Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsstreit

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / VIII. Berufung nur zur Fristwahrung

Rz. 144 Haben Sie keinen Auftrag zur Berufungseinlegung, sollten Sie nicht tätig werden. Dies ist dem Auftraggeber mitzuteilen. Praxistipp: Weisen Sie den Auftraggeber vor Ablauf der Frist ruhig ein zweites Mal darauf hin, dass Sie ohne seine Zustimmung (oder besser: ohne seinen Auftrag) nicht tätig werden. Rz. 145 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.15...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / III. Forderungseinzug

Rz. 18 Zu den üblichen Aufgaben des RA gehört es, für seinen Auftraggeber Geldforderungen geltend zu machen. Handwerker, Unternehmen, Ärzte, Vermieter usw. beauftragen ihn, diese Forderungen einzutreiben, welche die "Kunden" der Mandanten nicht beglichen haben. Alle Mandanten befinden sich meist in der gleichen Lage: Sie sind verärgert über den nicht zahlenden Kunden und kön...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Gewöhnliche Erhaltungskosten

Rz. 2 Gewöhnliche Erhaltungskosten (Abs. 1) sind die Kosten, die nach den rechtlichen und wirtschaftlichen Umständen des Nachlasses für die tatsächliche und rechtliche Erhaltung der Nachlassgegenstände regelmäßig aufgewendet werden müssen.[6] Diese Kosten sind sozusagen das Korrelat der dem Vorerben zugewiesenen Nutzungen. Sie sind daher, wie auch die Fruchtziehungskosten (§...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. "Vom Erblasser herrührende Schulden" (Erblasserschulden)

Rz. 6 Als Erblasserschulden werden diejenigen Verbindlichkeiten angesehen, die schon vor dem Eintritt des Erbfalls in der Person des Erblassers entstanden waren, darüber hinaus solche, die zwar erst nach dem Erbfall voll entstehen, deren wesentliche Entstehungsgrundlagen schon vor dem Erbfall gesetzt waren.[8] Für die Schulden des Erblassers haftet der Erbe selbstverständlic...mehr

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ZErb 01/2026, Vorabentschei... / 1 Gründe

Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 40 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vom 2.5.1992 (ABl 1994, L 1, S. 3) in der durch das Übereinkommen über die Beteiligung der Republik Bulgarien und Rumäniens am Europäischen Wirtschaftsraum (ABl 2007, L 221, S. 15) geänderten Fassung (im Folgenden: EWR-Abkommen). Es ergeht im Rahmen eines Rech...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 1.3 Steuerliche Folgen einer formell fehlerhaften Kassenführung

Das macht deutlich, wie aussichtslos sich ein Rechtsstreit im ungünstigsten Fall für einen Unternehmer gestalten kann. Eine schlampige Kassenführung kann, obwohl sie vielleicht inhaltlich zutreffend ist, unvorhersehbare Folgen für ein Unternehmen nach sich ziehen. Dieser Beitrag soll helfen, unnötige formelle Fehler zu vermeiden. Jede Schätzung birgt Ungenauigkeiten, viellei...mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / 2. Rechtsbehelfsverfahren

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Keine Ersetzung der Zweiwochenfrist des § 626 Abs. 2 BGB durch die des § 174 Abs. 2 SGB IX bei nicht schwerbehinderten Menschen

Leitsatz 1. Die vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung einzuhaltende Zweiwochenfrist des § 626 Abs. 2 BGB kann nicht durch die Einhaltung der Frist des § 174 Abs. 2 SGB IX ersetzt werden, wenn der Arbeitnehmer nicht als schwerbehinderter Mensch anerkannt wird. 2. Die bloße Mitteilung des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber, einen Antrag auf Anerkennung als schwerbehinderter Mensch gestellt zu haben, schafft keinen Vertrauenstatbestand beim Arbeitgeber, dass diesem Antrag auch stattgegeben w...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.4 Wirkungen der Eröffnung

Das Insolvenzverfahren kann eröffnet werden, wenn die Gerichtskosten, die Kosten für den Verwalter und den Gläubigerausschuss bis zum ersten Gerichtstermin gedeckt sind. Mit der Eröffnung des Verfahrens verliert der Schuldner gemäß § 80 Abs. 1 InsO die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis. Verfügungen, die der Schuldner gleichwohl vornimmt, sind absolut unwirksam. Waren vor Erö...mehr

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Grundsteuer: Finanzamt muss... / Zusammenfassung

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in einem Fall entschieden, dass die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens einschließlich eines Verkehrswertgutachtens vom Finanzamt getragen werden müssen. Hintergrund war ein Rechtsstreit um die Grundsteuer für ein bebautes Grundstück, dessen Bewertung ursprünglich zu hoch angesetzt wurde.mehr

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Grundsteuer: Finanzamt muss... / Verkehrswertgutachten

Während des Verfahrens ließ der Eigentümer ein Verkehrswertgutachten vom Gutachterausschuss erstellen. Dieses Gutachten berücksichtigte die eingeschränkte Bebaubarkeit der Grünflächen und ermittelte einen um 41 % niedrigeren Verkehrswert des Grundstücks. Auf Basis dieses Gutachtens wurde der Grundsteuerwertbescheids zugunsten des Eigentümers angepasst, und die Parteien erklä...mehr

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Aufrechnung im Wohnungseige... / 2.1 Anerkannte Forderung

Bei einer anerkannten oder auch unbestrittenen Forderung handelt es sich stets um eine solche, die auch in einem Rechtsstreit entweder entscheidungsreif festgestellt oder aber nicht bzw. nicht schlüssig bestritten wird.[1] In solchen Fällen kann also bereits vor einer Gerichtsentscheidung und/oder Rechtskraft dieser Entscheidung aufgerechnet werden.mehr

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Aufrechnung im Wohnungseige... / 3 Gegenseitigkeit

Die Aufrechnung setzt grundsätzlich eine Gegenseitigkeit der Forderungen voraus. Bei dem Gläubiger der zur Aufrechnung stehenden Forderung muss es sich um den Schuldner der Gegenforderung handeln und umgekehrt. Aus diesem Grund ist die Aufrechnung eines Schuldners mit einer Forderung, die er gegen einen einzelnen Wohnungseigentümer hat, mit einem Anspruch, den die Gemeinscha...mehr

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Werkunternehmer: Erfüllungs... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall bittet ein Wohnungseigentümer das OLG darum zu bestimmen, welches Gericht für seine Klage gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einerseits, die in Straußberg beim AG zu führen wäre, und anderseits gegen einen Werkunternehmer, die in Frankfurt (Oder) beim LG zu führen wäre, zuständig ist. Hintergrund ist, dass er diese als Streitgenossen ansieh...mehr

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Elternunterhalt / 10.1 Verwirkung wegen Zeitablaufs

Unterhalt dient ganz generell dazu, den laufenden Lebensunterhalt des Unterhaltsberechtigten sicherzustellen. Aus diesem Grunde müssen Unterhaltsansprüche zeitnah durchgesetzt werden. Andernfalls können Sie einer Verwirkung wegen Zeitablaufs unterliegen. Vom Grundsatz her gilt, dass das unterhaltspflichtige Kind nach Ablauf eines Jahres diesen Verwirkungseinwand erheben kann...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.4.3 Rechtliche Stellung des Hinzugezogenen bzw. Beigeladenen

Rz. 210 Die rechtliche Stellung des nach Abs. 5 Hinzugezogenen oder Beigeladenen sowie die Rechtswirkungen der Hinzuziehung bzw. Beiladung sind nicht ausdrücklich geregelt. § 174 Abs. 5 AO gibt eine eigenständige Regelung nur für die Zulässigkeit der Hinzuziehung bzw. Beiladung; für die Frage der rechtlichen Stellung des Hinzugezogenen bzw. Beigeladenen und für die Rechtswir...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.4.6 Änderung ohne Hinzuziehung

Rz. 229 Wenn ein Einspruchs- oder Rechtsbehelfsverfahren gegen einen Stpfl. Auswirkungen gegen einen Dritten haben soll, ist § 174 Abs. 5 AO der einzige dafür vom Gesetz vorgesehene Weg, dies zu erreichen. Wenn nach dem Gesetz für die Finanzbehörde die (rechtliche) Möglichkeit der Beiladung des Dritten besteht, muss das FA diese Beiladung vornehmen, wenn Rechtswirkungen gege...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 7 Fragen des Rechtsbehelfsverfahrens

Rz. 236 Problematisch ist, inwieweit eine Änderung oder Aufhebung einer Steuerfestsetzung nach § 174 Abs. 1–5 AO erfolgen kann, wenn diese Steuerfestsetzung bereits durch ein rechtskräftiges finanzgerichtliches Urteil bestätigt worden ist. Praxis-Beispiel Über die ESt-Veranlagung des Jahres 01 ist ein finanzgerichtliches Urteil ergangen; gestritten worden ist über Sonderausga...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.4.2 Zulässigkeit der Hinzuziehung bzw. Beiladung

Rz. 199 Abs. 5 gibt eine eigenständige Regelung der Zulässigkeit der Hinzuziehung oder Beiladung des Dritten. Unter Hinzuziehung ist die Beteiligung des Dritten im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren[1] oder analog im Veranlagungsverfahren (vgl. Rz. 209) zu verstehen, unter Beiladung die Beteiligung in einem gerichtlichen Rechtsmittelverfahren.[2] Rz. 200 Voraussetzung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.3 Ausschluss der Aufhebung oder Änderung nach Treu und Glauben

Rz. 7 Die Aufhebung oder Änderung des Steuerbescheids zulasten des Stpfl. kann aufgrund des Grundsatzes von Treu und Glauben ausgeschlossen sein. Das gilt sowohl, soweit es sich um einen gebundenen Verwaltungsakt handelt, ein uneingeschränkter Ermessensspielraum der Verwaltungsbehörde besteht, als auch dann, wenn das Ermessen eingeschränkt oder auf Null reduziert ist (s. hie...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.4 Verhältnis zur Rechtskraft

Rz. 17 § 174 AO lässt in weitem Umfang die Durchbrechung der Bestandskraft zu, teilweise sogar die Durchbrechung der Festsetzungsfrist. Dagegen ermöglicht die Vorschrift keine Durchbrechung der Rechtskraft, d. h. der Durchbrechung eines rechtskräftigen Urteils. Nach § 110 Abs. 2 FGO bleiben die Vorschriften über die Korrektur von Verwaltungsakten[1] nur insoweit anwendbar, a...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4.1 Aufhebung oder Änderung

Rz. 234 Als Rechtsfolge bestimmt § 173 Abs. 1 AO, dass die Steuerfestsetzung aufzuheben oder zu ändern ist. Zu den Begriffen "Aufhebung" und "Änderung" vgl. Rz. 16. Die Aufhebung und Änderung der Steuerfestsetzung hat von Amts wegen zu erfolgen, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen. Auch bei Aufhebung oder Änderung zugunsten des Stpfl. ist kein Antrag erforderlich....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.4.4 Rechtswirkungen der Hinzuziehung bzw. Beiladung

Rz. 217 Die Rechtswirkungen der Hinzuziehung bzw. Beiladung bestehen aus einer formellen und einer materiellen Wirkung. Die formelle Wirkung besteht darin, dass gegenüber dem Hinzugezogenen bzw. Beigeladenen die Bestandskraft und, wenn die Voraussetzungen vorliegen, auch die Festsetzungsfrist durchbrochen werden können. Rz. 218 Die materielle Wirkung der Hinzuziehung bzw. Bei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4 Aufhebung und Änderung nach Einspruchsentscheidung

Rz. 101 Nach § 172 Abs. 1 S. 2 AO sind alle Vorschriften über die Änderung und Aufhebung eines Steuerbescheids und der den Steuerbescheiden gleichgestellten Bescheide auch dann anwendbar, wenn der Bescheid durch eine Einspruchsentscheidung bestätigt oder geändert worden ist.[1] Dies gilt sowohl dann, wenn die Einspruchsentscheidung unanfechtbar geworden ist, als auch in den...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.2.5 Anwendung der Rechtsprechung

Rz. 49 Der Vertrauensschutz tritt nur ein, wenn die Rspr., von der durch die spätere Entscheidung abgewichen wird, von der Finanzbehörde bei der Steuerfestsetzung angewandt worden ist. Daher tritt kein Vertrauensschutz ein, wenn die Finanzverwaltung die später geänderte Rechtsprechung des BFH bewusst nicht anwendet, also einen Steuerbescheid erlässt, der zum Zeitpunkt seines...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 2 Die Willensbildung des Betriebsrats erfolgt ausschließlich, indem der Betriebsrat einen Beschluss fasst. Die Übertragung der Willensbildung auf den Vorsitzenden oder andere Personen ist nicht möglich; soweit anstelle des Betriebsrats Ausschüsse tätig werden sollen, ist § 27 BetrVG zu beachten. Nur im Rahmen der vom Betriebsrat gefassten Beschlüsse kann er durch seinen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zinsen aus Urlaubsabgeltung

Begriff Wird Urlaub ausgezahlt (Urlaubsabgeltung) ist dies lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn bzw. beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. In der Praxis wird eine Urlaubsabgeltung oft verzögert gewährt, z. B. nach Rechtsstreit bei Kündigungsschutzklage. In einem solchen Fall hat der Arbeitnehmer zusätzlich zur Urlaubsabgeltung Anspruch auf einen vom Gericht festgesetzten Verzugsz...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Urlaubsabgeltung / 2 Zinsen aus Urlaubsabgeltung

Die Urlaubsabgeltung wird in der Praxis oft verzögert gewährt, z. B. nach Rechtsstreit bei Kündigungsschutzklage. In einem solchen Fall hat der Arbeitnehmer zusätzlich Anspruch auf einen vom Gericht festgesetzten Verzugszins. Dieser Verzugszins stellt im Vergleich zur Urlaubsabgeltung keinen lohnsteuerrechtlichen Arbeitslohn dar. Die Zinsen sind daher lohnsteuerfrei.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Werbungskosten / 3 Prozesskosten

Prozesskosten sind als Werbungskosten nur abzugsfähig, wenn sie in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis stehen. Von der Rechtsprechung als Werbungskosten anerkannt werden vor allem Prozesskosten in einem Rechtsstreit, in dem es um die Zahlung von Arbeitslohn, um die Rechtsgültigkeit einer Kündigung oder um das Fortbestehen eines Dienstverhältnisses ging....mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderumlage / 2.6 Exkurs: Anwaltskosten von Beschlussklagen

Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 sind Beschlussklagen nicht mehr gegen die übrigen Wohnungseigentümer zu richten, sondern gegen die GdWE. Die Kosten des die Gemeinschaft vertretenden Rechtsanwalts sind demnach Verwaltungskosten und aus Gemeinschaftsmitteln zu bestreiten. Die Finanzierung kann entweder aus den laufenden Hausgeldern erfolgen, über die Erhebung einer S...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verjährung / 1 Einführung

Der auch für das Arbeitsrecht maßgebliche Begriff der Verjährung meint den Ablauf einer bestimmten Zeitspanne (der Verjährungsfrist), der dem Schuldner gemäß § 214 Abs. 1 BGB das Recht gibt, die Leistung zu verweigern.[1] Die Verjährung bezieht sich nur auf einzelne Ansprüche eines Rechtsverhältnisses. Als sog. "Einrede der Verjährung" muss sie vom Schuldner geltend gemacht ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ausschlussfristen / 2.1.2 Vorsorgliche Anmeldung

In Einzelfällen treten Sozialversicherungsträger mit Entgeltersatzleistungen in Vorleistung. Dies kann beispielsweise bei vorzeitiger Beendigung eines Arbeitsverhältnisses und einem daraus resultierenden Arbeitsgerichtsverfahren der Fall sein. Hier dürfte es jedoch aufgrund der geltenden Verfahrensbeschleunigung durch das Arbeitsgerichtsbeschleunigungsgesetz in den seltenste...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
GmbH: Gesellschafterbeschluss / 1 Beschlussfassung in Gesellschafterversammlungen

Gesellschafterbeschlüsse werden in der Gesellschafterversammlung gefasst. "Gesellschafterversammlung" dient dabei als Bezeichnung sowohl für das Organ der Gesellschaft als auch für die Versammlung an sich. Das Gesetz geht historisch bedingt von einer physischen Versammlung aus (§ 48 Abs. 1 S. 1 GmbHG), sieht aber seit der Digitalisierungsrichtlinie 2022 auch eine digitale Mö...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2 Kündigung/Änderungskündigung

Wesentliche Inhalte Die ordentliche Kündigung ist nach § 622 BGB unter Einhaltung der gesetzlichen bzw. vertraglich vereinbarten Fristen möglich und muss nach § 623 BGB schriftlich erfolgen.[1] Ein Kündigungsschreiben kann dem gekündigten Arbeitnehmer persönlich gegen Empfangsbestätigung im Betrieb ausgehändigt werden.[2] Kündigungsschreiben werden aber auch per Post an die A...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.4 Mindestlohn

Mit dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) [1] wurde ab dem 1.1.2015 ein bundesweiter flächendeckender Mindestlohn i. H. v. 8,50 EUR brutto pro Zeitstunde festgelegt (§ 1 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 MiLoG), der seither sukzessive angehoben wird. Mindestlohn in Deutschland (flächendeckend bundesweit)mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.1 Entgelttransparenzgesetz

Das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen v. 30.6.2017[1] soll v. a. Frauen dabei unterstützen, ihren Anspruch auf gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit künftig besser durchzusetzen (§§ 1, 3 EntgTranspG). Nach § 3 Abs. 1 EntgTranspG ist bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit eine unmittelbare oder mittelbare Benachteiligung wegen des ...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.3 Dreh- und Angelpunkt: Prognose des Arbeitskräftebedarfs

Da es für die Wirksamkeit der Befristung grundsätzlich auf die Umstände im Zeitpunkt des Vertragsschlusses ankommt, gehört es zu den Konsequenzen des Prognoseprinzips, dass es grundsätzlich unerheblich ist, ob sich die Prognose im Nachhinein bewahrheitet oder ob dies wegen später eintretender, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer Umstände, nicht der Fall ist. Im Arbeitsge...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.21 § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 – Gerichtlicher Vergleich

Den Fall des gerichtlichen Vergleichs hat der Gesetzgeber unter § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 TzBfG ausdrücklich als Sachgrund zur Rechtfertigung einer Befristungsabrede aufgenommen. Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass die Mitwirkung des Gerichts an dem Vergleich hinreichende Gewähr für die Wahrung der Schutzinteressen des Arbeitnehmers bietet.[1] Wird der Rechtsstreit über d...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.3 Außergerichtlicher Vergleich

Den Fall des gerichtlichen Vergleichs hat der Gesetzgeber ausdrücklich mit § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 TzBfG geregelt. Über diese Konstellation hinaus hatte das BAG in früherer Rechtsprechung angenommen, auch in einem außergerichtlichen Vergleich könne ein sachlicher Befristungsgrund liegen.[1] In späteren Entscheidungen ist das BAG allerdings zu seiner bisherigen Rechtsprechun...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.20 Übertragung sozialstaatlicher Aufgaben

Die Übertragung sozialstaatlicher Aufgaben als solche rechtfertigt nicht die Befristung eines Arbeitsverhältnisses. Zwar hatte das BAG in seinen oft zitierten sog. MBSE-Entscheidungen bei den von privaten Auftragnehmern (Maßnahmeträgern) im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeit durchgeführten und von ihr im Wesentlichen auch finanzierten "Maßnahmen zur Berufsvorbereitung und s...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.10 Konkurrentenklage

Die Anhängigkeit einer sog. Konkurrentenklage, mit der ein Arbeitnehmer als nicht berücksichtigter Konkurrent (v.a. im öffentlichen Dienst) dagegen klagt, dass sein Kollege und nicht er die Beförderungsstelle bekommen hat, kann die Befristung des Arbeitsvertrags mit dem auf der Beförderungsstelle beschäftigten Arbeitnehmer bis zum Abschluss des Rechtsstreits mit dem Konkurre...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.9.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 87 Die Vorschrift des § 1 Abs. 3 GrEStG fingiert unter den dort genannten Voraussetzungen den Erwerb eines oder mehrerer Grundstücke von einer Gesellschaft.[1] Mit diesem neben § 1 Abs. 2 GrEStG und § 1 Abs. 2a GrEStG weiteren Ergänzungstatbestand zum Haupttatbestand des § 1 Abs. 1 GrEStG soll der Erwerber oder der Inhaber von mindestens 90 % der Anteile an einer Gesells...mehr

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Gestattungsbeschluss: Kann ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall wendet sich ein Wohnungseigentümer im Wege einer Vollstreckungsabwehrklage u. a. gegen seine Verurteilung, eine Mauer zu beseitigen und den Ursprungszustand herzustellen. Es gab noch weitere Probleme, die hier aber nicht vertieft werden sollen. Nachgeholter Gestattungsbeschluss Die Wohnungseigentümer können nach h. M. einen Gestattungsbeschluss auch dan...mehr

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Personalakten / 4 Beurteilung von Arbeitnehmern in Personalakten

Der Arbeitgeber darf Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer beurteilen und die Beurteilung in den Personalakten festhalten. Auf Verlangen des Arbeitnehmers muss er seine Beurteilung begründen. Denn der Arbeitnehmer hat ein Recht darauf, dass er die Gründe erfährt, die für die Beurteilung maßgebend waren. Dabei hat der Beurteilende d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.2.6 Begründung des Einspruchs und Beweismittel (Abs. 3 S. 3)

Rz. 44 § 357 Abs. 3 S. 3 AO bestimmt schließlich, dass in dem Einspruch "die Tatsachen, die zur Begründung dienen, und die Beweismittel angeführt werden" sollen. Auch insoweit besteht keine Verpflichtung, da der Einspruch nur durch Tatsachen und Beweismittel angereichert werden "soll", aber nicht muss. Rz. 45 Zur Begründung seines Einspruchs soll der Stpfl. Tatsachen vortrage...mehr

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Entziehung des Wohnungseige... / 7 Beschlussfassung

Bis zum Inkrafttreten des WEMoG hatte § 18 Abs. 3 WEG a. F. noch die Formalien eines Entziehungsbeschlusses geregelt. Der neue § 17 WEG verzichtet hierauf. Das Gesetz ordnet auch die Notwendigkeit einer Beschlussfassung über die Entziehung des Wohnungseigentums nicht an. Dies ändert jedoch nichts daran, dass es nach h. M. weiterhin einer Beschlussfassung bedarf. Ein Beschlus...mehr

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Entziehung des Wohnungseige... / Zusammenfassung

Begriff Bei der Entziehung des Wohnungseigentums handelt es sich um den schwersten aller möglichen Eingriffe in das Eigentum. Voraussetzung ist, dass sich ein Wohnungseigentümer einer so schweren Pflichtverletzung der ihm gegenüber den anderen Wohnungseigentümern bestehenden Verpflichtungen schuldig gemacht hat, dass diesen die Fortsetzung der Gemeinschaft mit dem störenden ...mehr

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Gutachtenerstellung durch S... / 8 Vorgehensweise bei Erhalt eines gerichtlichen Gutachtenauftrags

Hat ein Gericht einen Steuerberater zum Sachverständigen in einem Rechtsstreit bestellt, übersendet es die Gerichtsakte mit der Bitte um Erstattung eines Gutachtens gem. Beweisbeschluss. Der Sachverständige hat dann zu prüfen, ob der Auftrag, also die gutachterliche Beurteilung der Beweisfrage, in sein Sachgebiet fällt und ob er den Auftrag ohne die Hinzuziehung weiterer Sach...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gutachtenerstellung durch S... / Zusammenfassung

Überblick Die Eröffnung neuer Geschäftsfelder ist für Kanzleiinhaber immer wieder ein Thema bei der Befassung mit der Weiterentwicklung der Steuerberatungskanzlei. Für Steuerberater bieten sich verschiedene Themenkomplexe an, in denen sie aufgrund ihrer Fachkenntnisse befähigt sind, als Spezialisten Gutachten zu erstellen. Hat ein Gericht einen Steuerberater zum Sachverständ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gutachtenerstellung durch S... / 6 Formale Gestaltung eines Gutachtens

Gutachten sollen zum Zweck der Erleichterung der Lesbarkeit und des Verständnisses klar und folgerichtig gegliedert werden. Nach dem Deckblatt, das bei gerichtlichen Gutachten das Gericht als Adressaten, die Parteien des Rechtsstreits nebst ihrer Prozessbevollmächtigten und das Aktenzeichen, bei anderen Gutachten den Auftraggeber und den Kern der gutachterlich zu beantwortend...mehr