Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

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§ 8 Erbscheinsverfahren / II. Entscheidung

Rz. 81 Die Ablehnung erfolgt durch Beschluss, § 38 FamFG. Bei diesem Beschluss handelt es sich um eine beschwerdefähige Entscheidung nach § 58 Abs. 1 FamFG. Ist der Erbschein unrichtig, so ergeht die Einziehungsanordnung ebenfalls durch Beschluss. Dieser enthält die Aufforderung mit Fristsetzung, dass der Erbschein abzuliefern ist. Das Nachlassgericht muss, wenn der Erbschein...mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / a) Muster 1: Zurückweisung eines Entlassungsantrags I

Rz. 80 Muster 9.26: Zurückweisung eines Entlassungsantrags I Muster 9.26: Zurückweisung eines Entlassungsantrags I _________________________ VI _________________________ Amtsgericht – Nachlassgericht – I. Beschluss Der Antrag der Beteiligten _________________________, den Testamentsvollstrecker Rechtsanwalt _________________________ zu entlassen, wird zurückgewiesen. Gründe: Mit Sc...mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / b) Muster: Testamentsvollstreckerzeugnis

Rz. 35 Muster 9.14: Testamentsvollstreckerzeugnis Muster 9.14: Testamentsvollstreckerzeugnis Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Az: VI _________________________ Testamentsvollstreckerzeugnis Zum Testamentsvollstrecker über den Nachlass des am _________________________ in _________________________ verstorbenen _________________________, zuletzt wohnhaft in _...mehr

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§ 1 Grundlagen des FamFG-Ve... / II. Funktionelle Zuständigkeit

Rz. 9 Beim Amtsgericht können sowohl der Richter als auch der Rechtspfleger zuständig sein. Man spricht bei dieser Abgrenzung von funktioneller Zuständigkeit. Maßgeblich für die Zuteilung ist dabei das Rechtspflegergesetz . 1. Vollübertragung Rz. 10 In vollem Umfang sind vor allem Register-, Grundbuch- und Vereinssachen dem Rechtspfleger zur Entscheidung übertragen, § 3 Nr. 1 R...mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / II. Zuständigkeit

Rz. 30 Nach § 2368 S. 1 BGB i.V.m. § 23a Abs. 2 Nr. 2 GVG, § 342 Abs. 1 Nr. 7 FamFG ist das Nachlassgericht für die Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses sachlich zuständig. Funktionell zuständig für die Ausstellung des Testamentsvollstreckerzeugnisses ist der Richter, § 16 Abs. 1 Nr. 6 RPflG. Entsprechendes gilt für die Einziehung und Kraftloserklärung, § 16 Abs. 1...mehr

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§ 1 Grundlagen des FamFG-Ve... / 1. Freibeweis

Rz. 70 Anders als im Zivilprozess können im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit Tatsachen auch freibeweislich ermittelt werden. In Betracht kommen dabei insbesonderemehr

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§ 2 Verwahrung letztwillige... / 4. Verwahrungsbuch

Rz. 10 Über die in besondere amtliche Verwahrung genommenen letztwilligen Verfügungen ist ein besonderes Verwahrungsbuch zu führen, § 27 Abs. 4 und 5 AktO. § 346 FamFG Verfahren bei besonderer amtlicher Verwahrung (1) Die Annahme einer Verfügung von Todes wegen in besondere amtliche Verwahrung sowie deren Herausgabe ist von dem Richter anzuordnen und von ihm und dem Urkundsbe...mehr

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§ 18 EU-Erbrechtsverordnung / 4. Funktionelle Zuständigkeit

Rz. 36 Auch die Regelungen der funktionellen Zuständigkeit im nachlassgerichtlichen Verfahren wurden durch das Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften ergänzt. So erhielt § 16 RPflG einen neuen Abs. 2. Demnach sind Verfahren im Zusammenhang mit dem ENZ dem Richter vorbehalten, sofern eine V...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / c) Befristete Erinnerung

Rz. 95 Ausnahmsweise lässt § 11 Abs. 2 RPflG die befristete Erinnerung zu, wenn gegen die Entscheidung "nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften ein Rechtsmittel nicht gegeben ist". Hintergrund dieser Regelung ist, dass zumindest eine richterliche Entscheidung herbeigeführt werden kann, Art. 19 Abs. 4 GG. In den Nachlassverfahren ist die befristete Erinnerung ...mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / b) Muster: Reaktion des Nachlassgerichts auf die Betreuerbestellung

Rz. 71 Muster 9.21: Reaktion des Nachlassgerichts auf die Betreuerbestellung Muster 9.21: Reaktion des Nachlassgerichts auf die Betreuerbestellung Az. _________________________ Amtsgericht – Nachlassgericht –mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / 1. Zuständigkeit

Rz. 67 Zuständig für die Einziehung eines Erbscheins ist das Nachlassgericht, das den Erbschein erteilt hat.[36] Dies gilt sowohl für die örtliche, die internationale als auch die funktionelle Zuständigkeit. Insoweit ist der Richter, der einen Erbschein erteilt hat, auch für das Einziehungsverfahren zur Entscheidung berufen, § 16 Abs. 1 Nr. 7 RPflG . Hat ein örtlich unzuständ...mehr

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§ 15 Nachlassinsolvenz / C. Muster: Eröffnung Nachlassinsolvenzverfahren

Rz. 5 Muster 15.2: Eröffnung Nachlassinsolvenzverfahren Muster 15.2: Eröffnung Nachlassinsolvenzverfahren _________________________ IN _________________________ Amtsgericht – Insolvenzgericht – _________________________ Beschluss: 1. Über den Nachlass des/der _________________________, geboren _________________________, verstorben _________________________, zuletzt wohnhaft ________...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / 5. Vergleich

Rz. 26 Auch im Erbscheinsverfahren kann vor dem Nachlassgericht ein Vergleich geschlossen werden. Dieser bildet aber keinen Vollstreckungstitel nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO .[25] Ausdrücklich wurde im FamFG auch der Vergleich, der die gerichtliche Streitbeilegung fördern soll, in das Gesetz aufgenommen. Das Gericht soll hierauf hinwirken. § 36 FamFG Vergleich (1) Die Beteiligten...mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / C. Sonstige Beschlüsse in Verfahren im Zusammenhang mit der Testamentsvollstreckung

Rz. 58 Muster 9.16: Außerkraftsetzung einer letztwilligen Anordnung Muster 9.16: Außerkraftsetzung einer letztwilligen Anordnung Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Az: VI _________________________ Folgende Anordnung, die die Erblasserin für die Verwaltung des Nachlasses im notariellen Testament vom _________________________ getroffen hat, wird au...mehr

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§ 1 Grundlagen des FamFG-Ve... / 5. Vergleichsweise Beendigung des Verfahrens

Rz. 100 Ein Prozessvergleich ist im Erbscheinsverfahren grundsätzlich unzulässig. So können sich die Beteiligten nicht materiellrechtlich über die Erbenstellung vergleichen.[81] Dieser Vergleich stellt aber keinen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO dar. § 36 FamFG regelt ausdrücklich den Vergleich im FamFG-Verfahren. § 36 FamFG Vergleich (1) Die Beteiligte...mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / b) Muster: "Reaktion" des Nachlassgerichts auf die Kündigung

Rz. 69 Muster 9.19: Reaktion des Nachlassgerichts auf die Kündigung Muster 9.19: "Reaktion" des Nachlassgerichts auf die Kündigung Az. _________________________ Amtsgericht – Nachlassgericht – Anstelle der Testamentsvollstreckerin _________________________, die das Amt gekündigt hat, wird hiermit Rechtsanwältin _________________________, _________________________ (Ans...mehr

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§ 1 Grundlagen des FamFG-Ve... / a) Anordnung der Beweisaufnahme

Rz. 72 Die Anordnung der Beweisaufnahme kann formlos geschehen. Eines Beweisbeschlusses bedarf es nicht.[57] Wegen des Untersuchungsgrundsatzes bedarf es auch keines Beweisantritts. Die §§ 371, 373, 403, 420 ZPO sind nicht entsprechend heranzuziehen. Rz. 73 Muster 1.16: Anordnung der Beweisaufnahme Muster 1.16: Anordnung der Beweisaufnahme VI _________________________ / ______...mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / 1. Muster: Beschluss über die Entlassung

Rz. 79 Muster 9.25: Beschluss über die Entlassung Muster 9.25: Beschluss über die Entlassung _________________________ VI _________________________ Amtsgericht – Nachlassgericht – Beschluss Der Testamentsvollstrecker _________________________, _________________________, wird aus seinem Amt entlassen. Gründe: Nach § 2227 BGB kann der Testamentsvollstrecker auf Antrag eines Beteilig...mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / b) Muster 2: Zurückweisung eines Entlassungsantrags II

Rz. 81 Muster 9.27: Zurückweisung eines Entlassungsantrags II Muster 9.27: Zurückweisung eines Entlassungsantrags II _________________________ VI _________________________ Amtsgericht – Nachlassgericht – I. Beschluss Der Antrag der Beteiligten Dr. _________________________ auf Entlassung des Testamentsvollstreckers Rechtsanwalt _________________________ wird zurückgewiesen. Gründe...mehr

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Anhang / Anhang 1 Aktenordnung

Rz. 1 Aktenordnung – in der in Bayern geltenden Fassung vom 19.12.2019 (BayMBl 2020 Nr. 25) (Auszug) § 27 Verfügungen von Todes wegen (1) entfällt (2) Geht eine Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) ein, so hat die Geschäftsstelle zu prüfen, ob bereits Vorgänge vorhanden sind, die sich auf den Verfügenden beziehen. (3) 1Eigenhändige Testamente, deren besondere amtliche V...mehr

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Vorwort

Das FamFG, in dem auch die nachlassgerichtlichen Verfahren geregelt sind, feierte am 1.9.2022 seinen 13. Geburtstag. Nach elf Jahren war es nunmehr an der Zeit, zwischenzeitliche Änderungen und Ergänzungen in eine Neuauflage aufzunehmen. Gerade die Europäische Erbrechtsverordnung und die damit einhergehende Reform des nationalen Erbscheinsverfahrens aus dem Jahr 2015, z.B. d...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / 5. Muster: Beschwerde im Erbscheinsverfahren

Rz. 107 Muster 8.36: Beschwerde im Erbscheinsverfahren Muster 8.36: Beschwerde im Erbscheinsverfahren An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ In der Nachlasssache _________________________, verstorben am _________________________, Az. _________________________, lege ich hiermit namens und im Auftrag meines Mandanten _________________________ gegen den Bes...mehr

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Beschlussfeststellungskompetenz des Versammlungsleiters bei der GmbH – reicht ein Mehrheitsbeschluss?

Zusammenfassung Die Kompetenz des Versammlungsleiters zur Feststellung von Gesellschafterbeschlüssen kann dem Versammlungsleiter durch Mehrheitsbeschluss zugewiesen werden. Es ist weder eine entsprechende Regelung im Gesellschaftsvertrag noch ein einstimmiger Beschluss erforderlich. Mit dieser Aussage leistet das OLG Köln in seinem Urteil vom 21.7.2022 einen wichtigen Beitra...mehr

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Jansen, SGG § 65a Elektroni... / 2.10 Aufzeichnung als elektronisches Dokument durch das Gericht (§ 65a Abs. 7)

Rz. 86 Die Formvorschrift des § 65a Abs. 7 ergänzt die Regelungen der Abs. 1 bis 6. Anwendbar ist sie, wenn die elektronische Kommunikation des Gerichts mit den Verfahrensbeteiligten in den jeweiligen Bundesländern und Gerichtsbarkeiten eingeführt ist. Systematisch ist Abs. 7 mit der Einbindung Zuordnung zu § 65a fehlplatziert. Anders als die Abs. 1 bis 6 betrifft Abs. 7 nic...mehr

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Jansen, SGG § 65a Elektroni... / 2.2 Normstruktur

Rz. 12 Die Vorschrift i.d.F. des Gesetzes v 5.10.2021 (dazu Rz. 10a) ist wie folgt strukturiert: § 65a Abs. 1 Satz 1 HS 1 legt fest, welche Dokumente die Beteiligten elektronisch bei Gericht einreichen können. § 65a Abs. 1 Satz 1 HS 2 ergänzt dies dahin, dass auch Dritte die dort genannten Unterlagen dem Gericht elektronisch übermitteln können. Nach § 65a Abs. 2 Satz 1 muss da...mehr

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Jansen, SGG § 65a Elektroni... / 2.9.2.1 Bearbeitung des Dokuments

Rz. 72 Die Vorschrift knüpft an § 65a Abs. 2 Satz 1 an. Danach muss das elektronische Dokument für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Die für die Übermittlung und Bearbeitung maßgebenden rechtlichen Rahmenbedingungen legt die Bundesregierung fest (§ 65a Abs. 2 Satz 2). Das ist mit der ERVV geschehen (vgl. hierzu Rz. 24 ff.). Die ERVV gilt für die Übermittlung u...mehr

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Jansen, SGG § 65a Elektroni... / 2.4.2 Kommunikationsebene (§ 65a Abs. 1)

Rz. 17 Wortlaut und Gesetzesbegründung (BT-Drs. 15/4067 S. 24 f.) belegen, dass die gesamte Kommunikation zwischen den Beteiligten, Dritten und dem Gericht dem elektronischen Rechtsverkehr zugeordnet werden kann. Allerdings gilt einschränkend, dass nur der Posteingang nicht hingegen der gerichtliche Postausgang betroffen ist (vgl. dazu Rz. 15). Rz. 18 Die Norm bezieht sich au...mehr

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Jansen, SGG § 170a Zuleitung einer Urteilsabschrift an die ehrenamtlichen Richter

1 Allgemeines Rz. 1 § 170a ist mit Wirkung zum 1.1.1975 durch das Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes v. 30.7.1974 (BGBl. I S. 1626) in das SGG eingefügt worden. Das Gesetz über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz (Justizkommunikationsgesetz – JKomG) v. 22.3.2005 (BGBl. I S. 837) hat in Satz 1 das Wort "Übergabe" durch das Wort "Übermit...mehr

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Jansen, SGG § 170a Zuleitun... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die anderen Verfahrensordnungen kennen eine § 170a vergleichbare Regelung nicht. Die VwGO sieht keinerlei Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter an der Abfassung des Revisionsurteils vor; hingegen müssen die beim Bundesarbeitsgericht tätigen ehrenamtlichen Richter das Revisionsurteil unterschreiben (§ 75 Abs. 2 ArbGG). Die Regelung des § 170a liegt in der Mitte und stel...mehr

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Jansen, SGG § 170a Zuleitun... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 170a ist mit Wirkung zum 1.1.1975 durch das Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes v. 30.7.1974 (BGBl. I S. 1626) in das SGG eingefügt worden. Das Gesetz über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz (Justizkommunikationsgesetz – JKomG) v. 22.3.2005 (BGBl. I S. 837) hat in Satz 1 das Wort "Übergabe" durch das Wort "Übermittlung" und da...mehr

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Jansen, SGG § 160a Beschwer... / 8.2.2 Verfahrensrevision

Rz. 28 Wird eine Nichtzulassungsbeschwerde darauf gestützt, dass ein Verfahrensmangel vorliege, auf dem die angefochtene Entscheidung beruhen kann (§ 160 Abs. 2 Nr. 3), so müssen bei der Bezeichnung des Verfahrensmangels (§ 160a Abs. 2 Satz 3) die den Verfahrensmangel begründenden Tatsachen substantiiert dargetan werden (vgl. BSG, Beschluss v. 19.11.2007, B 5a/5 R 382/06 B; ...mehr

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Jansen, SGG § 169 Verwerfun... / 4 Verwerfung

Rz. 5 Die unzulässige Revision kann aufgrund mündlicher Verhandlung oder ohne mündliche Verhandlung (§ 124 Abs. 2) durch Urteil verworfen werden. Will das BSG ohne mündliche Verhandlung entscheiden, kann es nach Satz 3 auch durch Beschluss entscheiden. Wird die Revision ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss verworfen, erfolgt dies ohne Zuziehung ehrenamtlicher Richter. ...mehr

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Jansen, SGG § 160a Beschwer... / 10 Entscheidung des BSG (Abs. 4)

Rz. 41 Das BSG entscheidet über die Nichtzulassungsbeschwerde unter Hinzuziehung der ehrenamtlichen Richter durch Beschluss (§ 160a Abs. 4 Satz 1 HS 1). Es gilt jedoch § 169 SGG entsprechend (§ 160a Abs. 4 Satz 1 HS 2), wonach eine unstatthafte Nichtzulassungsbeschwerde oder wenn sie nicht in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet worden ist, durch Beschluss...mehr

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Jansen, SGG § 161 Sprungrev... / 9.4 Entscheidung des SG

Rz. 18 Die Sprungrevision zulassen kann nur das SG. Das LSG ist hierzu nicht befugt. Das SG entscheidet in der Besetzung mit ehrenamtlichen Richtern (vgl. BSG, Beschluss v. 18.11.1980, GS 3/79). Fehlt die Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter bei einer Entscheidung über den Antrag auf nachträgliche Zulassung der Sprungrevision, so ist zwar der Beschluss fehlerhaft zustande g...mehr

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Jansen, SGG § 160a Beschwer... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Nichtzulassungsbeschwerde ist durch Änderungsgesetz v. 30.7.1974 (BGBl. I S. 1625) eingeführt worden. Die Zulassungsrevision im SGG hat sich bewährt. Die Entscheidung des Berufungsgerichts hat eine erhebliche "Festigkeit"; dennoch kann sie unter besonderen Voraussetzungen angegriffen und ggf. beseitigt werden. Das LSG ist damit keine "Durchlaufstation", muss aber s...mehr

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Jansen, SGG § 165 Verfahren... / 2 Anzuwendende Vorschriften

Rz. 2 Für das Revisionsverfahren gelten folgende Vorschriften: die speziellen Vorschriften zur Revision des Zweiten Unterabschnitts (§§ 160 bis 171); die über § 165 entsprechend anwendbaren Vorschriften über die Berufung (§§ 143 bis 159), soweit sich aus dem Zweiten Unterabschnitt (§§ 160 bis 171) nichts anderes ergibt; die über § 165 i. V. m. § 153 Abs. 1 entsprechend anwendba...mehr

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Jansen, SGG § 170 Entscheid... / 4.1 Voraussetzungen

Rz. 8 Aus Abs. 2 Satz 1 ist der Grundsatz zu entnehmen, dass das BSG immer "durchentscheiden" muss, wenn das möglich ist (vgl. BSG, SozR 3100 § 30 Nr. 13; Zeihe, § 170 Rz. 9). Lediglich dann, wenn es an den für eine Sachentscheidung erforderlichen Tatsachenfeststellungen fehlt und es diese nicht selbst treffen kann (vgl. hierzu die Kommentierung zu § 163), muss das BSG zurüc...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsmittel und Arbeitskl... / 5 Typische Berufskleidung: Was dazu zählt

Als typische Berufskleidung gelten regelmäßig Kleidungsstücke, die aufgrund Beschaffenheit als Arbeitsschutzkleidung für eine Berufstätigkeit gelten, durch die Anbringung eines Firmenemblems eine objektive berufliche Funktion erhalten oder z. B. eine uniformmäßige Beschaffenheit vorweisen und deren private Nutzung so gut wie ausgeschlossen ist, Steuerfrei ist nicht nur die Gestel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Autorenverzeichnis

Dr. Johannes Baßler Rechtsanwalt und Steuerberater, Hamburg Prof. Dr. Hubertus Baumhoff Dipl.-Kfm., Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Bonn, Honorarprofessor an der Universität Siegen Dr. Julian Böhmer Rechtsanwalt und Steuerberater, Düsseldorf Dr. Nadya Bozza-Splitt Vorsitzende Richterin am FG Köln, Köln Dr. Martin Cordes Dipl.-Kfm., Dipl.-Finanzw. und Steuerberater, Bonn Prof. Dr....mehr

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zfs 10/2022, Umfang der Ver... / 2 Aus den Gründen:

Das LG hat die Klage mit zutreffender Begründung abgewiesen. Das Berufungsvorbringen der Kl. rechtfertigt keine andere Beurteilung. So folgt der Senat der Einschätzung des LG, wonach eine schuldhafte vertragliche Pflichtverletzung der Bekl. nicht vorliegt. Daher hat die Kl. keinen Anspruch gegen die Bekl. auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer behaupteten verzögert...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Durchsuchungsbeschluss

Rz. 163 [Autor/Stand] Der Durchsuchungsbeschluss muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein. Auch ein mündlicher Beschluss ist im Einzelfall möglich[2], wenn ein schriftlicher Beschluss in angemessener Zeit nicht herbeigeführt werden kann.[3] Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn die technischen Möglichkeiten nicht gegeben sind (mangelnde Fax- oder E-Mail-Möglichkeit) oder ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 61 [Autor/Stand] Da für die Finanzbehörde die gleichen Grundsätze wie für die Staatsanwaltschaft gelten, wird an dieser Stelle nur auf einzelne für Steuerstrafverfahren besonders bedeutsame Aspekte hingewiesen (s. sogleich Rz. 67 ff.) und im Übrigen zur Vermeidung von Wiederholungen zunächst auf die Erläuterungen zu § 385 AO und § 397 AO Bezug genommen, und zwar hinsicht...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Sicherstellung, Beschlagnahme

Schrifttum: Bär, Polizeilicher Zugriff auf kriminelle Mailboxen, CR 1995, 489; Braun, Die Durchsicht elektronischer Speichermedien: Zugriff auf Speichermedien andernorts zulässig, PStR 2012, 856; Burhoff, Begründung: Anordnung einer Durchsuchung nach § 103 StPO, PStR 2000, 224; Burhoff, Durchsicht von Papieren, PStR 2003, 268; Dörn, Vernichtung beschlagnahmter Beweisunterlage...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Zuständigkeit

Rz. 159 [Autor/Stand] Durchsuchungen dürfen gem. § 105 StPO nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 GVG) angeordnet werden.[2] Durchsuchungen nach § 103 Abs. 1 Satz 2 StPO ordnet der Richter an; die Staatsanwaltschaft ist hierzu befugt, wenn Gefahr im Verzug ist. Wenn eine Durchsuchung der Wohnung, der...mehr

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FF 10/2022, Gute Kinderschu... / 1. Ergänzung von § 23b Abs. 3 S. 3–5 GVG

Modernisierungen im Bereich des Kindschafts- und Familienverfahrensrechts, etwa aufgrund gesellschaftlicher Ereignisse und Entwicklungen[20] oder stetig wandelnder Familien- und Lebensformen, sind essenziell.[21] Sie stellen auch einen Grundbaustein für gute Kinderschutzverfahren und zum effektiven Schutz der Grundrechte sowie des Wohls von Kindern und Jugendlichen dar. So v...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Inhaltliche Anforderungen an den Haftbefehl

Rz. 597 [Autor/Stand] Der Haftbefehl ist gem. § 114 StPO zu begründen. Die Begründungspflicht dient dabei nicht nur der Selbstkontrolle des Gerichts und der Ermöglichung der Prüfung der Voraussetzungen der Untersuchungshaft durch das Beschwerdegericht, sondern vor allem auch der verlässlichen Unterrichtung des Beschuldigten.[2] Die Pflicht gilt insbesondere für den Begriff d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Begriff der Familienstiftung (Abs. 2)

"(2) Familienstiftungen sind Stiftungen, ... ." Rz. 161 [Autor/Stand] Begriff "Familienstiftung". Unter die Zurechnungsvorschrift des § 15 fallen nur ausländische Familienstiftungen, einschl. jener Rechtsformen, welche in Abs. 2 und 3 der Familienstiftung gleichgestellt werden. § 15 Abs. 1 definiert, wann eine Familienstiftung als "ausländisch" gilt. § 15 Abs. 2 enthält für d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Allgemeines

Rz. 491 [Autor/Stand] Allgemeiner Inhalt. Abs. 11 nimmt Zuwendungen der Stiftung an die "Personen im Sinne des Abs. 1" von der Besteuerung aus. Die Vorschrift dient der Vermeidung einer doppelten Steuerbelastung.[2] Insoweit, als Einkünfte der Stiftung nach § 15 bereits zugerechnet wurden, soll die Auskehrung entsprechender Beträge an die Berechtigten nicht noch einmal der E...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Außervollzugsetzung des Haftbefehls

a) Weniger einschneidende Maßnahmen Rz. 633 [Autor/Stand] Der Vollzug eines Haftbefehls, der lediglich wegen Fluchtgefahr gerechtfertigt ist, ist gem. § 116 StPO auszusetzen, wenn weniger einschneidende Maßnahmen die Erwartung hinreichend begründen, dass der Zweck der Untersuchungshaft auch durch sie erreicht werden kann. In Betracht kommen namentlich: die Anweisung, sich zu b...mehr

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AGS 10/2022, Aufhebung der ... / V. Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers?

Der Vorsitzende des Strafsenats hat es nach Ansicht des BGH auch zu Recht abgelehnt, gem. § 144 Abs. 1 StPO einen weiteren Pflichtverteidiger zu bestellen. Auf die sofortige Beschwerde gegen diese Ablehnung prüfe das Beschwerdegericht, ob der Vorsitzende die Grenzen seines Beurteilungsspielraums hinsichtlich der tatbestandlichen Voraussetzungen der Norm eingehalten und sein ...mehr