Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1.3 Einbringung eines Mitunternehmeranteils

Tz. 54 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Die gemeinnützigkeitsrechtliche Behandlung der Einbringung eines Mitunternehmer-Anteils ist davon abhängig, ob dieser bei der gGmbH steuerfreie Vermögensverwaltung ist oder einen Zweckbetrieb oder einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb darstellt. Gehört der Mitunternehmer-Anteil zur steuerfreien Vermögensverwaltung (s. AEAO...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 8. Vor- und Nacherbschaft

Rz. 191 Ebenso wie der Einzelunternehmer kann auch der Gesellschafter einer Personengesellschaft Vor- und Nacherbschaft anordnen. Es muss dann jedoch genau differenziert werden, welche Art von gesellschaftsvertraglicher Nachfolgeklausel im konkreten Einzelfall vorliegt. Rz. 192 Sieht der Gesellschaftsvertrag eine einfache Nachfolgeklausel vor, wonach die Gesellschaft mit eine...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / dd) wechselseitige Schenkungen

Rz. 90 [Autor/Stand] Wenn und soweit einander erbrachte Gegen-/Leistungen mangels rechtlicher Verknüpfung in keinem entgeltlichen Zusammenhang stehen, liegen – m.E. regelmäßig (§ 7 Abs. 4 ErbStG)[2] – wechselseitige Schenkungen vor.[3] Haben die Parteien bewusst auf eine Entgeltabrede verzichtet, entsteht der Schenkungsteueranspruch mit Ausführung der Zuwendung (§ 9 Abs. 1 N...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Berichtigung des Anteilswerts

Rz. 519 [Autor/Stand] Seit 1.1.2009 wird der gemeine Wert einer Beteiligung an einer mitunternehmerischen Personengesellschaft gebildet durch Summierung der gemeinen Werte des Gesellschaftsanteils des betroffenen Gesellschafters, d.h. seines Anteils am betrieblichen Gesamthandsvermögen, und seines Sonderbetriebsvermögens (§ 97 Abs. 1a Nr. 1 bis Nr. 3 BewG). Der gemeine Wert ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsnachfolger.

Rn 9 Rechtsnachfolger ist derjenige, der bei Tod der Partei deren Rechtsstellung erlangt, dh grds derjenige, der Inhaber der streitbefangenen Rechtsposition wird (BGH NJW 12, 3642 [BGH 29.08.2012 - XII ZR 154/09] Rz 10; Anders/Gehle/Becker ZPO § 239 Rz 11; MüKoZPO/Stackmann § 239 Rz 25; vgl a. § 239 Rn 4 – Übergang der Prozessführungsbefugnis nach § 265 II). Das ist grds der...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / IV. Testament des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft

Rz. 203 Grundsätzlich stehen auch dem Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft dieselben erbrechtlichen Gestaltungsmittel zur Verfügung wie dem Einzelunternehmer und dem Gesellschafter einer Personengesellschaft, weshalb nachstehend hauptsächlich auf ausgewählte Besonderheiten einzugehen ist, die sich aus dem Kapitalgesellschaftsrecht ergeben und bei der Testamentsgestaltung...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 7. Zuwendung einer Unterbeteiligung am Personengesellschaftsanteil

Rz. 187 Insbesondere dann, wenn der Gesellschaftsvertrag der Personengesellschaft eine unmittelbare Beteiligung des vom Erblasser erwünschten Nachfolgers nicht zulässt und diese auch nicht erwirkt werden kann, ist die Unterbeteiligung eine in Betracht kommende Gestaltungsoption des Unternehmertestaments, denn die Begründung einer Unterbeteiligung ist ohne besondere Zulassung...mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / 3. Vergütungsempfehlungen des Deutschen Notarvereins

Rz. 157 Der Deutsche Notarverein e.V. mit Sitz in Berlin hat die Rheinische Tabelle im Jahr 2000 erstmals umfassend als "Neue Rheinische Tabelle" weiterentwickelt,[188] die Einklang in der (obergerichtlichen) Rechtsprechung gefunden hat.[189] Nunmehr hat der Deutsche Notarverein auch diese Vergütungsempfehlungen für Testamentsvollstrecker grundlegend überarbeitet und die "Em...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Ziel der Vorschrift

Rz. 501 [Autor/Stand] § 7 Abs. 5 ErbStG wurde, zusammen mit § 7 Abs. 6 und 7 (Satz 1) ErbStG, im Zuge der Erbschaftsteuerreform 1974 kodifiziert.[2] Ziel war zu vermeiden, dass durch bestimmte gesellschaftsvertragliche Gestaltungen bei Auflösung oder Ausscheiden aus einer Personengesellschaft die Schenkungsteuer umgangen wird.[3] Speziell mit § 7 Abs. 5 ErbStG fokussierte ma...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Denkbare Anwendungsfälle

Rz. 352 [Autor/Stand] Die unter Geschwistern vereinbarte Abfindung für den Verzicht auf künftige Pflichtteilsrechte: Sie wird zwar als Praxis-Beispiel erwähnt.[2] Der BFH wendet jedoch § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG an, ohne § 7 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG überhaupt zu erörtern.[3] Jedenfalls bloße Erwerbschancen ohne aktuellen Vermögenswert (s. auch Rz. 345, 404) füllen daher das Tatbest...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ergebnis.

Rn 8 Die GbR ist eine rechtsfähige Personengesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit. Neben den natürlichen und den juristischen Personen ist sie eine dritte Kategorie eines rechts- und parteifähigen Rechtssubjekts.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Sonstige passiv parteifähige Personen.

Rn 8 Bei den Personenhandelsgesellschaften ist der Sitz dem Handelsregister zu entnehmen, da für diese Personen eine Pflicht zur Anmeldung besteht (für die OHG: § 106 II Nr 1b HGB; für die KG: § 161 II iVm § 106 II Nr 1b HGB; vgl Schlesw 12.12.22 – 2 AR 27/22). Die Begründung von Doppelsitzen bei den Personenhandelsgesellschaften ist unzulässig (s näher Baumbach/Hopt/Hopt § ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Die Abgrenzung des (negativen) Kapitalkontos (des Kommanditisten) nach HGB und § 15a EStG zu Darlehens-/Privatkonten der Gesellschafter

Schrifttum: Schopp, Kapitalkonten und Gesellschafterdarlehen in den Abschlüssen von Personenhandelsgesellschaften, BB 1987, 581; Jestädt, Kapitalkonto iSd § 15a EStG ohne Einbeziehung positiven und negativen Sonder-BV, DStR 1992, 413; Kolbeck, Der Begriff des Kapitalkontos iSd § 15a EStG, DB 1992, 2056; Ley, Kapitalkonto iSd § 15a EStG KÖSDI 1992, 9152; Korn, "Kapitalkonto" und A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Keine (entsprechende) Anwendung von § 727.

Rn 4 Die Vorschrift ist weder direkt noch analog anwendbar, wenn an die Stelle der alten Partei keine neue in deren Rechtsstellung eintritt, also kein Fall von Sukzession, sondern zT immer noch Identität vorliegt. Vielmehr muss hier idR die Parteibezeichnung geändert oder berichtigt werden. In die Klausel ist ein klarstellender Vermerk aufzunehmen, wenn der wirkliche Gläubig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Brühl/Weiss, Die Option zur Körperschaftsbesteuerung nach der endgültigen Fassung des KöMoG, DStR 2021, 1617; Böhmer/Mühlhausen/Oppel, Die KSt-Option nach § 1a KStG nF im internationalen Steuerrecht – Überblick anhand von Beispielsfällen, ISR 2021, 388; Grotherr, Außensteuerrechtliche Auswirkungen und Zweifelsfragen der Option von Personenhandelsgesellschaften zur Körperschaft...mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / 1. Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Rz. 35 Seit dem 1.1.2024 gelten die Regelungen des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG), die dieser Darstellung zugrunde liegen. Die wesentlichen gesetzlichen Regelungen zur GbR, die die Grundform der Personengesellschaften darstellt, sind das Einstimmigkeitserfordernis (§ 714 BGB), auch für Übertragung von Beteiligungen (§ 711 BGB), die Geschä...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / (4) Auflösungsklauseln

Rz. 44 Mit einer Auflösungsklausel wird die Auflösung der Gesellschaft im Falle des Todes eines Gesellschafters vereinbart. Ist eine Auflösungsklausel vereinbart, wandelt sich die Gesellschaft mit dem Tod eines Gesellschafters in eine Abwicklungsgesellschaft um. Der Erbe wird Mitglied der Abwicklungsgesellschaft.[35] Folglich kann dann auch nur der Anteil an der Liquidations...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Statutarische Schiedsklauseln über Beschlussmängelstreitigkeiten.

Rn 10 Zulässig ist eine statutarische Schiedsklausel im Gesellschaftsvertrag einer GmbH, die eine Entscheidung des Schiedsgerichts auch für Beschlussmängelstreitigkeiten nach §§ 241 ff AktG analog vorsieht (BGHZ 180, 221 Rz 11 ff – Schiedsfähigkeit II). Das gilt auch für Personengesellschaften, bei denen nach dem Gesellschaftsvertrag Beschlussmängelstreitigkeiten zwischen de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zustellung an juristische Person (Nr 2).

Rn 4 Nach § 8 IV Nr 1 GmbHG ist eine GmbH und nach § 37 III Nr 1 AktG eine AG verpflichtet, bei der Anmeldung zum Handelsregister eine inländische Geschäftsanschrift anzugeben. Änderungen der Anschrift müssen gem § 31 I HGB zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet werden. Damit soll die Möglichkeit von Zustellungen unter Anschriften, die für Dritte jederzeit einsehba...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / cc) Erfüllung des Zugewinns durch Sachwerte – ertragsteuerliche Folgen

Rz. 104 Der Zugewinnausgleichsanspruch ist ein auf Geld gerichteter Anspruch. Erfolgt der Ausgleich des Zugewinns nicht "in Geld", sondern durch die Übertragung von anderen Vermögensgegenständen, ist dies eine "Leistung an Erfüllungs statt" (§ 364 BGB). Diese Übertragung von Sachwerten an Erfüllungs statt stellt aus ertragsteuerlicher Sicht grundsätzlich einen entgeltlichen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Gemeinnütziger eingetragener Verein als übertragender Rechtsträger

Tz. 28 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Die Verschmelzung ist auch für gemeinnützige e. V. möglich (s. § 3 Abs. 1 UmwG). Eine Verschmelzung ist grds. möglich auf Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und auf andere e. V. Hierzu ausführlich s. Neumayer/Schulz (DStR 1996, 872). 2.1 Besonderheiten des UmwG für eingetragene Vereine Tz. 29 Stand: EL 144 – ET: 08...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Steuerklasse III

Rz. 61 [Autor/Stand] Alle übrigen zuvor nicht genannten Erwerbe unterfallen der Steuerklasse III. Aus dem Kreis der Verwandten sind das vor allem die Großneffen und Großnichten, Onkel und Tanten, Cousinen und Cousins, Pflegekinder, sowie nichteheliche Lebensgemeinschaften und Verlobte. Rz. 62 [Autor/Stand] Ist die Identität der übertragenden Person nicht klar – etwa, weil Ste...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / (1) Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Rz. 28 Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) wurde der Tod des Gesellschafters einer GbR neu geregelt. Bei einer rechtsfähigen GbR führt der Tod eines Gesellschafters gem. § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB zu dessen Ausscheiden. Folge dessen ist die Fortsetzung der Gesellschaft unter den verbleibenden Gesellschaftern. Rz. 29 Führt die gesetzliche Ausg...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 3. Einfache erbrechtliche Nachfolgeklausel

Rz. 164 Liegt eine einfache erbrechtliche Nachfolgeklausel vor, rücken die vom Erblasser eingesetzten Erben automatisch im Wege der Sonderrechtsnachfolge in dessen Gesellschaftsanteil nach. Umstritten ist dabei, ob der Erblasser durch testamentarische Anordnung die Teilungsquote hinsichtlich seines Gesellschaftsanteils abweichend von der im Übrigen geltenden Erbquote bemesse...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / (3) Kommanditgesellschaft

Rz. 32 Tod des Komplementärs: Hier gilt das zur OHG (siehe Rdn 31) und zur rechtsfähigen GbR (siehe Rdn 28 ff.) Gesagte. Der verstorbene Komplementär scheidet nach §§ 161 Abs. 2, 130 Abs. 1 Nr. 1 HGB aus der Gesellschaft aus und es kommt zur Anwachsung zugunsten der verbleibenden Gesellschafter. Rz. 33 Tod des Kommanditisten: Beim Tod des Kommanditisten wird die Gesellschaft ...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / (2) Rechtsgeschäftliche Nachfolgeklauseln

Rz. 38 Von den erbrechtlichen Nachfolgeklauseln zu trennen sind die rechtsgeschäftlichen Nachfolgeklauseln. Hier erfolgt der Gesellschafterwechsel nicht nach den erbrechtlichen Regelungen, sondern durch ein aufschiebend auf den Todesfall bedingtes Verfügungsgeschäft unter Lebenden.[26] Da es sich bei einer rechtsgeschäftlichen Nachfolgeklausel dogmatisch betrachtet um eine A...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / (1) Erbrechtliche Nachfolgeklauseln

Rz. 36 Insbesondere abweichend von § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 130 Abs. 1 Nr. 1 HGB (ggf. i.V.m. § 161 Abs. HGB bei der Kommanditgesellschaft) kann die Rechtsfolge des Ausscheidens des verstorbenen Gesellschafters mit Anwachsung zugunsten der verbleibenden Gesellschafter dergestalt gesellschaftsvertraglich abgeändert werden, dass eine Vererblichkeit der Gesellschaftsbeteiligun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Mitberechtigter, Mitverpflichteter, Regresspflichtiger.

Rn 23 Der Ausschluss tritt ein, wenn eine unmittelbare Beziehung zum Streitstoff besteht. Diese ist dann gegeben, wenn der Richter Gesamtgläubiger oder -schuldner gem §§ 421 BGB ff ist; ferner, wenn er für die Schuld der Partei als Gesellschafter einer Personengesellschaft, auch als stiller Gesellschafter oder Kommanditist (St/J/Bork § 41 Rz 4), als Bürge, Wechsel- oder Sche...mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / Literaturtipps

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Sonstiges Vermögen.

Rn 21 Eine dem Schuldner zustehende Hypothek, Grundschuld (auch Eigentümergrundschuld), Rentenschuld oder Reallast ist unter Angabe des belasteten Grundstücks und ggf des Aufbewahrungsorts des Briefs zu offenbaren. Mitzuteilen ist ein Rückgewähranspruch des Sicherungsgebers auch bereits vor Erlöschen der gesicherten Forderung, da der Rückgewähranspruch aufschiebend bedingt b...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / b) Umstrukturierungen zur Vereinfachung der Nachfolge

Rz. 11 Zudem ist zu prüfen, ob die Unternehmensstruktur geordnet ist und die Unternehmensnachfolge von Todes wegen ohne strukturelle Hindernisse vollzogen werden kann. Denn häufig ist der Unternehmer nebeneinander an verschiedenen Gesellschaften beteiligt und parallel noch Eigentümer von betrieblich genutztem Grundbesitz. In einem solchen Fall müsste das Testament so erstell...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / Literaturtipps

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beklagte Person.

Rn 2 Beklagte Person kann, sofern die Niederlassung nicht ihrerseits parteifähig ist (vgl St/J/Roth § 21 Rz 9 Fn 27), nur der Inhaber der Niederlassung sein, wobei dieser natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft sein kann. Der Bekl kann Inländer wie Ausländer sein oder seinen Wohnsitz bzw Sitz im Ausland haben. Denn § 21 regelt nicht nur die örtliche Zust...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Besondere Anforderungen seit Schiedsfähigkeit II.

Rn 12 Um für Beschlussmängelstreitigkeiten wirksam zu sein, muss die Schiedsklausel folgende Anforderungen erfüllen: (1) Alle Gesellschafter müssen der Schiedsklausel in der Satzung zugestimmt haben. (2) Ist die Schiedsvereinbarung nicht in der Satzung enthalten, sondern von ihr getrennt, muss neben allen Gesellschaftern auch die Gesellschaft hieran beteiligt sein. (3) Alle ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Allgemeines

Tz. 75 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Im Falle der Übertragung von wertvollem Vermögen – insbes. Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften – auf eine gemeinnützige Körperschaft muss der steuerliche Berater zahlreiche steuerliche Hürden berücksichtigen. Denn andernfalls drohen eine finale Aufdeckung und Versteuerung – oft erheblicher – stiller Reserven. Nac...mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / 6. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer

Rz. 116 Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften sind oftmals bereits zu Lebzeiten des Erblassers mit dessen Vermögensangelegenheiten betraut. Sie eignen sich daher besonders gut als Testamentsvollstrecker. Auch die berufsrechtlichen Regelungen sind zwar zu beachten, stehen der Tätigkeit als Testamentsvollstrecker jedoch nicht entgegen.[135] Rz....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Ziel der Vorschrift

Rz. 531 [Autor/Stand] § 7 Abs. 6 ErbStG wurde, zusammen mit § 7 Abs. 5 und 7 (Satz 1) ErbStG, im Zuge der Erbschaftsteuerreform 1974 kodifiziert.[2] Der BFH vertrat in den Jahren zuvor den Standpunkt, dass der Anspruch eines Gesellschafters auf künftige Gewinnbeteiligung, als Rechtsfrucht der Mitgliedschaft i.S.d. § 99 Abs. 2 BGB,[3] den Wert des Gesellschaftsanteils beeinfl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beschäftigte des Beteiligten (Abs 2 S 2 Nr 1).

Rn 7 Nach Abs 2 S 2 Nr 1 sind auch Beschäftigte des Beteiligten vertretungsbefugt. Unerheblich ist dabei, ob der Beteiligte eine natürliche Person, eine Personengesellschaft oder eine juristische Person des privaten oder Öffentlichen Rechts ist (Prütting/Helms/Ahn-Roth § 10 Rz 9). Als ›juristische Person des öffentlichen Rechts‹ ist jede Behörde zu verstehen, etwa das Jugend...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Gestaltungswirkung.

Rn 6 Löst ein Urt für die Streitgenossen Gestaltungswirkung, nämlich eine unmittelbare Änderung der Rechtslage, aus, liegt häufig, weil das Recht aus materiell-rechtlichen Gründen nur von mehreren Personen gemeinsam verfolgt werden kann, bereits eine materiell-rechtlich notwendige Streitgenossenschaft (§ 62 I Alt 2) vor. Wegen der Gefahr eines Widerspruchs ist selbst dann, w...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Übertragung von Mitunternehmeranteilen auf eine gemeinnützige Stiftung als steuerfreie Vermögensverwaltung

Tz. 83 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Die Beteiligung einer gemeinnützigen Stiftung an einer gewerblichen Personengesellschaft stellt einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. d. § 64 AO (Anhang 1b) dar; die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ist hingegen regelmäßig steuerfreie Vermögensverwaltung, wie die folgende Abbildung zeigt: Für die Übertragung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Werdende juristische Person.

Rn 17 Juristische Personen entstehen in einem gestreckten Verfahren, das mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrages – der Errichtung – beginnt und seine Vollendung mit der Eintragung im Handelsregister erfährt. In der Phase zwischen Abschluss des Gesellschaftsvertrages und Eintragung in das Handelregister existiert eine Vorgesellschaft (Vor-GmbH, Vor-AG, Vor-Gen), auf die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) Gewahrsam juristischer Personen.

Rn 13 Für juristische Personen übt das Vertretungsorgan (zB Vorstand, Geschäftsführer, Liquidator), für Personengesellschaften der geschäftsführende Gesellschafter (zB für die GmbH & Co. KG die GmbH, für diese ihr Geschäftsführer, LG Düsseldorf JurBüro 87, 1425) Gewahrsam aus. Der Vertreter hat seinerseits keinen eigenen Gewahrsam, solange er die tatsächliche Sachherrschaft ...mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / III. Differenzierung zwischen Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften

Rz. 11 Ein Grundverständnis für die Besonderheiten der unterschiedlichen Rechtsformen erleichtert die Nachfolgeplanung in unternehmerisches Vermögen und Unternehmensbeteiligungen. Grob kann zwischen dem Einzelunternehmen einerseits und dem Zusammenschluss mehrerer Personen andererseits in Form von Personen- und Kapitalgesellschaften differenziert werden. Vollständig trennsch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Regelungsbereich und Normzweck.

Rn 2 § 1066 erfasst alle Vereinbarungen oder Klauseln, die nicht unter den herkömmlichen Begriff der Schiedsvereinbarung nach § 1029 ff ›passen‹, jedoch gleichwohl die Entscheidung über Streitigkeiten einem Schiedsgericht unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs zuweisen. Dazu gehören in erster Linie die sogenannten statutarischen Schiedsklauseln in den Gesellschaftsvert...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / (2) Offene Handelsgesellschaft

Rz. 31 Gem. § 130 Abs. 1 Nr. 1 HGB führt der Tod eines OHG-Gesellschafters zum Ausscheiden des Gesellschafters und zur Fortsetzung der Gesellschaft mit den verbleibenden Gesellschaftern. Wie bei der rechtsfähigen GbR kommt es zur Anwachsung zugunsten der verbleibenden Gesellschafter (§ 105 Abs. 3 HGB, § 712 Abs. 1 BGB). Wie bei der rechtsfähigen GbR kann der Gesellschaftsant...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Feststellungsklagen.

Rn 14 Bei der Beurteilung, ob iRe Feststellungsklage eine einfache oder notwendige Streitgenossenschaft vorliegt, gelten die für eine Leistungsklage maßgeblichen Grundsätze. Darum kann ein einzelner Teilhaber Feststellungsklage erheben, sofern ihn das materielle Recht mit einer Einzelklagebefugnis versieht (BGH WM 17, 1940 Rz 23). Hat die Feststellung ein Recht zum Gegenstan...mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / I. Überblick

Rz. 33 Werden Anteile an Personengesellschaften nicht bereits im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zu Lebzeiten, sondern erst von Todes wegen übertragen, sind die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen und Restriktionen in den Blick zu nehmen. Dies gilt sowohl für den Fall der gesetzlichen wie auch der gewillkürten Erbfolge. Die Unternehmensnachfolge gelingt nur, wenn die Verf...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / (5) Fortsetzungsklauseln

Rz. 45 Die Fortsetzungsklausel sieht im Falle des Todes eines Gesellschafters die Fortsetzung der Gesellschaft unter den übrigen Gesellschaftern vor, ohne dass ein Dritter in die Position des verstorbenen Gesellschafters eintritt. Sie war hauptsächlich während der Geltung der bis zum 31.12.2023 einschlägigen Rechtslage bei der GbR von Bedeutung, die im Falle des Todes eines ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Beschlussmängelstreit, Anfechtung, Nichtigkeit.

Rn 154 Zuständig ist unabhängig vom Streitwert nach § 246 III 1 AktG das LG. § 247 AktG gilt für GeS und ReS (BGH AG 11, 823 = NZG 11, 997). Ausgangspunkt ist die Bedeutung der Sache, namentlich das wirtschaftliche Interesse des Anfechtenden, begrenzt durch dessen Aktienbesitz, das Interesse der AG am Bestand des Beschlusses und deren Größe (BGH NZG 23, 1031, 11, 997 [BGH 31...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / (3) Eintrittsklauseln

Rz. 41 Auch bei einer Eintrittsklausel erfolgt der Erwerb der Gesellschaftsbeteiligung am Nachlass vorbei.[31] Die Eintrittsklausel stellt eine gesellschaftsvertragliche Vereinbarung dar, wonach Erben oder Dritte das Recht haben sollen, beim Tod eines Gesellschafters in die Gesellschaft einzutreten. Somit wird der Eintrittsberechtigte nicht kraft Erbrechts, sondern infolge d...mehr