Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.2.4 Betriebsaufspaltung

Tz. 148 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn ein Unternehmen (Besitzunternehmen) eine wes Betriebsgrundlage an eine gew tätige PersGes oder Kap-Ges (Betriebsunternehmen) zur Nutzung überlässt (sachliche Verflechtung) und eine Person oder mehrere Personen zusammen (Personengruppe) sowohl das Besitzunternehmen als auch das Betriebsunternehmen idS...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Der Nießbrauch erlischt mit dem Tod des Nießbrauchers. 2Steht der Nießbrauch einer juristischen Person oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft zu, so erlischt er mit dieser.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erfasste Gesellschaftsarten.

Rn 6 IntGesR bestimmt das anwendbare nationale Gesellschaftsrecht für Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften (zu internationalprivatrechtlichen Aspekten von Personengesellschaften s Roth ZGR 14, 168), soweit sie mit eigener Organisationsstruktur nach außen hervortreten: zB KG, OHG und BGB-Außengesellschaften (Staud/Großfeld IntGesR Rz 777). Zu den Schwierigkeiten d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Ziel der Vorschrift

Rz. 501 [Autor/Stand] § 7 Abs. 5 ErbStG wurde, zusammen mit § 7 Abs. 6 und 7 (Satz 1) ErbStG, im Zuge der Erbschaftsteuerreform 1974 kodifiziert.[2] Ziel war zu vermeiden, dass durch bestimmte gesellschaftsvertragliche Gestaltungen bei Auflösung oder Ausscheiden aus einer Personengesellschaft die Schenkungsteuer umgangen wird.[3] Speziell mit § 7 Abs. 5 ErbStG fokussierte ma...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Berichtigung des Anteilswerts

Rz. 519 [Autor/Stand] Seit 1.1.2009 wird der gemeine Wert einer Beteiligung an einer mitunternehmerischen Personengesellschaft gebildet durch Summierung der gemeinen Werte des Gesellschaftsanteils des betroffenen Gesellschafters, d.h. seines Anteils am betrieblichen Gesamthandsvermögen, und seines Sonderbetriebsvermögens (§ 97 Abs. 1a Nr. 1 bis Nr. 3 BewG). Der gemeine Wert ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. EWIV und Partnerschaft.

Rn 12 Für die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) und die Partnerschaftsgesellschaft gelten die zur oHG genannten Regelungen. Beide Gesellschaftsformen sind der oHG weitgehend gleichgestellt. Es ist also zur ZV jew ein Titel gegen die EWIV oder die Partnerschaftsgesellschaft erforderlich.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Nießbrauch am Gewinnstammrecht.

Rn 12 Er soll die (in Rn 11) aufgezeigte Problematik durch entspr Anwendung von § 1073 überwinden, doch ist er unzulässig (vgl Kruse RNotZ 02, 69 mwN), weil eine Spaltung von Verwaltungsrechten und vermögensrechtlicher Beteiligung gesellschaftsrechtlich nicht möglich ist.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu § 95 BewG / gg) Vorab-Abschlag bei Familiengesellschaften mit langfristigen Entnahme-, Verfügungs- und Abfindungsbeschränkungen

Rz. 271 [Autor/Stand] In § 13a Abs. 9 ErbStG gewährt der Gesetzgeber eine besondere Steuervergünstigung für bestimmte Familiengesellschaften (Personen- oder Kapitalgesellschaften, nicht dagegen Einzelunternehmen) in Gestalt eines zusätzlich gewährten Verschonungsabschlags (sog. Vorab-Abschlag) auf das begünstigte Vermögen i.S.d. § 13b Abs. 2 ErbStG. Ein solcher Vorab-Abschla...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Denkbare Anwendungsfälle

Rz. 352 [Autor/Stand] Die unter Geschwistern vereinbarte Abfindung für den Verzicht auf künftige Pflichtteilsrechte: Sie wird zwar als Praxis-Beispiel erwähnt.[2] Der BFH wendet jedoch § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG an, ohne § 7 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG überhaupt zu erörtern.[3] Jedenfalls bloße Erwerbschancen ohne aktuellen Vermögenswert (s. auch Rz. 345, 404) füllen daher das Tatbest...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsnachfolger.

Rn 9 Rechtsnachfolger ist derjenige, der bei Tod der Partei deren Rechtsstellung erlangt, dh grds derjenige, der Inhaber der streitbefangenen Rechtsposition wird (BGH NJW 12, 3642 [BGH 29.08.2012 - XII ZR 154/09]; Anders/Gehle/Becker ZPO § 239 Rz 11; MüKoZPO/Stackmann § 239 Rz 25; vgl a. § 239 Rn 4 – Übergang der Prozessführungsbefugnis nach § 265 II). Das ist grds der Erbe ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.2.2 Zum Umfang der eigenen gewerblichen Tätigkeit

Tz. 146 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die Fin-Verw lehnt eine deckungsgleiche Übertragung der für die §§ 15 und 18 EStG geltenden Grundsätze zur Gewerblichkeit auf die Organschaft ab, weil iE § 14 KStG einen gegenläufigen Ansatz hat. Nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 10.11.2005, BStBl I 2005, 1038 Rn 17) reicht eine geringfügige gew Tätigkeit einer PersGes nicht aus, um die OT-E...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / dd) wechselseitige Schenkungen

Rz. 90 [Autor/Stand] Wenn und soweit einander erbrachte Gegen-/Leistungen mangels rechtlicher Verknüpfung in keinem entgeltlichen Zusammenhang stehen, liegen – m.E. regelmäßig (§ 7 Abs. 4 ErbStG)[2] – wechselseitige Schenkungen vor.[3] Haben die Parteien bewusst auf eine Entgeltabrede verzichtet, entsteht der Schenkungsteueranspruch mit Ausführung der Zuwendung (§ 9 Abs. 1 N...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.6 Einzelfälle

2.2.5.6.1 GmbH & Co als Organträger Tz. 163 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Sowohl die Kpl-GmbH als auch die GmbH & Co können OT einer (außenstehenden) OG sein, wenn die finanzielle Eingliederung gegeben ist und ein GAV vorliegt, der erfüllt wird. Bei einer PersGes, deren Kpl eine Kap-Ges ist (zB GmbH & Co KG), sind nach der Rspr die von den Kdsten gehaltenen Anteile an der Kpl-Gmb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Der Berechtigte.

Rn 5 Das Recht kann gem Abs 1 subjektiv-persönlich für eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften bestellt werden. Nach Abs 2 kann das Recht auch subjektiv-dinglich bestellt werden (dazu NotJ-Report 08, 42). Berechtigt sein können der jeweilige Eigentümer eines Grundstücks, Miteigentumsanteils (BayObLG Rpfleger 82, 274), W...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Erlöschen.

Rn 9 Das Recht erlischt durch Aufhebung, § 875, durch Eintritt einer Bedingung oder Befristung, wenn die Ausübung infolge Grundstücksveränderung dauernd unmöglich ist (BGH NJW 03, 3769 [BGH 26.09.2003 - V ZR 70/03]) und bei Teilung des Grundstücks, wenn ein Teil außerhalb des Ausübungsbereiches liegt, § 1026, § 1090 II. Außerdem erlischt es gem § 1028 I 2, § 1090 II (vgl Erl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes sind 2Als Beschäftigte gelten auch die Bewerberinnen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Wohnungseigentum war schon begründet (§ 577 Ia 2 Var 2).

Rn 20 Der Mieter bedarf nicht des Schutzes nach § 577a I und zusätzlich nach § 577a Ia. § 577 Ia 2 Var 2 stellt vor diesem Hintergrund klar (BTDrs 17/10485, 26), dass § 577 Ia 1 nicht anzuwenden ist, wenn an der Mietsache bereits vor Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum nach §§ 3, 8 WEG begründet worden war.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.4 Besteuerung des Organeinkommens im Inland

Tz. 161 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die frühere Regelung des § 14 Abs 1 Nr 2 S 2 KStG, wonach an der PersGes nur Gesellschafter beteiligt sein dürfen, die mit dem auf sie entfallenden Teil des zuzurechnenden Einkommens im Geltungsbereich des KStG der ESt oder der KSt unterliegen (s Tz 142), ist durch das StVergAbG mit Wirkung ab VZ 2003 gestrichen worden. UE kann dadurch theo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zustellung an juristische Person (Nr 2).

Rn 4 Nach § 8 IV Nr 1 GmbHG ist eine GmbH und nach § 37 III Nr 1 AktG eine AG verpflichtet, bei der Anmeldung zum Handelsregister eine inländische Geschäftsanschrift anzugeben (zu den Übergangsfristen vgl § 3 EGGmbH bzw § 18 EGAktG). Die Anschrift muss vollständig angegeben sein (Saarbr NJW-RR 13, 679, 680). Änderungen der Anschrift müssen gem § 31 I HGB zur Eintragung in da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelfälle.

Rn 3 Bei Forderungen und sonstigen Rechten gelten die §§ 398, 413, außerdem wegen des Eigentumsverschaffungsanspruchs an einer Immobilie, § 1075 (dort Rn 3), bei Grundstücksrechten, § 873, bei Briefgrundpfandrechten, § 1154 I, II, bei Anwartschaftsrechten wie die Übertragung des Vollrechts. Inhaberpapiere und Orderpapiere mit Blankoindossament sind wie beweglichen Sachen zu ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Feststellungsklagen.

Rn 14 Bei der Beurteilung, ob iRe Feststellungsklage eine einfache oder notwendige Streitgenossenschaft vorliegt, gelten die für eine Leistungsklage maßgeblichen Grundsätze. Darum kann ein einzelner Teilhaber Feststellungsklage erheben, sofern ihn das materielle Recht mit einer Einzelklagebefugnis versieht (BGH WM 17, 1940 Rz 23). Hat die Feststellung ein Recht zum Gegenstan...mehr

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ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / a) Definition des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist eine selbstständige nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht; die Absicht, Gewinn zu erzielen, ist nicht erforderlich (§ 14 S. 1 und 2 AO). Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt insb. dann vor, wenn die gemeinnützi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Bestimmte Gegenstände des Schuldnervermögens.

Rn 3 ›Bestimmte Gegenstände‹ iSv § 1383 sind alle geldwerten Objekte, die Gegenstand einer rechtsgeschäftlichen Verfügung sein können, nicht dagegen Rechte, wie die Beteiligung an einer Personengesellschaft (Grüneberg/Brudermüller Rz 5) oder Anrechte an einer Kapitallebensversicherung (BGH FamRZ 95, 1272). Übertragungsfähig sind auch Sachinbegriffe wie gewerbliche Unternehme...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Gesamtrechtsnachfolge.

Rn 14 Die Gesamtrechtsnachfolge tritt kraft Gesetzes durch einen einheitlichen Rechtsakt hinsichtlich des gesamten Nachlasses ein. Im Zweifel ist von einer Vererblichkeit der Vermögenswerte auszugehen, was durch Auslegung der die Erbfolge regelnden Vorschriften zu ermitteln ist (BGHZ 70, 227). Eine Vererblichkeit ist nur dann ausgeschlossen, wenn es sich um ein höchstpersönl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Unwirksamkeit.

Rn 3 Die Annahme bzw Ausschlagung nur eines Teils der Erbschaft ist, sofern nicht § 1951 eingreift, nach II unwirksam. Weder der Allein- noch der Miterbe können die Erbschaft oder den Erbteil in rechtlich nicht vorhandene Bruchteile aufteilen (NK-BGB/Ivo § 1950 Rz 2). Hat der Erbe die Erbschaft nur zT angenommen und keine Ausschlagung erklärt, ist davon auszugehen, dass er d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abgrenzung zur Gesellschaft.

Rn 4 Die Bruchteilsgemeinschaft ist von der Gesamthand erstens dadurch abzugrenzen, dass es hier an einem übergeordneten Zweck, welcher über das – allerdings ebenfalls gleichlaufende – Interesse der Teilrechtsinhaber an dem Gegenstand hinausgeht, fehlt. Bei der Gemeinschaft erschöpfen sich die gleichlaufenden Interessen der Teilhaber in dem gemeinsamen Gegenstand als solchem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Inhalte.

Rn 3b Die ZertVerwV (abgedruckt Rn 8) regelt den Prüfungsgegenstand (§ 1 iVm mit der Anlage 1), die zuständige Prüfungsstelle und den Prüfungsausschuss (§ 2), die Durchführung, Bewertung und die Wiederholung der Prüfung (§§ 3–6), die Befreiung von der Prüfungspflicht (§ 7) sowie die Fragen, was für jur Personen und Personengesellschaften gilt (§ 8). Zur Begründung dieser Reg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beschäftigte des Beteiligten (Abs 2 S 2 Nr 1).

Rn 7 Nach Abs 2 S 2 Nr 1 sind auch Beschäftigte des Beteiligten vertretungsbefugt. Unerheblich ist dabei, ob der Beteiligte eine natürliche Person, eine Personengesellschaft oder eine juristische Person des privaten oder Öffentlichen Rechts ist (Prütting/Helms/Ahn-Roth § 10 Rz 9). Als ›juristische Person des öffentlichen Rechts‹ ist jede Behörde zu verstehen, etwa das Jugend...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Organe und Vertretenmüssen.

Rn 29 Besonderheiten gelten für Organe von privatrechtlichen Körperschaften (etwa der Geschäftsführer einer GmbH, der Vorstand einer AG) sowie von juristischen Personen des Öffentlichen Rechts (§ 89). Sie gelten für die Personengesellschaften des bürgerlichen und des Handelsrechts (GbR, oHG, KG) entspr. Für derartige Organe gilt § 31, wonach die Körperschaft für den Schaden ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Publizität.

Rn 6 Der Testamentsvollstrecker erhält auf Antrag vom Nachlassgericht gem § 2368 ein Testamentsvollstreckerzeugnis, das nach § 2368 2 die entspr Publizitätswirkungen hat wie der Erbschein nach §§ 2366, 2367 (vgl die Erläuterungen dazu einschl EU-Nachlasszeugnis). Auf einem Erbschein ist die Testamentsvollstreckung zu vermerken wegen der Verfügungsbeschränkung des Erben nach ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Das Rechtsverhältnis zwischen dem Berechtigten und dem Verpflichteten bestimmt sich nach den Vorschriften der §§ 463 bis 473. 2Das Vorkaufsrecht kann auch dann ausgeübt werden, wenn das Grundstück von dem Insolvenzverwalter aus freier Hand verkauft wird. (2) Dritten gegenüber hat das Vorkaufsrecht die Wirkung einer Vormerkung zur Sicherung des durch die Ausübung des Rec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Wesentliche Vermögensverschlechterung (Nr 1).

Rn 9 Das Tatbestandsmerkmal der wesentlichen Vermögensverschlechterung ist wie bei §§ 321 I 1, 490 I zu verstehen. Dabei sind die Vermögensverhältnisse des Hauptschuldners (inkl Art und Höhe seiner Verbindlichkeiten) im Zeitpunkt der Bürgschaftsübernahme und der Geltendmachung des Befreiungsanspruchs zu vergleichen (Staud/Stürner § 775 Rz 8). Eine wesentliche Verschlechterun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Rechtsübertragungen.

Rn 32 Zur Begründung von Alleineigentum oder zur Umwandlung von Gesamthands- in Bruchteilseigentum bedarf es stets besonderer Übertragungsakte: Die Übertragung eines Nachlassgrundstücks bedarf der Auflassung und der Eintragung in das Grundbuch (§§ 873, 925; zur Abschichtung und der dabei zu beachtenden Form vgl § 2042 Rn 35), bei der Veräußerung von Wohnungs- und Teileigentu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Grunderwerbsteuer

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Geht das Eigentum an einem im Inland belegenen Grundstück auf einen anderen über, ist dieser Vorgang grunderwerbsteuerpflichtig (s. § 1 GrEStG), d. h., es wird Grunderwerbsteuer erhoben. Grundsätzlich unterliegt jeder Grunderwerb, auch der eines inländischen steuerbefreiten Verbandes/Vereins der Grunderwerbsteuer. Zur Vermeidung von vermeintlichen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Beschlussmängelstreit, Anfechtung, Nichtigkeit.

Rn 154 Zuständig ist unabhängig vom Streitwert nach § 246 III 1 AktG das LG. § 247 AktG gilt für GeS und ReS (BGH AG 11, 823 = NZG 11, 997). Ausgangspunkt ist die Bedeutung der Sache, namentlich das wirtschaftliche Interesse des Anfechtenden, begrenzt durch dessen Aktienbesitz, das Interesse der AG am Bestand des Beschlusses und deren Größe (Rostock AG 14, 866; Köln NZG 21, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Gegenstand der Nachlassverwaltung.

Rn 11 Der Nachlassverwaltung unterliegen alle vermögensrechtlichen Bestandteile des Nachlasses einschl der nach dem Erbfall entstandenen Ansprüche (MüKo/Küpper § 1985 Rz 5). Rn 12 Auch das unpfändbare Vermögen gem § 36 InsO, § 811 ZPO wird nicht von der Nachlassverwaltung erfasst, wobei sich die Unpfändbarkeit aus der Person des Erben bestimmt (MüKo/Küpper § 1985 Rz 4). Der N...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Als zertifizierter Verwalter darf sich bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt. (2) 1Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung nähere Bestim...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Teilrechtsfähigkeit.

Rn 8 Der Begriff der Teilrechtsfähigkeit ist missverständlich und sollte vermieden werden. Jedem Menschen (und jeder juristischen Person) steht die volle und gleiche Rechtsfähigkeit zu (Lehmann AcP 207, 233 ff). Soweit andere Gebilde wie die Gemeinschaften (insb die Gesamthandsgemeinschaften) in bestimmten Einzelbereichen Rechtsträger und damit Träger einzelner Rechte und Pf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG § 40 VSBG – Unterstützung von Verbrauchern bei grenzübergreifenden Streitigkeiten; Kontaktstelle für die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Berechtigung zur Anmeldung.

Rn 5 Hat der Verbraucher seinen Anspruch bereits an einen Unternehmer oder an eine sonstige juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft (zB ein Klagevehikel) abgetreten, so ist fraglich, ob eine Anmeldung dieses Anspruchs noch möglich ist. Dagegen spricht der Wortlaut des Abs 1 iVm § 29c II (›natürliche Person‹). Andererseits stellt § 29c II auf die Verhältniss...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Sonstiges Vermögen.

Rn 21 Eine dem Schuldner zustehende Hypothek, Grundschuld (auch Eigentümergrundschuld), Rentenschuld oder Reallast ist unter Angabe des belasteten Grundstücks und ggf des Aufbewahrungsorts des Briefs zu offenbaren. Mitzuteilen ist ein Rückgewähranspruch des Sicherungsgebers auch bereits vor Erlöschen der gesicherten Forderung, da der Rückgewähranspruch aufschiebend bedingt b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Fehlerhafte Parteibezeichnung.

Rn 10 Eine fehlerhafte Parteibezeichnung kann im Wege der Berichtigung des Rubrums nach § 319 korrigiert werden, wenn sich durch Auslegung ermitteln lässt, dass der Titel in Wirklichkeit gg alle Gesellschafter gerichtet sein soll. Sind im Rubrum eines Urt die Gesellschafter als Beklagte aufgeführt, wird aber im Tenor nur die Gesellschaft ausdrücklich genannt, so ergibt die A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Werdende juristische Person.

Rn 17 Juristische Personen entstehen in einem gestreckten Verfahren, das mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrages – der Errichtung – beginnt und seine Vollendung mit der Eintragung im Handelsregister erfährt. In der Phase zwischen Abschluss des Gesellschaftsvertrages und Eintragung in das Handelregister existiert eine Vorgesellschaft (Vor-GmbH, Vor-AG, Vor-Gen), auf die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1059e BGB – Anspruch auf Einräumung des Nießbrauchs.

Gesetzestext Steht ein Anspruch auf Einräumung eines Nießbrauchs einer juristischen Person oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft zu, so gelten die Vorschriften der §§ 1059a bis 1059d entsprechend. Rn 1 § 1059 verbietet auch die Abtretung des schuldrechtlichen Bestellungsanspruchs (vgl § 1059 Rn 1). IRd § 1059a besteht für die dort genannten Fälle keine Notwendigkeit ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Zur Erhöhung des vereinbarten Beitrags oder zur Ergänzung der durch Verlust verminderten Einlage ist ein Gesellschafter nicht verpflichtet. Anmeldung zum Gesellschaftsregister. (zum 1.1.24) (1) Die Gesellschafter können die Gesellschaft bei dem Gericht, in dessen Bezirk sie ihren Sitz hat, zur Eintragung in das Gesellschaftsregister anmelden. (2) Die Anmeldung muss enthalten:...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Abgrenzung zur BGB-Gesellschaft

Tz. 10 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Steuerlich bedeutsam ist die Abgrenzung zwischen dem nichtrechtsfähigen Verein und der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Deren Einkünfte und Vermögen werden nämlich nicht bei der Gesellschaft erfasst, sondern auf die einzelnen Mitglieder verteilt und anteilig erst von diesen der Besteuerung unterworfen. Die Grenze zwischen einem nichtr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Wirkungen der Anordnung, jedoch nicht abschließend; sie wird vielmehr ergänzt durch die §§ 1975–1977, 2000 und die §§ 241, 246, 784 ZPO. Geregelt sind zunächst die unmittelbaren Folgen hinsichtlich der Stellung des Erben, insb verliert der Erbe neben der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über den Nachlass auch die Aktiv- und Passivlegitimatio...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Unkenntnis (Abs 1 S 1).

Rn 12 Ein gutgläubiger Erwerb scheidet nur aus, wenn dem Erwerber die Unrichtigkeit des Grundbuchs (§ 894) positiv bekannt ist, wobei nicht erforderlich ist, dass der Erwerber die wahre Rechtslage kennt (BayObLGZ 86, 519). Trotz Tatsachenkenntnis kann ein erheblicher Rechtsirrtum die Kenntnis iSd § 982 ausschließen (RGZ 156, 128; 98, 220). Unschädlich sind insb eine grob fah...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.5 Übergangsregelungen

Tz. 162 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die Fin-Verw (s Schr des BMF v 10.11.2005, BStBl I 2005, 1038 Rn 22 und 23) hat für Organschaften, die früher auf der Grundlage des § 14 KStG idF vor dem StVergAbG anzuerkennen waren, Übergangsregelungen für die Anpassung an die ab VZ 2003 strengeren Voraussetzungen geschaffen (s Tz 289).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Übertragbarkeit bei besonderem Rechtsinhalt (Abs 3).

Rn 5 Auch diese Regelung setzt voraus, dass das Recht einer juristischen Person oder rechtsfähigen Personengesellschaft zusteht. Rn 6 Erforderlich sind daneben inhaltliche Besonderheiten, sog Leitungs- u Transportrechte (vgl dazu NJW 96, 2777; Heller/Schulten VIZ 96, 503; Götting ZfJR 05, 344; Hamm NJOZ 14, 521, 522). Ein Brunnenrecht soll nicht darunter fallen (München Rpfle...mehr