Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / I. Entwicklung von § 1 Abs. 4

Rz. 2781 [Autor/Stand] Rechtslage bis 2012 einschließlich. Der Begriff "Geschäftsbeziehung" war bis einschließlich 1991 in § 1 gesetzlich nicht definiert. Der BFH ging in seinem Urt. v. 30.5.1990 – I R 97/88[2] davon aus, dass der Begriff unter Veranlassungsgesichtspunkten auszulegen sei, sodass alle Beziehungen, die ausschließlich durch ein Gesellschaftsverhältnis veranlass...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Abs 1: Genehmigungspflicht nach Betreuungsrecht.

Rn 1 Durch die mit G zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4.5.21 (BGBl I 882) eingeführte Verweisung auf das Betreuungsrecht sind die in §§ 1850–1854 genannten Rechtsgeschäfte der Eltern genehmigungspflichtig (vgl Bambg FamRZ 23, 783: schenkweise Übertragung von Gesellschaftsanteilen gem § 1852; Karlsr FamRZ 23, 785) – vorbehaltlich II bis V. Keiner Genehm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erwerbsgeschäft.

Rn 3 Erwerbsgeschäft ist jede erlaubte, selbstständige, berufsmäßig ausgeübte und auf Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit (Scheerer BB 71, 981). § 112 erfasst auch die selbstständige Ausübung eines künstlerischen Berufes, die Tätigkeit als selbstständiger Handelsvertreter iSd § 84 I HGB (BAG NJW 64, 1641 [BAG 20.04.1964 - 5 AZR 278/63]; ArbG Berlin VersR 69, 97) sowie eine ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Vertreterklausel.

Rn 8 Die WEigtümer können die möglichen Vertreter durch Vereinbarung eingrenzen (Vertreterklausel). Ist eine Vertreterklausel vereinbart, können nur die dort Genannten bevollmächtigt werden (BGH ZMR 20, 46 Rz 8), allerdings auch mehrere (BGH NJW 12, 2512 Rz 10 = ZMR 12, 644). Etwa eine Vereinbarung, nach der WEigtümer sich in der Versammlung nur durch ihren Ehegatten, einen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Materiell-rechtlich.

Rn 16 Eine Auflassung, die unter einer Bedingung oder Befristung (§§ 158 ff) erklärt ist, ist nichtig. Das gilt entspr für die Vereinbarung eines Widerrufs- oder Rücktrittsrechts (Soergel/Kern Rz 53), insb für die Auflassung in einem widerruflichen Prozessvergleich (BGHZ 88, 366 f; aA BVerwG NJW 95, 2180) oder eines auf die Rechtskraft der Scheidung bedingten gerichtlichen S...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Zulässigkeit.

Rn 35 Die Ausübung der organschaftlichen Vertretungsmacht kann auch dann nicht durch eine Generalvollmacht vollständig auf eine andere Person delegiert oder übertragen werden, wenn die Gesellschafter dem zugestimmt haben (BGH NJW 77, 199 f; offen lassend für die Personenhandelsgesellschaft BGH WM 08, 2252 Rz 8). Das Verbot der Übertragung der organschaftlichen Vertretungsmac...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Besonderheiten.

Rn 3 Die von einem Geschäftsunfähigen erteilte Vollmacht ist nichtig, der Vertreter handelt nach § 177 ff als Vertreter ohne Vertretungsmacht (BayObLG NJW-RR 88, 454). Gibt der Geschäftsunfähige die Willenserklärung als Vertreter oder Organ einer juristischen Person oder Personenhandelsgesellschaft ab, so ändert dies nichts an deren Nichtigkeit (BGHZ 115, 78, 79; ZIP 04, 661...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Gestattung bei der organschaftlichen Vertretung.

Rn 15 Die Befreiung eines Organs von den Beschränkungen des § 181 erfolgt durch Gesellschaftsvertrag bzw Satzung (BGH WM 16, 1299 Rz 22) oder das Bestellungsorgan, dh durch Mitgliederversammlung, Gesellschafterversammlung (BGH NJW-RR 94, 291, 293), Aufsichtsrat und Generalversammlung (BGHZ 87, 59, 60; Staud/Schilken Rz 53). Das gilt auch für die Vertretungsorgane der persönl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Publikumsgesellschaften.

Rn 48 Publikumsgesellschaften setzen sich regelmäßig aus den Gründungsgesellschaftern sowie von diesen eingeladenen, nicht untereinander verbundenen und lediglich auf kapitalistischer Basis beteiligten Mitgesellschaftern zusammen. Letzteren stehen zumeist nur Kontrollrechte zu, während die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft bei den Initiatoren liegt. Zweck von ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 707b BGB – Entsprechend anwendbare Vorschriften des Handelsgesetzbuchs.

Gesetzestext Folgende Vorschriften des Handelsgesetzbuchs sind auf eingetragene Gesellschaften entsprechend anzuwenden:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Art der Ansprüche.

Rn 6 Die gerichtliche Feststellung bzw Titulierung eines Anspruchs führt zur Ersetzung der bisher maßgeblichen Verjährungsfrist durch die 30-jährige Verjährung. Für nicht der Entscheidung zugrunde liegende bzw nicht titulierte Ansprüche gilt sie grds nicht (zum Verzugsschaden BGH LM § 286 Nr 3). Sie erstreckt sich allerdings auf Ansprüche, die den Festgestellten bzw Titulier...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. 2Sind diese Rechte und Pflichten durch Rechtsnormen eines Tarifvertrags oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt, so werden sie Inhalt des Arbeitsverhältnisses z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rechtsangleichung in der EU.

Rn 23 Für wenige europäische Gesellschaftsformen ( EWIV, SE, Europäische Genossenschaft) macht einheitliches unionsrechtliches Sachrecht in EU-Verordnungen die Anwendung von IntGesR zT entbehrlich, s jeweils mwN die Darstellungen bei MAHIntWirtR/Wegen/Mossler § 11 Rz 272–373 (mit einer statistischen Übersicht zur SE in Rz 276f); Ulmer/Behrens/Hoffmann Einl B Rz 297 f, 299 ff ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sonst: Sitz- oder Gründungstheorie nach deutschem autonomem Internationalen Gesellschaftsrecht?

Rn 41 Wo weder das Unions- oder EWR-Recht noch Staatsverträge die Anknüpfung an die Gründung gebieten (s Rn 11 ff), ist das deutsche autonome IntGesR in seiner Entscheidung frei. Im Hinblick auf die Vielzahl der Staaten, deren Gesellschaften kraft staatsvertraglicher Regelung mittlerweile nach der Gründungstheorie zu beurteilen sind, wird von vielen in der Literatur die Ankn...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Bestimmung der finanziellen Überschüsse für das Transferpaket

Rz. 1263 [Autor/Stand] Bestimmung der finanziellen Überschüsse aus der Sicht der beteiligten Unternehmen. Zur Ermittlung des Einigungsbereichs sind zunächst die auf das Transferpaket entfallenden finanziellen Überschüsse zu bestimmen. Hierzu ist die Perspektive sowohl des übertragenden als auch des übernehmenden Unternehmens einzunehmen, wobei auf den Zeitpunkt der Verlageru...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Schenkung.

Rn 7 Relevant sind nur Schenkungen des Erblassers selbst. § 2052 gilt hier nicht (Damrau/Riedel Rz 11). Beim Berliner Testament (§ 2269) kann bei der Einheitslösung nach dem Tod des länger lebenden Ehegatten gg dessen Erben kein Pflichtteilsergänzungsanspruch auf Schenkungen des erstverstorbenen Gatten gestützt werden. Erfasst werden alle Schenkungen mit Ausn der Anstandssch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB G

Garage § 1361b BGB 4 Garantie Vor §§ 145 ff BGB 3 AGB § 305c BGB 19; § 307 BGB 35; § 309 BGB 12, 15, 32 des Hauptmieters § 540 BGB 16 Verbrauchsgüterkauf § 479 BGB 1 Zusicherungshaftung § 276 BGB 31 Garantie des Verkäufers § 443 BGB 8 Beschaffenheit § 443 BGB 14 Haltbarkeit § 443 BGB 17 selbstständige~ § 443 BGB 10 unselbstständige~ § 443 BGB 11 Verjährung § 443 BGB 10 Garantiehaftung §...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 12. BMF, Schr. v. 22.12.2023 — IV B 5 - S 1340/23/10001 :001 — DOK 2023/1175923 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes [AEAStG]) — Auszug —, BStBl. I 2023, Sondernr. 1

Rz. 12 [Autor/Stand] Inhaltsverzeichnis — Auszugmehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Anteile i.S.v. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG

"... von Anteilen im Sinne des § 17 Absatz 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes ..." Rz. 333 [Autor/Stand] Überblick. Für sämtliche Wegzugsteuertatbestände i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 gilt, dass die natürliche Person im Zeitpunkt der Verwirklichung des die Wegzugsbesteuerung auslösenden "Ereignisses" Anteile i.S.v. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG innehaben muss. Als Anteile ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.

Rn 13 Zu den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit zählen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§§ 2 I Nr 1, 13 EStG), Gewerbebetrieb (§§ 2 I Nr 2, 15 EStG) und selbstständiger Tätigkeit (§§ 2 I Nr 3, 18 EStG). Steuerliche Relevanz besitzen Einkünfte der in § 2 EStG beschriebenen Art nur, wenn sie in Gewinnerzielungsabsicht (§ 15 II EStG; vgl auch Hamm NZFam 18, 573) g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB P

Pacht anwendbares Recht Art 4 ROM I 12 Pachtkreditgesetz Vor §§ 1204 ff BGB 10 Pachtsache Beschreibung § 585b BGB 1 Beschreibung durch Sachverständigen § 585b BGB 5 Pachtverhältnis beim Nacherbfall § 2135 BGB 1 Pactum de non petendo Erlassvertrag, Abgrenzung § 397 BGB 7 Paketverträge § 327a BGB 2 Paragraphen ohne Gesetzesbezeichnung sind solche des BGB. 3D-Druck § 2 ProdHaftG 2 Parkpla...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Abkommensrechtliche Behandlung tatsächlicher Veräußerungsgewinne

Rz. 116 [Autor/Stand] Bedeutung für § 6. DBA haben nicht die Funktion, Besteuerungsrechte zu "begründen", sondern setzen einen innerstaatlich entstandenen Steueranspruch voraus, den sie beschränken, ausschließen oder aufrechterhalten.[2] Die dem Art. 13 OECD-MA nachgebildeten Verteilungsnormen in den deutschen DBA betreffen die abkommensrechtliche Behandlung von Gewinnen aus...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Norminhalt des § 6 AStG im Überblick

Rz. 31 [Autor/Stand] Zweck. Steuersystematisch erstreckt § 6 den Anwendungsbereich des § 17 EStG [2] auf Sachverhalte, in denen es jenseits einer transaktionsbedingten Realisierung der in den Anteilen angesammelten Wertzuwächse nach dem Willen des Gesetzgebers einer vorgelagerten Abrechnung der stillen Reserven bedarf, um das deutsche Besteuerungsrecht hieran abzusichern.[3] ...mehr

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Sauer, SGB III § 288a Unter... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Berufsberatung unterliegt keinem Monopol der Bundesagentur für Arbeit. Berufsberatung kann auch durch natürliche oder juristische Personen oder (seit dem 1.1.2024) rechtsfähige Personengesellschaften betrieben werden. Bei juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften hat zudem die Person maßgebenden Einfluss auf das Geschäftsgebaren, die zur Leitu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 288a Unter... / 2.1 Grundsätzliches

Rz. 3 § 288a ist eine Schutzvorschrift für Ratsuchende, die sich nicht von der Agentur für Arbeit, sondern auf dem freien Markt, ggf. auch zusätzlich zur Agentur für Arbeit, beraten lassen. Die Untersagung betrifft Berufsberatung außerhalb der Agentur für Arbeit. Der Gesetzgeber hat dabei insbesondere jugendliche Ratsuchende im Blickwinkel, die der Gefahr ausgesetzt sind, da...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, Pfle... / 2.2 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 6 § 5 PflegeZG bezieht sich in sachlicher Hinsicht auf Kündigungen des Arbeitgebers. Arbeitgeber i. S. d. PflegeZG sind natürliche und juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die Personen nach § 7 Abs. 1 beschäftigen (§ 7 Abs. 2 Satz 1 PflegeZG). Nach § 7 Abs. 2 Satz 2 PflegeZG tritt für arbeitnehmerähnliche Personen, insbesondere für die in Heima...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Belegschaftsrabatte: Voraus... / 2.2 Vorteile bei verbundenen Unternehmen

Werden die Vorteile von anderen Unternehmen oder Personen eingeräumt, greift die Steuervergünstigung selbst dann nicht ein, wenn die Zuwendenden dem Arbeitgeber nahestehen. So wird der Rabattfreibetrag z. B. bei Arbeitnehmern innerhalb eines Konzerns nur für diejenigen Vorteile gewährt, die von dem Arbeitgeber selbst, also von demjenigen Konzernunternehmen eingeräumt werden,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Begünstigte Leistungen

Rz. 17 § 4 Nr. 15b S. 1 UStG befreit im Wesentlichen Sach- und Dienstleistungen zur Eingliederung in Arbeit, die von öffentlich-rechtlichen oder besonderen privat-gewerblichen Einrichtungen im Auftrag und für Rechnung der Agenturen für Arbeit nach dem Dritten Kapitel des SGB III oder im Auftrag der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II an erwerbsfähige...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Vermietung an P... / 3.1 Gesellschafter überlässt sein Fahrzeug der Personengesellschaft unentgeltlich

Das Firmenfahrzeug wird nicht immer von der Personengesellschaft (Sozietät) angeschafft. Auch der einzelne Gesellschafter kann sein Fahrzeug selbst erwerben und es sowohl für unternehmerische als auch für private Zwecke einsetzen. Überlässt der Gesellschafter einen Pkw, den er selbst angeschafft hat, unentgeltlich seiner Personengesellschaft, handelt es sich hinsichtlich der...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Vermietung an P... / 3 Fallgestaltungen: Gesellschafter überlässt seinen Pkw der Personengesellschaft

Bei Personengesellschaften gibt es Fallgestaltungen mit unterschiedlichen Auswirkungen auf die Einkommen- und Umsatzsteuer. Der Gesellschafter erwirbt das Fahrzeug, das er sowohl für betriebliche als auch für private Zwecke nutzt. Zwischen Personengesellschaft und Gesellschafter ist keine Entgeltvereinbarung getroffen worden, sodass die Überlassung unentgeltlich erfolgt. Der G...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Vermietung an P... / 3.3 Personengesellschaft – Fahrtenbuchmethode Ansatz der tatsächlichen Kosten für die private Pkw-Nutzung

Anstelle der 1-%-Methode kann die private Nutzung nach dem Verhältnis der betrieblichen und privat gefahrenen Kilometer ermittelt werden, wenn der Gesellschafter ein Fahrtenbuch geführt hat. Die 1-%-Methode darf nicht angewendet werden, wenn die betrieblichen Fahrten nicht überwiegen. Es müssen dann die tatsächlichen Kosten ermittelt werden, die auf die private Nutzung entfa...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Vermietung an P... / 3.5 Entgeltliche oder unentgeltliche Nutzung bei Personengesellschaften

Der BFH hat in seinem Urteil vom 1.9.2010[1] entschieden, dass die private Nutzung des Firmenwagens einer Personengesellschaft nicht nur dann entgeltlich ist, wenn ausdrücklich ein Entgelt vereinbart ist. Ein entgeltlicher Vorgang liegt auch dann vor, wenn das Konto des Gesellschafters in der Buchführung belastet wird. Die private Nutzung muss steuerlich erfasst werden. Das h...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Vermietung an P... / 3.2 Gesellschafter überlässt sein Fahrzeug der Personengesellschaft entgeltlich

Erwirbt der Gesellschafter einen Pkw, sollte er ihn der Personengesellschaft insgesamt entgeltlich überlassen. D.h. der Gesellschafter vermietet das Fahrzeug umsatzsteuerpflichtig an die Gesellschaft. Hierüber sollte ein schriftlicher Miet- oder Überlassungsvertrag abgeschlossen werden. Es kann eine Vereinbarung getroffen werden, nach der die Vermietung auf die betrieblichen ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Vermietung an Personengesellschaft

Wo die Probleme sind Das richtige Konto Vermietung an die Personengesellschaft Rücküberlassung Umsatzsteuer für Privatnutzung 1 So kontieren Sie richtig!mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Vermietung an P... / 3.2.2 Behandlung der laufenden Kfz-Kosten

Der Pkw gehört zum Betriebsvermögen der Personengesellschaft (= Sonderbetriebsvermögen). Bei den Aufwendungen handelt es sich um Sonderbetriebsausgaben, die bei der gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung der Personengesellschaft berücksichtigt werden müssen. Die Mietzahlungen an den Gesellschafter dürfen den Gewinn nicht mindern und sind auf der anderen Seite dann a...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Vermietung an P... / 3.3.2 Rücküberlassung an den Gesellschafter – Ansatz der tatsächlichen Kosten

Nutzt der Gesellschafter sein Fahrzeug, das er der Gesellschaft insgesamt vermietet hat, auch für private Fahrten, ist die (Rück-)Überlassung des Fahrzeugs an den Gesellschafter zur privaten Nutzung als Leistungsaustausch zwischen Personengesellschaft und Gesellschafter zu besteuern. Bei einer betrieblichen Nutzung von nicht mehr als 50 %, muss der private Nutzungsanteil nac...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Vermietung an P... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Erwirbt der Gesellschafter einer Personengesellschaft einen Pkw,...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Vermietung an P... / Wo die Probleme sind

Das richtige Konto Vermietung an die Personengesellschaft Rücküberlassung Umsatzsteuer für Privatnutzungmehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Vermietung an P... / 3.4 Umsatzsteuer für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb

Nutzt ein Einzelunternehmer seinen Firmenwagen für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, liegt insoweit kein steuerbarer Vorgang vor. Bei den Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb handelt es sich um betriebliche Fahrten. Das heißt, dass der Einzelunternehmer den Firmenwagen nicht für Zwecke außerhalb des Unternehmens nutzt. Es liegt somit kein Fall des § 3 Abs. 9a UStG vor. B...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Vermietung an P... / 3.2.1 Rücküberlassung des Firmen-Pkw an den Gesellschafter

Da der Gesellschafter sein Fahrzeug, das er der Gesellschaft insgesamt vermietet, auch für private Fahrten nutzt, ist die (Rück-)Überlassung des Fahrzeugs an den Gesellschafter zur privaten Nutzung ertragsteuerlich zu erfassen und der Umsatzsteuer zu unterwerfen, weil es sich um einen Leistungsaustausch zwischen Personengesellschaft und Gesellschafter handelt: Bei einer betri...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Vermietung an P... / 3.3.1 Abrechnung nach den tatsächlichen Kosten bei einer entgeltlichen Pkw-Überlassung

Ausgangssituation ist, dass die Personengesellschaft einen Pkw mit Vorsteuerabzug angeschafft hat. Die Gesellschaft überlässt ihrem Gesellschafter diesen Pkw. Der Gesellschafter darf dieses Fahrzeug auch für private Zwecke nutzen. Die private Nutzung unterliegt immer der Umsatzsteuer, wenn die Kosten, die auf die private Nutzung entfallen, auf das Privatkonto des Gesellschaf...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Vermietung an P... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Gesellschafter kauft Pkw und vermietet ihn an die Gesellschaft

Gesellschafter A der ABC OHG hat im Januar 01 einen neuen Pkw erworben. Der Erwerb erfolgte durch den Gesellschafter selbst. Der Kaufpreis hat 30.000 EUR zuzüglich 5.700 EUR (19 %) Umsatzsteuer betragen (= Bruttolistenpreis von 35.700 EUR). Gesellschafter A vermietet dieses Fahrzeug für insgesamt 500 EUR zuzüglich 95 EUR Umsatzsteuer pro Monat an die ABC OHG. Dieses Fahrzeug ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der neue Umwandlungssteuere... / 3. Ergänzung des § 18 Abs. 3 UmwStG

Wird eine Körperschaft nach Maßgabe der §§ 3–9 UmwStG und § 16 UmwStG auf eine gewerbliche Personengesellschaft umgewandelt, z.B. durch Verschmelzung, wird das Vermögen der Personengesellschaft gem. § 18 Abs. 3 UmwStG mit einer fünfjährigen gewerbesteuerlichen Sperrfrist infiziert mit der Folge, dass ein Gewinn aus der Aufgabe des Gewerbetriebs der Personengesellschaft der G...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Strategien bei der Übertrag... / 2. Vermögensverwaltende Tätigkeit

Die bloße Verwaltung eigenen Vermögens ist nach Ansicht der Finanzverwaltung keine gewerbliche Tätigkeit.[9] Eine bloße Vermögensverwaltung liegt demzufolge vor, wenn sich die ausgeübte Betätigung als Nutzung von Vermögen aus zu erhaltenden Substanzwerten darstellt und die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch regelmäßige Umschichtung nicht entscheidend in den Vorde...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Strategien bei der Übertrag... / e) AfA Step-Up

Ferner könnte überlegt werden, einen AfA Step-Up mit den Immobilien herbeizuführen, die sich außerhalb der Spekulationsfrist befinden. Dazu könnte angedacht werden, die Immobilien z.B. im Wege einer Einlage zum Teilwert nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG auf eine gewerbliche Personengesellschaft zu transferieren.[39] So kann für steuerliche Zwecke der aktuelle Wert einer Immobilie "...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der neue Umwandlungssteuere... / 2. Änderung der sog. Nachspaltungsveräußerungssperre gem. § 15 Abs. 2 S. 2-7 UmwStG n.F.

Alte Rechtslage: Für den Fall, dass durch eine Abspaltung die Veräußerung an außenstehende Personen vollzogen wurde, war nach § 15 Abs. 2 S. 2 UmwStG a.F. das steuerliche Bewertungswahlrecht gem. § 11 Abs. 2 UmwStG nicht auf die Spaltung anwendbar. Entsprechendes galt, wenn durch die Spaltung die Voraussetzungen für eine Veräußerung an außenstehende Personen geschaffen wurde...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der neue Umwandlungssteuere... / 1. Pflicht zur Abgabe einer steuerlichen Schlussbilanz gem. § 3 Abs. 2a UmwStG

Soll die Umwandlung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft zum steuerlichen Buch- oder Zwischenwert erfolgen, erfordert dies einen entsprechenden Antrag der Körperschaft, vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 UmwStG. Der Antrag ist spätestens bis zur erstmaligen Abgabe der steuerlichen Schlussbilanz der Körperschaft zu stellen – und zwar bei dem Finanzamt (FA), das für deren Körper...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der neue Umwandlungssteuere... / 5. Gesetzgeberische Reaktion auf das sog. Doppel-Holding-Modell durch Ergänzung des § 22 Abs. 2 S. 5 UmwStG

Werden Anteile an einer Kapitalgesellschaft nach § 21 UmwStG unter dem gemeinen Wert in eine Kapitalgesellschaft eingebracht und ist der Einbringende keine nach § 8b Abs. 2 KStG begünstigte Person, sind die eingebrachten Anteile auf Ebene der übernehmenden Kapitalgesellschaft mit der siebenjährigen Nachversteuerungsfrist des § 22 Abs. 2 UmwStG infiziert. Diese Sperrfrist entf...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 156 Begriff... / 2.2 Arten der Beschäftigung

Rz. 7 Ein Arbeitsplatz i. S. d. § 156 liegt nur dann vor, wenn mit den damit verbundenen Aufgaben eine Person beschäftigt wird, die in einem echten Arbeitsverhältnis steht, mithin als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer nach arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten bzw. nach Maßgabe des § 611a Abs. 1 BGB zu betrachten ist (vgl. BVerwG, Urteil v. 24.2.1994, 5 C 44/92; Knittel/Schaumbu...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anlage 3: Verordnung über d... /   § 1 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Verordnung sind Wohnungsunternehmen: Unternehmen, diemehr