Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Gesetzliche Stimmrechtsbeschränkungen

Rz. 283 Eine gesetzliche Generalklausel zum Ausschluss des Stimmrechts eines Gesellschafters gibt es im Recht der GbR, anders als bspw. bei der GmbH in § 47 Abs. 4 GmbHG, nicht. Hieran hat sich auch durch das MoPeG nichts geändert. Der Gesetzgeber hat auf eine allgemeine Regelung eines Stimmverbots bei der GbR bewusst verzichtet.[489] So gibt es im Recht der GbR auch weiterh...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Vertragliche Wettbewerbsverbote

Rz. 1354 Wegen der wettbewerbsbeschränkenden Natur von Wettbewerbsverboten dürfen diese nicht extensiv, sondern nur zur Wahrung berechtigter Interessen der Partner verwendet werden. Während der Dauer der Mitgliedschaft eines Partners in der Gesellschaft sind deshalb über die gesetzlichen Regelungen hinausgehende vertragliche Wettbewerbsverbote kaum sinnvoll. Regelungen komme...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Kommanditbeteiligung

Rz. 847 Ob eine Testamentsvollstreckung über einen Kommanditanteil zulässig ist, war ebenfalls lange Zeit umstritten.[1127] Mit Beschl. v. 3.7.1989 hat der 2. Senat des BGH[1128] die Dauertestamentsvollstreckung über eine Kommanditbeteiligung unter Einbeziehung auch der nicht vermögensrechtlichen Mitgliedschaftsrechte ausdrücklich zugelassen, sofern die Mitgesellschafter dem...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / ee) Gesellschaftsvertragliche Regeln zur Geschäftsführerbestellung

Rz. 231 Die Bestellung der Geschäftsführer erfolgt auf Grundlage des Gesellschaftsvertrages. Regelmäßig werden die Beteiligten bereits darin vorsehen, wer die Aufgaben der Geschäftsführung wahrnimmt. Je nach Größe der GbR kann es sich allerdings auch empfehlen, bereits im Gesellschaftsvertrag Regelungen für den Fall vorzusehen, dass ein neuer Geschäftsführer bestellt werden ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / dd) Durchsetzung der Gesellschafterhaftung nach § 93 InsO

Rz. 474 § 93 InsO bestimmt, dass die akzessorische Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft im Gesellschaftsinsolvenzverfahren nicht durch den jeweiligen Gläubiger einzeln, sondern nur koordiniert durch den Insolvenzverwalter des Gesellschaftsverfahrens geltend gemacht werden kann. Während des laufenden Insolvenzverfahrens sind Maßnahmen der Gläubige...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Andienungspflicht

Rz. 786 Neben einem Vorkaufs- oder Vorerwerbsrechts kann der Gesellschaftsvertrag auch Andienungsverpflichtungen festlegen. Diese setzen noch vor dem Vertrag an, mit dem sich der Gesellschafter zur Anteilsübertragung an einen Dritten verpflichtet. Denn bei einer Andienungspflicht hat der Gesellschafter zunächst den Mitgesellschaftern seinen Gesellschaftsanteil zum Erwerb anz...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Verpfändung, Nießbrauch und Treuhand

Rz. 1477 Ein Mitglied der Vereinigung kann eine Sicherheit an seiner Beteiligung an der Vereinigung erst dann bestellen, wenn die übrigen Mitglieder dem einstimmig zugestimmt haben, es sei denn, dass der Gründungsvertrag etwas anderes bestimmt. Der Sicherungsnehmer kann zu keinem Zeitpunkt aufgrund dieser Sicherheit Mitglied der Vereinigung werden (Art. 22 Abs. 2 EWIV-VO). D...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Rechtsfolgen

Rz. 344 Durch den Beitritt eines neuen Gesellschafters ändert sich die Identität der rechtfähigen GbR nicht. Veränderungen im Gesellschafterbestand haben spätestens seit Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Außengesellschaft keine Auswirkungen mehr auf die rechtliche Identität der Gesellschaft. Dies gilt insb. für die Namensführung, die Stellung als Prozesspartei und die Vert...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Haftungskonzentration und Haftungsbeschränkung

Rz. 1296 Die Partnerschaftsgesellschaft war ursprünglich konzipiert worden, um für Freiberufler eine Gesellschaftsform zu schaffen, die neben der Rechtsfähigkeit auch den Vorteil einer gewissen Haftungsbeschränkung aufwies. Das Konzept der beschränkten Haftung für berufliche Fehler wurde dabei immer weiter ausgebaut und hat seinen bisherigen Abschluss in der Haftungsbeschrän...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Gesamtvertretung

Rz. 531 Nach § 124 Abs. 2 Satz 1 HGB kann im Gesellschaftsvertrag auch eine Gesamtvertretung angeordnet werden. Dabei sind verschiedenste Kombinationen denkbar. Es können alle Gesellschafter zur gemeinsamen Gesamtvertretung bestellt werden, einzelne gemeinsam oder auch ein Gesellschafter zur Gesamtvertretung mit einem anderen, der selber aber einzelvertretungsberechtigt ist....mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / ff) Vermögenslosigkeit

Rz. 436 § 729 Abs. 3 BGB n.F. statuiert besondere Auflösungsgründe für eine GbR ohne unbeschränkt haftende natürliche Person. Während die Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse (§ 26 InsO) keinen Auflösungsgrund nach § 729 Abs. 1 Nr. 2 BGB n.F. darstellt, führt dies bei der atypischen GbR gleichwohl zur Auflösung nach § 729 Abs. 3 BGB n.F. Die Vorschri...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / h) Besonderheiten bei Immobilienfonds und Bauherrengemeinschaften

Rz. 175 Auch die Mitglieder eines geschlossenen Immobilienfonds haften im Außenverhältnis den Gesellschaftsgläubigern ggü. unbeschränkt. Der BGH hat es bei diesen Kapitalsammelgesellschaften, bei denen eine unternehmerische Mitwirkung der einzelnen Gesellschafter ausgeschlossen ist, allerdings für ausdrücklich zulässig erachtet, durch formularmäßige Vereinbarung ähnlich wie ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Umwandlung der Gesellschaft in eine Abwicklungsgesellschaft

Rz. 438 Durch die Auflösung verliert die Gesellschaft nicht etwa ihre rechtliche Identität, sie besteht vielmehr mit geändertem Gesellschaftszweck fort (§ 735 Abs. 1 Satz 1 BGB n.F.).[713] Der Zweck der Gesellschaft richtet sich nunmehr allein auf die Liquidation. Entsprechend bestehen auch sämtliche Rechte und Pflichten der Gesellschafter ihrer Grundstruktur nach unveränder...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Zweck/Gegenstand

Rz. 660 Der Zweck einer (gewerblich tätigen) KG wird vom Gesetz vorgegeben (s.o. Rdn 624). Für den Gesellschaftsvertrag ist der Gegenstand des Unternehmens wichtig. Der Gegenstand des Unternehmens beschreibt die konkrete Tätigkeit im Einzelfall. Der konkrete Gegenstand der Tätigkeit ist aus mehreren Gründen wichtig: Der Gegenstand des Unternehmens bestimmt den Umfang der Ges...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Unternehmensgegenstand

Rz. 1084 Das HGB sieht – anders als das GmbH-Recht (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG) – keine Regelungen zum Gegenstand des Unternehmens vor. Eine entsprechende Regelung im Gesellschaftsvertrag der GmbH & Co. KG kann gleichwohl zweckmäßig sein. Der Gegenstand des Unternehmens ist u.a. für den Umfang der Geschäftsführungsbefugnisse der Komplementärin (§ 116 HGB), die Mitwirkungsrechte ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Fortsetzungsklausel

Rz. 402 Einer Fortsetzungsklausel im Gesellschaftsvertrag für den Fall der Kündigung bedarf es nach § 727 BGB n.F. – im Gegensatz zur Vorgängerregelung des § 737 BGB a.F. – nicht mehr. Denn nach der Neuregelung des § 723 Abs. 1 Nr. 5 BGB n.F. ist im Fall der Ausschließung eines Gesellschafters aus wichtigem Grund das Ausscheiden des Gesellschafters und die Fortsetzung der Ge...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Einlage der Komplementär-GmbH

Rz. 1089 Der Beitrag der Komplementär-GmbH besteht vielfach darin, dass sie die persönliche Haftung übernimmt und die Geschäfte der GmbH & Co. KG führt (s. § 709 Abs. 1 BGB). Eine (vermögensmäßige) Einlage erbringt die Komplementär-GmbH meist nicht. Dies hat vor allem steuerliche Gründe. Bei einer Aufstockung der Kommanditeinlagen ohne entsprechende Erhöhung der Einlage der ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Rechte und Pflichten

Rz. 232 Die Rechte und Pflichten der Geschäftsführer einer GbR sind in den §§ 705 ff. BGB n.F. nur rudimentär geregelt. § 708 BGB a.F., der die Haftung auf die eigenübliche Sorgfalt beschränkte, und § 713 BGB a.F., der die subsidiäre Anwendbarkeit des Auftragsrechts anordnete, wurden durch das MoPeG aufgehoben. Stattdessen enthält der neu eingeführte § 716 BGB n.F. einige (w...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / ee) Notgeschäftsführung

Rz. 237 Eine Geschäftsführung kommt auch außerhalb der vertraglich vorgesehenen Befugnisse dann in Betracht, wenn zur Sicherung des Gesellschaftsvermögens oder der Gesellschaft selbst eine Geschäftsführungsmaßnahme durch einen nicht oder nicht in dieser Form zur Geschäftsführung berufenen Gesellschafter notwendig ist. Diese, gesellschaftsvertraglich nicht ausschließbare Notg...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Gesellschaftsvertragliche Abbedingung

Rz. 1164 Gesellschaftsvertragliche Regelungen, die das außerordentliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund gem. § 132 Abs. 2 HGB n.F. oder das Kündigungsrecht des volljährig gewordenen Gesellschafters gem. 132 Abs. 4 HGB n.F. ausschließen oder diesen Vorschriften zuwider beschränken, sind gem. § 132 Abs. 6 HGB unwirksam. Dieses Verbot bezieht sich indessen nur auf die außer...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Hinterlegung beim Register

Rz. 1483 Beim Register sind alle Urkunden und Angaben zu hinterlegen, die die folgenden Änderungen des Gesellschaftsvertrages betreffen (vgl. Art. 7 Satz 2 EWIV-VO):mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Kombinierter Ein- und Austritt

Rz. 345 Ein Gesellschafterwechsel kann zunächst dadurch herbeigeführt werden, dass in einem Zug ein Gesellschafter aus- und ein anderer Gesellschafter in die Gesellschaft eintritt. Dies kann sowohl in zwei verschiedenen Verträgen als auch in einem einzigen Vertrag geschehen. In diesem Fall entstehen Rechtsbeziehungen grds. nur zwischen dem eintretenden und den übrigen Gesell...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Gründe für die Auflösung der OHG (§§ 138 ff. HGB)

Rz. 585 Die Gründe, die zu einer Auflösung der OHG führen können, sind in § 138 Abs. 1 und Abs. 2 HGB gesetzlich geregelt. Nach § 131 Abs. 1 HGB wird die OHG durch aufgelöst. Weitere Auflösungsgründe,...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Haftung

Rz. 351 Die Haftung des ausscheidenden Gesellschafters ggü. Den Gesellschaftsgläubigern richtet sich bei der Anteilsübertragung nach den gleichen Bestimmungen, die auch für die Haftung bei einem sonstigen Ausscheiden gelten (s. Rdn 167 ff.). Dies gilt ebenso für die Haftung des eintretenden Gesellschafters. Rz. 352 Wird ein ausgeschiedener Gesellschafter aus Altforderungen in...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Auflösung durch gerichtliche Entscheidung (§ 138 Abs. 1 Nr. 3HGB)

Rz. 589 Darüber hinaus kann die OHG gem. § 138 Abs. 1 Nr. 3HGB durch eine gerichtliche Entscheidung aufgelöst werden. So kann nach § 139 HGB auf Antrag eines Gesellschafters die Auflösung der OHG ohne Kündigung durch gerichtliche Entscheidung ausgesprochen werden. Gem. § 139Abs. 1 Satz 2 HGB liegt ein solcher Grund insb. dann vor, wennmehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Besonderheiten bei Übertragung des Gesellschaftsanteils eines Komplementärs

Rz. 928 Der Erwerber haftet wie ein sonst eintretender persönlich haftender Gesellschafter auch für alle vor dem Beteiligungserwerb begründeten Gesellschaftsverbindlichkeiten (§§ 161 Abs. 2, 129 HGB). Erwerber und Veräußerer haften also ggü. Dritten nach für (solche bisherigen) Gesellschaftsverbindlichkeiten. Einen Freistellungsanspruch hat der Veräußerer nur dann gegen den ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Entziehung der Vertretungsmacht

Rz. 533 In der Praxis wird fast immer die Entziehung der Vertretungsmacht mit der Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis verbunden werden. So korrespondieren auch die beiden einschlägigen Vorschriften der §§ 116 und 124 Abs. 5 HGB bereits durch ihren Wortlaut. Auch für die Entziehung der Vertretungsmacht bedarf es eines wichtigen Grundes und der Berücksichtigung der Verhäl...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Besonderheiten beim Wechsel vom Kommanditisten zum Komplementär

Rz. 942 Der (jetzt) persönlich haftende Gesellschafter haftet entsprechend § 127 HGB ab Wechsel der Gesellschafterstellung in die eines Komplementärs für alle früheren und neu begründeten Gesellschaftsverbindlichkeiten unbeschränkt.[1282]mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Haftungsbeschränkung durch Individualvereinbarung

Rz. 173 Der BGH hat den Gesellschaftern allerdings die Möglichkeit eröffnet, durch Individualvereinbarung mit dem Gesellschaftsgläubiger eine Vereinbarung zu treffen, wonach ihre persönliche Haftung ausgeschlossen ist.[307] Auch die Regierungsbegründung zum MoPeG stellt ausdrücklich fest, dass § 721 Satz 2 BGB n.F. nicht ausschließt, von Seiten der Gesellschaft oder des einz...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Abspaltungsverbot

Rz. 176 § 711a Satz 1 BGB n.F. bestimmt, dass die Rechte der Gesellschafter aus dem Gesellschaftsverhältnis grds. nicht übertragbar sind. Die Vorschrift übernimmt im Wesentlichen den bislang geltenden § 717 Satz 1 BGB a.F. Der darin verwendete Begriff des "Anspruchs" war indes anerkanntermaßen zu eng, da das Abspaltungsverbot sämtliche aus der Mitgliedschaft resultierenden R...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Ausschluss durch allgemeine Geschäftsbedingungen bzw. Namenszusätze

Rz. 174 So sicher die individualvertragliche Vereinbarung eines Haftungsausschlusses der Gesellschafter ist, so schwierig ist eine solche Individualvereinbarung in der Praxis zu erreichen. Dies liegt nicht nur daran, dass wenige Gesellschaftsgläubiger zu entsprechenden Vereinbarungen bereit sein werden. Die Ursache besteht vielmehr auch darin, dass jedenfalls bei unternehmer...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Gesetzliche Regelungen und abweichende Gestaltungen

Rz. 442 Die Liquidation als Abwicklungsverfahren steht gem. § 735 Abs. 2 Satz 1 BGB n.F. zur Disposition der Gesellschafter, was eine zügige und geordnete Beendigung der Rechtsbeziehungen zwischen der Gesellschaft, den Gesellschaftern und den Gesellschaftsgläubigern ermöglichen soll.[721] Diese können eine andere Art der Abwicklung vereinbaren. Die Liquidation richtet sich s...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Einkommensteuer

Rz. 839 Die einkommensteuerlichen Folgen der Eintrittsklausel hängen davon ab, ob der oder die Erben von ihrem Eintrittsrecht Gebrauch machen. Mit dem Eintritt eines bzw. aller Erben kommen die Grundsätze der einfachen bzw. qualifizierten Nachfolgeklausel zur Anwendung. Üben die Erben ihr Eintrittsrecht nicht aus, kommt es zur Anwendung der Rechtsfolgen der Fortsetzungsklaus...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 5. Entstehung der GbR

Rz. 127 Das Entstehen einer jeden GbR (d.h. sowohl einer rechtsfähigen Gesellschaft als auch einer nicht rechtsfähigen Gesellschaft) setzt voraus, dass sich mindestens zwei als Gesellschafter geeignete Rechtssubjekte darüber einigen, einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen und zu fördern.[218] Für die GbR reicht dies nach § 705 Abs. 1 BGB n.F. als Entstehungsvoraussetzung aus. ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Einschränkungen der Ausschlussmöglichkeiten

Rz. 404 Erforderlich ist zunächst, dass trotz des eingetretenen wichtigen Grundes die übrigen Gesellschafter an der Gesellschaft festhalten wollen.[643] Hegen diese bereits Liquidationsabsichten, soll nicht der "billige" Ausschluss eines Gesellschafters möglich sein. Beschränkungen können sich auch dann ergeben, wenn die Verfehlungen des Einzelnen zwar für sich genommen bede...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Umfang der Geschäftsführung

Rz. 695 Zur Geschäftsführung gehören alle Tätigkeiten i.R.d. Geschäftsbetriebes der KG, unabhängig davon, ob es sich um Maßnahmen handelt, die der gewöhnliche Betrieb des Handelsgewerbes der Gesellschaft mit sich bringt, oder ob es sich um ungewöhnliche Geschäfte handelt. Abzugrenzen ist die Geschäftsführung von sog. Grundlagengeschäften, die das Gesellschaftsverhältnis und ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (1) Überblick

Rz. 1091 Der Begriff der Haftsumme wird nunmehr in § 161 Abs. 1 HGB legal definiert und vom Begriff der Einlage abgegrenzt. Es handelt sich bei der Haftsumme um den Betrag, bis zu dessen Höhe der Kommanditist den Gläubigern der Gesellschaft im Außenverhältnis haftet. Von dieser Haftung ist der Kommanditist befreit, wenn und solange er durch Einzahlung auf seine Einlageverpfl...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Freie Hinauskündigungsklausel?

Rz. 408 Es wird als grds. unzulässig i.S.d. § 138 BGB angesehen, freie Hinauskündigungsrechte vorzusehen,[648] wonach bestimmte Gesellschafter oder die Gesellschaftermehrheit einzelne Gesellschafter ohne besondere Gründe hinauskündigen können. Die Problematik wird dabei weniger in der direkten Wirkung des Ausschlusses als vielmehr in deren mittelbaren Konsequenzen gesehen, d...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Arten von Mängeln

Rz. 286 Ein Beschluss kann aus drei Gründen unwirksam sein:mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Vertragliche Modifikation des Abfindungsanspruchs

Rz. 1375 Grds. gilt nach § 9 Abs. 1 PartGG i.V.m. § 135 Abs. 1 Satz 1 HGB, dass die gesetzlichen Bestimmungen zur Abfindungsregelung eines ausscheidenden Gesellschafters dispositiv sind und damit auch Abweichungen zulasten des Partners vertraglich vereinbart werden können.[1752] Zu Einzelfragen s. die Ausführungen zur OHG in § 9 Rdn 418 ff.mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 11. Anteilsübertragung

Rz. 1379 Veränderungen im Gesellschafterbestand einer Partnerschaft sind zum einen dergestalt möglich, dass ein Aufnahmevertrag mit einem neuen Partner und eine Ausscheidensvereinbarung mit dem die Gesellschaft verlassenden Partner geschlossen werden. Seit Langem ist allerdings anerkannt, dass ein Partnerwechsel auch durch direkte Übertragung des Gesellschaftsanteils vom bis...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Auskunfts- und Berichtspflicht

Rz. 235 Während § 717 Abs. 1 BGB n.F. (vormals: § 716 BGB a.F.) ein Informationsrecht der Gesellschafter einräumt, besteht nach dem neu eingeführten § 717 Abs. 2 BGB n.F. (vgl. vormals: §§ 713, 666 BGB) eine eigenständige Pflicht der geschäftsführenden Gesellschafter, von sich aus der Gesellschaft die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über Geschäftsangelegen...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Vertragliche Vereinbarungen

Rz. 856 Zunächst stellt § 130 Abs. 2 HGB ausdrücklich klar, dass weitere Tatbestände als Ausscheidungsgründe gesellschaftsvertraglich festgelegt werden können. Hingegen bezweckt die Vorschrift nicht, die Möglichkeiten der Ausschließung von Gesellschaftern durch Gesellschaftsvertrag oder Gesellschafterbeschluss zu erleichtern.[1152] Gesellschaftsverträge unterscheiden zwei Gr...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Ordentliche Kündigung

Rz. 1161 Die ordentliche Kündigung ist gem. §§ 132 Abs. 1, 161 Abs. 2 HGB unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf des Geschäftsjahres gegenüber der Gesellschaft zu erklären. Sie ist nur bei unbefristeten Gesellschaften möglich. Die Kündigung (ordentliche oder aus wichtigem Grund) der Mitgliedschaft durch einen Gesellschafter führt gem. §§ 130 Abs. 1 Nr. 2, 1...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Mitgliederbeschluss

Rz. 1480 Die Mitglieder können die folgenden Änderungen des Gesellschaftsvertrages immer nur einstimmig beschließen (Art. 17 Abs. 2 Buchst. a) bis Abs. 2 Buchst. e) EWIV-VO):mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Sitzverlegung

Rz. 1485 Die Sitzverlegung ist in Art. 13 und 14 EWIV-VO geregelt. Wird der Sitz der EWIV innerhalb des Landes der Registrierung der EWIV verlegt, ändert die Verlegung also nicht das auf den Gründungsvertrag und die innere Verfassung der Vereinigung subsidiär anwendbare nationale Recht, so genügt dafür ein Mitgliederbeschluss unter den im Gründungsvertrag vorgesehenen Beding...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Auflösung durch Gesellschafterbeschluss (§ 138 Abs. 1 Nr. 4 HGB)

Rz. 587 Für die Praxis von weitaus größerer Bedeutung ist die Auflösung der OHG durch Gesellschafterbeschluss (§ 138Abs. 1 Nr. 4 HGB). Hinweis Ein Beschluss betreffend die Auflösung der Gesellschaft muss grds. einstimmig gefasst werden. Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn der Gesellschaftsvertrag abweichend hiervon eine Mehrheitsentscheidung vorsieht. Der Auflösungsbeschl...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Gesellschafterrechte

Rz. 354 Grds. rückt der Erwerber in alle sich aus der Gesellschafterstellung des Veräußerers ergebenden Rechte und Pflichten innerhalb der Gesellschaft ein. Dies ergibt sich für die nach § 711a Satz 1 BGB n.F. (vormals: § 717 Satz 1 BGB a.F.) nicht abspaltbaren Gesellschafterrechte bereits aus dem Gesetz. Dass höchst persönlich eingeräumte Gesellschafterrechte davon ausgekla...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Regelmäßige Unbeschränktheit

Rz. 534 § 124 Abs. 4 HGB umschreibt handelsrechtlich die Unbeschränktheit der Vertretungsmacht. Im Gegensatz zur Geschäftsführungsbefugnis, die bereits gesetzlich beschränkt ist, kann sie nicht durch Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag limitiert werden. Sie umfasst alle gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen und reicht damit weiter als d...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Treuhänderische Wahrnehmung von Gesellschafterrechten

Rz. 543 Die treuhänderische Wahrnehmung der Gesellschafterstellung eines Treuhänders für einen dritten Treugeber berührt die Mitgesellschafter und die OHG nicht unmittelbar. Der Treuhänder nimmt i.d.R. fremdnützig die Gesellschafterrechte meistens auf der Grundlage eines Geschäftsbesorgungsvertrages (§§ 675 Abs. 1, 611 BGB) mit dem Treugeber wahr. Er tritt durch Übertragung ...mehr