Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sommer, SGB V § 217c Wahl d... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 Nr. 149 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) mit Wirkung zum 1.4.2007 eingeführt worden. Eine Vorgängervorschrift gibt es nicht. Abs. 1 wurde mit Wirkung ab 28.12.2007 durch Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes zur Änderung des Vierte...mehr

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Sommer, SGB V § 217c Wahl d... / 2.5 Stimmgewichtung (Abs. 5)

Rz. 13 Die Stimmen der Mitgliedskassen sind bei der Wahl zur Vertreterversammlung zu gewichten (Satz 1). Maßgebend ist die bundesweite Versichertenzahl nach der Statistik KM1 am 1.1. eines Jahres (Satz 2). Nach der Begründung des Gesetzgebers dient die Gewichtung als sachgerechtes und messbares Differenzierungskriterium. Die jeweilige Stimme einer Mitgliedskasse sei nach dem...mehr

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Sommer, SGB V § 68a Förderu... / 2.3 Produktentwicklung (Abs. 3)

Rz. 5 Krankenkassen können digitale Innovationen zusammen mit Dritten entwickeln oder von Dritten entwickeln lassen (Satz 1). Dritte sind insbesondere Hersteller von Medizinprodukten, Unternehmen aus dem Bereich der Informationstechnologie, Forschungseinrichtungen sowie Leistungserbringer oder Gemeinschaften von Leistungserbringern (Satz 2). Die Aufzählung ist nicht abschließend....mehr

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Sommer, SGB V § 217c Wahl d... / 2.7 Aufgaben des Vorsitzenden der Mitgliederversammlung (Abs. 7)

Rz. 17 Der Vorsitzende der Mitgliederversammlung lädt den gewählten Verwaltungsrat zu seiner konstituierenden Sitzung ein und leitet die Wahl des Vorsitzenden des Verwaltungsrates (Satz 1). Für die 1. Sitzung des Verwaltungsrates gelten die §§ 75 und 76 der Wahlordnung für die Sozialversicherung v. 28.7.1997 (BGBl. I S. 1946) entsprechend mit der Maßgabe, dass der Vorsitzend...mehr

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Sommer, SGB V § 201 Meldepf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz) v. 20.12.1988 eingeführt (BGBl. I S. 2477). Zum 1.1.2011 wurde Abs. 4 Nr. 1a durch das Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz – GKV-FinG) v. 22.12.2010 (BGBl. I S. 2309) ...mehr

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Sommer, SGB V § 217c Wahl d... / 2.8 Wahlordnung (Abs. 8)

Rz. 19 Die Norm ermächtigt das Bundesministerium für Gesundheit, durch Rechtsverordnung das Nähere in einer Wahlordnung zur Durchführung der Wahl des Verwaltungsrates, insbesondere zum Verfahren zur Erstellung der Vorschlagslisten und der Wahl des Vorsitzenden der Mitgliederversammlung zu regeln. Die Zustimmung des Bundesrates zu einer entsprechenden Rechtsverordnung ist nic...mehr

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Sommer, SGB V § 201 Meldepf... / 2.3 Aufnahme und Ende einer Beschäftigung (Abs. 3)

Rz. 9 Wenn versicherungspflichtige Rentner oder Hinterbliebene eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, dann kann für die Krankenversicherung eine andere Krankenkasse (z. B. durch Wahl) zuständig sein. Diese für das Beschäftigungsverhältnis zuständige Krankenkasse hat die bisherige Krankenkasse über die neue Mitgliedschaft zu informieren. Dadurch erhält die bish...mehr

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Sommer, SGB V § 201 Meldepf... / 2.5 Beginn und Ende der Versicherungspflicht (Abs. 5)

Rz. 20 Die zuständige Krankenkasse ist verpflichtet, dem Rentenversicherungsträger unverzüglich mitzuteilen, wenn der Bezieher einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig wird oder die Versicherungspflicht endet. Dies gilt nicht allein bei Beginn oder Ende der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner, sondern für alle Tatbestände...mehr

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Sommer, SGB V § 64b Modellv... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift optimiert die Möglichkeit, Modellvorhaben zur Verbesserung der Patientenversorgung bei psychischen Erkrankungen oder zur Optimierung der sektorenübergreifenden Leistungserbringung zu vereinbaren. Besonderheiten der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung werden berücksichtigt, die durch eine oftmals besonders lange Betreuungsdauer, wiederholte K...mehr

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Sommer, SGB V § 64b Modellv... / 2.3 Meldung von Daten (Abs. 3)

Rz. 12 Die Vertragsparteien eines Modellvorhabens haben neben der Regeldokumentation zusätzliche Daten an das DRG-Institut zu übermitteln (Satz 1). Damit werden die Ergebnisse und Besonderheiten von Modellvorhaben ggf. auch für die Weiterentwicklung des neuen Entgeltsystems nutzbar und eine bessere Übersicht über die bestehenden Modellvorhaben und deren Besonderheiten erreic...mehr

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Sommer, SGB V § 68a Förderu... / 2.4 Art der Förderung (Abs. 4)

Rz. 6 Die Krankenkasse fördert, indem sie entweder durch eine fachlich-inhaltliche Kooperation mit Dritten (Abs. 3) oder Anteile an Investmentvermögen erwirbt (§ 263a). Beteiligt sich die Krankenkasse an Investmentvermögen, hat sie dazu eine fachlich-inhaltliche Kooperation mit der Kapitalverwaltungsgesellschaft vertraglich zu vereinbaren. Beide Fördermöglichkeiten unterlieg...mehr

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Jansen, SGB IV § 116 Überga... / 3 Literatur

Rz. 9 Cisch/Ulbrich, Flexi-Gesetz II: Licht und Schatten, BB 2009 S. 550. Frank, Sozialrechtliche Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen, ZRP 2008 S. 255. Langohr-Plato/Sopora, Neue gesetzliche Rahmenbedingungen für Zeitwertkoten, NZA 2008 S. 1377. Rittweger, Das Flexi-Gesetz heißt nur so, DStR 2009 S. 278. Salomon-Hengst, Praxisbericht: Einführung von Langzeitkonten gem. §...mehr

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Sommer, SGB V § 213 Rechtsn... / 2.3 Dienstvereinbarungen (Abs. 3)

Rz. 11 Die Dienstvereinbarungen, die zum Zeitpunkt des Rechtsformwechsels bestehen, gelten in Form von Betriebsvereinbarungen in den Nachfolgegesellschaften fort (Abs. 3). Dieser Automatismus gilt bis zum Abschluss neuer Regelungen, maximal jedoch bis 31.12.2010. Die so vorgenommene Überleitung funktioniert damit analog der Regelungen zur Personalvertretung (Rz. 10).mehr

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Sommer, SGB V § 271a Sicher... / 2.2 Vorläufige Säumniszuschläge (Abs. 2)

Rz. 8 Die berichtspflichtige Krankenkasse wird säumig, wenn entscheidungserhebliche Unterlagen nicht vorgelegt werden oder die Unterlagen nicht ausreichen, einen unverschuldeten Beitragsrückstand und damit pflichtgemäßes Handeln glaubhaft zu machen (Satz 1). Die Vorschrift kehrt die Beweislast für pflichtwidriges Verhalten zulasten der Krankenkasse um. Rz. 9 Der Beitragsrückstan...mehr

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Sommer, SGB V § 213 Rechtsn... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt für die BGB-Gesellschaften als Rechtsnachfolger der Spitzenverbände der Krankenkassen den Vermögensübergang und trifft insbesondere Bestimmungen zu personal- und arbeitsrechtlichen Folgen. Der Gesetzgeber sieht bezüglich der Personalfrage grundsätzlich für die Arbeits- bzw. Dienstverhältnisse der bei den früheren Bundesverbänden Beschäftigten die ...mehr

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Sommer, SGB V § 271a Sicher... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) v. 15.12.2008 (BGBl. I S. 2426) zum 1.1.2009 eingeführt worden. Eine Vorgängervorschrift existiert nicht. Rz. 1a Das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts v. 12.12.2019 (BGBl. I S. 2652) hat mit Wirkung zum 1.1.2020 di...mehr

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Sommer, SGB V § 271a Sicher... / 2.4 Fortgesetzte Pflichtverletzung (Abs. 4)

Rz. 14 Es ist von einer fortgesetzten Pflichtverletzung auszugehen, wenn die Beitragsrückstände auch nach der Frist (vgl. Rz. 12) erheblich sind (vgl. Rz. 5) und die Krankenkasse säumig ist (vgl. Rz. 8; Satz 1) Rz. 15 Bei einer fortgesetzten Pflichtverletzung soll das BAS den Säumniszuschlag um weitere 10 Prozentpunkte pro Monat bis zur vollen Höhe des für die Berechnung der Sä...mehr

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Sommer, SGB V § 217c Wahl d... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Regelungen zur Zusammensetzung des Verwaltungsrates und der Gewichtung der Stimmen bei dessen Beschlussfassungen (Abs. 1 und 2). Weiterhin werden Bestimmungen zum Verfahren der Wahl des Verwaltungsrates des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) sowie zur Wahl des Vorsitzenden der Mitgliederversammlung getroffen (Abs. 3 bis ...mehr

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Sommer, SGB V § 68a Förderu... / 2.2 Förderfähige Innovationen (Abs. 2)

Rz. 4 Förderfähige digitale Innovationen sind insbesondere digitale Medizinprodukte, telemedizinische Verfahren oder IT-gestützte Verfahren in der Versorgung. Dazu gehören u. a. die Entwicklung von Applikationen (Anwendungssoftware für Computer und Mobilgeräte; Apps) sowie Verfahren zur Anwendung künstlicher Intelligenz. Die Aufzählung ist nicht abschließend und ermöglicht, weit...mehr

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Sommer, SGB V § 217c Wahl d... / 2.6.2 Sitzungsleitung

Rz. 16a Das Bundesministerium für Gesundheit lädt die Mitglieder des GKV-Spitzenverbandes zur ersten konstituierenden Mitgliederversammlung ein und leitet in dieser ersten Sitzung die Wahl des Vorsitzenden der Mitgliederversammlung (Satz 4). Die Einladung ergeht an die Krankenkassen, die jeweils einen Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber aus ihrem Verwaltungsrat (b...mehr

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Sommer, SGB V § 201 Meldepf... / 2.2 Kassenwechsel (Abs. 2)

Rz. 5 Die von einem versicherungspflichtigen Rentner oder Hinterbliebenen gewählte Krankenkasse hat der bisherigen Krankenkasse und dem Rentenversicherungsträger unverzüglich den Kassenwechsel und den Beginn der Mitgliedschaft zu melden. Rz. 6 Die Vorschrift stellt klar, dass die gewählte Krankenkasse ihrer Meldepflicht gegenüber der bisherigen Krankenkasse und dem Rentenvers...mehr

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Sommer, SGB V § 201 Meldepf... / 2.4 Meldungen des Rentenversicherungsträgers (Abs. 4)

Rz. 13 Die Vorschrift regelt die Mitteilungspflicht des Rentenversicherungsträgers gegenüber der Krankenkasse: Rz. 14 Nach Nr. 1 ist neben Beginn und dem Monat, für den die Rente erstmals gezahlt wird, auch die Höhe der Rente mitzuteilen. Beginn der Rente ist in diesem Zusammenhang auch der Beginn einer erneuten Zahlung der Rente, z. B. bei Weitergewährung einer Zeitrente nac...mehr

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Sommer, SGB V § 64b Modellv... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (Psych-Entgeltgesetz – PsychEntgG) v. 21.7.2012 (BGBl. I S. 1613) mit Wirkung zum 1.8.2012 eingeführt worden. Rz. 1a Das Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Ge...mehr

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Jansen, SGB IV § 116 Überga... / 2.1 Bestandsschutz (Abs. 1)

Rz. 3 Aus der Gesetzesbegründung zum Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (BT-Drs. 16/10289 S. 20): Zitat Der neue § 7d Abs. 1 regelt die grundsätzliche Führung von Wertguthaben in Entgeltwerten. Unternehmen, die bisher ihre Wertguthaben in Zeitwerten führen, erhalten mit dieser Vorschrift die Möglichkeit, entweder d...mehr

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Sommer, SGB V § 217e Satzung / 2.1.2 Mindestinhalt der Satzung

Rz. 5 Zum Inhalt der Satzung wird in Abs. 1 der obligatorische und somit nicht abschließende Regelungsbedarf definiert. Der nicht abschließende Charakter der aufgezählten Satzungsinhalte ergibt sich zwar nicht direkt aus dem Wortlaut des Gesetzestextes, ist jedoch schlüssig aus der Analogie zu der Vorschrift für die Landesverbände (§ 210) herzuleiten. Eine Erweiterung des Au...mehr

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Jansen, SGB IV § 116 Überga... / 2.3 Karenzzeit (Abs. 3)

Rz. 7 Aus der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 16/10289 S. 20): Zitat Nach den Regelungen in § 7e Abs. 5 und 6 können Wertguthabenvereinbarungen ohne gleichzeitige Vereinbarung über einen Insolvenzschutz entweder vom Beschäftigten gekündigt werden oder sich im Rahmen der Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung Bund als von Anfang an unwirksam erweisen. Die Vertragspar...mehr

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Sommer, SGB V § 217e Satzung / 2.1 Satzung

2.1.1 Allgemeines Rz. 3 Die Satzung des GKV-Spitzenverbandes ist vom Verwaltungsrat zu beschließen (Abs. 1 Satz 1). Sie bedarf zur Wirksamkeit der Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde (Abs. 1 Satz 2). Zuständige Aufsichtsbehörde ist das Bundesministerium für Gesundheit (§ 217d Satz 1). Der Genehmigungsvorbehalt gilt entsprechend auch für nachfolgende Änderungen. Vgl. ...mehr

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Sommer, SGB V § 217c Wahl d... / 2.3 Wahl des Verwaltungsrates (Abs. 3)

Rz. 8 Zur Wahl sind Vorschlagslisten zu erstellen (Satz 1), die für jede Kassenart gesondert und getrennt nach Versicherten- und Arbeitgebervertretern zu fertigen sind (Ausnahme: Ersatzkassen, deren Verwaltungsrat nicht hälftig besetzt ist). Jede Vorschlagsliste enthält mindestens 40 % weibliche und 40 % männliche Bewerberinnen und Bewerber (Satz 2). Die Regelung bildet eine...mehr

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Sommer, SGB V § 217e Satzung / 2 Rechtspraxis

2.1 Satzung 2.1.1 Allgemeines Rz. 3 Die Satzung des GKV-Spitzenverbandes ist vom Verwaltungsrat zu beschließen (Abs. 1 Satz 1). Sie bedarf zur Wirksamkeit der Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde (Abs. 1 Satz 2). Zuständige Aufsichtsbehörde ist das Bundesministerium für Gesundheit (§ 217d Satz 1). Der Genehmigungsvorbehalt gilt entsprechend auch für nachfolgende Änderu...mehr

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Sommer, SGB V § 213 Rechtsn... / 2.1 Übergang der Beschäftigungsverhältnisse (Abs. 1)

Rz. 3 Als Folge der Umwandlung der Bundesverbände bestimmt die Vorschrift, dass sich gleichzeitig das bis zum 31.12.2008 den Bundesverbänden zustehende Vermögen in Gesamthandsvermögen der BGB-Gesellschaften umwandelt. Dies entspricht dem im BGB verankerten Gesamthandsprinzip (vgl. Komm. zu § 212), nach dem das Vermögen den Gesellschaftern als Personengruppe zusteht. Diese Re...mehr

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Sommer, SGB V § 217e Satzung / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 Nr. 149 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) mit Wirkung zum 1.4.2007 eingeführt worden. Eine direkte Vorgängervorschrift gibt es nicht. Vergleichbare Regelungen waren für die früheren Bundesverbände in § 216 i. d. F. bis 3...mehr

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Sommer, SGB V § 68a Förderu... / 2.5 Datenschutz (Abs. 5)

Rz. 7 Krankenkassen sind berechtigt, die rechtmäßig erhobenen und gespeicherten versichertenbezogenen Daten (§ 284 Abs. 1) im erforderlichen Umfang auszuwerten (Satz 1). Mit den bereits vorhandenen Sozialdaten kann die Krankenkasse den konkreten Versorgungsbedarf und den möglichen Einfluss digitaler Innovationen auf die Versorgung ermitteln und positive Versorgungseffekte di...mehr

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Sommer, SGB V § 213 Rechtsn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 213 wurde durch Art. 1, Art. 79 Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft gesetzt und regelte Einzelheiten zu den früheren Spitzenverbänden der Krankenkassen. Abs. 1 und 2 wurden mit Art. 6 Nr. 21a und Nr. 21b des Gesetzes zur Organisationsreform in der gesetzlichen ...mehr

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Sommer, SGB V § 217e Satzung / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift gibt in Abs. 1 die innere Ordnung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) vor. Der GKV-Spitzenverband wird verpflichtet, eine Satzung zu führen. § 217e regelt das Zustandekommen, den obligatorischen Inhalt, die Bekanntgabe und das Inkrafttreten der Satzung. Der Sitz des GKV-Spitzenverbandes ist in Berlin. Der Sitz der Verbindungs...mehr

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Sommer, SGB V § 217e Satzung / 2.3 Bindungswirkung

Rz. 14 Die vom GKV-Spitzenverband geschlossenen Verträge und seine sonstigen Entscheidungen gelten für die Mitgliedskassen, die Landesverbände der Krankenkassen und die Versicherten. Sie sind als untergesetzliches Recht verbindlich, womit dem GKV-Spitzenverband insoweit eine gesetzgeberähnliche Befugnis verliehen wird. Der Gesetzgeber leitet die Legitimation für den Abschlus...mehr

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Sommer, SGB V § 217e Satzung / 2.2 Sitz

Rz. 11 Zum Sitz des GKV-Spitzenverbandes wird Berlin bestimmt (Abs. 1 Satz 3). Den Ort hat der Gesetzgeber als mutmaßlichen Willen des zukünftigen GKV-Spitzenverbandes gesehen und verweist außerdem auf den Gemeinsamen Bundesausschuss, der seinen Sitz ebenfalls in Berlin hat (BT-Drs. 16/4247 S. 53). Ungeachtet dessen kann der GKV-Spitzenverband in seiner Satzung einen abweich...mehr

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Sommer, SGB V § 217e Satzung / 3 Literatur

Rz. 15 Axer, Rechtsetzung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, SGb 2012 S. 501. K. Engelmann, Untergesetzliche Normsetzung im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung durch Verträge und Richtlinien, NZS 2000 S. 1. Satzung des GKV-Spitzenverbandes, veröffentlicht auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes: www.gkv-spitzenverband.de. Seewald, Das GKV-Selbstverwaltungsstä...mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 2 Sonstiges

Rz. 484 Maßnahmen, die öffentlich gefördert werden (zinsverbilligte Darlehen z. B. im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der Kreditanstalt für Wiederaufbau bzw. landeseigener Banken oder steuerfreie Zuschüsse und Fördergelder des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), werden steuerlich nicht berücksichtigt, um eine doppelte Entlastung zu verhindern. Auch fü...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 451 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 13–18] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 452 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 1.2 Steuerfreie Renten oder nichtsteuerbare Renten

Rz. 918 Nicht alle Renten unterliegen der Besteuerung. So sind z. B. folgende Renten oder Rentenanteile steuerfrei: Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrenten aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft; § 3 Nr. 1 Buchst. a EStG), Sachleistungen und Kinderzuschüsse aus der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 3 Nr. 1 Buchst. b EStG), Abfindungsbetrag einer...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand(Vors... / 3.8 Beitragsrückerstattungen

Rz. 523 [Beitragsrückerstattungen, steuerfreie Zuschüsse → eZeilen 7, 14, 15, 19, 21, 25, 26, Zeilen 20, 34, 35, 44] Beitragsrückerstattungen und steuerfreie Zuschüsse (z. B. Zuschüsse des Jugendamts an eine Tagesmutter) für Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 (Altersvorsorgeaufwendungen), Nr. 3 (Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung) und Nr. 3a EStG (Unfall-, H...mehr

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Anlage Kind (Kinderberücksi... / 1.2 Voraussetzungen für die steuerliche Berücksichtigung von Kindern

Rz. 539 [Angaben zum Kind, Kindschaftsverhältnis → Zeilen 4–15] Ein Kind kann bei einem Steuerpflichtigen nur berücksichtigt werden, wenn ein Kindschaftsverhältnis zu ihm besteht und das Kind bestimmte altersbezogene Voraussetzungen erfüllt (§ 32 Abs. 1–5 EStG). Sind die Eltern eines Kindes nicht verheiratet bzw. wählen sie die Einzelveranlagung, erhält jeder Elternteil bei s...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2.1 Gesetzliche Renten aus dem Inland

Rz. 920 [Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbare Renten → eZeile 4] Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören insbesondere Alters-, Witwen- oder Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten. Auch Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten (abgekürzte Leibrenten) werden wie die übrigen Renten aus der gesetzlichen Rentenver...mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1.2.1 Geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt

Rz. 477 [Geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt i. S. d. § 8a SGB IV → Zeile 4] Ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis im Privathaushalt nach § 35a Abs. 1 EStG – Minijob – liegt vor, wenn die Beschäftigung ausschließlich im Privathaushalt erfolgt, ein Arbeitslohn von nicht mehr als 450 EUR je Monat gezahlt, die Beiträge zur Sozialversicherung bzw. die Steuern und Um...mehr

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Anlage S (Einkünfte aus sel... / 5.2 Freibetrag für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten

Rz. 1031 Der Freibetrag des § 3 Nr. 26a EStG begünstigt Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich von bis zu 720 EUR (ab 2021: 800 EUR) im Jahr. In der Höhe des Freibetrags sind auch diese sozialversicherungsfrei (§ 4 SGB IV). Praxis-Tipp Ehrenamt ist ein weiter Begriff Die "Ehrenamtspauschale" können z. B. geltend mache...mehr

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Hauptvordruck (ESt1A) 2020 ... / 3 Sonstige Angaben und Veranlagungswahlrechte

Rz. 371 [Steuerfreie Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen → eZeile 43 und Zeile 44] Hier sind Einkommensersatzleistungen anzugeben, die zwar steuerfrei sind und bleiben, sich aber auf die Berechnung der Steuer der steuerpflichtigen Einkünfte auswirken (Progressionsvorbehalt gem. § 32b EStG) und nicht in den Zeilen 22–24 und 28 der Anlage N einzutragen sind. Z...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand(Vors... / 3.3 Beiträge zur inländischen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und zur sozialen Pflegeversicherung

Rz. 511 [Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung → eZeile 11, Zeile 22] Die Beiträge sind grds. i. H. der durch das Sozialgesetzbuch vorgesehenen Beiträge zu berücksichtigen. Ergibt sich aus dem Versicherungsverhältnis ein Anspruch auf Krankengeld oder ein Anspruch auf eine Leistung, die anstelle von Krankengeld gewährt wird, sind die gezahlten Beit...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Gesetzesmaterialien

Rz. 4 Dem Betriebsrat ist mit der Vorschrift ein Instrumentarium an die Hand gegeben worden, um die Initiative für eine Beschäftigungssicherung ergreifen zu können. Der Betriebsrat ist damit in die Lage versetzt, eigene Vorschläge zur Beschäftigungssicherung zu machen.[1] § 92a Abs. 1 BetrVG normiert ein umfassendes Vorschlagsrecht des Betriebsrats zur Förderung und Sicherun...mehr

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Anlage S (Einkünfte aus sel... / 5.1 Steuerbefreiung für Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher

Rz. 1027 Nebenberufliche Tätigkeiten bleiben bis zu 2.400 EUR pro Jahr steuerfrei (§ 3 Nr. 26 EStG): bei Übungsleitern, Ausbildern, Erziehern, Betreuern oder vergleichbaren Tätigkeiten; Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen oder künstlerischer Tätigkeit; im Dienst bzw. Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen, m...mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1.3 Haushaltsnahe Dienstleistungen

Rz. 479 [Haushaltsnahe Dienstleistungen → Zeile 5] Unter haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2 Satz 1 EStG) fallen nur Tätigkeiten, die keine handwerklichen Leistungen i. S. d. § 35a Abs. 3 EStG sind und gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden. Es wird eine Dienstleistungsagentur oder ein selbstständiger Dienstleister als Hilfe im Haushalt in...mehr