Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Einstandspflicht

Rz. 339 [Autor/Zitation] Der Gesetzgeber hat für die Befreiung nach § 5 Abs. 6 die entsprechende Anwendung des § 264 Abs. 3 angeordnet, so dass sich das MU entsprechend § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB bereit erklären muss, für die vom TU bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden GJ einzustehen (sog. Einstandspflicht). Dogmatisch überzeugt die Anknüpfu...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen zu §§ 1–23 P... / Schrifttum:

Biener, Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen (Publizitätsgesetz), BB 1969, 1097; Prühs, Die Rechnungslegung nach dem Publizitätsgesetz, AG 1969, 375; Prühs, Probleme der Rechnungslegung von Großunternehmen, BB 1970, 516; Biener, Einzelne Fragen zum Publizitätsgesetz, WPg 1972, 1 und 85; Forster, Ausgewählte Fragen zur Rechnungslegung nach ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften

Rz. 67 [Autor/Zitation] Kapitalmarktorientierte KapGes. (§ 264d) sowie kapitalmarktorientierte haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften (§ 264d iVm. § 264a Abs. 1) gehören zur Fallgruppe der PIE nach § 316a Satz 2 Nr. 1 und sind damit eine Teilmenge dieser Unternehmen. Einer Abgrenzung zu den anderen Fallgruppen der PIE bedarf es daher strenggenommen nicht, denn alle...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / le) Rückstellung für passive Steuerlatenzen?

Rn. 911f Stand: EL 99 – ET: 05/2013 Kleine KapGes und Kap & Co-Gesellschaften sind nach § 274a HGB von der Steuerlatenzrechnung befreit. Das Gleiche gilt nach der Systematik im Aufbau des HGB auch für die "normalen" Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG), deren Regelungsbereich der Bilanzierung nach HGB ab § 264 HGB ff endet. Anders ausgedrückt: Der § 274 HGB gilt für diese ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Zuständiges Gericht (Abs. 4)

Rz. 16 [Autor/Zitation] Der Begriff "Gericht" wird im PublG nur in § 2 Abs. 3 und § 12 Abs. 3 verwendet. Abs. 4 stellt klar, dass Gericht iSd. PublG das Gericht des Sitzes (der Hauptniederlassung) des Unternehmens ist. Hierdurch wird ähnlich wie in § 14 AktG das örtlich zuständige Gericht bestimmt (vgl. Begr.RegE PublG, BT-Drucks. V/3197, bei Biener, PublG, 37). Sachlich ist ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 4 [Autor/Zitation] Durch das BiRiLiG ( Gesetz zur Durchführung der Vierten, Siebenten und Achten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts, Bilanzrichtlinien-Gesetz v. 19.12.1985, BGBl. I 1985, 2355) und das KapCoRiLiG (Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinie-Gesetz v. 24.2.2000, BGBl. I 2000, 154) wurde der Geltungsbe...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Grundsätzliches

Rz. 10 [Autor/Zitation] Abs. 1 bestimmt den persönlichen Anwendungsbereich für KapGes. und Personenhandelsgesellschaften mit Sitz im Inland (Benzinger/Hachmeister in HKMS3/4, § 342 HGB Rz. 2 [7/2023]; Kirsch in BilR eKomm., § 342 HGB Rz. 21 [7/2023]). Mit "Sitz" ist in diesem Fall ausschließlich der Satzungssitz gemeint, der Verwaltungssitz ist unerheblich (Fehrenbacher/Traut...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Überblick

Rz. 250 [Autor/Zitation] Für die GuV von Einzelkaufleuten und Personenhandelsgesellschaften sieht § 5 Abs. 5 folgende Erleichterungen vor: Aufstellung der GuV nach den für das Unternehmen geltenden Bestimmungen (Satz 1); s. Rz. 253 ff. Ausweis der Steuern bei Anwendung einer Gliederung nach § 275 HGB (Satz 2); s. Rz. 270 ff. Anlage zur Bilanz im Falle der Nichtoffenlegung der Gu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Prüfungspflichtige Konzerne

Rz. 99 [Autor/Zitation] Eine Prüfungspflicht nach § 316 Abs. 2 besteht nur, soweit ein Konzernabschluss nach den Bestimmungen der §§ 290 bis 293 bzw. § 315e aufzustellen ist. Haben Kapitalgesellschaften nach den dazu ergangenen Vorschriften (§§ 290 bis 293; zu Einzelheiten vgl. die Erläuterungen dort) einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen – einschlie...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Unmittelbare Geltung der Vorschriften für alle Kaufleute

Rz. 39 [Autor/Zitation] Der Erste Abschnitt des Dritten Buchs des HGB enthält in §§ 238 bis 263 die grundlegenden Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften für alle Kaufleute. Aufgrund ihrer Kaufmannseigenschaft (Rz. 16) müssen Genossenschaften die GoB bei der Erstellung von JA und Lagebericht als zwingende Rechtsnorm unmittelbar beachten (DGRV JWDA, Teil A Rz. 51 [11/2022]...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Verzicht auf Aufstellung einer Kapitalflussrechnung und eines Eigenkapitalspiegels

Rz. 80 [Autor/Zitation] Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2 PublG können MU in der Rechtsform einer Personenhandelsgesellschaft oder eines Einzelkaufmanns auf die Aufstellung einer Kapitalflussrechnung und eines Eigenkapitalspiegels verzichten. Dadurch sollen diese Unternehmen hinsichtlich der Aufstellungspflichten entlastet werden (Schäfer 2, § 13 PublG Rz. 16; Hachmeister in H...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers und Prüfungsausschuss

Rz. 32 [Autor/Zitation] § 323 HGB enthält Vorschriften über die Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers. Hinsichtlich der Verschwiegenheitspflicht ist bei einer zu prüfenden Personenhandelsgesellschaft fraglich, ob sie ohne Freistellung durch die persönlich haftenden Gesellschafter gegenüber den Kommanditisten zu wahren ist. Sofern – wie im Regelfall – die Kommanditisten an d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Befreiende Wirkung der Anlage zur Bilanz (Abs. 2)

Rz. 14 [Autor/Zitation] Die Offenlegungspflicht nach Abs. 1 (Rz. 7 ff.) wird durch Abs. 2 dahingehend relativiert, dass die GuV sowie der Beschluss über die Ergebnisverwendung nicht offenzulegen sind, wenn die Personenhandelsgesellschaft oder die Einzelkaufleute von der Option des § 5 Abs. 5 Satz 2 PublG (§ 5 PublG Rz. 270 ff.) Gebrauch machen und die dort genannten Informati...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Bestandteile des Jahresabschlusses

Rz. 39 [Autor/Zitation] Hinsichtlich der Bestandteile des JA verweist § 5 Abs. 1 Satz 1 auf § 242 Abs. 3 HGB. Demnach bilden die Bilanz und die GuV den JA (weiterführend s. § 242 HGB Rz. 40). Rz. 40 [Autor/Zitation] Sofern das gem. § 3 zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichtete Unternehmen nicht in der Rechtsform eines Einzelkaufmanns oder einer Personenhandelsgesellschaft ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Publizitätsgesetz

Rz. 78 [Autor/Zitation] § 17 PublG wurde § 331 HGB nachgebildet und stellt Falschdarstellungen in den dort aufgeführten Rechnungslegungsinstrumenten durch gesetzliche Vertreter von Unternehmen, die unter das PublG fallen, zB Einzelkaufleute, Personenhandelsgesellschaften, wirtschaftliche Vereine, gewerbliche Stiftungen, kaufmännische Körperschaften, Stiftungen oder Anstalten ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Kreditfinanzierte Einlagen

Rz. 229 [Autor/Zitation] Strittig ist, ob "kreditfinanzierte Einlagen" in der Bilanz als Eigen- oder als Fremdkapital auszuweisen sind. Hierbei schließt der Einzelkaufmann "als Privatperson" einen Darlehensvertrag ab und verwendet den aufgenommenen Geldbetrag anschließend ganz oder teilweise zur Finanzierung betrieblicher Ausgaben. Formal betrachtet könnte es sich um eine pri...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Grundsatz der Rechtsform- und Größenunabhängigkeit

Rz. 23 [Autor/Zitation] Der persönliche Anwendungsbereich der §§ 290 bis 315e ist auf die Rechtsformen der KapGes. bzw. haftungsbeschränkten Personenhandelsgesellschaften iSd. § 264a begrenzt (§ 290 Rz. 6 f.) und damit rechtsformabhängig. Für MU, die Institute sind, wird diese Rechtsformabhängigkeit aufgehoben, so dass auch in der Rechtsform einer (nicht haftungsbeschränkten)...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Betriebliche Schulden

Rz. 239 [Autor/Zitation] In der Bilanz einer Personenhandelsgesellschaft dürfen nur Verpflichtungen gegen die Gesellschaft ausgewiesen werden (IDW RS FAB 7 Rz. 23). Rz. 240 [Autor/Zitation] Persönliche Schulden eines Gesellschafters dürfen nicht in den JA aufgenommen werden. Dies gilt selbst dann, wenn das Darlehen vom Gesellschafter zur Finanzierung einer Einlage in die Gesell...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Nicht anzuwendende Vorschriften (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 33 [Autor/Zitation] Aufgrund der Branchenspezifika sind für Kreditinstitute die folgenden allgemeinen Bilanzierungsvorschriften nicht anzuwenden:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung nach den für das Unternehmen geltenden Bestimmungen (Abs. 5 Satz 1)

Rz. 253 [Autor/Zitation] Gemäß § 5 Abs. 5 Satz 1 dürfen Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute die GuV "nach den für ihr Unternehmen geltenden Bestimmungen aufstellen", dh., es besteht ein Wahlrecht, die GuV abweichend von § 275 HGB zu gliedern. Rz. 254 [Autor/Zitation] Das Wahlrecht besteht nur dann, wenn für das Unternehmen keine Formblattvorschriften gem. § 5 Abs....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Gegenstand der Vorschrift sind die Regelungen zur Aufstellung des JA und Lageberichts für Unternehmen, die gem. § 3 zur öffentlichen Rechnungslegung nach PublG verpflichtet sind (s. § 3 Rz. 5 ff.). Die Norm bestimmt zunächst, wer für die Aufstellung verantwortlich ist (s. Rz. 20 ff.), und welche Aufstellungsfristen hierfür bestehen (s. Rz. 30 ff.). Rz. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Rechtsformunabhängige Erleichterungen

Rz. 66 [Autor/Zitation] Unabhängig von der Rechtsform des zu befreienden MU braucht der befreiende Konzernabschluss keine Angaben über die Organbezüge gem. § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB zu enthalten (§ 13 Abs. 3 Satz 1 PublG). Rz. 67 [Autor/Zitation] Zu beachten ist, dass ein (Teil-)Konzernabschluss, in dem die Organbezüge nicht angegeben wurden, lediglich befreiende Wirkung hinsichtl...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Nichtaufnahme des Privatvermögens in den Konzernabschluss

Rz. 72 [Autor/Zitation] Die Regelung, wonach für MU in der Rechtsform einer Personenhandelsgesellschaft oder eines Einzelkaufmanns entsprechend § 5 Abs. 4 PublG das Privatvermögen und die privaten Schulden der Gesellschafter bzw. des Einzelkaufmanns nicht in die Bilanz sowie die korrespondierenden Aufwendungen und Erträge nicht in die GuV aufgenommen werden dürfen, dient nur ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ee) Steuerrückstellungen

Rz. 122 [Autor/Zitation] Das Bilanzgliederungsschema des § 266 HGB schreibt vor, dass Steuerrückstellungen innerhalb der Rückstellungen gesondert auszuweisen sind (§ 266 Abs. 3 Buchst. B Nr. 2 HGB). Darüber hinaus ist als Davon-Vermerk anzugeben, inwiefern die sonstigen Verbindlichkeiten aus Steuern resultieren. Rz. 123 [Autor/Zitation] Nach früherer Auffassung (ADS6, § 5 PublG...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (a) Auswahl des Abschlussprüfers

Rz. 300 [Autor/Zitation] Die Überwachung der Auswahl des Abschlussprüfers war im ursprünglichen Aufgabenkatalog des § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG idF des BilMoG noch nicht enthalten. Sie wurde allerdings in der Begründung dieses Gesetzes bereits angesprochen (Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 103; Rz. 298) und durch das AReG zur Umsetzung von Art. 39 Abs. 6 Buchst. f APrRL 20...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 13 [Autor/Zitation] Die wesentlichen Grundzüge des heutigen § 13 PublG waren bereits in der ersten Fassung des PublG im Jahr 1969 (BGBl. I 1969, 1189) enthalten. Die damaligen Verweise auf die aktienrechtlichen Bestimmungen zur Konzernrechnungslegung wurden im Rahmen des Bilanzrichtliniengesetz v. 19.12.1985 ( BiRiLiG , BGBl. I 1985, 2355) durch Verweise auf die entsprechend...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Ausweis der Kapitalanteile der Gesellschafter (Abs. 3)

Rz. 17 [Autor/Zitation] Schließlich sieht Abs. 3 ein Wahlrecht für Personenhandelsgesellschaften vor. Diese dürfen bei der Offenlegung die Kapitalanteile der Gesellschafter, die Rücklagen, einen Gewinnvortrag und einen Gewinn unter Abzug der nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteile von Gesellschaftern, eines Verlustvortrags und eines Verlustes in einem Posten "E...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / N. Durchsetzung

Rz. 190 [Autor/Zitation] Für die Durchsetzung der Offenlegungspflicht ist in § 335 das Ordnungsgeldverfahren vorgesehen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Unterlagen tatsächlich noch erstellt werden können, was etwa bei einem rechtswidrig nicht gebildeten AR nicht der Fall ist (BVerfG v. 9.1.2014 – 1 BvR 299/13, DStR 2014, 540; Merkt in Hopt44, § 325 HGB Rz. 4). Rz...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Anwendungsbereich

Rz. 6 [Autor/Zitation] Der Anwendungsbereich von § 327 beschränkt sich auf mittelgroße Kapitalgesellschaften, die in § 267 Abs. 2 definiert werden. Dazu zählen über § 264a auch kapitalistische Personengesellschaften (Drinhausen/Granzow in BeckOGK HGB, § 327 Rz. 2 [9/2023]; Fehrenbacher in MünchKomm. HGB[5], § 327 Rz. 3; Keller in Heidel/Schall[4], § 327 HGB Rz. 1; Zetzsche in...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Grundsätzliches

Rz. 11 [Autor/Zitation] Die Offenlegungspflicht nach § 342m Abs. 2 betrifft Gesellschaften iSd. § 342 Abs. 1 Nr. 3, die der Pflicht nach § 342d Abs. 1 unterliegen. Hiermit sind wenigstens mittelgroße oder ausschließlich der Umgehung der Berichtspflichten dienende inländische TU (KapGes. und Personengesellschaften iSd. 264a Abs. 1) gemeint, deren oberstes MU seinen Sitz in ein...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Vorbemerkung

Rz. 20 [Autor/Zitation] In Abs. 2 sind zwei (weitere) Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften, die in § 267a definiert werden, im Rahmen der Offenlegung des JA vorgesehen. Da eine Kleinstkapitalgesellschaft immer auch eine kleine KapGes. ist, können Kleinstkapitalgesellschaften sowohl die Erleichterungen von Abs. 1 (Rz. 10 ff.) als auch von Abs. 2 nutzen. Für die Kon...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 335b sichert das verfassungsrechtlich fundierte Bestimmtheitsgebot für das Ordnungsgeldverfahren ab. Aufgrund des Sanktionscharakters des Ordnungsgeldverfahrens (vgl. § 335 Rz. 4) gilt das Bestimmtheitsgebot nach Art. 103 Abs. 2 GG. Dieses erfordert, dass Normen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts ihren Adressatenkreis eindeutig benennen. Deshal...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) § 3 PublG

Rz. 8 [Autor/Zitation] Anhaltspunkte für die Auslegung des Unternehmensbegriffs in § 11 PublG könnten sich bereits aus dem 1. Abschnitt des PublG ergeben. So führt der Gesetzgeber in § 3 Abs. 1 PublG enumerativ auf, welche Unternehmen zur Aufstellung eines JA nach Maßgabe des PublG verpflichtet sind (s. § 3 Rz. 5 ff.). Hierzu zählen: Einzelkaufleute, Personengesellschaften, für...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Pflichtverletzung durch einen Geschäftsleiter nach § 2 Abs. 36 WpIG (Abs. 1 Satz 2 Nr. 1a)

Rz. 17 [Autor/Zitation] Geschäftsleiter iSd. WpIG sind nach der Legaldefinition in § 2 Abs. 36 WpIG diejenigen natürlichen Personen, die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Führung der Geschäfte und zur Vertretung eines Wertpapierinstituts oder eines Unternehmens in der Rechtsform einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft, die Wertpapierinstitut...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Vertretungsberechtigte Organe oder Gesellschafter eines Tochterunternehmens der Kapitalgesellschaft und ausländische Muttergesellschaften

Rz. 71 [Autor/Zitation] § 331 Abs. 1 Nr. 4 führt neben vertretungsberechtigen Organen einer Tochtergesellschaft der KapGes., dh. Geschäftsführer bzw. Vorstände, auch vertretungsberechtigte Gesellschafter eines TU der KapGes. als mögliche Täter für strafbare Falschangaben gegenüber dem Abschlussprüfer an. Sofern das TU der geprüften KapGes. eine Personengesellschaft ist, wird ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Normadressaten

Rz. 13 [Autor/Zitation] Bei § 340m Abs. 1 Satz 2 handelt es sich um ein Sonderdelikt, durch das der Täterkreis des § 331 (nicht auch der §§ 331a, 332, 333) erweitert wird. Die Strafnorm des § 331 richtet sich grds. an die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs oder des AR einer KapGes. sowie an die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs oder an die vertretungsbe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1 Allgemeines

Tz. 63 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 § 18 Abs 3 S 2 und 3 UmwStG verhindert, dass die Missbrauchsverhinderungsvorschrift des § 18 Abs 3 S 1 UmwStG dadurch umgangen werden kann, dass nicht der ganze Betrieb, sondern nur ein Teilbetrieb aufgegeben oder veräußert wird. Bei einer Pers-Ges als Übernehmerin verhindert die Regelung weiter, dass die GewStPflicht dadurch umgangen werden...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 3 [Autor/Zitation] Die Regelung des § 326 geht auf das BiRiLiG v. 19.12.1985 (BGBl. I 1985, 2355) zurück, mit dem dieser zur Umsetzung der Bilanz-RL (Rz. 6) neu eingeführt wurde. Mit dem Gesetz zur Änderung des D-Markbilanzgesetzes und anderer handelsrechtlicher Bestimmungen v. 25.7.1994 (BGBl. I 1994, 1682) kam es zur Aufhebung der Pflicht zur separaten Einreichung des V...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Implizite Befreiung gem. § 5 Abs. 5 PublG

Rz. 37 [Autor/Zitation] Nach § 5 Abs. 6 PublG sind zudem jene Unternehmen von der Aufstellung, Prüfung und Offenlegung eines JA nach PublG befreit, die in einen KA gem. § 11 PublG oder § 290 HGB einbezogen sind (vgl. WP Handbuch18, Kap. F Rz. 1561 ff.; Künkele/Zwirner, Bilanzierung bei Personengesellschaften3, 336 f.).mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 4 [Autor/Zitation] Obschon die Vorschriften des PublG zur Konzernrechnungslegung älter sind als jene des HGB , gehen die handelsrechtlichen Bestimmungen vor. Für Unternehmen im Geltungsbereich des HGB (KapGes., haftungsbeschränkte Personengesellschaften iSd. § 264a HGB, Kreditinstitute iSd. § 340 HGB, Versicherungsunternehmen iSd. § 341 HGB) werden die §§ 11 ff. PublG durc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Kooperation

Rz. 130 [Autor/Zitation] Kooperation ist eine auf einen Einzelfall oder auf Dauer angelegte berufliche Verbindung, die nicht auf gesellschaftsrechtlicher Ebene im Rahmen einer Berufsausübungsgesellschaft oder einer Personengesellschaft zur gemeinsamen Berufsausübung, sondern auf sonstige Weise erfolgt, bei der Mandate nicht gemeinschaftlich, sondern von jedem Beteiligten geso...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 3 [Autor/Zitation] Im Rahmen der Ermächtigung nach Abs. 1 können Vorschriften nur für Kapitalgesellschaften, nicht dagegen für andere Kaufleute erlassen werden. Die Bestimmung gilt auch für den KapGes. gleichgestellte Personengesellschaften iSv. § 264a (Kliem/Lawall in Beck BilKomm.14, § 330 HGB Rz. 1; Fehrenbacher in MünchKomm. HGB5, § 330 Rz. 4). Für Genossenschaften si...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Anhang

a) Gesetzliche Regelung Rz. 178 [Autor/Zitation] Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 gelten die folgenden Vorschriften für die Aufstellung des Anhangs sinngemäß: § 284 HGB, § 285 Nr. 1-4, 7-13, 15a, 17-34 HGB, § 286 HGB. Rz. 179 [Autor/Zitation] Darüber hinaus ergeben sich Angabepflichten im Anhang gem. § 268 HGB (s. Rz. 94 ff.) sowie ggf. § 265 HGB (s. Rz. 77 ff.), welche bereits gem. § 5 Abs...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Anwendungsbereich und Prüfungsgegenstand (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 140 [Autor/Zitation] Jahresabschluss und Konzernabschluss sind bereits in § 316 Abs. 1 und 2 als Gegenstand der Prüfung genannt. Insoweit verzichtet § 317 darauf, sie nochmals als Gegenstand zu benennen, zumal die Prüfungsurteile, die der Abschlussprüfer in Bezug auf JA und Konzernabschluss zu treffen hat, im Einzelnen näher bestimmt werden. Rz. 141 [Autor/Zitation] Prüfung...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Pflichtverletzung durch einen Geschäftsleiter nach § 1 Abs. 2 KWG (Abs. 1 Satz 2 Nr. 1)

Rz. 15 [Autor/Zitation] Nach der Legaldefinition des § 1 Abs. 2 KWG sind Geschäftsleiter iSd. KWG diejenigen natürlichen Personen, die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Führung der Geschäfte und zur Vertretung eines Instituts oder eines Unternehmens in der Rechtsform einer juristischen Person oder einer Personenhandelsgesellschaft berufen sind. Diese Geschäft...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Bestandteile

Rz. 32 [Autor/Zitation] Gemäß § 297 Abs. 1 Satz 1 HGB, auf den § 13 Abs. 2 Satz 1 PublG Bezug nimmt, besteht der KA grds. aus Konzernbilanz, Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, Konzernanhang, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel. Der KA kann freiwillig um eine Segmentberichterstattung erweitert werden (§ 297 Abs. 1 Satz 2 HGB iVm. § 13 Abs. 2 Satz 1 PublG). Die Verpfl...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Unternehmen bestimmter Wirtschaftszweige oder mit bestimmter Geschäftstätigkeit

Rz. 62 [Autor/Zitation] Bei Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten sowie anderen Unternehmen im Anwendungsbereich der §§ 340–340o (Wertpapierinstitute iSd. Wertpapierinstitutsgesetzes und Institute iSd. Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) bestimmt sich die Prüfungspflicht nach § 340k Abs. 1 iVm. § 316 unabhängig von ihrer Rechtsform und Größe; auch Personenhandelsgesellsch...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Nichtaufnahme des Privatvermögens in den Jahresabschluss (Abs. 4)

1. Gesetzliche Regelung Rz. 210 [Autor/Zitation] § 5 Abs. 4 bestimmt für Unternehmen in der Rechtsform eines Einzelkaufmanns bzw. einer Personenhandelsgesellschaft, dass weder das Privatvermögen des Einzelkaufmanns bzw. der Gesellschafter der Personenhandelsgesellschaft in die Bilanz des Unternehmens noch die sich hieraus ergebenden Aufwendungen oder Erträge in die GuV aufgeno...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Betriebliche Schulden

aa) Wirtschaftliche Betrachtungsweise Rz. 225 [Autor/Zitation] Private Schulden dürfen nicht in der Bilanz des Einzelkaufmanns ausgewiesen werden. Zu den privaten Schulden zählen stets solche, welche zur Anschaffung von VG des Privatvermögens oder zur Finanzierung privater Ausgaben (zB Urlaubsreise) aufgenommen wurden (WP Handbuch18, Kap. F Rz. 1587; Beyer in HKMS3/4, § 5 Publ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Einzelkaufleute

a) Betriebliche Vermögensgegenstände Rz. 216 [Autor/Zitation] Die Abgrenzung zwischen Betriebsvermögen und Privatvermögen erweist sich insbes. bei Einzelkaufleuten als problematisch, da eine rechtliche Trennung zwischen den beiden Sphären fehlt ( Ischebeck/Nissen-Schmidt in HdR-E, § 5 PublG Rz. 16 [9/2021]; Kirsch, Rechnungslegung, § 5 PublG Rz. 101 [7/2022]). Maßgebend für die...mehr