Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsstreit

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Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 3.1.6 Missglückte Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs

Rz. 19 Fehlt es an einer vollständigen Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs, so führt dies dazu, dass die Anwendung des § 16 Abs. 1 GrEStG zu versagen ist. Solche i. S. v. § 16 Abs. 1 GrEStG missglückten Vertragsgestaltungen sind nicht selten in Fällen anzutreffen, in denen die Beteiligten nach Abschluss des Grundstückskaufvertrags eine grunderwerbsteuerlich – oder auch auf...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 3 Finanzgerichtsordnung

• 2019 Unterlassen einer Abweichungsanfrage / Nichtanrufung des Großen Senats / § 11 Abs. 2 FGO / § 11 Abs. 3 Satz 1 FGO Nach § 11 Abs. 2 FGO entscheidet der Große Senat des BFH, wenn ein Senat in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Senats abweichen will. Eine Vorlage an den Großen Senat ist nach § 11 Abs. 3 S. 1 FGO nur zulässig, wenn der Senat, von dessen E...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.40 § 23 EStG (Private Veräußerungsgeschäfte)

• 2019 Häusliches Arbeitszimmer als Wirtschaftsgut / Aufteilung von Gebäuden in bis zu 4 selbständige Wirtschaftsgüter / § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG Das FG Köln hat mit Urteil v. 20.3.2018, 8 K 1160/15 (Az. des BFH: IX R 11/18) entschieden, dass der auf das häusliche Arbeitszimmer eines privat genutzten Eigenheims entfallende Veräußerungsgewinns nicht zu Einkünften aus privaten Ve...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 87 Die Vorschrift des § 1 Abs. 3 GrEStG fingiert unter den dort genannten Voraussetzungen den Erwerb eines oder mehrerer Grundstücke von einer Gesellschaft (vgl. BFH v. 31.3.1982, BStBl II 1982, 424, und BFH v. 26.7.1995, BStBl II 1995, 736). Mit diesem neben § 1 Abs. 2 GrEStG und § 1 Abs. 2a GrEStG weiteren Ergänzungstatbestand zum Haupttatbestand des § 1 Abs. 1 GrEStG ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1.7 Kündigungserklärung

Rz. 36 Erforderlich ist Abgabe einer Kündigungserklärung in Schriftform (§ 568 Abs. 1), d. h. die Kündigungserklärung muss vom Vermieter eigenhändig unterzeichnet sein. Das gilt erst recht, wenn im Mietvertrag für die Kündigungserklärung "Schriftform" vereinbart worden ist (KG, Urteil v. 16.1.2006, 8 U 157/05, WuM 2008, 193; KG Beschlüsse v. 11.6. und 9.7.2018, 8 W 31/18, GE...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.6 Ausschluss- und Unwirksamkeitsgründe für die fristlose Kündigung

Rz. 94 Die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs des Mieters ist nach § 543 Abs. 2 Satz 2 ausgeschlossen, wenn der Vermieter vorher, d. h. vor Zugang der Kündigungserklärung (BGH, Urteil v. 24.8.2016, VIII ZR 261/15, GE 2016, 1272) befriedigt wird. Voraussetzung dafür ist die vollständige Tilgung des Rückstands (BGH, Urteil v. 23.9.1987, VIII ZR 265/86, ZMR 1988, 16 [18]...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2 Verfall/Verjährung

Rz. 29 Für den (Nachzahlungs-)Anspruch nach § 615 Satz 1 BGB gelten eventuell anwendbare tarifliche oder arbeitsvertragliche Ausschluss- und Verfallfristen. Allerdings kann der Anspruch auf Vergütung wegen Annahmeverzugs in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns einer Ausschlussfrist nicht unterworfen werden.[1] Im Übrigen reicht bei einer einstufigen Ausschlussklausel, welche l...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / a) Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Arbeitsgericht

Rz. 129 Die Möglichkeiten, den Rechtsstreit an das erstinstanzliche Gericht zurückzuverweisen, sind durch § 68 ArbGG gegenüber § 538 ZPO erheblich eingeschränkt. Nach § 68 ArbGG ist nämlich eine Zurückverweisung wegen "eines Mangels im Verfahren" unzulässig. Das soll auch für schwerste Verfahrensmängel gelten,[148] insbesondere auch, wenn ein sog. "Urteil ohne Gründe" (siehe...mehr

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§ 20 Rechtsweg zu den Arbei... / V. Rechtswegzuständigkeit und Verweisung des Rechtsstreits

Rz. 6 Die Zuständigkeitsprüfung erfolgt von Amts wegen. Ein Verweisungsantrag ist nicht erforderlich. Wirksame Zuständigkeitsvereinbarungen sind dabei zu berücksichtigen. Stellt das Arbeitsgericht seine Unzuständigkeit fest, verweist es nach Anhörung der Parteien das Verfahren an das zuständige Gericht durch Beschluss (§ 48 Abs. 1 ArbGG, § 17a Abs. 2 GVG). Der Beschluss kann...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / 6. Wann wird die Erledigung des Verfahrens durch verspätetes Vorbringen verzögert?

Rz. 96 Die herrschende Meinung in Rspr. und Literatur folgt zu Recht der sog. absoluten Theorie: Diese besagt, dass die Erledigung des Rechtsstreits immer dann verzögert wird, wenn das Verfahren bei Zulassung des Vorbringens länger dauert als bei seiner Zurückweisung.[111] Das BVerfG hat die absolute Theorie nicht beanstandet, hält die Zurückweisung eines Vorbringens als ver...mehr

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§ 20 Rechtsweg zu den Arbei... / 2. Zusammenhangszuständigkeit nach § 2 Abs. 3 ArbGG

Rz. 79 Hier ist äußerste Vorsicht geboten: Gem. § 2 Abs. 3 ArbGG können vor die Arbeitsgerichte auch nicht unter die Absätze eins und zwei fallende Rechtsstreitigkeiten gebracht werden, wenn der Anspruch mit einer bei einem Arbeitsgericht anhängigen oder gleichzeitig anhängig werdenden bürgerlichen Rechtsstreitigkeit der in den Absätzen eins und zwei bezeichneten Art in rech...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / V. Vergleichsmehrwert

Rz. 17 Wird ein Kündigungsschutzverfahren verglichen, werden neben der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nahezu immer auch weitere Ansprüche der Arbeitsvertragsparteien in den Vergleich aufgenommen, um die ganze Angelegenheit umfassend zu bereinigen.[32] Üblicherweise wird z.B. die Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses mit einer bestimmten Note mitgeregelt. Werden Anspr...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / III. Hinweise zur Prozesssituation im Berufungsstreit um eine Kündigung

Rz. 137 In der Berufungsinstanz kann sich die Interessenlage der Parteien eines Kündigungsstreits im Vergleich zur ersten Instanz erheblich ändern: Seit dem Ausspruch der Kündigung und oft auch schon seit dem Ende einer Kündigungsfrist ist jetzt regelmäßig geraume Zeit ins Land gegangen. Dies kann die Lage entspannt haben, etwa wenn der Arbeitnehmer zwischenzeitlich einen be...mehr

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§ 20 Rechtsweg zu den Arbei... / IX. Wirkung der Entscheidung

Rz. 13 Nach Eintritt der Rechtskraft des Verweisungsbeschlusses wird der Rechtsstreit mit Eingang der Akte bei dem Adressatgericht anhängig, § 17b Abs. 1 S. 1 GVG. Die Versendung der Akte darf allerdings erst nach Eintritt der Rechtskraft erfolgen. Die Wirkungen der Rechtshängigkeit bleiben bestehen, § 17b Abs. 1 S. 2 GVG. Der Verweisungsbeschluss nach § 17a Abs. 2 GVG stell...mehr

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§ 20 Rechtsweg zu den Arbei... / 1. Sic-non-Fall

Rz. 73 Ein Sic-non-Fall liegt vor, wenn der erhobene Anspruch nur auf eine Anspruchsgrundlage gestützt werden kann, die eindeutig in die Rechtswegzuständigkeit des angerufenen Gerichtes fällt und dabei fraglich oder bestritten ist, ob die Voraussetzungen der Anspruchsgrundlage vorliegen. Rz. 74 Beispielemehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / c) Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist auf Antrag

Rz. 44 § 66 Abs. 1 S. 5 ArbGG sieht vor, dass die Berufungsbegründungsfrist auf Antrag vom Kammervorsitzenden einmal verlängert werden kann. Der Verlängerungsantrag, der als bestimmender Schriftsatz ebenfalls dem Vertretungszwang unterliegt,[64] muss unbedingt vor Ende der laufenden Frist beim LAG eingehen.[65] Ist das der Fall, kann das Gericht die Verlängerung aber auch nac...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / II. Außerordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer, § 75 Abs. 1 HGB

Rz. 72 Setzt der Arbeitgeber einen wichtigen Grund zur Beendigung des Dienstverhältnisses gem. § 626 Abs. 1 BGB, hat der Arbeitnehmer hinsichtlich des Wettbewerbsverbotes ein Wahlrecht. Er kann sich zum einen an das Wettbewerbsverbot halten und auf Zahlung der Karenzentschädigung bestehen. Er kann zum anderen das Recht zum Widerruf gem. § 75 Abs. 1 HGB ausüben. Rz. 73 Die Aus...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / 2. Entscheidung der Behörde

Rz. 24 Die Behörde kann (nicht: muss) der beabsichtigten Kündigung zustimmen, wenn ein “besonderer Fall“ i.S.d. § 17 Abs. 2 MuSchG vorliegt. Ein besonderer Fall ist nur in engen Ausnahmesituationen gegeben, z.B. bei Straftaten der Arbeitnehmerin oder einer Betriebsstilllegung. Ebenso wurde ein "besonderer Fall" durch die Rechtsprechung in dem Fall angenommen, in dem eine sch...mehr

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§ 23 Güteverhandlung / II. Alleinentscheidung auf Antrag beider Parteien

Rz. 24 Gem. § 55 Abs. 3 ArbGG entscheidet der Vorsitzende allein, wenn in der Verhandlung, die sich unmittelbar an die Güteverhandlung anschließt, eine das Verfahren beendende Entscheidung ergehen kann und die Parteien übereinstimmend eine Entscheidung durch den Vorsitzenden beantragen; der Antrag ist in die Niederschrift aufzunehmen. Rz. 25 Die Güteverhandlung muss beendet s...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / IV. Gütliche Einigung im Berufungsverfahren

Rz. 140 Die gütliche Einigung des Rechtsstreits, die während des ganzen Verfahrens und somit auch in der Berufungsinstanz angestrebt werden soll (§§ 64 Abs. 7, 57 Abs. 2 ArbGG), erscheint als das probateste Mittel, um den Rechtsfrieden wiederherzustellen; denn ein durch Vergleich beendeter Rechtsstreit hinterlässt keine Sieger und Besiegten und eröffnet den Parteien überdies...mehr

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§ 8 Kündigung im Berufsausb... / II. Kündigung nach Ende der Probezeit

Rz. 22 Für den Auszubildenden ergibt sich aus § 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG die Möglichkeit, die Berufsausbildung mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder eine Ausbildung in einem anderen Beruf beginnen möchte. Hiermit trägt der Gesetzgeber dem Wunsch des Auszubildenden Rechnung, mangels weiteren Interesses am ursprünglichen Berufsziel...mehr

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§ 29 Geltendmachung von (Ne... / V. Zeugniserteilung nach Verurteilung

Rz. 20 Wenn sich der Arbeitnehmer mit seinem Zeugnisberichtigungsanspruch gerichtlich durchsetzt, hat der Arbeitgeber das Zeugnis mit dem Inhalt des Urteilstenors neu zu erstellen. Hat der Arbeitnehmer das Zeugnis zu Recht nicht als Erfüllung angenommen, so ist der Arbeitgeber bei der Erstellung des neuen Zeugnisses nicht berechtigt, das Verhalten schlechter zu beurteilen al...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / 2. Berufungsbeantwortungsfrist und ihre Verlängerung

Rz. 84 Die Zustellung der Berufungsbegründung löst, auch wenn sie bereits in der Berufungsschrift enthalten sein sollte, für den Berufungsbeklagten die Berufungsbeantwortungsfrist des § 66 Abs. 1 S. 3 ArbGG aus. Hierüber ist er vom Gericht zu belehren, § 66 Abs. 1 S. 4 ArbGG. Spätestens jetzt muss sich die bislang nicht vertretene Partei um eine Vertretung kümmern; denn die ...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / IV. Gebühren in der 1. Instanz

Rz. 56 Welche Gebühren in welcher Höhe für die anwaltliche Tätigkeit in der 1. Instanz entstehen, ergibt sich aus Teil 3 Abschnitt 1 VV, also aus den Nrn. 3100 ff. VV. Der Auffangcharakter dieser Regelungen wird in der Vorbemerkung 3.1 Abs. 1 VV[113] deutlich, nach der die Gebühren dieses Abschnitts in allen Verfahren entstehen, für die in den folgenden Abschnitten dieses Te...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / 4. Aufnahme neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel in die Berufungsbegründungs- oder -beantwortungsschrift

Rz. 94 Soweit nach alledem neues Vorbringen in der Berufungsinstanz noch zulässig ist, muss es je nach Prozessrolle der betroffenen Partei in die Berufungsbegründung bzw. in die Beantwortung der Berufung aufgenommen werden, § 67 Abs. 4 S. 1 ArbGG, es sei denn, die zugrunde liegenden Tatsachen entstehen erst später. Ansonsten kommt es wiederum darauf an, ob der Rechtsstreit v...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / I. Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Berufungsinstanz

Rz. 172 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 27.1: Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Berufungsinstanz RA _________________________ _________________________ (Anschrift) _________________________, den _________________________ An das Landesarbeitsgericht _________________________ _________________________ (Anschrift) Antrag auf Prozesskostenh...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / II. Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

Rz. 173 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 27.2: Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist RA _________________________ _________________________ (Anschrift) _________________________, den _________________________ An das Landesarbeitsgericht _________________________ _________________________ (Anschrift) LAG _________________________, ___________...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / II. Sonderfall: Klageerweiterung in der Hauptsache

Rz. 105 Unproblematisch zulässig ist es dagegen weiterhin, einen bereits erstinstanzlich neben dem Kündigungsschutzantrag gestellten Zahlungsantrag auf Annahmeverzugslohn um weitere fällig gewordene Monatsbeträge zu erweitern oder eine weitere Kündigung in den Rechtsstreit einzuführen und damit zugleich einen im Berufungsverfahren angefallenen allgemeinen Feststellungsantrag...mehr

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§ 21 Kündigungsschutzprozes... / IV. Gerichtliche Entscheidung

Rz. 70 Über den Weiterbeschäftigungsanspruch ist zusammen mit der Entscheidung über die Wirksamkeit der Kündigung zu entscheiden, es sei denn, der Rechtsstreit wäre nur bezüglich der Kündigungsfeststellungsklage entscheidungsreif.[89] Dieser Fall kann z.B. eintreten, wenn – abweichend vom Regelfall – die besondere Interessenlage der Parteien (vgl. dazu die Ausführungen zum W...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / IV. (Teil-)Klagerücknahme

Rz. 107 Die erstinstanzlichen Anträge können im Laufe des Berufungsverfahrens i.S.v. § 264 Nr. 2 ZPO in der Hauptsache auch beschränkt werden. Da es sich dabei um eine (Teil-)Klagerücknahme handelt, bedarf diese nach § 269 Abs. 1 ZPO der Einwilligung des Gegners. Rz. 108 Die Klagerücknahme bewirkt gem. § 269 Abs. 3 S. 1 ZPO, dass der Rechtsstreit als nicht anhängig geworden a...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / 2. Vollmacht für die gerichtliche Vertretung

Rz. 7 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.2: Vollmacht für die gerichtliche Vertretung eines/einer Arbeitnehmers/in Vollmacht für die gerichtliche Vertretung Den Rechtsanwälten _________________________ wird hiermit in Sachen _________________________/_________________________ wegen _________________________ (z.B. wegen betriebsbedingter Kündigung, Annah...mehr

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§ 24 Kammertermin / B. Streitige Verhandlung

Rz. 6 Nach der Vorstellung des Gesetzgebers soll sich die streitige Verhandlung vor der Kammer unmittelbar an die erfolglose Güteverhandlung anschließen. Dies ergibt sich aus § 61a Abs. 3 ArbGG. Rz. 7 Praxishinweis Diese Vorstellung ist angesichts des praktisch gegebenen und vom Gesetz in § 61a Abs. 4 ArbGG auch anerkannten Erfordernisses einer schriftsätzlichen Vorbereitung ...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / II. Endabrechnung

Rz. 32 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.10: Endabrechnung Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben vom _________________________. Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir die Angelegenheit nach der Erhebung der Kündigungsschutzklage zwischenzeitlich im Interesse Ihres Versicherungsnehmers durch den Abschluss eines geric...mehr

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§ 20 Rechtsweg zu den Arbei... / II. Eigenständiger Rechtsweg

Rz. 2 Die Arbeitsgerichtsbarkeit stellt gegenüber allen anderen Gerichtsbarkeiten einschließlich der ordentlichen Gerichtsbarkeit einen eigenständigen Rechtsweg dar.[1] Dies folgt aus § 48 ArbGG und §§ 17a ff. GVG.[2] Über die Zulässigkeit des Rechtsweges wird in einem besonderen Vorwegverfahren entschieden, § 17a Abs. 2–4 GVG i.V.m. § 48 ArbGG. Eine Klageabweisung wegen Unz...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / III. Antrag auf Entbindung des Mandanten von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen, hilfsweise auf Vertagung

Rz. 174 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 27.3: Antrag auf Entbindung des Mandanten von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen RA _________________________ _________________________ (Anschrift) _________________________, den _________________________ An das Landesarbeitsgericht _________________________ _________________________ (Anschrift) LAG ____________...mehr

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§ 28 Beendigung des Kündigu... / II. Inhalt

Rz. 4 Die Parteien können sich in ihrem Vergleich auf einen Fortbestand des Arbeitsverhältnisses einigen. Meist können sich aber im Ergebnis beide eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses nicht vorstellen und vereinbaren daher eine Beendigung. Rz. 5 Soll eine Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses zu unveränderten Arbeitsbedingungen geschehen, ist die Erklärung des Arbei...mehr

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§ 5 Abfindungsanspruch bei ... / 4. Klagerücknahme im Prozess

Rz. 56 Nimmt der Arbeitnehmer im laufenden Kündigungsschutzprozess die Klage zurück, ist der Rechtsstreit zwar in prozessualer Hinsicht gem. § 269 Abs. 3 S. 1 ZPO als nicht anhängig geworden anzusehen. Die für diesen Fall befürwortete Konsequenz, dass der Anspruch auf die Abfindung nach § 1a KSchG "wieder entsteht",[62] tritt aber nicht ein. Die Ausdehnung der Rücknahmefikti...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / III. Allgemeiner Feststellungsantrag

Rz. 15 Ob und in welchem Umfang ein allgemeiner Feststellungsantrag – der sog. "Schleppnetzantrag" – den Streitwert erhöht, war umstritten. In Rechtsprechung und Literatur wurde eine Streitwerterhöhung größtenteils jedenfalls dann abgelehnt, wenn keine anderen Beendigungstatbestände im Raum stehen – anderenfalls sollte der Streitwert unter Beachtung der (umstrittenen) Grunds...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / 2. Terminsgebühr

Rz. 68 Die Terminsgebühr ist ebenfalls eine Wertgebühr gem. § 13 RVG.[120] Sie entsteht gem. der Vorbemerkung 3 Abs. 3 zu Teil 3 VV sowohl für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen als auch für die Wahrnehmung von außergerichtlichen Terminen und Besprechungen, wenn nichts anderes bestimmt ist. Sie entsteht jedoch nicht für die Wahrnehmung eines gerichtlichen Verkündungs...mehr

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§ 28 Beendigung des Kündigu... / 3. Lohnzahlung und weitere Durchführung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 32 Liegt der Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses vor dem Tag des Vergleichsschlusses, kann Regelungsbedarf bezüglich bislang nicht erbrachter Zahlungen des Arbeitgebers bestehen. Ist das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Vergleichsschlusses noch nicht beendet, kann geregelt werden, wie für die restliche Zeitspanne mit den Verpflichtungen der Parteien aus dem ...mehr

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§ 20 Rechtsweg zu den Arbei... / IX. Vertreter von juristischen Personen und Personengesamtheiten

Rz. 57 Nach § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG gelten Personen, die kraft Gesetzes, Satzung oder Gesellschaftsvertrag allein oder als Mitglieder des Vertretungsorgans zur Vertretung einer juristischen Person oder einer Personengesamtheit berufen sind, nicht als Arbeitnehmer. Für Rechtsstreitigkeiten aus ihrem Anstellungsverhältnis zur juristischen Person oder zur Personengesamtheit ist d...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / E. Vergütungsfragen

Rz. 61 Nach § 12a ArbGG ist für das erstinstanzliche Urteilsverfahren die Kostenerstattung ausgeschlossen. Hierauf ist der Mandant nach § 12a Abs. 1 S. 2 ArbGG vor Abschluss des Mandatsvertrages hinzuweisen. Die schuldhafte Verletzung dieser Hinweispflicht kann zu einem Schadensersatzanspruch der Partei führen.[22] Der Anspruch auf Schadensersatz kann dann gegen den Vergütung...mehr

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§ 38 Taktik und Fallstricke... / IV. Schriftsätzliche Vorbereitung der Kammerverhandlung

Rz. 95 Zur Vorbereitung der Kammerverhandlung wird das Gericht meistens zunächst dem beklagten Arbeitgeber eine Frist setzen, um die soziale Rechtfertigung der Kündigung zu begründen. Sodann wird dem Kläger eine Frist gesetzt, um hierauf zu erwidern. Gem. § 6 S. 1 KSchG hat der klagende Arbeitnehmer bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz sämtliche behaupte...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / C. Arten der Kündigung

Rz. 9 Wie bei der ordentlichen Kündigung ist auch bei der außerordentlichen Kündigung zwischen der Beendigungskündigung und der Änderungskündigung zu unterscheiden. Eine außerordentliche Änderungskündigung kommt nur selten vor. Sie kommt in Betracht, wenn die ordentliche Kündigung durch Gesetz, Tarifvertrag oder Einzelarbeitsvertrag ausgeschlossen ist.[21] Auf die außerorden...mehr

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§ 24 Kammertermin / III. Zurückweisung verspäteten Vortrags

Rz. 11 Die Zurückweisung setzt – neben der wirksamen Fristsetzung – zunächst voraus, dass die Partei über die Folge der Fristversäumung belehrt worden ist, § 61a Abs. 6 ArbGG. Sind die Parteien anwaltlich vertreten, muss ein Hinweis auf die gesetzliche Bestimmung als ausreichend erachtet werden.[10] Sind die Parteien hingegen nicht anwaltlich vertreten, sind sie konkret zu b...mehr

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§ 25 Auflösung des Arbeitsv... / I. Allgemeine Voraussetzungen des Auflösungsantrags

Rz. 3 Ein Auflösungsantrag kann nur im Rahmen eines anhängigen Kündigungsschutzprozesses gestellt werden. Das bedeutet, dass weder der Arbeitnehmer noch der Arbeitgeber bloß aufgrund im Arbeitsverhältnis eingetretener Störungen einen isolierten Auflösungsantrag bei Gericht stellen können, sondern nur im Zusammenhang mit einer bereits ausgesprochenen Kündigung. Zudem muss der...mehr

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§ 26 Kündigungsschutzprozes... / II. Mitbestimmungsrechte gem. §§ 99 ff. BetrVG

Rz. 73 In Unternehmen mit i.d.R. mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber den Betriebsrat nach Maßgabe des § 99 Abs. 1 BetrVG vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten. Änderungskündigungen sind von diesem Mitbestimmungsrecht nur dann betroffen, wenn sie eine Umgruppierung oder Versetzung nach sich ziehen. Der B...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 2. Betriebsänderung und Sozialplanansprüche unter der Geltung der Insolvenzordnung

Rz. 95 Plant der Insolvenzverwalter eine Betriebsänderung im eröffneten Insolvenzverfahren, so hat er dieselben Vorschriften zu beachten wie das Management außerhalb der InsO, allerdings mit folgenden Erleichterungen: Rz. 96mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / II. Gegenstandswertfestsetzungsantrag

Rz. 34 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.11: Gegenstandswertfestsetzungsantrag Az: _________________________ In dem Rechtsstreit _________________________/_________________________ beantragen wir, den Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit gem. § 33 Abs. 1 RVG für das gerichtliche Verfahren auf _________________________ EUR und für den Vergleich au...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 2. Eröffnetes Verfahren

Rz. 21 Mit dem Eröffnungsbeschluss (vgl. Muster unter Rdn 149) geht die Verfügungsbefugnis und damit die Arbeitgeberfunktion automatisch auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 InsO), es sei denn, die Eigenverwaltung wäre angeordnet. In diesem Fall hat der Verwalter nur eine Überwachungsfunktion mit eingeschränkten Befugnissen.[30] Gleichzeitig geht die Zuständigkeit des Richt...mehr