Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2013, Die Rechtsmitt... / 2. Im Vergütungsfestsetzungsverfahren

Für die Festsetzung der Vergütung der Beratungshilfe ist gem. §§ 44, 55 Abs. 4 RVG der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des allg. Gerichtsstandes zuständig. Gegen dessen Entscheidung ist – und zwar unabhängig von der Höhe des Streitwertes – erst einmal nur die Erinnerung gem. § 56 Abs. 1 S. 3 RVG gegeben.[49] Das Rechtsmittel der Erinnerung ist an keine Frist gebunden, da g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2013, Abgrenzung der Rechtsbehelfe nach § 68 GKG, §§ 32, 33 RVG bei einer gerichtlichen Wertfestsetzung für Gerichtsgebühren und Vergleich

GKG § 68 RVG §§ 32, 33 Leitsatz Die Festsetzung des Mehrwerts eines gerichtlich geschlossenen Vergleich richtet sich nach § 33 RVG, sodass die Beschwerdefrist nach § 33 Abs. 3 RVG zwei Wochen beträgt. LG Karlsruhe, Beschl. v. 9.10.2013 – 9 T 281/12 1 Sachverhalt Die Parteien des zugrundeliegenden Rechtsstreits haben in mündlicher Verhandlung einen Vergleich geschlossen. Das AG h...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 1/2014, Kein Rechtsmitt... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller hatte im Wege der einstweiligen Anordnung die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge für den gemeinsamen Sohn der Beteiligten beantragt. Vor dem FamG fand daraufhin eine mündliche Erörterung statt, welche mit der Ankündigung einer Entscheidung nach Eingang der Stellungnahme des noch zu bestellenden Verfahrensbeistandes sowie des noch anzufordernden Ju...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGKompakt 1/2014, Änderunge... / 7. § 7 BerHG (Rechtsbehelf)

Nur Erinnerung, keine Beschwerde § 7 BerHG übernimmt die Regelung des bisherigen § 6 Abs. 2 BerHG und bestimmt, dass gegen den Beschluss, durch den der Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe zurückgewiesen oder durch den die Bewilligung von Amts wegen oder auf Antrag der Beratungsperson wieder aufgehoben wird, nur die Erinnerung statthaft ist. Ergänzt worden ist § 7 BerHG ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2013, Abgrenzung der... / Leitsatz

Die Festsetzung des Mehrwerts eines gerichtlich geschlossenen Vergleich richtet sich nach § 33 RVG, sodass die Beschwerdefrist nach § 33 Abs. 3 RVG zwei Wochen beträgt. LG Karlsruhe, Beschl. v. 9.10.2013 – 9 T 281/12mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 1/2014, Beschwer einer ... / 2 Aus den Gründen

1. Die Rechtsbeschwerde ist nach §§ 117 Abs. 1 S. 4 FamFG, 522 Abs. 1 S. 4, 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO statthaft. Sie ist auch im Übrigen zulässig. Die Sicherung einer einheitlichen Rspr. erfordert eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO). Die Annahme des OLG, die Beschwerde sei mangels Beschwer unzulässig, verletzt den Antragsgegner in seinem a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 1/2014, Höhe der zu ers... / 2 Aus den Gründen:

[4] "… III. Die gem. § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthafte und im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde ist unbegründet. Zu Recht haben die Vorinstanzen für die Vertretung der Bekl. in dem Berufungsverfahren die 1,6-fache Verfahrensgebühr nach §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 3200 VV RVG als erstattungsfähig angesehen." [5] 1. Durch die Einreichung des Schriftsatzes, mit dem die Zurückw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2013, Abgrenzung der... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist in jeder denkbaren Auslegung unzulässig und daher zu verwerfen. Ob die Festsetzung des Vergleichsmehrwerts in der Sache zu korrigieren wäre, bedarf daher keiner Erörterung. Es kommt auch nicht darauf an, dass die Beschwerde, soweit sie eine Berücksichtigung der Feststellung zur Minderungsberechtigung mit dem 42-fachen Minderungsbetrag erstrebt, nach der jün...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 9/2014, Verzinsung bei ... / 1 Sachverhalt

Nach der landgerichtlichen Kostenentscheidung hatten die Kläger 5 % und die Beklagte 95 % der Kosten der ersten Instanz zu tragen. Das Urteil datiert vom 18.4.2012. Bereits am 4.5.2012 ging der Kostenfestsetzungsantrag der Kläger bei Gericht ein. Die Beklagte legte Berufung, die Kläger legten Anschlussberufung ein. Im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem 11. Senat des O...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 1/2014, Höhe der zu ers... / 3 Anmerkung:

Der vom V. ZS des BGH in den Beschlussgründen mehrfach verwandte Begriff der "Ermäßigung" der Verfahrensgebühr führt in die Irre. Die Verfahrensgebühr entsteht nach Vorbem. 3 Abs. 2 VV RVG für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information. In welcher Höhe sie berechnet werden kann, richtet sich nach dem einschlägigen Gebührentatbestand im VV RVG. Im Berufungsver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2013, Abgrenzung der... / 1 Sachverhalt

Die Parteien des zugrundeliegenden Rechtsstreits haben in mündlicher Verhandlung einen Vergleich geschlossen. Das AG hat im Termin den Streitwert auf 19.427,69 EUR, den Vergleichsmehrwert auf 23.007,72 EUR festgesetzt. Der Mehrwert sollte sich aus der Abgeltung der Betriebskostenrückforderung und der Einigung über eine Räumung ergeben. Die Prozessbevollmächtigten der Kläger, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2013, Abgrenzung der... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist falsch. 1. Zur Festsetzung des Vergleichsmehrwerts Wörtlich heißt es in den Gründen: "Die Beschwerdeführer erstreben eine Anhebung des Werts, der für den Vergleichsmehrwert festgesetzt wurde. Dieser Wert ist ausschließlich für die Anwaltsgebühren relevant." Weder dem AG noch dem LG ist offenbar bekannt, dass im Falle eines vor Gericht abgeschlossenen Mehrwe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 9/2014, Kostenerstattun... / 2 Aus den Gründen

Entgegen der Auffassung des AG ist der Antragstellern im Beschwerdeverfahren eine 1,1-fache Verfahrensgebühr nach den Nrn. 3200, 3201 VV in Höhe von insgesamt 271,20 EUR zu erstatten. Die die 1,1-fache Gebühr ist aufgrund der Tätigkeit ihres Verfahrensbevollmächtigten entstanden und auch nach den §§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, 91 Abs. 1 S. 1 ZPO erstattungsfähig. Die 1,1fache Verf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 9/2014, Gebührenfreihei... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist unstatthaft. … (wird ausgeführt) … Das Rechtsbeschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Der Gesetzgeber wollte mit Einführung des Gesetzes über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare vom 23.7.2013 (Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG; BGBl I S. 2586) nichts an dem durch § 128b S. 1 KostO ausdrücklich geregelten Zustand ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2013, Keine Mindestb... / 3 Anmerkung

"Stets findet Überraschung statt, da, wo man’s nicht erwartet hat"[1] I. Zum Leitsatz 1. Ausgangssituation Die überwiegenden Auffassungen in Rspr. und Lit. wollten sich gegenüber lästigen isolierten Beschwerden gegen Kostenentscheidungen in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten verschließen. In Familienstreitsachen, Ehesache...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 1/2014, Zuständiges Ger... / 2 Aus den Gründen

Der Verfahrenskostenhilfeantrag hat i.S.v. §§ 114 Abs. 1 S. 2 FamFG, 114 ZPO keine Erfolgsaussichten, denn für die vom Antragsteller beabsichtigte Beschwerde kann keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der von ihm versäumten Fristen bewilligt werden. Einer bedürftigen Partei, die ein Rechtsmittel einlegen will, kann ungeachtet der Erfolgsaussichten in der Sache Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 1/2014, Höhe der zu ers... / Leitsatz

Wird der Antrag auf Zurückweisung des Rechtsmittels bereits vor Zustellung der Rechtsmittelbegründung gestellt, das Rechtsmittel aber dann begründet, ist eine 1,6-fache Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG unabhängig davon erstattungsfähig, ob das Verfahren später durch Rücknahme, durch Sachentscheidung oder in sonstiger Weise beendet wird. BGH, Beschl. v. 23.10.2013 – V ZB ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 9/2014, Auslegung der K... / 2 Aus den Gründen

1. Die gem. den §§ 464b S. 3 StPO, 104 Abs. 3 S. 1 ZPO, 11 Abs. 1 RPflG gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss statthafte sofortige Beschwerde, über welche die Kammer in der für das Strafverfahren vorgesehenen Besetzung zu entscheiden hat (vgl. Meyer-Goßner, Strafprozessordnung, 56. Aufl., § 464b, Rn 7; BGH NJW 2003, 763), ist zulässig. Das Rechtsmittel wurde innerhalb der hi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 1/2014, FF / Wertfestsetzung, Kosten und Gebühren

Die in § 61 Abs. 1 FamFG für vermögensrechtliche Angelegenheiten vorgesehene Mindestbeschwer von über 600 EUR findet auf eine Kostenbeschwerde in einer nichtvermögensrechtlichen Angelegenheit keine Anwendung (BGH, Beschl. v. 25.9.2013 – XII ZB 464/12, FamRZ 2013, 1876 m. Anm. Schneider, S. 1961 = FamRB 2013, 393 [Schwamb]). Ein Rechtsmittel gegen eine isolierte Kostenentschei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 9/2014, Beschwer bei Ve... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist nach § 117 Abs. 1 S. 4 FamFG i.V.m. §§ 574 Abs. 1 Nr. 1, 522 Abs. 1 S. 4 ZPO statthaft. Sie ist aber nicht zulässig, weil der Antragsgegner nicht aufzuzeigen vermag, dass die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder dass die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rspr. eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erforde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 1/2014, Der Versorgungsausgleich

Hartmut Wick3. Auflage 2013, 598 Seiten, 84 EUR, Erich Schmidt Verlag, ISBN 978-3-503-12035-2 Nachdem die 2. Auflage 2007 noch zum alten Recht des Ausgleichs erschienen war, hat der Gesetzgeber im Jahr 2009 ein neues Ausgleichssystem installiert mit der Konsequenz, dass eine dritte Auflage des geschätzten Werkes nicht mehr eine Nachbearbeitung und Verbesserung sein konnte, vi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 1/2014, zfs Aktuell / Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess und zur Änderung anderer Vorschriften

Am 1.1.2014 ist das Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess und zur Änderung anderer Vorschriften v. 5.12.2012 (BGBl I, S. 2418) in Kraft getreten. Nach § 232 ZPO n.F. hat in Verfahren ohne Rechtsanwaltszwang jede anfechtbare Entscheidung eine Belehrung über das statthafte Rechtsmittel, den Einspruch, den Widerspruch oder die Erinnerung sowie über ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2013, Keine gesonder... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung ist richtig, für die im Rechtsmittelverfahren in ähnlicher Situation wie hier der Revisionsanwalt der Kl. tätigen Anwälte jedoch unbefriedigend. Allerdings gibt der amtliche Leitsatz die Problematik nicht ganz richtig wieder. Es ging hier nicht um die Festsetzung des Streitwerts – der war hier durch einen anderen Beschluss bereits festgesetzt –, sondern um d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2013, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde hat in der Sache lediglich teilweise Erfolg; im Übrigen ist sie unbegründet. Insgesamt kann der Kläger von der Beklagten 1.083,64 EUR erstattet verlangen. Bei verständiger Würdigung im Wege der Auslegung wendet sich der Kläger dagegen, dass der Rechtspfleger bezüglich der für das selbstständige Beweisverfahren angemeldeten Kosten bei der Ausgleichung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 1/2014, Gegenstandswert... / 3 Anmerkung

Der Fehler des Anwalts lag darin, dass er sich nicht gegen die fehlerhafte Wertfestsetzung des Gerichts gewehrt, sondern sogar insoweit auf Rechtsmittel verzichtet hat. Aus dem Wert der anhängigen Gegenstände war die Verfahrensgebühr für das Verfahren im Allgemeinen angefallen (Nr. 5110 GKG-KostVerz.). Aus dem Mehrwert war die Vergleichsgebühr der Nr. 5600 VV angefallen. Dafü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 9/2014, Ausschluss der ... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Häufig verwechseln Anwälte das Kostenfestsetzungsverfahren mit dem Vergütungsfestsetzungsverfahren. Das Kostenfestsetzungsverfahren, also das Verfahren auf Erstattung einer Partei entstandenen Kosten, richtet sich nach der jeweiligen Verfahrensordnung – hier nach § 179 SGG i.V.m. § 104 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 ZPO. Soweit die Verfahrensordnung kein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 1/2014, Beschwer einer ... / Leitsatz

Ist ein geschiedener Ehegatte durch Beschluss des FamG zur Abgabe einer Willenserklärung auf Übertragung des hälftigen Miteigentumsanteils an einem Grundstück auf den anderen Ehegatten verpflichtet worden, ist er nach § 59 Abs. 1 FamFG in seinen Rechten beeinträchtigt und beschwert. Auf die Unterscheidung von materieller und formeller Beschwer kommt es im vorliegenden Fall n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 1/2014, Zuständiges Ger... / 3 Anmerkung

Das OLG Köln hat richtig entschieden und zutreffend dargelegt, dass die Beschwerde gegen familiengerichtliche Entscheidungen gem. § 64 Abs. 1 FamFG bei dem Gericht einzulegen sind, dessen Beschluss angefochten werden soll. Der iudex a quo ist mit der Bearbeitung der Beschwerde befasst, nimmt sie entgegen und übersendet die Verfahrensakten an das Rechtsmittelgericht. In diese...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2013, Erstattungsfäh... / 1 Sachverhalt

Der spätere Kläger hatte zunächst ein selbstständiges Beweisverfahren eingeleitet. Dort wurde die spätere Beklagte von Rechtsanwältin Dr. L vertreten. Für das Hauptsacheverfahren mandatierte sie ihren nunmehrigen Verfahrensbevollmächtigten, der sie in zwei Instanzen vertrat. Vor dem OLG schlossen die Parteien einen Vergleich, der eine Kostenquote vorsieht. Mit Kostenausgleich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 9/2014, Kostenerstattun... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin wendet sich gegen die Ablehnung der Festsetzung ihrer Kosten der zweiten Instanz in einem güterrechtlichen Verfahren. Mit am 4.12.2012 beim AG eingegangenem Schriftsatz hat der Antragsgegner "fürsorglich zur Fristwahrung" Beschwerde gegen den ihm am 8.11.2012 zugestellten Beschluss des AG v. 19.9.2012 eingelegt, mit dem er – unter Abweisung des Antrages de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2013, Streitwert im ... / Leitsatz

Der gerichtlich festzusetzende Streitwert bestimmt sich im Rechtsmittelverfahren einheitlich nach den Anträgen des Rechtsmittelführers, auch wenn das Rechtsmittel zunächst unbeschränkt eingelegt und erst in der Rechtsmittelbegründung beschränkt wurde. BGH, Beschl. v. 26.9.2013 – IX ZR 204/11mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 1/2014, Revisionsrechtl... / Sachverhalt

Das AG hat gegen den Betr. im Beschlussverfahren nach § 72 OWiG wegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes eine Geldbuße von 400 EUR festgesetzt. Seine infolge wirksamer Einspruchsbeschränkung nur noch den Rechtsfolgenausspruch betreffende Rechtsbeschwerde hat der Betr. mit dem Antrag, den angefochtenen Beschluss "im Rechtsfolgenausspruch aufzuheben" mit Schriftsatz seiner...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 9/2014, Kostenerstattun... / Leitsatz

Legt der unterlegene Beteiligte gegen eine Entscheidung des FamG zunächst nur fristwahrend Beschwerde ein, sind die Kosten eines vom Beschwerdegegner für das Beschwerdeverfahren beauftragten Anwalts gleichwohl zu erstatten. Wird einem Kostenfestsetzungsantrag nach abschlägiger Bescheidung im Rechtsmittelverfahren stattgegeben, so fallen die Beschwerdekosten dem Kostenfestsetz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 1/2014, Zusätzliche Geb... / 1 Sachverhalt

Am 15.7.2011 verurteilte das AG den damaligen Angeklagten, dem der Beschwerdeführer als Pflichtverteidiger beigeordnet worden war, wegen fahrlässigen Vollrausches zu einer Geldstrafe. Gegen dieses Urteil legte der Beschwerdeführer fristgerecht ein unbezeichnetes Rechtsmittel ein, das er mit Schriftsatz vom 26.9.2011 als Revision bezeichnete und auch begründete, wobei er beant...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 9/2014, Gebührenfreihei... / Leitsatz

Rechtsmittelverfahren in Unterbringungssachen sind auch unter Geltung des Gesetzes über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare vom 23.7.2013 (Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG) gerichtsgebührenfrei. Diese Gebührenfreiheit gilt ebenfalls für unstatthafte Rechtsmittel. BGH, Beschl. v. 7.5.2014 – XII ZB 540/13mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2013, Beiordnung im ... / 2 Aus den Gründen

Das Rechtsmittel ist als sofortige Beschwerde statthaft (§ 76 Abs. 2 FamFG, § 567 Abs. 1 ZPO, § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO; im Einzelnen Demharter, GBO, 28. Aufl. § 1 Rn 44; § 71 Rn 56). Über das Rechtsmittel zu entscheiden hat nach § 76 Abs. 2 FamFG, § 568 S. 1 ZPO der Einzelrichter des Senats. Die sofortige Beschwerde ist form- und fristgerecht erhoben (§ 569 Abs. 2 S. 1, § 127 Ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2013, Keine gesonder... / Leitsatz

Der gerichtlich festzusetzende Streitwert bestimmt sich im Rechtsmittelverfahren einheitlich nach den Anträgen des Rechtsmittelführers, auch wenn das Rechtsmittel zunächst unbeschränkt eingelegt und erst in der Rechtsmittelbegründung beschränkt wurde. BGH, Beschl. v. 26.9.2013 – IX ZR 204/11mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2013, Umfang der Prü... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin hat im vorliegenden Verfahren beantragt, ihre Ehe mit dem Antragsgegner zu scheiden. Das AG hat dem Antragsgegner Verfahrenskostenhilfe für das Scheidungsverfahren in erster Instanz bewilligt und ihm Frau Rechtsanwältin L., beigeordnet. Es hat ihm aufgegeben, monatliche Raten in Höhe von 275,00 EUR an die Landeskasse zu zahlen. Die Ehe der Antragstellerin u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 11/2013, Berechtigtes ... / Sachverhalt

Die Beteiligte hat zur Verfolgung "eines rein zivilrechtlichen Anspruchs" um Auskunft aus dem Grundbuch bezüglich des Grundeigentums (Wohnungseigentums) der Frau D. ersucht, die ihrer Kenntnis nach in der Stadt M. mehrere Eigentumswohnungen besitzen soll. Auf die Mitteilung der Urkundsbeamtin, dass ein berechtigtes Interesse dargelegt werden müsse, woran es fehle und weshalb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 9/2014, Anforderungen a... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des AG hat Erfolg, soweit sie sich gegen die Festsetzung der Hauptforderung wendet. Zu Recht macht sie geltend, dass der Kostenfestsetzungsbeschluss nicht hinreichend berücksichtigt, dass sie nach dem geschlossenen Vergleich nur die Hälfte der Kosten des Verfahrens, also auch nur die Hälfte der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 9/2014, Beschwer bei Ve... / Leitsatz

Die Festsetzung eines vorläufigen Verfahrenswerts von über 600,00 EUR für einen Stufenantrag in vermögensrechtlichen Familienstreitsachen lässt für sich genommen noch nicht darauf schließen, dass das AG auch von einer entsprechend hohen Beschwer auf Seiten des in der ersten Stufe zur Auskunft verpflichteten Antragsgegners ausgegangen ist und deshalb keine Veranlassung gesehe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 9/2014, Volle Terminsge... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hatte gegen die Beklagte einen Anspruch auf Schadenersatz im Wege der Teilklage in Höhe von (vorerst) 5.085,71 EUR geltend gemacht. Das LG hat am 28.6.2012 einen (frühen ersten) Termin durchgeführt; zu diesem Termin ist der Prozessbevollmächtigte der Klägerin verhandlungsbereit erschienen, für die Beklagte jedoch niemand. Nach dem Inhalt des Protokolls hat eine ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 9/2014, Kostenfestsetzu... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 104 Abs. 3 ZPO zulässige Beschwerde hat Erfolg. Der Kostenfestsetzungsantrag der Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin ist unbegründet. Die Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin haben für die Antragsgegnerin nach § 106 ZPO einen eigenen Kostenfestsetzungsantrag gestellt. Dies ist ungeachtet der Vorschrift des § 126 ZPO möglich, weil die Kostenerst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2013, Fehlende Bezei... / Sachverhalt

Das AG hat die zur Tatzeit 18-jährige Betr. wegen einer als Fahrerin eines Mofas fahrlässig begangenen Ordnungswidrigkeit des Führens eines Kfz mit einer AAK von 0,25 mg/l oder mehr bzw. einer zu einer solchen AAK führenden Alkoholmenge im Körper gem. § 24a Abs. 1, Abs. 3 StVG zu einer (Regel-) Geldbuße von 500 EUR verurteilt und gegen sie ein einmonatiges Fahrverbot verhäng...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2013, Kostenerstattu... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde des Schuldners hat in der Sache teilweisen Erfolg mit der Folge, dass der angefochtene Kostenfestsetzungsbeschluss in dem im Tenor dieser Entscheidung dargestellten Umfang abzuändern war; im Übrigen waren das Rechtsmittel als unbegründet zurückzuweisen. 1. Das AG Weilheim war für die Kostenfestsetzung nach §§ 788 Abs. 1 u. 2, 802 ZPO ausschließlich zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2013, Beiordnung im ... / 1 Sachverhalt

Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen durch Eintragung einer Zwangshypothek begehrte die Beteiligte (Gläubigerin) beim Grundbuchamt Verfahrenskostenhilfe unter Anwaltsbeiordnung. Das Grundbuchamt gab dem Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe statt, versagte jedoch die Anwaltsbeiordnung, weil diese bei Vollstreckungsmaßnahmen grundsätzlich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2013, "Dulden" ist n... / 2 Aus den Gründen:

"II. Das in formeller Hinsicht unbedenkliche Rechtsmittel hat in der Sache teilweise Erfolg." 1. Soweit es die Verurteilung wegen der Taten v. 11.2.2012 (vors. Fahren ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit vorsätzlichem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz) und v. 23.4.2012 (vors. Fahren ohne Fahrerlaubnis) sowie der ersten Tat v. 2.5.2012 (vors. Fahrens ohne Fahrerlaub...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 1/2014, Beschwer einer ... / 3 Anmerkung

Der BGH geht zutreffend davon aus, dass der Einwand der Erfüllung die Begründetheit der Anträge des Rechtsmittelführers betrifft und die Annahme einer (materiellen) Beschwer grundsätzlich nicht ausschließe. Der BGH offeriert keine klare Definition des Begriffs der Beschwer. Er konstatiert aber richtig, dass die Vollstreckungsfähigkeit eines Titels nicht Voraussetzung für die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2013, Verlust sämtli... / 1 Aus den Gründen

Das – gem. den §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 RVG zulässige – Rechtsmittel hat auch in der Sache Erfolg. Die Beschwerdeführerin rügt zu Recht, dass das FamG im angefochtenen Beschl. v. Ansatz her unzutreffend davon ausgegangen ist, die Bestimmung des § 55 Abs. 6 RVG unterscheide sich ihrem Wortlaut nach von derjenigen des früher gültigen § 128 Abs. 2 BRAGO. Richtig ist dagegen, dass ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2013, Rückblick auf Entwicklungen der Rechtsprechung im Familiensenat des BGH

Interview mit Dr. Meo-Micaela Hahne, Vors. Richterin am Bundesgerichtshof a.D. Dr. Meo-Micaela Hahne FF/Schnitzler: Liebe Frau Hahne, Sie sind seit gut einem Jahr im Ruhestand. Sie haben 20 Jahre lang dem Bundesgerichtshof, davon einige Jahre als stellvertretende Vorsitzende und dann seit 2001 11 Jahre lang als Vorsitzende des Familiensenats, angehört. Wenn Sie auf diese lange...mehr