Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 9.4.2 Von § 17 Abs. 2 S. 6 EStG betroffene Anteile (§ 4 Abs. 6 S. 6 Alt. 1 UmwStG)

Rz. 215 Nach § 4 Abs. 6 S. 6 Alt. 1 UmwStG ist ein Übernahmeverlust nicht zu berücksichtigen, soweit bei einer unterstellten Veräußerung der Anteile ein dabei entstehender Verlust nach § 17 Abs. 2 S. 6 EStG nicht zu berücksichtigen wäre. Erfasst werden die Fälle, in denen der Anteilseigner die Anteile nach § 17 Abs. 2 S. 6 Buchst. a EStG innerhalb von 5 Jahren vor der Verschm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 5.3 Nichtberücksichtigung von Verlusten und Zins- bzw. EBITDA-Vortrag (§ 4 Abs. 2 S. 2 UmwStG)

Rz. 99 § 4 Abs. 2 S. 2 UmwStG enthält von dem Grundsatz, dass der übernehmende Rechtsträger in die Rechtsstellung der übertragenden Körperschaft eintritt, eine Ausnahme. Danach gehen verrechenbare Verluste, verbleibende Verlustvorträge, von der übertragenden Körperschaft nicht ausgeglichene negative Einkünfte, ein Zinsvortrag nach § 4h Abs. 1 S. 5 EStG und ein EBITDA-Vortrag...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Übertragung eines Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft

Tz. 76 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Es gelten folgende Besteuerungsgrundsätze: Im Falle der unentgeltlichen Übertragung eines Mitunternehmer-Anteils auf eine gemeinnützige Stiftung realisiert der übertragende Mitunternehmer keinen Gewinn, da die WG mit dem Buchwert anzusetzen sind (§ 6 Abs. 3 Satz 1 EStG und BMF vom 20.11.2019). Das Buchwert-Privileg kann jedoch beansprucht wer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Austritt aus einer Personengesellschaft (Satz 1 Alt. 1): Anwachsung

Rz. 557 [Autor/Stand] Scheidet ein Gesellschafter aus einer Personenhandelsgesellschaft oder einer fortbestehenden GbR aus, wächst sein Anteil am Gesellschaftsvermögen stets den verbleibenden Gesellschaftern zu (§ 738 Abs. 1 Satz 1 BGB – s. Rz. 552). Dadurch erhöht sich der Wert ihrer quotenmäßig veränderten Beteiligungen (s. auch Rz. 27),[2] weil sich das – ggf. um eine Abf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Personengesellschaften

Rz. 205 [Autor/Stand] Soweit BGB-Gesellschaft, OHG und KG – Personenvereinigungen im Sinne dieser Vorschrift[2] – an Vermögensverschiebungen beteiligt sind, vervielfacht sich nach derzeit herrschender Praxis die Zahl der Zuwendungen entsprechend der Zahl ihrer Gesellschafter, die – so der II. BFH-Senat auf dem Boden der traditionellen Gesamthandslehre [3] – anstelle der Gesel...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Formwechsel in eine Personengesellschaft oder eine KGaA

Hinweise: Der nach § 226 UmwG für die gGmbH u. a. mögliche Formwechsel in eine Personengesellschaft hätte eine Verletzung der Vermögensbindung durch die tatsächliche Geschäftsführung zur Folge, die gem. § 63 Abs. 2 i. V. m. § 61 Abs. 3 AO zur rückwirkenden vollen Steuerpflicht für die letzten zehn Jahre führen würde. Aufgrund dieser vorher eintretenden vollen Steuerpflicht wär...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Juristische Personen und Personengesellschaften.

Rn 27 Bei Personengesellschaften liegt eine Gesamtrechtsnachfolge vor im Falle Ihres Erlöschens ohne Liquidation, etwa bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer zweigliedrigen Personengesellschaft und Übernahme der Aktiva und Passiva durch den verbleibenden Gesellschafter, der damit Gesamtrechtsnachfolger der beendeten Gesellschaft wird (BGH NJW 71, 1844; BGHZ 71, 296,...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Verschmelzung auf eine Personengesellschaft

Tz. 3 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Die Verschmelzung einer gGmbH auf eine – nicht gemeinnützige – Personengesellschaft kommt nach Maßgabe des UmwG (§§ 2 ff. UmwG)/UmwStG (§§ 3 ff. UmwStG) in Betracht. Die Verschmelzung auf eine Personengesellschaft, die grds. für gemeinnützige Körperschaften in der Rechtsform der GmbH möglich ist, hätte zur Folge, dass mit der Verschmelzung ein...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / III. Testament des Gesellschafters einer Personengesellschaft

Rz. 161 Grundsätzlich stehen dem Gesellschafter einer Personengesellschaft dieselben erbrechtlichen Gestaltungsmittel zur Verfügung wie dem Einzelunternehmer, weshalb nachstehend hauptsächlich auf ausgewählte Besonderheiten einzugehen ist, die sich aus dem Personengesellschaftsrecht ergeben und bei der Testamentsgestaltung zwingend zu berücksichtigen sind. 1. Nachlasszugehöri...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Verschmelzung auf eine Personengesellschaft, eine andere steuerpflichtige Körperschaft oder eine nach anderen Vorschriften als § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerfreie Körperschaft

Tz. 31 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Die Verschmelzung auf eine Personengesellschaft, eine steuerpflichtige Körperschaft oder eine nach anderen Vorschriften als § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) steuerfreie Körperschaft wäre für den gemeinnützigen e. V., wie in folgender Abbildung aufgeführt, umwandlungsrechtlich möglich. Hinweis: Derartige Verschmelzungen dürften aber keine prak...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / aa) Personengesellschaften

(1) Gesellschaft bürgerlichen Rechts Rz. 28 Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) wurde der Tod des Gesellschafters einer GbR neu geregelt. Bei einer rechtsfähigen GbR führt der Tod eines Gesellschafters gem. § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB zu dessen Ausscheiden. Folge dessen ist die Fortsetzung der Gesellschaft unter den verbleibenden Gesellschafte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Gesellschaftsanteil an einer rechtsfähigen Personengesellschaft.

Rn 39a Der Anteil an einer rechtsfähigen GbR ist pfändbar. Früher folgte dies aus § 859 I aF. Nunmehr ergibt sich aus den §§ 711, 711a BGB die Übertragbarkeit des Gesellschaftsanteils als solchem sowie der Ausschluss der Übertragbarkeit von aus dem Gesellschaftsanteil sich ergebenden Vermögens- und Verwaltungsrechten (BTDrs 19/27635, 203). Die Pfändung des Gesellschaftsantei...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / aa) Personengesellschaften

(1) Erbrechtliche Nachfolgeklauseln Rz. 36 Insbesondere abweichend von § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 130 Abs. 1 Nr. 1 HGB (ggf. i.V.m. § 161 Abs. HGB bei der Kommanditgesellschaft) kann die Rechtsfolge des Ausscheidens des verstorbenen Gesellschafters mit Anwachsung zugunsten der verbleibenden Gesellschafter dergestalt gesellschaftsvertraglich abgeändert werden, dass eine Vererbl...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 5. Vermächtnisweise Zuwendung des Anteils an einer Personengesellschaft

Rz. 170 Da es im deutschen Erbrecht keine dingliche Sonderrechtsnachfolge des Vermächtnisnehmers gibt, geht die Beteiligung an einer Personengesellschaft stets zunächst im Wege der Sonderrechtsnachfolge auf den oder die Erben über. Rz. 171 Praxistipp Bei der Zuwendung eines Personengesellschaftsanteils im Wege des Vermächtnisses muss daher sichergestellt sein, dass nicht nur ...mehr

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§ 14 Vollerbeneinsetzung / 3. Personengesellschaften, nicht eingetragene Vereine, Miterbengemeinschaften

Rz. 39 Soweit eine Personengesellschaft rechtsfähig ist, kann sie auch Erbin werden. Dies gilt unproblematisch für OHGs und KGs, und wohl auch für BGB-Gesellschaften.[35] Auch die Wohnungseigentumsgesellschaft ist rechtsfähig (§ 9a Abs. 1 S. 1 WEG) und kann somit Erbin werden. Nach dem MoPeG gibt es keinen nicht rechtsfähigen Verein mehr (vgl. Verweisung des § 54 Abs. 1 S. 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Vollstreckung in Personenhandelsgesellschaften.

Rn 12 Für die Personenhandelsgesellschaften gilt § 736 nicht. Diese Gesellschaften waren schon immer parteifähig (§§ 124 I, 161 II HGB – jetzt: §§ 105, 161 II HGB nF). Zur Vollstreckung in das Gesellschaftsvermögen war daher zwingend ein Titel gegen die Gesellschaft erforderlich. Ein gg die Gesellschafter ergangener Titel berechtigt nicht zur Zwangsvollstreckung gegen die Pe...mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / V. Erb- und gesellschaftsrechtliche Haftung der Erben bei der Nachfolge in Personengesellschaften

Rz. 121 Einen für die Erben relevanten Aspekt stellt die Haftung für bereits bestehende Verbindlichkeiten der Gesellschaft (sog. Altschulden) dar. Es ist zwischen der erbrechtlichen und der gesellschaftsrechtlichen Haftung zu unterscheiden. Rz. 122 Die erbrechtliche Haftung für Altschulden gilt insbesondere auch dann, wenn die Erben keine Gesellschafterstellung erlangen, insb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Doppelstöckige Personengesellschaften

Schrifttum: Nickel/Bodden, Verlustausgleich und Verlustverrechnung nach § 15a EStG bei doppelstöckigen KG, FR 2003, 391; Kusterer, Die KGaA im Wandel – Wechsel von körperschaftlicher zu mitunternehmerischer Sichtweise, FR 2003, 502; Ley, Die Anwendung von § 15a EStG auf doppelstöckige PersGes, DStR 2004, 1498; Rogall, Die Funktionsweise des § 15a EStG – Zur Notwendigkeit, Anzahl...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / c) Nießbrauch an der Beteiligung an einer Personengesellschaft

Rz. 156 Der Nießbrauch an Personengesellschaftsbeteiligungen als eine Form des Nießbrauchs an einem Recht (§§ 1030, 1069 ff. BGB) gehört mit zum schwierigsten Fragenkreis im Recht des Nießbrauchs.[129] Da nach § 1069 Abs. 2 BGB an nichtübertragbaren Rechten ein Nießbrauch nicht bestellt werden kann, ist zunächst zu klären, ob der Gesellschaftsanteil, der mit einem Nießbrauch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Erwerb einer Beteiligung (Satz 1)

Rz. 505 [Autor/Stand] Nach § 10 Abs. 1 Satz 4 ErbStG [2] gilt der Erwerb einer Beteiligung an vermögensverwaltenden Personengesellschaften als anteiliger Erwerb der Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens. Umkehrschließend beschränkt sich der Anwendungsbereich des § 7 Abs. 5 ErbStG somit auf Beteiligungen an mitunternehmerischen Personengesellschaften i.S.d. § 97 Abs. 1 N...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / 4. Entnahme aufgrund qualifizierter Nachfolgeklausel

Rz. 225 Eine erhebliche Gefahr im Rahmen der Nachfolgegestaltung über Personengesellschaftsanteile stellen in ertragsteuerlicher Hinsicht auch qualifizierte Nachfolgeklauseln dar: Während es eine einfache Nachfolgeklausel allen Miterben ermöglicht, Gesellschafter der Personengesellschaft zu werden, beschränkt die qualifizierte Nachfolgeklausel diese Möglichkeit. Typischerwei...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / 1. Vererbung von Personengesellschaftsanteilen

Rz. 212 Wird ein Anteil an einer Personengesellschaft übertragen, ist in ertragsteuerlicher Hinsicht in einem ersten Schritt zwingend zu klären, ob es sich bei diesem Personengesellschaftsanteil in steuerlicher Hinsicht um Betriebsvermögen oder um Privatvermögen handelt. Handelt es sich um steuerliches Betriebsvermögen, wird in Bezug auf den Anteil an der Personengesellschaf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Steuerschuldner

Rz. 610 [Autor/Stand] Die Vorschrift personifiziert die potenziellen Steuerschuldner: Bedachte, d.h. Erwerber, können nur natürliche Personen oder – sogar nichtrechtsfähige (s. § 7 ErbStG Rz. 206.1)[2] – Stiftungen sein, die an der leistungsempfangenden Kapitalgesellschaft beteiligt sind. Als Zuwendender wird jede "andere Person" benannt, d.h. als Schenker kommen auch juristis...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Anwendungshinweise

Rz. 539 [Autor/Stand] Gegenstand des § 7 Abs. 6 ErbStG ist die Gewinnbeteiligung, die jedem Gesellschafter aufgrund seiner Mitgliedschaft aus seiner Beteiligung an einer Personengesellschaft zusteht (s. Rz. 531).[2] Hierbei kann es sich auch – anders als bei § 7 Abs. 5 ErbStG (s. Rz. 505) – um eine vermögensverwaltende Gesellschaft handeln.[3] Maßgebend im Verhältnis der Ges...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / a) Grundlagen

Rz. 177 Die Bewertung von Betriebsvermögen und nicht notierten Anteilen an Kapitalgesellschaften richtet sich gem. § 12 ErbStG nach den Regelungen des BewG.[175] Für nicht notierte Anteile an Kapitalgesellschaften verweist § 12 Abs. 2 ErbStG auf den im Rahmen des Feststellungsverfahrens nach § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BewG zu ermittelnden gemeinen Wert gem. § 11 Abs. 2 BewG. Fü...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / 1. Anwendbarkeit der Begünstigungen auf das Betriebsvermögen

Rz. 187 Die Betriebsvermögensbegünstigungen sind dem Grunde nach auf das sog. begünstigungsfähige Unternehmensvermögen anwendbar. Begünstigungsfähig ist inländisches bzw. in einem Mitgliedstaat des EU- bzw. EWR-Raums gelegenes land- und forstwirtschaftliches Vermögen sowie Betriebsvermögen beim Erwerb eines ganzen Gewerbebetriebs (Einzelunternehmen) oder Teilbetriebs, einer ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Personifizierung des Schenkers

Rz. 94 [Autor/Stand] Der Schenker ist, neben dem Erwerber, Steuerschuldner (§ 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG)[2] und grundsätzlich ebenfalls anzeigepflichtig (§ 30 Abs. 2 ErbStG). Primär nach seiner Person bestimmen sich die Zuständigkeit des Schenkungsteuerfinanzamts (§ 35 Abs. 1 ErbStG) und die Höhe der anfallenden Schenkungsteuer (§§ 14–16; § 13a Abs. 2 Satz 3 ErbStG). Selbstver...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / cc) Mittelbare Schenkung von Gesellschaftsanteilen und durch disquotale Gesellschafterleistungen

Rz. 145 [Autor/Stand] Ein Schenker kann dem Bedachten auch Geld zum Erwerb von Gesellschaftsanteilen zur Verfügung stellen.[2] Insbesondere damit erzielbare Steuerbegünstigungen nach §§ 13a, 13b ErbStG motivieren meist einander nahestehende Personen zu entsprechenden Zuwendungen.[3] Man findet vergleichbare Vorgänge aber auch im geschäftlichen Bereich, wenn z.B. Arbeitnehmer...mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / 2. Personen- und Kapitalgesellschaften

Rz. 14 Mehrere Personen können sich unmittelbar oder mittelbar in Form einer Personen- oder Kapitalgesellschaft zur Erreichung eines gemeinsamen im Gesellschaftsvertrag festgelegten Zwecks zusammenschließen. Rz. 15 Personengesellschaften fußen maßgeblich auf dem individuellen Beitrag des einzelnen Gesellschafters. Daher ist die Mitgliedschaft in einer Personengesellschaft vor...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehung der Vorschrift

Rz. 551 [Autor/Stand] § 7 Abs. 7 wurde, zusammen mit § 7 Abs. 5 und 6 ErbStG, im Zuge der Erbschaftsteuerreform 1974 kodifiziert.[2] Die Norm bestand damals aus einem Satz: Als Schenkung gilt auch der auf einem Gesellschaftsvertrag beruhende Übergang des Anteils oder des Teils eines Anteils eines Gesellschafters bei dessen Ausscheiden auf die anderen Gesellschafter oder die ...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 2. Sonderrechtsnachfolge im Personengesellschaftsrecht

Rz. 53 Das Gesetz bringt mit der Universalsukzession gem. § 1922 BGB das für das Erbrecht elementare Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge zum Ausdruck, die einen automatischen und einheitlichen Übergang aller vererblichen Rechte und Verbindlichkeiten auf den Erben bzw. auf alle Miterben bedeutet.[41] Miterben werden dabei als Gesamthandsgemeinschaft Träger aller Rechte und Pfli...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / bb) Übergang eines Gesellschaftsanteils auf andere Gesellschafter

Rz. 37 Geht der Anteil an einer Personengesellschaft oder an einer Kapitalgesellschaft nach den gesellschaftsrechtlichen Vereinbarungen bei Tod eines Gesellschafters auf die anderen Gesellschafter über, müssen die "übernehmenden" Gesellschafter den fiktiven Mehrwert, der ihnen zuwächst, der Erbschaftsteuer gem. § 3 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 ErbStG unterwerfen. Zwar kennt zumindest d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Bereicherung durch Vermehrung des Aktivvermögens

Rz. 15 [Autor/Stand] Sachzuwendungen werden im Moment des Eigentumswechsels verwirklicht. Der Eintritt der Bereicherung lässt sich damit exakt fixieren: Bei beweglichen Gegenständen auf den Moment der Übergabe bzw. der dinglichen Einigung nach § 929 BGB [2] oder den Regeln der §§ 930, 931 BGB [3] und auf den Tag der Eigentumsumschreibung im Grundbuch bei Immobilien (§ 873 Abs....mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 2. Sonderrechtsnachfolge

Rz. 163 Zwingend zu beachten ist die im Personengesellschaftsrecht geltende Sonderrechtsnachfolge, wonach Miterben automatisch in Höhe ihrer Erbquote Gesellschafter des Gesellschaftsanteils des Erblassers werden. Bezüglich des Gesellschaftsanteils entsteht also keine Erbengemeinschaft, sondern jeder Miterbe wird automatisch selbst Mitgesellschafter der Personengesellschaft, ...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / 3. Entnahme aus dem Sonderbetriebsvermögen

Rz. 223 Eine ähnliche Schwierigkeit stellt sich bei der Übertragung von Mitunternehmeranteilen in Bezug auf etwaiges Sonderbetriebsvermögen. Sonderbetriebsvermögen I sind dabei die Wirtschaftsgüter, die im Eigentum von einem oder mehreren Mitunternehmern einer Personengesellschaft stehen und an die Mitunternehmerschaft zur Nutzung überlassen werden, klassischerweise ebenfall...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / c) Betriebsaufspaltung

Rz. 62 Eine weitere Gefahr bei der Erstellung eines Unternehmertestaments ist die ungewollte Beendigung einer Betriebsaufspaltung. Von einer Betriebsaufspaltung spricht man dann, wenn eine personelle und sachliche Verflechtung zweier rechtlich selbstständiger Unternehmen vorliegt, wobei ein Unternehmen die operativen Geschäfte führt (sog. Betriebsunternehmen) und das andere ...mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / I. Überblick

Rz. 134 Die Nachfolgeplanung in Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (die gängigsten Rechtsformen sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Aktiengesellschaft) ist im Ausgangspunkt im Hinblick auf die Verzahnung letztwilliger Verfügungen und gesellschaftsvertraglicher Regelungen einfacher und die in den Blick zu nehmenden gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Übermäßige Gewinnauszahlungen von Personen- und Kapitalgesellschaften

Rz. 546 [Autor/Stand] Freiwillige Leistungen einer Gesellschaft an ihre Gesellschafter sind, als sog. Leistungen societatis causa betrachtet, grundsätzlich keine Schenkungen i.S.d. § 516 Abs. 1 BGB.[2] Darüber setzt sich § 7 Abs. 6 ErbStG hinweg: Überobligatorische Gewinnauszahlungen, die unzweifelhaft im Gesellschaftsverhältnis "wurzeln",[3] gelten danach ausdrücklich als s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich.

Rn 14 Wie Abs 1 S 1 ausdrücklich formuliert, kann ein Pfändungsschutzkonto allein von einer natürlichen Person unterhalten werden. Funktional folgt dies bereits aus dem Ziel des Pfändungsschutzkontos, den Lebensunterhalt des Schuldners und seiner unterhaltsberechtigten Angehörigen zu sichern und den am Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen orientierten Vollstreckungsschranken...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / Literaturtipps

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Besteuerung des Anwachsungserwerbs

Rz. 563 [Autor/Stand] Die mit dem gesetzlichen Anteilserwerb nach § 738 Abs. 1 Satz 1 BGB einhergehende Bereicherung der "übrigen" Gesellschafter führt zwar zu einer Werterhöhung ihrer Beteiligungen (s. Rz. 557), ist jedoch nicht als solche in Höhe des Unterschiedsbetrags ihrer Beteiligungswerte vor und nach der Anwachsung zu erfassen.[2] Stattdessen gibt § 7 Abs. 7 Satz 1 E...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / b) Sonderbetriebsvermögen

Rz. 60 Eine typische Gefahr bei der Erstellung des Unternehmertestaments für Gesellschafter von Personengesellschaften ist die fehlende Erfassung von Sonderbetriebsvermögen. Dabei wird unterschieden zwischen Wirtschaftsgütern, die im Eigentum eines Mitunternehmers stehen und der Gesellschaft bzw. ihrem Betrieb dienen (Sonderbetriebsvermögen I), und Wirtschaftsgütern, die im ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Die GbR ist keine juristische Person.

Rn 7 Die GbR als rechtsfähige Personengesellschaft wird in § 14 I BGB ausdrücklich neben die juristische Person gestellt. Der Gesetzgeber sieht die GbR also nicht als eine juristische Person an. Kennzeichen juristischer Personen sind der Ausschluss der persönlichen Haftung der Gesellschafter, die Drittorganschaft des Leitungsorgans sowie die körperschaftliche Struktur der ju...mehr

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§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / II. Inhaltliche und formelle Voraussetzungen

Rz. 67 Eine Stiftung kann als Alleinerbin, Miterbin, Nacherbin oder Ersatzerbin eingesetzt werden.[116] Eine Vorerbschaft ist nur in Ausnahmefällen möglich, da der Stiftungszweck auf Dauer angelegt sein muss.[117] Die Einsetzung als Vorerbin ist lediglich zulässig bei zeitlich begrenzten Stiftungszwecken, bei von vornherein auf Zeit errichteten Stiftungen[118] oder wenn die ...mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / II. Spannungsverhältnis zwischen Erbrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht

Rz. 207 Problematisch ist, dass der Testamentsvollstrecker gem. §§ 2206, 2207 BGB aufgrund der nur auf den Nachlass beschränkten Verpflichtungsbefugnis außerstande ist, eine persönliche Haftung der Erben zu begründen. Hingegen haftet der Inhaber eines Einzelunternehmens nach den Grundsätzen des Handels- und Gesellschaftsrechts gem. §§ 22, 25, 27 HGB ebenso wie der persönlich...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 1. Nachlasszugehörigkeit der Gesellschaftsbeteiligung

Rz. 162 Grundvoraussetzung dafür, dass der Gesellschafter einer Personengesellschaft letztwillig über seinen Gesellschaftsanteil verfügen kann, ist die Nachlasszugehörigkeit der Gesellschaftsbeteiligung. Dies ist bei einfachen und qualifizierten erbrechtlichen Nachfolgeklauseln grundsätzlich der Fall, nicht hingegen bei rechtsgeschäftlichen Nachfolgeklauseln und Eintrittskla...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Beschlussmängelstreitigkeiten.

Rn 8 Besonders zweifelhaft und umstr war seit jeher die Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten bei AG und GmbH iRv §§ 241 ff AktG. Das hängt mit der Rechtskraftwirkung der §§ 248, 249 AktG zusammen, die im Gegensatz zu § 1055 steht. Ursprünglich hatte der BGH diese Streitigkeiten für nicht schiedsfähig angesehen (BGH NJW 66, 2055 [BGH 11.07.1966 - II ZR 134/65]; ...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / a) Allgemeines

Rz. 151 Der Nießbrauch kann grundsätzlich an Rechten jeder Art eingeräumt werden, wenn und soweit das Recht übertragbar ist (§§ 1068, 1069 Abs. 2 BGB) und mittelbar oder unmittelbar Nutzungen abwirft. Praktische Bedeutung hat der Nießbrauch an Rechten beim Unternehmensnießbrauch, beim Nießbrauch an Gesellschaftsbeteiligungen und bei Sachgesamtheiten (§ 1085 BGB), wo wegen de...mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / Literaturtipps

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Steuerbarkeit des Anwachsungserwerbs

Rz. 558 [Autor/Stand] Dieser sog. Anwachsungserwerb ist tatbestandsmäßig i.S.d. § 7 Abs. 7 Satz 1 ErbStG, wenn der Gesellschafter die Gesellschaft zu Lebzeiten verlässt – bei Todesfall bedingtem Ausscheiden greift § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 ErbStG (s. § 3 ErbStG Rz. 180 ff.).[2] Ein subjektives Merkmal in Gestalt der Kenntnis bzw. des Bewusstseins der Unentgeltlichkeit auf Seit...mehr