Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4 Rechtsschutz bei Vollstreckungsmaßnahmen gegen Dritte

Rz. 18 Für Einwendungen von dritten Personen, die nicht Vollstreckungsschuldner i. S. d. § 253 AO sind, enthalten §§ 262, 293 AO abschließende Sonderregelungen für die Vollstreckung wegen einer Geldforderung. Wird der Gegenstand eines Dritten gepfändet, kann dieser grundsätzlich keinen Einspruch gegen die Vollstreckung erheben, sondern muss nach § 262 AO seine die Veräußerun...mehr

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Umwandlungen: Rechnungslegung / 2.2.1 Inländische Rechtsträger

Rz. 5 Unter den Anwendungsbereich des UmwG fällt grundsätzlich ein Großteil der Rechtsformen des inländischen Rechts. Allerdings sind einem Teil der Rechtsformen einzelne Umwandlungsformen verwehrt. Sie können nur in begrenzten Spezialbereichen als Rechtsträger i. S. d. UmwG fungieren. Einen Überblick über die vom UmwG erfassten Rechtsträger und deren Handlungsspielräume lie...mehr

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Anhang nach HGB / 3.2.2.2 Personalaufwand

Rz. 193 Angabe des Personalaufwands bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens (§ 285 Nr. 8b HGB) Ebenso (vgl. Rz. 192) ist im Anhang der Personalaufwand des Geschäftsjahrs, gegliedert nach § 275 Abs. 2 Nr. 6 HGB, anzugeben, Unterteilung in Löhne und Gehälter (Nr. 6a GKV) einerseits, in soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung (Nr. 6b GKV) and...mehr

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Anhang nach HGB / 3.2.3 Ergebnisverwendung

Rz. 211 Gemäß § 275 HGB endet das gesetzliche Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung mit dem Posten "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag". Was mit dem erzielten Ergebnis geschehen soll, ergibt sich nicht hieraus. Zwar eröffnet § 268 Abs. 1 HGB allen Kapitalgesellschaften die Möglichkeit, die Bilanz auch unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen Verwen...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.1.1 Anwendungsbereich

Rz. 65 Der Anwendungsbereich des UmwStG umfasst Umwandlungen von Personengesellschaften und Körperschaften i. S. d. UmwG, der SE- und der SCE-Verordnung sowie weiterer analoger ausländischer Umwandlungsvorschriften – allerdings nicht in Gänze und nicht abschließend. Über das UmwStG hinausgehende Regelungen mit steuerneutralem Charakter (z. B. die Anwachsung, Realteilung oder...mehr

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Anhang nach HGB / 1.2 Zweck des Anhangs

Rz. 4 Wie unter Abschn. 1.1 ausgeführt, hat der Anhang die Aufgabe, zusammen mit Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln.[1] Damit dient der Anhang im besonderen Maße der Informationsvermittlung. Maßstab ist...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.3.4 Besonderheiten bei grenzüberschreitender Verschmelzung

Rz. 173 Grundsätzlich gelten die Ausführungen zu Verschmelzungen auf eine Personengesellschaft entsprechend. Hierzu wird auf die Ausführungen unter Rz. 115 ff. verwiesen. Nachfolgende Ausführungen betreffen ergänzend nur die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften. Rz. 174 Besonderheiten können sich dann ergeben, wenn der Vergleichbarkeitstest scheitert, so z. B. wenn es sich...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.3.1 Bilanzierung und Behandlung beim übertragenden Rechtsträger

Rz. 124 Die bereits im Rahmen der Verschmelzung von Kapitalgesellschaften auf Personengesellschaften erläuterte Fiktion der steuerlichen Rückwirkung (vgl. Rz. 67) gilt ebenfalls für die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus entspricht die steuerliche Behandlung in Grundzügen der Verschmelzung von Kapitalgesellschaften auf Personengesellschaften. Nachfolgend ...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.3.3 Behandlung bei den Gesellschaftern des übertragenden Rechtsträgers

Rz. 169 Nach § 13 Abs. 1 UmwStG gelten die zum Betriebsvermögen gehörenden Anteile an der übertragenden Körperschaft als zum gemeinen Wert veräußert. Die an ihre Stelle tretenden Anteile (Surrogation) gelten entsprechend als mit diesem Wert angeschafft. Es handelt sich um ein Tauschgeschäft mit voller Aufdeckung der stillen Reserven i. S. d. § 6 Abs. 6 EStG.[1] Wirksam wird ...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 2.2 Verschmelzungsvertrag

Rz. 4 Für den Verschmelzungsvertrag besteht grundsätzlich das Erforderniss der notariellen Beurkundung, § 6 UmwG, allerdings wird dieser Formmangel durch Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister geheilt. Der Verschmelzungsvertrag hat nach Maßgabe der §§ 5 und 29 UmwG sowie bei Verschmelzung unter Beteiligung von Personengesellschaften auch nach Maßgabe von § 40 UmwG f...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 3 Vollstreckung gegen Exterritoriale und Soldaten

Rz. 6 Keine Vollstreckungsschuldner können Exterritoriale sein.[1] Zu diesen Exterritorialen sind vor allem Diplomaten zu zählen, da diese nach dem die Rechte von Diplomaten regelnden Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen v. 18.4.1961[2] und dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen v. 24.4.1963[3] weitgehend von Steuern befreit sind.[4] Rz. 7 Gege...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 1 Anwendungsbereich

Rz. 1 Eine Regelung analog zu § 255 AO fand sich bereits in § 202 Abs. 8 RAO, die allerdings weniger differenziert ausgestaltet war, sondern allgemein den Einsatz von Zwangsmitteln gegen Behörden für unzulässig erklärte.[1] Zu beachten ist, dass sich die Einschränkungen, die § 255 AO bei der Vollstreckung gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts macht, nur auf die ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 2 Beschränkungen der Vollstreckung

Rz. 2 § 255 AO schränkt die Vollstreckungsmöglichkeiten gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts ein. Begründet wird dies damit, dass diese juristischen Personen letztlich nicht wie jeder andere Vollstreckungsschuldner angesehen werden können, da sie auch öffentliche Aufgaben wahrnehmen, deren Durchführung nicht gefährdet werden soll.[1] Zudem ist es als allgemeine...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 2.7.2 Rechtsfolgen der Eintragung

Rz. 26 Die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers zieht gem. § 20 UmwG nachstehende Rechtsfolgen nach sich: Übergang des Vermögens der übertragenden Rechtsträger (inkl. Verbindlichkeiten) auf den übernehmenden Rechtsträger. Automatisches Erlöschen der übertragenden Rechtsträger. Die Anteilsinhaber der übertragenden Rechtsträger w...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.2.2 Bilanzierung und Behandlung beim übernehmenden Rechtsträger

Rz. 91 Übernahmebilanz Eine Übernahmebilanz ist in den Fällen zur Aufnahme grundsätzlich nicht erforderlich, da die Verschmelzung einen laufenden Geschäftsvorfall darstellt. Etwas anderes gilt, wenn der Gewinn der Personengesellschaft bis zum Übertragungsstichtag nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt wurde.[1] Die Abbildung des Vermögenszugangs im nächsten regulären Jahresabschluss ...mehr

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Anhang nach HGB / 2.2.1.3 Zusatzangaben zu den Bewertungsmethoden

Rz. 89 Das HGB enthält für den Anhang eine Reihe von Angabepflichten zu speziellen Bewertungsfragen. Grundsätzlich gehören auch diese Angaben zur Erläuterung der Bewertungsmethoden gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB. Die z. T. im Anschluss an die Richtlinie 2013/34/EU erfolgte ausdrückliche gesetzliche Nennung soll sicherstellen, dass die betreffenden Angaben erfolgen und nicht et...mehr

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Anhang nach HGB / 5.1.1 Persönlicher und zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 248 Gem. § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG haben Steuerpflichtige, die den Gewinn nach §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 oder 5a EStG ermitteln, neben dem Inhalt der Bilanz auch den Inhalt der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln.[1] Diese Verpflichtung gilt rechtsform- und größenklassenunabhängig für alle Steuerpflichti...mehr

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Umwandlungen: Rechnungslegung / 1 Grundlegendes

Rz. 1 Dem Grundsatz der gesellschaftsrechtlichen Wahlfreiheit bezüglich der Ausgestaltung der Zusammenfassung von Sachwerten, Kapital sowie Humankapital zur ertragbringenden Leistung in Form einer Unternehmung folgend, steht den Eigentümern einer Unternehmung die Wahl der rechtlichen Ausgestaltung der unternehmerischen Tätigkeit in weiten Grenzen frei. Der Ausübung einer unt...mehr

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Anhang nach HGB / 2.2.1.2 Bewertungsmethoden

Rz. 58 Allgemeines Unter Bewertungsmethode, einschließlich der Abschreibungsmethoden,[1] im Sinne des Gesetzes ist jedes planmäßige, definierte Verfahren zur Ermittlung eines Wertansatzes zu verstehen.[2] Der Begriff "Bewertungsmethode" umfasst 2 Bereiche, die beide der Angabepflicht unterliegen: Zunächst einmal geht es um die im Gesetz ausdrücklich genannten Bewertungswahlrech...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang nach HGB / 3.1.1.1 Anlagevermögen

Rz. 123 Darstellung des Anlagespiegels (§ 284 Abs. 3 Sätze 1- 3 HGB) Das Gesetz verlangt, dass im Anhang die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens darzustellen ist.[1] Darüber hinaus sind zu den Abschreibungen des Geschäftsjahrs gesondert die folgenden Angaben zu machen:[2] die Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe zu Beginn und Ende des Geschäftsjahrs, die im Lau...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang nach HGB / 1.3.5 Übersicht über die gesetzlichen Angabepflichten

Rz. 16 In der folgenden Übersicht sind die von allen Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co. vorzunehmenden Angaben mit "KMG" (K = kleine, M = mittelgroße und G = große Kapitalgesellschaft), die nur von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften (und entsprechend großen Kapitalgesellschaften & Co.) vorzunehmenden Angaben mit "MG" und die nur von großen Kapit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / h) Sonderbetriebsausgabenabzug bei Auslandsbezug (§ 4i EStG)?

Die in § 4i S. 1 EStG verwendeten Begriffe "Steuerbemessungsgrundlage" und "Minderung" dieser Steuerbemessungsgrundlage sind aus dem Verständnis des nationalen Rechts zu entwickeln. Daher mindern Schuldzinsen, die auf konzerninternen Transaktionen beruhen, bei der sog. vollkonsolidierenden Gruppenbesteuerung nach niederländischem Recht nicht die ausländische Steuerbemessungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hausrecht / 2 Hausrecht gegenüber Betriebsratsmitgliedern

Der Betriebsrat darf ohne Erlaubnis des Arbeitgebers alle Räume des Betriebs betreten, soweit dem nicht unumgängliche Notwendigkeiten des Betriebsablaufs oder zwingende Sicherheitsvorschriften entgegenstehen. Das Hausrecht des Arbeitgebers ist insoweit eingeschränkt. Verbietet der Arbeitgeber dennoch dem Betriebsrat das Betreten der Räume, kann er sich wegen Behinderung der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Annahmeverzug / 2 Rechtsfolgen

Der Arbeitnehmer kann die vereinbarte Bruttovergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Die Höhe des Verzugslohns wird nach dem Lohnausfallprinzip berechnet, sodass u. U. auch Überstundenvergütung zu zahlen ist[1], weil der Arbeitnehmer so gestellt werden muss, als hätte er während des Annahmeverzugs weitergearbeitet. Das kann bedeuten, dass der Auszubil...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unständig Beschäftigte / 6.2 Einrichtung von Gesamtbetrieben für mehrere Einzelbetriebe

Werden für mehrere Einzelbetriebe Gesamtbetriebe errichtet, um einen Teil der Arbeitgeberfunktion der Einzelbetriebe zu übernehmen (beispielsweise damit die unständig Beschäftigten den einzelnen Firmen auf Anforderung durch den Gesamtbetrieb zur Arbeitsleistung zugeteilt werden), haben diese für die unständig Beschäftigten die Arbeitgeberpflichten zu übernehmen. Dazu zählen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abzugsfähigkeit von Aufwend... / e) Künstliche Befruchtung/Ersatzmutterschaft/Geschlechtsumwandlung

Künstliche Befruchtung: Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung unter Verwendung von gespendeten Eizellen im Ausland können nicht als agB abgezogen werden, weil die Behandlung nicht mit dem deutschen Gesetz zum Schutz von Embryonen (ESchG) vereinbar ist. Denn nach deutschem Recht ist die künstliche Befruchtung mit Hilfe einer Eizellenspende – d.h. eine künstliche Befruc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / g) Beiträge zur Instandhaltungsrückstellung bei bilanzierenden Eigentümern

Ein bilanzierender Gewerbetreibender, dem eine Eigentumswohnung gehört und der Zahlungen in eine von der Wohnungseigentümergemeinschaft gebildete Instandhaltungsrückstellung geleistet hat, ist verpflichtet, seine Beteiligung an der Instandhaltungsrückstellung mit dem Betrag der geleisteten und noch nicht verbrauchten Einzahlungen zu aktivieren. Denn aktivierungspflichtig sin...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hausrecht / Zusammenfassung

Begriff Unter Hausrecht ist die Gesamtheit der rechtlich geschützten Befugnisse zu verstehen, über Wohnung, Geschäftsräume und befriedetes Besitztum tatsächlich frei zu verfügen, andere am widerrechtlichen Eindringen zu hindern und jedermann, der ohne Befugnis darin verweilt, zum Verlassen zu zwingen. Inhaber des Hausrechts muss nicht der Eigentümer selbst sein. Auch Besitzr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hausrecht / 3 Hausrecht gegenüber Gewerkschaftsvertretern

Eine Gewerkschaft ist dann im Betrieb vertreten, wenn ihr mindestens ein Arbeitnehmer des Betriebs angehört, der nicht leitender Angestellter i. S. d. § 5 Abs. 3 BetrVG ist. Den Beauftragten der Gewerkschaften steht nach § 2 Abs. 2 BetrVG ein Zutrittsrecht zu dem Betrieb und den Arbeitsplätzen nach Unterrichtung des Arbeitgebers oder seines Vertreters zu. Insoweit ist das Hau...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aushilfskräfte / 3 Anwendung des Arbeitsrechts

Die allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen gelten auch für Aushilfskräfte, weil sie echte Arbeitnehmer sind. Allerdings gibt es einige arbeitsrechtliche Gesetze, die eine gewisse Mindestdauer des Arbeitsverhältnisses vorschreiben, bevor die in ihnen vorgesehenen Rechte entstehen (z. B. § 8 BetrVG; § 5 Abs. 1 BUrlG: Urlaubsanspruch setzt ein Monat bestehendes Arbeitsverh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unständig Beschäftigte / 2 Lohnsteuerpauschalierung bei kurzfristiger Beschäftigung

Die Lohnsteuer kann mit 25 % pauschaliert werden, wenn: die Aushilfstätigkeit über 18 zusammenhängende Arbeitstage nicht hinausgeht und dabei der durchschnittliche Stundenlohn 19 EUR (bis 2022: 15 EUR) und der durchschnittliche Tagesverdienst 150 EUR (bis 2022: 120 EUR) nicht übersteigt.[1] Prüfung der Lohngrenzen Bei einem unvorhersehbaren, plötzlich erforderlich gewordenen Eins...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.1 Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Die ­Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder GdbR) ist die Grundform aller Personengesellschaften. Zum Einsatz kommt diese Gesellschaftsform bei Inhabern kleinerer Gewerbebetriebe, deren Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert (§ 1 Abs. 2 HGB). Hierunter fallen z. B. Einzelhändler, Gastwirte oder Handel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter / 1.4 Rechte der Gesellschafter

Auch die Rechte der Gesellschafter sind je nach Rechtsform der Gesellschaft unterschiedlich, sowohl im Umfang als auch in der Ausgestaltung im Einzelnen. Deshalb wird insoweit ergänzend zu den nachfolgenden Grundsätzen auf die Ausführungen zur jeweiligen Rechtsform verwiesen. 1.4.1 Ergebnisbeteiligung Ein primäres Recht des Gesellschafters ist der Anspruch auf einen Gewinnante...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaftsrechtliche Neu... / 5 Geltung des neuen Rechts

Das MoPeG mit seinen Änderungen trat grundsätzlich am 1.1.2024 in Kraft. Nur einige gesetzestechnische Änderungen sind bereits am Tag nach der Verkündung des MoPeG in Kraft getreten. Zunächst war als Datum der 1.1.2023 vorgesehen. Der spätere Zeitpunkt war insbesondere durch die erforderlichen technischen Vorarbeiten zu dem Gesellschaftsregister bedingt.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.1.1 Vorteile

Einfache Gründung, ohne dass ein Mindestkapital erforderlich ist. Keine Eintragungspflicht im Handelsregister. Recht flexible Handhabung dank vieler Anpassungsmöglichkeiten an den individuellen Bedarf. Jeder Gesellschafter kann die Geschäftsführung und Vertretung der GbR ausüben.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaftsrechtliche Neu... / 2 Anpassungsbedarf

Bisher hatte der Gesetzgeber auf die Rechtsprechung nur punktuell reagiert (z. B. zur Sicherung des Grundstücksverkehrs § 899a BGB und § 47 Abs. 2 GBO). Um dem sich wandelnden Bedarf gerecht zu werden, hat sich der Gesetzgeber entschlossen, das Recht der GbR grundlegend zu überarbeiten und neu zu regeln. Diese Überarbeitung fand ihren Abschluss in den Änderungen des Gesetzes...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter / 1.4.1 Ergebnisbeteiligung

Ein primäres Recht des Gesellschafters ist der Anspruch auf einen Gewinnanteil. In der Praxis wird die Verteilung des Gewinns im Allgemeinen am Schluss jedes Geschäftsjahrs erfolgen (§ 718 BGB). Hierbei gilt der Grundsatz, dass jeder Gesellschafter einen Anteil am Gewinn und Verlust entsprechend dem vereinbarten Beteiligungsverhältnis erhält (§ 709 Abs. 3 Satz 1 BGB). Oftmal...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vereine (gemeinnützige) / 1 Abgrenzung unternehmerischer und nichtunternehmerischer Bereich

Das Unternehmen (auch bei Vereinen) umfasst die gesamte unternehmerische Tätigkeit.[1] Bei Vereinen gehört zu dieser unternehmerischen Tätigkeit: Vermögensverwaltung; Zweckbetrieb; wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Die meisten Vereine haben einen unternehmerischen und einen nichtunternehmerischen Bereich. Nur wenige Vereine sind ausschließlich nichtunternehmerisch tätig. Dies w...mehr

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Gesellschaftsrechtliche Neu... / 3 Kernziele

Der Gesetzgeber verfolgt im Wesentlichen 5 Ziele: die Konsolidierung des Rechts der GbR, die Modernisierung des Rechts der Personengesellschaften, eine Behebung des Publizitätsdefizits der GbR, die Flexibilisierung der Haftungsverhältnisse von Angehörigen Freier Berufe und die Herstellung von Rechtssicherheit zu Beschlussmängelstreitigkeiten bei Personenhandelsgesellschaften. Um d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 4 Vollstreckung bei nachträglicher Rechtsfähigkeit

Rz. 9 Mit dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz[1] wurde § 267 Abs. 2 AO zum Zwecke der Anpassung an die durch das MoPeG eingeführten Rechtsänderungen neu eingefügt. Der Absatz 2 bestimmt insbesondere die Zulässigkeit der Vollstreckung in das Vermögen einer rechtsfähigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts i. S. v. § 705 Abs. 2 BGB, wenn bereits ein vollstreckungsfähiger Verwalt...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 2.1 Lieferungen und sonstige Leistungen

Alle Umsätze aus dem unternehmerischen Bereich, die im Inland gegen Entgelt erbracht werden, sind steuerbare Umsätze. Hierunter fallen z. B. Eintrittsgelder; Startgelder; Erlöse aus dem Verkauf von Speisen, Werbeartikeln, Turnierzeitungen, Festschriften, Sportartikeln, Vermietungs- und Verpachtungseinnahmen, Werbeeinnahmen, Lotterieeinnahmen, Beherbergungsumsätze, Theaterumsätze, Einnahme...mehr

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Gesellschaftsrechtliche Neu... / Zusammenfassung

Auf Basis des sog. Mauracher Entwurfs ist ein Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsmodernisierungsgesetz – MoPeG) erstellt und verabschiedet worden. Vor allem für die Rechtsform der GbR sind darin umfangreiche Änderungen enthalten. Doch auch für andere Personengesellschaften gibt es einige Neuerungen, die jedoch im Wesentlichen erst...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.2 Offene Handelsgesellschaft

Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Handelsgesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist. Damit kann die OHG als Rechtsform für eine handeltreibende Gesellschaft gewählt werden. Auch gemeinsam tätige Kleingewerbetreibende können die OHG als Rechtsform wählen und sich in das Handelsregister eintragen las...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Allgemeines, A... / 4.2 Rechtsstellung des Betriebsratsvorsitzenden

Der Betriebsratsvorsitzende vertritt den Betriebsrat im Rahmen seiner Beschlüsse.[1] Seine Rechtsstellung unterscheidet sich daher deutlich von der des Geschäftsführers einer GmbH, dessen Rechtshandlungen nach außen wirksam sind, obwohl sie gegen interne Bindungen verstoßen. Hinweis Beschlussfassung des BR ist stets die Grundlage für den BR-Vorsitzenden In der betrieblichen P...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaftsrechtliche Neu... / 4.5 Gesellschafterbeschlüsse

In der Praxis kommt es immer wieder zu fehlerhaften Gesellschafterbeschlüssen. Um die Rechtssicherheit zu erhöhen, wurde im HGB ein am Aktienrecht orientiertes Beschlussmängelrecht eingeführt. Ein Mangel in einem gefassten Beschluss muss durch eine gegen die Gesellschaft gerichtete Anfechtungsklage innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden. Nur soweit ein Besch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter / 2.2 Mitunternehmerschaft

Eine Besonderheit betrifft die Ermittlung der Einkünfte einer Personengesellschaft. Es gelten zunächst die gleichen Regeln wie für ein Einzelunternehmen. Soweit die Personengesellschaft jedoch steuerlich als sog. Mitunternehmerschaft zu werten ist, gehören zum steuerlichen Gewinn auch die sog. Sondervergütungen (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG). Dazu rechnen insbesondere Vergü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 267 AO regelt die Zwangsvollstreckung in das Vermögen von Personenvereinigungen, Zweckvermögen und sonstigen einer juristischen Person ähnlichen Gebilde nach der AO und zieht damit die notwendige Konsequenz aus der Steuerrechtsfähigkeit und Steuerpflicht dieses Adressatenkreises. Ein nicht rechtsfähiges Gebilde hat nach bürgerlichem Recht grds. kein Vermögen, in das ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 2.1 Nicht rechtsfähige Personenvereinigungen

Rz. 3 Der Begriff "nicht rechtsfähige Personenvereinigungen" umfasst die Gebilde, die zwar keine juristischen Personen sind, aber am Rechtsverkehr teilnehmen und steuerliche Rechte erwerben bzw. Verpflichtungen eingehen können.[1] In Betracht kommen hierbei namentlich der nicht rechtsfähige Verein [2], die OHG und die KG, die Partnerschaftsgesellschaft und die Europäische wir...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter / Zusammenfassung

Begriff Eine der Voraussetzungen für das Bestehen einer Gesellschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer Personen – der Gesellschafter. Damit ist der Gesellschafter die Grundlage jeder Gesellschaft. Die Gesellschafter schließen sich zu einem erlaubten Zweck zusammen und verpflichten sich, diesen gemeinsamen Zweck zu erreichen bzw. diesen zu fördern (§ 705 Abs. 1 BGB). Jede natü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter / 1.4.2 Kontrolle

Eng mit dem Gewinnanspruch verbunden ist das Kontrollrecht des Gesellschafters. Dies ist insbesondere für diejenigen der Gesellschafter von großer Bedeutung, die von der Geschäftsführung ausgeschlossen sind. Es eröffnet ihnen den Zugang zu den Geschäftsbüchern und Papieren der Gesellschaft, woraus sie sich eine Übersicht über den Stand des Gesellschaftsvermögens anfertigen k...mehr