Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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AGS 9/2014, Wert eines Verf... / 1 Sachverhalt

Der Antragsgegner wurde mit Versäumnisbeschluss des FamG verpflichtet, dem Verkauf des in seinem hälftigen Miteigentum stehenden – konkret bezeichneten – Fahrzeugs Kangoo zu einem Preis von 5.000,00 EUR zuzustimmen. Zugleich wurde die fehlende Zustimmung durch die gerichtliche Entscheidung ersetzt. Des Weiteren wurde der Antragsgegner verpflichtet, die Antragstellerin in Höh...mehr

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zfs 12/2013, "Dulden" ist n... / Sachverhalt

Der Angekl. ist wegen vorsätzlichen Duldens des Führens eines Kfz ohne den erforderlichen Versicherungsschutz zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 10 EUR sowie wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 4 Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit vorsätzlichem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und in einem Fall in Tateinheit mit unerlaubtem Ent...mehr

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AGS 12/2013, Regelwert gilt... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig, aber nur teilweise begründet. 1. Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Kindesmutter ist nach § 32 Abs. 2 RVG zulässig. Nach dieser Vorschrift kann der Rechtsanwalt aus eigenem Recht die Festsetzung des Wertes beantragen und Rechtsmittel gegen die Festsetzung einlegen. Der Beschwerdewert nach § 59 Abs. 1 S. 1 FamGKG ist erreicht. Nach d...mehr

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AGS 9/2014, Keine Erstrecku... / 3 Anmerkung

Der BGH hat die Frage, ob die Bestellung zum Pflichtverteidiger auch das Tätigwerden zur Abwehr von Adhäsionsanträgen umfasst, bisher zwar ausdrücklich offen gelassen,[1] allerdings für den Nebenkläger gemäß § 397a Abs. 1 StPO entschieden, dass sich die Bestellung eines Rechtsanwalts als Beistand nicht auch auf das Adhäsionsverfahren erstrecke. Der Rechtsanwalt sei daher nic...mehr

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zfs 1/2014, Fahrtenbuchanor... / 2 Aus den Gründen:

" … II. … 1. Der Kl. macht geltend, da zwischen dem Verkehrsverstoß bzw. der Einstellung des Bußgeldverfahrens und dem angefochtenen Bescheid mehr als 15 Monate verstrichen seien, sei die Fahrtenbuchanordnung nicht mehr zulässig gewesen. Mit diesem Einwand habe sich das VG nicht auseinandergesetzt. Bei den von diesem zitierten Entscheidungen des Senats sei ein längerer Zeitr...mehr

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AGS 1/2014, Gegenstandswert... / 1 Aus den Gründen

Das LG hat den Streitwert für die Adhäsionsklage gegen den Angeklagten auf 53.000,00 EUR festgesetzt. Dessen Beschwerde, mit der er eine Festsetzung auf höchstens 40.000,00 EUR erstrebt, bleibt ohne Erfolg. Das Rechtsmittel ist unbegründet. Die Festsetzung des Streitwertes auf 53.000,00 EUR ist im Ergebnis nicht zu beanstanden. Das LG hat sich in seiner – nicht mit Gründen ve...mehr

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zfs 12/2013, Die Rechtsschu... / I. Stichentscheidverfahren

Das OLG Köln [2] hatte zu entscheiden, ob ein ergangener Stichentscheid die Voraussetzungen des § 17 Abs. 2 ARB 75 erfüllte.[3] Es führte dazu aus: "Der nach Ablehnung der Leistungspflicht, durch den Versicherer von einem durch den Versicherungsnehmer beauftragten Rechtsanwalt ergehende Stichentscheid ist gemäß RS 11 Nr. 2 für den Versicherer bindend, es sei denn, dass er offe...mehr

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AGS 11/2013, Beschwerderech... / 2 Aus den Gründen

1. Die Rechtsbeschwerde ist zulässig und begründet. Für das Verfahren ist gem. Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis Ende August 2009 geltende Prozessrecht anwendbar, weil der Rechtsstreit in der Hauptsache vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (BGHZ 184, 13 = FamRZ 2010, 357 Rn 7 u. Senatsbeschl. v. 9.6.2010 – XII ZB 55/08, VersR 2011, 1028) und das auf das Prozesskosten...mehr

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zfs 12/2013, Erlass einer e... / 1 Aus den Gründen:

"Der von dem ASt. zur Entscheidung gestellte Antrag, mit dem dieser im Wege einstweiliger Anordnung nach § 123 VwGO die Verpflichtung des AG zur Anerkennung seiner Berechtigung begehrt, mit der von ihm am 9.5.2008 erworbenen ungarischen Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland Kfz führen zu dürfen, hat keinen Erfolg." Nach § 123 Abs. 1 S. 1 VwGO kann das Gericht, auch ...mehr

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AGS 9/2014, Berechnung des ... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin gegen die Streitwertfestsetzung im Beschluss des VG ist zu verwerfen, weil der Wert des Beschwerdegegenstands 200,00 EUR nicht übersteigt (§ 68 Abs. 1 S. 1 GKG). Auch eine Änderung der gerichtlichen Streitwertfestsetzung von Amts wegen nach § 63 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GKG kommt nicht in Betracht, da das VG den Streitwert nac...mehr

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AGS 1/2014, Kostenerstattun... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthafte Rechtsbeschwerde ist unzulässig, soweit sie die Wiederherstellung des Kostenfestsetzungsbeschlusses in seiner ursprünglichen Fassung und damit die Festsetzung eines Erstattungsanspruches von mehr als 9.585,60 EUR nebst Zinsen erstrebt. Das LG hatte der sofortigen Beschwerde des Klägers i.H.v. 4.348,00 EUR abgeholfen. Die hiermi...mehr

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AGS 1/2014, Erstattungsfähi... / 2 Aus den Gründen

Die nach §§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO zulässige sofortige Beschwerde der Antragstellerin ist ganz überwiegend begründet. Erstattungsfähig ist neben der zutreffend festgesetzten 1,3-Verfahrensgebühr und der 1,2-Terminsgebühr – beides mit dem Rechtsmittel nicht angegriffen – nur eine Postpauschale i.H.v. 20,00 EUR. Ein Anspruch der Antragsgegner auf Erstattung der Kosten für die...mehr

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AGS 12/2013, Umfang der Prü... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Beschwerdeführerin ist zulässig, insbesondere gem. § 127 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 ZPO i.V.m. § 113 FamFG statthaft. Der Senat folgt der in der Rspr. überwiegend vertretenen Auffassung, dass gegen die Entscheidung der Einstellung der Ratenzahlungen wegen Kostendeckung nach § 120 Abs. 3 Nr. 1 ZPO die sofortige Beschwerde des beigeordneten Rechtsanwalts gem. § 127 Ab...mehr

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AGS 11/2013, Abrechnung ein... / 1 Sachverhalt

Der Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin und der Vertreter der Landeskasse streiten über die Richtigkeit der Festsetzung der Vergütung für ihn als dem der Antragsgegnerin beigeordneten Rechtsanwalt durch die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des AG. Zwischen den Beteiligten ist seit dem Jahr 2010 ein Ehescheidungsverfahren anhängig gewesen. Nach Abschluss des Verfah...mehr

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AGS 9/2014, Ausschluss der ... / 2 Aus den Gründen

Nach § 172 Abs. 1 SGG findet gegen die Entscheidungen der Sozialgerichte mit Ausnahme der Urteile und gegen Entscheidungen der Vorsitzenden dieser Gerichte die Beschwerde an das LSG statt, soweit nicht in diesem Gesetz etwas anderes bestimmt ist. Das ist hier der Fall, denn nach § 197 SGG setzt der Urkundsbeamte des Gerichts des ersten Rechtszugs auf Antrag der Beteiligten o...mehr

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FF 1/2014, Einwilligung in ... / 1 Gründe:

Die nach §§ 76 Abs. 2 FamFG, § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO statthafte sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 2) und zu 3) ist hinsichtlich der Beteiligten zu 2) unzulässig. Die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 3) ist zwar zulässig, insbesondere gemäß § 76 Abs. 2 FamFG, §§ 127 Abs. 2 Satz 3, 567 ff. ZPO form- und fristgerecht eingelegt; in der Sache hat sie aber keinen Erfo...mehr

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AGS 1/2014, Zur Frage "ders... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des AG in den beiden Beratungshilfesachen 15 II 685/12 (Gegenstand: Zustimmung des sorgeberechtigten Kindsvater zur beabsichtigten Nachnamensänderung des Kindes) und 15 II 686/12 (Gegenstand: alleiniges Sorgerecht für die Kindsmutter) ist nach Zulassung durch das AG statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere fo...mehr

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AGS 9/2014, Verzinsung bei ... / 2 Aus den Gründen

Zu Recht hat die Rechtspflegerin dem Begehren der Kläger nicht stattgegeben und auf das Rechtsmittel der Beklagten den Zinsbeginn für die den Klägern entstandenen Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten erster Instanz (18.850,48 EUR) auf den 30.11.2012 und für die zweitinstanzlichen Kosten auf den 5.12.2012 festgesetzt (12.526,58 EUR). 1. Gem. § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO ist a...mehr

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zerb 1/2014, Zuwendungen au... / Aus den Gründen

Die gemäß §§ 292 I, 168, 58 I FamFG statthafte Beschwerde gegen die Anordnung des Regresses wahrt Form und Frist der §§ 63, 64 FamFG und ist auch im Übrigen zulässig; insbesondere ist der Beschwerdewert von 600,01 Euro gemäß § 61 I FamFG erreicht und die Beschwerdeführerin ist gemäß § 303 III FamFG zur Einlegung der Beschwerde berechtigt. In der Sache konnte das Rechtsmittel...mehr

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zfs 1/2014, Allergische Rea... / 2 Aus den Gründen:

[6] "… Das Rechtsmittel hat Erfolg. Es führt zur Aufhebung des Berufungsurteils und Zurückverweisung der Sache an das BG; dieses muss darüber befinden, ob und zu welchem Anteil die Nahrungsmittelallergie des mitversicherten Kindes an dessen Tod mitgewirkt hat. …" [11] 1. Zutreffend hat es das zum Tode des mitversicherten Kindes führende Geschehen als bedingungsgemäßen Unfall ...mehr

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zerb 1/2014, Auslegungsvert... / 1. Die Pflicht zur Erfüllung der Einigung

Der Auslegungsvertrag beschränkt sich nicht darauf, eine bestimmte Auslegung der Verfügung von Todes wegen festzuschreiben, er beinhaltet stillschweigend auch die Verpflichtung, alles zur Durchführung der vereinbarten Auslegung Erforderliche zu tun.[64] So müssen – wenn keine andere Regelung im Vergleich getroffen ist – Rechtsmittel im Erbscheinsverfahren zurückgenommen werd...mehr

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AGS 12/2013, Anwendungsbere... / 2 Aus den Gründen

In der Sache hat das Rechtsmittel keinen Erfolg. Denn der Rechtspfleger hat den Festsetzungsantrag der Klägerin zu Recht zurückgewiesen. Es fehlt an einer den gezahlten Betrag von 407,72 EUR erfassenden Kostengrundentscheidung i.S.v. § 103 Abs. 1 ZPO. Die Summe gehört den Kosten des Rechtsstreits weder in erster noch in zweiter Instanz an. Zum einen ist der Aufwand nicht den d...mehr

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zerb 11/2013, Zur Rücknahme... / Aus den Gründen

I. Die Beschwerde des Beteiligten vom 17.6.2013 bleibt im Ergebnis ohne Erfolg. 1. Die Beschwerde ist allerdings gemäß §§ 58 Abs. 1, 342 Abs. 1 Nr. 1 FamFG statthaft und auch im Übrigen in zulässiger Weise, insbesondere nach Maßgabe der §§ 63 Abs. 1, 64 Abs. 2 FamFG, form- und fristgerecht eingelegt worden. Auch bestehen keine Bedenken gegen die wirksame Bevollmächtigung der ...mehr

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AGS 9/2014, Erstattungsfähi... / 2 Aus den Gründen

Zu Recht hat das Arbeitsgericht zugunsten der Klägerin eine 1,6 Verfahrensgebühr und die Postpauschale für die Tätigkeit ihrer Prozessbevollmächtigten im Berufungsverfahren festgesetzt. 1. Es ist anerkannt, dass sich der oder die Berufungsbeklagte anwaltlicher Unterstützung bedienen darf, bevor eine Berufungsbegründung eingegangen ist. Die mit einem Rechtsmittel überzogene Pa...mehr

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AGS 9/2014, Gebührenrechtli... / 2 Aus den Gründen

1. Der Senat entscheidet gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 8 S. 1 RVG in der Besetzung mit drei Richtern, da auch die angefochtene Entscheidung des LG nicht durch den Einzelrichter, sondern die Kammer ergangen ist. 2. Die weitere Beschwerde ist zulässig. Sie ist nach §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 6 S. 1 RVG statthaft. Das OLG ist an die – hier auch zu Recht erfolgte – Zulassung der...mehr

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AGS 11/2013, Aussetzungsant... / 2 Aus den Gründen

Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Erstattung höherer Aufwendungen für die Kosten des (isolierten) Widerspruchsverfahrens nach § 63 Abs. 1 S. 1 SGB X als mit dem Kostenfestsetzungsbescheid in der Gestalt des Widerspruchsbescheides festgesetzt. Nach § 63 Abs. 1 S. 1 SGB X hat, soweit der Widerspruch erfolgreich ist, der Rechtsträger, dessen Behörde den angefochtenen Verwaltu...mehr

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zfs 12/2013, Fehling/Kastner/Störmer (Hrsg.): Verwaltungsrecht. VwVfG – VwGO – Nebengesetze. Handkommentar, 3. Aufl. 2013, Nomos Verlag, 3.313 Seiten, 98 EUR, ISBN 978-3-8329-6525-9

Das in der bekannten Reihe der Handkommentare des Nomos-Verlags erscheinende Werk stellt mit der Kommentierung der Verwaltungsgerichtsordnung, des Verwaltungsverfahrensgesetzes, des Verwaltungszustellungsgesetzes und des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes die Grundpfeiler des Verwaltungsrechts kompakt in einem Band dar. Anknüpfend an die vor drei Jahren erschienene erfolgreic...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Erstattung der Stromsteuer wegen sachlicher Unbilligkeit aufgrund ­eingetretener Zahlungsunfähigkeit der mit Strom belieferten Kunden

Leitsatz 1. Aus dem Umstand, dass es sich bei der Stromsteuer um eine auf Abwälzung angelegte Verbrauchsteuer handelt, folgt keine sachliche Unbilligkeit der Stromsteuererhebung in den Fällen, in denen dem als Steuerschuldner in Anspruch genommenen Stromversorger die Realisierung der Kaufpreisforderung infolge der Insolvenz oder des Todes des mit Strom belieferten Endverbrau...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Verfahrensfragen

Rz. 20 Stand: EL 101 – ET: 12/2013 Da es sich bei der Nachschau um keine Prüfung iS der §§ 193 ff AO handelt, ist keine Schlussbesprechung (> Außenprüfung Rz 60 ff) vorgesehen, ebenso ergeht kein Prüfungsbericht (> Außenprüfung Rz 70 ff). Zudem tritt keine Ablaufhemmung nach § 171 Abs 4 AO (> Verjährung Rz 21 ff) ein, findet die Änderungssperre des § 173 Abs 2 AO (> Außenprüf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 4.4.2 Rechtsbehelfe

Rz. 31 Erinnerung Die nach § 66 Abs. 2 GKG vorgesehene Beschwerde ist in Streitigkeiten über Kosten nicht gegeben[1]. Ergeht kein Beschluss des Gerichts über den Streitwert, wird dieser im Kostenansatzverfahren vom Rechtspfleger festgesetzt. Der Kostenschuldner hat die Möglichkeit, mit der Erinnerung gegen den Kostenansatz auch Einwendungen gegen die Ermittlung des Streitwert...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3 Rechtsbehelfe

3.1 Erinnerung Rz. 6 Der Kostenfestsetzungsbeschluss kann mit der Erinnerung an das Gericht angefochten werden. Die Erinnerungsfrist beträgt zwei Wochen[1] und beginnt mit der Zustellung des Beschlusses an die Beteiligten. Diese sind über die Zulässigkeit der Erinnerung zu belehren. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist diese unrichtig erteilt worden, läuft die Erinnerung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.4.2 Rechtsbehelfe

2.4.2.1 Erinnerung Rz. 15 Der Kostenansatz kann mit der Erinnerung angefochten werden[1]. Mit der Erinnerung können nur solche Einwendungen erhoben werden, die den Kostenansatz selbst betreffen, nicht aber die dem Kostenansatz zugrunde liegende Kostenentscheidung oder Streitwertfestsetzung. Die inhaltliche Richtigkeit der Entscheidung, die der Kostenfestsetzung zugrunde liegt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.5 Rechtsmittelbelehrung (§ 105 Abs. 2 Nr. 6 FGO)

Rz. 26 Jeder Entscheidung des FG (Urteil, Gerichtsbescheid, Beschluss, auch Berichtigungsbeschluss gem. § 107 FGO [1]) ist eine Rechtsmittelbelehrung beizufügen [2]. Da die Rechtsmittelbelehrung von den beteiligten Richtern mit zu unterschreiben ist, ist es zweckmäßig, sie nicht am Ende der Entscheidung nachzuheften, sondern zwischen Tenor und Tatbestand einzufügen[3]. Die Bel...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 1.1 Rechtsgrundlagen

Rz. 1 Die Prozessführung vor den FG löst – wie das Prozessieren vor allen Gerichten – die Entstehung von Kosten aus. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich im ersten Abschnitt des dritten Teils der FGO. Geregelt werden der Kostenbegriff[1], die Kostenpflicht[2], der Umfang der Erstattung von Aufwendungen der Beteiligten[3], die Prozesskostenhilfe[4], die Kostenentscheidung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.4.4 Wirkung

Rz. 84 Die Entscheidung des Gerichts stellt ein Endurteil in der Form eines Gestaltungsurteils dar. Es ist eine Kostenentscheidung nach §§ 135ff. FGO zu fällen, wobei der Grad des Erfolgs für die einzelnen Beteiligten zu schätzen ist. Die Beteiligten sind an die der Entscheidung zugrunde liegenden rechtlichen und tatsächlichen Beurteilungen des Gerichts gem. § 100 Abs. 1 S. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.4.3 Pflichten der Behörde

Rz. 82 Sobald die Behörde dazu in der Lage ist, also regelmäßig nach Zustellung des vollständigen Urteils[1], hat sie den Beteiligten unverzüglich das Ergebnis der Berechnung formlos mitzuteilen. Diese bloße Mitteilung ist kein Verwaltungsakt[2]. Diese Verpflichtung der Behörde ergibt sich aus dem Gesetz[3], nicht aus dem Urteil, sodass die Behörde die Neuberechnung und dere...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.4.2.2 Beschwerde

Rz. 16 War ursprünglich gegen die Entscheidung des Gerichts über die Erinnerung nach § 5 Abs. 2 S. 1 GKG die Beschwerde gegeben, so ist diese durch Art. 1 Nr. 4 BFHEntlG seit 1975 ausgeschlossen. Das FGOÄndG v. 21.12.1992 hat diese Einschränkung des Rechtsschutzes beibehalten, sodass nach wie vor ein Rechtsmittel gegen den Gerichtsbeschluss nicht möglich ist[1]. Daran ändert...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 105 FGO regelt die Abfassung, also Form und Inhalt gerichtlicher Entscheidungen. Er findet nicht nur auf Urteile, sondern sinngemäß auch auf Gerichtsbescheide[1] und Beschlüsse Anwendung[2]. Rz. 2 Aus § 105 Abs. 2 Nr. 4 und 5 FGO ergibt sich ein Begründungszwang für gerichtliche Entscheidungen. Dieser dient in erster Linie dem Zweck, den Beteiligten die Feststellungen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2 Unzulässigkeit der Beschwerde

Rz. 7 Gegen den Beschluss des Gerichts über die Erinnerung ist eine Beschwerde an den BFH nicht zulässig, da er in Kostensachen ergeht[1]. Es bleibt als außerordentlicher Rechtsbehelf lediglich die Gegenvorstellung, wenn nicht ein Fall der Anhörungsrüge[2] vorliegt.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 4.3 Streitwerte-ABC

Rz. 29 Nach § 52 Abs. 1 GKG ist der Streitwert nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache zu bestimmen. Die Bestimmung ist in das Ermessen des Gerichts gestellt. I. d. R. ist Streitwert die Differenz zwischen der im angefochtenen Bescheid festgesetzten Steuer und der mit dem Klageantrag begehrte niedrigeren Steuerfestsetzung. Mindeststrei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 4.4.1 Verfahren

Rz. 30 Das Verfahren der Streitwertfestsetzung richtet sich nach §§ 61ff. GKG. Der Streitwert wird durch das Gericht festgesetzt, wenn der Streitwert für die Entscheidung über die Zuständigkeit des Prozessgerichts oder des Rechtsmittels bedeutsam ist, § 62 GKG. Letzteres hat längst keine Bedeutung mehr. Schon der frühere Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG hatte die Regelung des § 115 Abs....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.6.2 Unrichtige Sachbehandlung

Rz. 22 Der Kostenpflichtige soll nicht auch für die Kosten in Anspruch genommen werden, die das Gericht hätte vermeiden können. Unrichtige Sachbehandlung liegt z. B. dann vor, wenn dem Gericht ein Verfahrensfehler unterlaufen ist oder es eine falsche Rechtsbehelfsbelehrung erteilt hat. Sind einem Beteiligten dadurch Gerichtskosten erwachsen, so sind sie nicht zu erheben[1]. N...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.3 Verwaltungsakt

Rz. 12 Die Anfechtungsklage richtet sich gegen einen Verwaltungsakt[1]. Nur wenn die behauptete Rechtsverletzung auf einem Verwaltungsakt beruht, kann ein Tenor nach § 100 FGO ergehen. Form und Inhalt des Verwaltungsakts spielen keine Rolle. Wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen, können die FG jeden Verwaltungsakt, der nach § 33 FGO vor ihnen angefochten werden kann, ge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.4.2.1 Erinnerung

Rz. 15 Der Kostenansatz kann mit der Erinnerung angefochten werden[1]. Mit der Erinnerung können nur solche Einwendungen erhoben werden, die den Kostenansatz selbst betreffen, nicht aber die dem Kostenansatz zugrunde liegende Kostenentscheidung oder Streitwertfestsetzung. Die inhaltliche Richtigkeit der Entscheidung, die der Kostenfestsetzung zugrunde liegt, ist nicht Gegens...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.5.1 Wirkung der Entscheidung

Rz. 57 Das Gericht hebt den angefochtenen Verwaltungsakt und die Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf auf, ohne in der Sache – über die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts – zu entscheiden. Damit ist die den Kläger beschwerende Regelung zunächst beseitigt (echte Kassation; s. Rz. 39). Über das zugrunde liegende Rechtsverhältnis ist jedoch nichts...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.1 Allgemeines

Rz. 10 Nach § 139 Abs. 3 S. 3 FGO sind auch die Kosten des Vorverfahrens erstattungsfähig, wenn das Gericht die Zuziehung eines Bevollmächtigten oder Beistands für das Vorverfahren für notwendig erklärt. Obwohl diese Entscheidung der Sache nach zum Kostenfestsetzungsverfahren gehört[1], obliegt sie nicht dem Kostenbeamten, sondern dem Gericht[2]. Die Entscheidung ergeht nicht...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1 Erinnerung

Rz. 6 Der Kostenfestsetzungsbeschluss kann mit der Erinnerung an das Gericht angefochten werden. Die Erinnerungsfrist beträgt zwei Wochen[1] und beginnt mit der Zustellung des Beschlusses an die Beteiligten. Diese sind über die Zulässigkeit der Erinnerung zu belehren. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist diese unrichtig erteilt worden, läuft die Erinnerungsfrist nicht. E...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.4 Notwendigkeit der Zuziehung

Rz. 13 Erstattungsfähig sind die Kosten des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens nur bei notwendiger Zuziehung. Diese setzt voraus, dass die Sach- und Rechtslage so schwierig war, dass der Stpfl. sachkundiger Hilfe bedurfte. Somit kommt es nicht nur auf die steuerrechtliche Problematik an, sondern auch auf die persönliche Sach- und Rechtskunde[1]. Angesichts der Kompli...mehr

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FoVo 11/2013, Kann der Schu... / 2 II. Die Entscheidung

Ist das Überprüfungsverfahren ein Rechtsmittel? Der Erfolg des Rechtsmittels ist davon abhängig, ob der Überprüfungsantrag überhaupt ein statthaftes Rechtsmittel ist. Der Gerichtshof hat bislang nicht entschieden, ob der Antragsgegner in einem Fall, in dem eine Zustellung des Europäischen Zahlungsbefehls nicht oder nicht wirksam erfolgt ist, überhaupt eine gerichtliche Entsch...mehr

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ZFS 11/2013, "Eine Absprach... / A. "Absprachen" und § 24 StPO

Fall 1 Vorsitzender AG NR (in öffentlicher mündlicher Verhandlung): "Wenn wir sagen, was hinten rauskommt, dann kommt das raus. Eine Absprache wird nicht protokolliert." (kurze Pause und Diskussion) "Ich nehme keine Absprache auf. Aber wenn Sie den Vorschlag annehmen, dann entscheide ich auch so. Ich will kein Rechtsmittel. Sie wisse,n was ich meine … ." Fall 2 Vorsitzender AG...mehr