Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Freiberuflersozietät/Partne... / 7 Geschäftsführungs­leistungen des Gesellschafter-Geschäftsführers

Die Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung einer Personengesellschaft durch einen Geschäftsführer kann nach Ansicht des BFH im Rahmen eines Leistungsaustauschs erfolgen.[1] 7.1 Leistungen eines Gesellschafters an die Gesellschaft Solche Geschäftsführerleistungen sind grundsätzlich umsatzsteuerbar, wenn sie mit einem Sonderentgelt – und nicht durch Beteiligung am Gewinn ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Freiberuflersozietät/Partne... / 1.1 Überblick

Der Zusammenschluss von Angehörigen der freien Berufe reicht von losen, gelegentlich sogar zeitlich befristeten, bis zu vornherein auf Dauer angelegten Vereinigungen. Man unterscheidet im Bereich der freiberuflichen Zusammenschlüsse zwischen Berufsausübungsgesellschaften, also mitunternehmerischen Funktionseinheiten, z. B. Sozietät und Gemeinschaftspraxis, und bloßen Koopera...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 2.1 Allgemeine Angaben (Zeilen 1 bis 22)

In den Zeilen 1 bis 3 ist der Gewerbebetrieb/freie Beruf bzw. die Personengesellschaft oder die Kapitalgesellschaft mit der entsprechenden Bezeichnung aufzuführen. In den Zeilen 4 bis 7 sind ist der Ort der Geschäftsleitung bzw. Sitz anzugeben, ferner das Betriebsfinanzamt und die Steuernummer bzw. das Aktenzeichen bzw. Wirtschafts- Identifikationsnummer des jeweiligen Unter...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 2.2.3 Anlagevermögen (Zeilen 25 bis 57)

In Zeile 26 sind immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte) zu erfassen.[1] Der Geschäftswert, der Firmenwert oder der Praxiswert ist in Zeile 27 einzutragen (soweit er nicht in Zeile 26 enthalten ist) – aber nur in der Spalte zur Steuerbilanz. Hinweis Kein Geschäfts- oder Firmenwert in der Spalte na...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Freiberuflersozietät/Partne... / 7.1 Leistungen eines Gesellschafters an die Gesellschaft

Solche Geschäftsführerleistungen sind grundsätzlich umsatzsteuerbar, wenn sie mit einem Sonderentgelt – und nicht durch Beteiligung am Gewinn und Verlust – vergütet werden. Hierbei kommt es jedoch nicht auf die gesellschaftsrechtliche Vereinbarung, sondern auf die tatsächliche Ausführung des Leistungsaustauschs an. Handelt es sich objektiv um einen Leistungsaustausch, ist di...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 1.1 Allgemeines

Das vereinfachte Ertragswertverfahren wird angewandt zur Ermittlung des gemeinen Werts von nicht notierten Anteilen an Kapitalgesellschaften sowie Betriebsvermögen und Anteilen daran (z. B. Einzelunternehmen oder Anteile an Personengesellschaften). Sind branchentypisch ertragswertorientierte Verfahren ausgeschlossen, z. B. wenn Multiplikatoren- oder Substanzwertverfahren zur An...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Freiberuflersozietät/Partne... / 3.1 Keine Buchführungspflicht

Eine GbR oder Partnerschaftsgesellschaft ist kraft ihrer Rechtsform nicht zur Buchführung verpflichtet. Anders als bei Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) besteht für eine GbR oder Partnerschaftsgesellschaft aufgrund ihrer Rechtsform keine Buchführungspflicht. Eine Buchführungspflicht ergibt sich für eine Sozietät zwischen Angehörigen der freien Berufe auch nicht aus der...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.9 Berechnung von Einkommen, Vorlage von Unterlagen

Rz. 193 § 11 bestimmt nicht, was Einkommen i. S. der Vorschrift ausmacht; die Vorschrift enthält keine Definition des Begriffs Einkommen, etwa zur Abgrenzung von Vermögen. § 11 regelt auch nicht, nach welcher Methode Einkommen zu berücksichtigen ist. Grundsätzlich wird zwischen der horizontalen und der vertikalen, als eine Alternative auch kaskadierende Bedarfsanteilmethode ...mehr

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Möglichkeiten zur Herstellu... / bb) Bei Personengesellschaften

Im Personengesellschaftskontext ist eine ähnliche Gestaltung denkbar. Vor dem Hintergrund, dass eine direkte Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen Schwesterpersonengesellschaften wohl nicht unter Fortführung der Buchwerte möglich ist (Gosch, DStR 2010, 1173 [1175]; BFH v. 10.4.2013 – I R 80/12, BStBl. II 2013, 1004 (anhängig beim BVerfG unter Az. 2 BvL 8/13), sind alter...mehr

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Genossenschaften und deren ... / 4. Analoge Anwendung von § 10 Abs. 1 Satz 4 ErbStG?

Wirtschaftlich betrachtet denkbar, aber gesellschafts- und körperschaftsteuerrechtlich höchst fragwürdig, erscheint eine analoge Anwendung des § 10 Abs. 1 Satz 4 ErbStG, wonach beim Erwerb eines Gesellschaftsanteils an einer vermögensverwaltenden (nicht unter § 97 Abs. 1 Nr. 5 BewG fallenden) Personengesellschaft den Gesellschaftern die einzelnen Wirtschaftsgüter und sonstig...mehr

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Möglichkeiten zur Herstellu... / e) Optimierte Einlage von Finanzmitteln des SBV

Es ist nicht auszuschließen, dass der Gesellschafter einer steuerlichen Mitunternehmerschaft eine im SBV bilanzierte Forderung in das Gesamthandsvermögen der Gesellschaft einlegen möchte, z.B. zur Stärkung des bilanziellen Eigenkapitals der Gesellschaft. Diese Einlage der im SBV bilanzierten Forderung könnte bspw. durch die Umbuchung von Guthaben von einem sog. Darlehenskont...mehr

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Möglichkeiten zur Herstellu... / c) Anteile an Kapitalgesellschaften

Die Begünstigungsfähigkeit der Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften setzt voraus, dass die Gesellschaft ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inland, der EU oder dem EWR hat und dass der Erblasser oder Schenker an der Gesellschaft unmittelbar zu mehr als 25 % beteiligt war (§ 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG). Auch wenn sich dies nicht ausdrücklich aus dem Gesetzeswor...mehr

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Möglichkeiten zur Herstellu... / bb) Einlage von Sachgütern anstelle von Finanzmitteln

Aufgrund der zuvor beschriebenen Saldobetrachtung führt die sofortige Reinvestition zuvor eingelegter Finanzmittel in begünstigtes Vermögen auch nicht dazu, dass diese Einlagen im maßgeblichen Zwei-Jahres-Zeitraum wieder "verschwinden" (der Wert der jungen Finanzmittel ist lediglich begrenzt auf den Wert der Bruttofinanzmittel – vor Abzug der Schulden und des Sockelbetrags –...mehr

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Genossenschaften und deren ... / 3. Folgerungen und Gesetzeserlaubnis aus § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BewG?

Sollten sich Verwaltung oder Gesetzgeber unter o.a. Voraussetzungen zur Abkehr von der Nennwertbewertung betroffener Genossenschaftsanteile entschließen, ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass alle Wirtschaftsgüter von "Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften" explizit nach § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BewG einen Gewerbebetrieb bilden, wobei die eingezahlten Geschäftsguthab...mehr

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Technische Anlagen und Masc... / 4.2.2 Außerplanmäßige Abschreibungen

Rz. 50 Für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens können außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen werden, um die Gegenstände mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist; sie sind vorzunehmen bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung (§ 253 Abs. 3 Satz 5 HGB). Der außerplanmäßigen Abschreibung im Handelsrecht entsprechen die ...mehr

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Möglichkeiten zur Herstellu... / c) Verschiebung von (jungem) Verwaltungsvermögen in das SBV

Bei Beteiligungen an Personengesellschaften ist gem. R E 13b.12 Abs. 4 Satz 1 ErbStR 2019 das Verwaltungsvermögen aus dem Gesamthandsvermögen und dem mitübertragenen Sonderbetriebsvermögen (SBV) zu berücksichtigen. Während das Verwaltungsvermögen aus dem Gesamthandsvermögen dem Gesellschafter grundsätzlich nach dem Wert der Beteiligung des Gesellschafters am Gesamthandsvermö...mehr

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Leasing / 4 Grunderwerbsteuer

Die Vorschrift des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG erfasst nur Verpflichtungsgeschäfte, bei denen sich der eine Vertragsteil zur Übereignung des Eigentums an einem Grundstück verpflichtet und der andere Vertragsteil einen unmittelbaren Anspruch auf Übereignung erwirbt. Wird lediglich wirtschaftliches Eigentum begründet, wie das beim Immobilien-Leasingvertrag während der Grundmietzei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Andere Personengesellschaften.

Rn 5 Die GbR ist wegen der subsidiären Anwendbarkeit ihrer Vorschriften (§§ 105 III, 161 II HGB) sowie der gesetzlich angeordneten identitätswahrenden Umwandlung in die Rechtsform einer anderen Personengesellschaft bei Vorliegen der dafür bestimmten Voraussetzungen das Grundmodell der Personengesellschaften. Durch die Rspr zur Gleichstellung von (Außen-)GbR und OHG in haftun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Besonderheiten bei Personengesellschaften.

Rn 5 Zwischen Gesellschaft u persönlich haftendem Gesellschafter besteht kein echtes Gesamtschuldverhältnis (s § 421 Rn 10). Aufgrund der Akzessorietät der Gesellschafterschuld ist ein Erlass ggü einer Personengesellschaft unter Fortbestehen der Gesellschafterschuld wirkungslos, es sei denn, der Gesellschafter stimmt zu (BGHZ 47, 376, 378 ff, WM 75, 974); umgekehrt ist ein E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.2 Organträger ist eine Personengesellschaft, deren Wirtschaftsjahr von dem der Organgesellschaft abweicht; die Mitunternehmer der Personengesellschaft haben wiederum ein anderes Wirtschaftsjahr

Tz. 822 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Keine Aussage enthält H 14.7 KStH 2022 zur stlichen Behandlung des folgenden Sachverhalts: Beispiel: Hr-lich ist das Organeinkommen bei der OT-PersGes in deren Wj-Abschluss 30.06.02 zu erfassen. Gem Urt des BFH v 30.09.1964 (BStBl III 1965, 54) und v 20.01.1965 (BStBl III 1965, 296) ist der Gewinanteil des MU aus der PersGes in seiner Bil ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ende der juristischen Person und Personengesellschaft, S 2.

Rn 7 Eine juristische Person erlischt nicht mit bloßer Löschung, sondern aufgrund des Doppeltatbestandes von Vermögenslosigkeit und Löschung (München ZInsO 14, 1671; MüKo/Pohlmann § 1061 Rz 9). Folgt man dem, hat Abs 2 keinen Anwendungsbereich, denn solange der Nießbrauch noch besteht, ist die Gesellschaft nicht vermögenslos (Ausnahme: München NZG 16, 790). Wird er bereits i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.2 Die Personengesellschaft muss eine Tätigkeit iSd § 15 Abs 1 Nr 1 EStG ausüben (§ 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 2 KStG)

2.2.5.2.1 Allgemeines Tz. 145 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine PersGes kann – anders als eine Kap-Ges – nur dann OT sein, wenn sie eine gew Tätigkeit iSd § 15 Abs 1 Nr 1 EStG ausübt, mit der auch ein Einzelunternehmen OT sein könnte. Die Tätigkeit muss mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt werden. Die Fin-Verw versteht, wie im Folgenden dargestellt, die für die OT-Eignung erfor...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.6.2 Mehrstufige Personengesellschaften als Organträger

Tz. 166 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wenn an der TG (OG) als MG eine PersGes und an dieser als MG wieder eine weitere PersGes beteiligt ist, kann bei Vorliegen einer gew Tätigkeit iSd § 15 Abs 1 Nr 1 EStG auf allen Stufen sowohl die MG (unmittelbar) als auch die GM (mittelbar) OT sein.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Personengesellschaften

Rz. 205 [Autor/Stand] Soweit BGB-Gesellschaft, OHG und KG – Personenvereinigungen im Sinne dieser Vorschrift[2] – an Vermögensverschiebungen beteiligt sind, vervielfacht sich nach derzeit herrschender Praxis die Zahl der Zuwendungen entsprechend der Zahl ihrer Gesellschafter, die – so der II. BFH-Senat auf dem Boden der traditionellen Gesamthandslehre [3] – anstelle der Gesel...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Personengesellschaft

Tz. 2 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Häufige Form der rechtlichen Gestaltung ist die einer Personengesellschaft, konkret der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) nach §§ 705ff. BGB (Anhang 12a). Eine GbR ist dann gegeben, wenn sich mehrere Musiker zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks zusammenschließen und schriftliche oder konkludente Vereinbarungen der Kapellenmitglied...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Vollstreckung bei anderen Personengesellschaften.

I. OHG und KG. Rn 11 Für die Handelsgesellschaften gilt § 736 nicht. Diese Gesellschaften waren schon immer parteifähig (§§ 124 I, 161 II HGB). Zur Vollstreckung in das Gesellschaftsvermögen ist zwingend ein Titel gegen die Gesellschaft erforderlich. Ein gg alle Gesellschafter ergangener Titel berechtigt nicht zur ZV gg oHG und KG. Aus einem gg die Gesellschaft ergangenen Tit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6 Finanzielle Eingliederung in eine Personengesellschaft

3.6.1 Rechtslage bis zum Veranlagungszeitraum 2002 Tz. 282 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei einer PersGes als OT, an der auch beschr stpfl MU beteiligt sind (s § 14 Abs 1 Nr 2 S 3 und 4 KStG aF), konnte die finanzielle Eingliederung nur im Verhältnis zur PersGes, nicht aber auch im Verhältnis zu den Gesellschaftern erfüllt sein. Die OG war im Verhältnis zur PersGes selbst finan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Personengesellschaften.

1. Nießbrauch am Anspruch auf Gewinnanteil und Auseinandersetzungsguthaben. Rn 11 Er ist rechtlich möglich, wirtschaftlich aber wenig sinnvoll, denn er gewährt nur die Nutzungen der Ansprüche, nicht aber diese selbst. Es gelten die §§ 1074, 1075, 1067. Dem Nießbraucher verbleibt nur der Zinsvorteil. 2. Nießbrauch am Gewinnstammrecht. Rn 12 Er soll die (in Rn 11) aufgezeigte Pro...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Juristische Personen und Personengesellschaften.

Rn 27 Bei Personengesellschaften liegt eine Gesamtrechtsnachfolge vor im Falle Ihres Erlöschens ohne Liquidation, etwa bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer zweigliedrigen Personengesellschaft und Übernahme der Aktiva und Passiva durch den verbleibenden Gesellschafter, der damit Gesamtrechtsnachfolger der beendeten Gesellschaft wird (BGH NJW 71, 1844; BGHZ 71, 296,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Natürliche Person, juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft.

Rn 6 § 14 erfasst alle natürlichen Personen. In Übereinstimmung mit den europarechtlichen Vorgaben können damit auch Freiberufler (BGH 30.9.09, VIII ZR 7/09), Handwerker, Kleingewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, und Landwirte als Unternehmer auftreten (vgl Grüneberg/Ellenberger Rz 1 und 2). Die Norm bezieht auch jede juristische Person in den Anw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.3 Die Organbeteiligung muss zum Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft gehören (§ 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 3 KStG)

Tz. 158 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bis zum VZ 2002 reichte bei PersGes mit inl MU (auch bei der Mehrmütterorganschaft) die Zugehörigkeit der Organbeteiligung zum Sonder-BV der MU aus (s Tz 282). Ab dem VZ 2003 muss die Organbeteiligung zum Gesamthandsvermögen der PersGes gehören (s Tz 283). Die Fortsetzung der Organschaft setzt die Übertragung der Organbeteiligung aus dem Son...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Entsprechende Geltung der Sperrfrist bei Personengesellschaften und Miteigentümergemeinschaften (§ 577a Ia).

I. Erwerb (§ 577a Ia 1 Nr 1). 1. Sinn und Zweck. Rn 15 § 577a Ia 1 Nr 1 (dazu LG München I WuM 19, 657; DNotI-Report 21, 41) beendet das ›Münchener Modell‹, mit dem bislang unbeanstandet (vgl ua BGH NJW-RR 12, 237 Rz 21; NJW 09, 2738 Rz 13 = ZMR 10, 99; NJW 07, 2845 Rz 12) § 577a I im Ergebnis umgangen wurde. Nach dem Münchener Modell erwirbt eine Personengesellschaft oder erw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5 Personengesellschaften als Organträger (§ 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 2 KStG)

2.2.5.1 Allgemeines Tz. 140 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Gem § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 2 KStG kommen als OT auch inl und ausl PersGes iSd § 15 Abs 1 Nr 2 EStG (MU-Schaften) in Betracht. Der Rechtsform nach können es alle PersGes sein, die unter § 15 Abs 1 Nr 2 EStG fallen, das sind insbes die KG, die OHG, die GbR und die Partenreederei, weiter vergleichbare PersGes ausl Rechts. Weg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 16 Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer auf von der Organgesellschaft abgeführte Gewinne bei natürlichen Personen oder Personengesellschaften als Organträger; § 35 EStG

Ausgewählte Literaturhinweise: Ritzer/Stangl, Das Anwendungs-Schr zu § 35 EStG – Besonderheiten bei MU-Schaften und Organschaften, DStR 2002, 1785; Rödder, Pauschalierte GewSt-Anrechnung – eine komprimierte Bestandsaufnahme, DStR 2002, 939; Korezkij, Organschaft und die St-Ermäßigung nach § 35 EStG – Gegenwart und Zukunft, GmbHR 2003, 1178; Kollruss, Beim Schlussgesellschafter i...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Austritt aus einer Personengesellschaft (Satz 1 Alt. 1): Anwachsung

Rz. 557 [Autor/Stand] Scheidet ein Gesellschafter aus einer Personenhandelsgesellschaft oder einer fortbestehenden GbR aus, wächst sein Anteil am Gesellschaftsvermögen stets den verbleibenden Gesellschaftern zu (§ 738 Abs. 1 Satz 1 BGB – s. Rz. 552). Dadurch erhöht sich der Wert ihrer quotenmäßig veränderten Beteiligungen (s. auch Rz. 27),[2] weil sich das – ggf. um eine Abf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.2.5 Holdinggesellschaft in der Rechtsform einer Personengesellschaft

Tz. 149 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine Holding ist eine Person beliebiger Rechtsform, die Beteiligungen hält, daneben aber keine produktive Tätigkeit entwickelt. Beschränkt sie sich darauf, ihre Beteiligungen zu verwalten, ohne Einfluss auf das lfd Geschäft der Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, zu nehmen, handelt es sich um eine vermögensverwaltende Holding. Nimmt si...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1059a BGB – Übertragbarkeit bei juristischer Person oder rechtsfähiger Personengesellschaft.

Gesetzestext (1) 1Steht ein Nießbrauch einer juristischen Person zu, so ist er nach Maßgabe der folgenden Vorschriften übertragbar:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.3 Verfahrensrechtliche Fragen der Einkommenszurechnung an eine Organträger-Personengesellschaft

Tz. 1575 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Zu den verfahrensrechtlichen Fragen betr die Zurechnung des Einkommens der OG bei einer PersGes als OT hat die Fin-Verw in einem Länder-Erl zu § 7a KStG 1975 Stellung genommen (s Erl des Fin-Min NRW v 23.03.1976, DB 1976, 653). Hiernach ist der im H-Bil-Ergebnis der OT-PersGes enthaltene von der OG aufgrund des GAV abgeführte Gewinn bzw de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Personengesellschaften und Gemeinschaften.

Rn 15 Keine juristischen Personen sind die oHG, KG, Partnerschaftsgesellschaft, EWIV und GBR. Deren Rechtsfähigkeit wird heute von der Praxis und hM bejaht (für die GbR BGHZ 146, 341; für die Wohnungseigentümergemeinschaft vgl BGH NJW 05, 2061 u nunmehr § 9a WEG; iÜ vgl § 124 HGB). Daher ist heute weithin anerkannt, dass alle diese rechtsfähigen Gesellschaften und Gemeinscha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.3.2 Ausgleichsposten bei Personengesellschaften als Organträger

Tz. 1290 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei PersGes als OT ist es ab dem VZ 2003für die stliche Anerkennung der Organschaft erforderlich, dass die Anteile an der OG zum Gesamthandsvermögen der PersGes gehören (s Tz 159). Deshalb werden die Anteile an der OG in jedem Fall in der St-Bil der PersGes erfasst. Auch die AP sind in der St-Bil der OT-PersGes zu bilden, wobei sich in der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Personengesellschaften.

Rn 25 Der Tod eines persönlich haftenden Gesellschafters führt nach § 727 I zur Auflösung der Gesellschaft, sofern sich nichts anderes aus dem Gesellschaftsvertrag ergibt. Daher hat der Tod des Gesellschafters nicht schon kraft Gesetzes die Vererblichkeit seines Anteils zur Folge, sondern kann nur durch Vereinbarung der Gesellschaft in Form einer sog erbrechtlichen Nachfolge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.2.8 Einlagelösung bei Personengesellschaften als Organträger

Tz. 1130 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei PersGes als OT ist es ab dem VZ 2003für die stliche Anerkennung der Organschaft erforderlich, dass die Anteile an der OG zum Gesamthandsvermögen der PersGes gehören (s Tz 159). Deshalb werden die Anteile an der OG in jedem Fall in der St-Bil der PersGes erfasst. Somit bilden sich die Einlagen/Einlagenrückgewähr iSd § 14 Abs 4 KStG auch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.6.4 Zurechnung bei mittelbarer Beteiligung über eine Personengesellschaft (§ 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 5 KStG)

Tz. 193 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 5 KStG gilt S 4 sinngemäß, wenn der OT mittelbar über eine oder mehrere PersGes an der OG beteiligt ist. Ein Anwendungsfall des § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 5 KStG ist allerdings nicht gegeben, wenn die zwischengeschaltete PersGes selbst Zwischen-OT ist und damit eine Organschaftskette vorliegt. Bei Organschaftsketten gr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.5 Zurechnung des Organeinkommens bei den Mitunternehmern einer Organträger-Personengesellschaft im Fall des Gesellschafterwechsels

Tz. 828 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine schriftliche Äußerung der Fin-Verw fehlt auch zur stlichen Behandlung des folgenden Sachverhalts: Beispiel: Hier stellt sich die Frage, in welchem Umfang D das positive bzw negative Organeinkommen des Jahres 01 zuzurechnen ist. Lösungsmöglichkeiten: Alt 1: Der einheitlich und gesondert festgestellte Gewinn bzw Verlust der PersGes (einschl ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.5.6 Sonderprobleme bei Beteiligung der Organgesellschaft an einer nachgeordneten Personengesellschaft

Tz. 1474 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wenn einer OG eine PersGes nachgeordnet ist, treten hinsichtlich der Abgrenzung zwischen § 14 Abs 3 und 4 KStG Sonderprobleme auf (s Dötsch/Pung, DK 2010, 223): Tz. 1475 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Mehr- und Minderabführungen einer OG an ihren OT können auch ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.6.7.2 Zuordnung der Organbeteiligung und des Organeinkommens; insbesondere bei Organträger-Personengesellschaften

Tz. 212 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Derzeit besteht keine endgültige Klarheit darüber, nach welchen Regeln sowohl nach innerstaatlichem dt Recht als auch nach DBA-Recht Beteiligungen an Kap-Ges einer inl BetrSt des OT zuzurechnen sind (s Häck, ISR 2015, 113; dazu auch s Rödder/Liekenbrock, in R/H/N, § 14 KStG Rn 284ff). Die Fin-Verw (s Schr des BMF v 26.09.2014, BStBl I 2014,...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Erwerb einer Beteiligung (Satz 1)

Rz. 505 [Autor/Stand] Nach § 10 Abs. 1 Satz 4 ErbStG [2] gilt der Erwerb einer Beteiligung an vermögensverwaltenden Personengesellschaften als anteiliger Erwerb der Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens. Umkehrschließend beschränkt sich der Anwendungsbereich des § 7 Abs. 5 ErbStG somit auf Beteiligungen an mitunternehmerischen Personengesellschaften i.S.d. § 97 Abs. 1 N...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Steuerschuldner

Rz. 610 [Autor/Stand] Die Vorschrift personifiziert die potenziellen Steuerschuldner: Bedachte, d.h. Erwerber, können nur natürliche Personen oder – sogar nichtrechtsfähige (s. § 7 ErbStG Rz. 206.1)[2] – Stiftungen sein, die an der leistungsempfangenden Kapitalgesellschaft beteiligt sind. Als Zuwendender wird jede "andere Person" benannt, d.h. als Schenker kommen auch juristis...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Anwendungshinweise

Rz. 539 [Autor/Stand] Gegenstand des § 7 Abs. 6 ErbStG ist die Gewinnbeteiligung, die jedem Gesellschafter aufgrund seiner Mitgliedschaft aus seiner Beteiligung an einer Personengesellschaft zusteht (s. Rz. 531).[2] Hierbei kann es sich auch – anders als bei § 7 Abs. 5 ErbStG (s. Rz. 505) – um eine vermögensverwaltende Gesellschaft handeln.[3] Maßgebend im Verhältnis der Ges...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Personifizierung des Schenkers

Rz. 94 [Autor/Stand] Der Schenker ist, neben dem Erwerber, Steuerschuldner (§ 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG)[2] und grundsätzlich ebenfalls anzeigepflichtig (§ 30 Abs. 2 ErbStG). Primär nach seiner Person bestimmen sich die Zuständigkeit des Schenkungsteuerfinanzamts (§ 35 Abs. 1 ErbStG) und die Höhe der anfallenden Schenkungsteuer (§§ 14–16; § 13a Abs. 2 Satz 3 ErbStG). Selbstver...mehr