Begriff

Unter Hausrecht ist die Gesamtheit der rechtlich geschützten Befugnisse zu verstehen, über Wohnung, Geschäftsräume und befriedetes Besitztum tatsächlich frei zu verfügen, andere am widerrechtlichen Eindringen zu hindern und jedermann, der ohne Befugnis darin verweilt, zum Verlassen zu zwingen. Inhaber des Hausrechts muss nicht der Eigentümer selbst sein. Auch Besitzrechte, z. B. aus einem Vertrag wie beim Mieter, verschaffen Hausrecht. Im Arbeitsrecht verfügt grundsätzlich der Betriebsinhaber über das Hausrecht, er kann es aber auf leitende Angestellte oder sonstige Arbeitnehmer übertragen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Hausfriedensbruch ist ein Straftatbestand und wird auf Antrag mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe geahndet (§ 123 StGB). Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist Verfassungsrecht (Art. 13 GG). Gegenüber Privatpersonen können die aus dem Eigentum oder berechtigten Besitz hergeleiteten Rechte aus dem BGB geltend gemacht werden.

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