Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Kriterien für die Messung oder Beurteilung

Rz. 200 [Autor/Zitation] Nach § 325 Abs. 2a Satz 2 hat ein Unternehmen, das vom Wahlrecht nach § 325 Abs. 2a Satz 1 Gebrauch macht, die dort genannten internationalen Rechnungslegungsstandards vollständig zu befolgen (vgl. § 325 Rz. 148 ff.). Nach § 325 Abs. 2a Satz 3 sind auf einen solchen Abschluss auch folgende Vorschriften anzuwenden: § 243 Abs. 2 (Klarheit und Übersichtlic...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 9 [Autor/Zitation] Das Dritte Buch des HGB, das den Dritten Abschnitt mit den ergänzenden Vorschriften für Genossenschaften (§§ 336–339) enthält, geht auf das BiRiLiG ( Gesetz zur Durchführung der Vierten, Siebenten und Achten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts, Bilanzrichtlinien-Gesetz – BiRiLiG) v. 19.12.1985 zu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 23 [Autor/Zitation] Bis zur Neuregelung der handelsrechtlichen Rechnungslegung im Dritten Buch des HGB waren die Rechnungslegungsvorschriften für eingetragene Genossenschaften im Genossenschaftsgesetz kodifiziert. Die bis zur Neuregelung durch das BiRiLiG geltenden Vorschriften zur Rechnungslegung (§§ 33 bis 33i GenG AF) sind bis auf § 33 GenG aufgehoben worden. Nach dem ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand und Geltungsbereich der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 6 Abs. 1 Satz 1 PublG normiert für alle aufgrund der §§ 1 iVm. 3 PublG zur Rechnungslegung verpflichteten Unternehmen die Pflicht zur Prüfung der nach § 5 PublG aufgestellten Rechnungslegung (JA und ggf. Lagebericht) durch einen Abschlussprüfer. Rz. 2 [Autor/Zitation] Für diese Prüfung sind gem. § 6 Abs. 1 Satz 2 PublG die dort genannten Prüfungsnormen ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Subsidiäre Verpflichtung (Abs. 5 Satz 1)

Rz. 53 [Autor/Zitation] Die Konzernrechnungslegungspflicht nach § 11 PublG ist subsidiär gegenüber anderen gesetzlichen Verpflichtungen zur Konzernrechnungslegung (Hachmeister in HKMS3, § 11 PublG Rz. 47). Entsprechend der Aufzählung des Gesetzes ist § 11 und damit der zweite Abschnitt des PublG für folgende Mutterunternehmen nicht anzuwenden: Aktiengesellschaften (AG), Kommand...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 38 [Autor/Zitation] § 318 entspricht in seinen wesentlichen Grundaussagen § 163 AktG 1965, der wiederum auf § 262b HGB idF der Reichsnotverordnung v. 19.9.1931 bzw. § 136 AktG 1937 beruht. Durch das BiRiLiG v. 19.12.1985 (BGBl. I 1985, 2355) wurde die Vorschrift aus dem AktG in das HGB überführt und damit auf die GmbH ausgedehnt. Die 4., 7. und 8. EG-Richtlinie enthielten...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Unternehmen des Finanzsektors

Rz. 132 [Autor/Zitation] Unter den ergänzenden Vorschriften für bestimmte Unternehmen im Vierten Abschnitt Drittes Buch HGB finden sich Regelungen zur Anwendbarkeit von § 324 auf Kreditinstitute (§ 340k Abs. 5, Rz. 133 f.) und Versicherungsunternehmen (§ 341k Abs. 3, Rz. 135). Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen von öffentlichem Interesse können in verschiedenen Rech...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Tathandlungen

Rz. 40 [Autor/Zitation] Die Tathandlungen des § 17 Abs. 1 Nr. 1 PublG bestehen in der unrichtigen Wiedergabe oder Verschleierung der Verhältnisse des Unternehmens im JA oder Lagebericht. Zur Auslegung vgl. § 331 HGB Rz. 106 ff., wobei jedoch zu beachten ist, dass das PublG die sinngemäße Anwendung von HGB-Vorschriften fordert, dh., ggf. ist den Besonderheiten der unter das Pu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 13 [Autor/Zitation] Die Norm baut auf §§ 1 bis 3 auf, welche zunächst klären, ob bzw. ab wann eine Verpflichtung zur Rechnungslegung nach PublG besteht. Zwar beginnt der eigentliche Anwendungsbereich des § 5 erst, wenn nach §§ 1 bis 3 eine Pflicht zur Rechnungslegung festgestellt wurde. Bei der Bestimmung der maßgeblichen Bilanzsumme rekurriert § 1 Abs. 2 indes auf die An...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Rechnungslegung und Offenlegung (Abs. 1)

Rz. 9 [Autor/Zitation] § 341n Abs. 1 Satz 1 definiert den Katalog der Ordnungswidrigkeiten, der sich an die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs, des AR bzw. des Hauptbevollmächtigten richtet. Dabei wird zwischen Ordnungswidrigkeiten bei Zuwiderhandlung gegen Vorschriften der Aufstellung oder Feststellung des JA, der Aufstellung des Konzernabschlusses, der Aufstellun...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand und Geltungsbereich

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 316a Satz 1 normiert, dass bei der Abschlussprüfung einer KapGes., die ein Unternehmen von öffentlichem Interesse ist, die Normen der APrVO (VO (EU) 537/2014 des europäischen Parlaments und des Rates v. 16.4.2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse, ABl. EU 2014 Nr. L 158, 77) vorrangig vor...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Vorgesehene Änderungen des § 340k durch das CSRD-UmsG

Rz. 58 [Autor/Zitation] Im Zusammenhang mit der geplanten Umsetzung der CSRD-Richtlinie ergeben sich für Institute, die unter den Anwendungsbereich des § 340 ff. fallen, hinsichtlich der Prüfungsanforderungen nach § 340k HGB keine substanziellen, institutsspezifischen Besonderheiten. Die Änderungen in § 340k beinhalten im Wesentlichen begriffliche Anpassungen. So wird nunmehr...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Endemann, Das Bundesgesetz betreffend die Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften, 1870; Baums, Preußische Gesetz über die Aktiengesellschaften von 1843, 1981; Reuter, Die Publizität der Kapitalgesellschaft nach neuem Bilanzrecht, in Havermann (Hrsg.), Bilanz- und Konzernrecht, FS Reinhard Goerdeler, 1987, 431; Kronstein, Die Publizität außerhalb der ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 61 [Autor/Zitation] Angesichts mehrerer spektakulärer Unternehmenszusammenbrüche in Folge der Weltwirtschaftskrise von 1929 wurde durch eine Notverordnung des Reichspräsidenten der § 318a eingeführt. Dieser stellte unter Strafe, wer als Prüfer oder als Gehilfe eines Prüfers über das Ergebnis einer Prüfung falsch berichtet oder erhebliche Umstände im Bericht verschweigt. R...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Anforderungen und Erläuterungen

Rz. 436 [Autor/Zitation] Nach § 317 Abs. 3a Satz 1 und 2 müssen KapGes., die als Inlandsemittent Wertpapiere iSd. § 2 Abs. 1 WpHG begeben und keine KapGes. iSd. § 327a sind, für Zwecke der Offenlegung eine Wiedergabe jeweils ihres JA und Lageberichts sowie ihres Konzernabschlusses und Konzernlageberichts entsprechend den Anforderungen des § 328 Abs. 1 erstellen und die Einhal...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Dauerhafte Hinterlegung der Bilanz (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 22 [Autor/Zitation] Nach Satz 1 beschränkt sich die Offenlegungspflicht der Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer Kleinstkapitalgesellschaft auf die Bilanz, so dass – im Gegensatz zu den kleinen KapGes. (Rz. 14) – auch kein Anhang übermittelt werden muss. Die Nutzung dieser Erleichterung ist an die Voraussetzungen in Satz 2 (Rz. 29 f.) gebunden. Die Beschrän...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen (Abs. 6 Nr. 2)

Rz. 73 [Autor/Zitation] Gemäß § 11 Abs. 6 Nr. 2 PublG ist § 315e HGB sinngemäß anzuwenden. Demnach haben MU, die zwar keine KapGes. oder haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaft iSd. § 264a HGB sind, aber eine kapitalmarktorientierte Gesellschaft iSv. Art. 4 der IAS-Verordnung VO (EG) 1606/2002 darstellen, ihren Konzernabschluss nach den in EU-Recht übernommenen IFRS a...mehr

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9. Kapitel: Der Minderjähri... / I. Der Minderjährige gehört zur überstimmten Minderheit

Rz. 375 Beispiel Die Erbengemeinschaft besteht aus dem minderjährigen Erben, der zu ⅛ am Nachlass beteiligt ist, sowie aus drei anderen Miterben, die zu ⅜, 2/8 und 2/8 beteiligt sind. Gegen die Stimme des Minderjährigen, vertreten durch seine Eltern, wird beschlossen, eines der beiden Nachlass-Häuser zu verkaufen, um mit dem Erlös Schulden zu begleichen. Bei Verkauf und Aufla...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Verhältnis der Verfahren zueinander

Rz. 27 [Autor/Zitation] Die Vorschrift des § 318 enthält einen komplexen Regelungsmechanismus, der je nach Sachverhaltskonstellation unterschiedliche Möglichkeiten für die Bestellung des Abschlussprüfers eröffnet, dabei aber sicherstellen soll, dass rechtzeitig ein Abschlussprüfer zur Durchführung der gesetzlichen Pflichtprüfung zur Verfügung steht. Besondere Probleme für das...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Materielle und formelle Anforderungen an die Anlage zur Bilanz

Rz. 285 [Autor/Zitation] Die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens sind für die Aufstellung der Anlage zur Bilanz verantwortlich (s. Rz. 20 ff.). Da die Anlage nicht Bestandteil des JA ist (s. Rz. 34), muss sie nicht festgestellt werden (s. weiterführend zur Feststellung Rz. 37). Rz. 286 [Autor/Zitation] Auf die Anlage zur Bilanz sind die Grundsätze zur Aufstellung des JA ent...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Verpflichteter Personenkreis; Sanktionen

Rz. 30 [Autor/Zitation] Zur Einreichung der Erklärung sind die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens verpflichtet. Dies sind nach § 4 Abs. 1 bei juristischen Personen (zB wirtschaftlicher Verein oder Stiftung) die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs und bei Personenhandelsgesellschaften der oder die vertretungsberechtigten Gesellschafter (vgl. zu Einzelheiten § 4 ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Entsprechende Anwendung der Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 41 [Autor/Zitation] Bei der Aufstellung des JA und des Lageberichts von Genossenschaften sind, soweit in §§ 336 bis 339 nichts anderes bestimmt ist, die in § 336 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 genannten Rechnungslegungsvorschriften für KapGes. nach dem Wortlaut des Gesetzes "entsprechend anzuwenden". Die gesetzgeberische Systematik hat sich am Prinzip der "Sparsamkeit", ausgerichtet,...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Bilanzierungspflicht bzw. -wahlrecht

Rz. 124 [Autor/Zitation] Abweichend von den für alle Kaufleute geltenden Vorschriften haben nach PublG zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichtete Unternehmen in ihrem JA § 274 HGB bezüglich der Bilanzierung latenter Steuern sinngemäß anzuwenden. Zwar verweist § 5 Abs. 1 Satz 2 auch auf die Befreiung für kleine KapGes. in § 274a Nr. 4 HGB. Aufgrund der Größenkriterien eine...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Rz. 306 [Autor/Zitation] Nach § 5 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 sind die Bewertungs- und Abschreibungsmethoden einschließlich wesentlicher Änderungen anzugeben. Der Begriff entstammt noch § 160 Abs. 2 AktG 1965, wonach eine Aktiengesellschaft in ihrem Geschäftsbericht die "Bewertungs- und Abschreibungsmethoden" anzugeben hatte. Abweichend von § 5 Abs. 4 Satz 3 Nr. 4 beschränkte § 160 A...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Auskunfts- und Einsichtsrecht

Rz. 260 [Autor/Zitation] Für die Durchführung der Prüfung ergibt sich das Problem, dass der Konzernabschlussprüfer bei quotenkonsolidierten Gemeinschaftsunternehmen sowie bei assoziierten Unternehmen kein eigenes Auskunfts- oder Einsichtsrecht hat. Nach dem Wortlaut des § 320 Abs. 3 Satz 2 bestehen diese Rechte nur gegenüber TU (vgl. § 320 Rz. 42 zur parallelen Frage bei § 32...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand und Geltungsbereich der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 324a normiert die Anwendung der HGB-Prüfungsvorschriften für den "Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a" (im Folgenden auch: Einzelabschluss oder IFRS-Einzelabschluss; die Prüfung eines IFRS-Konzernabschlusses ist in § 316 Abs. 2 iVm. § 315e normiert; nach dem RefE CSRD-UmsG: in § 316 Abs. 2 iVm. § 315g, vgl. Rz. 12). Das ist gesondert notwendig, weil se...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Rechnungslegungspflicht bei Kapitalgesellschaften

Rz. 48 [Autor/Zitation] Kapitalgesellschaften iSd. § 331 sind AG (einschließlich REIT-AG nach § 1 Abs. 1 REIT-Gesetz), KGaA und GmbH (einschließlich UG nach § 5a GmbHG) sowie Personenhandelsgesellschaften nach § 264a, da § 331 Teil des zweiten Abschnittes im dritten Buch des HGB ist und sich dieser Abschnitt nach seiner Überschrift auf diese Gesellschaften beschränkt (Altenha...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Adressat der Pflicht

Rz. 8 [Autor/Zitation] § 342c Abs. 1 normiert, wer danach einen Ertragsteuerinformationsbericht erstellen und welche Angaben der Bericht enthalten muss. Rz. 9 [Autor/Zitation] Die Pflicht zur Erstellung eines Ertragsteuerinformationsberichts trifft nach § 342c Abs. 1 die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer Gesellschaft iSd. § 342 Abs. 1 Nr. 2, wenn die in den KA...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Sinn und Zweck des § 11 PublG

Rz. 11 [Autor/Zitation] Nach den Gesetzesmaterialien sollte das PublG die ursprünglich im AktG kodifizierte Konzernrechnungslegungspflicht ergänzen, indem die Verpflichtung auf MU unabhängig von ihrer Rechtsform ausgedehnt wurde (BT-Drucks. V/3197, 23 f.). Dabei erkannte der historische Gesetzgeber in der Konzernrechnungslegung zugleich ein Korrektiv, um ein Unterlaufen der A...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Funktionsschutz des Marktes

Rz. 3 [Autor/Zitation] Im Vordergrund der Debatte um den Zweck der Publizität steht der Funktionsschutz des Marktes (BGH v. 14.10.2014 – II ZB 20/13, NZG 2015, 157 Rz. 21; OLG Dresden v. 6.3.2019 – 5 U 1146/18, WM 2019, 1256 Rz. 24), den Merkt (Merkt, Unternehmenspublizität, 332 ff.) mit der Formulierung, die Publizität (der Unternehmensabschlüsse) sei das Korrelat der Marktt...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Löhne, Gehälter, soziale Abgaben, Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung (Abs. 5 Satz 3 Nr. 3)

Rz. 302 [Autor/Zitation] Die Angabe nach § 5 Abs. 5 Satz 3 Nr. 3 entspricht inhaltlich dem GuV-Posten "Personalaufwand", der bei Anwendung des GKV nach § 275 Abs. 2 Nr. 6 HGB in der GuV auszuweisen ist bzw. bei Anwendung des UKV nach § 285 Nr. 8 Buchst. b HGB im Anhang anzugeben ist. Anhaltspunkte für eine abweichende Auslegung bestehen nicht (so bereits Castan, DB 1980, 409,...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 7 [Autor/Zitation] Der Hauptzweck von § 13 PublG besteht darin, hinsichtlich der Aufstellung des KA und Konzernlageberichts im Wesentlichen auf die sinngemäße Anwendung der handelsrechtlichen Vorschriften zu verweisen, soweit sich aus der Rechtsform und der Geschäftstätigkeit des MU keine Besonderheiten ergeben. Als zentraler Aufstellungsgrundsatz gilt auch für einen nach...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Bedeutung und Entwicklung der Pflichtprüfung in Deutschland

Rz. 5 [Autor/Zitation] Mit § 316 ist die gesetzliche Pflicht zur Abschlussprüfung durch das BiRiLiG ( Bilanzrichtlinien-Gesetz v. 19.12.1985, BGBl. I 1985, 2355) für KapGes. rechtsformunabhängig in das Handelsrecht aufgenommen worden, was Verweisungen auf Spezialgesetze und Mehrfachnennungen vermeiden soll (vgl. Biener/Berneke, BiRiLiG, 1985, 396). Die gesetzliche Prüfungspfli...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Prüfung der fristgemäßen und vollzähligen Übermittlung der Unterlagen der Rechnungslegung (Abs. 1)

Rz. 9 [Autor/Zitation] Die das Unternehmensregister führende Stelle kann nach Satz 1 prüfen, ob die Unterlagen der Rechnungslegung fristgemäß und vollzählig übermittelt wurden. Die Begriffe der Fristgemäßheit und der Vollzähligkeit richten sich nach §§ 325 ff. Im Umkehrschluss zu Satz 1 kommt der das Unternehmensregister führenden Stelle keine inhaltliche oder materielle Prüf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Gesetzliche Regelung

Rz. 178 [Autor/Zitation] Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 gelten die folgenden Vorschriften für die Aufstellung des Anhangs sinngemäß: § 284 HGB, § 285 Nr. 1-4, 7-13, 15a, 17-34 HGB, § 286 HGB. Rz. 179 [Autor/Zitation] Darüber hinaus ergeben sich Angabepflichten im Anhang gem. § 268 HGB (s. Rz. 94 ff.) sowie ggf. § 265 HGB (s. Rz. 77 ff.), welche bereits gem. § 5 Abs. 1 Satz 2 sinngemäß an...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Unverbundene Unternehmen mit Sitz im Inland und inländische Zweigniederlassungen unverbundener Unternehmen mit Drittstaatensitz (Nr. 1)

Rz. 15 [Autor/Zitation] In den Fällen der unverbundenen Unternehmen gem. §§ 342b und 342e umfasst der Ertragsteuerinformationsbericht sämtliche Tätigkeiten allein des jeweils unverbundenen Unternehmens (Benzinger/Hachmeister in HKMS3/4, § 342g HGB Rz. 2 [7/2023]; Kitzig in BeckOGK HGB, § 342g Rz. 4 [11/2023]; Kirsch in BilR eKomm., § 342g HGB Rz. 11 [7/2023]). Diese Begrenzun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. ABC der Einlagen

Rn. 299 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Arbeitsleistung Die eigene Arbeitsleistung ist nicht einlagefähig, da sie weder WG darstellt noch dem StPfl für ihre Erhaltung (gemäß Aufteilungs- und Abzugsverbot des § 12 Nr 1 EStG) abziehbare Aufwendungen entstehen. Eine Aufwandseinlage (s Rn 280) ist insoweit unzulässig. Keine "eigene", sondern fremde Arbeitsleistung liegt vor bei im pri...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Gemeinschaftsprüfung (Joint Audit)

Rz. 70 [Autor/Zitation] Werden mehrere Abschlussprüfer zur gemeinsamen Prüfung gewählt, so erlangen sie sämtlich die Stellung eines gesetzlichen Abschlussprüfers. Sie haben die Prüfung zusammen durchzuführen und jeder trägt dabei die volle Verantwortung für die ganze Prüfung und das Prüfungsergebnis (vgl. Baetge/Thiele/Klönne in HdR-E, § 318 HGB Rz. 49 [12/2024]; IDW PS 208, ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Durchführung der Prüfung

Rz. 208 [Autor/Zitation] Gegenstand und Umfang der Pflichtprüfung sind gesetzlich in § 317 geregelt. Die Prüfung soll nach § 317 Abs. 1 Satz 3 so angelegt werden, dass bei gewissenhafter Berufsausübung Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die Gesetzes- und Satzungsbestimmungen erkannt werden, die sich auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Gloeckner, Die zivilrechtliche Haftung des Wirtschaftsprüfers, 1967 (zitiert "Haftung"); Schulze-Osterloh, Zur öffentlichen Funktion des Abschlußprüfers, ZGR 1976, 411; Forster, Die Praxis der Zusätze zum Bestätigungsvermerk, WPg 1980, 573; Leffson, Der Einfluß einer erkennbaren Gefährdung der Unternehmung auf die Aussagen im Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk, WPg 1980...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Veräußerung des Betriebs

Tz. 35 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die Fin-Verw wendet für die Frage, ob der Betrieb veräußert worden ist, uE zutr die allg Grundsätze zu § 16 EStG an (s UmwSt-Erl 2025 Rn 18.06). Nach R 16 Abs 1 EStR 2012 liegt eine Veräußerung des ganzen Gew vor, wenn der Betrieb mit seinen wes Grundlagen gegen Entgelt in der Weise auf einen Erwerber übertragen wird, dass der Betrieb als ge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 6 Haftung der Anteilseigner (Abs. 4)

Rz. 55 Nach § 14b Abs. 4 AO haften die Anteilseigner einer Körperschaft i. S. des § 14b Abs. 1 Satz 2 AO für die von der Körperschaft geschuldeten Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis unbeschränkt. Rz. 56 Die Regelung bezieht sich nur auf die "Körperschaften i.s. des § 14b Abs. 1 Satz 2 AO", also diejenigen, die „nach inländischem Gesellschaftsrecht (…) nicht als juristis...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.1 Körperschaft mit Sitz im Ausland…

Rz. 5 Ist eine Körperschaft mit Sitz im Ausland und Ort der Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes nach dem Recht des Staates, in dem sie ihren Sitz hat, rechtsfähig, sind Verwaltungsakte nach § 14b Abs. 1 Satz 1 AO an sie zu richten, soweit sie nach den Steuergesetzen "Steuerpflichtiger" ist. Das Gleiche gilt nach § 14b Abs. 1 Satz 2 AO auch dann, wenn die Körp...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.3 Juristische Person nach inländischem Gesellschaftsrecht

Rz. 20 § 14b Abs. 1 AO unterscheidet in seinen beiden Sätzen danach, ob die ausländische Körperschaft mit Blick auf ihre "Rechtsfähigkeit" auch "nach inländischem Gesellschaftsrecht (…) als juristische Person zu behandeln ist". Die Vorschrift knüpft damit an die gesellschaftsrechtlichen Folgen einer Verlegung des Verwaltungssitzes an. Rz. 21 In Deutschland wurde in der Vergan...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 5.5 Beteiligung an mehrstöckigen Personengesellschaften

Rz. 152 Ist eine Personengesellschaft an einer anderen Personengesellschaft beteiligt, so ist bei der besitzenden Personengesellschaft der Gewerbeertrag der Personengesellschaft, an der die Beteiligung besteht, nach § 9 Nr. 2 GewStG zu kürzen. Korrespondierend ist nach § 8 Nr. 8 GewStG eine Hinzurechnung von evtl. Verlusten der Beteiligungspersonengesellschaft vorzunehmen. D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2 Sachlich

Rz. 33 Voraussetzung für die Anwendung des § 35 EStG ist nach Abs. 1 S. 3, dass die gewerblichen Einkünfte der GewSt unterlegen haben. Hieraus folgt, dass eine Begünstigung solcher Beträge ausscheiden muss, die nicht tatsächlich mit GewSt belastet sind. Dies war nach altem Recht streitig[1], ist aber seit der Änderung durch das JStG 2008[2] ab Vz 2008 eindeutig. Praxis-Beisp...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.1 Persönlich

Rz. 25 § 35 EStG trifft keine nähere Spezifikation, ob der Stpfl. in Deutschland unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig ist. Folglich kommt die Reglung in allen Fällen einer inländischen Steuerpflicht zur Anwendung, wenn gewerbliche Einkünfte im Inland erzielt werden, die der deutschen GewSt unterliegen[1]. Dies gilt auch für eine evtl. fiktiv unbeschränkte oder erweit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 5.2 Zuweisungsschlüssel

Rz. 121 Da an einer Personengesellschaft mehrere Gesellschafter beteiligt sind, bedarf es eines Aufteilungsschlüssels, wie der potenzielle Anrechnungsbetrag auf die einzelnen Gesellschafter zu verteilen ist. Würde eine solche Zuweisung in das Belieben der Gesellschaft oder ihrer Gesellschafter gestellt, wären hiermit nicht sachgerechte Gestaltungsmöglichkeiten verbunden, die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.1 Zur Systematik der Vorschrift

Rz. 1 § 50c EStG wurde durch G. v. 2.6.2021 eingefügt.[1] Dies steht im Zusammenhang mit der Neukonzeption des § 50d EStG, der in der alten Fassung die jetzt in § 50c EStG und § 50d EStG enthaltenen Regelungen in einer Vorschrift zusammenfasste. Da diese Regelungen keine Verbindung miteinander haben, war die Zusammenfassung in einer Vorschrift unübersichtlich und unsystemati...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 5.3 Spezialregelung: DBA-Freistellungsfälle des Abs. 2 S. 3

Rz. 145 In § 35 Abs. 2 S. 3 EStG findet sich eine Spezialregelung, die wohl nur selten zur Anwendung kommen wird und durch das Gesetz zum Dritten Zusatzprotokoll zum DBA Niederlande[1] eingefügt wurde.[2] Damit wird einer Sonderregelung im DBA Rechnung getragen. Diese sieht vor, dass bei einer Investition in einer Personengesellschaft im deutsch-niederländischen Gewerbegebie...mehr