Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / 1. Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften

Prof. Dr. Holger Philipps
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 67

[Autor/Zitation]

Kapitalmarktorientierte KapGes. (§ 264d) sowie kapitalmarktorientierte haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften (§ 264d iVm. § 264a Abs. 1) gehören zur Fallgruppe der PIE nach § 316a Satz 2 Nr. 1 und sind damit eine Teilmenge dieser Unternehmen. Einer Abgrenzung zu den anderen Fallgruppen der PIE bedarf es daher strenggenommen nicht, denn alle in § 316a Satz 2 definierten Fallgruppen haben die Vorschriften der APrVO in gleicher Weise anzuwenden. Die Kapitalmarktorientierung oder Nicht-Kapitalmarktorientierung eines PIE ist dafür ohne Bedeutung. Modifizierungen ergeben sich insoweit nur für Genossenschaftsbanken und Sparkassen, gestützt auf Art. 2 Abs. 2 und 3 APrVO (vgl. dazu Rz. 39 f.).

Unterschiedliche Auswirkungen je nach PIE-Fallgruppe aus § 316a Satz 2 ergeben sich allerdings in Bezug auf den Inhalt des Prüfungsgegenstands bei der Abschlussprüfung.

 

Rz. 68

[Autor/Zitation]

Kapitalmarktorientierte KapGes. und iSd. § 264a Abs. 1 haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften etwa gelten nach § 267 Abs. 3 Satz 2 stets als groß. Sie können daher bei der Aufstellung ihres JA keine größenabhängigen Erleichterungen in Anspruch nehmen. Zudem müssen sie ihren JA nach § 264 Abs. 1 Satz 2 um eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel erweitern, wenn sie nicht zur Konzernrechnungslegung verpflichtet sind. Diese mit der Kapitalmarktorientierung verbundenen Anforderungen (vgl. dazu auch Zwirner, KoR 2010, 1) sind im Vergleich zum Prüfungsgegenstand bei nicht kapitalmarktorientierten PIE-Kreditinstituten und PIE-Versicherungsunternehmen gleichwohl ohne Belang, denn solche Unternehmen müssen ihren JA und Lagebericht stets nach den Vorschriften für große KapGes. unter Beachtung der für diese Wirtschaftszweige im HGB und in der RechKredV bz...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Top-Themen
Downloads
Shop
Produktempfehlung


Zum Thema haufe.de
Haufe Shop: Strategisches Talent- und Kompetenzmanagement
Strategisches Talent- und Kompetenzmanagement neu denken
Bild: Haufe Shop

Unternehmen, die strategisch Talente fördern und Potenziale entfalten, gelten als erfolgreicher. Das Buch bietet konkrete Bausteine zur Professionalisierung des Talentmanagements an. Mit Best-Practice-Beispielen, Tools und KI-Instrumenten zur Implementierung eines nachhaltigen Talentmanagements.


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexoffice
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren