Auf Basis des sog. Mauracher Entwurfs ist ein Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsmodernisierungsgesetz – MoPeG) erstellt und verabschiedet worden. Vor allem für die Rechtsform der GbR sind darin umfangreiche Änderungen enthalten. Doch auch für andere Personengesellschaften gibt es einige Neuerungen, die jedoch im Wesentlichen erst ab dem 1.1.2024 wirksam werden.

Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die Neuregelungen ab 1.1.2024. Umfassende Informationen zum neuen Recht finden Sie im Handbuch Reform des Personengesellschaftsrechts, Ring, 1. Aufl. 2023 (Deutscher Notarverlag).

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