Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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Europarechtliche Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Besteuerung von Erträgen aus "schwarzen" Fonds nach dem AuslInvestmG

Leitsatz Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Rechtsfragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Steht die Kapitalverkehrsfreiheit des Art. 73b EGV (ab 1.5.1999 Art. 56 EG) einer nationalen Regelung (hier: § 18 Abs. 3 AuslInvestmG), wonach für inländische Beteiligte an ausländischen Investmentfonds unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zu den Ausschüttun...mehr

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ZErb 09/2013, Zur Erteilung... / Aus den Gründen

Das Rechtsmittel der Beteiligten zu 2 ist gemäß §§ 53 Abs. 2, 51 Abs. 1 Satz 1 PStG iVm §§ 58 Abs. 1, 61 Abs. 1, 63 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1, 64 Abs. 1 und 2 FamFG als befristete Beschwerde zulässig und nach der vom Amtsgericht erklärten Nichtabhilfe dem Senat nach § 68 Abs. 1 Satz 2, 2. Halbsatz FamFG zur Entscheidung angefallen. In der Sache hat es den aus dem Beschlussaus...mehr

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zfs 08/2013, Annahme vorsät... / Sachverhalt

Gegen den Betr. wurde wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 46 km/h eine Geldbuße i.H.v. 160 EUR verhängt und ein Fahrverbot von einem Monat angeordnet. Nach Einspruch verurteilte ihn das AG im Abwesenheitsverfahren wegen vorsätzlicher Überschreitung der außerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße vo...mehr

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zfs 08/2013, Vorauslaufende... / Sachverhalt

Gegen die Betr. wurde am 14.9.2010 wegen vorsätzlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ein Bußgeld und ein Fahrverbot festgesetzt. Grundlage des Bußgeldbescheids ist eine Geschwindigkeitsmessung mit dem Einseitensensor 3.0 der Firma ESO am 18.8.2010. Auf ihren Einspruch hat das AG Landstuhl die Betr. mit Urt. v. 10.2.2011 wegen der im Bußgeldbescheid beze...mehr

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FoVo 08+09/2013, Die Vermögensauskunft Dritter – was es noch zu beachten gibt

Neues Informationsinstrument nicht voraussetzungslos In FoVo 2013, 61, 101 und 125 wurde die Vermögensauskunft Dritter als ein neues Instrument der Informationsbeschaffung vorgestellt, insbesondere wurden die Vor- und Nachteile erörtert. Die Auskünfte nach § 802l ZPO stehen dem Gläubiger allerdings nicht uneingeschränkt zur Verfügung. In FoVo 2013, 126 wurde dargestellt, dass...mehr

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ZErb 09/2013, Zur Erteilung... / Sachverhalt

Die Beteiligten zu 1 machen geltend, ihre Tante A. S., geborene B., sei 1988 – mutmaßlich kinderlos – verstorben. Zur Klärung der Erbfolge nach M. G. M. benötigten sie den Nachweis, dass ihre Tante vor dem Erblasser verstorben sei. Die Beteiligte zu 2 – Standesamt – bezweifelte das rechtliche Interesse der Beteiligten zu 1, erklärte sich aber bereit, falls die Sterbeurkunde z...mehr

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Voraussetzungen für die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 3a Satz 3 AO

Leitsatz 1. § 171 Abs. 3a Satz 3 AO erweitert die Ablaufhemmung des Rechtsbehelfsverfahrens, sofern das Gericht keine abschließende Sachentscheidung trifft und ein weiteres Tätigwerden der Finanzbehörde zur Umsetzung der gerichtlichen Entscheidung erforderlich ist. 2. Das Gericht trifft keine abschließende Sachentscheidung, wenn es den angefochtenen Bescheid aus Gründen aufhe...mehr

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AGK 07/2013, Überblick zum ... / 36. Zulassung eines Rechtsmittels

Das Verfahren auf Zulassung eines Rechtsmittels ist bereits Teil des Rechtsmittelverfahrens und bildet mit dem zugelassenen Rechtsmittel eine einzige Angelegenheit (§ 16 Nr. 11 RVG). Eine Änderung des Gebührenrechts zwischen dem Auftrag zum Zulassungsantrag und der Zulassung des Rechtsmittels ist daher unerheblich. Anders verhält es sich allerdings im Falle der Nichtzulassung...mehr

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AGK 07/2013, Überblick zum ... / 13. Erinnerung

Die Erinnerung ist kein Rechtsmittel, sondern nur ein Rechtsbehelf, sodass § 60 Abs. 1 S. 2 RVG nicht greift. Nur dann, wenn die Erinnerung eine eigene Angelegenheit darstellt (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG), gilt für sie neues Recht, wenn der Auftrag hierzu nach dem Stichtag liegt. Bei anderen Erinnerungen stellt sich die Frage des Gebührenrechts nicht, da solche Verfahren keine ne...mehr

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AGS 07/2013, Mindestbeschwe... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten sind rechtskräftig geschiedene Ehegatten, aus deren Ehe ein minderjähriges Kind hervorgegangen ist. Die Antragstellerin hatte die Übertragung des Entscheidungsrechts über die Vorstellung des Kindes in einer kinder- und jugendpsychologischen Praxis auf sich beantragt. Der Antragsgegner ist dem Antrag entgegengetreten. Im Termin haben die Beteiligten das Verfah...mehr

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AGK 07/2013, Überblick zum ... / 11. Beschwerde

Die Beschwerde ist ein Rechtsmittel, sodass auf die dortigen Ausführungen (S. 89) verwiesen wird. Soweit die Beschwerde ausnahmsweise keine neue Angelegenheit auslöst, so i.d.R. in Verfahren nach Teil 4 bis 6 VV (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10a RVG), bleibt es dagegen beim bisherigen Recht.mehr

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AGS 07/2013, Umfang der Ang... / 1 Sachverhalt

Der Rechtsuchenden ist durch Berechtigungsschein des AG Beratungshilfe für die "Trennung, gegebenenfalls Ehescheidung nebst Trennungsfolgen" bewilligt worden. Die Beratungshilfe ist durch den Antragsteller in der Zeit vom 2.4. bis 14.5.2012 gewährt worden. Der Antragsteller hat mit drei Anträgen jeweils vom 14.5.2012 die Festsetzung seiner Vergütung beim AG beantragt, und zw...mehr

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FoVo 07/2013, Schuldnerwide... / 1 I. Der Fall

Die Gläubigerin betreibt gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung. Die Schuldnerin gab im August 2010 durch den im Handelsregister nicht mehr eingetragenen Geschäftsführer die eidesstattliche Versicherung ab. Im November 2010 beantragte die Gläubigerin, die Schuldnerin möge durch ihren im Handelsregister eingetragenen Geschäftsführer die eidess...mehr

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AGS 07/2013, Verfahren auf ... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligte zu 1) hatte beantragt, den Beteiligten zu 2) als Testamentsvollstrecker zu entlassen. Nach umfangreichen schriftsätzlichen Ausführungen der Beteiligten und Durchführung eines Termins vor dem Nachlassgericht hat die Beteiligte zu 1) ihren Antrag zurückgenommen. Daraufhin hat das Nachlassgericht ihr durch Beschluss unter Bezugnahme auf § 81 Abs. 2 Nr. 2 FamFG di...mehr

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AGK 07/2013, Überblick zum ... / 2. Rechtsmittelverfahren (§ 60 Abs. 1 S. 2 RVG)

In Rechtsmittelverfahren gilt der allgemeine Grundsatz nicht uneingeschränkt. Hier ist zu differenzieren, ob der Anwalt vorinstanzlich tätig war oder nicht.mehr

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AGS 07/2013, Terminsgebühr ... / 1 Aus den Gründen

Die gem. § 104 Abs. 3 i.V.m. §§ 567 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2, 569 ZPO zulässige, insbesondere form- und fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde des Beklagten ist teilweise begründet. Mit Recht hat das LG für den Berufungsrechtszug eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3202 i.V.m. Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV festgesetzt. Allerdings ist entgegen der Ansicht des LG vom Bekla...mehr

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AGK 07/2013, Überblick zum ... / I. Aktuelle Fassung der Übergangsvorschrift

Auch die Übergangsregelung des § 60 RVG ist geringfügig geändert worden. Sie hat jetzt folgende Fassung: § 60 Übergangsvorschrift (1) Die Vergütung ist nach bisherigem Recht zu berechnen, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit im Sinne des § 15 vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erteilt oder der Rechtsanwalt vor diesem Zeitpunkt bestellt ...mehr

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AGS 07/2013, Erstreckung de... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller hatte die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts über das gemeinsame Kind beantragt sowie der Antragsgegnerin zu untersagen, das Kind ohne Zustimmung des Antragstellers an der Erstkommunion teilnehmen zu lassen. Im Termin schlossen die Beteiligten einen Vergleich dahingehend, dass das Kind bis zum Beginn der Sommerferien im Haushalt der Kindesmutter v...mehr

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AGS 07/2013, Verfahren auf ... / 2 Aus den Gründen

Das gem. § 31 Abs. 3 S. 1 KostO als Beschwerde statthafte und auch im übrigen (§ 31 Abs. 3 S. 1 und 3 KostO) zulässige Rechtsmittel der Beteiligten zu 1) bleibt in der Sache ohne Erfolg. Im Ergebnis ist die Festsetzung des Geschäftswertes für den ersten Rechtszug auf die Gebührenstufe von 360.000,00 EUR bis 370.000,00 EUR nicht zu beanstanden. Gem. § 113 S. 2 KostO bestimmt s...mehr

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AGS 07/2013, Zulässigkeit d... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hat die beklagte Bank wegen fehlerhafter Anlageberatung und vorsätzlichen Kapitalanlagebetrugs im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung an einem geschlossenen Medienfonds auf Schadenersatz in Anspruch genommen. Dabei hat sie die Zahlung des Anlagebetrages zuzüglich Agio (26.842,82 EUR) nebst Zinsen in Höhe von 5-Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit...mehr

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ZFS 6/2013, Maßgeblicher Ze... / 2 Aus den Gründen:

[8] "… Das Rechtsmittel hat Erfolg." [9] I. Nach Auffassung des BG ist der geltend gemachte Rechtsschutzfall bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten. Den nach § 4 (1) S. 1 Buchst. c ARB 2004 für den Eintritt des Versicherungsfalls maßgeblichen Pflichtenverstoß des Lebensversicherers habe der Kl. im Tatsächlichen auf eine Verletzung europarechtlicher Vorgaben ...mehr

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AGS 07/2013, Verletzung der... / 1 Sachverhalt

Der Beschwerdeführer wendet sich gegen eine Streitwertentscheidung des LSG Berlin-Brandenburg in einem vertragsarztrechtlichen Eilverfahren. Die Beteiligten zu 2) und zu 3) und Dr. H. führten bis Ende 2002 eine internistische Gemeinschaftspraxis. Nach deren Auflösung setzte die Kassenärztliche Vereinigung Berlin (Beteiligte zu 5) das Individualbudget aller drei Ärzte auf jewe...mehr

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ZErb 7/2013, Nichtigkeit ei... / Aus den Gründen

Die Beschwerden der Beteiligten zu 1 und 6 sind zulässig. Sie führen zur Aufhebung der amtsgerichtlichen Entscheidung. Zu Unrecht ist das Nachlassgericht zu dem Schluss gelangt, dass sich die Erbfolge aufgrund des Testaments vom 28.12.2010 bestimmt und die Beteiligten zu 1 und 9 Erben des Erblassers zu je 1/2 sind. Maßgeblich für die Erbfolge ist das notarielle Testament vom...mehr

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AGS 07/2013, Notarkosten nach dem neuen GNotKG. Einführung – Berechnungsbeispiele – Synopse. Von Notarass. Dr. Christian Fackelmann, M.St. (Oxford). Verlag Nomos, Baden-Baden 2013, 547 S., broschiert. 28,00 EUR.

Es gibt Kommentar- oder Buchbesprechungen, die sind eine – durchaus angenehme und notwendige – Pflichtübung. Dies gilt für jene Klassiker des Anwalts- oder Notarrechts, die schon seit vielen Jahren die berufliche Tätigkeit prägen und durch Neuauflagen dafür sorgen, dass man immer up to date ist. Bei aller Dankbarkeit für solche Werke freut es dann aber gleichwohl, wenn ein Ne...mehr

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ZFS 6/2013, Ersatzfähigkeit... / 2 Aus den Gründen:

"Dieses Rechtsmittel betrifft die Streitfrage, ob der Geschädigte bei (fiktiver) Schadensabrechnung auf Reparaturkostenbasis die im Rahmen einer tatsächlich erfolgten Ersatzbeschaffung angefallene Umsatzsteuer, begrenzt auf die bei einer Reparatur entstehende Umsatzsteuer, verlangen kann, wenn er die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands durch Anschaffung eines höher...mehr

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AGS 07/2013, Nicht durchgef... / 1 Aus den Gründen

Die als aus eigenem Rechts der Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers gem. § 32 RVG gegen die Verfahrenswertfestsetzung mit dem Ziel einer Heraufsetzung des Verfahrenswertes für den Versorgungsausgleich eingelegte Beschwerde ist zulässig (§§ 59 Abs. 1, 57 Abs. 3, 5; 55 FamGKG) und führt auch in der Sache zur Festsetzung eines Wertes für das Versorgungsausgleichsverfah...mehr

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AGS 07/2013, Kosten eines P... / 2 Aus den Gründen

Das zulässige Rechtsmittel bleibt ohne Erfolg. Die zur Kostenfestsetzung angemeldete Kostenrechnung des Architekturbüros B. & L. weist keinen innerprozessualen gutachterlichen Bezug auf, sondern ist dem Bereich der von der Partei allein zu tragenden Kosten zuzurechnen. Soweit die Beklagte nach eigenem Vortrag über kein eigenes Personal verfügt, sondern im Rahmen der von ihr b...mehr

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AGS 07/2013, Umfang der Ang... / 2 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde der Landeskasse ist kraft Zulassung nach §§ 55 Abs. 4, 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. 33 Abs. 6 RVG zulässig. In der Sache hat das Rechtsmittel jedoch keinen Erfolg; die angefochtene Entscheidung des LG Magdeburg beruht nicht auf einer Verletzung des Rechts i.S.v. §§ 546, 547 ZPO analog. Insbesondere weist die Festsetzung der Gebühren zugunsten des Antragstelle...mehr

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AGS 07/2013, Zulässigkeit d... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 68 Abs. 1 S. 1 GKG statthafte und auch im Übrigen zulässige (§ 68 Abs. 1 S. 3, § 63 Abs. 3 S. 2 GKG) Beschwerde der Klägerin hat auch in der Sache Erfolg. 1. Die Beschwerde ist zulässig. a) Wie sich aus dem klarstellenden Schriftsatz vom 20.2.2013 ergibt, ist die Beschwerde namens und im Auftrag der Klägerin eingelegt worden. Auf die entsprechende Rüge der Beklagten...mehr

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ZFS 6/2013, Anfall, Höhe un... / 3 Anmerkung:

Der BGH hat sein Urteil nach den jeweiligen Rechtsmitteln der Parteien aufgebaut, so dass an sich sachlich zusammengehörende Gründe getrennt abgehandelt wurden. Im Ergebnis kann dem Urteil des BGH zugestimmt werden. 1. Abgrenzung zum Schreiben "einfacher Art" Zu Recht stellt der BGH nach dem insoweit eindeutigen Wortlaut der Nr. 2302 VV RVG auf den dem Anwalt erteilten Auftrag...mehr

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FF 07/2013, Anpassung einer... / 2 Gründe:

[7] Die Revision hat teilweise Erfolg. [8] Auf das Verfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis zum 31.8.2009 geltende Prozessrecht anzuwenden, weil das Verfahren vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (vgl. Senatsbeschl. v. 3.11.2010 – XII ZB 197/10, FamRZ 2011, 100 Rn 10). I. [9] Das Berufungsgericht hat auf der Grundlage der von ihm getroffenen Feststellunge...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / IX. Kosten und Rechtsbehelfe

1. Kosten Rz. 1067 Für das Verfahren fallen keine besonderen Gerichtsgebühren an, also auch nicht die Gebühr für die Anordnung der Zwangsverwaltung Nr. 2220 KVGKG. Auch der Anwalt des Antragstellers oder des Erstehers erhält neben den im Verfahren der Zwangsversteigerung bereits verdienten Gebühren (Nr. 3311 VVRVG) keine besondere Gebühr. 2. Rechtsbehelfe Rz. 1068 Wurde der Ers...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 2. Rechtsbehelfe

Rz. 1068 Wurde der Ersteher zum Antrag nicht gehört, hat er gegen die Anordnung der Verwaltung Erinnerung nach § 766 ZPO: Anderenfalls sofortige Beschwerde.[28] Der Antragsteller hat gegen die Ablehnung seines Antrags ebenfalls sofortige Beschwerde. Anordnung oder Verweigerung von Maßnahmen des Gerichts (z.B. Anweisungen an den Verwalter) können vom Betroffenen mit Erinnerun...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / VII. Rechtsbehelfe

Rz. 1084 Der Überleitungsbeschluss wird im Termin verkündet. Dennoch muss er dem Schuldner zugestellt werden, im Falle der Ablehnung auch dem Gläubiger.[33] Alle Betroffenen haben hiergegen sofortige Beschwerde, da es sich um eine selbstständige Zwischenentscheidung i.S.d. § 95 ZVG handelt. Ist bereits Zwangsverwaltung angeordnet, wird der Beschluss auch dem Verwalter zugeste...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 4. Rechtsbehelfe und Kosten

Rz. 119 Bezüglich der Rechtsbehelfe gegen die Anordnung der Zwangsverwaltung ergeben sich keine Besonderheiten. Die Ablehnung eines vorgeschlagenen Institutsverwalters (z.B. als ungeeignet) wird vom vorschlagenden Institut mit sofortiger Beschwerde angegriffen. Gläubiger, Schuldner und die übrigen Beteiligten rügen die getroffene Auswahl mit sofortiger Beschwerde, wenn sie vo...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / V. Rechtsbehelfe

1. Mögliche Rechtsbehelfe Rz. 98 Der Gläubiger hat gegen die Ablehnung seines Antrags auf Zwangsverwaltung die sofortige Beschwerde mit Abhilfemöglichkeit (§§ 793, 572 Abs. 1 ZPO, § 11 Abs. 1 RPflG). Wurde der Antrag nur wegen zu vollstreckender Kosten abgewiesen, ist § 567 Abs. 2 ZPO zusammen mit § 11 Abs. 2 RPflG zu beachten, also:mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 1. Mögliche Rechtsbehelfe

Rz. 98 Der Gläubiger hat gegen die Ablehnung seines Antrags auf Zwangsverwaltung die sofortige Beschwerde mit Abhilfemöglichkeit (§§ 793, 572 Abs. 1 ZPO, § 11 Abs. 1 RPflG). Wurde der Antrag nur wegen zu vollstreckender Kosten abgewiesen, ist § 567 Abs. 2 ZPO zusammen mit § 11 Abs. 2 RPflG zu beachten, also:mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 6. Rechtsbehelfe und Kosten

Rz. 134 Bezüglich der Anordnung der Verwaltung oder deren Ablehnung sind die allgemeinen Rechtsbehelfe gegeben (siehe § 1 Rn 98 ff.): Der Schuldner, der nach Anhörung seine Zustimmung zur Verwalterbestellung gegeben hat und doch nicht bestellt wurde, hat hiergegen die sofortige Beschwerde. Der Gläubiger und die angehörten Institute können ebenfalls mit sofortiger Beschwerde e...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 3. Rechtsbehelfe gegen den Kostenansatz

Rz. 104 Gerichtskosten werden beim Gericht berechnet und angesetzt und von der Landesjustizkasse gemäß diesem Ansatz eingefordert. Einwendungen gegen den Kostenansatz sind daher immer beim Gericht, nie bei der Kasse, anzubringen. Rz. 105 Gegen den Kostenansatz ist Erinnerung (§ 66 Abs. 1 GKG) zulässig. Da der Kostenansatz durch den Kostenbeamten erfolgt (der abhelfen könnte),...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 2. Die Entscheidung im Termin

Rz. 352 Sodann verliest das Gericht den vorläufigen Teilungsplan und stellt an die Beteiligten (nicht den Verwalter) die Frage, ob gegen diesen Plan Widersprüche erhoben werden. Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Rz. 353mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 2. Die Entscheidung des Gerichts

Rz. 930 Die früher obligatorische Anhörung des Gläubigers und des Schuldners ist nicht mehr ausdrücklich vorgeschrieben, dürfte jedoch regelmäßig geboten sein. Wurde über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet, sollten Schuldner und Insolvenzverwalter gehört werden. Rz. 931 Vergütung und Auslagen sind grundsätzlich nach Betrag (getrennt) und unter Ausweis...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 1. Die Ausgangslage

Rz. 418 Mit dem Zuschlag wird der Ersteher Eigentümer des Grundstücks und der mitversteigerten Gegenstände (§ 90 ZVG), falls der Zuschlag nicht im Beschwerdeweg aufgehoben wird. Sein Eigentum ist also zwischen Zuschlag und Rechtskraft "temporär in der Schwebe" (Eickmann)[303] und dieses Eigentum gilt als nie erworben, wenn der Beschluss rechtskräftig aufgehoben wird. Insowei...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 3. Grenzen der Befugnis

Rz. 711 Es versteht sich von selbst, dass der Verwalter nicht zur Prozessführung befugt ist, wenn es sich um einen Rechtsstreit des Schuldners handelt, welcher die Verwaltung nicht berührt. Er kann aber auch kein Rechtsmittel des Schuldners zurücknehmen, wenn zwar der beschlagnahmte Gegenstand betroffen ist, die ordnungsgemäße Verwaltung und Nutzung des Gegenstandes aber vom...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 1. Kosten

Rz. 1067 Für das Verfahren fallen keine besonderen Gerichtsgebühren an, also auch nicht die Gebühr für die Anordnung der Zwangsverwaltung Nr. 2220 KVGKG. Auch der Anwalt des Antragstellers oder des Erstehers erhält neben den im Verfahren der Zwangsversteigerung bereits verdienten Gebühren (Nr. 3311 VVRVG) keine besondere Gebühr.mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 2. Noch nicht geerntete Früchte

Rz. 172 Die Erzeugnisse, welche geerntet (vom Grundstück getrennt) werden, nachdem das Grundstück beschlagnahmt wurde, sind beschlagnahmt, da sie zum Zeitpunkt der Beschlagnahme noch wesentliche Bestandteile waren. Die damals eingetretene Beschlagnahme endet jedoch mit der Ernte kraft Gesetzes, wenn diese Früchte durch die Ernte in das Eigentum eines anderen als des Eigentüm...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 2. Zuständigkeit

Rz. 100 Über die sofortige Beschwerde entscheidet das Landgericht. Für die Zurückweisung der Beschwerde gegen die Anordnung (bzw. den Beitritt) oder gegen die Ablehnung einer solchen Anordnung erhebt das Landgericht gemäß Nr. 2240 KVGKG eine Festgebühr von 100 EUR. Rz. 101 Gegen die Entscheidung des Landgerichts ist Rechtsbeschwerde (§ 574 ZPO) zulässig, wenn diese vom Landger...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / IV. Verfahren

Rz. 379 Das ZVG geht davon aus, dass kein zweiter Verteilungstermin stattfindet. Einmal ist dies grundsätzlich nicht vorgesehen. Außerdem soll im Verteilungstermin der Plan "für die ganze Dauer des Verfahrens" aufgestellt werden und schließlich geht das Gesetz nicht von einer Planänderung, sondern nur von der Änderung der gerichtlichen Anordnung aus – und diese kann durch Be...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / IV. Kosten

Rz. 95 Für die Entscheidung über den Antrag auf Anordnung der Zwangsverwaltung oder der Zulassung eines Beitritts erhebt das Gericht eine Pauschalgebühr von 50 EUR (Nr. 2220 KVGKG) zuzüglich der Zustellungsauslagen (Nr. 9002 KVGKG). Diese Gebühr ist also wertunabhängig und fällt auch bei Abweisung des Antrags an (zu weiteren Verfahrenskosten und zu den Kosten einer Beschwerd...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 3. Maßnahmen des Gerichts

Rz. 539 Das Gericht kann gegenüber dem Zwangsverwalter aus gegebenem Anlass Maßnahmen ergreifen, um die ordnungsgemäße Abwicklung der Verwaltung sicherzustellen. Vorgesehen ist (§ 153 Abs. 2 ZVG): Rz. 540mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 4. Ende der Prozessführungsbefugnis

Rz. 725 Die allgemein vertretene Auffassung, die Prozessführungsbefugnis (einschließlich der Passivlegitimation) ende mit der Aufhebung des Verfahrens, ist erläuterungsbedürftig. Richtig ist, dass sie grundsätzlich mit dem Wegfall der Beschlagnahme als Grundlage des Verwaltungsrechtes (§ 152 Abs. 1 ZVG) endet. Rz. 726 Es ist also stets die Frage aufzuwerfen, wann die Beschlag...mehr