Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsstreit

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3 Anfechtungsbeschränkung bei Folgebescheiden (§ 42 FGO i. V. m. § 351 Abs. 2 AO)

Rz. 12 Gemäß § 42 FGO i. V. m. § 351 Abs. 2 AO können Entscheidungen in einem Grundlagenbescheid i. S. des § 171 Abs. 10 S. 1 AO nur durch Anfechtung dieses Bescheids, nicht auch durch die Anfechtung des Folgebescheids[1], angegriffen werden. Diese Regelungen führen indes nach gefestigter Rechtsprechung nicht dazu, dass die ausschließlich gegen den Folgebescheid gerichtete K...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.4 Erfordernis des Berechtigten Interesses an baldiger Feststellung (Abs. 1 2. Hs.)

Rz. 19 Der Kläger muss – im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung – ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts haben (sog. besonderes Feststellungsinteresse). Für ein berechtigtes Interesse genügt nach ständiger Rechtsprechung jedes konkrete, vernünftige...mehr

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Jahresabrechnung / 4 Bekanntmachung

Auch wenn es lediglich einen formalen Mangel darstellt, wenn der Verwalter den Wohnungseigentümern den Entwurf der ihre Sondereigentumseinheit betreffenden Jahreseinzelabrechnung nicht übersendet, sollte der Verwalter das insoweit noch nach früherer Rechtslage bestehende Erfordernis durchaus weiter beachten, da dies bereits in der Rechtsprechung gefordert wurde.[1] Hiernach ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.2 Trennung zusammengefasster Klagegegenstände (Abs. 1 S. 2)

Rz. 20 Die Vorschrift des § 73 Abs. 1 S. 2 FGO erlaubt ausdrücklich auch die Trennung von Verfahren, die bereits bei Klageerhebung mehrere Klagegegenstände in Gestalt der objektiven Klagehäufung i. S. d. § 43 FGO oder der subjektiven Klagehäufung i. S. d. § 59 FGO zusammengefasst hat.[1] Die Erhebung einer (zusammengefassten) Klage nach § 43 FGO hat zur Folge, dass diese Kla...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Grundsätzlich ist gegen jeden Verwaltungsakt eine Klage zu erheben. Allerdings können hinsichtlich unterschiedlicher Steuerarten und verschiedener Besteuerungszeiträume sowohl der streitige Sachverhalt als auch die streitigen Rechtsfragen miteinander zusammenhängen beziehungsweise gleich oder ähnlich sein. Infolgedessen erlaubt die Vorschrift des § 43 FGO aus prozessö...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.4 Zuständigkeit desselben Gerichts

Rz. 34 Für die verbundenen prozessualen Ansprüche (Rz. 2) muss der Finanzrechtsweg i. S.des § 33 FGO zu den Finanzgerichten eröffnet und dasselbe FG örtlich und sachlich zuständig sein.[1] Sofern das angerufene FG nicht für alle anhängig gemachten prozessualen Ansprüche zuständig ist, hat es die betreffenden Klagen von Amts wegen nach § 73 Abs. 1 S. 2 FGO abzutrennen und an ...mehr

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Jahresabrechnung / 8 Rechtsprechungsübersicht

Abgrenzungen Eine Durchbrechung des Jährlichkeitsprinzips ist nur hinsichtlich der Heiz- und Warmwasserkosten möglich. Hinsichtlich sämtlicher anderer Abrechnungspositionen verbleibt es bei der Abrechnung nach dem Zufluss-/Abfluss-Prinzip.[1] Abrechnungspflicht Zur Erstellung von Jahresabrechnungen ist die GdWE verpflichtet; als ausführendes Organ muss der bestellte Verwalter a...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 9 Ausgleichszahlungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs

Ausgleichszahlungen, die zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs [1] nach einer Ehescheidung bzw. nach der Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft an den Versorgungsberechtigten geleistet werden, sind als Sonderausgaben abzugsfähig. Abzugsfähig sind nicht nur Leistungen der ausgleichspflichtigen Person an die ausgleichsberechtigte Person, sondern auch Zahlungen der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 4 Verfahrensfragen

Rz. 26 Die Trennung und Verbindung von Verfahren sind in jedem Verfahrensstadium möglich (Rz. 2) und haben nach dem Gesetzeswortlaut zwingend durch Beschluss zu erfolgen. Eine stillschweigende bzw. konkludente Verbindung oder Trennung ist daher nicht möglich.[1] Der Beschluss über eine Verbindung oder Trennung bedarf nach § 113 Abs. 2 S. 1 FGO keiner Begründung.[2] Er ergeht...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift normiert die allgemeine Feststellungsklage (Rz. 5) sowie die Nichtigkeitsfeststellungsklage (Rz. 14) und bezweckt, eine Rechtsschutzlücke aufzufüllen.[1] Die Feststellungsklage ergänzt als Auffangtatbestand unter Berücksichtigung des sog. Subsidiaritätsgrundsatzes (Rz. 36) zur Verwirklichung eines effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG die Gest...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 1.1.3 Eventuelle Klagehäufung

Rz. 12 Daneben kann die kumulative Klagehäufung (Rz. 8) auch in einem Eventualverhältnis stehen (sog. eventuelle Klagehäufung).[1] In diesen Fällen stellt der Kläger neben einem prozessualen (Haupt-)Anspruch hilfsweise – für den Fall, dass er insoweit erfolglos bleibt – einen weiteren, anderen prozessualen Anspruch zur Entscheidung. Allerdings ist eine bedingte Klageerhebung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.2.2 Gegenstand eines anderen anhängigen Rechtsstreits

Rz. 9 Das zur Entscheidung berufene FG kann ein Verfahren nur aussetzen, wenn das vorgreifliche Rechtsverhältnis den Gegenstand eines anderen anhängigen Rechtsstreits bildet. Hieran fehlt es, wenn das andere Verfahren bei demselben Senat desselben Gerichts anhängig ist. Denn nur wenn dem zuständigen Spruchkörper die Kompetenz für die vorgreifliche Entscheidung fehlt, lässt s...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.2 Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (§ 240 ZPO)

Rz. 52 Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Beteiligten bewirkt nach § 155 S. 1 FGO i. V. m. § 240 S. 1 ZPO ebenfalls eine Unterbrechung des Rechtsstreits, soweit das Verfahren die sog. Insolvenzmasse i. S. d. § 35 InsO betrifft (Rz 53). Der bloße Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens führt nicht zu einer Unterbrechung[1], sondern maßgebe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.1 Allgemeines

Rz. 5 Nach § 74 FGO kann ein Verfahren ausgesetzt werden, wenn die zu treffende Entscheidung ganz oder teilweise vom Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses abhängig ist, das den Gegenstand eines anderen anhängigen Rechtsstreits bildet oder von einer Verwaltungsbehörde festzustellen ist. Die Norm gibt dem FG daher die Möglichkeit, bei Gefahr divergierender Ents...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.4 Verfahren

Rz. 38 Die Aussetzung des Verfahrens nach § 74 FGO erfolgt von Amts wegen. Im Unterschied zum Ruhen des Verfahrens nach § 155 S. 1 FGO i. V. m. § 251 ZPO ist ein Antrag der Beteiligten nicht erforderlich und kann daher auch gegen den ausdrücklichen Willen eines Beteiligten erfolgen.[1] Die Verfahrensaussetzung kann allerdings auch auf Anregung der Beteiligten erfolgen. Ein s...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.2.1 (Nicht-)Bestehen eines Rechtsverhältnisses

Rz. 8 Unter einem Rechtsverhältnis i. S. d. § 74 FGO ist die sich aus einem konkreten Sachverhalt ergebende, durch Rechtsnormen geordnete rechtliche Beziehung zwischen verschiedenen Personen untereinander oder von einer Person zu einer Sache zu verstehen. Mit Rücksicht auf den Zweck der Vorschrift, einander widersprechende Entscheidungen zu vermeiden und eine möglichst ökono...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 1 Allgemeines zum Stillstand des Verfahrens

Rz. 1 Das aus Art. 19 Abs. 4 GG und aus dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 i. V. m. Art. 2 Abs. 1 GG abgeleitete Gebot effektiven Rechtsschutzes verlangt, dass ein strittiges Rechtsverhältnis nach dessen Anhängigkeit[1] von den Gerichten in angemessener Zeit geklärt wird.[2] Dieses Gebot der Verfahrensbeschleunigung wird allerdings durch eine Vielzahl gesetzlicher Re...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.3 Prozessunfähigkeit (§ 241 ZPO)

Rz. 59 Nach § 155 S. 1 FGO i. V. m. § 241 Abs. 1 ZPO tritt eine Unterbrechung des Rechtsstreits ein, wenn ein Beteiligter oder ein notwendig Beigeladener (s. Rz. 54) seine Prozessfähigkeit i. S. d. § 58 FGO nach Verfahrenseinleitung verliert. Dieselbe Rechtsfolge tritt ein, wenn ein gesetzlicher Vertreter i. S. d. § 34 AO verstirbt oder seine Vertretungsbefugnis verliert und...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.7 Erklärungsfrist

Rz. 23 Die Klage kann nach Eintritt der Rechtshängigkeit [1], also ab Eingang der Klage beim FG, in jedem Stadium des Verfahrens bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung i. S. d. § 155 S. 1 FGO i. V. m. § 705 ZPO zurückgenommen werden.[2] Die Rücknahme kann also auch noch nach Verkündung bzw. Zustellung des finanzgerichtlichen Urteils bis zum Ablauf der Rechtsmittel...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.2.3 Von einer Verwaltungsbehörde festzustellen

Rz. 11 Eine Aussetzung kommt auch dann in Betracht, wenn das andere Verfahren kein anhängiger Rechtsstreit ist, sondern wenn das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses von einer Verwaltungsbehörde[1] festzustellen ist. Nach dem Wortlaut des § 74 FGO ist eine Aussetzung des Verfahrens insoweit bereits möglich, bevor das Verwaltungsverfahren anhängig ist. Insowe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.1 Tod eines Beteiligten (§ 239 ZPO)

Rz. 45 Eine Unterbrechung des Rechtsstreits tritt gem. § 155 S. 1 FGO i. V. m. § 239 Abs. 1 ZPO beim Tod eines (nicht vertretenen) Beteiligten nach Verfahrenseinleitung ein.[1] Hierdurch wird dem in die Rechtsstellung des Erblassers eintretenden Erben[2] Gelegenheit gegeben, sich über den Gegenstand und den Inhalt des Klageverfahrens zu informieren. Die Wirkungen der Verfahr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.1 Allgemeines

Rz. 5 Die Rücknahmeerklärung ist eine prozessuale Willenserklärung [1], die mit dem Zugang bei dem Gericht rechtswirksam wird und auch einer Auslegung zugänglich ist (Rz. 12). Eine solche Prozesshandlung ist bedingungsfeindlich, sodass eine unter einer außerprozessualen Bedingung abgegebene Rücknahmeerklärung auch dann keine Wirkung entfaltet, wenn die Bedingung tatsächlich e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.2.4 Vorgreiflichkeit des Rechtsverhältnisses

Rz. 12 Schlussendlich muss die Entscheidung des anderen Gerichts oder Behörde vorgreiflich für das auszusetzende Verfahren sein. Dies erfordert allerdings keine rechtliche Bindung der vorgreiflichen Entscheidung. Es ist vielmehr ausreichend, dass die Entscheidung in dem anderen Verfahren in rechtlicher Hinsicht für das auszusetzende Verfahren von Bedeutung ist und insoweit b...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.3.4 Musterverfahren vor dem BFH, BVerfG, EGMR und EuGH

Rz. 30 Die Aussetzung eines Verfahrens kann grundsätzlich nicht damit gerechtfertigt werden, dass in einem Parallelverfahren oder in einem beim BFH anhängigen Verfahren nur dieselbe Rechtsfrage streitig ist.[1] Obgleich vermeintliche oder tatsächliche Musterprozesse beim BFH zwar rechtstatsächlich Einfluss auf finanzgerichtliche Klageverfahren nehmen, sind sie nicht rechtlic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.3.1 Aufrechnung mit rechtswegfremder Gegenforderung

Rz. 17 Im Rahmen einer Aufrechnung unterliegt das materiell-rechtliche Bestehen eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis, mit der das FA gegen einen Steuererstattungs- oder der Stpfl. gegen einen Steuernachzahlungsanspruch aufgerechnet hat (sog. Gegenforderung), der uneingeschränkten gerichtlichen Überprüfung im sog. Abrechnungsverfahren i. S. d. § 218 Abs. 2 AO. Die A...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 4.2 Voraussetzungen

Rz. 66 Das Ruhen des Verfahrens kann von den Gerichten überhaupt nur dann angeordnet werden, wenn die Beteiligten dies übereinstimmend beantragen.[1] Das Gericht kann allerdings das Ruhen des Verfahren gegenüber den Beteiligten anregen.[2] Voraussetzung der Anordnung einer Verfahrensruhe ist daher im Ergebnis das ausdrückliche Einvernehmen der Beteiligten.[3] Die Zustimmung ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 5.1 Verfahrensbeendigung

Rz. 38 Durch die Klageerhebung nach § 64 FGO wird das Klageverfahren an- bzw. rechtshängig.[1] Abgeschlossen wird das Verfahren sodann durch eine gerichtliche Entscheidung, wenn nicht zuvor eine Klagerücknahme durch den Kläger i. S. d. § 72 FGO erfolgt, das Verfahren durch übereinstimmende Erledigungserklärungen des Klägers und des Beklagten einvernehmlich beendet wird[2] od...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.3.3 Grundlagen- und Folgebescheid

Rz. 23 Die gegen einen Folgebescheid gerichtete Klage ist regelmäßig auszusetzen, wenn Besteuerungsgrundlagen streitig sind, deren abschließende Prüfung dem Verfahren über einen Grundlagenbescheid[1] zugewiesen ist.[2] Das gilt selbst dann, wenn das FA in nicht zu beanstandender Weise nach § 155 Abs. 2 AO vor dem Grundlagenbescheid den Folgebescheid erlassen hat und die dem ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Mieterhöhung

Rz. 1 Die Regelung entspricht in etwa dem bisherigen § 3 Abs. 3 MHG. Die Mieterhöhungserklärung hat in Textform zu erfolgen. Nach § 126b muss also die Erklärung in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift ode...mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 2.9 Unmittelbarer Zahlungsanspruch gegen den Leistungsträger (Abs. 6)

Rz. 29 In Abs. 6 wird erstmals ein unmittelbarer öffentlich-rechtlicher Zahlungsanspruch des Leistungserbringers gegen den Träger der Eingliederungshilfe normiert. Die ablehnende Haltung seitens des Bundesrates gegen diese Regelung unter Berufung auf die BSG-Rechtsprechung zum zivilrechtlichen Schuldbeitritt setzte sich nicht durch (vgl. BR-Stellungnahme zum Entwurf eines BT...mehr

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Sauer, SGB IX § 126 Verfahr... / 2.2.3 Streitgegenstand der Prüfung durch die Schiedsstelle – beide Vereinbarungen

Rz. 10 Abs. 2 knüpft an die erste Regelung bei Einführung des Schiedsstellenverfahrens in das allgemeine Sozialhilferecht an (vgl. Komm. zu § 123 Rz. 3) und führt die Zuständigkeit der Schiedsstelle für alle Vereinbarungen also Leistungs- und Vergütungsvereinbarung wieder ein. Vorherige Versuche, auch die Leistungsvereinbarung wieder schiedsstellenfähig zu machen, scheiterte...mehr

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Sauer, SGB IX § 126 Verfahr... / 2.2.7 Kontrolldichte gerichtlicher Nachprüfung des Schiedsstellenspruchs

Rz. 22 Die Schiedsstellensprüche werden von den Sozialgerichten nur eingeschränkt überprüft. Aufgabe der Schiedsstelle ist es, Kompromisse zwischen den Vertragsparteien auszuloten. Daher kommt der Schiedsstelle für ihre Bewertungen und Beurteilungen vor allem im Rahmen der unbestimmten Rechtsbegriffe in den §§ 123 ff. (Geeignetheit des Leistungserbringers, Wirtschaftlichkeit...mehr

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Sauer, SGB IX § 126 Verfahr... / 2.2.1 Gründe für die Konfliktlösung über ein Schiedsstellenverfahren

Rz. 8 Bei einem Scheitern der Verhandlungsaufforderung oder der Verhandlungen (vgl. Rz. 7) kann die abgewiesene Partei Rechtsschutz suchen. Das übliche Rechtsmittel zur Durchsetzung von Interessen öffentlich-rechtlicher Natur sind Klagen vor den Gerichten, zum Teil mit der Prozessvoraussetzung, dass ein verwaltungsrechtliches Vorverfahren stattgefunden hat. Im Bereich des Ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kündigung eines GmbH-Geschä... / 3 Sofortmaßnahmen

Die nachfolgende Checkliste ist eine Hilfestellung für den Notfall. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts ist dringend anzuraten, um sicherzustellen, dass die Kündigung wirklich wirksam durchgeführt wird.mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.5 Abbildung von Steuerrisiken

Rz. 100 Steuerrisiken können insbesondere aus Betriebsprüfungsrisiken sowie Risiken aus finanzgerichtlichen Verfahren resultieren. Diese Risiken sind nach den allgemeinen Passivierungsgrundsätzen zu behandeln. Am Bilanzstichtag ist jeweils zu prüfen, ob eine hinreichend konkretisierte und quantifizierbare Verpflichtung vorliegt.[1] Nach der Rechtsprechung des BFH liegt eine ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.2.2 Anerkennung und Zahlungsbereitschaft (§ 316 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO)

Rz. 6 Nach § 316 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO hat der Drittschuldner zu erklären, ob und inwieweit er die Forderung als begründet anerkenne und zur Zahlung bereit sei.[1] Die Erklärungspflicht nach § 316 Abs. 1 Nr. 1 AO ist erfüllt, wenn der Drittschuldner die Frage lediglich bejaht oder verneint.[2] Eine Nachweispflicht für die Richtigkeit der Antwort besteht nicht.[3] Im Fall der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 6.6.1 Einspruchsverfahren

Rz. 62 Die "Aufforderung zur Abgabe der Vermögensauskunft" umfasst die zwei Verpflichtungen des Vollstreckungsschuldners, ein Vermögensverzeichnis vorzulegen und die Richtigkeit desselben zu Protokoll an Eides statt zu versichern. Sie sind trotz der gesetzlichen Regelung in unterschiedlichen Absätzen des § 284 AO als Regelungseinheit anzusehen. Diese "Aufforderung zur Abgabe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 8.3.1 Begriff des Arbeitsvorgangs

Nach der Protokollnotiz Nr. 1 zu § 12 Abs. 2 TVöD (Bund) sind die Arbeitsvorgänge wie folgt definiert: Zitat Arbeitsvorgänge sind Arbeitsleistungen (einschließlich Zusammenhangsarbeiten), die, bezogen auf den Aufgabenkreis der/des Beschäftigten, zu einem bei natürlicher Betrachtung abgrenzbaren Arbeitsergebnis führen (z. B. unterschriftsreife Bearbeitung eines Aktenvorgangs, e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abberufung des Verwalters / 2.1.2.2.1 Pflichtverletzungen

Die fristlose Kündigung des Verwaltervertrags aus wichtigem Grund kommt dann infrage, wenn der Verwalter den Willen bzw. die Wünsche zahlreicher Wohnungseigentümer missachtet[1]; interne Angelegenheiten der Wohnungseigentümer an die Presse weiterleitet[2]; die Wohnungseigentümer nicht über einen Rechtsstreit unterrichtet, den ein Dritter gegen die Eigentümergemeinschaft führt[3...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abberufung des Verwalters / 7.4 Verfahrensfragen im Rahmen der Abwicklung

Zuständiges Gericht bei Pflichtverletzung im Rahmen der Abwicklung Sollte der abberufene Verwalter seinen Verpflichtungen anlässlich der Beendigung seines Verwalteramts nicht freiwillig nachkommen und muss der Rechtsweg beschritten werden, sind entsprechende Ansprüche vor dem sachlich und örtlich ausschließlich zuständigen Amtsgericht des Belegenheitsorts der Wohnanlage gemäß...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.5 Darlehen bei berücksichtigungsfähigem Vermögen

Rz. 44 Abs. 5 regelt eine Darlehensgewährung in Fällen, in denen zu berücksichtigendes Vermögen ganz oder teilweise nicht sofort verwertet werden kann oder dies für den Betroffenen eine besondere Härte bedeuten würde. Die Regelung ist zum 1.4.2006 im Grundsatz aus § 9 Abs. 4 übernommen worden. Aus systematischen Gründen hat der Gesetzgeber jedoch den relevanten Sachverhalt i...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Jahressonderzahlung / 3.2.1 Bemessungssatz für die Jahressonderzahlung nach TV-L

Die Höhe der Jahressonderzahlung ist nach Entgeltgruppen gestaffelt (§ 20 Abs. 2 TV-L). Über die gestaffelten Bemessungssätze werden soziale Gesichtspunkte berücksichtigt. Der Bemessungssatz bestimmt sich nach der Entgeltgruppe am 1. September (§ 20 Abs. 2 Satz 3 TV-L). Wird der Mitarbeiter nach dem 1. September eingestellt, ist die Entgeltgruppe bei Einstellung entscheidend....mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Jahressonderzahlung / 4.7 Anspruch bei Altersteilzeitarbeit im Blockmodell

Auch wenn keine bundesweit gültige Tarifregelung zur Altersteilzeit im Geltungsbereich des TV-L mehr besteht, soll nachfolgend auf die Rechtsprechung zur Jahressonderzahlung bei Altersteilzeitarbeit im Blockmodell eingegangen werden. Teilweise bestehen landesbezirkliche Altersteilzeitregelungen, so z. B. der Tarifvertrag zur Altersteilzeit Baden-Württemberg, der schwerbehind...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Übernahme von anderen Sicherheiten

Rz. 11 Ein steuerfreier Umsatz durch Übernahme einer der Bürgschaft ähnlichen Sicherheit liegt vor, wenn eine Garantie dafür übernommen wird, dass ein bestimmter, tatsächlich oder rechtlich möglicher Erfolg eintritt oder dass sich die Gefahr eines künftigen Schadens nicht verwirklicht. Diese Voraussetzungen liegen nicht vor, wenn lediglich garantiert wird, eine aus einem and...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verfahren in Wohnungseigent... / 1.3 Darlegungs- und Beweislast

Behaupten kann man viel – um einen Rechtsstreit auch gewinnen zu können, braucht man immer dann, wenn die Gegenseite den geltend gemachten Anspruch bestreitet oder nicht anerkennt, Beweise. Im zivilprozessualen Verfahren hat der Kläger zunächst die anspruchsbegründenden Tatsachen darzulegen. Darlegen bedeutet "behaupten". Praxis-Beispiel Störendes Musizieren des Nachbarn Der lä...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Selbstständiges Beweisverfa... / 3.1 Örtliche Zuständigkeit

Ist über den Beweisgegenstand bereits ein Rechtsstreit anhängig, ist das Gericht der Hauptsache gemäß § 486 Abs. 1 ZPO auch für das selbstständige Beweisverfahren zuständig. Sollte – wie im Regelfall – noch kein Rechtsstreit anhängig sein, ist gemäß § 486 Abs. 2 Satz 1 ZPO das zur Entscheidung in der Hauptsache berufene Gericht örtlich zuständig.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verfahren in Wohnungseigent... / 4.3 Erledigung des Verfahrens

Nicht selten sind die Fälle, in denen sich im Laufe des Verfahrens der Rechtsstreit erledigt. Praxis-Beispiel Beispiel 1: Zahlung eines Hausgeldschuldners während des Verfahrens Im Laufe des Hausgeldverfahrens gegen den säumigen Wohnungseigentümer gleicht dieser sämtliche Rückstände einschließlich Zinsen aus. Praxis-Beispiel Beispiel 2: Entfernung der Parabolantenne im laufende...mehr

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Verfahren in Wohnungseigent... / 4.2 Teilweises Obsiegen

Soweit die Parteien im Rechtsstreit teilweise obsiegen bzw. unterliegen, sind gemäß § 92 Abs. 1 ZPO die Kosten gegeneinander aufzuheben oder verhältnismäßig zu teilen. Die Kostenaufhebung hat zur Folge, dass jede Partei die Gerichtskosten je zur Hälfte und ihre außergerichtlich entstandenen Auslagen voll zu tragen hat. Die Kostenaufhebung kommt stets dann in Betracht, wenn S...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verfahren in Wohnungseigent... / 4.1 Grundsätze

Allgemein wird unterschieden in: Gerichtskosten: Hierunter fallen die Kosten, die an das Gericht zu zahlen sind. Beispiele: Verfahrenskosten nach dem Gerichtskostengesetz, Auslagen für Zeugen und Sachverständige. Außergerichtliche Kosten: Hierunter fallen die Kosten, die nicht an das Gericht zu zahlen sind, also insbesondere die Gebühren/Honorare für Rechtsanwälte. Streitwert Di...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verfahren in Wohnungseigent... / 1.4.1 Versäumnisurteil

Das Versäumnisurteil kann in zwei Stadien des Verfahrens drohen: zum einen im schriftlichen Vorverfahren und zum anderen im Termin zur mündlichen Verhandlung. Grundsätzlich hat der Richter zwei Möglichkeiten, das erstinstanzliche Verfahren zu führen: Er kann sogleich mit Zustellung der Klage Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmen oder er kann zunächst das schriftliche Vo...mehr