Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherung

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.6 Bruttoentgelt bei geringfügig entlohnten Beschäftigten

Rz. 12 Im Gegensatz zu den sonst in der Sozialversicherung üblichen Bestimmungen (vgl. Abs. 2) gilt bei geringfügig entlohnten Beschäftigten (vgl. §§ 8 und 8a) mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von derzeit bis zu 520,00 EUR das gezahlte Arbeitsentgelt als Bemessungsgrundlage, wenn der Arbeitgeber die pauschalen Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung sowie die Pausch...mehr

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Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 2.3.1 Unterbrechung der Beitragszeit

Rz. 8 Von einer Unterbrechung der Beitragszeit beim gleichen Arbeitgeber geht man aus, wenn es während des Beschäftigungsverhältnisses im laufenden Kalenderjahr Zeiten gibt, die nicht mit Beiträgen aus laufendem Arbeitsentgelt belegt sind, Abs. 3 Satz 2 letzter Teilsatz. Soweit daher im laufenden Kalenderjahr vor der Zahlung von einmaligem Arbeitsentgelt Zeiten ohne Zahlung ...mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.15 Entgeltumwandlung zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung

Rz. 25 Mit dem AVmG wurde in Abs. 1 Satz 2 geregelt, dass Arbeitsentgelt auch diejenigen Entgeltteile sind, die durch Entgeltumwandlung nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 des Betriebsrentengesetzes für betriebliche Altersversorgung in den Durchführungswegen Direktzusage oder Unterstützungskasse verwendet werden, soweit sie 4 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rente...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.2 Übergreifende Grundsätze

Rz. 27 Der Anspruch auf einen Beitragszuschuss besteht bei fehlender Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und fehlender Familienversicherung. Zuschüsse werden für Beiträge an ein privates Krankenversicherungsunternehmen bzw. aufgrund Versicherungspflicht oder freiwilliger Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung geleistet. Auch Leistungen ...mehr

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Jansen, SGB VI § 50 Warteze... / 2.2 Wartezeiten zu den einzelnen Rentenarten

Rz. 7 Die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren ist nach Abs. 1 versicherungsrechtliche Voraussetzung für die Regelaltersrente nach §§ 35, 235 die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach den §§ 43, 45, 240, die Renten wegen Todes nach den §§ 46, 47, 48, 243, 243a. Rz. 8 Kalendermonate mit Beitrags- und Ersatzzeiten sind auf die allgemeine Wartezeit anzurechnen. Wenn vorhande...mehr

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Jansen, SGB VI § 52 Warteze... / 2.4 Sonstige Auswirkungen

Rz. 16 Die aus dem Versorgungsausgleich ermittelten Monate dienen lediglich dazu, die für eine Rentengewährung erforderliche Wartezeit zu erreichen. Gleiches gilt für die aufgrund der Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung bzw. des Rentensplittings ermittelten Zeiten. Es handelt sich nicht um rentenrechtliche Zeiten...mehr

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Jansen, SGB IV § 28 Verrech... / 2.2 Verrechnung von Beitragsansprüchen für einen Leistungsträger

Rz. 4 Als Voraussetzung für eine Verrechnung muss sowohl der Erstattungsanspruch des Berechtigten auf zu Unrecht entrichtete Beiträge gegeben sein als auch ein Anspruch eines anderen Sozialleistungsträgers gegen den Berechtigten bestehen. Die Verrechnung von Erstattungsansprüchen stellt eine Aufrechnung unter Verzicht auf die Gegenseitigkeit von Schuldner und Gläubiger dar. De...mehr

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Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.3 Fälligkeit der Beiträge am drittletzten Bankarbeitstag des Monats

Rz. 16 Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind nach § 23 Abs. 1 Satz 2 spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats der Arbeitsleistung fällig. An diesem drittletzten Bankarbeitstag des Monats müssen die Krankenkassen über die Beiträge verfügen können. Wenn dieser Fälligkeitstag nicht eingehalten wird, hat die Krankenkasse vom er...mehr

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Jansen, SGB IV § 24 Säumnis... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Regelung übernimmt im Wesentlichen den Inhalt von § 240 der Abgabenordnung . Die Vorschrift über die Stundung, Niederschlagung und den Erlass von Beiträgen (vgl. § 76) ist auch bei der Verhängung des Säunmiszuschlages anzuwenden. Der Zahlungspflichtige hat dafür zu sorgen, dass die Krankenkasse als Einzugstelle spätestens bis zum Ablauf des Fälligkeitstages (vgl. § ...mehr

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Jansen, SGB IV § 23c Sonsti... / 2.3.1 Nettoarbeitsentgelt allgemein

Rz. 8 Nettoarbeitsentgelt ist das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Bruttoarbeitsentgelt i. S. d. § 14 . Für die Ermittlung des Nettoarbeitsentgelts wird in Anwendung der Regeln des § 47 SGB V das im dort definierten Bemessungszeitraum erzielte kalendertägliche Bruttoarbeitsentgelt ("Regelentgelt) – auch soweit es Beitrags- und Leistungsbemessungsgrenzen überschreitet – ...mehr

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Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 2.3 Ermittlung des beitragspflichtigen Teils

Rz. 5 Um den beitragspflichtigen Teil des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts zu ermitteln, muss zuvor die Höhe der anteiligen Jahresbeitragsbemessungsgrenze bis zum Ende des Entgeltabrechnungszeitraums, in dem das einmalige Arbeitsentgelt gezahlt wird, berechnet werden, § 23a Abs. 3. Auf diese Berechnung kann verzichtet werden, wenn das beitragspflichtige monatliche Arbeitse...mehr

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Jansen, SGB IV § 26 Beansta... / 2.1 Zuständiger Versicherungsträger für die Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge

Rz. 3 Zu Unrecht entrichtete Sozialversicherungsbeiträge sind zu erstatten, es sei denn, dass der Versicherungsträger bis zur Geltendmachung des Erstattungsanspruchs aufgrund dieser Beiträge oder für den Zeitraum, für den die Beiträge zu Unrecht entrichtet worden sind, Leistungen erbracht oder zu erbringen hat. Gemäß § 351 Abs. 1 SGB III gilt abweichend von § 26 Abs. 2 für d...mehr

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Jansen, SGB IV § 27 Verzins... / 2.2.3.1 Hemmung der Verjährung

Rz. 12 Für die Hemmung, Ablaufhemmung und den Neubeginn der Verjährung gelten die Vorschriften des BGB sinngemäß (vgl. auch Komm. zu § 25). Dabei wird die Verjährung auch auf Antrag auf die Erstattung oder durch die Erhebung eines Widerspruchs gegen einen Verwaltungsakt gehemmt. Die Hemmung der Verjährung bedeutet, dass die im Zeitpunkt des Beginns der Hemmung noch nicht ver...mehr

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Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 2.3.2 Mehrfache Zahlung von einmaligem Arbeitsentgelt

Rz. 12 Werden im Laufe eines Kalenderjahres mehrere einmalige Arbeitsentgelte gezahlt, sind bei jeder Zahlung die beitragspflichtigen Teile zu ermitteln. Für die Vergleichsberechnung darf dabei nur das Arbeitsentgelt herangezogen werden, das auch der Beitragsberechnung unterlegen hat. Somit müssen die wegen Überschreitens der anteiligen Beitragsbemessungsgrenzen nicht beitra...mehr

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Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.2.11 Fälligkeit der Beiträge für versicherungspflichtige Künstler und Publizisten nach dem KSVG

Rz. 15 Für die nach dem KSVG versicherungspflichtigen selbständigen Künstler und Publizisten richtet sich die Beitragsfälligkeit weiterhin nach den besonderen Bestimmungen der §§ 15 bis 16a KSVG. Danach werden die Beitragsanteile des Versicherten für einen Kalendermonat am 5. des folgenden Monats fällig. Sie sind an die Künstlersozialkasse (KSK) zu zahlen. Für die Beitragsza...mehr

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Jansen, SGB IV § 26 Beansta... / 2.7 Empfänger der Beitragserstattung

Rz. 11 Der Anspruch auf die Beitragsrückzahlung steht nach § 26 Abs. 3 demjenigen zu, der die Beiträge getragen hat; das sind i. d. R. Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dem steht nicht entgegen, dass der Arbeitgeber neben seinen Ansprüchen auch die dem Arbeitnehmer zustehenden Erstattungsansprüche mit geltend machen kann, sofern sichergestellt ist, dass ihm die überzahlten Beitr...mehr

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Jansen, SGB IV § 25 Verjährung / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Diese Vorschrift ist mit der Einführung des SGB IV durch Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) erlassen worden und am 1.7.1977 in Kraft getreten. Sie wurde zwischenzeitlich mehrfach geändert und ergänzt. Dem Abs. 2 wurden die Sätze 2 bis 6 durch Art. 4 des 4. Euro-Einführungsgesetzes v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) mit Wirkung zum 1.1.2001 angefügt. Abs. 2 Satz 1 wurd...mehr

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Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 2.6.2 Berechnung der Beiträge

Rz. 31 Die Berechnung der Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie zur Arbeitsförderung ist seit dem 1.1.2006 nicht mehr nach Tabellenwerten vorzunehmen. Soweit die Beiträge nicht ohnehin mit Datenverarbeitungsanlagen errechnet werden, sind sie nunmehr ausschließlich auf der Basis des tatsächlich erzielten centgenauen Arbeitsentgelts prozentual mit den jew...mehr

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Jansen, SGB VI § 50 Warteze... / 2.1 Zum Begriff der Wartezeit

Rz. 5 Ein Leistungsanspruch in der Rentenversicherung setzt die Versicherungszugehörigkeit der Berechtigten voraus, die mit der Beitragsleistung des Versicherten begründet wird. Um betragsmäßig geringe Leistungsansprüche aufgrund einer kurzfristigen Beitragsleistung auszuschließen, sieht der Gesetzgeber in § 34 Abs. 1 als weiteres Leistungserfordernis eine Mindestzugehörigke...mehr

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Jansen, SGB VI § 50 Warteze... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 2 bis 4 wurden neu zugeordnet und geändert durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl. I S. 1827). Durch Art. 6 Nr. 43 SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) wurde Abs. 4 Nr. 2 redaktionell angepasst. Eine Änderung erfolgte mit Wirkung zum 1.1.2008 durch Art. 1 Nr. 16 Buchst. a des Gesetzes zur Anpassung der Regel...mehr

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Jansen, SGB IV § 24 Säumnis... / 2.1.2 Säumniszuschläge für Beiträge aus Entgeltersatzleistungen

Rz. 4 Soweit Versicherte von einem Leistungsträger (z. B. Krankenkasse, Agentur für Arbeit, Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaft) Entgeltersatzleistungen (z. B. Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Unterhaltsgeld oder Arbeitslosengeld) beziehen, sind dafür Beiträge für die anderen Leistungsträger (z. B. bei Bezug von Krankengeld Beit...mehr

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Jansen, SGB IV § 27 Verzins... / 2.1.2 Höhe der Zinsen

Rz. 8 Der Zinssatz beträgt einheitlich 4 %; verzinst werden nur volle Euro-Beträge; dabei ist der Kalendermonat mit 30 Tagen zugrunde zu legen. Beispiele:mehr

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Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.2.8 Fälligkeit der Beiträge für geringfügig entlohnte Beschäftigungen in Privathaushalten

Rz. 12 Der mit dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt eingefügte Abs. 2a regelt eine besondere Fälligkeit der Beiträge für die geringfügig entlohnten Beschäftigten in Privathaushalten. Zur Verwaltungsvereinfachung sollen bei Verwendung des Haushaltsschecks die Beiträge von den Privathaushalten nur einmal halbjährlich erhoben werden. Mit Rücksicht auf...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft getreten. Abs. 2 wurde rückwirkend zum 1.1.2005 durch das Verwaltungsvereinfachungsgesetz v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) geändert. Mit Wirkung zum 1.8.2006 wurden Abs. 1 und 2 geändert...mehr

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Jansen, SGB IV § 21 Bemessu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung gilt nur für die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (= Krankenkassen) und die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (= Berufsgenossenschaften und Gemeinde-Unfallversicherungsträger), weil die Beitragssätze für die soziale Pflegeversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung und die für die Arbeitsförderung durch gesetzliche Bestimmungen fes...mehr

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Jansen, SGB IV § 23c Sonsti... / 2.3.5 Nettoarbeitsentgelt für freiwillige Mitglieder von Krankenkassen und Versicherte von privaten Krankenversicherungsunternehmen

Rz. 19 Für freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und Versicherte eines privaten Krankenversicherungsunternehmens schreibt Abs. 1 Satz 2 eine besondere Berechnung des Nettoarbeitsentgelts vor. Danach ist zur Ermittlung des Nettoarbeitsentgelts auch der um den Beitragszuschuss des Arbeitgebers verminderte Beitrag des Versicherten zur Kranken-, ...mehr

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Jansen, SGB IV § 22 Entsteh... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit der Einführung des SGB IV durch Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) erlassen worden und am 1.7.1977 in Kraft getreten. Sie wurde zwischenzeitlich mehrfach geändert und ergänzt. So wurde u. a. mit dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4621) zum 1.1.2003 an Abs. 1 ein Halbsatz angefügt. Abs. 2 ...mehr

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Jansen, SGB IV § 26 Beansta... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Bis zum 31.12.1988 regelte § 26 lediglich die Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge. Seit dem 1.1.1989 wird in Abs. 1 zusätzlich die Beanstandung zu Unrecht entrichteter Beiträge der Beschäftigten für den Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung geregelt. Die Rechtsvorschriften der Abs. 2 bis 4 gelten einheitlich für alle Zweige der Sozialversicherung. Sie geben...mehr

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Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 23 regelt die Fälligkeit von Beiträgen zur Sozialversicherung. Nach Abs. 1 Satz 1 wird die Fälligkeit laufender Beiträge durch die jeweilige Satzung der Krankenkasse (als Einzugsstelle) bzw. durch Entscheidungen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen bestimmt. Abs. 1 Satz 2 bestimmt allerdings einen spätesten Fälligkeitstermin für Beiträge, die nach dem Arbeitse...mehr

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Jansen, SGB IV § 22 Entsteh... / 2.3 Zusammentreffen von abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit

Rz. 12 Die in Rz. 9 ff. erläuterten Regelungen gelten entsprechend, wenn eine abhängige Beschäftigung und eine selbständige Tätigkeit oder eine selbständige Tätigkeit mit Entgeltersatzleistungen oder mehrere selbständige Tätigkeiten zusammentreffen. Diese Vorschrift kann nur für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung Bedeutung haben, weil hauptberuflich Selbständig...mehr

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Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.2.5 Fälligkeit der Beiträge für Vorruhestandsgeld

Rz. 9 Soweit vorzeitig ausgeschiedenen Arbeitnehmern Vorruhestandsgeld gezahlt wird, sind für das Vorruhestandsgeld Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu entrichten. Für die Fälligkeit der Beiträge aus dem Vorruhestandsgeld gelten dieselben Regelungen wie für die Beiträge aus dem Arbeitsentgelt der beschäftigten Arbeiter und Angestellten (vgl. Rz. 5 ff.). D...mehr

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Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.2.9 Fälligkeit der Beiträge für versicherungspflichtige Selbständige

Rz. 13 In Abs. 1 Satz 2 ist mit Arbeitseinkommen das Arbeitseinkommen nach § 15 gemeint, es handelt sich also um das Arbeitseinkommen von versicherungspflichtigen Selbständigen, insbesondere die beitragspflichtige Einnahme der rentenversicherungspflichtigen Selbständigen (vgl. § 2 SGB VI und § 165 SGB VI). Die Vorschrift gilt auch für die rentenversicherungspflichtigen Handw...mehr

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Jansen, SGB VI § 52 Warteze... / 2.2 Voraussetzungen, Inhalt und Umfang von Abs. 1a

Rz. 8 Das in den §§ 120a bis 120c geregelte Rentensplitting eröffnet den von diesen Vorschriften erfassten Verheirateten und Verwitweten ein Abweichen von der bisherigen subsidiären Hinterbliebenenversorgung zugunsten einer eigenständigen Rentenanwartschaft. Dabei ist der Grundgedanke des Gesetzes die partnerschaftliche Teilung der in der Ehezeit/Lebenspartnerschaftszeit erw...mehr

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Sauer, SGB II § 48b Zielver... / 2.2 Vereinbarung BMAS – Bundesagentur für Arbeit (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 16 Auf die Vereinbarungen nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 sind auch die Abs. 2, 3, 5 und 6 anzuwenden. Die Vereinbarung betrifft Bundesziele, die aufgrund der Gewährung von Leistungen in Trägerschaft nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 erreicht werden sollen. Der Abschluss von Zielvereinbarungen zwischen dem BMAS und der Bundesagentur für Arbeit ist nicht neu, sie wurde auch in den vo...mehr

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Jansen, SGB VI § 53 Vorzeit... / 2.1 Voraussetzungen und Inhalt des Anspruchs

Rz. 3 Voraussetzung für die vorzeitige Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren ist das Vorliegen bestimmter Sachverhalte, deren Eintritt auf außerordentlichen, unvorhersehbaren Ereignissen beruht. Liegen die in § 53 benannten Sachverhalte vor, so wird zugunsten der Versicherten/Hinterbliebenen gesetzlich fingiert, dass die allgemeine Wartezeit erfüllt ist. Rz. 4 Der ...mehr

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Jansen, SGB IV § 22 Entsteh... / 2.1 Entstehen des Beitragsanspruchs

Rz. 3 Der Beitragsanspruch des Versicherungsträgers entsteht ohne besonderen Bescheid. Es müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen vorliegen. Dies hat zur Folge, dass Beitragsansprüche in der Sozialversicherung in dem Augenblick entstehen, in dem ihre im Gesetz, in einer Rechtsverordnung oder Satzung festgelegten Voraussetzungen vorliegen, und zwar un...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.10 Aufwandsentschädigungen

Rz. 16 Steuerfreie Aufwandsentschädigungen gelten nach Abs. 1 Satz 3, 1. Alt. a. F., nunmehr inhaltsgleich geregelt in § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 16 SvEV, nicht als Arbeitsentgelt und sind daher in der Sozialversicherung beitragsfrei. Erfasst sind die in § 3 Nr. 12 EStG genannten Einnahmen, d. h. die aus öffentlichen Kassen geleisteten Aufwandsentschädigungen. Von der Regelung ni...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 25 Verjährung / 2.6.1 Hemmung der Verjährung aufgrund einer Prüfung beim Arbeitgeber

Rz. 10 Mit der durch das 4. Euro-Einführungsgesetz vorgenommenen Ergänzung des Abs. 2 um die Sätze 2 bis 6 wurde ein weiterer Grund für die Hemmung der Verjährung eingeführt. Nunmehr ist die Verjährung der Beitragsforderungen auch für die Zeit der Prüfung beim Arbeitgeber durch die Träger der Rentenversicherung bis spätestens 6 Monate nach Abschluss der Prüfung gehemmt. Diese...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 49 Mitglie... / 2.2 Fortbestehen der Mitgliedschaft (Abs. 2)

Rz. 7 Nach Absatz 2 gelten für das Fortbestehen der Mitgliedschaft in der sozialen Pflegeversicherung die §§ 189, 192 SGB V sowie § 25 des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989) entsprechend. Damit sollen Zeiten, in denen der Versicherungspflichttatbestand entfällt, überbrückt werden (vgl. BT-Drs. 12/5952 S. 41 zu § 45). Rz. 8 § 189 SGB V rege...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 27 Verzins... / 2.1.1 Beginn und Ende der Verzinsung

Rz. 6 Für den Beginn der Verzinsung ist entscheidend, ob ein Antrag auf Erstattung von zu Unrecht entrichteten Beiträgen gestellt wurde oder ob die Erstattung der zu Unrecht entrichteten Beiträge von Amts wegen vorgenommen wurde. Bei einem Antrag auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge beginnt die Verzinsung des Erstattungsanspruchs nach Ablauf des ersten vollen Kalen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 27 Verzins... / 2.2.4 Einwand der Verjährung

Rz. 17 Die Verjährung des Erstattungsanspruchs tritt – anders als die Verjährung der Beitragsansprüche – nicht von Amts wegen ein; sie wird nur auf Einrede wirksam. Der Versicherungsträger ist allerdings nicht verpflichtet, sondern lediglich berechtigt, hinsichtlich der Erstattung der zu Unrecht entrichteten Beiträge die Einrede der Verjährung zu erheben. Über die Erhebung de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bergmannsversorgungsschein / 1 Voraussetzungen

In NRW und im Saarland ist Arbeitnehmern, die knappschaftlich versichert und noch unter Tage beschäftigt sind, auf ihren Antrag ein Bergmannsversorgungsschein zu erteilen, wenn sie nach mindestens 5-jähriger Untertagearbeit und Zugehörigkeit zur knappschaftlichen Rentenversicherung aus vorbeugenden Gründen durch die Knappschaft oder die Bergbau-Berufsgenossenschaft aufgeford...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 1.10 Rentenversicherung

Seit der Änderung des AltTZG im Juli 2004 muss der Arbeitgeber den Beschäftigten zusätzlich Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung mindestens in Höhe des Beitrags entrichten, der auf 80 % des Regelarbeitsentgelts für die Altersteilzeitarbeit – begrenzt auf den Unterschiedsbetrag zwischen 90 % der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze und dem Regelarbeitsentgelt – entfäl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 1.15.2 Rentenversicherung im Störfall

In der Phase der Arbeitsleistung wurden für das Altersteilzeitarbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber bereits zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge von mind. 80 % des Regelarbeitsentgelts für die Altersteilzeit – begrenzt auf den Unterschiedsbetrag zwischen 90 % der monatlichen Beitragsmessungsgrenze und dem Regelarbeitsentgelt – gezahlt. Die Rentenversicherungsbeiträge wu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 5.1.2 Berechnung der Mindestrente (Abs. 4 S. 2)

Rz. 7a Nachdem die Bemessungsgrundlage für den Rentenzuschlag zur Beseitigung der Altersarmut in der politischen Debatte lange umstritten war, wurde das zu versteuernde Einkommen unter Hinzurechnung des steuerfreien Teils der Rente bzw. eines Versorgungsfreibetrags und der Einkünfte aus Kapitalvermögen zugrunde gelegt.[1] Diese Bemessungsgrundlagen sind nunmehr mit dem Grund...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 5.1.4 Abruf der digitalen Rentenübersicht (Abs. 4b)

Rz. 7c Das Rentenübersichtsgesetz [1] verfolgt das Ziel, den Kenntnisstand der Bevölkerung über die eigene Altersvorsorge zu verbessern. Hierzu sind die angebundenen öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen berechtigt, die Identifikationsnummern bei ihren Kundinnen und Kunden zu erheben.[2] Nur die angebundenen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, der Alterssicheru...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 1.14 Hinweis- und Aufklärungspflichten des Arbeitgebers

Tritt ein Beschäftigter mit dem Wunsch nach Altersteilzeit an den Arbeitgeber heran, empfiehlt sich folgendes Vorgehen: Aufforderung, eine Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung einzuholen Aufforderung, eine Rentenauskunft der VBL/ZVK einzuholen Hinweis auf den steuerlichen Progressionsvorbehalt Auf Wunsch: Auskunft über das Altersteilzeitentgelt und den Aufstockungsbet...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 1.7 Aufstockungsregelung nach dem Altersteilzeitgesetz

Für bis zum 31.12.2009 begonnene Altersteilzeit sah das Altersteilzeitgesetz unter bestimmten Voraussetzungen (Wiederbesetzung der durch Altersteilzeit frei gewordenen Stelle) die Erstattung der Aufstockung des Altersteilzeitentgelts und der Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bis zu einer gesetzlichen Obergrenze durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) vor. Fü...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 1.2 Das Altersteilzeitgesetz (AltTZG)

Am 1.8.1996 ist das Altersteilzeitgesetz in Kraft getreten.[1] Es hat keine amtliche Abkürzung, in Literatur und Rechtsprechung wird aber überwiegend die Abkürzung AltTZG verwendet. Seit dem Inkrafttreten ist das AltTZG mehrfach geändert worden. Von besonderer Bedeutung bei den vielen Änderungen des AltTZG sind 2 markante Zeitpunkte, der 1.7.2004 (Wegfall der Mindestnettotabel...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 2.4.1.6 Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit

Bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit besteht nach § 22 Abs. 1 TVöD Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Dauer von 6 Wochen. Während dieses Zeitraums erfolgt auch weiterhin die Aufstockung zum Entgelt und zur gesetzlichen Rentenversicherung (§ 7 Abs. 4 TV Bund, § 7 Abs. 5 TV FlexAZ). Dauert die Erkrankung länger, erhält der Beschäftigte nach § 22 Abs. 2 und 3 T...mehr