Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsstreit

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / 2. Vorbereitung auf den Haupttermin

Rz. 28 Nach Zahlungseingang der Gerichtskosten auf dem Konto der Gerichtskasse und vor Zustellung der Klageschrift an den Beklagten hat das Gericht wegen des weiteren Verlaufs des Verfahrens verschiedene Möglichkeiten vorzugehen. Rz. 29 Der Grundsatz ist, dass der Rechtsstreit "in der Regel in einem umfassend vorbereiteten Termin zur mündlichen Verhandlung (Haupttermin)" erle... mehr

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§ 12 Das selbstständige Bew... / C. Gerichtliche Zuständigkeit

Rz. 16 Die gerichtliche Zuständigkeit ist § 486 Abs. 1 bis 4 ZPO geregelt: mehr

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AGS 01/2026, Zeitschriften aktuell

Diplom-Rechtspfleger Hagen Schneider, Kostenfestsetzung bei abweichender Kostenentscheidung (§ 150 Abs. 4 FamFG) im Verbundverfahren, JurBüro 2025, 169 Gem. § 150 Abs. 1 FamFG sind die Kosten im Scheidungsverbundverfahren grds. gegeneinander aufzuheben, wenn das Familiengericht die Kosten nicht anderweitig nach billigem Ermessen verteilt. Eine solche anderweitige Verteilung r... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / g) Mehrkosten und Sonderaufwand bei dringenden Prozessmaßnahmen nach § 27 Abs. 1 Nr. 2

Rz. 89 In der Praxis stellt sich die Frage, wie mit Mehrkosten der Verwaltung umzugehen ist. Eine § 27 Abs. 2 Nr. 4 und 27 Abs. 3 Nr. 6 a.F. entsprechende Regelung existiert nicht mehr. Dennoch muss die Möglichkeit bestehen, mögliche abweichende Vergütungsansprüche für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu vereinbaren. Auch Mehrkosten gegenüber der gesetzlichen Vergütun... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Prozessuale Durchsetzung der Dürftigkeitseinrede

Rz. 12 Beantragt der Nachlassgläubiger im Prozess gegen den Erben lediglich eine auf den Nachlass beschränkte Verurteilung, ist das Prozessgericht bereits nach § 308 Abs. 1 ZPO daran gebunden. Kommt es zu dem Ergebnis, dass die Klage begründet ist, hat es – ohne die Prüfung des § 1990 BGB, auch wenn sich der Erbe darauf beruft – der Klage stattzugeben. Es ist dabei gehalten,... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Kostentragung bei Prozessen

Rz. 23 Verliert der Testamentsvollstrecker einen nach § 2212 BGB geführten Rechtsstreit, erfolgt die Kostentragung nach den Vorschriften der §§ 91 ff. ZPO. Die Kosten trägt aber der Nachlass, in den auch allein aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss vollstreckt werden kann.[50] Hat der Testamentsvollstrecker z.B. einen Rechtsstreit gegen den Erben wegen Einwilligung zur Eingehu... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Informationspflicht des Verwalters

Rz. 137 Gem. § 44 Abs. 2 S. 2 WEG ist der Verwalter verpflichtet den Wohnungseigentümern die Erhebung einer Klage unverzüglich bekannt zu machen. Diese materiell-rechtliche Pflicht folgt aus der Amtsstellung des Verwalters und besteht gegenüber der GdWE.[113] Sie ist im Zusammenhang mit § 27 Abs. 1 WEG zu sehen und begründet kein schuldrechtliches Verhältnis zu den einzelnen ... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Abweichende Vereinbarung

Rz. 256 Die Parteien sind darin frei, eine von § 98 ZPO abweichende Vereinbarung zu treffen. Sie können z.B. vereinbaren, dass eine Partei die gesamten Kosten des Rechtsstreits übernimmt. Liegt eine solche Regelung vor, beinhaltet sie neben der jeweiligen Betriebsgebühr und Terminsgebühr auch die Einigungsgebühr. Rz. 257 Um Auseinandersetzungen über den Umfang der vereinbarte... mehr

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zfs 01/2026, Grenzen der Um... / 1 Sachverhalt

I. Die Parteien streiten um Schadenersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall. Die Klägerin machte erstinstanzlich mit ihrer Klage Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche in Höhe von insgesamt 8.813,42 EUR zzgl. Zinsen geltend sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 887,03 EUR. Nachdem die Beklagte zu 1) innerhalb der mit Schreiben vom 13.6.2024 bis zum 11.7.202... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / III. Gerichtliche Entscheidungen

Rz. 86 Entscheidungen eines Gerichts in einem Rechtsstreit gemäß § 43 können nicht in das Grundbuch eingetragen werden. Die Entscheidungen wirken ohne Grundbucheintragung gegenüber Sondernachfolgern. Dies betrifft sowohl verfahrensbeendende Beschlüsse als auch Urteile. Voraussetzung ist, dass der Rechtsvorgänger des Sondernachfolgers Beteiligter (Partei oder Beigeladener) de... mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / IV. PKH-Bewilligungsverfahren

Rz. 111 In der Praxis kommt es mitunter sehr oft vor, dass die Erfolgsaussicht nicht von vornherein eingeschätzt werden kann. Ist ungewiss, ob das Gericht PKH bewilligen wird und will der Mandant den Prozess jedoch ohne die Bewilligung von PKH nicht fortführen, so ist zu empfehlen, zunächst den Antrag auf PKH zu stellen und die Klage nur in dem Fall von PKH an- bzw. rechtshä... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Allgemeines

Rz. 85 Die §§ 239, 246, 325 ZPO regeln die Nachfolge in das Prozessverhältnis bei Tod einer Partei. Eine analoge Anwendung der Vorschriften auf Verfahren nach dem FamFG [269] wird kritisch gesehen.[270] Stirbt eine Prozesspartei zwischen Rechtshängigkeit und Rechtskraft der Entscheidung, so erfolgt ein gesetzlicher Parteiwechsel; der Erbe tritt in die Rechtsstellung des verst... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Grundsatzbeschwerde

Rz. 795 Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gem. § 72 Abs. 2 Nr. 1, § 72a Abs. 3 Nr. 1 ArbGG richtet sich nach dem Sinn des Revisionsverfahrens, dem Erhalt der Rechtseinheit und der Rechtsfortbildung. Eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ist deshalb nur dann zu bejahen, wenn die Entscheidung des Rechtsstreites von einer klärungsfähigen und -bedürftigen Recht... mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / I. Titel

Rz. 12 Ein Vollstreckungstitel ist eine Anordnung zur Zahlung (eines bestimmten Geldbetrages) bzw. zur Handlung (Herausgabe einer Sache), Duldung oder Unterlassung. Der klassische Vollstreckungstitel ist das gerichtliche Urteil (Leistungstitel). Rz. 13 Die (uneingeschränkte) Zwangsvollstreckung aus einem Urteil (oder einem anderen Titel) kann nur erfolgen, wenn dieses Urteil ... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Muster: Tatbestandsberichtigungsantrag

Rz. 813 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.81: Tatbestandsberichtigungsantrag An das Landesarbeitsgericht/Arbeitsgericht _________________________ Tatbestandsberichtigungsantrag In dem Rechtsstreit des _________________________ (Vorname, Nachname, Adresse) – Kläger und Berufungskläger – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen die xy-GmbH ____... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Prozessuales

Rz. 6 Tritt der Nacherbfall während des Rechtsstreits zwischen dem Vorerben und dem Dritten über einen der Nacherbfolge unterliegenden Gegenstand ein, über den der Vorerbe ohne Zustimmung des Nacherben verfügen konnte, wird das Verfahren gem. §§ 239, 242 ZPO bis zu seiner Wiederaufnahme unterbrochen. Der Nacherbe wird insoweit wie ein Rechtsnachfolger des Vorerben behandelt.... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Unterbrechung, Rechtskrafterstreckung

Rz. 34 Tritt der Nacherbfall während des Rechtsstreits zwischen dem Vorerben und dem Dritten über einen der Nacherbfolge unterliegenden Gegenstand ein, über den der Vorerbe ohne Zustimmung des Nacherben verfügen konnte, wird das Verfahren gem. §§ 239, 242 ZPO bis zu seiner Aufnahme unterbrochen. Der Nacherbe wird insoweit wie ein Rechtsnachfolger des Vorerben behandelt.[123]... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / bb) Vergleiche

Rz. 80 Keine Berücksichtigung findet im Gesetzestext der gerichtliche Vergleich. Es kann aber bei gerichtlichen Vergleichen kein Zweifel bestehen, dass auch er analog § 24 Abs. 7 S. 2 Nr. 3 WEG als Beendigung eines Gerichtsverfahrens einzutragen ist.[148] Denn ansonsten bliebe jedenfalls in Beschlussanfechtungsverfahren der Ausgang eines Rechtsstreits auf Dauer uneingetragen... mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 6. Weitere vollstreckbare Ausfertigungen

Rz. 55 Eine weitere vollstreckbare Ausfertigung wird gem. § 733 ZPO dem Gläubiger erteilt, wenn er ein Rechtsschutzbedürfnis hierfür nachweist. Die Gründe für eine weitere vollstreckbare Ausfertigung muss der Gläubiger darlegen und zumindest glaubhaft machen. Rz. 56 Ein Rechtschutzbedürfnis kann bestehen, wenn: mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Muster: "Vorspann" bei Zustandekommen des Vergleichs nach § 278 Abs. 6 ZPO

Rz. 780 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.77: "Vorspann" bei Zustandekommen des Vergleichs nach § 278 Abs. 6 ZPO In dem Rechtsstreit _________________________ ./. _________________________ _________________________ (Az.) besteht die Möglichkeit, das Verfahren im Wege des schriftlichen Vergleichsschlusses nach § 278 Abs. 6 ZPO zu beenden. Die Parteien ha... mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / IV. Spruchkörper

Rz. 310 Beim FG ist der Senat als Spruchkörper eingerichtet, der mit drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt ist. Möglich ist auch eine Entscheidung durch den Einzelrichter. Dafür muss der Rechtsstreit durch den Senat auf den Einzelrichter übertragen werden oder die Beteiligten müssen sich mit einer Entscheidung durch ihn einverstanden erklären. Bei Ents... mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 2. Frist

Rz. 98 Eine gesetzliche Frist, innerhalb welcher ein Antrag auf PKH gestellt werden muss, ist nicht gegeben. Das bedeutet aber nicht, dass PKH für einen Rechtsstreit beantragt werden kann, der beendet ist. Die PKH umfasst nicht die nachträgliche Erstattung von Prozesskosten. mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / D. Rechtsvermutung/Beweiskraft

Rz. 6 In§ 2368 S. 2 BGB wird ausdrücklich auf die Anwendung sämtlicher Vorschriften über den Erbschein hingewiesen, mithin also insbesondere auch auf die Vorschriften §§ 2365, 2366 BGB. Der Dritte darf im Rechtsverkehr auf die Richtigkeit des Erbscheins vertrauen, sowohl auf die Angaben über die Person des Testamentsvollstreckers als auch über seine Befugnisse, bzw. negativ ... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Rechtsfolgen

Rz. 10 Anders als § 2059 Abs. 1 S. 1 BGB stellt § 2060 BGB keine Einrede dar, sondern ist von Amts wegen zu berücksichtigen, sobald eine der Prozessparteien den entsprechenden Tatsachenvortrag in den Rechtsstreit eingebracht hat. Liegen die Voraussetzungen des § 2060 BGB vor, zieht dies demnach nicht einen – bei § 2059 Abs. 1 S. 1 BGB regelmäßig nur befristet wirkenden – Vor... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / dd) Zeugniserteilung nach Urteil

Rz. 743 Der Arbeitgeber ist aufgrund eines Zeugnisberichtigungsurteils verpflichtet, das Zeugnis mit dem Inhalt des Urteilstenors neu auszustellen, und zwar ohne Hinweis auf das Urteil oder den Rechtsstreit.[1275] Es ist auf das ursprüngliche Ausstellungsdatum zurückzudatieren, wenn die verspätete Ausstellung nicht vom Arbeitnehmer zu vertreten ist, er insbesondere Zeugnis u... mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / VII. Nachverfahren

Rz. 109 Mit dem Nachverfahren wird der Rechtsstreit nach dem Vorbehaltsurteil von Amts wegen fortgesetzt. Unabhängig von der Anfechtung des Vorbehaltsurteils mit der Berufung bleibt das Nachverfahren beim erstinstanzlichen Gericht anhängig. Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein ordentliches Verfahren (§ 600 Abs. 1 ZPO). Die im Vorverfahren noch gegebenen Einschränkungen (... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / III. Informationspflicht des Gerichts

Rz. 155 Auch das Gericht kann – in Ausnahmefällen – verpflichtet sein, die Wohnungseigentümer über die Erhebung einer Beschlussklage zu informieren. Der Gesetzgeber hat insofern in seiner Begründung auf eine Entscheidung des BVerfG vom 9.2.1982 Bezug genommen,[126] wonach eine Informationspflicht des Gerichts in bestimmten Fällen aus Art. 103 Abs. 1 GG folgen könne. Hierbei i... mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 1. Herausgabe von beweglichen Sachen § 883 ZPO

Rz. 493 Beispiel 1: Der Mandant hat an den Schuldner ein wertvolles Kunstwerk "Las flores" unter Eigentumsvorbehalt verkauft. Da der Schuldner jedoch den Kaufpreis nicht bezahlt hat, kam es zum Rechtsstreit, in dem die Herausgabe des Kunstwerkes begehrt wurde. Antragsgemäß wurde der Beklagte zur Herausgabe des Bildes "Las flores" verurteilt. a) Vollstreckungsgegenstand Rz. 49... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Bestimmung regelt die Aufgaben (Abs. 1) sowie die Verantwortlichkeit (Abs. 2) des Nachlassverwalters. Die Regelung beschränkt sich dabei darauf, die wichtigsten Aufgaben, die Verwaltung des Nachlasses und die Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten, zu benennen. Die Vorschrift wird durch zahlreiche Bestimmungen ergänzt (z.B. § 2012 BGB; § 991 ZPO; § 317 InsO und... mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / V. Aufrechnungserklärung im Kostenfestsetzungsverfahren

Rz. 79 Schuldet eine Partei die Hauptforderung und die andere Partei hat einen Kostenerstattungsanspruch, kann die Aufrechnung des Kostenerstattungsanspruchs mit der Hauptforderung gem. § 388 BGB erklärt werden. Dies kann insbes. dann vorkommen, wenn die ausgeurteilte Forderung immer noch sehr hoch ist, der Kläger aber insgesamt wegen einer viel größeren Forderung unterlegen... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / V. Nachlasserbenschulden

Rz. 36 Im Gesetz nicht erwähnt sind die Verbindlichkeiten, die der Erbe bei der Verwaltung des Nachlasses, etwa bei der Fortführung eines zum Nachlass gehörenden Handelsunternehmens oder eines sonstigen Betriebes eingeht. Es ist von größter praktischer Bedeutung, ob es sich hierbei um Nachlassverbindlichkeiten oder nur (z.B.) auch um Eigenverbindlichkeiten des Erben handelt.... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / d) Aktivprozess der Gemeinschaft gegen Wohnungseigentümer und im Innenverhältnis nach § 43 Abs. 2 Nr. 1 und 2

Rz. 81 Auch bei den Kosten eines Rechtsstreits zur Verfolgung gemeinschaftsbezogener Beitrags- und Schadensersatzansprüchen sowie Zahlungs- Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen gegen einzelne Wohnungseigentümer handelt es sich nach zutreffender Auffassung um Verwaltungskosten.[263] Diese sind anteilig von allen Wohnungseigentümern zu tragen. Die Kosten des Rechtsstreits... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Verfahrensfragen/Praktische Hinweise

Rz. 9 Sofern Aktivprozesse gem. § 2212 BGB geführt werden sollen, sind alle Gesamtvollstrecker gem. § 62 ZPO notwendige Streitgenossen,[15] so dass im Bereich der gemeinschaftlichen Amtsführung alle zusammen Klage erheben müssen. Hingegen müssen nur dann alle Gesamtvollstrecker bei Passivprozessen [16] verklagt werden, wenn die begehrte Handlung nur von allen gemeinsam erfüll... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 4. Beschlussklagen gem. § 44 WEG (Nr. 4)

Rz. 78 Die Zuständigkeit für Beschlussklagen knüpft an die Regelungen des § 44 WEG an. Erfasst werden insofern die dort genannten Anfechtungs-, Nichtigkeits- und Beschlussersetzungsklagen. Rz. 79 Zur Frage desselben Streitgegenstandes von Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage siehe die Kommentierung zu § 44 WEG Rdn 67 ff. Rz. 80 Bezugspunkt für eine Anwendbarkeit von § 43 Abs. 2 ... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 4. Muster: Zahlungsklage

Rz. 757 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.67: Zahlungsklage An das Arbeitsgericht _________________________ Klage des _________________________ (Vorname, Nachname, Adresse) – Kläger – Prozessbevollmächtigter: _________________________ gegen die xy-GmbH (Bezeichnung des Arbeitgebers, Name und Vorname der Vertretungsberechtigten, Adresse) – Beklagte – Prozessb... mehr

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§ 9 Abfindungsvergleich bei... / I. Einleitung

Rz. 1 Gerade bei Personenschäden spielt der Abfindungsvergleich eine entscheidende Rolle, da rund 95 % der Personen(groß)schäden außergerichtlich abgeschlossen werden. Dies gilt zumindest für den Verkehrsunfallbereich; im Arzthaftpflichtbereich sind es deutlich weniger Fälle, die außergerichtlich abgeschlossen werden. Vielfach haben sich die Gerichte dort bereits mit der Fra... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 8. Ansprüche bei Wegfall des Beschlusses nach § 28 Abs. 1 WEG

Rz. 52 Der Erfolg einer Anfechtungsklage hat auf Zahlungspflichten des Anfechtungsklägers nur dann Einfluss, wenn er die Zahlungen bis zur rechtskräftigen Ungültigerklärung des Beschlusses nach § 28 Abs. 1 verweigert hat. Aufgrund des Wegfalls des Beschlusses, ist er nun zur Zahlung nicht mehr verpflichtet.[131] Ein anhängiger Rechtsstreit ist für erledigt zu erklären. Da bi... mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Titelumschreibende Klausel, § 727 ZPO

Rz. 49 Eine titelumschreibende Klausel ist erforderlich, wenn die Vollstreckung für oder gegen den Rechtsnachfolger der im Titel bezeichneten Parteien erfolgen soll. Sinn der Titelumschreibung ist es, einen neuen Rechtsstreit über denselben prozessualen Anspruch zu vermeiden. Soweit eine Umschreibung möglich ist, fehlt für eine neue Klage das Rechtsschutzinteresse. § 727 ZPO ... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Belehrungspflicht bei bewilligter Prozesskostenhilfe

Rz. 49 Ist dem Auftraggeber PKH/VKH bewilligt, so befreit ihn das im Falle seines Unterliegens vor Gericht nicht von der Erstattung der Kosten (Gerichtskosten und Anwaltskosten des RA der gegnerischen Partei). Spätestens bei Erhalt des Beschlusses über die Bewilligung von PKH/VKH sollte der RA den Auftraggeber daher entsprechend belehren. Rz. 50 Muster in Ihr Textverarbeitung... mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 4. Klarstellender Vermerk

Rz. 51 Hat der/die Schuldner(in) aufgrund einer Heirat/Scheidung den Nachnamen geändert, kann weiterhin die Vollstreckung aus dem ursprünglichen Titel – ohne Ergänzung bez. des Namens – erfolgen, wenn für das Vollstreckungsorgan ersichtlich ist, dass Personenidentität besteht. Die schlichte Namensänderung im Wege der Eheschließung/Scheidung stellt nämlich keine Rechtsnachfolg... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines zur Verfahrensgebühr

Rz. 277 Überschrift zu Teil 3 VV RVG Zivilsachen, Verfahren der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten, Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz, auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes, und ähnliche Verfahren Vorbemerkung 3 Abs. 2 VV RVG (2) Die Verfahrensgebühr entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information. Rz. 278 mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / c) Anrechnung

Rz. 283 Die Verfahrensgebühr unterliegt in bestimmten Fällen ebenfalls der Anrechnung. Ist sie z.B. für ein vereinfachtes Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger nach § 249 ff. FamFG entstanden, wird sie auf die Verfahrensgebühr angerechnet, die in dem nachfolgenden Rechtsstreit nach § 255 FamFG entsteht (§ 17 Nr. 3, Anm. Abs. 1 zu Nr. 3100 VV RVG). Gleiches gilt bei ein... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / D. Gestaltungshinweise, Haftungsfallen

Rz. 15 Sieht man vom Sonderfall des Nachlassinsolvenzverfahrens ab, hat der Miterbe hier ernsthafte Gestaltungsmöglichkeiten nur über das Rechtsinstitut des Aufgebotsverfahrens. Dabei sind unter Berücksichtigung der Anzahl der Miterben, der zu verteilenden Masse sowie der "Übersichtlichkeit" des Nachlasses der eventuelle Nutzen einer Beschränkung auf eine anteilige Haftung s... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 4. Gestaltung von Verträgen

Rz. 228 Nicht selten wird der RA auch damit beauftragt, bei der Gestaltung eines noch nicht bestehenden Rechtsverhältnisses mitzuwirken. Seine Tätigkeit kann z.B. in dem Führen von Verhandlungen über den Abschluss eines Miet-, Arbeits-, Pacht-, Leihvertrags u.a. oder auch das Erstellen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Auftraggeber bestehen. Bei dieser Art der sog... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines

Rz. 292 Die 0,8 Verfahrensgebühr Nr. 3101 Nr. 1 VV RVG entsteht erstinstanzlich, wenn der Auftrag des RA vorzeitig endet. Rz. 293 Beispiel: Dem Auftraggeber ist eine Klage zugestellt worden. Er beauftragt den RA mit seiner Verteidigung im gerichtlichen Verfahren und übersendet dem RA dafür einige Unterlagen. Bevor der RA die Klageerwiderung für den Auftraggeber als Beklagten ... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Gebührentatbestand

Rz. 26 Auch wenn lediglich ein Miterbe ein Mandat für die Erbengemeinschaft erteilt, fällt die Geschäftsgebühr und/oder Verfahrensgebühr verbunden mit einer Erhöhungsgebühr gem. § 13 RVG, Nr. 1008 VV RVG an.[67] Berechtigt und verpflichtet wird nicht das vertretende Mitglied der Erbengemeinschaft, sondern die Gesamtheit der Miterben.[68] Dies gilt auch dann, wenn der Rechtsa... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Herausgabeanspruch

Rz. 1 Der Herausgabeanspruch nach § 2362 BGB ist ein direkter Anspruch des wirklichen Erben gegenüber dem bisherigen durch den Erbschein ausgewiesenen Erben. Dieser Anspruch auf Herausgabe des Erbscheins an das Nachlassgericht stellt für den wirklichen Erben eine Möglichkeit dar, die schädlichen Wirkungen eines unrichtigen Erbscheins zu vermeiden, ohne ein ggf. zeitlich läng... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / B. Arbeitsgerichtsprozess

Rz. 688 Die Gerichte für Arbeitssachen sind nach § 2 Abs. 2 Nr. 3a und b ArbGG ausschließlich zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis und über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses. Wer Arbeitnehmer i.S.d. Arbeitsgerichtsgesetzes ist, bestimmt sich nach § 5 ArbGG. Nach § 5 Abs. 1 S.... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / cc) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 742 Nach der Rechtsprechung des BAG ist der Arbeitgeber grundsätzlich darlegungs- und beweispflichtig für die Tatsachen, die dem Zeugnis und der darin enthaltenen Bewertung zugrunde liegen.[1271] Für den häufigsten Streitfall der Leistungsbeurteilung hat sich eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast durchgesetzt. Für überdurchschnittliche Leistungen ist der Arbeitnehme... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / D. Verfahrensfragen

Rz. 7 In Erbrechtsprozessen geht es häufig um die Frage der Geschäftsfähigkeit des Erblassers. Soll der behandelnde Arzt befragt werden, besteht das Problem der ärztlichen Schweigepflicht. Es ist daher anzuraten, in die Verfügung von Todes wegen eine entsprechende Entbindungserklärung aufzunehmen. Für die Beweislast gelten die allg. Grundsätze; die fehlende Geschäftsfähigkei... mehr