Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 18 [Autor/Zitation] Die Anforderungen an die berufliche Qualifikation und an die Unabhängigkeit des Prüfers waren bereits bei der Einführung der Pflichtprüfung durch § 262c Abs. 1 HGB 1931 wesentliche und maßgebende Vorgaben. Die damalige Erste Durchführungsverordnung zur Aktienrechtsverordnung 1931 regelte schon den Vorbehalt der Abschlussprüfung für WP. Erst im Jahre 19...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Täter

Rz. 179 [Autor/Zitation] Als Täter für das in § 331 Abs. 1 Nr. 3 normierte Delikt kommen nach dem Wortlaut der Vorschrift zunächst nur Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer KapGes. bzw. KapCoGes. (§ 335b) infrage, die zum Zwecke der Befreiung gem. §§ 291 Abs. 1 und 2, 292 einen Konzernabschluss oder einen Konzernlagebericht offenlegen, die die Verhältnisse des K...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsverkauf: Factorin... / 3.2 Ablauf einer Asset-Backed-Finanzierung

Rz. 12 Die Grundstruktur eines ABS-Programms ist auch bei der Vielzahl der Ausgestaltungen grundsätzlich identisch. Den Ausgangspunkt bildet die Kundenforderung, die in der Regel jedes Industrie- und Handelsunternehmen besitzt. Dabei ist es unerheblich, ob diese Kundenforderung in Warenlieferungen, erbrachten Dienstleistungen oder in Kreditausleihungen begründet wurde. Diese...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
9. Kapitel: Der Minderjähri... / § 24 Die Willensbildung in der Miterbengemeinschaft

Rz. 346 Die Verwaltung des Nachlasses obliegt der Erbengemeinschaft (§ 2038 Abs. 1 S. 1 BGB). Die Verwaltung umfasst alle Handlungen, die die Miterben mit Wirkung für den Nachlass vornehmen, um diesen zu erhalten, zu nutzen oder zu mehren.[1] Das können Verpflichtungsgeschäfte, tatsächliches Handeln und auch Verfügungsgeschäfte sein. Zur Verwaltung des Nachlasses gehört es a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.3 Innerhalb von fünf Jahren nach der Umwandlung

Tz. 44 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Ein Aufgabe- oder VG unterliegt nur innerhalb von fünf Jahren nach der Umw der GewSt. Fraglich erscheint, ob für den Beginn der Frist auf den stlichen Übertragungsstichtag oder auf den Zeitpunkt des zivilrechtlichen Wirksamwerdens der Umw, dh auf die Eintragung in ein öff Reg abzustellen ist. UE ist der stliche Übertragungsstichtag maßgebend...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4.1 Allgemeines

Tz. 45 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Wird der Betrieb der Pers-Ges oder natürlichen Pers innerhalb der Fünf-Jahres-Frist aufgegeben oder veräußert, unterliegt grds der dann entstehende Aufgabe- oder VG der GewSt. § 18 Abs 3 S 1 UmwStG erfasst die stillen Reserven in dem Zeitpunkt der Aufgabe oder Veräußerung, nicht die in dem Zeitpunkt der Umw. Hiervon ausgenommen ist jedoch da...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Europäisches Recht

Rz. 26 [Autor/Zitation] Die Offenlegung von JA wurde durch den europäischen Gesetzgeber durch Art. 47 Abs. 1 Vierte (Gesellschaftsrechtliche) Richtlinie (RL 78/660/EWG, 4. EG-RL) vorgegeben, wonach der ordnungsgemäß gebilligte JA und der Lagebericht sowie der Bericht der mit der Abschlussprüfung beauftragten Person offenzulegen war; für die Modalitäten der Offenlegung verwies...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 342a enthält eine (nicht vollständige) Aufzählung von Legaldefinitionen von im Vierten Unterabschnitt des Vierten Abschnitts des Dritten Buchs des HGB "Ergänzende Vorschriften für bestimmte umsatzstarke multinationale Unternehmen und Konzerne" verwendeten Begriffen (Benzinger/Hachmeister in HKMS3/4, § 342a HGB Rz. 1 [7/2023]; Merk/Poll in BeckOK HGB, ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Freiwillige Angaben

Rz. 320 [Autor/Zitation] Dem Unternehmen steht es grds. frei, in die Anlage zur Bilanz weitere Angaben aufzunehmen, sofern diese den GoB entsprechen und der Klarheit und Übersichtlichkeit der Anlage nicht entgegenstehen. Rz. 321–324 [Autor/Zitation] Einstweilen frei.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Pflichtverletzung durch einen Geschäftsleiter nach § 1 Abs. 8 Satz 1 und 2 ZAG (Abs. 1 Satz 2 Nr. 2)

Rz. 18 [Autor/Zitation] Geschäftsleiter gem. § 340m Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 HGB iVm. § 1 Abs. 8 Satz 1 ZAG sind diejenigen natürlichen Personen, die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Führung der Geschäfte und zur Vertretung eines Instituts (Zahlungsinstitut oder E-Geld-Institut, vgl. § 1 Abs. 3 ZAG) in der Rechtsform einer juristischen Person oder Personenhandels...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Anwendungsbereich der Befreiung

Rz. 325 [Autor/Zitation] Gemäß § 5 Abs. 6 sind Unternehmen iSd. § 3 Abs. 1 von den Anforderungen des PublG befreit, wenn sie in den KA eines MU iSd. § 11 PublG oder des § 290 HGB einbezogen werden und im Übrigen die entsprechend geltenden Voraussetzungen des § 264 Abs. 3 HGB erfüllen. Der Gesetzgeber hat den unter das PublG fallenden Unternehmen damit eine Befreiungsvorschrif...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 6 [Autor/Zitation] § 10 PublG regelt die Nichtigkeit des JA (nur) bei Verletzung von Prüfungsvorschriften. Diese Beschränkung der Nichtigkeitstatbestände ist nach hM nicht abschließend (Markworth/Poeschke in Staake/Schülke, § 10 PublG Rz. 3; Kirsch in Kirsch, Rechnungslegung Kommentar, § 10 PublG Rz. 1 [Februar/2025]; Ischebeck/Nissen-Schmidt in HdR-E, § 10 PublG Rz. 6 [6...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Besondere Vorschriften für kapitalmarktorientierte Unternehmen (Abs. 2a)

Rz. 200 [Autor/Zitation] Unabhängig von der Rechtsform sieht § 5 Abs. 2a besondere Regelungen für Unternehmen vor, welche in sinngemäßer Anwendung kapitalmarktorientiert iSd. § 264d HGB sind (weiterführend zum Begriff der Kapitalmarktorientierung s. § 264d HGB Rz. 7 ff.). Die Regelung bezweckt, kapitalmarktorientierte Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform vergleichbar z...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Gliederungswahlrecht

Rz. 45 [Autor/Zitation] Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 PublG darf eine von §§ 266, 275 HGB abweichende Gliederung für den (Teil-)KA verwendet werden, wenn diese auch für den JA des MU zulässig ist. In diesen Fällen besteht faktisch ein Gliederungswahlrecht (so auch der Bericht des Rechtsausschusses zu § 13 PublG aF, in Biener, PublG, 68). Relevanz entfaltet das Wahlrecht i...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Prüfungspflicht bei formwechselnder Umwandlung

Rz. 70 [Autor/Zitation] Wechselt eine nach § 316 prüfungspflichtige Gesellschaft ihre Rechtsform und unterliegt mit dieser durch ihre Größe anschließend keiner Prüfungspflicht mehr, zB beim Wechsel von der Rechtsform der KapGes. in die Rechtsform einer Personenhandelsgesellschaft (ohne Anwendung des § 264a) und mit Unterschreitung der Größenmerkmale des § 1 PublG, ist der Zei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Adressat der Pflicht

Rz. 8 [Autor/Zitation] § 342d Abs. 1 normiert, wer das oberste MU dazu aufzufordern hat, für das vergangene GJ einen Ertragsteuerinformationsbericht zur Verfügung zu stellen, der bestimmten gesetzlichen Anforderungen entspricht. Rz. 9 [Autor/Zitation] Die Pflicht, das oberste MU dazu aufzufordern, für das vergangene GJ einen Ertragsteuerinformationsbericht zur Verfügung zu stel...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 5 [Autor/Zitation] Die Regelungen des § 341n entsprechen im Wesentlichen dem § 334, der für KapGes. und bestimmte Personenhandelsgesellschaften gilt, und ergänzen diesen durch nur auf Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds anwendbare Vorschriften.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Entsprechende Anwendung

Rz. 102 [Autor/Zitation] Für den Ausweis des Eigenkapitals sind grds. die Gliederungsvorgaben des § 266 HGB sowie die Bestimmungen in §§ 268 Abs. 1 und 3, 270 und 272 HGB entsprechend anzuwenden. Rz. 103 [Autor/Zitation] Die § 266 HGB zugrunde liegende Aufgliederung des Eigenkapital orientiert sich an der Eigenkapitalstruktur von KapGes., so dass diese auf Unternehmen anderer R...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / J. Durchsetzung

Rz. 51 [Autor/Zitation] Für die Durchsetzung der inhaltlichen Anforderungen an die Offenlegung und die anderweitige Veröffentlichung ist in § 335 das Ordnungsgeldverfahren vorgesehen. Rz. 52 [Autor/Zitation] Eine privatrechtliche Durchsetzung der inhaltlichen Anforderungen an die Offenlegung und die anderweitige Veröffentlichung ist nicht ausdrücklich vorgesehen und hängt im Gr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ee) Unternehmen im Geltungsbereich des Publizitätsgesetzes

Rz. 138 [Autor/Zitation] Für große Unternehmen, die zwei der drei Größenvoraussetzungen nach § 1 Abs. 1 PublG (Bilanzsumme größer als 65 Mio. EUR; Umsatzerlöse größer als 130 Mio. EUR; mehr als 5.000 Arbeitnehmer) erfüllen oder (kapitalmarktorientierte) Unternehmen von öffentlichem Interesse iSd. § 316a Satz 2 Nr. 1 (§ 1 Abs. 3 PublG) sind, gelten – vorbehaltlich einschlägige...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (3) Einzelkaufleute

Rz. 117 [Autor/Zitation] Personenhandelsgesellschaften dürfen zum Zweck der Offenlegung die einzelnen Bestandteile des Eigenkapitals aggregiert in einem Posten "Eigenkapital" ausweisen (§ 9 Abs. 3). Vor diesem Hintergrund bestehen nach hM keine Bedenken, in der Bilanz eines Einzelkaufmanns sämtliche Eigenkapitalkonten zu einem Posten"Eigenkapital" zusammenzufassen (WP Handbuc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 3 [Autor/Zitation] Die Pflicht zur Konzernrechnungslegung nach dem PublG knüpft insbes. an das Überschreiten der in § 11 Abs. 1 Nr. 1-3 PublG genannten Größenkriterien an. Eine generelle Pflicht zur Konzernrechnungslegung für kapitalmarktorientierte MU sieht das PublG im Gegensatz sowohl zu § 293 Abs. 5 HGB als auch zu den Vorschriften zur Aufstellung eines JA nach dem er...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Private Aufwendungen und Erträge

Rz. 247 [Autor/Zitation] Nach § 5 Abs. 4 dürfen die auf das Privatvermögen entfallenden Aufwendungen und Erträge nicht in die GuV aufgenommen werden. Die Zuordnung der Aufwendungen und Erträge zur betrieblichen bzw. privaten Sphäre folgt der Zuordnung der zugrunde liegenden VG und Schulden. Rz. 248–249 [Autor/Zitation] Einstweilen frei.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Der zweite Abschnitt des PublG (§§ 11–15 PublG) regelt die Konzernrechnungslegung von MU mit Sitz im Inland. Die Pflicht zur Konzernrechnungslegung (§ 11 PublG) setzt neben dem Bestehen eines Mutter-Tochter-Verhältnisses das Überschreiten bestimmter Größenkriterien an drei aufeinanderfolgenden Konzernabschlussstichtagen voraus. Dabei kommt es grds. nich...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Durch § 9 PublG wird die Offenlegung des Jahresabschlusses geregelt. Dabei verweist § 9 PublG auf das Regelungsregime der §§ 325 ff. HGB, modifiziert dieses aber in mehrfacher Hinsicht. So wird in Abs. 1 Satz 1 der Grundsatz der sinngemäßen Anwendung von § 325 Abs. 1 bis 2b, 4 bis 6 HGB sowie der §§ 327a, 328 HGB angeordnet (Rz. 7 ff.); auch § 329 Abs. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Verpflichtete Personen und Rechtsnatur der Verpflichtung

Rz. 20 [Autor/Zitation] § 5 Abs. 1 Satz 1 bestimmt, dass die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens zur Aufstellung des JA verpflichtet sind. Welche Personen als gesetzliche Vertreter für Zwecke des PublG gelten, bestimmt sich nach § 4 Abs. 1 (s. § 4 Rz. 4 ff.). Rz. 21 [Autor/Zitation] Bei einer juristischen Person sind dies die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Reuter, Sanierungszuschüsse, BB 1982, 25; Döllerer, Einlagen bei KapGes nach Handelsrecht und Steuerrecht, BB 1986, 1857; Wassermeyer, Einlagen in KapGes u PersGes, StbJb 1985/86, 213; Hoffmann, Die Bilanzierung von Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften, BB 1988 Beil 2 zu Heft 9; Mellwig, Beteiligungen an PersGes in der HB, BB 1990, 1162; Seibold, Die ertragsteuerliche B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hoffmann, Die Bilanzierung von Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften, BB Beilage 2 zu Heft 9/1988; Wrede, Beteiligungen an PersGes in der HB und der StB, FR 1990, 293; Fichtelmann, GmbH-Beteiligungen als BV, INF 1994, 705. Hoffmann, Die Beteiligung an KapGes als WG sui generis, in Hommelhoff, Festschrift Welf Müller, 2001, 631; Meyer, Wirtschaftliches Eigentum an KapGes...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 33 [Autor/Zitation] Zur Rechtsentwicklung bis zum BiRiLiG vgl. Rz. 5 ff. Bei Aufnahme der Abschlussprüfungspflicht mit dem BiRiLiG in § 316 wurden in der Vorschrift inhaltlich Vorgaben aus der damaligen 4. und 7. EG-RL umgesetzt (vgl. Vierte Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften v. 25.7.1978 über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Besonderheiten der Regelung im Publizitätsgesetz

Rz. 332 [Autor/Zitation] Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 PublG gilt (auch) die Regelung des § 318 sinngemäß. Somit gelten die vorstehenden Ausführungen grds. auch für die Bestellung des Konzernabschlussprüfers nach PublG (vgl. Schülke in Staake/Schülke, § 14 PublG Rz. 50). Auch die Fiktion des § 318 Abs. 2 ist demnach anwendbar. Dabei ist allerdings zu beachten, dass der JA des MU ni...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Persönlich

Rz. 3 [Autor/Zitation] Durch die Bezugnahme auf §§ 334 Abs. 2a, 333a greift § 335c grds. nur für Mitglieder eines nach § 324 Abs. 1 Satz 1 eingerichteten Prüfungsausschusses. Durch den Verweis auf § 324 Abs. 1 Satz 1 wird der persönliche Anwendungsbereich auf Mitglieder eines Prüfungsausschusses von kapitalmarktorientierten Unternehmen iSd. § 264d, die über keinen AR oder Ver...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Gesetzliche Vertreter eines Unternehmens oder eines Mutterunternehmens

Rz. 20 [Autor/Zitation] Gesetzliche Vertreter eines Unternehmens oder MU iSv. § 4 Abs. 1 Nr. 1 PublG sind bei juristischen Personen des Privat- und Öffentlichen Rechts die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs. Bei Vereinen ist es nach § 26 BGB und bei Stiftungen nach § 84 BGB jeweils der Vorstand (Schäfer 2, § 4 PublG Rz. 2; Mock in HKMS4, § 4 PublG Rz. 7). Rz. 21 [Aut...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Andere Rechtsformen

Rz. 60 [Autor/Zitation] Für Unternehmen in der Rechtsform der Genossenschaft ist die Prüfung der Rechnungslegung (JA unter Einbeziehung der Buchführung und Lagebericht) außerhalb des in § 53 Abs. 2 GenG normiert und vollzieht sich im Rahmen der Prüfung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit ihrer Geschäftsführung. Voraussetzung für diese Prüfungspflicht...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Beschreibung des Gegenstands der Prüfung (Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 und Satz 3)

Rz. 122 [Autor/Zitation] § 322 Abs. 1 Satz 2 und 3 verlangt, den Gegenstand der Prüfung zu beschreiben. Weitere Konkretisierungen dazu enthalten beide Vorschriften nicht. Insbesondere bleibt damit offen, welche Angaben im Einzelnen die Beschreibung des Prüfungsgegenstands umfassen soll. Nach dem Gesamtzusammenhang der handelsrechtlichen Prüfungsvorschriften lassen sich aus § ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Abgeleitete steuerliche Buchführungspflicht (§ 140 AO)

Rn. 303 Stand: EL 140 – ET: 12/2019 Eine nach außersteuerlichen Gesetzen bestehende Verpflichtung, Bücher und Aufzeichnungen zu führen, ist auch für die Besteuerung zu erfüllen, § 140 AO . In steuerliche Pflichten überführt werden damit insb handelsrechtliche Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten. Die Befreiung für kleine Einzelkaufleute gem § 241a HGB iVm § 242 Abs 4 HGB (...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Sinn und Zweck

Rz. 45 [Autor/Zitation] Mit dem FISG v. 3.6.2021 (BGBl. I 2021, 1534) wurde der heute geltende § 1 Abs. 3 PublG eingefügt. Danach haben kapitalmarktorientierte Unternehmen, die nicht Kapital- oder haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften (§ 264a HGB) sind, unabhängig von den Größenkriterien des § 1 Abs. 1 PublG nach dem ersten Abschnitt des PublG Rechnung zu legen (v...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Strafgesetzbuch

Rz. 27 [Autor/Zitation] In der nachfolgenden Tabelle wurden Vorschriften des StGB mit Bezug zur Rechnungslegung zusammengestellt (in Anlehnung an Grottel/Hoffmann in Beck BilKomm.14, § 331 Rz. 85; vgl. auch Klinger in MünchKomm. HGB5, § 331 Rz. 112 ff.), die die vom PublG benannten Rechtsformen, zB Einzelkaufleute und reine Personenhandelsgesellschaften, betreffen. Die Rechnu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Zuständigkeit für die Feststellung

Rz. 13 [Autor/Zitation] Bei Personenhandelsgesellschaften sind für die Feststellung des JA grds. die Gesellschafter zuständig (§ 121 HGB). Da § 121 HGB dispositiv ist, kann indes im Gesellschaftsvertrag vereinbart werden, dass zur Feststellung des JA eine andere Stelle (zB ein Aufsichts- oder Beirat) berufen ist. Bei Kommanditgesellschaften sind an der Feststellung auch die K...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 3 [Autor/Zitation] Die Regelung der Rechtsformen in § 3 PublG ist insbes. iVm. § 1 PublG zu sehen, in dem die Größenkriterien festgelegt sind, bei deren Überschreiten ein Regelungsbedarf für die Publizität des JA und Lageberichts dieser "Großunternehmen" gesehen wird. § 2 PublG bestimmt für diese "Großunternehmen" Beginn und Dauer der Rechnungslegungspflicht. Materielle Re...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Keine oder unzureichende Einrichtung eines Prüfungsausschusses

Rz. 402 [Autor/Zitation] Sanktionen können sowohl bei Rechtsverstößen auf der organisatorischen Ebene der Einrichtung eines Prüfungsausschusses als auch bei der Aufgabenerfüllung durch die Ausschussmitglieder (Rz. 411 ff.) eingreifen. Neben den juristischen Folgen von Sorgfaltspflichtverletzungen, Ordnungswidrigkeiten und strafbewehrtem Verhalten können auch andere Konsequenz...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Personenkreis (Abs. 1 Satz 1 und 2)

Rz. 22 [Autor/Zitation] Die Abschlussprüfung ist eine Vorbehaltsaufgabe der Wirtschaftsprüfer, so dass in erster Linie WP und WPG berufen sind, als Abschlussprüfer tätig zu sein (Satz 1). Diese Befugnis erstreckt sich auf JA und Konzernabschlüsse von Unternehmen aller Rechtsformen und Größenklassen. Jahresabschlüsse und Lageberichte mittelgroßer GmbH (§ 267 Abs. 2) oder von m...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Ziel des § 18 PublG ist es, den unehrlich berichtenden Abschlussprüfer zu bestrafen. Rz. 2 [Autor/Zitation] Die Berichterstattung eines Abschlussprüfers über die von ihm durchgeführte Abschlussprüfung soll den subjektiven Feststellungen des Abschlussprüfers entsprechen. Diese Berichterstattung erfolgt durch den Prüfungsbericht und durch den Bestätigungsve...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Erleichterungen im Konzernanhang

Rz. 69 [Autor/Zitation] Unabhängig von der Rechtsform des MU braucht der Konzernanhang die Angaben nach § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgane, eines AR, Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung des MU hinsichtlich Gesamtbezüge, Kredite und Vorschüsse sowie Haftungsverhältnisse nicht zu enthalten. Rz. 70 [Autor/Zitation] Allerdings kann ein KA nac...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Abs. 2 Satz 2) und, sofern einschlägig, auch des Aufsichtsorgans

Rz. 191 [Autor/Zitation] Die im Bestätigungs- oder Versagungsvermerk notwendige Beurteilung des Prüfungsergebnisses soll nicht nur allgemein verständlich und problemorientiert erfolgen (vgl. Rz. 184), sondern auch den Umstand berücksichtigen, "dass die gesetzlichen Vertreter den Abschluss zu verantworten" haben (§ 322 Abs. 2 Satz 2). Diese Anforderung geht auf Gesetzesänderun...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 3 [Autor/Zitation] § 8 PublG regelt die Feststellung eines nach dem PublG aufgestellten und geprüften JA. Der Lagebericht, der ein eigenständiges Element der Rechnungslegung ist (§ 5 Abs. 2 Satz 1 PublG), wird nicht festgestellt. Auch ein (von der Offenlegung eines PublG-JA befreiender) IFRS-Einzelabschluss wird nicht festgestellt (§ 9 Abs. 1 Satz 1 PublG iVm. § 325 Abs. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Besonderheiten bei Konzernabschlüssen nach IFRS

Rz. 82 [Autor/Zitation] Die Verweisungen in § 13 Abs. 3 Satz 2 PublG auf § 5 Abs. 4 und 5 PublG entfalten keine Wirkung, wenn der KA gem. § 11 Abs. 6 Satz 2 PublG in entsprechender Anwendung des § 315e HGB nach den EU-IFRS aufgestellt wird. Die Nichtaufnahme des Privatvermögens in den KA ergibt sich bereits aus den Anforderungen der IFRS selbst.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Umsatzerlöse (Abs. 5 Satz 3 Nr. 1)

Rz. 293 [Autor/Zitation] Umfang und Inhalt der anzugebenden Umsatzerlöse ergibt sich aus § 277 Abs. 1 HGB . Demnach sind als Umsatzerlöse die Erlöse aus dem Verkauf von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern auszuweisen (weiterführend zu den Umsatze...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IX. Täterkreis

Rz. 200 [Autor/Zitation] Täter können nur Abschlussprüfer und ihre Gehilfen sein. Zu den Gehilfen zählen auch freie Mitarbeiter. Mitarbeiter des geprüften Unternehmens sind keine Gehilfen des Abschlussprüfers. Damit ist das Delikt ein echtes Sonderdelikt. Eine Täterschaft/Mittäterschaft durch andere ist damit ausgeschlossen. Hingegen können andere jedoch Anstifter sein bzw. B...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (3) Form der Berichterstattung

Rz. 314 [Autor/Zitation] Die Angaben zu den "Bewertungs- und Abschreibungsmethoden einschließlich wesentlicher Änderungen" hat in verbaler Form zu erfolgen. Betragsmäßige Angaben sind nicht erforderlich. Die Darstellung muss in geschlossener Form erfolgen, um die Klarheit und Übersichtlichkeit der Berichterstattung zu gewährleisten. Eine Aufteilung der Angabepflichten auf die...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 7 [Autor/Zitation] § 341b ist als branchenspezifische Bewertungsvorschrift grds. von allen Versicherungsunternehmen iSd. § 341 HGB unabhängig von Rechtsform und Größe der Unternehmen anzuwenden. Sie ist damit auch vorrangig gegenüber den allgemeinen Vorschriften für alle Kaufleute (§§ 238 bis 256a) und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften sowie bestimmte...mehr