Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Besteuer... / 2.7 Änderung im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft (§ 1 Abs. 2a GrEStG in der ab 1.7.2021 geltenden Fassung)

Den Übergang eines Grundstücks von einer "alten" auf eine "neue" Personengesellschaft fingiert § 1 Abs. 2a GrEStG, wenn sich innerhalb von 10 Jahren der Gesellschafterbestand der "alten" Personengesellschaft unmittelbar oder mittelbar dergestalt ändert, dass mindestens 90 % der Anteile auf neue Gesellschafter übergehen. Personengesellschaft Personengesellschaften i. S. d. § 1 ...mehr

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Grunderwerbsteuer: Besteuer... / 2.10 Anteilsvereinigung und Weiterübertragung bereits vereinigter Anteile (§ 1 Abs. 3 GrEStG in der ab 1.7.2021 geltenden Fassung)

Allgemeines Gehört zum Vermögen einer Gesellschaft ein inländisches Grundstück[2], stellt eine Veränderung der Beteiligungen grundsätzlich keinen grunderwerbsteuerbaren Rechtsträgerwechsel dar. Abweichend von diesem Grundsatz sieht § 1 Abs. 3 GrEStG in folgenden Fällen eine fingierte Grundstücksübertragung als gegeben an: Fingierte Grundstücksübertragung bei schuldrechtlicher V...mehr

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Grunderwerbsteuer: Besteuer... / 2.11.1 Hintergrund und Entwicklung des § 1 Abs. 3a GrEStG

Steuervermeidung § 1 Abs. 2a, Abs. 2b, Abs. 3 und Abs. 4 GrEStG zeigen, dass der Grunderwerbsteuer nicht nur die zivilrechtliche Übertragung eines Grundstücks der Grunderwerbsteuer unterliegt. Werden Anteile an einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft, die Grundbesitz in ihrem Gesamthands-/Gesellschaftsvermögen hält, übertragen, unterliegen auch diese Anteils...mehr

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Grunderwerbsteuer: Besteuer... / 2.11.2 Regelungsgehalt des § 1 Abs. 3a GrEStG

§ 1 Abs. 3a GrEStG lautete bis 30.6.2021: "Soweit eine Besteuerung nach Absatz 2a und Absatz 3 nicht in Betracht kommt, gilt als Rechtsvorgang im Sinne des Absatzes 3 auch ein solcher, aufgrund dessen ein Rechtsträger unmittelbar oder mittelbar oder teils unmittelbar, teils mittelbar eine wirtschaftliche Beteiligung in Höhe von mindestens 95 vom Hundert an einer Gesellschaft,...mehr

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Grunderwerbsteuer: Besteuer... / 2.11 Die wirtschaftliche Anteilsvereinigung (§ 1 Abs. 3a GrEStG)

Die Besteuerung nach § 1 Abs. 2a GrEStG (Wechsel im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft) oder nach § 1 Abs. 3 und 4 GrEStG (Anteilsvereinigung und Anteilsübertragung) ließ sich nach früherer Rechtslage dadurch vermeiden, dass ein Real Estate Transfer Tax-Blocker ("RETT-Blocker"; RETT = Real Estate Transfer Tax = Grunderwerbsteuer) eingeschaltet ...mehr

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Grunderwerbsteuer: Besteuer... / 2.9 Börsenklausel (§ 1 Abs. 2c GrEStG)

Soweit in § 1 Abs. 2a und Abs. 2b GrEStG n. F. Änderungen im Anteilseignerbestand einer Kapitalgesellschaft von Bedeutung sind, bleiben hierbei Übergänge von Anteilen an börsennotierten Kapitalgesellschaften außer Betracht. Folglich tragen die vorgenannten Anteilsübergänge nicht zum Erreichen der Wesentlichkeitsgrenzen in § 1 Abs. 2a bzw. Abs. 2b GrEStG bei, sind also nicht ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Besteuer... / 2.3 Der Eigentumsübergang (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG)

Eigentumsübergang Der Eigentumsübergang kraft Gesetzes oder kraft behördlichen/gerichtlichen Ausspruchs unterliegt der Grunderwerbsteuer nur, wenn kein Rechtsgeschäft vorangegangen ist, das den Anspruch auf Übereignung des Grundstücks begründet und auch keine Auflassung erforderlich ist. Mögliche Eigentumsübergänge nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG sind z. B.: der Erwerb durch Erban...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Besteuer... / 2.8 Anteilseignerwechsel im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft (§ 1 Abs. 2b GrEStG)

Mit Wirkung ab 1.7.2021 wurde ein neuer Ergänzungstatbestand für grundbesitzende Kapitalgesellschaften eingeführt. Nach § 1 Abs. 2a GrEStG werden Gesellschafterwechsel an grundbesitzenden Personengesellschaften i. H. v. mindestens 90 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren erfasst. Dabei muss kein Gesellschafter eine bestimmte Beteiligun...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Besteuer... / 2.11.4 Verwaltungsanweisungen

Stellungnahme in Ländererlassen Die obersten Finanzbehörden der Länder haben in den gleich lautenden Ländererlassen vom 19.9.2018[1] zu § 1 Abs. 3a GrEStG ausführlich Stellung genommen. Es wird nicht nur der zeitliche Anwendungsbereich der bis zum 30.6.2021 geltenden Fassung dargelegt, sondern anhand zahlreicher Beispiele verschiedene Aspekte der Vorschrift wie der Begriff der...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaftsrechtliche Neu... / 3 Kernziele

Der Gesetzgeber verfolgt im Wesentlichen 5 Ziele: die Konsolidierung des Rechts der GbR, die Modernisierung des Rechts der Personengesellschaften, eine Behebung des Publizitätsdefizits der GbR, die Flexibilisierung der Haftungsverhältnisse von Angehörigen Freier Berufe und die Herstellung von Rechtssicherheit zu Beschlussmängelstreitigkeiten bei Personenhandelsgesellschaften. Um d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaftsrechtliche Neu... / 6 Steuerrechtliche Folgen

Die obigen Änderungen sollen ausdrücklich zu keinen Folgeänderungen bei den ertragsteuerlichen Grundsätzen für die Besteuerung von Personengesellschaften führen. Insbesondere soll die transparente Besteuerung von Personengesellschaften erhalten bleiben. Auch die Abschaffung der gesamthänderischen Bindung zugunsten von Eigentum einer GbR führt zu keinen steuerlichen Folgewirku...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaftsrechtliche Neu... / 4.1 Neuausrichtung

Das bisherige System einer kaufmännischen bzw. einer nicht kaufmännischen Personengesellschaft wird beibehalten. Es wird jedoch konsequent am Leitbild einer auf eine gewisse Dauer angelegten, mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestatteten Personengesellschaft ausgerichtet werden. Den Gesellschaftern bleibt es weiterhin möglich, ihre Rechtsbeziehungen weitgehend im Gesellsc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaftsrechtliche Neu... / Zusammenfassung

Auf Basis des sog. Mauracher Entwurfs ist ein Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsmodernisierungsgesetz – MoPeG) erstellt und verabschiedet worden. Vor allem für die Rechtsform der GbR sind darin umfangreiche Änderungen enthalten. Doch auch für andere Personengesellschaften gibt es einige Neuerungen, die jedoch im Wesentlichen erst...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 2 Grundbesitzwert nach dem BewG (§ 8 Abs. 2 GrEStG)

In folgenden Fällen ist der Grundbesitzwert[1] Bemessungsgrundlage: wenn eine Gegenleistung nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln ist; bei Umwandlungen aufgrund eines Bundes- oder Landesgesetzes, bei Einbringungen sowie bei anderen Erwerbsvorgängen auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage; in den Fällen des § 1 Abs. 2a, 2b, 3 und 3a GrEStG; bei Grundstücksübertragungen i. S. d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaftsrechtliche Neu... / 4.4 Öffnung für Freie Berufe

Grundsätzlich sollen alle Rechtsformen einer Personenhandelsgesellschaft für die gemeinsame Ausübung Freier Berufe durch die Gesellschafter zur Auswahl stehen. Freiberufler können sich damit auch z. B. in einer GmbH & Co. KG organisieren. Ziel ist die Flexibilisierung der Haftungsverhältnisse von Angehörigen der Freien Berufe.[6] Zu beachten sein werden jedoch auch weiterhin...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übertragung von Betrieben, ... / 2. Gegenstand der Vermögensübertragung

Eine begünstigte Vermögensübertragung liegt nur vor bei Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit der Übertragung eines Mitunternehmeranteils oder des Teils eines Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft, die eine Tätigkeit i.S.d. §§ 13, 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder des § 18 Abs. 1 EStG ausübt (dies gilt nicht für eine vermögensverwaltende Personengesellschaft, die ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übertragung von Betrieben, ... / 3. Ausreichend Ertrag bringendes Vermögen

Eine begünstigte Vermögensübertragung liegt nur vor, wenn das übertragene Vermögen die Existenz des Vermögensübergebers wenigstens teilweise sichert und Ertrag bringt. Versorgungsleistungen liegen vor, wenn nach überschlägiger Berechnung die zu erbringenden Leistungen nicht höher sind als die langfristig erzielbaren Erträge aus der übergebenen Existenz sichernden Wirtschafts...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Begriff des Wertpapiers

Rz. 5 Der Wertpapierbegriff ist in der Vorschrift nicht näher definiert. Unter Wertpapieren versteht man allgemein Urkunden, in denen private Rechte – meist gegenüber dem Aussteller – so verbrieft sind, dass es zur Rechtsausübung des Besitzes an der Urkunde bedarf. Zivilrechtlich werden u. a. Mitgliedschaftspapiere (z. B. Aktien), sachenrechtliche Wertpapiere (z. B. der Gru...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 93 Jahresar... / 2.1 JAV für Unternehmer und Ehegatten/Lebenspartner (Abs. 1)

Rz. 5 Abs. 1 Satz 1 erfasst die gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a (Unternehmer eines landwirtschaftlichen Unternehmens und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner) und Buchst. c (in landwirtschaftlichen Unternehmen in der Rechtsform von Kapital- oder rechtsfähigen Personengesellschaften regelmäßig wie Unternehmer selbständig Tätige) kraft Gesetzes Vers...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 4 § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten "Umsätze – einschließlich der Vermittlung, jedoch nicht die Verwahrung und die Verwaltung –, die sich auf Aktien, Anteile an Gesellschaften und Vereinigungen, Schuldverschreibungen oder sonstige Wertpapiere beziehen, mit Ausnahme von Warenpapieren und der in Ar...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Mieteinnahmen und Mietausfa... / 5 Miteigentum/Mietpool

Den objektiven Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung verwirklicht, wer die rechtliche oder tatsächliche Macht hat, eines der in § 21 Abs. 1 EStG genannten Wirtschaftsgüter anderen entgeltlich auf Zeit zur Nutzung zu überlassen und Träger der Rechte und Pflichten aus einem Miet- oder Pachtvertrag ist.[1] Miteigentümer i. S. v. §§ 1008 ff., 741 ff. BGB oder Mi...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Einkunftsarten / 4 Übersicht über die 7 Einkunftsarten

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: Einkünfte aus dem Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, aus der Tierzucht usw. Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Einkünfte aus gewerblichen Unternehmen, Gewinnanteile der Gesellschafter einer Personengesellschaft (z. B. OHG, KG), Einkünfte aus der Veräußerung eines Gewerbebetriebs o...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmenspflichten beim ... / 4.2 Eingetragene Personengesellschaften

Darüber hinaus müssen eingetragene Personengesellschaften Daten an das Transparenzregister übermitteln. Das sind insbesondere: Kommanditgesellschaften (KG) Offene Handelsgesellschaften (OHG) Partnerschaftsgesellschaften (PartG) in das Gesellschaftsregister eingetragene Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmenspflichten beim ... / 7.4 Trusts

Auch Verwalter von Trusts (Trustees) treffen Einholungs-, Aufbewahrungs-, Aktualisierungs- und Meldepflichten. Sie sind an anderer Stelle geregelt (§ 21 GwG), decken sich aber im Wesentlichen mit den Pflichten der juristischen Personen des Privatrechts und den eingetragenen Personengesellschaften. Der Trust ist gegenüber dem Transparenzregister eindeutig zu bezeichnen. Anzuge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmenspflichten beim ... / 1 Orientierung

Das Transparenzregister wurde, nachdem die entsprechende Vorgabe der EU dies verlangte, komplett neu eingerichtet. In der deutschen Gesetzgebung sind die Regelungen zu dem neuen Register seit dem 26.6.2017 in das Geldwäschegesetz (GwG) eingewoben. Sie sind im Abschnitt 4 (§§ 18 bis 26 GwG) platziert. Die Bußgeldvorschriften für Verstöße gegen die Meldepflichten finden sich i...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmenspflichten beim ... / 4.4 Grundstätzlich nicht Verpflichtete

Die in keinem Register verzeichneten Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), soweit diese nicht im Gesellschaftsregister eintragungspflichtig sind bzw. eingetragen sind, stille Gesellschaften oder nicht eingetragene Vereine brauchen demnach keine Angaben gegenüber dem Transparenzregister zu machen Auch eine Erbengemeinschaft als Gesamthandsgemeinschaft ist als solche nicht eintr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmenspflichten beim ... / 4 Mitteilungsverpflichtete

Meldepflichtig sind – nachfolgend im Einzelnen aufgeführt – "Vereinigungen"nach § 20 GwG und "Rechtsgestaltungen" nach § 21 GwG. Das sind, aufs Wesentliche heruntergebrochen, alle im deutschen Handelsregister oder in anderen deutschen öffentlichen Registern eingetragenen Gesellschaften sowie bestimmte vergleichbare Rechtsgestaltungen. Entscheidend für den Standort Deutschland i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Andere Personengesellschaften.

Rn 5 Die GbR ist wegen der subsidiären Anwendbarkeit ihrer Vorschriften (§§ 105 III, 161 II HGB) sowie der gesetzlich angeordneten identitätswahrenden Umwandlung in die Rechtsform einer anderen Personengesellschaft bei Vorliegen der dafür bestimmten Voraussetzungen das Grundmodell der Personengesellschaften. Durch die Gleichstellung gem §§ 721 ff in haftungsrechtlicher Hinsi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Personengesellschaft oder Mitunternehmerschaft als nahestehende Person (§ 1 Abs. 1 Satz 2 zweiter Halbsatz)

...; eine Personengesellschaft oder Mitunternehmerschaft ist selbst nahestehende Person, wenn sie die Voraussetzungen des Absatzes 2 erfüllt. Rz. 224 [Autor/Stand] Personengesellschaft als nahestehende Person. Der Begriff der nahestehenden Person ist in § 1 Abs. 2 definiert. Der dort definierte Begriff hat auch Bedeutung für andere Vorschriften, die auf § 1 Abs. 2 Bezug nehme...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Personengesellschaft oder Mitunternehmerschaft als Steuerpflichtiger i.S.d. Vorschrift (§ 1 Abs. 1 Satz 2 erster Halbsatz)

[2]Steuerpflichtiger im Sinne dieser Vorschrift sowie im Sinne des § 1a ist auch eine Personengesellschaft oder eine Mitunternehmerschaft; ... Rz. 221 [Autor/Stand] Personengesellschaften/Mitunternehmerschaften als Steuerpflichtige i.S. des § 1. Da § 1 eine Einkünfteminderung voraussetzt, bezieht sich der in § 1 Abs. 1 Satz 1 verwendete Begriff "Steuerpflichtiger" nur auf Pe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Besonderheiten bei Personengesellschaften.

Rn 5 Zwischen Gesellschaft u persönlich haftendem Gesellschafter besteht kein echtes Gesamtschuldverhältnis (s § 421 Rn 10). Aufgrund der Akzessorietät der Gesellschafterschuld ist ein Erlass ggü einer Personengesellschaft unter Fortbestehen der Gesellschafterschuld wirkungslos, es sei denn, der Gesellschafter stimmt zu (BGHZ 47, 376, 378 ff, WM 75, 974); umgekehrt ist ein E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Natürliche Person, juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft.

Rn 6 § 14 erfasst alle natürlichen Personen. In Übereinstimmung mit den europarechtlichen Vorgaben können damit auch Freiberufler (BGH 30.9.09, VIII ZR 7/09), Handwerker, Kleingewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, und Landwirte als Unternehmer auftreten (vgl Grüneberg/Ellenberger Rz 1 und 2). Die Norm bezieht auch jede juristische Person in den Anw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Personengesellschaften.

1. Nießbrauch am Anspruch auf Gewinnanteil und Auseinandersetzungsguthaben. Rn 11 Er ist rechtlich möglich, wirtschaftlich aber wenig sinnvoll, denn er gewährt nur die Nutzungen der Ansprüche, nicht aber diese selbst. Es gelten die §§ 1074, 1075, 1067. Dem Nießbraucher verbleibt nur der Zinsvorteil. 2. Nießbrauch am Gewinnstammrecht. Rn 12 Er soll die (in Rn 11) aufgezeigte Pro...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ende der juristischen Person und Personengesellschaft, S 2.

Rn 7 Eine juristische Person erlischt nicht mit bloßer Löschung, sondern aufgrund des Doppeltatbestandes von Vermögenslosigkeit und Löschung (München ZInsO 14, 1671; MüKo/Pohlmann § 1061 Rz 9). Folgt man dem, hat Abs 2 keinen Anwendungsbereich, denn solange der Nießbrauch noch besteht, ist die Gesellschaft nicht vermögenslos (Ausn: München NZG 16, 790). Wird er bereits iRd L...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Personengesellschaften und Gemeinschaften.

Rn 15 Keine juristischen Personen sind die GbR, oHG, KG, Partnerschaftsgesellschaft und EWIV. Deren Rechtsfähigkeit ist seit 1.1.24 durch § 705 II ausdrücklich anerkannt (vgl § 1 Rn 9). Daher ist heute weithin anerkannt, dass alle diese rechtsfähigen Gesellschaften und Gemeinschaften ebenfalls Organbesitz haben. Der Besitz wird hierbei von den jeweiligen geschäftsführungsbef...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Entsprechende Geltung der Sperrfrist bei Personengesellschaften und Miteigentümergemeinschaften (§ 577a Ia).

I. Erwerb (§ 577a Ia 1 Nr 1). 1. Sinn und Zweck. Rn 15 § 577a Ia 1 Nr 1 (dazu LG München I WuM 19, 657; DNotI-Report 21, 41) beendet das ›Münchener Modell‹, mit dem bislang unbeanstandet (vgl ua BGH NJW-RR 12, 237 Rz 21; NJW 09, 2738 Rz 13 = ZMR 10, 99; NJW 07, 2845 Rz 12) § 577a I im Ergebnis umgangen wurde. Nach dem Münchener Modell erwirbt eine GbR oder erwerben mehrere (Mi...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / II. Anwendung auf Personengesellschaften oder Mitunternehmerschaften (§ 1 Abs. 1 Satz 2)

1. Personengesellschaft oder Mitunternehmerschaft als Steuerpflichtiger i.S.d. Vorschrift (§ 1 Abs. 1 Satz 2 erster Halbsatz) [2]Steuerpflichtiger im Sinne dieser Vorschrift sowie im Sinne des § 1a ist auch eine Personengesellschaft oder eine Mitunternehmerschaft; ... Rz. 221 [Autor/Stand] Personengesellschaften/Mitunternehmerschaften als Steuerpflichtige i.S. des § 1. Da § 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1059a BGB – Übertragbarkeit bei juristischer Person oder rechtsfähiger Personengesellschaft.

Gesetzestext (1) 1Steht ein Nießbrauch einer juristischen Person zu, so ist er nach Maßgabe der folgenden Vorschriften übertragbar:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Personengesellschaften.

Rn 25 Bei Tod eines Gesellschafters einer Personengesellschaft tritt – sofern der Gesellschaftsanteil vererblich ist – eine Sondererbfolge ein (Rn 29), bei der insb die Vorschriften über die Erbengemeinschaft keine Anwendung finden (§ 2032 Rn 15). Durch die Reform des Personengesellschaftsrechts entsprechen die Rechtsfolgen insoweit bei der rechtsfähigen GbR der des Übergang...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3. BMF, Schr. v. 19.3.2004 — IV B 4 - S 1301 USA-22/04 (Steuerliche Einordnung der nach dem Recht der Bundesstaaten der USA gegründeten Limited Liability Company), BStBl. I 2004, 411

Rz. 3 [Autor/Stand] Für die Frage, ob die Limited Liability Company (LLC) US-amerikanischen Rechts für Zwecke der deutschen Besteuerung als Körperschaft oder als Personengesellschaft einzuordnen ist, gilt im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes: I. Vorbemerkung In den USA wird die Rechtsform der Limited Liability Company (wörtlich: Gesellschaft mit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / f) Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz

Rz. 13.10 [Autor/Stand] Anwendung des § 1 auf Personengesellschaften. Die erste wesentliche Änderung des § 1 durch das AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013[2] bezieht sich auf seine Anwendung bei Personengesellschaften und Mitunternehmerschaften (§ 1 Abs. 1 Satz 2 AStG n.F.).[3] Damit wollte der Gesetzgeber die bislang in diesem Bereich bestehenden Rechtsunsicherheiten ausräumen und...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Literaturverzeichnis

Ackert/Riedel/Riedl/Trost, Der Wegzug einer natürlichen Person nach Gibraltar — Unter besonderer Berücksichtigung der erweitert beschränkten Steuerpflicht i.S.d. § 2 AStG, ISR 2014, 73; Arlt, Die Anknüpfung der Vermögenszuwachsbesteuerung an die Beendigung der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG — Probleme bei "Drittstaatenfällen" durch die Einbeziehun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / VI. Keine Anwendung auf Geschäftsbeziehungen zwischen Gesellschafter und Gesellschaft (§ 1 Abs. 5 Satz 7)

"[7]Auf Geschäftsbeziehungen zwischen einem Gesellschafter und seiner Personengesellschaft oder zwischen einem Mitunternehmer und seiner Mitunternehmerschaft sind die Sätze 1 bis 4 nicht anzuwenden, unabhängig davon, ob die Beteiligung unmittelbar besteht oder ob sie nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes mittelbar besteht; für diese Geschäftsb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Geschäftsbeziehung zum Ausland

... aus einer Geschäftsbeziehung zum Ausland ... Rz. 111 [Autor/Stand] Begriff der Geschäftsbeziehung. Der Begriff "Geschäftsbeziehung" ist in § 1 Abs. 4 definiert, weshalb insoweit auf die Kommentierung des Abs. 4 verwiesen wird (Rz. 2721 ff.).[2] Rz. 112 [Autor/Stand] Einkünfteverlagerung ins Ausland. § 1 Abs. 1 verlangt Einkünfte eines Steuerpflichtigen aus dessen Geschäfts...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 4. Minderung des inländischen Besteuerungssubstrats

"... und dadurch die inländischen Einkünfte eines beschränkt Steuerpflichtigen gemindert oder die ausländischen Einkünfte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen erhöht werden." Rz. 2853 [Autor/Stand] Bezugspunkt. § 1 Abs. 5 Satz 1 nimmt jeweils auf "Einkünfte" Bezug. Im Rahmen der zweistufigen Einkünfteermittlung (Rz. 20.7 ff.) ist daher nicht auf den Unterschiedsbetrags i.S.d....mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Umwandlung in GmbH & Co. KG

Rz. 199 [Autor/Stand] Grundüberlegungen. Die Umwandlung der Beteiligungskapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft (i.d.R. aus Haftungsgründen eine GmbH & Co. KG) durch (i) übertragende Verschmelzung zur Neugründung oder Aufnahme (§§ 2 ff. UmwG)[2] bzw. (ii) durch identitätswahrenden Formwechsel (§§ 190 ff. UmwG)[3] führt zu einer Herausstrukturierung aus dem Anwendung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Wesentliche Beteiligung gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a

1. die Person a) an dem Steuerpflichtigen oder der Steuerpflichtige an dieser Person mindestens zu einem Viertel unmittelbar oder mittelbar an dem gezeichneten Kapital, den Mitgliedschaftsrechten, den Beteiligungsrechten, den Stimmrechten oder dem Gesellschaftsvermögen beteiligt (wesentlich beteiligt) ist oder ... Rz. 513 [Autor/Stand] Wesentliche Beteiligung. § 1 Abs. 2 Satz ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / I. Nahestehen zweier Personen (allgemein)

(2) Satz 1 Dem Steuerpflichtigen ist eine Person nahestehend, wenn ..., Rz. 501 [Autor/Stand] Begriff. § 1 Abs. 1 erfordert eine Geschäftsbeziehung zu einer dem Stpfl. nahestehenden Person. Unter den Begriff "Person" fällt jede, die die Eignung hat, Vereinbarungen zu treffen, die Gegenstand einer Gewinnverlagerung sein können. Insoweit sind an die nahestehende Person die glei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. (2) Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Begriff und Wesen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

Rn 1 Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist ein vertraglicher Zusammenschluss zweier oder mehrerer Personen zur Erreichung eines gemeinschaftlichen Zwecks durch Übernahme schuldrechtlicher Pflichten. Unterschieden wird zwischen dem engen und weiten Gesellschaftsbegriff. Letzterer definiert sich als rechtsgeschäftliche Verbindung mindestens zweier Personen zur Förderu...mehr