Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217b Organe / 2.10 Lenkungs- und Koordinierungsausschuss (Abs. 4)

Rz. 22 Beim GKV-Spitzenverband wird ein Lenkungs- und Koordinierungsausschuss gebildet (Satz 1). Die Amtsdauer entspricht der des Vorstands (Satz 2; vgl. Rz. 16) und richtet sich nach den alle 6 Jahre stattfindenden Sozialwahlen. Für die Wahlperiode 2017 bis 2023 ergibt sich somit eine verkürzte Amtsdauer. Das Gremium bildet eine organisatorische Verbindung von operativem Ge...mehr

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Sommer, SGB V § 40 Leistung... / 2.3 Leistungsart, -dauer und -umfang, geriatrische Rehabilitation (Abs. 3)

Rz. 18 Nach Abs. 3 Satz 1 bestimmt die Krankenkasse nach den medizinischen Erfordernissen des Einzelfalls Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Leistungen nach den Abs. 1 und 2 sowie die Rehabilitationseinrichtung nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Krankenkasse übt ihr Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise aus, wenn sie ihre Entscheidung ...mehr

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Sommer, SGB V § 279 Verwalt... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Norm dient der Weiterentwicklung des früheren Vertrauensärztlichen Dienstes zu einem effektiven medizinischen Beratungsdienst in der Verantwortung der Krankenkassen (BT-Drs. 11/2237). Deswegen orientieren sich Organisation und Verfassung des MD an den Strukturen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Unabhängigkeit der MD von den Krankenkassen soll gestärkt werd...mehr

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Sommer, SGB V § 279 Verwalt... / 2.6 Inkompatibilität (Abs. 6)

Rz. 18 Beschäftigte des MD, der Krankenkassen oder ihrer Verbände sind nicht wähl- oder benennbar (Satz 1). Die Regelung stärkt die Unabhängigkeit der MD. Benötigt der Verwaltungsrat die Expertise hauptamtlicher Mitarbeiter der Krankenkassen oder ihrer Verbände, kann er diese Personen jederzeit anhören, sodass eine eigenständige Vertretung dieses Personenkreises im Verwaltun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 40 Leistung... / 2.1 Ambulante Rehabilitation (Abs. 1)

Rz. 7 § 26 SGB IX beschreibt die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (vgl. dort). Dementsprechend beschreibt § 4 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Rehabilitations-Richtlinie – Reha-RL) v. 16.3.2004 (zuletzt geändert am 22.1.2009, BAnz 2009 S. 2131) medizinische Rehabilitation als einen ganzheitlichen Ans...mehr

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Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.5.4 Hilfsmittel-Richtlinie

Rz. 73 Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Hilfsmittel-Richtlinie – HilfsM-RL) in der Neufassung v. 21.12.2011/15.3.2012, zuletzt geändert am 22.11.2019, ist mit Wirkung zum 15.2.2020 in Kraft getreten. Zur Abgabe der Stellungnahme berechtigt sind nach Abs. 7a die in § 127 Abs. 9 Satz 1 g...mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 2.1 Sozialversicherungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis auch bei unwiderruflicher Freistellung

Fehlende Versicherungs- und Beitragspflicht nach bisheriger Rechtsprechung Die Versicherungs- und Beitragspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung hängt vom Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses ab, das grundsätzlich die tatsächliche Arbeitsleistung gegen Entgelt voraussetzt.[1] Bezahlte Nichtarbeit stellt nur ausnahmsweise eine sozialversicherungspflichtige Beschä...mehr

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Sommer, SGB V § 23 Medizini... / 2.2.1 Anspruchsinhalt – Pflichtleistung

Rz. 14 Nach Abs. 2 muss die Krankenkasse, wenn die ambulanten Vorsorgeleistungen am Wohnort nicht ausreichen, aus medizinischen Gründen erforderliche ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten erbringen. Mit der auf dem GVWG beruhenden Änderung der Norm zum 20.7.2021 (vgl. Rz. 6f) wurden die zuvor als Ermessensleistung ausgestalteten Vorsorgeleistungen nach Abs. 2 ...mehr

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Sommer, SGB V § 40 Leistung... / 2.7 Zuzahlungspflicht des Versicherten (Abs. 5 bis 7)

Rz. 27 Bei der Zuzahlungspflicht wird unterschieden zwischen Rehabilitation (Abs. 5) und Anschlussrehabilitation (Abs. 6). Für Rehabilitationsmaßnahmen nach Abs. 1 und 2 war bis 31.12.2003 gemäß Abs. 5 a. F. der Eigenanteil des Versicherten über 18 Jahre auf 9,00 EUR (bis 31.12.2001: 17,00 DM) je Kalendertag der gesamten Maßnahme (früher: 11,00 DM, für höchstens 14 Tage, zul...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 23 Medizini... / 2.3.2 Ermessen/Wunsch- und Wahlrecht (Abs. 5)

Rz. 22 Abs. 5 Satz 1 konkretisiert die Möglichkeiten der Ermessensentscheidung bei stationären Vorsorgeleistungen. Danach bestimmt die Krankenkasse nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der medizinischen Erfordernisse des Einzelfalles Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Leistungen sowie die stationäre Vorsorgeeinrichtung. Diese Regelung entspricht i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmergesellschaft / 2 Für wen die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft in Betracht kommt

Sinnvoll kann die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft für Existenzgründer sein, die insbesondere Dienstleistungen persönlich ohne Angestellte erbringen, kein Kapital bzw. kein großes Geschäftsführergehalt benötigen und deren Ehepartner für den Lebensunterhalt sorgen kann. Eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft kann Verwalterin einer Wohnungseigentümergemein...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 86. Rentenversicherung

Rz. 1412 Die Rentenversicherung soll die finanziellen Risiken der Minderung der Erwerbsfähigkeit, des Alters sowie des Todes des Arbeitnehmers und sonstiger Versicherter abmindern. a) Rechtsquellen/Träger Rz. 1413 Geregelt ist die Rentenversicherung im SGB VI und dem Gesetz über die Altershilfe für Landwirte. Träger der Rentenversicherung sind die Deutsche Rentenversicherung B...mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Höhe der Rentenversicherung

Rz. 964 Die Höhe wird grds. entsprechend den üblichen Regeln, die für die Rentenversicherung versicherungspflichtiger Selbstständiger aufgestellt sind, berechnet. Danach bestimmt § 165 SGB VI, welche Einnahmen beitragspflichtig sind.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Zeitgleiche LSt-Außenprüfung und Prüfung durch die Träger der Rentenversicherung (§ 42f Abs 4 EStG)

Rn. 59 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Der ArbG kann beim Beriebsstätten-FA den (formlosen) Antrag stellen, dass die LSt-Außenprüfung und die Prüfung durch den Rentenversicherungsträger (vgl im Einzelnen § 28p SGB IV; BSG vom 23.02.2021, B 12 R 21/18 R, BSGE 131, 260) zeitgleich erfolgen. Die Träger der Rentenversicherung prüfen bei den ArbG, ob diese ihre Meldepflichten und ihre...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / dd) Optimierung durch (Teil-)Einzahlung der angedachten Abfindung in ein Wertguthaben (Zeitwertkonto) nach § 7b SGB IV zur späteren Übertragung auf die Deutsche Rentenversicherung

Rz. 203 Dieses "klassische" Mannheimer Modell des Vorruhestands (vgl. Growe/Tretow, NZA 2020, 1080 ff.) zur Überbrückung der Zeit bis zum Renteneintritt, sieht die Möglichkeit der Einzahlung in ein Wertguthaben aus Beträgen der angedachten Abfindung zur späteren Weiterleitung/Übertragung auf die Deutsche Rentenversicherung vor. Statt einer Abfindung erfolgt die Einzahlung in...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / cc) Optimierung durch (Teil-)Einzahlung der angedachten Abfindung in die Deutsche Rentenversicherung – § 3 Nr. 28 EStG i.V.m. § 187a SGB VI

Rz. 202 Insbesondere für ältere Arbeitnehmer kann es von nicht unerheblichem Interesse sein, eine vereinbarte Abfindung ganz oder teilweise steuerfrei in die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zu überführen, um dadurch – im Fall des vorzeitigen Rentenbezugs – lebenslange Rentenminderungen i.H.v. 0,3 % pro Monat auszugleichen (vgl. Schönhöft/Röpke, NZA 2021, 1610 ff.). Denn re...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Rentenversicherung

a) Pauschalbeitrag von 15 % des Arbeitsentgelts Rz. 1696 Führt der Arbeitgeber pauschal 15 % des Arbeitsentgelts an die gesetzliche Rentenversicherung ab, so entstehen dem Arbeitnehmer keine Ansprüche auf Altersrente (Berücksichtigung jedoch bei der Berechnung der Wartezeit nach § 52 Abs. 2 SGB VI und Zuschlägen bei Entgeltpunkten nach § 76b SGB VI). b) Option zur Aufstockung ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Option zur Aufstockung des Beitrags zur Rentenversicherung

Rz. 1697 Der geringfügig Beschäftigte hat die Möglichkeit, den Arbeitgeberpauschalbeitrag von 15 % des Arbeitsentgeltes auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag aufzustocken. Er erwirbt dann nicht nur Ansprüche auf Altersrente, sondern auch Ansprüche auf Rehabilitation, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrente, vorgezogene Altersrente sowie Rente nach Mindesteinkommen. Rz. 1698...mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Verwaltungsverfahren und Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung Bund

Rz. 931 Die Angaben und Unterlagen, die die Deutsche Rentenversicherung für ihre Entscheidung benötigt, hat sie nach § 7a Abs. 3 SGB IV schriftlich oder elektronisch bei den Beteiligten (Auftragnehmer, Auftraggeber) unter angemessener Fristsetzung anzufordern. Die Gesetzesbegründung lässt offen, was unter Angemessenheit in diesem Sinn zu verstehen ist. Auch das Rundschreiben...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / bb) Teil-(Steuerfreiheit) bei Ausgleichszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung

Rz. 201 Aufgrund des Wegfalls der Steuerfreibeträge gem. § 3 Nr. 9 EStG a.F. ist es von großer Praxisrelevanz, andere – rechtsübergreifende -Optimierungen und Gestaltungsmöglichkeiten, wie das "Mannheimer Modell" oder ähnliche Modelle, in den Blick zu nehmen (vgl. BeckOK-SozR/Rittweger, SGB IV, § 7f Rn 6; Schönhöft/Röpke, NZA 2021, 1610; Schönhöft, BB 2021, 1332; Growe/Treto...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Antragsberechtigung, Zuständigkeit, Form und Umfang der Prüfung

Rz. 913 Mit dem "Gesetz zur Förderung der Selbstständigkeit" v. 20.12.1999 ist erstmals ein (freiwilliges/optionales) Anfrageverfahren zur Statusklärung in § 7a Abs. 1 S. 1 SGB IV eingeführt worden (sog. optionales Anfrageverfahren). Rz. 914 Mit Wirkung zum 1.4.2022 hat der Gesetzgeber mit der Reform des Statusfeststellungsverfahrens zum Erwerbsstatusverfahren § 7a SGB IV n.F...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VI. Berufsgruppenlexikon von A–Z

Rz. 1067 Bei der Gestaltung bzw. Prüfung der Zulässigkeit eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages sind stets die Besonderheiten der jeweiligen Berufsgruppe zu berücksichtigen. I.R.d. Gesamtwürdigung kommt nach der Rspr. des BAG v. BSG und BFH der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit erhebliches Gewicht zu, da es keine abstrakten für alle Arbeitnehmer geltenden Kriterien gibt (vgl. u...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Rechtsquellen/Träger

Rz. 1413 Geregelt ist die Rentenversicherung im SGB VI und dem Gesetz über die Altershilfe für Landwirte. Träger der Rentenversicherung sind die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Regionalträger (z.B. Deutsche Rentenversicherung Rheinland) und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (§ 125 SGB VI).mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Problembereich "Versicherungspflicht der arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen"

Rz. 1423 Ein besonderes Problem stellt die Versicherungspflicht von Selbstständigen nach § 2 S. 1 Nr. 9 SGB VI dar (s. allgemein Rdn 1415). Nach dieser Vorschrift sind selbstständig tätige Personen, die im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftr...mehr

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§ 16 Vertragstypen / III. Sozialversicherungsrecht

Rz. 389 Vor Abschluss des Geschäftsführer-Dienstvertrages ist jeweils zu prüfen, ob der GmbH-Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig in der ist (vgl. ausführlich Haase, GmbHR 2022, 1225 ff. m.w.N.; kritisch zur Rspr. des BGH,...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Voraussetzungen der Rentenversicherungspflicht

Rz. 949 Nach § 2 S. 1 Nr. 9 SGB VI sind versicherungspflichtig (solche) selbstständig tätige Personen, diemehr

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§ 16 Vertragstypen / 5. Mehrere geringfügige Beschäftigungen oder geringfügige Beschäftigung neben Hauptbeschäftigung

Rz. 1707 Mehrere geringfügige Beschäftigungen werden ebenso wie eine geringfügige Beschäftigung und eine Hauptbeschäftigung zusammengerechnet. Übt ein Arbeitnehmer mehrere geringfügige Beschäftigungen aus und überschreitet das Arbeitsentgelt insgesamt 520,00 EUR pro Monat, so unterliegt das Arbeitsentgelt der zeitlich zuletzt aufgenommenen geringfügig entlohnten Beschäftigun...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / e) Beitragspflicht

Rz. 1455 Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen den Beitrag zur Rentenversicherung je zur Hälfte. Der Arbeitgeber trägt den Beitrag ausnahmsweise allein, wenn das monatliche Arbeitsentgelt des Auszubildenden 325 EUR monatlich nicht übersteigt. Ist der Arbeitnehmer nur wegen Bezuges einer Altersrente oder wegen Vollendung des 65. Lebensjahres/Überschreiten der Regelaltersgrenze ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Geringfügige Beschäftigung

Rz. 1672 Liegt nur eine geringfügige Beschäftigung i.S.d. § 8 Abs. 1 SGB IV vor, besteht eine Versicherungsfreiheit sowohl in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung als auch in der Kranken- und Pflegeversicherung. Dieser Grundsatz erfährt im Bereich der Krankenversicherung aber in den Fällen eine Einschränkung, in denen der geringfügig Beschäftige bereits aufg...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / cc) Beispiele für Rentenformeln

Rz. 700 Die Obergrenze des Netto-Versorgungsbedarfs ergibt sich aus folgender Kalkulation: Rz. 701 Falls dieses Ziel erreicht wird, kann von einer "Vollversorgung" gesprochen werden. Rz. 702 Als unter...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Versicherungspflicht kraft Gesetzes und auf Antrag/Versicherungsfreiheit

Rz. 1414 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI sind kraft Gesetzes in der gesetzlichen Rentenversicherung Personen versicherungspflichtig, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind. § 1 SGB VI enthält einen weiten Katalog von Personen, die pflichtversichert sind. Rz. 1415 Die Versicherungspflicht erstreckt sich aber nicht nur auf abhängig beschäftigte Ar...mehr

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§ 16 Vertragstypen / aa) Anfrageverfahren "innerhalb" eines Monats nach Beschäftigungsbeginn

Rz. 943 Grds. beginnt die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung mit dem Tag des Eintrittes in das Beschäftigungsverhältnis. Abweichend davon tritt gem. § 7a Abs. 5 S. 1 SGB IV die Versicherungspflicht erst später – mit der Bekanntgabe der Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung Bund – unter folgenden Voraussetzungen ein:mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Feststellung des Status der "Selbstständig Tätigen"

Rz. 961 Der Status des Selbstständig Tätigen kann dadurch festgestellt werden, indem der Selbstständige selbst seinen Status bei der Deutschen Rentenversicherung – als ausschließlich zuständige Stelle für selbstständig Tätige i.S.v. § 2 S. 1 Nr. 9 SGB VI – anzeigt. Seit der ab 1.1.1999 bestehenden Rechtslage überprüft die Deutsche Rentenversicherung dann ihrerseits durch Übe...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Beurteilung des Erwerbsstatus

Rz. 344 Der Arbeitgeber hat gem. § 28d Abs. 1 SGB IV den Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstelle (Krankenkasse) zu zahlen. Zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag gehören der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeitrag des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers. Nicht hierzu gehört die Umlage zur Unfallversicherung. Von der Zahlung des Beitrags ist...mehr

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§ 16 Vertragstypen / III. Sozialversicherungsrecht

Rz. 721 Vorstandsmitglieder von AG sind in der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. § 1 S. 3 SGB VI) versicherungsfrei. Nach der Rechtsprechung des 4. und 12. Senats des BSG sind sie zwar Beschäftigte i.S.v. § 7 Abs. 1 SGB IV , sie sind allerdings ausdrücklich durch Gesetz von der gesetzlichen Rentenversicherung (und der Arbeitslosenversicherung s.u. Rdn 722) ausgenommen (vg...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 1. Leistungsvoraussetzungen

Rz. 239 Generelle Voraussetzung für den Bezug einer vorzeitigen betrieblichen Altersversorgungsleistung ist die Inanspruchnahme einer gesetzlichen Vollrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres. Der entsprechende Hinweis im Gesetz auf den Bezug der gesetzlichen Altersrente "in voller Höhe" hat zur Konsequenz, dass beim Bezug einer gesetzlichen Teilrente nach § 42 SGB VI kein ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Allgemeines

Rn. 1 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Die Vorschrift wurde durch das AltEinkG vom 05.07.2004 (BGBl I 2004, 1427) in das EStG eingefügt. Sie trat zum 01.01.2005 in Kraft und dient der Sicherstellung der Besteuerung von Renten und anderen Leistungen iSd § 22 Nr 1 S 3 und Nr 5 EStG. Dies geschieht durch Mitteilung der Rentenbezüge (sog Rentenbezugsmitteilung) durch die in § 22a Abs ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Mitteilung der steuerlichen ID-Nr des Ehegatten/Lebenspartners (§ 22a Abs 6 EStG)

Rn. 53a Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Mit GrundrentenG vom 12.08.2020, BGBl I 2020, 1879 (s Rn 11) ist mit Wirkung ab 01.01.2021 ein neuer Abs 6 in § 22a EStG eingefügt worden. Die zentrale Stelle ist danach berechtigt, in den in § 151b Abs 3 Satz 2 SGB VI genannten Fällen die Rentenbezugsmitteilung an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung zu übermitteln (§ 22a EStG id...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Pauschalbeitrag von 15 % des Arbeitsentgelts

Rz. 1696 Führt der Arbeitgeber pauschal 15 % des Arbeitsentgelts an die gesetzliche Rentenversicherung ab, so entstehen dem Arbeitnehmer keine Ansprüche auf Altersrente (Berücksichtigung jedoch bei der Berechnung der Wartezeit nach § 52 Abs. 2 SGB VI und Zuschlägen bei Entgeltpunkten nach § 76b SGB VI).mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Studentenbeschäftigung

Rz. 1675 Studenten unterliegen sowohl in der Krankenversicherung als auch in der Pflegeversicherung regelmäßig einer gesetzlich für Studenten angeordneten Pflichtversicherung, der sog. Krankenversicherung der Studenten, § 186 Abs. 7 SGB V. In dieser Versicherung ist der Student bis zum 14. Fachsemester, längstens jedoch bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres pflichtversiche...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Allgemeines

Rz. 204 Der Begriff des Arbeitsunfalls ist im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung von großer Bedeutung. Nur wenn ein Arbeitsunfall (oder eine Berufskrankheit) vorliegt, ist der Arbeitgeber i.d.R. von seiner Haftung ggü. dem Arbeitnehmer oder seinen Angehörigen frei (§§ 104 ff. SGB VII). Gleichzeitig setzt der Anspruch eines versicherten Arbeitnehmers auf Leistungen der...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 1. Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften

Rz. 683 Die Einkünfte des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH (GGF) im Alter, bei Invalidität und für seine Hinterbliebenen könnten sich wie folgt zusammensetzen: Rz. 684 Dieses sog. "Drei-Säulen-Konzept", das grds. für Arbeitnehmer gilt, ist auch...mehr

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§ 28 Altersbedingtes Aussch... / VII. Subventionsleistungen des Staats

Rz. 35 Die BA hat dem Arbeitgeber gem. § 4 Abs. 1 Nr. 1, 2 AltTZG den von ihm nach § 3 Abs. 1 Nr. 1a) AltTZG erbrachten Aufstockungsbeitrag i.H.v. 20 % des Regelarbeitsentgeltes sowie die zusätzlichen Beiträge zur Rentenversicherung, soweit diese auf dem AltTZG beruhen, erstattet. Hierunter fielen gem. § 4 Abs. 2 AltTZG auch die Beiträge bzw. Beitragszuschüsse für einen von ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Geringfügige Beschäftigung

Rz. 1635 Die geringfügige Beschäftigung – Anknüpfung allein an den sozialversicherungsrechtlichen Begriff (R 40a. 2 LStR) – ist mit 2 % (§ 40a Abs. 2 EStG) bzw. 20 % (§ 40a Abs. 2a EStG) pauschal zu versteuern. Voraussetzung für die Pauschalbesteuerung mit 2 % ist, dassmehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Meldungen durch Datenübermittlung

Rz. 1161 Die Daten sind im eXTra-Standard durch https zu übertragen. Die gültige Version ist in den Gemeinsamen Grundsätzen nach § 95 des SGB IV festgelegt. Eine Beschreibung des eXTra-Standards ist für jeden zugänglich und kostenfrei bei der Deutschen Rentenversicherung Bund abzurufen. Für den Einsatz von https sind die Anforderungen in den Technischen Richtlinien des Bunde...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / ee) Aufstockungen

Rz. 382 Um geringfügig Beschäftigten die Möglichkeit zu geben, durch eigene Beiträge den Beitrag des Arbeitgebers (15 %) aufzustocken und damit in den Genuss der vollen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung zu kommen, schließt seit dem 1.1.2013 § 5 Abs. 2 S. 1 SGB VI aus, dass geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGV IV versicherungsfrei sind. Sie sind vie...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / G. Muster und Checklisten

Rz. 770 Checkliste: Aufbau einer Versorgungsordnung für einen leistungsorientierten Pensionsplan A. Personenkreis und Leistungsvoraussetzungenmehr

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§ 28 Altersbedingtes Aussch... / A. Rentenreformgesetz 1992 (Teilrente)

Rz. 1 Durch das Rentenreformgesetz aus dem Jahr 1992 wurde die Teilrente als Sonderform der Rente wegen Alters in der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt. Ziel des sog. "Flexi-Gesetzes" war es, Arbeitnehmern durch die Teilrente einen flexibleren und gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand zu ermöglichen. Dem in der gesetzlichen Rentenversicherung versich...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Beitragszahlungen im Übergangsbereich (früher: Gleitzone)

Rz. 388 Zu beachten ist eine besondere Beitragsberechnung des Arbeitnehmeranteils für Entgelte im Niedriglohnbereich. Sie wurde m.W.v. 1.4.2003 für Monatslöhne innerhalb einer Gleitzone von 400 EUR bis 800 EUR, ab 1.1.2013 von 450 EUR bis 850 EUR eingeführt. Seit dem 1.7.2019 gilt ein Übergangsbereich bis zu einer Lohnhöhe von 1.300 EUR. Die Gleitzonen-/Übergangsbereichsrege...mehr