Fachbeiträge & Kommentare zu Share Deal

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§ 44 Unternehmenskauf / B. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Unter Unternehmenskauf versteht man den vollständigen oder teilweisen Erwerb eines Unternehmens in Form eines Beteiligungskaufs ("Share Deal") oder eines Aktiven-/Passiven-Kaufs ("Asset Deal"). Dabei kann man eine Reihe unterschiedlicher Rechtsgebiete, die bei einem Unternehmenskauf berührt werden, und eine Reihe aufeinander folgender Phasen des Unternehmenskaufes unter... mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / C. Checkliste: Vertragsentwurf Unternehmenskauf

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§ 17 GmbH-Recht / h) Gewährleistung, Garantien, Aufklärungspflicht

Rz. 190 Der Anteilskauf (share deal) ist grundsätzlich Rechtskauf. Demgegenüber ist er nach dem BGH ein Sachkauf, wenn beim Erwerb (nahezu) sämtlicher Anteile nach der Vorstellung der Parteien und objektiv bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise sich der Kauf auf den Erwerb des von der GmbH betriebenen Unternehmens richtet; dann sind die Gewährleistungsrechte der §§ 434 ff. B... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Voraussetzungen der Anwendbarkeit der Steuerbefreiung

Rz. 8 § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG setzt im Wesentlichen voraus, dass überhaupt ein Gesellschafts- oder Vereinigungsanteil als solcher Gegenstand des Umsatzes ist. Die Steuerbefreiung kommt also nur in Betracht, wenn der Leistungsempfänger Anteile an einer Kapital- oder Personengesellschaft oder sonstigen Vereinigung erhält. Rz. 9 Erwirbt jemand treuhänderisch Gesellschaftsanteil... mehr

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Restrukturierungen aus arbe... / 2.7.3 Vorteile eines Insolvenzplans

In der Praxis ist der Insolvenzplan eine Alternative zur sogenannten übertragenden Sanierung (Asset Deal), bei der das Unternehmen oder fortführungsfähige Unternehmensteile schuldenfrei auf einen Investor übertragen werden. Diese Form führt häufig zu einem Betriebsübergang[1] und zur Liquidation des bisherigen Unternehmensträgers. Im Gegensatz dazu bleibt das schuldnerische U... mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2 Kaufgegenstand und Übernahmestichtag

Im Hinblick auf die unmittelbar damit verbundenen steuerlichen Folgen des Kaufs – der Käufer hat ein Interesse daran, die Anschaffungskosten auf erworbene Vermögensgegenstände optimal zu verteilen – muss es dem Steuerberater erlaubt sein, dem Mandanten die Unterschiede zwischen einem Asset Deal und einem Share Deal zu erläutern und darauf hinzuweisen, unter welchen Vorausset... mehr

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Restrukturierungen aus arbe... / 1.2.1 (Rein) Gesellschaftsrechtliche oder arbeitsrechtliche Maßnahme?

Bei rein gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen, wie beispielsweise Share Deals oder Formwechseln, bestehen grundsätzlich die geringsten Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte aufseiten der Mitarbeiter und des Betriebsrats. Solche Maßnahmen haben typischerweise keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Arbeitsverhältnisse. Sie betreffen in erster Linie die gesellschaftsrechtliche St... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Broemel/Marquardt, Die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage bei Erbbaurechten, Unterschiede zwischen Asset Deal und Share Deal, DStR 2024, 89–91; Brüggemann, Update: Bewertung von Erbbaugrundstücken und Erbbaurechten, ErbBstg 2019, 230; Lorenz, Neue Grundbesitzbewertung: Gleich lautende Erlasse der Finanzverwaltung vom 20.3.2023 (AEBew JStG 2022), ZEV 2023, 426–430; Re... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.4 Veräußerung (Fiktion) bei Körperschaften wegen Beschränkung des inländischen Besteuerungsrechts an den Anteilen (§ 12 Abs 1 KStG)

Tz. 28b Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Bei einer einbringenden Kö stellt sich die Frage, ob die fiktive Veräußerung hinsichtlich der im BV der Kö befindlichen sperrfristverhafteten Anteile iSd § 12 Abs 1 S 1 KStG eine schädliche Verfügung gem § 22 Abs 1 S 1 UmwStG darstellt. Diese Frage kann nicht bloß unter Hinw auf die fehlenden Tatbestandsmerkmale einer tats Veräußerung (s Tz... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3.5 Steuerschuldner bei der Vereinigung von mindestens 90 % der Anteile einer Gesellschaft – § 13 Nr. 5 GrEStG (bis 30.6.2021: 95 %)

Rz. 11 Aufgrund der Änderung, die § 1 Abs. 3 GrEStG durch Art. 15 Nr. 1 Buchst. b des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 (BStBl I 1999, 304) mit Wirkung ab 1.1.2000 erfahren hatte, musste zeitgleich auch § 13 Nr. 5 GrEStG entsprechend angepasst werden. Die Vorschrift stellte nicht mehr auf die Vereinigung aller Anteile an einer Gesellschaft in einer Hand, sondern nur n... mehr

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Konzernabschluss / 4.1 Überblick

Der Zugang eines Tochterunternehmens in der Konzernbilanz ist gemäß IFRS 3.4 ff. nach der Erwerbsmethode (acquisition method) darzustellen. Bei einem Anteilserwerb (share deal) wird der Beteiligungsansatz im Einzelabschluss des Mutterunternehmens durch die zum fair value bewerteten Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens sowie eventuell durch einen goodwill erset... mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 7.1 Goodwill und negativer Unterschiedsbetrag

Die Behandlung eines positiven und negativen Firmenwerts ist in IFRS 3 geregelt. Die wesentlichen Unterschiede zum Handelsrecht sind wie folgt: einheitliche Vorschriften für Einzel- und Konzernabschluss gegenüber den insoweit unterschiedlichen Regelungen des HGB (§ 246 Abs. 1 Satz 4 HGB vs. §§ 301 Abs. 3 und 309 HGB). Im Unterschied zum HGB, das einen negativen Unterschiedsbet... mehr

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Konzernabschluss / 9 Fragen und Antworten

Fragen A.1 Welche Bedeutung haben bei einem nicht kapitalmarktorientierten Konzern mit deutscher Mutter die IFRS und das HGB für die Pflicht, einen Konzernabschluss aufzustellen? A.2 Was besagt die sog. Einzelerwerbsfiktion für den Fall der Mehrheitserlangung durch einen Anteilskauf (share deal)? A.3 M beteiligt sich Anfang 01 mit 200 TEUR (= 20 %) an der Gründung der AU. Die A... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.20 Angaben zu Geschäfts- oder Firmenwerten (Abs. 1 Nr. 20)

Rz. 118 Ein entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert (GoF)[1] wird als ein eigenständiger VG betrachtet. Für diesen VG sind mit Verweis auf den 1. Abschnitt Schätzungen zur betrieblichen Nutzungsdauer durchzuführen, die eine planmäßige Abschreibung zur Folge hat. Aufgrund des Einzelbewertungsgrundsatzes hat die Schätzung individuell für jeden entgeltlich erworbenen ... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.1 Erstmaliger Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts

Rz. 23 Ausgeschlossen ist die Bildung einer Steuerlatenz aus dem erstmaligen Ansatz eines GoF bzw. eines passiven Unterschiedsbetrags im Konzernabschluss (§ 306 Satz 3 HGB). Da der GoF die Residualgröße der Kaufpreisallokation darstellt, führt der Ansatz passiver latenter Steuern zu einer Erhöhung des GoF, was wiederum eine zusätzliche Abgrenzung latenter Steuern bedingen w... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Definition, Komponenten, Ausweis

Rz. 11 Nach § 301 Abs. 3 HGB ist ein nach Verrechnung gem. § 301 Abs. 1 HGB verbleibender Unterschiedsbetrag, wenn er auf der Aktivseite entsteht, in der Konzernbilanz als GoF auszuweisen. Durch die Verrechnung der AK der Anteile am TU mit den dahinter stehenden VG und Schulden des erworbenen TU (jeweils zu Zeitwerten bewertet) wird die rechtliche Sichtweise eines Beteiligu... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.2 Ansatz des Geschäfts- oder Firmenwerts

Rz. 92 Der Geschäfts- oder Firmenwert (GoF) besteht gem. § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB aus dem Unterschiedsbetrag, um den die für die Übernahme eines Unt bewirkte Gegenleistung den Wert der einzelnen VG abzgl. der Schulden des Unt im Zeitpunkt der Übernahme übersteigt. Die Grundlage für die Ermittlung des GoF bildet somit ein Unternehmenserwerb. Der Ansatz eines originären, d. h. ... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.3.1 Ermittlung eines Geschäfts- oder Firmenwerts

Rz. 135 Neben den aus den Jahresabschlüssen übernommenen, aus Asset Deals stammenden, GoF resultiert der GoF im Konzernabschluss aus der Kapitalkonsolidierung. Hierbei handelt es sich letztlich um die bei Share Deals bezahlten Mehrbeträge, die im Vergleich von Kaufpreis und anteiligem Wert des erworbenen neu bewerteten EK (nach Bewertung der VG und Schulden zum beizulegenden... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.2.3 Geschäfts- oder Firmenwert (Abs. 2 A. I. 3.)

Rz. 32 Der GoF stellt ein Wertekonglomerat dar, das zahlreiche wirtschaftliche Wertkomponenten enthält (z. B. Know-how der Mitarbeiter, Kundenstamm, Wettbewerbsvorteile oder Managementqualität). Während der originäre GoF im Laufe der Unternehmenstätigkeit durch unternehmensinterne Maßnahmen zum Aufbau der zuvor genannten Wertkomponenten entsteht, ergibt sich der derivative G... mehr

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Unternehmenspflichten beim ... / 4 Mitteilungsverpflichtete

Meldepflichtig sind – nachfolgend im Einzelnen aufgeführt – "Vereinigungen"nach § 20 GwG und "Rechtsgestaltungen" nach § 21 GwG. Das sind, aufs Wesentliche heruntergebrochen, alle im deutschen Handelsregister oder in anderen deutschen öffentlichen Registern eingetragenen Gesellschaften sowie bestimmte vergleichbare Rechtsgestaltungen. Entscheidend für den Standort Deutschland i... mehr

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Unternehmenspflichten beim ... / 4.3 Bestimmte vergleichbare Rechtsgestaltungen

Als mitteilungspflichtige vergleichbare Rechtsgestaltungen zählt das Gesetz abschließend auf: Verwalter von Trusts (=Trustees; nach ausländischem Recht begründet) mit Wohnsitz oder Sitz in Deutschland Trustees, die außerhalb der Europäischen Union ihren Wohnsitz oder Sitz haben, wenn sie für den Trust eine Geschäftsbeziehung mit einem Vertragspartner mit Sitz in Deutschland au... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Share Deal.

Rn 28 Der Anteilskauf ist ein Rechtskauf, bei dem sich die Rechts- und Sachmängelhaftung nur auf den Anteil, nicht auf das zugrundeliegende Unternehmen bezieht. Unter str Voraussetzungen steht er einem Unternehmenskauf gem Rn 27 gleich. Die Rspr bejaht einen Unternehmenskauf bei Veräußerung aller (Köln DB 09, 2259, 2260; zur aF RG 98, 289, 291 f; BGHZ 138, 195, 204 f; BGH NJ... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Kaufvertrag (Abs 1 lit a).

Rn 10 Anknüpfungspunkt für Kaufverträge über bewegliche Sachen ist der gewöhnliche Aufenthalt des Verkäufers ( Art 19 ). Beim Fahrniskauf ist vorrangig der Anwendungsbereich des CISG zu prüfen (Vor ROM I Rn 16). Soweit dieser nicht eröffnet ist (oder Teilfragen wie die Zinshöhe nicht regelt), ist beim Fahrniskauf regelmäßig die Leistung des Verkäufers die charakteristische Lei... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Einzelne Vermögensgegenstände.

Rn 30 Bei der Veräußerung des Unternehmens stellt sich die Frage, ob und wie sich Rechts- oder Sachmängel einzelner Vermögensgegenstände auswirken: Beim Asset Deal geht es darum, ob sie für sich betrachtet Mängelansprüche auslösen oder nur, wenn sie den Wert des Unternehmens als solchen beeinträchtigen. Beim Share Deal eröffnet dessen Gleichstellung mit einem Asset Deal erst... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechte im Grundbuch (Abs 2).

Rn 12 Der Anwendungsbereich umfasst Kaufverträge über Grundstücke und bewegliche Sachen, auf die sich Grundbucheintragung zB gem § 1120 erstreckt (HP/Faust Rz 30; zur aF RG 57, 1, 4; BGH WM 61, 482, 484). Geregelt sind alle in Abt II u III des Grundbuchs eingetragenen Rechte einschl Vormerkungen (BTDrs 14/6040, 237; HP/Faust aaO). Eintragung muss aber für Recht konstitutiv u... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Begriff.

Rn 26 Kennzeichnend für einen Unternehmenskauf ist, dass ›nicht nur einzelne Wirtschaftsgüter, sondern ein Inbegriff von Sachen, Rechten und sonstigen Vermögenswerten übertragen werden soll und der Erwerber dadurch in die Lage versetzt wird, das Unternehmen als solches weiterzuführen‹ (zur aF BGH NJW 02, 1042, 1043 mwN; Staud/Bach Rz 111). Rechtlich kann ein Unternehmenskauf... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB U

Umdeutung § 2033 BGB 37 außerordentliche Kündigung § 626 BGB 20 einer unwirksamen Kündigung § 623 BGB 5 Kündigungserklärung § 542 BGB 14 Verhältnis zur Auslegung § 157 BGB 39 Umdeutung eines nichtigen Rechtsgeschäfts § 133 BGB 6; § 140 BGB 1 Auslegung § 140 BGB 2 Ersatzgeschäft § 140 BGB 8 hypothetischer Wille § 140 BGB 10 Umfang Haftung § 1584 BGB 3 Nacherbenrecht § 2110 BGB 1 Umgang Ab... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 5. Keine zumindest eingeschränkt vergleichbaren Fremdvergleichswerte vorhanden

... und ist auf die verlagerte Funktion Absatz 3 Satz 7 anzuwenden, weil für die Verlagerung der Funktion als Ganzes (Transferpaket) keine Vergleichsdaten festgestellt werden können, ... Rz. 1177 [Autor/Stand] Gesamtbewertung des Transferpakets nach den allgemeinen Grundsätzen. Die Gesamtbewertung des Transferpakets erfolgt nach den allgemeinen Verrechnungspreisgrundsätzen. K... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Wirtschaftliche inhaltliche Übereinstimmung.

Rn 41 Bei der Beurteilung der inhaltlichen Übereinstimmung des mit der Maklerleistung angestrebten Vertrags mit dem tatsächlich abgeschlossenen Vertrag ist von dem im Maklervertrag niedergelegten wirtschaftlichen Ziel auszugehen (BGH NJW 98, 2278). Dabei ist zu berücksichtigen, dass nur der Abschluss des Hauptvertrags Voraussetzung für den Vergütungsanspruch des Maklers ist.... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB S

Sach- und Rechtsmängel § 2042 BGB 42 Sachbezüge § 611 BGB 57, 74 Sache § 985 BGB 7 Begriff § 90 BGB 1 Daten § 90 BGB 5 elektronische Wertpapiere § 90 BGB 3b Körper des Menschen § 90 BGB 6 Kryptowerte. § 90 BGB 3b NFT § 90 BGB 3 nicht vertretbare § 91 BGB 4 selbstständige § 93 BGB 5 Software § 90 BGB 5 verbrauchbare § 92 BGB 1 vertretbare § 91 BGB 3 virtuelle § 90 BGB 3 zum persönlichen Geb... mehr

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Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.8.2 Verhältnis zu § 1 Abs. 3 GrEStG

Die Vorschrift des § 1 Abs. 3 GrEStG fingiert unter den dort genannten Voraussetzungen den Erwerb eines oder mehrerer Grundstücke von einer Gesellschaft. Mit diesem neben § 1 Abs. 2 und 2a sowie 2b GrEStG weiteren Ergänzungstatbestand zum Haupttatbestand des § 1 Abs. 1 GrEStG soll der Erwerber oder der Inhaber von mindestens 90 % der Anteile an einer Gesellschaft mit Grundbe... mehr

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Grunderwerbsteuervergünstig... / 3.3 Fälle des § 1 Abs. 3 GrEStG

§ 1 Abs. 3 GrEStG verfolgt das Ziel, Steuerumgehungen durch Einschaltung von Personen- oder Kapitalgesellschaften zu vermeiden. Dies betrifft insbesondere die sog. Share Deals. Die Vorschrift findet nur insoweit Anwendung, als eine Besteuerung nach § 1 Abs. 2a und 2b GrEStG nicht in Betracht kommt. Gegenstand der Besteuerung ist nicht der Erwerb der Anteile als solcher, sonde... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Sachliche Zuständigkeit des Commercial Court.

Rn 22 Die Grenzen der sachlichen Zuständigkeit des Commercial Court in erster Instanz zieht § 119b Abs 1 S 1 und S 4 GVG. Die den Landesregierungen nach § 119b Abs 1 S 2–3 GVG eingeräumten Gestaltungsspielräume lassen es nicht zu, dass einem Commercial Court Streitigkeiten auf anderen Sachgebieten als den in § 119b Abs 1 S 1 GVG genannten oder über die Beschränkungen des § 1... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.3.1 Gewerblicher Grundstückshandel

Rz. 140 Die Abgrenzung zwischen gewerblichem Grundstückshandel und dem Verkauf von Grundbesitz im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung nimmt in Rspr. und Lit. einen breiten Raum ein.[1] Darin spiegelt sich nicht nur die Schwierigkeit einer eindeutigen Grenzziehung, sondern auch deren Gewichtigkeit, weil damit die ESt-Pflicht der erzielten Veräußerungsgewinne – ggf. auch d... mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 4.4.3 Schutzschirmverfahren

Das Schutzschirmverfahren ist eine spezielle Variante des Eröffnungsverfahrens. Es ist auf den Zeitraum ab dem Eröffnungsantrag bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschränkt. Folglich sind im Schutzschirmverfahren getroffene Vereinbarungen, durch welche Mitarbeiterkündigungen mit verkürzten Kündigungsfristen ausgeschlossen werden (§ 113 InsO), unwirksam (§ 119 InsO). ... mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Erfolgsneutral entstandene Differenzen

Rz. 42 [Autor/Zitation] Nach dem Konzept des § 274 in seiner aktuell gültigen Fassung ist die Erfolgswirkung der Entstehung keine Voraussetzung für die Bildung von latenten Steuern (vgl. Rz. 24). Latente Steuern sind entsprechend auch auf solche temporären Differenzen zu bilden, die ihren Ursprung in einem erfolgsneutralen Geschäftsvorfall haben. Als Beispielsfälle können Ass... mehr

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Geschäfts- oder Firmenwert ... / 2.2.1 Handelsrecht

Rz. 13 vorläufig frei Rz. 14 Ein derivativer Geschäftswert kann nur bei einem Unternehmenserwerb entstehen. Der Begriff "Unternehmen" ist gesetzlich nicht definiert. Unternehmen sind Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften, aber auch einzelne Betriebe oder Teilbetriebe, die am Wirtschaftsverkehr als selbstständige Einheit teilnehmen, auch wenn ihnen die rechtl... mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 1.3 Unternehmensverkauf

Mittelständische Kapitalgesellschaften sind oftmals nicht veräußerbar, weil der Erwerber mit der Zahlung des Kaufpreises kein AfA-Potenzial generiert, die Finanzierungskosten dem Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG unterfallen und eine Teilwertabschreibung auf zu einem Betriebsvermögen gehörenden Anteilen nur bei einer dauernden Wertminderung möglich ist. Kann die Teilwertabsc... mehr

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Datenbasierte Entscheidungs... / 4.2 Options – Entwicklung von Handlungsoptionen

Während bei einem M&A zunächst die zwei grundlegenden Handlungsoptionen "Durchführung der Unternehmenstransaktion (Merger & Acquisition)" oder "Verzicht auf die Durchführung der Unternehmenstransaktion" vorliegen, werden im weiteren Verlauf sowie im Falle eines Entscheids für die Durchführung zahlreiche weitere Handlungsoptionen zu prüfen sein. Diese betreffen beispielsweise... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.2.1 Allgemeines und Begriffsbestimmung

Rz. 185 Die wohl praxisrelevanteste Bestimmung des § 3a Abs. 3 UStG stellt die Leistungsortsregelung für sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken dar, denn hierunter fallen sämtliche Dienstleistungen, die an Grundstücken erbracht werden, wie z. B. Handwerksleistungen an Gebäuden; unionsrechtlich beruht die Regelung auf Art. 47 MwStSystRL , der folgenden Wortlaut ... mehr

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B. Allgemeiner Teil / II. Einzelfälle der Gefahrerhöhung

Rz. 3 Bei der D&O-Versicherung können Umstände von Dauer eine Gefahrerhöhung begründen, die die Gefahr steigern, dass Pflichtverletzungen der Organe begangen werden. Diese sind für jeden Einzelfall festzustellen, in Betracht kommen, z. B.: Fusion oder andere Umwandlungsmaßnahmen, Börsengang des Unternehmens Änderungen des Unternehmensgegenstandes, der Händler wird z. B. zum Prod... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Broemel/Marquardt, Die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage bei Erbbaurechten, Unterschiede zwischen Asset Deal und Share Deal, DStR 2024, 89–91; Brüggemann, Update: Bewertung von Erbbaugrundstücken und Erbbaurechten, ErbBstg 2019, 230; Christoffel, Ertragswertverfahren: Neue Bewirtschaftungskosten ab 2024 für das Ertragswertverfahren, ErbBstg 2024, 108–109; Halaczinsk... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 15 Zeitlicher Anwendungsbereich der durch das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes vom 12.5.2021 herbeigeführten Rechtsänderungen

Rz. 16 Eine erhebliche Ausweitung hat die Norm durch die Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes zum 1.7.2021 erfahren. Sie wurde um 7 Absätze erweitert. Kernbestandteil der Neuregelung und auch der Änderungen in § 23 GrEStG ist hier eine Verschärfung der Gesetzeslage zu den sog. Share Deals. Verlängert wurde die Behaltefrist von 5 auf 10 Jahre. Die maßgebende Änderung des Ges... mehr

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Veräußerung von GmbH-Anteilen / 2.1 Share Deal

Dies ist der klassische Verkauf aller GmbH-Anteile. Aus Sicht des Käufers werden alle die Beteiligung umfassenden Papiere (GmbH-Anteile) der Zielgesellschaft (sog. target) erworben. Im weiteren Sinne wird auch bei einem Erwerb von mindestens 75 % der Anteile noch von einem Unternehmenskauf gesprochen. Damit einher geht, dass alle mit dem Unternehmen verbundenen Rechtsbeziehu... mehr

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Veräußerung von GmbH-Anteilen / 2.2 Asset Deal

Hingegen erfolgt beim asset deal kein Verkauf der Beteiligung, sondern es werden die einzelnen Wirtschaftsgüter des Unternehmens veräußert. Dies können die gesamten Aktiva und Passiva einschließlich eines Geschäftswerts sein; denkbar ist aber auch nur der Übergang der wesentlichen Wirtschaftsgüter. Anders als bei einem share deal muss der Übergang von Rechtsbeziehungen einze... mehr

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Veräußerung von GmbH-Anteilen / 2 Alternativen zur Veräußerung

Für einen Unternehmensverkauf, und damit auch die Veräußerung von sämtlichen GmbH-Anteilen, kommen grundsätzlich zwei Grundformen in Betracht – ein share deal oder ein asset deal. 2.1 Share Deal Dies ist der klassische Verkauf aller GmbH-Anteile. Aus Sicht des Käufers werden alle die Beteiligung umfassenden Papiere (GmbH-Anteile) der Zielgesellschaft (sog. target) erworben. Im... mehr

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Veräußerung von GmbH-Anteilen / 6.2 Grunderwerbsteuer

Gehört zum Betriebsvermögen einer GmbH auch Grundbesitz, gilt es beim Erwerb bzw. Verkauf von GmbH-Anteilen die Grunderwerbsteuer nicht außer Acht zu lassen. Vorsicht ist vor allem bei einem asset deal geboten, denn hierbei werden einzelne Wirtschaftsgüter übertragen, sodass unmittelbar der Erwerb eines Grundstücks gegeben ist. Dieser Vorgang löst dann Grunderwerbsteuer aus.[... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 5.1 Sinn und Zweck der Regelung

Rz. 16 Das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 vom 24.3.1999 hat § 5 GrEStG um einen dritten Absatz erweitert. Danach werden die in den Abs. 1 und 2 geregelten Vergünstigungen insoweit versagt, als sich der Anteil des Veräußerers am Vermögen der Gesamthand innerhalb von 5 Jahren seit dem Grundstücksübergang auf die Gesamthand vermindert. Nach den Vorstellungen des Gesetzg... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 7.3 Nicht ordnungsgemäße Anzeige des Erwerbsvorgangs (§ 16 Abs. 5 GrEStG)

Rz. 51 Nach § 16 Abs. 5 GrEStG gelten die Vorschriften der Abs. 1–4 des § 16 GrEStG nicht, wenn einer der in § 1 Abs. 2, 2a, 3 und 3a GrEStG bezeichneten Erwerbsvorgänge rückgängig gemacht wird, der nicht ordnungsgemäß angezeigt war. Die Vorschrift wirkt dem Anreiz entgegen, durch Nichtanzeige einer Besteuerung der in dieser Vorschrift genannten Erwerbsvorgänge zu entgehen.[... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 6.5 Mehrere Rechtsgeschäfte

Rz. 48 Die Begünstigung des § 16 Abs. 1 oder 2 GrEStG ist bei den Tatbeständen des § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG stets dann zu gewähren, wenn eines von mehreren Rechtsgeschäften, die zu einer Vereinigung aller Anteile (§ 1 Abs. 3 GrEStG a. F.) bzw. zu einer Vereinigung von mindestens 90 % der Anteile[1] geführt haben, wieder vollständig aufgehoben wird. Nach früherer Auffass... mehr