Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsstreit

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§ 57 Zivilprozessrecht / IV. Muster: Nebenintervention

Rz. 190 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 57.47: Nebenintervention An das Landgericht _________________________ Streitbeitritt des Dachdeckers _________________________ – Nebenintervenient – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ In dem Rechtsstreit _________________________ gegen _________________________ bestellen wir uns für den Ne...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / VI. Muster: Streitverkündungsschrift

Rz. 192 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 57.48: Streitverkündungsschrift An das Landgericht _________________________ In dem Rechtsstreit _________________________ gegen _________________________ wird der Firma _________________________ der Streit verkündet mit der Aufforderung, dem Rechtsstreit auf Seiten des Beklagten beizutreten. Begründung: Mit Klagesc...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 3. Muster: Antrag auf Verweisung

Rz. 205 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 57.50: Antrag auf Verweisung An das Landgericht _________________________ In dem Rechtsstreit _________________________ gegen _________________________ wird beantragt, den Rechtsstreit an das zuständige Landgericht _________________________ zu verweisen. Begründung: _________________________ (Rechtsanwalt)mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Muster: Antrag auf Erlass eines Teilurteils

Rz. 240 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 57.61: Antrag auf Erlass eines Teilurteils An das Landgericht _________________________ In dem Rechtsstreit _________________________ gegen _________________________ wird beantragt,mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / VII. Anmerkungen zum Muster

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§ 57 Zivilprozessrecht / 3. Streitverkündung

Rz. 186 Gem. § 72 ZPO kann eine Partei, die für den Fall des ihr ungünstigen Ausgangs des Rechtsstreits einen Anspruch auf Gewährleistung oder Schadloshaltung gegen einen Dritten meint erheben zu können oder einen Anspruch eines Dritten befürchtet, bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Rechtsstreits dem Dritten den Streit verkünden. Soweit der Dritte dem Rechtsstreit beit...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 162 Da die Parteien im Rahmen der Dispositionsmaxime über den Streitgegenstand frei bestimmen können, können sie auch durch einvernehmliche Vereinbarung hierüber bestehende Streitigkeiten und damit den Rechtsstreit beenden. Die Vorteile einer vergleichsweisen Erledigung des Rechtsstreits liegen in einer schnellen und endgültigen Beendigung des Rechtsstreits sowie vielfac...mehr

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§ 37 Sozialrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 44 Im sozialgerichtlichen Verfahren 1. Instanz können nachfolgende Gebühren entstehen: Eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3102 RVG-VV i.H.v. 65 EUR bis 719 EUR (Mittelgebühr 392 EUR), eine Terminsgebühr nach Nr. 3106 RVG-VV i.H.v. 65 EUR bis 665 EUR (Mittelgebühr 365 EUR) sowie eine Einigungs- oder Erledigungsgebühr nach Nr. 1000,1002,1006 RVG-VV i.H. der Verfahrensgebühr zu...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Muster: Berufungsbegründung

Rz. 812 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.80: Berufungsbegründung An das Landesarbeitsgericht _________________________ In dem Rechtsstreit des _________________________ (Vorname, Nachname, Adresse) – Kläger und Berufungskläger – Prozessbevollmächtigter: _________________________ gegen die xy-GmbH _________________________ (Bezeichnung des Arbeitgebers, Na...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Nebenintervention

Rz. 185 Gem. § 66 ZPO kann, wer ein rechtliches Interesse daran hat, dass in einem zwischen anderen Personen anhängigen Rechtsstreit eine Partei obsiegt, dieser Partei zum Zwecke ihrer Unterstützung beitreten, sog. "Nebenintervention". Praktisch bedeutsame Fälle sind insoweit der Beitritt des Herstellers bei Klagen wegen Sachmängeln gegen den Händler oder – in baurechtlichen...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 3. Muster: Antrag auf Ruhen des Verfahrens

Rz. 236 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 57.59: Antrag auf Ruhen des Verfahrens In dem Rechtsstreit _________________________ gegen _________________________ wird beantragt, das Ruhen des Verfahrens anzuordnen. Begründung: Derzeit werden zwischen den Parteien Gespräche zur Beilegung des Rechtsstreits geführt, die erfolgversprechend sind. Der Klägervertreter...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / II. Muster: Hauptintervention

Rz. 188 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 57.46: Hauptintervention An das Landgericht _________________________ Klage des _________________________ – Klägers – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen – Beklagte– wegen Hauptintervention Namens des Klägers erheben wir Klage mit d...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / a) Übereinstimmende Erledigungserklärung

Rz. 155 Soweit die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklären, hat das Gericht gem. § 91a ZPO durch Beschluss nur noch über die Kosten des Rechtsstreits unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes zu entscheiden. Dasselbe gilt gem. § 91 Abs. 1 S. 2 ZPO, wenn der Beklagte einer Erledigungserklärung des Klägers nicht inn...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 234 Entsprechend §§ 239 ff. ZPO wird der Rechtsstreit bei Tod einer Partei, Insolvenz,[175] Verlust der Prozessfähigkeit oder – in Anwaltsprozessen – bei Tod des Anwalts unterbrochen. Die Unterbrechung endet, wenn z.B. durch die Erben, den Insolvenzverwalter oder den gesetzlichen Vertreter die Wiederaufnahme des Prozesses angezeigt oder ein neuer Anwalt bestellt ist. Gem....mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / e) Muster: Klageerwiderung im Urkundenprozess

Rz. 104 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 57.23: Klageerwiderung im Urkundenprozess An das Landgericht _________________________ In dem Rechtsstreit _________________________ gegen _________________________ zeigen wir an, dass wir den Beklagten vertreten. In der mündlichen Verhandlung werden wir beantragen,mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Muster: Antrag auf Terminsverlegung

Rz. 218 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 57.53: Antrag auf Terminsverlegung An das Landgericht _________________________ In dem Rechtsstreit _________________________ gegen _________________________ wird beantragt, den auf den _________________________ anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung aufzuheben. Begründung: Der allein sachbearbeitende Unterzei...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 3. Muster: Antrag auf Protokollierung eines Vergleichs

Rz. 165 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 57.39: Antrag auf Protokollierung eines Vergleichs An das Landgericht _________________________ In dem Rechtsstreit _________________________ gegen _________________________ zeigen wir an, dass die Parteien außergerichtliche Verhandlungen zur Beilegung des Rechtsstreits geführt haben. Es wird um Anberaumung eines ...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 4. Muster: Zustimmung des Beklagten zur Klagerücknahme

Rz. 140 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 57.32: Zustimmung des Beklagten zur Klagerücknahme An das Landgericht _________________________ In dem Rechtsstreit _________________________ gegen _________________________ stimmt der Beklagte der vom Kläger mit Schriftsatz vom _________________________ erklärten Klagerücknahme zu. Es wird beantragt, dem Kläger die...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 4. Muster: Antrag des Beklagten auf Verzichtsurteil

Rz. 146 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 57.34: Antrag des Beklagten auf Verzichtsurteil An das Landgericht _________________________ In dem Rechtsstreit _________________________ gegen _________________________ wird der Beklagte aufgrund des vom Kläger erklärten Verzichts im Termin zur mündlichen Verhandlung beantragen,mehr

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§ 28 Leasing / e) Bindung des Leasinggebers an das Ergebnis der Geltendmachung gegenüber dem Lieferanten

Rz. 78 Der Leasinggeber ist an das Ergebnis der Auseinandersetzung zwischen Leasingnehmer und Verkäufer gebunden, gleich ob es durch (gerichtliche oder außergerichtliche) Einigung oder durch (Versäumnis-)Urteil zustande gekommen ist. Die Grenze bildet lediglich § 242 BGB, wenn Verkäufer und Lieferant kollusiv zusammenwirken. Die Bindungswirkung folgt aus der Verweisung des L...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 3. Muster: Ablehnungsgesuch

Rz. 215 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 57.52: Ablehnungsgesuch An das Landgericht _________________________ Ablehnungsgesuch In dem Rechtsstreit _________________________ gegen _________________________ wird der Beisitzer _________________________ wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Begründung: Der Beklagten ist bekannt geworden, dass die Ehefrau ...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / III. Muster: Anmerkungen zum Muster

Rz. 189 Zur Zuständigkeit: Gericht der 1. Instanz des Hauptprozesses, vgl. § 64 ZPO.mehr

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§ 36 Schiedsgerichtsbarkeit / 4. Muster: Schiedsrichtervertrag

Rz. 60 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 36.18: Schiedsrichtervertrag Zwischen der Firma A. _________________________ – Schiedskläger(in) – vertreten durch RA _________________________ und der Firma B. _________________________ – Schiedsbeklagte(n) – vertreten durch RA _________________________ einerseits und dem Schiedsgericht, bestehend aus Herrn/Frau Vors. ...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 254 Gem. § 511 ZPO findet die Berufung gegen die im ersten Rechtszug erlassenen Endurteile statt. Endurteile sind sämtliche Urteile, durch die der Prozess für die Instanz entschieden ist. Hierzu gehören auch Anerkenntnis-, Verzichts-, Vorbehalts-, Teil- und Ergänzungsurteile sowie Urteile im Eilverfahren.[189] Zwischenurteile sind mit der Berufung nur angreifbar, soweit ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Grundsatzbeschwerde

Rz. 795 Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gem. § 72 Abs. 2 Nr. 1, § 72a Abs. 3 Nr. 1 ArbGG richtet sich nach dem Sinn des Revisionsverfahrens, dem Erhalt der Rechtseinheit und der Rechtsfortbildung. Eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ist deshalb nur dann zu bejahen, wenn die Entscheidung des Rechtsstreites von einer klärungsfähigen und -bedürftigen Recht...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / III. Muster: Materielle Klageerwiderung

Rz. 125 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 57.28: Materielle Klageerwiderung An das Landgericht _________________________ In dem Rechtsstreit _________________________ gegen _________________________ vertreten wir den Beklagten. In der mündlichen Verhandlung werden wir beantragen,mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Muster: Tatbestandsberichtigungsantrag

Rz. 813 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.81: Tatbestandsberichtigungsantrag An das Landesarbeitsgericht/Arbeitsgericht _________________________ Tatbestandsberichtigungsantrag In dem Rechtsstreit des _________________________ (Vorname, Nachname, Adresse) – Kläger und Berufungskläger – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen die xy-GmbH ____...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Muster: Erledigungserklärung des Klägers

Rz. 159 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 57.37: Erledigungserklärung des Klägers An das Landgericht _________________________ In dem Rechtsstreit _________________________ gegen _________________________ erklärt der Kläger die Hauptsache für erledigt und beantragt, dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Begründung: Der Beklagte hat die Kla...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / VI. Muster: Antrag auf Verwerfung des Einspruchs als unzulässig

Rz. 180 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 57.43: Antrag auf Verwerfung des Einspruchs als unzulässig An das Landgericht _________________________ In dem Rechtsstreit _________________________ gegen _________________________ wird beantragt,mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 4. Kosten und Gebühren

Rz. 187 Für die Hauptintervention bestehen gebührenmäßig keine Besonderheiten. Die Kosten der Nebenintervention sind gem. § 101 Abs. 1 ZPO dem Gegner der Hauptpartei aufzuerlegen, soweit er nach den allgemeinen Vorschriften die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat, andernfalls sind sie dem Nebenintervenienten aufzuerlegen. Soweit der Nebenintervenient als Streitgenosse der...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Muster: Widerklage mit Drittwiderklage

Rz. 131 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 57.29: Widerklage mit Drittwiderklage An das Amtsgericht _________________________ In dem Rechtsstreit des Herrn _________________________ – Kläger und Widerbeklagter zu 1) – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ und der Chaos-Versicherungs-AG, _________________________ – Drittwiderbeklagte...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Muster: Aussetzungsantrag

Rz. 235 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 57.58: Aussetzungsantrag An das Landgericht _________________________ In dem Rechtsstreit _________________________ gegen _________________________ beantragen wir, das Verfahren bis zur Entscheidung des Landgerichts _________________________ in dem gegen den Kläger geführten Strafverfahren, Az.: ___________________...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 3. Muster: Anschließungserklärung des Beklagten

Rz. 160 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 57.38: Anschließungserklärung des Beklagten An das Landgericht _________________________ In dem Rechtsstreit _________________________ gegen _________________________ schließt sich der Beklagte der Erledigungserklärung des Klägers an, mit dem Antrag, dem Kläger die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Begründung: D...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 5. Muster: Räumungsklage nach fristloser Kündigung bei Zahlungsverzug

Rz. 139 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.33: Räumungsklage nach fristloser Kündigung bei Zahlungsverzug An das Amtsgericht _________________________ – Mietabteilung – _________________________ Klage in dem Rechtsstreit _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen_________________________ – Beklag...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 137 Gem. § 269 ZPO kann der Kläger durch Einreichung eines Schriftsatzes beim Gericht oder in der mündlichen Verhandlung die Klage zurücknehmen. Die Klagerücknahme ist vor Beginn der mündlichen Verhandlung ohne Einwilligung des Beklagten möglich, danach nur mit dessen Einwilligung. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn der Beklagte nicht binnen einer Notfrist von zwei W...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Muster: Revisionsschrift

Rz. 269 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 57.70: Revisionsschrift An den Bundesgerichtshof Herrenstraße 45a 76133 Karlsruhe In dem Rechtsstreit _________________________ – Kläger, Berufungskläger und Revisionskläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen _________________________ – Beklagter, Berufungsbeklagter und Revisionsbe...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 3. Muster: Klagerücknahme

Rz. 139 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 57.31: Klagerücknahme An das Landgericht _________________________ In dem Rechtsstreit _________________________ gegen _________________________ nimmt der Kläger die Klage zurück. (Rechtsanwalt)mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 3. Muster: Klageverzicht

Rz. 145 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 57.33: Klageverzicht An das Landgericht _________________________ In dem Rechtsstreit _________________________ gegen _________________________ wird der Kläger im nächsten Termin auf den geltend gemachten Anspruch gem. § 306 ZPO verzichten, nachdem der Beklagte seine Zustimmung zur Klagerücknahme versagt hat. (Rech...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / I. Rechtliche Grundlagen

Rz. 65 Gem. § 688 ZPO ist für Ansprüche, die auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme in EUR gehen, das Mahnverfahren zulässig, soweit nicht eine der Ausnahmen des § 688 Abs. 2 und 3 ZPO eingreift. Das Mahnverfahren empfiehlt sich für die gerichtliche Geltendmachung von Zahlungsansprüchen, die voraussichtlich nicht bestritten werden. Der Vorteil des Mahnverfahrens ist, dass es...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / b) Anwaltskosten

Rz. 204 Gem. § 20 RVG bildet das Verfahren vor dem verweisenden und vor dem übernehmenden Gericht einen Rechtszug, soweit bei Verweisung der Rechtsstreit auf derselben Ebene verbleibt. Wenn derselbe Anwalt vor und nach der Verweisung tätig war, erwachsen ihm insoweit keine zusätzlichen Gebühren.[149]mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / III. Muster: Antrag auf Versäumnisurteil gegen die Klägerin

Rz. 177 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 57.41: Antrag auf Versäumnisurteil gegen die Klägerin In dem Rechtsstreit _________________________ gegen _________________________ wird beantragt, die Klage durch Versäumnisurteil abzuweisen. (Rechtsanwalt)mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / VII. Muster: Antrag auf Entscheidung nach Aktenlage gem. § 331a ZPO

Rz. 181 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 57.44: Antrag auf Entscheidung nach Aktenlage gem. § 331a ZPO In dem Rechtsstreit _________________________ gegen _________________________ wird für den Kläger der Antrag aus der Klageschrift wiederholt und beantragt, eine Entscheidung nach Lage der Akten zu erlassen. (Rechtsanwalt)mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / I. Muster: Anzeige der Verteidigungsbereitschaft

Rz. 123 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 57.27: Anzeige der Verteidigungsbereitschaft An das Amts-/Landgericht _________________________ – _________________________ – In dem Rechtsstreit _________________________ gegen _________________________ zeigen wir an, dass wir die Beklagte vertreten und dass diese sich gegen die Klage verteidigen wird. Die Klageerw...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 166 Der Gläubiger ist Inhaber eines geschützten Markennamens, der vom Schuldner widerrechtlich benutzt wurde. In einem Rechtsstreit ist festgestellt worden, dass der Schuldner die Benutzung dieses Markennamens zu unterlassen hat. Für den Fall der Zuwiderhandlung durch den Schuldner ist diesem ein Ordnungsgeld bzw. Ordnungshaft angedroht worden.mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 4. Muster: Antrag auf Anerkenntnisurteil

Rz. 154 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 57.36: Antrag auf Anerkenntnisurteil An das Landgericht _________________________ In dem Rechtsstreit _________________________ gegen _________________________ wird beantragt, den Beklagten entsprechend seinem Anerkenntnis zu verurteilen. (Rechtsanwalt)mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 3. Muster: (Hilfs-)Aufrechnung

Rz. 135 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 57.30: (Hilfs-)Aufrechnung In dem Rechtsstreit _________________________ gegen _________________________ wird beantragt, Begründung: Dem Kläger steht die geltend gemachte Kaufpreisforderung nicht zu. _________________________ (Einwendungen gegen das Bestehen der Klag...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 1. Zuständigkeit

Rz. 294 Gem. § 937 ZPO ist für den Erlass einer einstweiligen Verfügung das Gericht zuständig, das auch für die Entscheidung in der Hauptsache zuständig wäre. Falls die Hauptsache anhängig ist, ist das Gericht zuständig, bei dem der Rechtsstreit in der Hauptsache geführt wird. In dringenden Fällen ist die Zuständigkeit des Amtsgerichts gegeben, in dessen Bezirk sich der Strei...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / I. Klagerücknahme gem. § 269 ZPO

Rz. 136 Da die Parteien die Herren des Verfahrens sind, können sie den Rechtsstreit auch ohne eine streitige Entscheidung des Gerichts beenden. Hierzu kommt insbesondere in Betracht die Klagerücknahme, der Klageverzicht, das Anerkenntnis, die Erledigungserklärung oder der Abschluss eines Vergleichs. 1. Rechtliche Grundlagen Rz. 137 Gem. § 269 ZPO kann der Kläger durch Einreich...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 5. Muster: Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 272 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 57.72: Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde An den Bundesgerichtshof Herrenstraße 45a 76133 Karlsruhe In dem Rechtsstreit _________________________ – Kläger, Berufungskläger und Beschwerdeführer – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen _________________________ – Beklagter, Berufun...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / dd) Zeugniserteilung nach Urteil

Rz. 743 Der Arbeitgeber ist aufgrund eines Zeugnisberichtigungsurteils verpflichtet, das Zeugnis mit dem Inhalt des Urteilstenors neu auszustellen, und zwar ohne Hinweis auf das Urteil oder den Rechtsstreit.[1275] Es ist auf das ursprüngliche Ausstellungsdatum zurückzudatieren, wenn die verspätete Ausstellung nicht vom Arbeitnehmer zu vertreten ist, er insbesondere Zeugnis u...mehr