Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes sind 2Als Beschäftigte gelten auch die Bewerberinnen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Gesellschafter können die Gesellschaft bei dem Gericht, in dessen Bezirk sie ihren Sitz hat, zur Eintragung in das Gesellschaftsregister anmelden. (2) Die Anmeldung muss enthalten:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Unwirksamkeit.

Rn 3 Die Annahme bzw Ausschlagung nur eines Teils der Erbschaft ist, sofern nicht § 1951 eingreift, nach II unwirksam. Weder der Allein- noch der Miterbe können die Erbschaft oder den Erbteil in rechtlich nicht vorhandene Bruchteile aufteilen (NK-BGB/Ivo § 1950 Rz 2). Hat der Erbe die Erbschaft nur zT angenommen und keine Ausschlagung erklärt, ist davon auszugehen, dass er d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Allgemeines

Rz. 51 [Autor/Stand] Langlebigkeit einbringungsgeborener Anteile. Mit der Neukonzeptionierung des Umwandlungssteuerrechts durch das SEStEG vom 7.12.2006[2] wurde das zuvor in § 21 UmwStG 1995, § 3 Nr. 40 Satz 3 und 4 EStG a.F. sowie § 8b Abs. 4 KStG a.F. enthaltene System der in § 21 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 1995 legal definierten "einbringungsgeborenen Anteilen" durch die Sperr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Begriff und Mitgliedsfähigkeit.

Rn 1 Die Mitgliedschaft ist der Inbegriff aller mitgliedschaftsrechtlichen Rechte und Pflichten als komplexe Dauerrechtsstellung in Bezug auf eine Vereinigung. Im Verein mitgliedsfähig sind juristische Personen, Personengesellschaften (OHG, KG, PartG, EWIV, GbR) sowie VoRp. Minderjährige sind mitgliedsfähig, bedürfen zur Begründung der Mitgliedschaft aber der Zustimmung ihre...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Anwendung des § 1 bei Teilwertabschreibungen auf Forderungen aus Gesellschafterdarlehen

Rz. 180 [Autor/Stand] Problemkreis. Bis einschließlich 2007 war die Korrektur von Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Gesellschafterdarlehen im Gesetz nicht ausdrücklich vorgesehen.[2] Um das für Eigenkapital geltende Abzugsverbot des § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG zu umgehen, wurden im Rahmen der konzerninternen Finanzierung vermehrt Darlehen anstelle von Eigenkapital ausgereich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anfängliche oder nachträgliche Unrichtigkeit.

Rn 4 Die Unrichtigkeit kann anfänglich sein, weil zB die dingliche Einigung nicht wirksam ist (RGZ 69, 266f), eine zur Wirksamkeit erforderliche Zustimmungserklärung fehlt (BGH NJW 85, 1025 [BGH 07.12.1984 - V ZR 189/83]; RGZ 129, 152) oder ein Recht oder das Beteiligungsverhältnis daran (§ 47 GBO) falsch eingetragen ist (RGZ 54, 87). Das Grundbuch wird nachträglich unrichti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verschulden.

Rn 4 Der Verschuldensvorwurf hat grds Einzelwirkung. Daher haftet bei einer pVV des Mietverhältnisses idR nur derjenige Mieter, der schuldhaft gehandelt hat (LG Berlin NJW-RR 02, 1452). Die Vereinbarung zwischen dem Gläubiger u den Gesamtschuldnern kann ausdr oder stillschweigend die Abrede enthalten, dass ein Gesamtschuldner für das Verschulden eines anderen Gesamtschuldner...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Handelsrecht.

Rn 8 Zur Fortführung eines einzelkaufmännischen Unternehmens und der Gesellschafterstellung in einer Personenhandelsgesellschaft vgl FAKomm-ErbR/Kummer Rz 11 ff, zur Vor- und Nacherbschaft in Gesellschaftsanteile Heckschen/Weitbrecht MDR 24, 1629.mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Einführung der Funktionsverlagerungsbesteuerung durch das UntStRefG 2008

Rz. 1105 [Autor/Stand] Einführung der Funktionsverlagerungsbesteuerung durch das UntStRefG. Im Zuge des UntStRefG 2008 vom 14.8.2007[2] hat der Gesetzgeber in § 1 Abs. 3 Satz 9 und 10 a.F. erstmals eine Regelung zur Besteuerung grenzüberschreitender Funktionsverlagerungen getroffen, die bei ihrer Einführung folgenden Wortlaut hatte: "Wird in den Fällen des Satzes 5 eine Funkt...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / d) Verwendung für den Unternehmenszweck

"... und für den Unternehmenszweck verwendet ..." Rz. 2737 [Autor/Stand] Unternehmenszweck. Der von § 1 Abs. 3d Satz 1 Nr. 1 Buchst. b in Bezug genommene Unternehmenszweck wird nicht definiert und ist folglich auslegungsbedürftig.[2] Jedenfalls ist der im Handelsregister hinterlegte Geschäftsgegenstand insoweit unbeachtlich, d.h. eine Mittelverwendung abweichend vom handelsre...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Tatbestand des § 6 Abs. 3 Satz 5

Rz. 644 [Autor/Stand] Unentgeltliche Übertragung i.S.d. § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2. § 6 Abs. 3 Satz 5 setzt nach seinem Wortlaut zunächst voraus, dass es sich um einen Fall der unentgeltlichen Übertragung i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 handelt. Anders als § 6 Abs. 3 Satz 3 a.F. oder § 6 Abs. 3 Satz 2 ist § 6 Abs. 3 Satz 5 nicht auf unentgeltliche Übertragungen von Todes wegen bes...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2174 BGB – Vermächtnisanspruch.

Gesetzestext Durch das Vermächtnis wird für den Bedachten das Recht begründet, von dem Beschwerten die Leistung des vermachten Gegenstands zu fordern. Rn 1 § 2174 ist die Anspruchsgrundlage für den Vermächtnisnehmer und enthält die Aussage, dass nach deutschem Recht das Damnations- und nicht das Vindikationslegat gilt (anders uU nach EuErbRVO, Vor § 2147 Rn 1). Dem schuldrec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Persönliche Übereinstimmung.

Rn 43 Bezugssubjekt der persönlichen Übereinstimmung ist der Auftraggeber des Maklervertrags. Ein Dritter ist es nur dann, wenn das Geschäft mit einem bestimmten Dritten abgeschlossen werden sollte (Hamm NJW-RR 95, 820 [OLG Hamm 18.04.1994 - 18 U 97/93]). Der Hauptvertrag muss regelmäßig zwischen dem Auftraggeber des Maklervertrags und einem Dritten zustande kommen. Abweiche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelkaufmännisches Unternehmen.

Rn 20 Befindet sich ein einzelkaufmännisches Unternehmen im Nachlass, geht das vererbliche Handelsgeschäft nach § 1922, die Firma nach § 22 I HGB auf die Miterben als Rechtsträger in gesamthänderischer Verbundenheit über. Die Miterben können das Handelsgeschäft als Kaufleute fortführen, obwohl es ihnen an der eigenen Rechtspersönlichkeit fehlt (RGZ 132, 138). Es kann nach hM...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Anteilsübertragung.

Rn 13 Die schenkweise Übertragung eines Miteigentumsanteils ist hinsichtlich der rechtlichen Vorteilhaftigkeit nicht anders zu beurteilen als die Übertragung von Alleineigentum. Soweit darauf verwiesen wird, dass aus der kraft Gesetzes entstehenden Bruchteilsgemeinschaft Verpflichtungen zur Lastentragung ggü den anderen Teilhabern nach § 748 entstehen (für rechtliche Nachtei...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / d) Verhältnis zur Entnahme

Rz. 32 [Autor/Stand] Abgrenzung zur gesellschaftsrechtlichen Veranlassung im Rahmen einer Entnahme. Die Anwendungsbereiche der Entnahme gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG und des § 1 Abs. 1 sind grundsätzlich verschieden. Während die Entnahmefälle eine gesellschaftsrechtlichen Veranlassung betrifft, setzt § 1 Abs. 1 eine schuldrechtliche Beziehung voraus.[2] Gleichwohl kann es bei ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtliche Erfordernisse.

Rn 7 Die Anforderungen an die Bewirkung der versprochenen Leistung richten sich nach materiellem Recht. Rn 8 Bei Forderungen ist zwischen Begründung und Übertragung zu unterscheiden. Die Schenkung einer bestehenden Forderung wird durch Abtretungserklärung geheilt (BGH NJW 65, 1913: Bausparvertrag); bei einer Wechselforderung bedarf es zusätzlich noch der Besitzübergabe. Die Q...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Personenbezogene Ansprüche.

Rn 4 Als personenbezogene Ansprüche nicht abtretbar sind Ansprüche auf Ausführung eines Auftrags (§ 664 II), Auskunft nach § 15 Abs 1 DSGVO (BVerwG ZIP 20, 2585), Beihilfe (BVerwG NJW 97, 3256 f; Ausn: Abtretung an den Gläubiger der beihilfefähigen Forderung, BAG DB 70, 1327; BGH WM 08, 87, 88), Berufsunfähigkeitsrente (KG VersR 03, 490; Oldbg NJW-RR 94, 479), Bestellung ein...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (4) Einlage der Anteile in ein Betriebsvermögen (§ 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Var. 3)

Rz. 621 [Autor/Stand] Einlage in ein Betriebsvermögen. Ausdrücklich aufgenommen in den Kreis der "schädlichen" Tatbestände hat der Gesetzgeber die "Einlage in ein Betriebsvermögen". Hierunter lässt sich bei einem weiten Verständnis jede Art von "Zuführung" zu einem steuerlichen Betriebsvermögen verstehen, auch z.B. bei unentgeltlicher Einlage der Anteile unter Rechtsträgerwe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Weitere Tatsachen.

Rn 10 Die Abtretung der Forderung gg nur einen Gesamtschuldner ist zulässig, aber idR nicht gewollt (RG JW 05, 428, Hamm NJW-RR 98, 486). Der Zedent kann weiter die anderen Gesamtschuldner in Anspruch nehmen, der Zessionar nur den einen Gesamtschuldner; bei Erfüllung durch einen Gesamtschuldner erlischt die Forderung beim Zedenten u Zessionar. Einer Zustimmung der betroffene...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beispiele.

Rn 5 Die Annahme der Anweisung nach § 784 ist ein abstraktes Schuldversprechen (s § 784 Rn 2). Ebenso die durch Inhaberschuldverschreibungen (§§ 793 ff) verbrieften Forderungen (München WM 98, 1716, 1717; Köln NJW-RR 99, 557 [OLG München 22.01.1997 - 7 U 4544/96]). Das Saldoanerkenntnis iRe Kontokorrentverhältnisses (§ 355 HGB; zu den Voraussetzungen Köln BKR 07, 170 [OLG Kö...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Erwerb durch Erbengemeinschaft

Rz. 409 [Autor/Stand] Zivilrechtliche Grundlagen. Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben, so wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen der Erben (§ 2032 Abs. 1 BGB). Nach dem Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge geht das Vermögen, einschließlich etwaiger Anteile i.S.v. § 17 Abs. 1 Satz EStG, ungeteilt als Ganzes auf eine aus den Miterben bestehende, gesetzliche begründet...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Tatbestand und allgemeine Besteuerungsfolgen

Rz. 54 [Autor/Stand] Tatbestand. Bei Sachverhalten mit einbringungsgeborenen Anteilen i.S.v. § 21 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 1995 kommt es – im hier interessierenden Zusammenhang – tatbestandsseitig allein darauf an, ob "das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung der [einbringungsgeborenen] Anteile ausgeschlossen wird" (§ 21 A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Selbstorganschaft.

Rn 2 Richtigerweise hat der Gesetzgeber am Prinzip der Selbstorganschaft festgehalten. Die Regeln zur Geschäftsführung sind davon geprägt. Die Selbstorganschaft gilt – abgesehen von § 736 IV 1 – also unverändert auch nach dem MoPeG (MüKo/Schäfer § 715 Rz 13; Servatius § 715 Rz 9; Grüneberg/Retzlaff § 715 Rz 3; aA BeckOK-BGB/Schöne § 715 Rz 8 ff) und besagt im Gegensatz zu de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Registeranmeldung des Hinauswechsels und weiteres Verfahren (I, II und V).

Rn 3 Die Anmeldung des Statuswechsels einer GbR in eine andere (rechts- und registerfähige) Personengesellschaft ist nur bei dem Gesellschaftsregister statthaft, bei dem die GbR eingetragen ist. Örtlich zuständig ist nach I das Registergericht am Sitz der Gesellschaft. Die Entscheidung fällt der Rechtspfleger (§ 3 Nr 2d RPflG). Rn 4 Es obliegt sämlichen Gellschaftern, den Sta...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Vertragsparteien.

Rn 13 Weder das BGB noch das HGB grenzt den Kreis der Vertragsparteien des Maklervertrags ein. Als Makler und als Auftraggeber können natürliche und juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften auftreten. Ein Auftraggeber kann auch mehrere Makler nebeneinander einschalten. Die einzelnen Verträge haben ein eigenständiges Schicksal. Bei Vorliegen der Vorausse...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (4) Vermächtnis

Rz. 420 [Autor/Stand] Zivilrechtliche Grundlagen (Deutsches Erbrecht). Das Rechtsinstitut des Vermächtnisses (§ 1939 BGB) dient dem Erblasser v.a. dazu, testamentarisch einer Person, die nicht Erbe wird (Ausnahme: Vorausvermächtnis, § 2150 BGB), einen Vermögensvorteil zuwenden. Das Vermächtnis ist eine Zuwendung von Todes wegen, durch die der Erblasser dem Begünstigten nur e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einzelne Genehmigungserfordernisse.

Rn 2 Nr 1: Zum entgeltlichen wie dem unentgeltlichen Erwerb eines Erwerbsgeschäfts (oder eines Teils davon) ist ohne Rücksicht auf den Rechtsgrund des Erwerbs die Genehmigung des BtG erforderlich. Ein Erwerbsgeschäft ist jede mit der Absicht der Gewinnerzielung selbstständig ausgeübte berufliche Tätigkeit (RGZ 133, 7, 11), wobei der Gegenstand, die bisherige und die zukünfti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Gesellschaftsvertrag, Änderung.

Rn 13 Der Gesellschaftsvertrag begründet die Pflicht wenigstens zweier Vertragspartner, einen gemeinsamen Zweck in einer festgelegten Art und Weise zu fördern. Einmann-Personengesellschaften sind nicht möglich; bei Wegfall eines von zwei Gesellschaftern besteht keine Gesellschaft mehr. Der Vertrag bedarf regelmäßig keiner Form; Ausn ergeben sich bei Berührung allg Formvorsch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Natürliche Personen.

Rn 8 Jede natürliche Person kann Verbraucher sein, auch der Unternehmer, der lediglich zu privaten Zwecken handelt. Folglich kann der Verbraucher nicht durch ein Wissensdefizit definiert werden – maßgeblich ist lediglich der private Zweck des rechtsgeschäftlichen Handelns (Rn 9). Entgegen dem Wortlaut sind auch natürliche Personen, die keinerlei Tätigkeit nachgehen, mögliche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Unentgeltlichkeit.

Rn 17 Diese ist – anders als nach I die Verfügung über ein Grundstück (s Rn 8) – nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu beurteilen (Soergel/Harder/Wegmann § 2113 Rz 18 und 19; Staud/Avenarius § 2113 Rz 22; zum Schutz des Käufers und zur Prüfungspflicht des Grundbuchamts Kollmeyer NJW 22, 3543). Rn 18 Anders als bei §§ 516 ff ist auch unerheblich, ob sich die Parteien über d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Grenzüberschreitende Finanzierungsbeziehung

"... wenn ein aus einer grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehung ..." Rz. 2725 [Autor/Stand] Finanzierungsbeziehung. Der sachliche Anwendungsbereich des § 1 Abs. 3d ist auf "Finanzierungsbeziehungen" begrenzt. Was unter einer Finanzierungsbeziehung zu verstehen ist, ist gesetzlich nicht normiert. Die in § 1 Abs. 3d Satz 2 enthaltene Auflistung (Rz. 2747) ist nur beispielh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB N

Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis § 130 BGB 1; § 903 BGB 14 Beispiele § 903 BGB 17 Nachbarrecht IPR Art 44 EGBGB 1 Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch § 906 BGB 33, 41 Nachbarwand § 921 BGB 10 Nachbesserung § 275 BGB 12 Anspruch § 278 BGB 20 eigenmächtige ~ § 275 BGB 12 Kaufsache § 439 BGB 25 Nachbesserungsanspruch des Vermächtnisnehmers § 2183 BGB 1 Nacherbe § 1967 BGB 12; § 196...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Entstehung, Stiftungsgeschäft, Anerkennung.

Rn 4 Die Stiftung entsteht gem II 1 durch das Stifungsgeschäft und die staatliche Anerkennung (Konzessionssystem), zur Gründung Janitzki ErbR 24, 2 ff. Das Stiftungsgeschäft ist ein Rechtsgeschäft (einseitige Willenserklärung) unter Lebenden oder eine Verfügung vTw (§ 81 I–III). Es besteht in der Erklärung, eine Stiftung als juristische Person mit entsprechender Organisation...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Vorschriften des Einkommensteuergesetzes

Rz. 289 [Autor/Stand] Anteile im Betriebsvermögen. § 6 Abs. 1 setzt Anteile i.S.v. § 17 Abs. 1 EStG voraus, erfasst also nur solche, die im steuerrechtlichen Privatvermögen gehalten werden. Sind die Kapitalgesellschaftsanteile einem steuerrechtlichen Betriebsvermögen zuzuordnen, ist § 6 Abs. 1 von vornherein nicht anwendbar, so dass eine tatbestandliche Konkurrenzsituation z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Grundfall der Gesellschafterbürgschaft.

Rn 18 Bürgschaften von Gesellschaftern kommt große praktische Bedeutung zu. Insb erwarten Geschäftspartner (zB Vermieter, Lieferanten, Banken) von Kapitalgesellschaften mit geringer Eigenkapitalausstattung häufig, dass ihre Gesellschafter-Geschäftsführer auch persönlich als Bürgen mit ihrem Vermögen für die Erfüllung der Hauptverbindlichkeit durch die Gesellschaft einstehen ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Vorbemerkungen

Rz. 63 [Autor/Stand] Abgrenzung zu § 6. Sind Anteile an Kapitalgesellschaften einem steuerlichen (Sonder-)Betriebsvermögen zuzurechnen, die nicht als einbringungsgeborene Anteile i.S.v. § 21 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 1995 qualifizieren,[2] kann bspw. ein Wegzug des Einzel- oder Mitunternehmers eine Entstrickungsbesteuerung im Wege einer sog. fiktiven Entnahme i.S.v. § 4 Abs. 1 Sa...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Periodische Besteuerungseffekte

Rz. 922 [Autor/Stand] Regelungen für Funktionsverlagerungen maßgeblich. Neben Standortvorteilen, Synergieeffekten und alternativen Handlungsmöglichkeiten bestimmen Steuereffekte die Grenzpreise der Kontrahenten und damit die Einigungsbereichsgrenzen. Entscheidungsrelevant sind jeweils nur die Nettozuflüsse nach Ertragsteuern. Die Berücksichtigung von Steuereffekten bei der E...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2. BMF, Schr. v. 2.12.1994 — IV C 7 - S 1340 - 20/94 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 1995, Sondernummer 1 — Auszug —

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Systematik.

Rn 5 Durch Abs 2 und 3 werden Ausnahmen von der grundsätzlichen Unübertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten gem Abs 1 S 1 normiert. Beschränkte persönliche Dienstbarkeiten besitzen eine erhebliche praktische Bedeutung. Sie führen dazu, dass Anlagen trotz der festen Verbindung mit dem Boden iSd §§ 94, 95 Abs 1 Satz 2 sonderrechtsfähig bleiben (Trennungsfunktio...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Tatbestandsvoraussetzungen

Rz. 380 [Autor/Stand] Voraussetzungen i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2. Die allgemeinen, für sämtliche wegzugsteuerrelevanten Tatbestände i.S.v. § 6 Abs. 1 geltenden Voraussetzungen ("übertragender" Anteilsinhaber ist natürliche Person, unbeschränkte Steuerpflicht i.S.v. § 1 Abs. 1 EStG, Voraussetzungen i.S.v. § 6 Abs. 2, Anteile i.S.v. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG) müssen jeweils ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Verlautbarungen der deutschen Finanzverwaltung

Rz. 56 [Autor/Stand] Verwaltungsgrundsätze der Finanzverwaltung. Zur Anwendung und Auslegung von § 1 können insbesondere die folgenden Materialien herangezogen werden: Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise (VWG VP 2021),[2] Verwaltungsgrundsätze 2020 (VWG 2020),[3] Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung (VWG FVerl),[4] Verwaltungsgrundsätze Betriebsstättengewinnaufteilung...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. BMF, Schr. v. 14.5.2004 — IV B 4 - 1340 - 11/40 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 2004, Sondernummer 1/2004, 3

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Allgemeines

[1]Geschäftsbeziehungen im Sinne dieser Vorschrift sind ... Rz. 2782 [Autor/Stand] Begriff. Der Ausdruck "Geschäftsbeziehung" erfährt in § 1 Abs. 4 eine gesetzliche Definition. Er setzt sich aus den Wortteilen "Geschäft" und "Beziehung" zusammen. Der Ausdruck "Geschäft" ist unter Einbeziehung von Begriffen wie Geschäftsführer, geschäftlich, Geschäftsträger und Geschäftsordnu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Anspruch auf Gewinn oder Liquidationserlös gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b

1. b) gegenüber dem Steuerpflichtigen oder der Steuerpflichtige gegenüber dieser Person Anspruch auf mindestens ein Viertel des Gewinns oder des Liquidationserlöses hat; oder ... Rz. 521.1 [Autor/Stand] Anspruch auf Gewinn oder Liquidationserlös. Nach dem durch das ATADUmsG[2] neu eingefügten § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b wird ein Nahestehen begründet, wenn die Person gege...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Übergeordnete Überlegungen

Rz. 197 [Autor/Stand] Gestaltungsansatz. Den als "Flucht ins Betriebsvermögen" überschriebenen Ansätzen ist gemein, dass sie eine Anwendung des § 6 vermeiden wollen, indem sie das Tatbestandsmerkmal der "Anteile i.S.v. § 17 EStG" ausschließen und die im steuerrechtlichen Privatvermögen gehaltenen Anteile in eine Betriebsvermögensstruktur überführen. Der Formwechsel der Betei...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Literatur

Baldamus, Neues zur Betriebsstättengewinnermittlung, IStR 2012, 317; Berner, Betriebsstättenbesteuerung nach dem AOA, Tübingen 2016; Busch, Der Entwurf der Verwaltungsgrundsätze Betriebsstättengewinnaufteilung, DB 2016, 910; Ditz, Betriebsstättengewinnabgrenzung nach dem "Authorised OECD Approach" – Eine kritische Analyse, ISR 2012, 48; Ditz, ISR 2013, 261; Ditz/Luckhaupt, B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Die Zahlung eines Preises, I.

Rn 5 Bis zum 31.12.21 erfasste I nur Verträge, die eine entgeltliche Leistung des Unternehmers zum Gegenstand haben. Diese Einschränkung war mit den in Art 2 Nr 5 und 6 VRRL enthaltenen Definitionen von Kauf- und Dienstleistungsverträgen begründet worden, auf die der Anwendungsbereich von I beschränkt sein sollte (BTDrs 17/12637, 45). Nach Art 3 I VRRL galt die Richtlinie je...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (5) Begründung einer atypisch stillen Beteiligung

Rz. 215 [Autor/Stand] Grundüberlegung. Die o.g. Maßnahmen zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 erfordern regelmäßig eine tiefergreifende Veränderung der bestehenden Strukturen und sind mglw. aufgrund unterschiedlicher Interessen von Mitgesellschaftern nicht durchführbar. Dies führt zu der Frage, ob die gewünschten Gestaltungsfolgen nicht auch bzw. für bestimmte Fäl...mehr