einzelveräußerung zu fingieren, im Zuge derer es auch zum Abgang von goodw... mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.2.2.1.3 Anwendbarkeit des IFRS 3 im Einzel- und Konzernabschluss

Rz. 397 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In IFRS 3 sind zum einen Bestimmungen enthalten, die ausschließlich den Konzernabschluss betreffen. Hierzu zählen insbesondere die Bestimmungen zu den nicht beherrschenden Anteilen. Zum anderen weist IFRS 3 zahlreiche sowohl den Einzel- als auch den Konzernabschluss betreffende Bestimmungen auf. Hierzu zählen u. a. die Vorschriften zur Besti... mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.2.2.2.1 Grundlagen und schematischer Ablauf

Rz. 398 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach IFRS 3.4 hat die Bilanzierung sämtlicher Unternehmenszusammenschlüsse nach der sog. Erwerbsmethode zu erfolgen. Wenngleich nicht als erster Schritt der Erwerbsmethode zu betrachten, stellt die sog. Kaufpreisallokation das Kernproblem bei einem Unternehmenserwerb dar. Unter der Kaufpreisallokation ist im Allgemeinen der Prozess, der zum A... mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.3.4.4 Der Buchwert einer CGU als Vergleichsmaßstab

Rz. 277 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Bestimmung des Wertminderungsbedarfs steht unter dem Vorbehalt der Ermittlung sowohl des erzielbaren Betrags als auch des Buchwerts der zu betrachtenden CGU. Die Bestimmung des Buchwerts hängt nicht von der Methodik zur Bestimmung des erzielbaren Betrags ab, d. h., es gibt nur einen richtig ermittelten Buchwert, weshalb eine abweichende ... mehr

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Sonderbilanzen und Status / 3.1.2.1 Einlagen in eine Personenhandelsgesellschaft/Mitunternehmerschaft

Rz. 27 Steuerlich wird der Begriff der Einlage in § 4 Abs. 1 Satz 8 EStG definiert. Danach sind Einlagen alle Wirtschaftsgüter, die der Steuerpflichtige im Laufe des Wirtschaftsjahres dem Betrieb zugeführt hat. Unter den Begriff der Wirtschaftsgüter fallen Bareinlagen und sonstige Wirtschaftsgüter. Einlagefähig sind nur bilanzierbare Wirtschaftsgüter, bei denen eine betriebl... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.10.2.4 Gestaltung von Unternehmenskaufverträgen

Rz. 171 Die Gestaltung der Unternehmenskaufverträge richtet sich nach dem Einzelfall. Als Hilfsmittel dient eine Due Diligence (Detailuntersuchung des Kaufobjekts). Daneben sind u. a. folgende Punkte zu beachten: rechtliche Klärung des Ablaufs der Transaktion, Formulierung des Unternehmenskaufvertrags und Integration des erworbenen Unternehmens in die Strukturen des Käufers. Rz... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.10.2.1 Einführung

Rz. 163 Fehlt es an einem geeigneten Nachfolger innerhalb der Familie, kommt zur Gestaltung der Nachfolge auch ein Verkauf des Unternehmens ("asset deal", "share deal") an einen Dritten in Betracht. In der Praxis existieren hierzu verschiedene Varianten,z. B. die Unternehmensnachfolge durch ein unternehmensinternes Management ("Mangement Buy Out") oder durch ein unternehmens... mehr

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Geschäfts- oder Firmenwert / 3 Unterscheidung zwischen originärem und entgeltlich erworbenem Firmenwert

Der Geschäftswert – oder Firmenwert – ist der Wert, "der einem gewerblichen Unternehmen über den Substanzwert (Verkehrswert) der einzelnen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter hinaus innewohnt".[1] D.h. beim Geschäfts- oder Firmenwert handelt es sich eine Residualgröße, die sich als Differenz zwischen dem zu Zeitwerten ermittelten Nettovermögen des Unternehmens und... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 300 hat den Ansatz der Bilanzposten in der Konzernbilanz – die Bilanzierung dem Grunde nach – und die Übernahme der Aufwendungen und Erträge in die Konzern-GuV zum Regelungsgegenstand. Beides bezieht sich auf das MU und sämtliche voll zu konsolidierende TU sowie anteilmäßig konsolidierte Gemeinschaftsunternehmen. Die Abgrenzung des (Voll-)Konsolidieru... mehr

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Vorbemerkungen Vor §§ 290 f... / IV. Summenabschluss und Konsolidierung

Rz. 38 [Autor/Zitation] Die vereinheitlichten und in Euro umgerechneten HB II werden in einem nächsten Schritt aggregiert (§ 300). Dieser Summenabschluss erfolgt via Horizontaladdition der jeweiligen Rechenwerke über alle vollkonsolidierten Gesellschaften. Dieser Summenabschluss enthält demnach alle Positionen der einbezogenen Unternehmen, einschließlich der zu eliminierenden... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Ansatzverbot für temporäre Differenzen aus dem erstmaligen Ansatz eines nach § 301 Abs. 3 verbleibenden Unterschiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung (Satz 3)

Rz. 152 [Autor/Zitation] Der bei der Erstkonsolidierung aufgedeckte Geschäfts- oder Firmenwert entspricht dem Mehrwert, den der Erwerber aufgrund der zukünftigen Entnahmeerwartungen über das neubewertete Reinvermögen hinaus bereit ist zu bezahlen. Ein passiver Unterschiedsbetrag kann hingegen verschiedene Ursachen haben, was seinen "Charakter" und seine bilanzielle Folgebewer... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Erstkonsolidierung

Rz. 89 [Autor/Zitation] Im Rahmen der Erstkonsolidierung nach der Erwerbsmethode werden nach § 301 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 die erworbenen Vermögensgegenstände, Schulden, Sonderposten und RAP grds. mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Es soll so bewertet werden, als ob diese Posten einzeln erworben worden wären, statt die Anteile zu kaufen; mit der Kapitalkonsolidierung wird d... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 6 [Autor/Zitation] Die in § 301 beschriebene Methode der Kapitalkonsolidierung wird auch als Erwerbsmethode (purchase oder acquisition method) bezeichnet, hier in der Ausprägung als Neubewertungsmethode. Durch die Aufrechnung des Beteiligungsbuchwerts mit dem anteiligen Eigenkapital des TU wird ein Einzelerwerb der Vermögensgegenstände und Schulden fingiert (Ordelheide, W... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Aktiver Unterschiedsbetrag: Geschäfts- oder Firmenwert (Abs. 3 Satz 1 Halbs. 1)

Rz. 210 [Autor/Zitation] Ist der der Erstkonsolidierung zugrunde zu legende Beteiligungsbuchwert höher als das neubewertete anteilige Eigenkapital, entsteht ein aktiver Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung. Dieser ist als Geschäfts- oder Firmenwert (GoF) in der Konzernbilanz im Anlagevermögen unter Nr. 3 bei den immateriellen Vermögensgegenständen auszuweisen (§ 2... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IX. Steuerliche Folgebilanzierung des Geschäfts- oder Firmenwerts

Rz. 82 [Autor/Zitation] § 309 bezieht sich auf den Konzernabschluss, der per se kein steuerliches Pendant kennt. In den meisten Unternehmenserwerben (über Share Deals) liegt somit in Deutschland kein steuerlicher Geschäfts- oder Firmenwert vor. Auf einen aus der Kapitalkonsolidierung erstmalig entstehenden Geschäfts- oder Firmenwert oder passiven Unterschiedsbetrag sind gem. ... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Bedeutung des konsolidierungspflichtigen Eigenkapitals

Rz. 90 [Autor/Zitation] Das konsolidierungspflichtige Eigenkapital ist der Anteil am Eigenkapital des TU im maßgeblichen Erstkonsolidierungszeitpunkt (Rz. 180 ff.), der mit dem Wertansatz der dem MU zuzurechnenden Anteile verrechnet wird (§ 301 Abs. 1 Satz 1; Rz. 52 ff.). Bei TU, deren Anteile zu 100 % dem MU oder anderen vollkonsolidierten TU gehören, handelt es sich beim kon... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Beurteilung

Rz. 396 [Autor/Zitation] Die multiplikative Methode ist aus einer Reihe von Gründen abzulehnen, bei deren Darstellung wir auf das obige Beispiel referenzieren: Nach dem Wortlaut des § 307 Abs. 1 ist "für nicht dem MU gehörende Anteile" ein Ausgleichsposten für die Anteile der anderen Gesellschafter "in Höhe ihres Anteils am Eigenkapital" auszuweisen. Der Anteil der anderen Ges... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Zusammenfassende Anwendungsleitlinien

Rz. 155 [Autor/Zitation] Die nachfolgende Tabelle zeigt die üblicherweise verwendeten Bewertungsmethoden sowie mögliche Ausnahmen in Zuordnung zu den wesentlichen Bilanzposten. Sie gibt damit Hilfestellung zur praktischen Vorgehensweise. mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Döllerer, Die Beteiligung einer Kapitalgesellschaft an einer Personenhandelsgesellschaft nach Handelsrecht und Steuerrecht, WPg. 1977, 81; Hennig, Bilanzierung latenter Steuern, 1982; Hille, Latente Steuern im Einzel- und Konzernabschluss, 1982; Becker, Abgrenzung latenter Steuern im Rahmen der Konzernrechnungslegung, DB 1991, 1737; Busse von Colbe/Ordelheide, Konzernabschlü... mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / 2. Abgrenzung zum Gesellschafterwechsel/share deal

Rz. 13 Abzugrenzen ist jedoch der Betriebsübergang vom alleinigen Gesellschafterwechsel.[26] Werden lediglich Geschäftsanteile einer Kapitalgesellschaft veräußert (sog. share deal), kommt es nur zu einem Wechsel des Inhabers der weiter bestehenden Gesellschaft, die ihrerseits mit den Arbeitnehmern als Arbeitgeber verbunden ist. Die Gesellschaft besteht damit trotz der Übertr... mehr

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§ 16 Abs. 5 GrEStG als verm... / 2. Korrekturvorschrift

Die Ausgestaltung des Grunderwerbsteuerrechtes, nach dem die Steuertatbestände an bestimmte Rechtsvorgänge anknüpfen, erfordert eine Korrekturvorschrift, sofern die Wirkungen dieser Rechtsvorgänge später tatsächlich nicht eintreten oder auf Grund eines neuen Rechtsaktes rückgängig gemacht werden. Die entsprechenden Regelungen befinden sich in § 16 GrEStG. Die wesentlichen Tat... mehr

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§ 16 Abs. 5 GrEStG als verm... / 7. Fazit

Zusammenfassend ist festzustellen, dass Verstöße gegen die Anzeigepflicht in den Fällen des § 1 Abs. 2, bis 3a GrEStG die Nichterhebung der Steuer oder eine spätere Korrektur nach § 16 Abs. 1 bis 4 GrEStG unmöglich machen. Das gilt auch für Fälle des Signing und Closing i.R. von Share Deals. In diesen Fällen besteht also die konkrete Gefahr, dass sowohl für den ursprüngliche... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Praktische Bedeutung des § 16 KStG

Tz. 6 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach der KSt-Statistik 2015 gab es in D 31 903 OG, von denen 1 636 Az geleistet haben. Walter (in B/W, § 16 KStG Rn 4) geht davon aus, dass in der Praxis in Fällen mit Minderheitsgesellschaftern wegen der Regelungen des § 304 und § 305 AktG häufig auf den Abschluss eines GAV verzichtet wird. In der Praxis sind insbes bei Restrukturierungen im K... mehr

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Unternehmensnachfolgeberatu... / 2.8.6 Checkliste Unternehmensbewertung

Die folgende Checkliste enthält die wichtigsten Fragen, die bei der Unternehmensbewertung für Käufer und Verkäufer relevant sind. Es wird in der Praxis keine Unternehmensbewertung geben, bei der sämtliche Fragen relevant sind. In jedem Bewertungsfall sind diejenigen Fragen auszuwählen, die für das jeweilige Unternehmen von Bedeutung sind. Checkliste Unternehmensbewertung Allge... mehr

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Betriebswirtschaftliche Ber... / 2.4.6 Checkliste Unternehmensbewertung

Die folgende Checkliste enthält die wichtigsten Fragen, die bei der Unternehmensbewertung für Käufer und Verkäufer relevant sind. Es wird in der Praxis keine Unternehmensbewertung geben, bei der sämtliche Fragen relevant sind. In jedem Bewertungsfall sind diejenigen Fragen auszuwählen, die für das jeweilige Unternehmen von Bedeutung sind. Checkliste Unternehmensbewertung Allge... mehr

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Unternehmenstransaktionen – Warum im Medizinprodukterecht erhöhte Vorsicht geboten ist

Zusammenfassung Die Medical Devices Regulation (nachfolgend "MDR") wirkt sich in vielerlei Hinsicht auf Transaktionen im Medizinproduktesektor aus. Medizinproduktrechtliche Besonderheiten müssen sowohl bei der Frage der Erwerbsform als auch bei der Due Diligence unbedingt berücksichtigt werden. In den letzten Jahren fanden zahlreiche M&A-Transaktionen im Bereich des Medizinpr... mehr

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Unternehmensnachfolge durch Verkauf an das eigene Management

Zusammenfassung Über die Hälfte der Unternehmensinhaber übergeben, laut Institut für Mittelstandsforschung Bonn, ihr Unternehmen familienintern, um die Unternehmensfortführung zu sichern. Fehlen familiäre Optionen, kommt ein Verkauf an das bestehende Management in Betracht (sog. Management Buy-Out – MBO). MBO in der Praxis Ein MBO ist eine bestimmte Art des Unternehmenskaufs. ... mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG

Streitig ist, ob die klagende K-GmbH (noch) vermögensverwaltend tätig ist oder gewerblich. Die Gründung von Tochtergesellschaften bzw. der Erwerb von einem Vorratsgesellschaftengründer, die jeweilige Suche nach einem Investitionsobjekt (Mietgrundstück), der Abschluss des schuldrechtlichen Geschäfts und von Finanzierungsverträgen vor Übertragung der Anteile an die Gesellschaft... mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / aa) Erwerbsformen: Share Deal versus Asset Deal

Rz. 20 Aus zivilrechtlicher Perspektive kann ein Unternehmenskauf grds. entweder durch Kauf aller oder einiger Anteile an der Zielgesellschaft, die eine Kapitalgesellschaft (AG,[16] GmbH, KGaA) oder eine Personengesellschaft (GbR, KG, GmbH & Co. KG und OHG) sein kann, den sog. Share Deal, oder durch Erwerb einzelner oder sämtlicher Wirtschaftsgüter (z.B. Sachen, Rechte, Arbe... mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / bb) Share Deal

Rz. 119 Mit dem Erwerb des Rechtsträgers beim Share Deal gehen dessen Verbindlichkeiten und Haftungen auf den Erwerber über. Darüber hinaus gibt es jedoch auch gesellschaftsrechtliche Haftungstatbestände, für die der Erwerber selbst einzustehen hat.[117] Hierzu gehören bei der GmbH bspw. die Haftung für etwa noch ausstehende Stammeinlagen (§ 16 Abs. 2 GmbHG). Weitere Haftung... mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / b) Share Deal

Rz. 90 Da beim Share Deal nicht die einzelnen Aktiva und Passiva des Unternehmens übertragen werden, sondern die Beteiligung des Verkäufers am Rechtsträger selbst, kann der Kaufgegenstand wesentlich kürzer gefasst werden als beim Asset Deal. Der Verkauf von Gesellschaftsanteilen oder Mitgliedschaftsrechten ist i.Ü. ein Rechtskauf i.S.v. § 453 BGB. mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / bb) Share Deal

Rz. 77 Ist Gegenstand des Vertrages der Verkauf und die Abtretung von Geschäftsanteilen an einer GmbH, so bedarf der Vertrag gem. § 15 Abs. 3 und Abs. 4 GmbHG der notariellen Beurkundung. Die Formbedürftigkeit erstreckt sich auf alle Abreden, die mit der Abtretungsverpflichtung eine wirtschaftliche Einheit bilden, ggf. auch Nebenabreden (z.B. sog. Side Letter). Die Beurkundu... mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / I. Allgemeines zum Erwerb in Krise und Insolvenz

Rz. 170 Die Gründe dafür, dass ein Unternehmen in die Krise gerät, die in vielen Fällen in der Insolvenz endet, sind vielfältig und von vornherein in ihren Auswirkungen häufig nicht abschätzbar.[154] Aus Sicht des Unternehmers bieten sich zur Bewältigung der Unternehmenskrise unterschiedliche Instrumentarien an. Neben der oft sehr kostspieligen Schließung des Unternehmens im... mehr

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§ 20 Joint Ventures / II. Betriebliche Mitbestimmung bei der Gründung des Joint Ventures

Rz. 100 Geht die Gründung des Joint Ventures mit einer Betriebs- oder Unternehmensveräußerung einher, haben die Partner betriebliche Mitbestimmungsrechte zu beachten. So kann eine Pflicht zur rechtzeitigen und umfassenden Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses über die geplante Veräußerung eines Betriebes oder eines Betriebsteils (Asset Deal; zu den Begriffen Asset Deal un... mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / (3) Subjektive Garantien

Rz. 124 In der Praxis werden Garantietatbestände häufig vom (besten) Wissen (best knowledge) des Verkäufers abhängig gemacht. Derartige subjektive Garantien sind selbstverständlich für den Käufer ungünstiger als objektive, da er im Zweifel die Beweislast dafür trägt, dass dem Verkäufer bestimmte Umstände bekannt waren. Hinweis In diesem Zusammenhang ist es wichtig, vertraglic... mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / bb) Besondere Garantietatbestände

Rz. 145 Welche Garantien und Gewährleistungen letztlich in einen Unternehmenskaufvertrag Eingang finden, hängt von den Ergebnissen der Due Diligence des Käufers, der jeweiligen Branche des Zielunternehmens sowie nicht zuletzt dem Ausgang der Verhandlungen ab. Der Käufer ist naturgemäß an einem möglichst umfassenden Garantiekatalog interessiert, während der Verkäufer versuche... mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / 10. Mitwirkungs- und Kooperationspflichten

Rz. 153 Der Käufer sollte vor Vertragsabschluss genau überlegen, welche Rechte (Namensrechte (Firma), Lizenzen etc.) und Mitwirkungshandlungen des Verkäufers erforderlich sind, damit der Übergang des Unternehmens möglichst reibungslos durchgeführt werden kann. Während beim Share Deal die mit der Zielgesellschaft bestehenden Vertragsverhältnisse "automatisch" mit übergehen, be... mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / a) Gesetzliche Gewährleistungsansprüche

Rz. 114 Ansprüche des Käufers eines Unternehmens[108] als Kaufgegenstand[109] können sich aus dem kaufrechtlichen Mangelgewährleistungsrecht ergeben (§§ 434 ff. BGB). Beim Share Deal, der als solcher ein Rechtskauf gem. § 453 Abs. 1 Alt. 1 BGB ist, erwirbt der Käufer unmittelbar lediglich Mitgliedschaftsrechte und nicht das Unternehmen selbst oder die zugehörigen Wirtschafts... mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / 12. Wettbewerbsverbote

Rz. 158 Mit dem Kaufpreis bezahlt der Käufer regelmäßig die Möglichkeit, mit dem Zielunternehmen künftig Erträge zu erwirtschaften.[146] Wäre es dem Verkäufer, der i.d.R. die Kunden- und sonstige Geschäftsbeziehungen (mit) aufgebaut hat, erlaubt, dem verkauften Unternehmen Konkurrenz zu machen, wäre die Ertragskraft des Unternehmens wesentlich beeinträchtigt. Aus diesem Grun... mehr