Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsstreit

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ordnungsmäßige Verwaltung / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff der "ordnungsmäßigen Verwaltung" ist gesetzlich nicht bestimmt. Was hierunter zu verstehen ist, kann dem WEG nur teilweise entnommen werden. Ordnungsmäßig ist nach § 18 Abs. 2 WEG, was dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen entspricht. Ferner können die Wohnungseigentümer eine der Beschaffenheit des gemeinschaftlichen E...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB X § 103 Anspruc... / 2.6.2 Erstattungsansprüche bei Zahlung vorläufiger Sozialleistungen aufgrund von anhängigen sozialgerichtlichen Verfahren

Rz. 27 Etwaige Erstattungsansprüche von Leistungsträgern (§§ 12, 18 bis 29, 68 SGB I) i. S. v. § 103 Abs. 1 sind auch in Fällen zu beachten, in denen wegen einer vom Leistungsträger eingelegten Berufung oder Revision nach § 154 Abs. 1 und Abs. 2 SGG i. V. m. § 86a SGG zunächst lediglich eine vorläufige Zahlung von Sozialleistungen erfolgt (z. B. bei sog. Urteilsrenten). So is...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.2.2 Steuervorteile beim Vater aufgrund der Anerkennung der Vaterschaft

Erkennt der leibliche Vater eines Kindes in einem Rechtsstreit um die Gewährung eines Kinder- und Haushaltsfreibetrags während des finanzgerichtlichen Verfahrens die Vaterschaft an, nachdem das Kind die Scheinvaterschaft des ehelichen Vaters angefochten hat, muss das Finanzamt die zivilrechtlich bis zur Geburt zurückwirkende Vaterschaft bei der Entscheidung über die angefoch...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.5.1 Anlage U – Sonderausgaben – Realsplitting

Wer an seinen geschiedenen oder dauernd getrenntlebenden Ehepartner Unterhalt bezahlt, kann diese Zahlungen als Sonderausgaben steuerlich geltend machen (begrenztes Realsplitting gemäß § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG), soweit der Unterhaltsempfänger zustimmt.[1] Was Unterhaltszahlungen im steuerlichen Sinn sind Unterhaltsleistungen im steuerlichen Sinne sind alle Zuwendungen, die ohne...mehr

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Arbeitszeit / 1.2.1 Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit

In einer aufsehenerregenden Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof am 14.5.2019 (C-55/18 CCOO/Deutsche Bank SAE) geurteilt, dass die Mitgliedstaaten zur Gewährleistung der vollen Wirksamkeit der RL 2003/88 (Arbeitszeitrichtlinie) die Beachtung der dort geregelten Mindestruhezeiten gewährleisten und jede Überschreitung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit verhindern müss...mehr

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Jahressonderzahlung / 3.2.1.3 Abgesenkter Bemessungssatz im Tarifgebiet Ost bis zum Jahr 2022

Nach § 20 Abs. 3 TVöD-VKA[1] betrugen die Bemessungssätze für die Beschäftigten im Tarifgebiet Ost im Kalenderjahr 2022 in den Entgeltgruppen 1 bis 8: seit dem Kalenderjahr 2023 100 % (bis 2022 96,45 %) in den Entgeltgruppen 9a – 15: 100 % der Prozentsätze der Jahressonderzahlung im Tarifgebiet West nach § 20 Abs. 2 TVöD-VKA. In den Kalenderjahren zuvor war die Jahressonderzahlun...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.5 Freiwilliger Wehrdienst, Schulgeld und Ausbildungsfreibetrag

Der BFH[1] hat entschieden, dass der freiwillige Wehrdienst, abhängig von seiner Ausgestaltung und der Art der Durchführung im Einzelfall, eine Maßnahme der Berufsausbildung gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a) EStG darstellen kann. Darüber hinaus wurde § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b) EStG dahingehend geändert, dass durch den freiwilligen Wehrdienst eine Übergangsze...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.2 Scheidungskosten

Scheidungskosten sind aufgrund einer seit dem Jahr 2013 geltenden Neuregelung des § 33 EStG grundsätzlich nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Scheidungskosten sind Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (Prozesskosten) i. S. d. § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG. Sie sind durch § 33 Abs. 2 Satz. 4 EStG vom Abzug als außergewöhnliche Belastungen ausgeschlossen....mehr

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Beschlussanfechtungsverfahren / 3.3.1 Grundsätze

Beschlussklagen sind nach § 44 Abs. 2 Satz 1 WEG gegen die GdWE zu richten. Die Wohnungseigentümer haben aber die Möglichkeit, als Nebenintervenienten dem Prozess auf Seiten der GdWE oder dem klagenden Wohnungseigentümer beizutreten. Die Nebenintervention ist in den §§ 66 ff. ZPO geregelt. Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass ein Dritter dem für ihn fremden Rechtsstreit beitr...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahren / 8.3 Fristen

Einlegen der Berufung Die Frist zur Einlegung der Berufung beträgt einen Monat seit Zustellung des erstinstanzlichen amtsgerichtlichen Urteils, spätestens mit Ablauf von 5 Monaten bei fehlerhafter oder unterbliebener Zustellung.[1] Diese Frist kann als sog. Notfrist vom Gericht nicht verlängert werden. Wird sie nicht eingehalten, ist die Berufung unzulässig mit der Folge, das...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahren / 8.1 Anwaltszwang

Egal, ob der im Anfechtungsprozess unterlegene klagende Wohnungseigentümer Berufung einlegt oder aber die beklagte GdWE Berufungsführerin ist, weil der klagende Wohnungseigentümer im Rechtsstreit obsiegt hat: Hat der Verwalter das Verfahren für die beklagte GdWE in Person geführt, ohne dass ein Rechtsanwalt die Gemeinschaft vertreten hatte, besteht spätestens im Berufungsver...mehr

Urteilskommentierung aus TVöD Office Professional
Kündigung allein wegen Kirchenaustritts kann einen Verstoß gegen Europäische Gleichbehandlungsrichtlinie darstellen

Die Kündigung eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses durch einen Dienstgeber wegen Austritt aus der Kirche verstößt gegen europäisches Diskriminierungsverbot, wenn die Kirchenmitgliedschaft nicht zwingende Voraussetzung für die Ausübung des Dienstverhältnisses ist oder der Kirchenaustritt kein offensichtlich erkennbarer Verstoß gegen das kirchliche Ethos ist. Ausgangspunkt...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahren / 1.2.3 Finanzierung über Sonderumlage

Sind keine ausreichenden Mittel zur Finanzierung der Anwaltskosten verfügbar und haben die Wohnungseigentümer (noch) keine Rücklage für Beschlussklagen gebildet, muss der Verwalter eine "Sonderumlage" erheben. Zu beachten ist hierbei, dass es eines entsprechenden Beschlusses bedarf. Musterbeschluss: Sonderumlage zur Finanzierung der Verteidigung in einer Anfechtungsklage TOP ...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahren / 3.6.2.2 Streitverkündung

Mit Blick auf eine mögliche Inregressnahme des Verwalters durch die GdWE – sei es wegen der Verfahrenskosten oder sonstiger Schadensersatzansprüche infolge einer erfolgreichen Beschlussmängelklage –, stellt sich die Frage, ob dem Verwalter der Streit verkündet werden kann. Zu berücksichtigen ist, dass der Verwalter gemäß § 9b Abs. 1 WEG die GdWE als Organ bzw. deren gesetzlic...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahren / 1.1.1 Prozessführungsbefugnis des Verwalters

Der Verwalter fungiert gem. § 9b Abs. 1 WEG als gesetzlicher Vertreter der GdWE sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Insoweit ist er berechtigt, u. a. einen gegen die Wohnungseigentümer gerichteten Rechtsstreit – und hier insbesondere ein Anfechtungsverfahren – zu führen. Der Verwalter kann ohne Verstoß gegen seine Neutralitätspflichten Schriftsätze fertigen, vor Ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussanfechtungsverfahren / 1.1.3 Honorarvereinbarung mit Rechtsanwalt

Allgemein sind Rechtsanwälte nicht verpflichtet, ihre Gebühren nach der Gebührenverordnung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) zu berechnen. Gängige Praxis ist vielmehr die Vereinbarung von bestimmten Honorarsätzen, insbesondere Stundenhonoraren. Dies ist grundsätzlich unbedenklich und auch im Sinne des Gesetzgebers. Auftraggeber werden vor überhöhten Gebührenvereinbar...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 8.1 Grundsätze

Zunächst ist zu beachten, dass jede Maßnahme der baulichen Veränderung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer bedarf. Es kommt nicht darauf an, ob die Maßnahme für alle oder einzelne Wohnungseigentümer beeinträchtigend ist.[1] Grundsätzlich könnte daher auch die Beseitigung einer ohne Beschluss legitimierten baulichen Veränderung verlangt werden, die für keinen der übrigen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussanfechtungsverfahren / 10 Verfassungsbeschwerde

In all den Fällen, in denen die erforderliche Rechtsmittelbeschwer nicht erreicht ist und insoweit bereits keine Berufung möglich ist, weil die Beschwer den erforderlichen Wert von 600 EUR nicht übersteigt und auch das Amtsgericht die Berufung nicht zugelassen hat, kommt eine Verfassungsbeschwerde in Betracht. Entsprechendes gilt dann, wenn die für die Nichtzulassungsbeschwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussanfechtungsverfahren / 6.2 Anwesenheitsrecht/Anwesenheitspflicht

Hat das Gericht das persönliche Erscheinen des Verwalters angeordnet, ist der Verwalter zur Teilnahme an der mündlichen Verhandlung verpflichtet. Das persönliche Erscheinen des Verwalters als Vertreter der beklagten GdWE kann zur näheren Aufklärung des Sachverhalts und ggf. zur gütlichen Beilegung des Rechtsstreits erforderlich sein, wobei der Verwalter auch ermächtigt ist, ...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahren / 3.6.1 Wohnungseigentümer

§ 44 Abs. 3 WEG regelt, dass das Urteil einer Beschlussklage gegen alle Wohnungseigentümer gilt, auch wenn sie nicht Partei sind. Auch wenn sich diese gesetzliche Anordnung von selbst versteht, ist sie dennoch insoweit von Bedeutung, als auf Beklagtenseite nicht die übrigen Wohnungseigentümer stehen, sondern die GdWE. Nach § 325 Abs. 1 ZPO wirkt das rechtskräftige Urteil näm...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussanfechtungsverfahren / 4.2 Klageantrag

Neben der Bezeichnung der Parteien und des Gerichts muss die Klage auch noch die bestimmte Angabe des Gegenstands und des Grunds des erhobenen Anspruchs sowie einen bestimmten Antrag enthalten. Der Klageantrag erfolgt in der Klageschrift nach der Bezeichnung der Parteien, also dem Rubrum. Obwohl der Antrag im zivilprozessualen Verfahren der Auslegung nach § 133 BGB zugänglich...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussanfechtungsverfahren / 11 Kostenregress beim Verwalter

Das Gericht kann den Verwalter nicht mit Verfahrenskosten belasten, auch wenn er ein Anfechtungsverfahren pflichtwidrig dadurch provoziert hat, dass er einen fehlerhaften Beschluss zu Abstimmung gestellt hat. Unterliegt die GdWE deshalb in einem Prozess, hat sie einen Regressanspruch gegen den Verwalter wegen der ihr auferlegten Verfahrenskosten. Der Verwalter haftet insowei...mehr

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Bewerbungsverfahren: Absage... / 1 Absage einer Bewerbung

Im Ablehnungsschreiben und auch bei telefonischen Nachfragen sollte sich der Arbeitgeber aus haftungsrechtlichen Gründen möglichst neutral und vorsichtig ausdrücken und kurzfassen. Dies gilt bei internen wie bei externen Bewerbungen gleichermaßen. Sogar die – oft nur höflich gemeinte – Floskel, dass trotz der Qualifikation des Bewerbers einem anderen der Vorzug gegeben wurde...mehr

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Jansen, SGG § 142 Beschlüsse / 2.2.1.3 Beschlüsse nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache

Rz. 9a Beschlüsse nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache (Abs. 2 Satz 1 Alt. 3) sind stets zu begründen. Hierzu zählen insbesondere nicht anfechtbare Kostenentscheidungen bzw. Entscheidungen über den Streitwert in Fällen des § 197a.mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 130 Verurteil... / 2.2 § 130 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2: Grundurteil als Zwischenurteil, Klage nach § 54 Abs. 5

Rz. 11 Die 2. Alt. betrifft die allgemeine Leistungsklage gemäß § 54 Abs. 5. Voraussetzung für die echte Leistungsklage ist ein Gleichordnungsverhältnis zwischen den Beteiligten, das gleichzeitig eine (einseitig) hoheitliche Regelung der handelnden Behörde durch Verwaltungsakt gegenüber dem Adressaten – und damit eine Klage nach § 54 Abs. 4 – ausschließt (vgl. BSG, SozR 3-25...mehr

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Jansen, SGG § 141 Materiell... / 2.1.3.5 Materielle Rechtskraft und Streitgegenstand

Rz. 16 Gemäß § 141 Abs. 1 binden rechtskräftige Urteile, soweit über den Streitgegenstand entschieden worden ist, die Beteiligten und ihre Rechtsnachfolger (vgl. BSG, Beschluss v. 24.1.2024, B 12 BA 16/23 B, Rz. 10). Damit ist die Rechtskraftwirkung bewusst eng auf die Entscheidung über den Streitgegenstand begrenzt (vgl. zu § 121 VwGO: BVerwG, Urteil v. 18.9.2001, 1 C 4.01)...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 130 Verurteil... / 2.1.1 Voraussetzungen

Rz. 4 Anders als nach § 304 ZPO ist das sozialgerichtliche Grundurteil im Falle einer Anfechtungs- und Leistungsklage (Abs. 1 Satz 1 Alt. 1, § 54 Abs. 4) kein Zwischenurteil, weil das Betragsverfahren lediglich durch eine neue Verwaltungsentscheidung in Gang gesetzt werden kann (vgl. BSG, SozR 3-1300 § 104 Nr. 9, 24 m. w. N.). Es wird durch das BSG auch als echtes Grundurte...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.3.2.2 Fortsetzungsfeststellungsinteresse

Rz. 18 Der Fortsetzungsfeststellungsantrag setzt gemäß § 131 Abs. 1 Satz 3 ein berechtigtes Interesse voraus. Das berechtigte Interesse kann rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Natur sein (BSG, Urteil v. 25.10.1989, 7 RAr 148/88, Rz. 22). Entscheidend ist, dass die erstrebte gerichtliche Entscheidung geeignet ist, die Position des Klägers zu verbessern (BSG, Ur...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 125 Urteil / 2.2.6 Anerkenntnisurteil

Rz. 10 Da das angenommene Anerkenntnis den Rechtsstreit unmittelbar erledigt (§ 101 Abs. 2) und aus dem Anerkenntnis vollstreckt werden kann (§ 199 Abs. 1 Nr. 2), scheidet ein Anerkenntnisurteil im sozialgerichtlichen Verfahren jedenfalls beim angenommenen Anerkenntnis aus (vgl. BSG, SozR 1500 § 101 Nr. 6). Ein Anerkenntnisurteil ist aber dann möglich, wenn der Kläger das An...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 130 Verurteil... / 2.4.3 Sachdienlichkeit, Anhörung

Rz. 16 Für sachdienlich gehalten wird ein solches Zwischenurteil insbesondere dann, wenn erkennbar nur über eine bestimmte Sach- oder Rechtsfrage gestritten wird und zu erwarten ist, dass die Beteiligten nach der Klärung dieser Frage den Rechtsstreit beilegen werden (vgl. BR-Drs. 132/01 zu Nr. 41 S. 54). Das kann insbesondere in den Fällen relevant werden, in denen die Zuläs...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 125 Urteil / 2.2.3 Endurteil/Zwischenurteil

Rz. 7 Im Normalfall ist das Urteil Endurteil. Es beendet den Rechtsstreit über den erhobenen Anspruch für diese Instanz. Es kann auch als Teilurteil (vgl. Rz. 8) ergehen. Endurteil und Sachurteil ist auch das Urteil nach § 131 Abs. 5 (vgl. auch die Komm. zu § 131 Rz. 12; zu § 113 Abs. 3 VwGO vgl. Wolff, in: Sodan/Ziekow, VwGO, § 107 Rz. 20; Kraft, in: Eyermann, VwGO, § 107 ...mehr

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Jansen, SGG § 124 Entscheid... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Inkrafttreten des SGG v. 3.9.1953 (BGBl. I S. 1239) zum 1.1.1954 eingeführt. Sie wurde seitdem nicht geändert. Rz. 1a Der Rechtsstreit ist aufgrund mündlicher Verhandlung zu entscheiden, wenn nicht vorher das Einverständnis der Beteiligten in eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung durch Urteil wirksam erklärt ist (§ 124 Abs. 2) oder die Vo...mehr

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Jansen, SGG § 124 Entscheid... / 2.1.1 Bedeutung

Rz. 2 Der Grundsatz der Mündlichkeit bedeutet, dass jeder Kläger in einem Hauptsacheverfahren Anspruch darauf hat, dass seine Streitsache in wenigstens einer mündlichen Verhandlung im Instanzenzug in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht erörtert wird (vgl. Art. 6 Abs. 1 EMRK). Ein Verzicht auf diesen Anspruch ist nach § 124 Abs. 2 (Entscheidung ohne mündliche Verhandlung) ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 142 Beschlüsse / 2.2.1.2 Beschlüsse, die über einen Rechtsbehelf entscheiden, § 142 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 und Satz 2

Rz. 8 Nach der bis 1.1.2002 geltenden Fassung des Abs. 2 waren Beschlüsse zu begründen, "wenn sie durch Rechtsmittel angefochten werden können oder über ein Rechtsmittel entscheiden". Der neu gefasste Abs. 2, der statt des bisherigen Begriffs "Rechtsmittel" den weiteren Begriff "Rechtsbehelf" verwendet, erweitert in Anlehnung an § 122 VwGO die Begründungspflicht, denn eine B...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 141 Materiell... / 2.1.2.2 Rechtskraftfähige Entscheidung

Rz. 9 Der formellen Rechtskraft fähig sind nach allg. Meinung alle Entscheidungen, die selbständig anfechtbar sind oder deren an sich gegebene Anfechtung durch Gesetz ausgeschlossen ist (vgl. z. B. Redeker/von Oertzen, VwGO, § 121 Rz. 1; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Schmidt, SGG, § 141 Rz. 2; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, § 705 Rn. 3; Clausing, in: Schoch/Sc...mehr

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Jansen, SGG § 141 Materiell... / 2.1.3.3 Präklusion

Rz. 13 Auch wenn die tatsächlichen Feststellungen des Urteils nicht selbständig rechtskräftig werden können (vgl. unten Rz. 18), hat die Rechtskraft des Urteils auch zur Folge, dass die im Vorprozess unterlegene Partei sich im neuen Rechtsstreit nicht mehr auf solche Tatsachen berufen kann, die – in den Grenzen des Streitgegenstands (näher dazu unten Rn. 21) – zu dem "abgeur...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 129 Urteilsfä... / 2.3 "Abwesender" Richter

Rz. 5 Da der Rechtsstreit aufgrund des unmittelbaren Eindrucks der Verhandlung und Beweisaufnahme entschieden werden soll, ist auch erforderlich, dass alle Richter während der gesamten Verhandlung anwesend sind, der Verhandlung folgen und nicht "schlafen". Auch eine nur vorübergehende Abwesenheit eines Richters während der der Urteilsfällung vorausgehenden mündlichen Verhandl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BR-Beteiligungsrechte: Ausw... / 2 Verfahren bei Streitigkeiten

Streitigkeiten darüber, ob Richtlinien dem Mitbestimmungsrecht nach § 95 BetrVG unterliegen, entscheidet das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren.[1] Die Rechtmäßigkeit von Auswahlrichtlinien ist als Vorfrage zu entscheiden, wenn die Zustimmung des Betriebsrats zu einer Einstellung, Versetzung oder Umgruppierung wegen Verstoßes gegen eine Auswahlrichtlinie verweigert wird[2]...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.3.4.7 Zeit zur Beratung und zum Vortrag

Rz. 24 Zum Anspruch auf rechtliches Gehör gehört auch, dass hinreichend Zeit zur Äußerung zur Verfügung steht (vgl. Rz. 16; BSGE 11, 165; BSG, SozR 3-1500 § 117 Nr. 2; BSG, SozR 3-1500 § 62 Nr. 5). Feste Regeln lassen sich dazu kaum aufstellen. Wenn ein Schriftsatz eines Beteiligten erst kurz vor der Sitzung beim Gericht eingeht oder erst in der mündlichen Verhandlung überre...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.3.1 Konkretisierung des grundrechtlichen Anspruchs

Rz. 15 Die Vorschrift des § 128 Abs. 2, wonach das Urteil nur auf Tatsachen und Beweisergebnisse gestützt werden darf, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten, konkretisiert den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 GG, § 62 SGG) und tritt neben § 127, wonach in einem Termin, in dem ein Beteiligter nicht erschienen ist, und der nicht über das Stattfinden einer Bewei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 140 Ergänzung... / 2.3.2 Frist und Form

Rz. 13 Der Antrag muss binnen eines Monats nach Zustellung des Urteils schriftlich oder zur Niederschrift (§ 90) gestellt werden. Auch eine Übermittlung als elektronisches Dokument gemäß § 65a ist möglich. Eine Belehrung (vgl. Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Schmidt, SGG, § 140 Rz. 3) über diese Frist, die als gesetzliche Frist nicht verlängert werden kann, ist nicht erford...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.7.2.2 Erforderlichkeit weiterer Sachaufklärung, Sachdienlichkeit

Rz. 43 Die Sache darf nicht spruchreif sein. Wenn bei der reinen Anfechtungsklage feststeht, dass der angefochtene Verwaltungsakt z. B. wegen eines Ermessensfehlers rechtswidrig ist, ist für eine "Zurückverweisung" nach Abs. 5 kein Raum. Es müssen noch Ermittlungen erforderlich sein, die nach Art und Umfang erheblich sind, und die Aufhebung des Verwaltungsakts muss auch unte...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 130 Verurteil... / 2.4.1 Vorabentscheidung

Rz. 14 Gegenstand eines Rechtsstreits sind nicht Fragen rechtlicher oder tatsächlicher Art, über deren Beantwortung die Beteiligten uneins sind, sondern der mit der Klage geltend gemachte Anspruch (§ 123). Nach ihm richtet sich, worüber in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht zu befinden ist. Das Gericht hat alle für den Anspruch maßgeblichen Tatsachen zu ermitteln, weil s...mehr

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Jansen, SGG § 138 Berichtig... / 2.3 Verfahren

Rz. 10 Die Urteilsberichtigung kann von Amts wegen und auf Antrag erfolgen. Sie ist jederzeit möglich, also auch noch nach Einlegung eines Rechtsmittels und nach Eintritt der Rechtskraft (allg. Meinung, vgl. z. B. Zeihe, SGG, § 138 Rz. 5; Redeker/von Oertzen, VwGO, § 118 Rz. 4) und nach Verweisung des Rechtsstreits (vgl. Vollkommer, in: Zöller, § 319 Rn. 22). Vor der Bericht...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 141 Materiell... / 2.1.3.4 Präjudizialität

Rz. 15 Die Wirkung der materiellen Rechtskraft beschränkt sich nicht darauf, dass – entsprechend den vorstehenden Ausführungen – Gerichte in einem späteren Prozess der Beteiligten hinsichtlich desselben Streitgegenstands (nach h. M.) nicht mehr entscheiden können. Vielmehr kann auch bei fehlender Identität des Streitgegenstands eine Bindungswirkung in den Fällen eintreten, i...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.7.1 Normzweck

Rz. 41 Absatz 5 ist durch Art. 8 Nr. 1 des 1.Justizmodernisierungsgesetzes v. 24.8.2004 (BGBl. I S. 2198) eingefügt worden. Nach dem Vorbild des § 113 Abs. 3 Satz 1 VwGO und des § 100 Abs. 3 Satz 1 FGO sollte im Interesse einer zügigen Erledigung des Rechtsstreits nunmehr auch für sozialgerichtliche Verfahren eine Möglichkeit geschaffen werden, den Verwaltungsakt und den Wid...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 136 Inhalt de... / 2.1.3 Tatbestand, Aufgabe, Anforderungen

Rz. 7 Gemäß Abs. 1 Nr. 5 enthält das Urteil die gedrängte Darstellung des Tatbestands. Dessen Aufgabe ist nicht die vollständige Wiedergabe des Sachverhalts in historischer Reihenfolge, sondern die logisch geordnete und gedrängte Darstellung des Sach- und Streitstands, wie er sich im Zeitpunkt der Entscheidung bot und vom Gericht dem Urteil zugrunde gelegt worden ist. Der Tat...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 136 Inhalt de... / 2.1.1 Rubrum

Rz. 2 Wie im verwaltungsgerichtlichen Urteil, für das dies in § 117 Abs. 1 VwGO ausdrücklich vorgeschrieben ist, werden auch die Urteile der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit mit "Urteil" überschrieben (Gerichtsbescheide nach § 105 werden mit "Gerichtsbescheid" überschrieben) und mit der Formel "Im Namen des Volkes" versehen (vgl. dazu auch Kommentierung zu § 132). Es folg...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 140 Ergänzung... / 2.3.3 Entscheidung des Gerichts

Rz. 16 Über den Antrag auf Urteilsergänzung wird nicht durch Fortsetzung des alten Verfahrens, sondern in einem besonderen Verfahren entschieden (§ 140 Abs. 2). Die Entscheidung ergeht, wenn es sich nur um den Kostenpunkt handelt, durch Beschluss, der lediglich mit der Entscheidung in der Hauptsache angefochten werden kann (vgl. dazu unten Rn. 19), im Übrigen durch Urteil, d...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 127 Schutz de... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Ein Beteiligter kann eine Beweisaufnahme und eine für ihn ungünstige Entscheidung nicht schon dadurch verhindern, dass er in der mündlichen Verhandlung nicht zugegen und auch nicht vertreten ist. Um in derselben mündlichen Verhandlung Beweis erheben und ggf. auch zuungunsten eines nicht erschienenen und nicht vertretenen Beteiligten entscheiden zu können, muss das Geri...mehr