Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsstreit

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§ 2 Streitwert der Klageant... / E. Gegenstandswert für den Vergleich

Rz. 142 Bei einer vergleichsweisen Einigung besteht der Vergleich zumeist aus mehreren Punkten. Kommt es zu einer solchen vergleichsweisen Einigung zwischen den Parteien, sind sämtliche Punkte beim Gegenstandswert des Vergleiches zu berücksichtigen, die der Vergleich regelt. Hier muss also bei jedem einzelnen Regelungsgegenstand geprüft werden, ob ihm ein gesonderter Wert zu...mehr

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§ 6 Betriebsratsmandate auß... / II. Besonderes bei der "Erforderlichkeit"

Rz. 29 Die Voraussetzungen der Erstattung einer Geschäftsgebühr für außergerichtliche Vertretung wurden von der Rechtsprechung und Literatur teils unangemessen erhöht. Es soll danach zusätzlich nötig sein, dass die anwaltliche Tätigkeit darauf "gerichtet" ist, die beschlossene Durchführung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens oder einer Einigungsstelle "entbehrlich"...mehr

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§ 9 Muster / D. Klage

Rz. 17 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.15: Klageschrift wegen Kündigung mit PKH, hilfsweise Beiordnung Fett sind die Textbausteine für die Beantragung von Prozesskostenhilfe, die auch für andere Klageformate verwendet werden können. Zur Erläuterung siehe § 4 Rdn 101 ff. An das Arbeitsgericht _________________________ per beA Klage (volles Rubrum) wegen K...mehr

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§ 2 Streitwert der Klageant... / XI. Zeugnisberichtigung

Rz. 109 Ist der Inhalt eines qualifizierten (Zwischen-) Zeugnisses im Streit, ist in aller Regel (vgl. auch im Streitwertkatalog, I. Nr. 29.3) der Gegenstandswert mit einem Monatseinkommen festzusetzen.[113] Umstritten ist, ob im Einzelfall je nach Bedeutung des konkreten Berichtigungsbegehrens in dem Rechtsstreit und im Verhältnis zum Gesamtwert des Zeugnisses ausnahmsweise...mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / VII. Regress

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§ 2 Streitwert der Klageant... / XIX. Statusklage

Rz. 133 Bei Statusklagen legen die Gerichte überwiegend einen Quartalsverdienst als Gegenstandswert zugrunde.[144] Der Gebührenstreitwert einer Feststellungsklage über das Bestehen eines Geschäftsführer-Dienstverhältnisses ist nach § 3 ZPO zu bemessen. § 42 Abs. 2 S. 1 GKG ist nach seinem Wortlaut im Verfahren vor den allgemeinen Zivilgerichten nicht anzuwenden.[145] Dies gil...mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / II. Terminsgebühr

Rz. 95 Gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 3 VV entsteht die Terminsgebühr für die Vertretung in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin oder die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins oder die Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechungen ohne Beteiligung des Gerichts, was...mehr

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§ 2 Streitwert der Klageant... / VI. Zeugnis

Rz. 154 Ist ein Zeugnisanspruch nicht streitig gewesen und sind keine Anhaltspunkte für die Annahme vorhanden, die Parteien hätten bezüglich der Zeugniserteilung einen besonderen Vollstreckungstitel schaffen wollen, soll die Aufnahme der Klausel über die Zeugniserteilung in einem Vergleich nicht streit- bzw. vergleichswerterhöhend zu berücksichtigen sein.[175] Dieser Ansicht...mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / 2. Verweisung vom Arbeitsgericht

Rz. 137 Wenn der Prozess vor dem Arbeitsgericht begonnen und später an einen anderen Gerichtszweig verwiesen wird, so sind die vor dem Arbeitsgericht entstandenen Kosten nicht erstattungsfähig.[173] Dieses ergibt sich auch aus der Systematik des § 12a ArbGG. Wenn § 12a Abs. 1 S. 3 eine Regelung für den Fall der Verweisung zur Arbeitsgerichtsbarkeit schafft und die Kosten, we...mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / IV. Vereinbarungen über Kostenerstattung

Rz. 144 Strittig ist, ob abweichende Parteivereinbarungen im Kostenfestsetzungsverfahren berücksichtigt werden können.[181] Rz. 145 Die Berücksichtigung einer von der gesetzlichen Regel abweichenden Vereinbarung über erstinstanzliche Anwaltskosten setzt einen eindeutigen entsprechenden Kostentitel voraus.[182] Ein nur im Wege der Auslegung zu ermittelnder Wille der Parteien, ...mehr

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§ 1 Prognose bei Mandatsann... / I. Gerichtskosten vor den Arbeitsgerichten

Rz. 19 Gegenüber den Regelungen zu den Gerichtskosten vor den Zivilgerichten gibt es bei den erstinstanzlichen Gerichtskosten im Arbeitsrecht drei wesentliche Unterschiede zu beachten: Rz. 20 1. Kostenvorschüsse werden nicht erhoben (§§ 6 Abs. 3, 9, 11 GKG). Deshalb ist es unvorteilhaft, in eine Klageschrift einen vorläufigen Streitwert zu schreiben.[19] Wenn die Kanzlei auch...mehr

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§ 6 Betriebsratsmandate auß... / V. Anwaltsbeauftragung durch Beschlussfassung des Betriebsrats

Rz. 10 Wichtig ist zudem, dass jeder Vereinbarung eines Mandatsverhältnisses mit dem Rechtsanwalt der schon vorgenannte ordnungsgemäße Beschluss des Betriebsrats gem. § 33 BetrVG zugrunde liegen muss. Dies kann den Rechtsanwalt sowohl in Bestandsmandaten als auch bei der Neumandatsakquise in eine unschöne Situation bringen. Nicht untypisch ist der Anruf eines Betriebsratsmitg...mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / I. Grundsatz

Rz. 128 Nach § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO hat die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, insbesondere die dem Gegner erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Rz. 129 § 12a ArbGG trifft eine Sonderregelung für das erstinstanzliche arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren. Danach hat ...mehr

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§ 9 Muster / 3. Muster: Vereinbarung über eine erfolgsabhängige Vergütung

Rz. 12 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.10: Vereinbarung über eine erfolgsabhängige Vergütung Zwischen _________________________ (Name und Anschrift des Mandanten) – im Folgenden Mandant genannt – und _________________________ (Name und Anschrift des Rechtsanwalts) – im Folgenden Rechtsanwalt genannt – wird folgende Vereinbarung über eine erfolgsabhängige ...mehr

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§ 9 Muster / V. Muster: Klage gegen Rechtschutzversicherung

Rz. 22 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.20: Klage gegen Rechtschutzversicherung In Sachen _________________________ (Mandant) Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Rolf Schaefer, – Kläger – gegen _________________________ – Beklagte – wegen Kostenübernahme aus Rechtsschutzversicherungsvertrag wird namens in Vollmacht des Klägers Klage erhoben und beantragt:...mehr

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§ 2 Streitwert der Klageant... / 2. Klagehäufung

Rz. 86 Streitig ist, ob bei einer Klagehäufung von Kündigungsschutz und Zahlung eine Addition der Streitwerte vorzunehmen ist. Nach richtiger Auffassung handelt es sich um unterschiedliche Streitgegenstände und deshalb hat eine Addition stattzufinden.[96] Der Streitgegenstand wird durch die Klageanträge bestimmt: Ein Feststellungsantrag und ein Zahlungsantrag sind nicht gleic...mehr

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§ 5 Vergütungsvereinbarungen / II. Transparenzgebot bei Zeithonorarvereinbarungen

Rz. 20 Bei der Vereinbarung von Zeitvergütung muss berücksichtigt werden, dass viele Tätigkeiten des Rechtsanwalts nicht abrechenbar sind (z.B. Mitarbeitergespräche, Rechnungserstellung). Erfahrungsgemäß können nur vier bis sechs Stunden pro Arbeitstag (zehn Stunden) abgerechnet werden, wenn alle Tätigkeiten des Rechtsanwalts auf der Grundlage von Zeithonoraren vergütet werd...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.5.2 Anspruchsübergang

Rz. 27 Häufig werden die Prozesse zur Durchsetzung eines Anspruchs nach §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG nicht zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geführt, sondern zwischen der für den Arbeitnehmer zuständigen Krankenkasse und dem Arbeitgeber. In der Regel tritt die Krankenkasse durch die Zahlung von Krankengeld nach §§ 44 ff. SGB V an den Arbeitnehmer nach Einstellung de...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 2.2.1 Lohnsteuerrechtliche Voraussetzungen

Gehaltsumwandlungen (Lohnoptimierungsmodelle) führen nur dann zu geringeren Steuer- und ggf. Beitragsbelastungen, wenn die Steuerfreiheit oder Lohnsteuerpauschalierung der umgewandelten Vergütungsbestandteile nicht daran geknüpft ist, dass sie zusätzlich zum vereinbarten Arbeitslohn erbracht werden. Insbesondere Rückfallklauseln sind in diesen Fällen schädlich. Nach langjähri...mehr

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AGS 11/2025, Kostenentschei... / II. Kostenübernahme ist vom Gericht zu beachten

Haben die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, so entscheidet das Gericht gem. § 91a Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 308 Abs. 2 ZPO über die Kosten des Rechtsstreits unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen. Das schließt allerdings eine Disposition der Parteien über die Kosten des Rechtsstreits nicht aus. Den Part...mehr

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AGS 11/2025, Isolierte Anfe... / I. Sachverhalt

Der Beschwerdeführer hatte vor dem ArbG mit seinem ursprünglichen Klageantrag die Auszahlung von 3.600,00 EUR netto als Abfindung sowie die Erteilung von Vergütungsabrechnungen verlangt. Im Laufe des Prozesses änderte er seinen Zahlungsantrag und begehrte die Auszahlung von 3.600,00 EUR brutto aufgrund des zutreffenden Hinweises der Beklagten, dem zufolge Abfindungen als Bru...mehr

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AGS 11/2025, Fragen und Lös... / 2. Lösung zur 1. Abwandlung

Gem. § 11 Abs. 5 S. 1 RVG ist die Vergütungsfestsetzung abzulehnen, wenn der Antragsgegner Einwendungen oder Einreden erhebt, die ihren Grund nicht im Gebührenrecht haben. Einen solchen Einwand hat der Kläger hier erhoben, weil er dem Rechtsanwalt A vorgeworfen hat, er habe ihn in dem vorangegangenen Rechtsstreit schlecht vertreten. Hinter diesem Einwand steht der Vorwurf ei...mehr

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AGS 11/2025, Fragen und Lös... / 2.1. Abwandlung

Der zu dem Vergütungsfestsetzungsantrag angehörte Kläger macht geltend, Rechtsanwalt A habe ihn in dem Rechtsstreit schlecht vertreten, was Rechtsanwalt A vehement bestreitet. Welche Entscheidung wird der mit dem Vergütungsfestsetzungsantrag befasste Rechtspfleger des LG Berlin II hieraufhin treffen?mehr

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FoVo 11/2025, Bestimmtheit ... / 2 II. Die Entscheidung

LG sieht unzureichende Bezeichnung des Gläubigers Die nach § 793 ZPO statthafte und im Übrigen zulässige sofortige Beschwerde ist unbegründet. Dem Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses kann nicht entsprochen werden. Der Titel, aus dem die Gläubiger die Zwangsvollstreckung in der Form eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses begehren, ist nicht hinr...mehr

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FoVo 11/2025, Bestimmtheit ... / 1 Der Fall

Erbfall während des Prozesses mit mehreren Erben Die Gläubiger wenden sich mit ihrer sofortigen Beschwerde gegen die Versagung eines Antrags auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB). Vor dem LG hat der spätere Erblasser mit seiner Klage gegen mehrere Beklagte obsiegt. In dem Urteil auf Zahlung und Herausgabe wurde der Erblasser als Kläger bezeichnet. Im V...mehr

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AGS 11/2025, Mehrwert eines... / III. Begründetheit der Beschwerde

Da sich im vorliegenden Rechtsstreit die Gerichtsgebühren nach dem Wert richten, bestimmt sich der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit im gerichtlichen Verfahren nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften (§ 23 Abs. 1 RVG). Im Ausgangspunkt zutreffend hat das ArbG danach den Streitwert der Klage und der Widerklage addiert (§ 45 Abs. 1 S. 1 GKG). Bei d...mehr

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AGS 11/2025, Kostenentschei... / I. Sachverhalt

Die Parteien hatten über die Vergütung von Überstunden gestritten. Das ArbG hatte der Klage teilweise stattgegeben und sie i.Ü. abgewiesen. Das LAG hatte unter Zurückweisung der Anschlussberufung des Klägers die Klage insgesamt abgewiesen. Dagegen hat der Kläger Revision eingelegt. Während des Revisionsverfahrens hat die Beklagte mitgeteilt, dass sie die Klageforderung erfül...mehr

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zfs 11/2025, Keine Verzinsu... / 3 Anmerkung:

Die recht kurze Entscheidung des OLG Hamburg macht auf zwei Probleme aufmerksam, denen in der Praxis nicht immer die notwendige Aufmerksamkeit gewidmet wird. Kostenfestsetzungsantrag obsiegender Streitgenossen Bei einem Kostenfestsetzungsantrag obsiegender Streitgenossen sind folgende Besonderheiten zu beachten. Vertretung jedes Streitgenossen durch einen eigenen Rechtsanwalt Be...mehr

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AGS 11/2025, Rosinenpickere... / III. Der BGH und seine Ansicht

Der BGH scheint diese "klare" Ansicht nun nicht mehr zu vertreten. In seiner Entscheidung vom 11.9.2025[4] spricht sich der BGH nun für den Rechtspfleger aus. Eine Übertragung der Zuständigkeiten wird somit "ad absurdum" geführt. Was war geschehen? Der Beteiligte beantragte zuletzt, die Vergütung für seine Tätigkeit als Sachwalter auf insgesamt 418.880,31 EUR festzusetzen. M...mehr

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AGS 11/2025, Notwendigkeit ... / Leitsatz

Es liegt ein notwendiger Anwaltswechsel vor, wenn der zunächst in eigener Sache tätige Rechtsanwalt in den öffentlichen Dienst gewechselt ist und nunmehr einen anderen Anwalt mit der Fortführung des Rechtsstreits beauftragt, sofern dieser Berufswechsel bei Einreichung der Klage nicht absehbar war. Dem ausscheidenden Anwalt kann auch nicht entgegengehalten werden, er hätte de...mehr

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AGS 11/2025, Kostenentschei... / Leitsatz

Im Fall der übereinstimmenden Erledigung der Hauptsache schließt § 91a ZPO eine Disposition der Parteien über die Kosten des Rechtsstreits in Form eines Vergleichs oder eines Anerkenntnis der Kostentragungspflicht nicht aus. BAG, Beschl. v. 15.5.2025 – 5 AZR 188/24mehr

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AGS 11/2025, Fragen und Lös... / 1. Ausgangsfall

Rechtsanwalt A hat den Kläger in einem vor dem LG Berlin II rechtshängigen Zahlungsrechtsstreit über 20.000,00 EUR als Prozessbevollmächtigter vertreten. Nach streitiger mündlicher Verhandlung hat Rechtsanwalt A ein der Klage in vollem Umfang stattgebendes Urteil gegen den Beklagten erwirkt, in dem diesem auch die Kosten des Rechtsstreits auferlegt worden sind. Dieses Urteil...mehr

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AGS 11/2025, Notwendigkeit ... / I. Sachverhalt

Der Kläger war vormals als selbstständiger Anwalt tätig und hatte gegen die Beklagte zahlreiche Honorarprozesse geführt. Während des hiesigen Rechtsstreits entschloss sich der Kläger, was bei Einreichung der Klage weder geplant noch vorhersehbar war, seine Zulassung aufzugeben und als Jurist in den öffentlichen Dienst zu wechseln. Hinsichtlich seiner laufenden Honorarprozess...mehr

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ZErb 11/2025, Zustimmung de... / 1 Gründe

A. Der Kläger verlangt von der Beklagten die Durchführung eines Grundstücksgeschäfts. Die Beklagte bestreitet die Wirksamkeit des Vertragsschlusses. Wegen des Sachverhalts wird auf die tatbestandlichen Feststellungen des LG verwiesen. Zusammengefasst: Die Beklagte ist bei angeordneter Testamentsvollstreckung die alleinige Erbin nach ihrem im Februar 2020 verstorbenen Lebensgef...mehr

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FF 11/2025, Praxis und Stra... / 2.2.1 Gütertrennung kraft Gesetzes

Das Verfahren nach §§ 1385, 1386 BGB bietet eine interessante Alternative zu einer kostengünstigen Beendigung des ehelichen Güterstandes im Vergleich zu einer notariellen Vereinbarung. Zwingende gesetzliche Folge eines rechtskräftigen Beschlusses über die Aufhebung der Zugewinngemeinschaft ist nach § 1388 BGB die kraft Gesetzes eintretende Gütertrennung ohne eine (notarielle...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Abrechnung und Rückzahlung

Rz. 17 Solange das Mietverhältnis noch nicht beendet ist, hat der Mieter nur einen durch das Vertragsende aufschiebend bedingten Anspruch auf Rückzahlung der Kaution OLG Düsseldorf, Urteil v. 15.12.2011, I-10 U 118/11, ZMR 2012, 186) zuzüglich etwaiger vom Vermieter gezogener oder bei Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist erzielbarer Zinsen (BGH v. 8.7.1982, VIII AR...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Erbscheinsverfahren und Rechtsstreit vor dem Prozessgericht

Rz. 48 In der Regel wird die Frage der Erbeinsetzung im Erbscheinsverfahren (FamFG) geklärt. Die Feststellung der Erbenstellung im Erbschein erwächst jedoch nicht in Rechtskraft; die Einziehung des Erbscheins ist jederzeit – unbefristet – möglich. Eine gegenüber anderen Beteiligten rechtskräftige Entscheidung über die Erbfolge kann nur vor dem Prozessgericht (ZPO) erwirkt we...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Vertretung des Erben

Rz. 50 Mit der Bestellung wird der Nachlasspfleger gesetzlicher Vertreter des oder der Erben.[141] Durch die Anordnung der Nachlasspflegschaft verliert der Erbe weder seine Verpflichtungsfähigkeit noch seine Verfügungsmacht (siehe schon Rdn 35). Rz. 51 Der Umfang der Vertretungsmacht bestimmt sich nach dem durch das Nachlassgericht angeordneten Wirkungskreis, der auch in der ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Rechtsnachfolger

Rz. 86 Rechtsnachfolger i.S.d. § 239 ZPO ist grundsätzlich der Erbe nach § 1922 BGB. Im Falle des Vorliegens einer Erbengemeinschaft ist jeder einzelne Miterbe Rechtsnachfolger.[277] Wird der Rechtsstreit nur durch einen Miterben auf Klägerseite fortgeführt, so muss er grundsätzlich Leistung an alle Miterben verlangen (§ 2039 BGB). Auf Beklagtenseite kann der einzelne Miterb...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Kostentragung bei Prozessen

Rz. 23 Verliert der Testamentsvollstrecker einen nach § 2212 BGB geführten Rechtsstreit, erfolgt die Kostentragung nach den Vorschriften der §§ 91 ff. ZPO. Die Kosten trägt aber der Nachlass, in den auch allein aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss vollstreckt werden kann.[50] Hat der Testamentsvollstrecker z.B. einen Rechtsstreit gegen den Erben wegen Einwilligung zur Eingehu...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Prozessuale Durchsetzung der Dürftigkeitseinrede

Rz. 12 Beantragt der Nachlassgläubiger im Prozess gegen den Erben lediglich eine auf den Nachlass beschränkte Verurteilung, ist das Prozessgericht bereits nach § 308 Abs. 1 ZPO daran gebunden. Kommt es zu dem Ergebnis, dass die Klage begründet ist, hat es – ohne die Prüfung des § 1990 BGB, auch wenn sich der Erbe darauf beruft – der Klage stattzugeben. Es ist dabei gehalten,...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Prozessuales

Rz. 6 Tritt der Nacherbfall während des Rechtsstreits zwischen dem Vorerben und dem Dritten über einen der Nacherbfolge unterliegenden Gegenstand ein, über den der Vorerbe ohne Zustimmung des Nacherben verfügen konnte, wird das Verfahren gem. §§ 239, 242 ZPO bis zu seiner Wiederaufnahme unterbrochen. Der Nacherbe wird insoweit wie ein Rechtsnachfolger des Vorerben behandelt....mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Unterbrechung, Rechtskrafterstreckung

Rz. 34 Tritt der Nacherbfall während des Rechtsstreits zwischen dem Vorerben und dem Dritten über einen der Nacherbfolge unterliegenden Gegenstand ein, über den der Vorerbe ohne Zustimmung des Nacherben verfügen konnte, wird das Verfahren gem. §§ 239, 242 ZPO bis zu seiner Aufnahme unterbrochen. Der Nacherbe wird insoweit wie ein Rechtsnachfolger des Vorerben behandelt.[123]...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Allgemeines

Rz. 85 Die §§ 239, 246, 325 ZPO regeln die Nachfolge in das Prozessverhältnis bei Tod einer Partei. Eine analoge Anwendung der Vorschriften auf Verfahren nach dem FamFG [269] wird kritisch gesehen.[270] Stirbt eine Prozesspartei zwischen Rechtshängigkeit und Rechtskraft der Entscheidung, so erfolgt ein gesetzlicher Parteiwechsel; der Erbe tritt in die Rechtsstellung des verst...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Rechtsfolgen

Rz. 10 Anders als § 2059 Abs. 1 S. 1 BGB stellt § 2060 BGB keine Einrede dar, sondern ist von Amts wegen zu berücksichtigen, sobald eine der Prozessparteien den entsprechenden Tatsachenvortrag in den Rechtsstreit eingebracht hat. Liegen die Voraussetzungen des § 2060 BGB vor, zieht dies demnach nicht einen – bei § 2059 Abs. 1 S. 1 BGB regelmäßig nur befristet wirkenden – Vor...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / D. Rechtsvermutung/Beweiskraft

Rz. 6 In§ 2368 S. 2 BGB wird ausdrücklich auf die Anwendung sämtlicher Vorschriften über den Erbschein hingewiesen, mithin also insbesondere auch auf die Vorschriften §§ 2365, 2366 BGB. Der Dritte darf im Rechtsverkehr auf die Richtigkeit des Erbscheins vertrauen, sowohl auf die Angaben über die Person des Testamentsvollstreckers als auch über seine Befugnisse, bzw. negativ ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / V. Nachlasserbenschulden

Rz. 36 Im Gesetz nicht erwähnt sind die Verbindlichkeiten, die der Erbe bei der Verwaltung des Nachlasses, etwa bei der Fortführung eines zum Nachlass gehörenden Handelsunternehmens oder eines sonstigen Betriebes eingeht. Es ist von größter praktischer Bedeutung, ob es sich hierbei um Nachlassverbindlichkeiten oder nur (z.B.) auch um Eigenverbindlichkeiten des Erben handelt....mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Bestimmung regelt die Aufgaben (Abs. 1) sowie die Verantwortlichkeit (Abs. 2) des Nachlassverwalters. Die Regelung beschränkt sich dabei darauf, die wichtigsten Aufgaben, die Verwaltung des Nachlasses und die Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten, zu benennen. Die Vorschrift wird durch zahlreiche Bestimmungen ergänzt (z.B. § 2012 BGB; § 991 ZPO; § 317 InsO und...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Verfahrensfragen/Praktische Hinweise

Rz. 9 Sofern Aktivprozesse gem. § 2212 BGB geführt werden sollen, sind alle Gesamtvollstrecker gem. § 62 ZPO notwendige Streitgenossen,[15] so dass im Bereich der gemeinschaftlichen Amtsführung alle zusammen Klage erheben müssen. Hingegen müssen nur dann alle Gesamtvollstrecker bei Passivprozessen [16] verklagt werden, wenn die begehrte Handlung nur von allen gemeinsam erfüll...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Rechtsmittel

Rz. 14 War die Ernennung des Testamentsvollstreckers fehlerhaft, so kann sie bei fehlerhaftem Ermessensgebrauch oder Nichtgebrauch des Ermessens einen Amtshaftungsanspruch aus § 839 BGB auslösen. Allerdings wird dem Nachlassgericht ein bereiter Ermessensspielraum zugebilligt. Lehnt das Gericht die Ernennung eines Testamentsvollstreckers ab, so kann der Erbe (auch bei Pfändun...mehr