Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsstreit

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Untätigkeitsklage / 3 Wirkung/Tenor

Mit der erfolgreichen Untätigkeitsklage wird die Behörde zum Erlass des unterlassenen Verwaltungsaktes verurteilt. Stellt sich heraus, dass die Behörde einen zureichenden Grund für die Nichtbescheidung hatte, setzt das Gericht das Verfahren aus bis zum Ablauf einer von dem Gericht gesetzten Frist. Diese Frist kann verlängert werden. Wird dem Antrag stattgegeben innerhalb der...mehr

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zfs 12/2025, Anspruch des R... / 2 Aus den Gründen:

[4] “… Die Revision hat Erfolg. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. [5] I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt: Der Geltendmachung des Rückzahlungsanspruchs stehe der im Verfahren nach § 11 RVG ergangene rechtskräftige Vergütungsfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Ingolstadt entgegen. Dieser sei nich...mehr

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AGS 12/2025, Ermäßigung der... / I. Sachverhalt

In dem vor dem LG Frankfurt anhängigen Rechtsstreit hatte die Beklagte die Klageforderung unter Verwahrung gegen die Kostenlast anerkannt. Hieraufhin hat das LG die Beklagte durch Anerkenntnisurteil verurteilt und diesem auch die Kosten des Rechtsstreits auferlegt. Aufgrund dieser Kostenentscheidung hat der Kläger beim Rechtspfleger des LG Frankfurt einen Kostenfestsetzungsb...mehr

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zfs 12/2025, Anspruch des R... / 3 Anmerkung:

Bindungswirkung des Vergütungsfestsetzungsbeschlusses Die Entscheidung des BGH klärt die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Rechtsschutzversicherung einen gegen ihren Versicherungsnehmer ergangenen Vergütungsfestsetzungsbeschluss nach § 11 RVG gegen sich gelten lassen muss. Die Verfahrensweise der beklagten Rechtsanwaltsgesellschaft, die in Kenntnis der Rückforderung de...mehr

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AGS 12/2025, Zeitschriften aktuell

Diplom-Rechtspfleger Hagen Schneider, Anrechnung von Gebühren bei einem Mehrvergleich über in verschiedenen anderen Verfahren anhängigen Gegenständen, JurBüro 2025, 449 Schließen die Parteien in einem Rechtsstreit einen sog. Mehrvergleich, fällt den hieran beteiligten Prozessbevollmächtigen hinsichtlich der mitverglichenen nicht anhängigen Gegenstände eine Verfahrensdifferenz...mehr

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FF 12/2025, Ansprüche aus e... / 2 Anmerkung

1. Der Ausgang des Streits der iranischen Ehegatten über die Verpflichtung des Ehemannes zur Leistung der als Brautgabe vereinbarten 110 Bahare Azadi-Goldmünzen hing davon ab, ob dieser nach deutschem oder iranischem Recht zu entscheiden war. Nach iranischem Recht war die Brautgabe-Vereinbarung, in der sich der Ehemann zur Hergabe der Münzen verpflichtet hatte, wirksam, nach...mehr

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AGS 12/2025, Fragen und Lös... / 1. Ausgangsfall

Der Kläger hat beim zuständigen Gericht Zahlungsklage gegen den Beklagten über 20.000,00 EUR erhoben. Die mit Klageeinreichung fällig gewordene Verfahrensgebühr nach Nr. 1210 GKG KV hat der Kläger an die Justizkasse gezahlt. Nach Beendigung des Rechtsstreits stellt der Kostenbeamte die Verfahrensgebühr in den Gerichtskostenansatz ein und errechnet unter Berücksichtigung der ...mehr

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FoVo 12/2025, Bearbeiterwec... / 1 Der Fall

Schuldner reagiert erstmals im gerichtlichen Mahnverfahren mit dem Widerspruch Der Gläubiger hat einen nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG registrierten Inkassodienstleister mit der Einziehung einer Forderung beauftragt. Nachdem dies vorgerichtlich nicht gelungen ist – der Schuldner hat auf die Inkassomahnungen nicht reagiert –, wurde der Inkassodienstleister mit der Durchführung des ...mehr

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AGS 12/2025, Fragen und Lös... / 2.1. Abwandlung

Im Ausgangsfall hat das Prozessgericht der Klage stattgegeben und dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits auferlegt. Da durch die Zahlung des Klägers die Gerichtskosten vollständig beglichen sind, erstellt der Kostenbeamte auch in der Abwandlung einen Gerichtskostenansatz mit einem 0-Saldo, die dem Kläger übersandt wird. Der Kläger beantragt die Festsetzung seiner außerger...mehr

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ZErb 12/2025, Anspruch auf ... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten um Ansprüche hinsichtlich des Erbes des Erblassers. Die Klägerin ist die gemeinsame Tochter des Erblassers und der Beklagten. Diese war die Ehefrau des Erblassers. Die Beklagte und der Erblasser haben zudem einen gemeinsamen Sohn. Der Erblasser war alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der … GmbH. Mit Vertrag vom 17.12.2020 des Notars hat der Erb...mehr

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zfs 12/2025, Leerstand eine... / 2 Aus den Gründen:

“… II. Die Bekl. ist wegen einer Gefahrerhöhung in dem von ihr vorgenommenen Umfang von 60 % leistungsfrei geworden seien, Teil B Ziffer 5 Abs. 2a), b), Abs. 3 der A. PrivatSchutz-Bedingungen … Für die Entscheidung des Rechtsstreits ist ohne entscheidende Bedeutung, ob das Gebäude zum Zeitpunkt des Abschlusses des ursprünglichen Versicherungsvertrags durch die Eigentümergemei...mehr

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zfs 12/2025, Ablehnung eine... / 2 Aus den Gründen:

II. Die sofortige Beschwerde ist gem. §§ 406 Abs. 5, 567 Abs. 1 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere innerhalb der Frist des § 569 Abs. 1 ZPO eingelegt worden. In der Sache hat die sofortige Beschwerde keinen Erfolg. Der vom Landgericht zurückgewiesene Ablehnungsantrag des Klägers ist teilweise bereits unzulässig und im Übrigen unbegründet. Der Kläger hat s...mehr

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FF 12/2025, Verwirkung im S... / IV. Neue Entwicklungen beim Getrenntlebensunterhalt – § 1361 Abs. 3 BGB i.V.m. § 1579 Nr. 7 BGB – Ausbruch aus intakter Ehe

Die Vorschrift setzt ein einseitiges Fehlverhalten des Unterhaltsberechtigten voraus. Mit einer Entscheidung von 2010 hatte das OLG Brandenburg zunächst die Aufnahme einer gleichgeschlechtlichen Beziehung als nicht so gravierend angesehen, obwohl der Ehemann mit 5 Kindern (teilweise volljährig, teilweise minderjährig) zurückgelassen worden ist, um die urplötzlich entstandene...mehr

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AGS 12/2025, Ermäßigung der... / III. Ermäßigung der gerichtlichen Verfahrensgebühr

1. Gesetzliche Regelungen Nach Nr. 1210 GKG KV fällt im Verfahren des ersten Rechtszugs eine Verfahrensgebühr mit einem Gebührensatz von 3,0 an. Diese wird gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 GKG mit Einreichung der Klageschrift fällig. Nach § 12 Abs. 1 S. 1 RVG soll in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten die Klage erst nach Zahlung der gerichtlichen Verfahrensgebühr zugestellt werden. Folgl...mehr

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zfs 12/2025, Haftungsvertei... / 1 Aus den Gründen:

I. Von der Darstellung des Tatbestands wird nach §§ 540 Abs. 2, 313a Abs. 1 Satz 1 ZPO abgesehen. II. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme haben die Beklagten für den streitgegenständlichen Verkehrsunfall zu 4/5 einzustehen, die Kläger zu 1/5. Dabei ist von folgendem Unfallablauf auszugehen: Am XX.09.2019 gegen 14:50 Uhr befuhr der Kläger zu 1 (im Folgenden teilweise nur: der ...mehr

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zfs 12/2025, Kein Anspruch ... / 2 Aus den Gründen:

“… 1. Der Kl. kann für die auf der Grundlage der Vergütungsvereinbarung vom 13.8.2021 bislang geleisteten Zahlungen Ersatz aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt beanspruchen. a) Der Anspruch rechtfertigt sich nicht aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB. Denn die geleisteten Zahlungen haben mit der im Streit stehenden Vergütungsvereinbarung eine wirksame Rechtsgrundlage. aa) Das LG...mehr

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AGS 12/2025, Einsatz einer ... / II. Einzusetzendes Vermögen

1. Allgemeines Gem. § 114 Abs. 1 S. 1 1 Hs. ZPO erhält eine Partei – ungeachtet der weiteren Voraussetzungen zur Gewährung von PKH wie der zu bejahenden hinreichenden Erfolgsaussicht des zugrundeliegenden Anspruchs, § 114 Abs. 1 S. 1 2. Hs. ZPO – PKH, wenn sie die Kosten der Prozessführung nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht, nur zum Teil oder nur...mehr

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AGS 12/2025, Ermäßigung der... / IV. Bedeutung für die Praxis

Gegenstand der Entscheidung des OLG Frankfurt waren zwei verschiedene Probleme, die das OLG in seiner Entscheidung m.E. zutreffend gelöst hat. 1. Einwendungen gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss wegen festgesetzter Gerichtskosten Zutreffend vertritt das OLG Frankfurt die Auffassung, im Kostenfestsetzungsverfahren seien die Einwendungen des Erstattungspflichtigen gegen die Hö...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.4 Kündigung im Prozess

Rz. 8 Die Kündigung des Mietverhältnisses kann auch im Prozess erfolgen. Eine Prozessvollmacht ermächtigt den Bevollmächtigten auch zu materiell-rechtlichen Willenserklärungen, wenn sie sich auf den Gegenstand des Rechtsstreits beziehen; solche Erklärungen sind auch dann von der Prozessvollmacht umfasst, wenn sie außerhalb des Prozesses abgegeben werden. Im gleichen Umfang, ...mehr

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Beschlussanfechtung (FAQs) /   Beitritt/ Nebenintervention

Haben die Wohnungseigentümer die Möglichkeit, sich an der Klage zu beteiligen? Parteien der Anfechtungsklage sind nur noch der oder die Kläger/in und die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Die übrigen Wohnungseigentümer sind nicht mehr Partei des Rechtsstreits. Das Prozessrecht ermöglicht ihnen jedoch, sich im Wege der Nebenintervention entweder der beklagten Gemeinschaft...mehr

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Beschlussanfechtung (FAQs) /   Mehrhausanlage

In dem Fall, dass die Wohnungseigentumsanlage in verschiedene Verwaltungseinheiten unterteilt ist, werden die Kosten eines Verfahrens von der GdWE getragen oder von der einzelnen Verwaltungseinheit, in welcher der angefochtene Beschluss beschlossen wurde (im Verfahren wurde jedoch die GdWE verklagt)? Die Wohnungseigentümer haben die Möglichkeit, Untergemeinschaften zu verei...mehr

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Einziehung eines nach Art. 3s der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 gelisteten Schiffs – Nothafenrecht und Ausfuhrverbot

Leitsatz 1. Der unionsrechtliche Ausfuhrbegriff des Art. 3s Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der bis zum 24.02.2025 geltenden Fassung der Verordnung (EU) 2024/3192 (Verordnung (EU) Nr. 833/2014) ist weit, funktional und zweckorientiert auszulegen und erfasst grundsätzlich jedes physische Verbringen eines in Anh. XLII der Verordnung gelisteten Schiffs aus dem Gebiet der Union. 2. Gelangt ein Schiff infolge einer Seenotsituation in Gewässer der Union und wird erst später durch d...Verordnung (EU) 2025/395Art. 3s der Verordnung (EU) Nr. 833/2014Art. 3s Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014Art. 45 Abs. 2 des Zollkodex§ 13 Abs. 1 Satz 1 des Zollverwaltungsgesetzesmehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einziehung einer aus Russland stammenden Schiffsladung – Begriff des "Verbringens" nach Art. 3i der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 – Bedeutung von Nothafenrecht und SeeRÜbk im Sanktionsrecht

Leitsatz 1. Das in Art. 3i Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der bis zum 24.02.2025 geltenden Fassung der Verordnung (EU) 2024/3192 (Verordnung (EU) Nr. 833/2014) verwendete Tatbestandsmerkmal des "Verbringens" gelisteter Waren in das Zollgebiet der Union ist auf der Grundlage einer summarischen Prüfung als ein vom menschlichen Willen getragener Realakt des körperlichen Gelangens zu verstehen. In einer durch technische Defekte ausgelösten Seenotsituation, in der ein Schiff manövrierunfä...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.6 Folgen für das finanzgerichtliche Verfahren

Rz. 111 Nach § 76 Abs. 3 Satz 1 FGO kann das Gericht Erklärungen und Beweismittel, die erst nach Ablauf der von der Finanzbehörde nach § 364b Abs. 1 AO gesetzten Frist im Einspruchsverfahren oder im finanzgerichtlichen Verfahren vorgebracht werden, zurückweisen und ohne weitere Ermittlungen entscheiden.[1] Rz. 112 Die Zurückweisung der Erklärungen und Beweismittel setzt zunäc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 3.1.1 Auswirkung auf den Streitgegenstand

Rz. 40 Der Verfahrensgegenstand wechselt in den dargestellten Fällen kraft Gesetzes. Es bedarf keines Antrags des Klägers. Allerdings muss er i. d. R. sein Klagebegehren umstellen und die Aufhebung oder Abänderung des neuen Verwaltungsakts beantragen bzw. den Rechtsstreit für erledigt erklären.[1] Das Gericht hat hierauf hinzuwirken, § 76 Abs. 2 FGO.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 2.1.2.2.8 Abhilfebescheide

Rz. 27 § 68 FGO ist auch dann anwendbar, wenn das FA im laufenden Prozess einen Abhilfebescheid erlässt und damit dem klägerischen Begehren die Grundlage entzieht.[1] Die Beteiligten müssen zur Vermeidung einer Entscheidung in der Sache den Rechtsstreit in der Folge für erledigt erklären.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.1 Vorbemerkungen

Rz. 85 Die Rechtsfolgen der Fristsetzung für das Einspruchsverfahren sind in § 364b Abs. 2 AO genannt. Danach dürfen nach Ablauf der Frist vorgebrachte Erklärungen und Beweismittel von der Finanzbehörde nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn, die Voraussetzungen des § 367 Abs 2 Satz 2 AO für eine Änderung zum Nachteil des Klägers oder nach § 110 AO für eine Wiedereins...mehr

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Beschäftigung / 2.3.4 Arbeitsgerichtlicher Vergleich

Im Arbeitsgerichtsverfahren wird angestrebt, die Streitigkeiten der Parteien gütlich zu lösen. Wollte man den arbeitsgerichtlichen Vergleich nicht privilegieren und den Fortbestand des Beschäftigungsverhältnisses verneinen, wären die Arbeitnehmer benachteiligt, die die streitige Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses angefochten haben. Dieses in dem Rechtsstreit zum Ausd...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beschäftigung / 2.3.3 Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird festgelegt

Die Beschäftigung endet auch im Falle des arbeitsgerichtlichen Vergleichs mit dem Zeitpunkt auf den das Ende des Arbeitsverhältnisses festgelegt worden ist. Nach außen hin weist ein arbeitsgerichtlicher Vergleich zwar Einvernehmlichkeit aus. Im Falle eines Arbeitsgerichtsverfahrens geht die Einvernehmlichkeit letztlich aber verloren. Das Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis ist...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Ausschluss- und Unwirksamkeitsgründe für die Kündigung wegen Zahlungsverzugs

Rz. 17 Für die Wohnraummiete gilt ergänzend zu § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 der § 569 Abs. 3, dessen Nr. 1 und 2 dem bis zum 1.9.2001 geltenden § 554 Abs. 2 Nr. 1 und 2 mit der wichtigen Ausnahme entsprechen, dass die Schonfrist für die Zahlung der fälligen Mietschulden nach Zustellung der Räumungsklage von bisher einem Monat (§ 554 Abs. 2 Nr. 2 in der bis zum 1.9.2001 geltende...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Rückstellungen: ABC / Rechtsstreit

Erwartete Kosten eines Rechtsstreits mit einem Vertragspartner oder einem sonstigen Dritten sind zu passivieren. In die Bewertung sind alle die mit der Vorbereitung und Durchführung des Rechtsstreits verbundenen Aufwendungen (Rechtsanwalt, Gutachten, Zeugenbeschaffung, Beweissicherung) einzubeziehen. Kosten eines etwaig späteren Prozesses sind nicht hinreichend konkretisiert...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.2 (Eingeschränkte) Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses

Rz. 27 Ein rechtskräftiger Verweisungsbeschluss des FG wegen örtlicher oder sachlicher Unzuständigkeit ist – wie die Rechtswegverweisung – für das Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen wird, gem. § 70 S. 1 FGO i. V. m. § 17a Abs. 2 S. 3 GVG bindend. Das gilt auch, wenn der Verweisungsbeschluss von einem örtlich unzuständigen FG getroffen worden ist.[1] Damit soll nach a...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 2.4 Negativer Zuständigkeitskonflikt mehrerer FG (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 12 Haben sich mehrere FG, von denen eines für den Rechtsstreit zuständig ist, rechtskräftig (z. B. durch Beschluss nach § 70 Abs. 1 FGO i. V. m. § 17a Abs. 1 GVG oder durch Zwischenurteil nach § 97 FGO) für unzuständig erklärt (sog. negativer Kompetenzkonflikt), kann gem. § 39 Abs. 1 Nr. 4 FGO eine Entscheidung des BFH über das zuständige FG herbeigeführt werden. Eine An...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.2 Bindungswirkung und Ausschluss einer Rechtswegverweisung

Rz. 11 Ein rechtskräftiger Verweisungsbeschluss des FG ist für das Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen wird, gem. § 17a Abs. 2 S. 3 GVG hinsichtlich des Rechtswegs bindend (sog. aufdrängende Wirkung der Verweisung). D. h. aber auch, dass ein rechtskräftiger Verweisungsbeschluss eines anderen Gerichts durch den dieses Gericht nach § 17a Abs. 2 S. 1 GVG den Rechtsstreit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.5 Fortgeltung der Wirkung der Rechtshängigkeit nach Verweisung

Rz. 23 Nach Eintritt der Rechtskraft des Verweisungsbeschlusses wird der Rechtsstreit gem. § 17b Abs. 1 S. 1 GVG mit Eingang der Akten bei dem im Beschluss bezeichneten Gericht anhängig. Dies bedeutet aber keine neue Rechtshängigkeit i. S. des § 66 FGO, weil § 17b Abs. 1 S. 2 GVG die Fortgeltung der Wirkung der Rechtshängigkeit anordnet. Das Verfahren vor dem verweisenden Ger...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 3 Anrufung und Entscheidung des BFH (Abs. 2)

Rz. 17 Die Zuständigkeitsbestimmung durch den BFH setzt einen Antrag voraus. Antragsberechtigt sind nach § 39 Abs. 2 S. 1 FGO alle Beteiligten[1] und darüber hinaus jedes mit dem Rechtsstreit befasste FG.[2] Der in § 64 Abs. 4 FGO normierte umfassende Vertretungszwang beim BFH ist auch bei einem Antrag nach § 39 FGO zu beachten.[3] Eine Antragstellung durch die Beteiligten is...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.1 Unzulässigkeit des Finanzrechtsweg (Verweisung)

Rz. 8 Die Zulässigkeit des Finanzrechtswegs nach § 33 FGO ist eine von Amts wegen von den FG in erster Instanz zu prüfende Sachentscheidungsvoraussetzung für Klageverfahren und Nebenverfahren. Allerdings führt die Unzulässigkeit des Finanzrechtswegs nicht zur sonst erforderlichen Klageabweisung bei Nichtvorliegen der Sachentscheidungsvoraussetzungen, sondern das angerufene F...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.6 Kostenrechtliche Folgen einer Verweisung

Rz. 24 Auch kostenrechtlich bildet das Verfahren vor dem verweisenden Gericht und dem Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen wurde, gem. § 17b Abs. 2 S. 1 GVG eine Einheit. Der Verweisungsbeschluss ergeht deswegen ohne Kostenentscheidung und das Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen wurde, hat daher über die gesamten Kosten einschließlich der durch die Anrufung des ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.1 Verweisung wegen örtlicher oder sachlicher Unzuständigkeit

Rz. 25 Für die Verweisung wegen örtlicher [1] oder sachlicher [2] Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts der Finanzgerichtsbarkeit gelten die Ausführungen zur Rechtswegverweisung (Rz. 8–19) über den ausdrücklichen Verweis in § 70 S. 1 FGO entsprechend.[3] Hierüber gelten die Vorschriften sowohl im Klageverfahren als auch im Antragsverfahren; dabei folgt die sachliche Zuständ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 1.4 Fortdauer der Zuständigkeit (perpetuatio fori, § 17 Abs. 1 S. 1 GVG)

Rz. 5 Durch nach Eintritt der Rechtshängigkeit eintretende Veränderungen bzw. nachträglich eintretende Umstände wird die Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs zum angerufenen Gericht gem. § 17 Abs. 1 S. 1 GVG grundsätzlich nicht berührt. Durch diesen Grundsatz der sog. perpetuatio fori soll verhindert werden, dass bei jeder Veränderung eines die Zuständigkeit begründend...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 3.3 Kindergeldfälle (Abs. 2a)

Rz. 12 Nach § 38 Abs. 2a S. 1 FGO ist in Angelegenheiten des Familienleistungsausgleichs nach Maßgabe der §§ 62 bis 78 EStG (Kindergeld) das FG örtlich zuständig, in dessen (Gerichts-)Bezirk der Kläger im Zeitpunkt der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder hilfsweise seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Wohnsitzprinzip). Eine plausible Wohnsitzangabe des Klägers ist vor dem Hint...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 1.3 Entscheidungsbefugnis und Entscheidungspflicht des angerufenen Gerichts (§ 17 Abs. 2 S. 1 GVG)

Rz. 4 Aus der Rechtshängigkeit folgen sodann die Entscheidungsbefugnis und Entscheidungspflicht des angerufenen Gerichts. Nach § 17 Abs. 2 S. 1 GVG entscheidet das Gericht des zulässigen Rechtswegs den Rechtsstreit – gem. § 17 Abs. 2 S. 2 GVG unbeschadet der Art. 14 Abs. 3 Satz 4 und 34 Satz 3 GG – unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten (sog. rechtsweg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 2.1 Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten

Rz. 7 Für die Frage, ob eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit in Abgrenzung zur bürgerlich-rechtlichen Streitigkeit, für die nach § 13 GVG die ordentlichen Gerichte zuständig sind, vorliegt, ist die Natur des Rechtsverhältnisses entscheidend, aus dem der Klageanspruch nach dem tatsächlichen Sachvortrag des Klägers hergeleitet wird.[1] Allerdings ist bisher nicht abschließe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 3 Entscheidung über die Zuständigkeit

Rz. 5 Die Eröffnung des Finanzrechtswegs i. S. d. § 33 FGO sowie die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts nach den §§ 35–39 FGO sind Voraussetzung der gerichtlichen Sachentscheidung (sog. Sachentscheidungsvoraussetzungen). D. h., das FG hat diese Voraussetzungen von Amts wegen zu prüfen, bevor es in der Sache entscheidet. Denklogisch ist dabei die Zulässigkeit des Finanzre...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 1.1 Verweisung bei Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts

Rz. 1 Im Rahmen der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG wird der Anspruch auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG gewährleistet. Der gesetzliche Richter ist das durch Gesetz nach abstrakten Kriterien vorausbestimmte, für diesen Rechtsstreit zuständige Gericht. Die Zuständigkeit eines Gerichts der Finanzgerichtsbarkeit bestimmt sich über die Eröffnung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 3.2 Zölle, Verbrauchsteuern, Monopolabgaben (Abs. 2 S. 1 2. Alt.)

Rz. 11 Für Streitigkeiten über Zölle, Verbrauchsteuern und Monopolabgaben ist das FG örtlich zuständig, in dessen Gerichtsbezirk (Rz. 5) ein Tatbestand verwirklicht wurde, an den das jeweilige Gesetz die Abgabe knüpft; z. B. die Abfertigung einer aus dem Drittland eingeführten Ware zum freien Verkehr. Soweit der Rechtsstreit aber nicht eine Abgabenschuld betrifft, soll die G...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm gem. Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG der Rechtsweg, d. h. der Zugang zu den Gerichten, offen.[1] Der Zugang zu den ordentlichen Gerichten wird allerdings gem. Art. 19 Abs. 4 S. 2 GG nur eröffnet, wenn eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist. Insoweit eröffnet § 33 FGO vorrangig für bestimmte...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.3 Zulässigkeit des Finanzrechtswegs

Rz. 18 Soweit das FG für eine bei ihm erhobene Klage oder für einen bei ihm gestellten Antrag den Finanzrechtsweg nach § 33 FGO für zulässig hält, kann es hierüber gem. § 17a Abs. 3 S. 1 GVG vorab entscheiden. Diese Vorabentscheidung durch Beschluss muss erfolgen, wenn entsprechend § 17a Abs. 3 S. 2 GVG einer der Verfahrensbeteiligten die Zulässigkeit des Finanzrechtsweg rüg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 2 Grundsatz: Sitz der Behörde (Abs. 1 und 3)

Rz. 4 Grundsätzlich ist nach § 38 Abs. 1 FGO das FG örtlich zuständig, in dessen (Gerichts-)Bezirk die tatsächlich verklagte Behörde ihren Sitz hat. Insoweit ist maßgebend, welche Behörde der Kläger/Antragsteller in seiner Klage- bzw. Antragsschrift benannt hat; unabhängig davon, ob dies auch die örtlich zutreffende Behörde ist.[1] Wenn allerdings der Sitz der Behörde und de...mehr

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Mobbing / 4 Rechtsfolgen

Ansprüche des Arbeitnehmers können sich auf die (zukünftige) Unterlassung der Mobbing-Handlungen, aber auch auf Schadensersatzansprüche richten. Die Ansprüche richten sich zunächst gegen die handelnde(n) Person(nen). Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer auch einen Unterlassungs- oder Schadensersatzanspruch gegen den in die Handlungen nicht involvierten Arbeitgeber, soweit das...mehr