Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / I. Kapitalgesellschaften

Rz. 26 [Autor/Zitation] Der persönliche Anwendungsbereich der §§ 264–339 wird im Ausgangspunkt durch die amtliche Überschrift des Zweiten Abschnitts bestimmt, nach der die ergänzenden Vorschriften für "Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften" gelt...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Zilias/Lanfermann, Die Neuregelung des Erwerbs und Haltens eigener Aktien, WPg 1980, 61 und 89; WPK/IDW, Gemeinsame Stellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer und des Instituts der Wirtschaftsprüfer zum Entwurf eines Bilanzrichtlinie-Gesetzes, WPg 1981, 609; Lauth, Buchhaltungs- und Bilanzierungsprobleme im Gefolge des geplanten Bilanzrichtlinie-Gesetzes, BB 1982, 2022; Hoffm...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / III. Weitere Rechtsträger

Rz. 37 [Autor/Zitation] Auf andere Rechtsträger als KapGes. und die durch § 264a adressierten Personenhandelsgesellschaften sind die Vorschriften des Zweiten Abschnitts grds. nur anzuwenden, wenn dies gesetzlich angeordnet ist. Eine solche Anordnung findet sich etwa in § 340a Abs. 1 und § 341a Abs. 1, die Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen unabhängig von ihrer Recht...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Staffelform

Rz. 39 [Autor/Zitation] Unabhängig von der Wahl zwischen GKV und UKV muss die GuV stets in Staffelform aufgestellt werden (§ 275 Abs. 1 Satz 1). Hierbei werden die Erträge und Aufwendungen in einer fortlaufenden, Differenzen bildenden Aufstellung dargestellt. Die Darstellung in Form eines T-Kontos ist für KapGes. nicht zulässig. Auch die unter das PublG fallenden Unternehmen ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 400 [Autor/Zitation] Nach Nr. 27 sind die im Anhang regelmäßig nur in einer Gesamtsumme ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten iSv. §§ 251, 268 Abs. 7 im Einzelnen aufzuschlüsseln (vgl. Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 74 f.). Ziel ist es, so die Transparenz des JA zu erhöhen, indem gezeigt wird, welche Risiken den Eventualverbindlichkeiten im Einzelnen immanent si...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Inhalt der Angabe

Rz. 474 [Autor/Zitation] Die Vorgabe beschränkt sich inhaltlich auf die Ergebnisverwendung. Darzustellen ist, wie das gesamte Ergebnis verwendet werden soll (vgl. Begr.RegE BilRUG, BT-Drucks. 18/4050, 67; Poelzig in MünchKomm. HGB5, § 285 Rz. 466). Wenn eine Gewinnausschüttung vorgeschlagen wird, ist zu berichten, welcher Teil des Gewinns ausgeschüttet, in die Rücklagen einge...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / II. Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinie-Gesetz und nachfolgende Entwicklung

Rz. 49 [Autor/Zitation] Im BiRiLiG hatte man zunächst darauf verzichtet, die Regelungen des Zweiten Abschnitts auch auf kapitalistisch geprägte Personenhandelsgesellschaften zu erstrecken, bei denen – wie etwa bei der GmbH & Co. KG – kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist (Ber. Rechtsausschuss, BT-Drucks. 10/4268, 88). Die Erweiterung des Anwendun...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 3 [Autor/Zitation] Die Ausnahmeregelungen gelten für Kapitalgesellschaften jeder Rechtsform. Bei Aktiengesellschaften kann, wenn die Gesellschaft von § 288 Gebrauch macht, jeder Aktionär in der HV über den JA verlangen, dass ihm der JA in der Form vorgelegt wird, die er ohne die in Anspruch genommenen Erleichterungen hätte (§ 131 Abs. 1 Satz 3 AktG). Für die Gesellschafte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Erleichterungen gem. Abs. 1

Rz. 11 [Autor/Zitation] Der Anhang einer kleinen KapGes. (§ 267 Abs. 1) braucht nach Abs. 1 folgende Angaben aus § 285 nicht zu enthalten: Aufgliederung des Gesamtbetrags der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren und der durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesicherten Verbindlichkeiten für jeden Posten nach dem vorgeschriebenen Gliederungsschema ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Allgemeines

Rz. 30 [Autor/Zitation] In Abs. 2 wird dem Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt, die Aufgliederung der Umsatzerlöse (§ 285 Nr. 4) bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zu unterlassen. Damit wird seit dem BilRUG das in Art. 18 Abs. 2 Bilanz-RL (2013/34/EU) – ehemals Art. 45 Abs. 2 iVm. 1b der 4. EG-RL – den Mitgliedstaaten eingeräumte Wahlrecht transformiert (vgl. B...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IX. Angabe der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und eines Aufsichtsrats (Nr. 10)

Rz. 198 [Autor/Zitation] Nr. 10 geht nicht auf eine Regelung der Bilanzrichtlinie zurück, sondern ist originäres deutsches Recht. Die Angabe ist von allen großen und mittelgroßen KapGes. und den nach dem PublG rechnungslegungspflichtigen Unternehmen, die einen Anhang zu erstellen haben (§ 5 Abs. 2, 2a PublG), zu machen. Kleine Kapitalgesellschaften sind gem. § 288 Abs. 1 Nr. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Anforderungen an Konzernabschluss und Konzernlagebericht (Abs. 3 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 372 [Autor/Zitation] Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 macht die Befreiung davon abhängig, dass der KA und der Konzernlagebericht des MU nach dem in seinem Sitzstaat geltenden Recht aufgestellt und geprüft worden ist, zugleich müssen Aufstellung und Prüfung den einschlägigen Richtlinienvorgaben für die Aufstellung und die Abschlussprüfung entsprechen. Das Verlangen nach einer EU-Rechts...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Zielsetzung von IAS 32

Tz. 1 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Die IFRS-Rechnungslegung für Finanzinstrumente ist gegenwärtig in vier Standards und drei Interpretationen kodifiziert. Dabei handelt es sich um IAS 32 Financial Instruments: Presentation, IAS 39 Financial Instruments: Recognition and Measurement, IFRS 7 Financial Instruments: Disclosures und IFRS 9 Financial Instruments sowie die Interpretationen I...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Finanzieller Vermögenswert (financial asset)

Tz. 16 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Finanzielle Vermögenswerte (financial assets) umfassen: Zahlungsmittel (cash); an einem anderen Unternehmen gehaltene Eigenkapitalinstrumente (zur Definition eines Eigenkapitalinstruments vgl. Tz. 27); vertragliche Rechte, flüssige Mittel oder andere finanzielle Vermögenswerte von einem anderen Unternehmen zu erhalten oder unter möglicherweise v...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Erleichterungen für andere Unternehmen

Rz. 28 [Autor/Zitation] § 288 findet auch bei der Rechnungslegung eingetragener Genossenschaften Anwendung (§ 336 Abs. 2 Nr. 2) und gilt daher in gleicher Weise für kleine und mittelgroße eingetragene Genossenschaften. Hiervon unberührt bleibt die Ausnahmeregelung des § 336 Abs. 2 Nr. 2, nach der Angaben nach § 285 Nr. 17 ohnehin nicht gemacht zu werden brauchen. Rz. 29 [Autor...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Erweiterung des Jahresabschlusses um den Anhang

Rz. 49 [Autor/Zitation] § 242 Abs. 3, der für alle Kaufleute, also im Ausgangspunkt auch für KapGes., gilt, definiert den JA durch die beiden Elemente Bilanz und GuV. In Umsetzung von Art. 4 Abs. 1 der Bilanz-RL (2013/34/EU) erweitert § 264 Abs. 1 Satz 1 den JA von KapGes. um den Anhang als drittes Rechnungslegungsinstrument (Ballwieser in BKT, Bilanzrecht, § 264 HGB Rz. 21 [...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / III. Einfluss des Einblicksgebots auf die Auslegung der GoB

Rz. 20 [Autor/Zitation] Von der Auslegung der Normen des Zweiten Abschnitts zu unterscheiden ist die Frage, welcher Einfluss diesen Normen bzw. dem ihnen zugrundeliegenden Richtlinienrecht auf die Auslegung der allgemeinen Bilanzierungsvorgaben des Ersten Abschnitts zukommt. Relevanz erlangt die Frage insbes. mit Blick auf das in Art. 4 Abs. 3 und 4 der Bilanz-RL (2013/34/EU)...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Angabe nicht geleisteter Haftsummen (Abs. 2 Satz 9)

Rz. 59 [Autor/Zitation] Nach § 264c Abs. 2 Satz 9 ist im Anhang der Betrag der im Handelsregister gem. § 172 Abs. 1 eingetragenen Haftsummen anzugeben, soweit diese nicht geleistet sind. Die Angabe bezweckt die Offenlegung des Betrags, mit welchem die Kommanditisten den Gläubigern gegenüber persönlich haften (IDW RS FAB 7 Rz. 35). Der hM folgend ergibt sich die Höhe des angab...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Abfindung geringer als Kapitalanteil

Rz. 71 [Autor/Zitation] Sollte der Betrag der Abfindung niedriger sein als der Kapitalanteil des ausscheidenden Gesellschafters, hängt die bilanzielle Behandlung des Unterschiedsbetrags davon ab, ob das Ausscheiden des Gesellschafters als Kapitalvorgang oder als Erwerbsvorgang interpretiert wird (IDW RS FAB 7 Rz. 59a). Bei einer Interpretation als Erwerbsvorgang ist der negati...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Ausweis

Rz. 29 [Autor/Zitation] Die vollständige Ergebnisverwendung kann zu einem Bilanzgewinn/Bilanzverlust von Null führen. Es kann aber auch ein auf das nächste Geschäftsjahr vorzutragender Bilanzgewinn verbleiben. Beispiel: Rz. 30 [Autor/Zitation] Der Ausweis eines verbleibende...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Inhalt der Angabe

Rz. 132 [Autor/Zitation] Für die Ermittlung der durchschnittlichen Zahl der Arbeitnehmer enthält Nr. 7 keine Vorgabe; der Gesetzgeber hat von einer selbständigen Ermittlungsmethode für Nr. 7 Abstand genommen (vgl. Begr. Rechtsausschuss, BT-Drucks. 10/4268, 110). Zur Ermittlung des Durchschnitts erscheint es daher geboten, auf die in § 267 Abs. 5 geregelte Methode zurückzugrei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Grundsatz

Rz. 75 [Autor/Zitation] Nach der in Abs. 8 verankerten Ausschüttungssperre dürfen Gewinne, die aus Bilanzposten (Aktiva) resultieren, deren Bewertung objektiv nur schwer möglich und mit einer gewissen Unsicherheit behaftet ist, nicht an die Anteilseigner ausgeschüttet werden. Dem Wortlaut der Norm zufolge gilt das für selbst geschaffene immaterielle VG des Anlagevermögens (Ab...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Lagebericht

Rz. 58 [Autor/Zitation] Abs. 1 Satz 1 konstituiert für große und mittelgroße KapGes. ferner die Verpflichtung zur Aufstellung eines Lageberichts. Kleine KapGes. iSv. § 267 Abs. 1 und damit (erst recht) auch Kleinstkapitalgesellschaften iSv. § 267a sind von dieser Verpflichtung ausgenommen (§ 264 Abs. 1 Satz 4), um sie angesichts ihrer vergleichsweise geringen Ressourcen nicht...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 274 [Autor/Zitation] Nr. 15a wurde durch das BilRUG neu eingefügt. Er geht auf Art. 17 Abs. 1 Buchst. i und j Bilanz-RL (2013/34/EU) zurück (vgl. Begr.RegE BilRUG, BT-Drucks. 18/4050, 44, 66). Die Einführung einer neuen allgemeinen Angabepflicht wurde erforderlich, da Art. 17 Abs. 1 Buchst. j Bilanz-RL (2013/34/EU) Angaben zu Genussrechten und ähnlichen Rechten auf Gewinn...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Aufstellung des Jahresabschlusses

Rz. 5 [Autor/Zitation] Die Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Vorbereitung des Abschlusses bis zur Beschlussreife. Erforderlich ist hierzu eine zusammenfassende Übernahme des Zahlenwerks aus Buchführung und Inventar (§§ 238, 240) in die Bilanz und die GuV unter Vornahme der erforderlichen Abschlussbuchungen (vgl. Hennrichs in BeckOGK HGB, § 270 Rz. 7 [9/2023]). Bei der...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Persönlich

Rz. 6 [Autor/Zitation] Die Pflichtangaben nach § 285 sind grds. in jedem von einer großen Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 3 Satz 1) aufzustellenden Anhang (vgl. § 264 Abs. 1 Satz 1) zu machen. Rz. 7 [Autor/Zitation] Bei Gesellschaften, die keine börsennotierten Aktiengesellschaften sind, können die in § 285 Nr. 9 Buchst. a und b verlangten Angaben über die Gesamtbezüge der dort...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Definitionsmerkmale der verbundenen Unternehmen

Rz. 78 [Autor/Zitation] Obwohl der Gesetzgeber eine besondere Stellung der verbundenen Unternehmen anerkennt und diese an mehreren Stellen im HGB anführt, verzichtete er gleichzeitig auf deren genaue Definition. Die Begriffsbestimmung der verbundenen Unternehmen lässt sich aus dem § 271 Abs. 2 nur insofern ableiten, dass der Gesetzgeber die verbundenen Unternehmen in engem Be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 12 Bet... / 4.1 Stätte der Geschäftsleitung (S. 2 Nr. 1)

Rz. 51 Nach § 12 S. 2 Nr. 1 AO bildet die Stätte der Geschäftsleitung eine Betriebstätte. Zum Begriff der "Geschäftsleitung" im Einzelnen vgl. § 10 AO. Geschäftsleitung ist danach der Ort des Mittelpunkts der geschäftlichen Oberleitung; das ist dort, wo tatsächlich der maßgebende Wille der Körperschaft, Personenvereinigung, Personengesellschaft oder des Einzelunternehmers geb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 12 Bet... / 3.3 Verfügungsmacht

Rz. 24 Eng mit der festen Einrichtung verwandt ist die Regel, dass die Geschäftseinrichtung oder Anlage nicht nur vorübergehend eine Verfügungsmacht hat. Die Verfügungsmacht ist nach deutschem Verständnis eine zwingende Voraussetzung für das Bestehen einer Betriebstätte. Daher kann, anders als in anderen Ländern, die bloße Dienstleistung keine Betriebstätte begründen. Ohne d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.5.3.2 Persönlicher Umfang (erfasste Steuerpflichtige)

Rz. 119 Die Ablaufhemmung tritt grundsätzlich nur ein, wenn sich die Außenprüfung gegen den Stpfl. selbst richtet.[1] Gegen diese Person muss die Prüfungsanordnung wirksam ergangen sein. Richtet sich die Prüfung gegen mehrere Personen, muss allen, denen gegenüber Ablaufhemmung eintreten soll, die Prüfungsanordnung bekannt gegeben werden. Personen gegenüber, denen gegenüber d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.11 Bekanntgabe eines Grundlagenbescheids, Abs. 10

Rz. 174 Abs. 10 enthält eine Ablaufhemmung für den Folgebescheid bei Erlass eines Grundlagenbescheids und räumt ausreichend Zeit ein, um nach Bekanntgabe eines Grundlagenbescheids einen Folgebescheid zu erlassen, zu ändern oder aufzuheben. Abs. 10 enthält eine Legaldefinition des Begriffs des Grundlagenbescheids. Ein Grundlagenbescheid ist danach ein Verwaltungsakt, der für ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.5.3.1 Sachlicher Umfang (erfasste Steuerarten)

Rz. 114 Die Ablaufhemmung bezieht sich auf diejenigen Steuerarten und Besteuerungszeiträume, die von der Außenprüfung erfasst worden sind. Die Ablaufhemmung bezieht sich daher nicht nur auf Steueransprüche, die "durch" die Außenprüfung aufgedeckt werden, sondern auf alle Steueransprüche, die nach der Prüfungsanordnung in den Rahmen der Außenprüfung fallen, auch wenn sie vorh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.1 Wesen der Ablaufhemmung

Rz. 1 § 171 AO enthält in 17 Absätzen die Tatbestände der Ablaufhemmung. Eine Hemmung der Festsetzungsfrist tritt ein, wenn aus bestimmten Gründen eine endgültige Steuerfestsetzung während der Festsetzungsfrist nicht möglich ist, der Gesetzgeber aber die Möglichkeit einer endgültigen Steuerfestsetzung noch erhalten will. Die Ablaufhemmung tritt nur ein, wenn die reguläre Fes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.13 Geschäftsunfähigkeit und beschränkte Geschäftsfähigkeit, Abs. 11

Rz. 191 Diese Vorschrift zieht die Konsequenz aus der Regelung, dass die steuerliche Handlungsfähigkeit nach § 79 Abs. 1 Nr. 1, 2 AO an die bürgerlich-rechtliche Geschäftsfähigkeit anknüpft. Ist der Stpfl. nicht geschäftsfähig, ist er steuerlich auch nicht handlungsfähig. Hat eine solche Person keinen gesetzlichen Vertreter, können Verwaltungsakte ihr auch nicht wirksam beka...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / 1. Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften mit Sitz im Inland

Rn. 12 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Bei der ersten Gruppe von UN, die in den generellen Anwendungsbereich des EIB fallen, handelt es sich gemäß § 342 Abs. 1 um KapG und PersG i. S. d. § 264a mit Sitz im Inland. Der EIB knüpft die Ansässigkeitsprüfung ausschließlich an den Sitz und somit den Satzungssitz gemäß Handelsregister-Eintragung bzw. Gesellschaftervertrag (vgl. BT-Drs. 2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.8 Anlaufhemmung bei beherrschendem Einfluss auf Personen in Drittstaaten, Abs. 7

Rz. 87 Abs. 7 enthält eine besondere Anlaufhemmung bei Beziehungen zu Drittstaaten-Gesellschaften, auf die der Stpfl. allein oder zusammen mit nahestehenden Personen einen beherrschenden oder bestimmenden Einfluss ausüben kann. Die Vorschrift wurde durch Gesetz v. 23.6.2017[1] eingeführt und gilt nach Art. 97 § 10 Abs. 15 EGAO für alle nach dem 31.12.2017 beginnenden Festset...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.1.2.6 Persönlicher Regelungsbereich

Rz. 46 Die Verlängerung der Festsetzungsfrist tritt bei den Personen ein, die Steuerschuldner derjenigen Steuer sind, hinsichtlich derer Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung begangen wurde. Dabei ist es unbeachtlich, wer die Steuerhinterziehung begangen hat oder ob dem Stpfl. die Steuerhinterziehung bekannt war. Es kommt nur darauf an, dass es sich objekti...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 13 Stä... / 2 Begriff des ständigen Vertreters (Satz 1)

Rz. 5 Ein ständiger Vertreter ist eine Person, die nachhaltig die Geschäfte eines Unternehmens besorgt und dabei dessen Sachweisungen unterliegt. Ständiger Vertreter kann eine natürliche oder juristische Person, aber auch eine nichtrechtsfähige Personenvereinigung sein, wenn sie im Rechtsverkehr handlungsfähig ist (wie eine Personenhandelsgesellschaft). Besondere Geschäftsein...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geschäfts- oder Firmenwert ... / 5 Weiterführende Literatur

Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz-Kommentar, 15. Aufl. 2024 § 246 HGB Rz 85–93. IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Handelsrechtliche Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften, IDW RS HFA 7, Stand 30.11.2017, IDW Life 2/2018 S. 258 ff. IDW, WPH Edition, Wirtschaftsprüfung und Rechnungslegung, 18. Aufl. 2023.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geschäfts- oder Firmenwert ... / 2.2.1 Handelsrecht

Rz. 13 vorläufig frei Rz. 14 Ein derivativer Geschäftswert kann nur bei einem Unternehmenserwerb entstehen. Der Begriff "Unternehmen" ist gesetzlich nicht definiert. Unternehmen sind Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften, aber auch einzelne Betriebe oder Teilbetriebe, die am Wirtschaftsverkehr als selbstständige Einheit teilnehmen, auch wenn ihnen die rechtl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.9.2 Veräußerung

Rz. 114 Unter Veräußerung ist nicht nur die Lieferung von Gegenständen i. S. d. § 3 Abs. 1 UStG, sondern auch die Übertragung von Wirtschaftsgütern immaterieller Art zu verstehen, die als sonstige Leistung nach § 3 Abs. 9 UStG zu beurteilen ist (Abschn. 15a.2 Abs. 1 S. 3 UStAE). Die Veräußerung muss einen "Umsatz" darstellen, da Abs. 8 davon spricht, dass der Umsatz anders z...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagenverzeichnis und Anla... / 3.1 Allgemeines

Ein Anlagespiegel, der nach § 284 Abs. 3 HGB bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften und diesen gleichgestellten Personengesellschaften Bestandteil des Anhangs ist, enthält nach der herkömmlichen Art und Weise der Aufstellung mindestens Angaben über:[1] historische Anschaffungs-/Herstellungskosten, Zugänge und Abgänge, Umbuchungen, kumulierte Abschreibungen und Zuschre...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unternehmereigenschaft im E... / 4.2.3 Aufwärtsabfärbung: Abfärbewirkung wegen Beteiligung an einer Personengesellschaft

Nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 Alt. 2 EStG tritt die Abfärbewirkung auch dann ein, wenn eine OHG, eine KG oder eine andere Personengesellschaft gewerbliche Einkünfte nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG durch Beteiligung an einer anderen gewerblich tätigen Personengesellschaft bezieht (sog. Aufwärtsabfärbung). Für Fälle des § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 EStG gibt es bislang keine ent...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unternehmereigenschaft im E... / 4.2 Personengesellschaften

4.2.1 Abfärbetheorie Nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 EStG gilt als Gewerbebetrieb in vollem Umfang die mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit einer OHG, einer KG oder einer anderen Personengesellschaft, wenn die Gesellschaft auch eine Tätigkeit i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ausübt oder gewerbliche Einkünfte i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG bezieht. Di...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unternehmereigenschaft im E... / 4.2.2 Seitwärtsabfärbung: Bagatellgrenze für den Umfang der gewerblichen Tätigkeit

Die Seitwärtsabfärbung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 1 EStG setzt voraus, dass die Personengesellschaft auch eine originär gewerbliche Tätigkeit i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ausübt. Darüber hinaus muss sie auch eine weitere Tätigkeit ausüben, die isoliert betrachtet den Tatbestand einer anderen Einkunftsart erfüllt. Beide Tätigkeiten müssen trennbar sein. Wichtig Verf...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unternehmereigenschaft im E... / 4.2.1 Abfärbetheorie

Nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 EStG gilt als Gewerbebetrieb in vollem Umfang die mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit einer OHG, einer KG oder einer anderen Personengesellschaft, wenn die Gesellschaft auch eine Tätigkeit i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ausübt oder gewerbliche Einkünfte i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG bezieht. Dies gilt unabhängig d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unternehmereigenschaft im E... / 3.1 Allgemeines

Die Begriffe "Unternehmer" und "Mitunternehmer" sind gleichrangig.[1] Auch der Mitunternehmer i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ist ein Unternehmer des Betriebs. Der Mitunternehmer unterscheidet sich vom Einzelunternehmer dadurch, dass er seine unternehmerische Tätigkeit nicht allein, sondern zusammen mit anderen (Mit-)Unternehmern in gesellschaftlicher Verbundenheit au...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Teilpraxis- und Praxisantei... / 2.2 Teilanteilsveräußerung

Eine Teilanteilsveräußerung liegt vor, wenn ein Freiberufler nicht seinen ganzen Anteil an einer Personengesellschaft, sondern nur einen Teil davon veräußert, sodass er weiterhin an der Sozietät oder Gemeinschaftspraxis beteiligt bleibt. Es gibt 2 Fälle der Teilanteilsveräußerung: Ein weiterer Freiberufler tritt gegen Zahlung eines Entgelts an den oder die "abgebenden" Gesell...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unternehmereigenschaft im E... / 3.4 Erbengemeinschaft als Mitunternehmerschaft

Das Ableben des Inhabers eines Unternehmens führt weder zu einer Betriebsaufgabe i. S. d. § 16 Abs. 3 EStG noch geht das der gewerblichen Tätigkeit dienende Betriebsvermögen durch den Erbfall in das Privatvermögen der Erben über.[1] Ein zum Nachlass gehörendes Einzelunternehmen wird Gesamthandsvermögen der Erben. Nach dem Erbfall wird die Erbengemeinschaft Träger des Unterne...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unternehmereigenschaft im E... / 3.5 Transparenzprinzip

Die Personengesellschaften (OHG, KG, GbR, Partnerschaft, atypisch stille Gesellschaft) sind nach dem sog. Transparenzprinzip als solche weder einkommensteuerpflichtig[1] noch körperschaftsteuerpflichtig.[2] Es gilt das Transparenzprinzip. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG rechnet das von gewerblichen Personengesellschaften erzielte Einkommen anteilig unmittelbar den einzelnen Ges...mehr