Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 5.1.1 Allgemeines

Rz. 106 § 4h Abs. 3 S. 1 EStG enthält eine Definition des Begriffs des "maßgeblichen Gewinns", der nach § 4h Abs. 1 S. 1 EStG Ausgangswert für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Zinsabzug ist. Der "maßgebliche Gewinn" i. S. d. § 4h Abs. 3 S. 1 EStG bildet nicht unmittelbar die Bemessungsgrundlage, sondern wird durch Hinzu- und Abrechnungen verändert (Rz. 40ff.). ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 3.6.4.1.3 Übersicht über die Regelung

Rz. 72c Das Gesetz fordert damit, dass der inländische Betrieb im gleichen Verhältnis finanziert wird wie der Durchschnitt des Konzerns. Unterschiede im Aufgabenbereich, die eine unterschiedliche Finanzierungsstruktur erforderlich machen können, werden damit nicht berücksichtigt. Es wird nicht auf eine angemessene oder betriebswirtschaftlich notwendige oder sinnvolle oder ma...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 8.4.1 Grundsätzliches

Rz. 519 Ein Wechsel der Gewinnermittlungsart erfolgt, wenn ein bisher nicht buchführungspflichtiger Stpfl. durch Überschreiten der Buchführungsgrenzen buchführungspflichtig wird oder wenn er nach einer Einnahme-Überschussrechnung seinen Betrieb veräußert oder aufgibt. Aus dem Grundsatz, dass die Einnahme-Überschussrechnung auf die gesamte Dauer der betrieblichen Tätigkeit ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.1.1 Zur Systematik der Vorschrift

Rz. 352 Die Vorschrift ist durch Gesetz v. 7.12.2006[1] mit Wirkung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2005 enden, eingeführt worden.[2] Rz. 353 Die Bedeutung der Neuregelung besteht in einer umfassenden gesetzlichen Regelung der sog. Entstrickung für betriebliche Einkünfte. Bisher enthielt das Gesetz keinen allgemeinen Entstrickungstatbestand. Es gab lediglich einzelne...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 1.5 Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 21 Die Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung der Zinsschranke sind begrenzt. Abgesehen von den im Gesetz selbst vorgesehenen Ausnahmen von der Zinsschranke[1] kommen folgende Möglichkeiten in Betracht[2]: Verzinsung, die sich der Höhe nach an dem EBITDA orientiert, um die 30-%-Grenze einzuhalten (Rz. 40); allerdings ist es unwahrscheinlich, dass Darlehensgeber einer sol...mehr

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Hybride Gesellschaften - AB... / 2 Inhalt

§ 50d Abs. 11 EStG erfasst die Outbound-Struktur, bei der eine im Inland ansässige hybride Gesellschaft (KGaA, Kapitalgesellschaft & atypisch stille Gesellschaft) von einer im Ausland ansässigen Beteiligungsgesellschaft Gewinnausschüttungen erhält. In diesem Fall kann, bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen, das in Art. 23 des jeweiligen DBA vereinbarte Schachtelprivile...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 2.3 Zinsaufwendungen und ihr Empfänger

Rz. 29 § 4h EStG bezweckt, den Abzug von Zinsaufwendungen beim zur Zahlung Verpflichteten einzuschränken ("Zinsschranke"). Maßgebliches Tatbestandsmerkmal ist daher der Begriff der "Zinsaufwendungen". Wegen der Bedeutung dieses Begriffs im Rahmen der Vorschrift enthält § 4h Abs. 3 S. 2 EStG eine Legaldefinition dieses Begriffs und S. 4 der Vorschrift eine Sonderregelung für ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.8.1 Allgemeines

Rz. 758 Durch G. v. 8.12.2010[1] wurde die Regelung an die Rspr. des BVerfG[2] angepasst. Danach sind Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer abziehbar, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht; die abziehbaren Aufwendungen sind auf 1.260 EUR im Wirtschafts- oder Kalenderjahr (bis Vz 2022: 1.250 EUR) begrenzt. Di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 3.1 Zinsschranke für Zinsaufwendungen (Abs. 1)

Rz. 32 Nach § 4h Abs. 1 S. 1 EStG sind Zinsaufwendungen[1] eines Betriebs nur beschr. abzugsfähig.[2] Die Abzugsfähigkeit der Zinsen ist jeweils für das Wirtschaftsjahr zu ermitteln. Es ist also die Bemessungsgrundlage für den Zinsabzug für das Wirtschaftsjahr festzustellen und auf dieser Grundlage die Abzugsfähigkeit der in diesem Wirtschaftsjahr angefallenen Zinsen zu prüf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 10.2.3 Unübliche, unzweckmäßige, unangemessene, erfolglose und schuldhaft verursachte Aufwendungen

Rz. 580 Betrieblich veranlasst können auch Aufwendungen sein, die nicht üblich oder nicht zweckmäßig sind. Das Steuerrecht befindet nicht darüber, welche Aufwendungen für den Betrieb erforderlich sind; der Unternehmer entscheidet grundsätzlich nach freiem Ermessen, ob und welche Betriebsausgaben er tätigen will.[1] Der Begriff der Betriebsausgaben setzt auch nicht voraus, da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.15 Aufwendungen im Zusammenhang mit Gewinnen, die der Tonnagebesteuerung unterliegen (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 11 EStG)

Rz. 875 Die Vorschrift wurde durch G. v. 22.12.2003[1] für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2003 enden, eingeführt. Sie ist also erstmals anwendbar für das Wirtschaftsjahr 2004 bzw. das abweichende Wirtschaftsjahr 2003/2004. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 11 EStG soll bestimmte Steuergestaltungen i. V. m. der Tonnagesteuer nach § 5a EStG verhindern. Diese Steuergestaltungen bestande...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.7 Immaterielle Wirtschaftsgüter

Rz. 166 Immaterielle Wirtschaftsgüter sind alle Wirtschaftsgüter, die sich nicht in einer Sache (als stofflichem Substrat) manifestiert haben. Es handelt sich um Rechte (mit der Ausnahme der grundstücksgleichen Rechte, die als Sachen behandelt werden) und nicht rechtlich gesicherte vermögenswerte Positionen. Geldforderungen sind an sich immaterielle Wirtschaftsgüter i. d. S....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 5.2.1.1 Zinsaufwendungen als Vergütungen für Fremdkapital

Rz. 115 § 4h Abs. 3 S. 2 EStG definiert "Zinsaufwendungen" als "Vergütungen für Fremdkapital", d. h. genau genommen für die "zeitweilige Überlassung von Fremdkapital". Da § 4h Abs. 3 S. 2 EStG eine Legaldefinition enthält, kann der Begriff der "Zinsaufwendungen" für die Zinsschranke von dem sonst üblichen Verständnis der "Zinsaufwendungen" abweichen. Das Gesetz verwendet dan...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Anwendung der Drei-Objekt-Grenze bei Personengesellschaften

Ist eine Personengesellschaft an Immobilienfonds und vermögensverwaltenden Personengesellschaften beteiligt, führen auf der Ebene der Zielfonds realisierte Erlöse aus Immobilienveräußerungen auf der Ebene der Personengesellschaft nicht bereits zu einem Überschreiten der Drei-Objekt-Grenze – und damit zur Annahme einer Gewerblichkeit –, wenn der Verkehrswert der Grundstücke 2...mehr

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Ertragsteuerliche Beurteilung praktischer Einzelfälle im Lebenszyklus einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft (estb 2025, Heft 7, S. 253)

Ausgewählte Einzelfälle Jonas Toussaint, RA/StB/FASt[*] Der vorliegende Beitrag möchte die aktuelle BFH-Rechtsprechung zur Behandlung des Darlehens eines Gesellschafters an seine vermögensverwaltende Personengesellschaft und zur Bestimmung der Beteiligungshöhe bei Halten einer Kapitalgesellschaftsbeteiligung über eine vermögensverwaltende Personengesellschaft i.R.d. § 8b Abs....mehr

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Ertragsteuerliche Beurteilu... / 5. Fazit

Vermögensverwaltende Personengesellschaften sind ein wichtiges Gestaltungsmittel in der Vermögensnachfolge. Jedoch lauern verschiedene ertragsteuerliche Gefahren. Gerade die Begründung und Auflösung der Personengesellschaft dürften oftmals nicht steuerneutral möglich sein. Es ist vorab intensiv zu prüfen, ob eine vermögensverwaltende Personengesellschaft die richtige Wahl is...mehr

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Ertragsteuerliche Beurteilu... / a) Bruchteilsgedanke

Aus § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO wird bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften der Bruchteilsgedanke begründet. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG gilt nicht, denn diese Norm findet nur auf gewerbliche Personengesellschaften – Mitunternehmerschaften – Anwendung. D. h. steuerrechtlich wird die vermögensverwaltende Personengesellschaft als Bruchteilsgemeinschaft verstanden und die Wirt...mehr

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Ertragsteuerliche Beurteilu... / b) Partielle Steuerrechtsfähigkeit

Eine vermögensverwaltende Personengesellschaft ist insoweit Steuerrechtssubjekt (partielle Steuerrechtsfähigkeit), als sie in der gesamthänderischen Verbundenheit ihrer Gesellschafter die Merkmale eines Besteuerungstatbestandes verwirklicht, welcher den Gesellschaftern für deren Besteuerung zuzurechnen ist.[3] D. h. die Gesellschaft selbst verwirklicht den jeweiligen Einkünf...mehr

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Ertragsteuerliche Beurteilu... / a) Übertragung von Immobilien des steuerlichen Privatvermögens i.R.d. Gründung

Ausgangspunkt: Die Gesellschafter übertragen i.R.d. Gründung Immobilien des Privatvermögens und/oder andere Wirtschaftsgüter auf die Gesellschaft. Ausschließlich unentgeltliche Vorgänge – also nur ein Gesellschafter überträgt ein Wirtschaftsgut – sind schenkungsteuerlich zu würdigen, aber haben keine ertragsteuerliche Relevanz. Teilentgeltliche Vorgänge: Hinsichtlich des entg...mehr

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Ertragsteuerliche Beurteilu... / 3. Laufende Besteuerung

Im Rahmen der laufenden Besteuerung werden nur Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) näher untersucht. Hier finden sich regelmäßig Nießbrauchsgestaltungen und die Zurechnung der Einkünfte kann aufgrund unterschiedlicher Steuersätze Relevanz haben. Im Bereich der Kapitaleinkünfte (§ 20 EStG) besteht aufgrund der Abgeltungsteuer (§ 32d EStG) keine steuerliche Rel...mehr

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Ertragsteuerliche Beurteilu... / [Ohne Titel]

Jonas Toussaint, RA/StB/FASt[*] Der vorliegende Beitrag möchte die aktuelle BFH-Rechtsprechung zur Behandlung des Darlehens eines Gesellschafters an seine vermögensverwaltende Personengesellschaft und zur Bestimmung der Beteiligungshöhe bei Halten einer Kapitalgesellschaftsbeteiligung über eine vermögensverwaltende Personengesellschaft i.R.d. § 8b Abs. 3 S. 4 KStG (BFH v. 27....mehr

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Ertragsteuerliche Beurteilu... / 4. Auflösung der Gesellschaft

Die Auflösung einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft ist das Spiegelbild zu deren Gründung. Die Auflösung ist ertragsteuerlich ohne weitere Schwierigkeit möglich, wenn das Gesellschaftsvermögen an fremde Dritte veräußert und schlussendlich nur ein Geldbetrag zwischen den Gesellschaftern verteilt wird. Die Veräußerung ist nach §§ 17, 20, 23 EStG zu würdigen; die Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ertragsteuerliche Beurteilu... / a) Mieteinkünfte

Tatbestand: Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, wer einem anderen eines der in § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG genannten Wirtschaftsgüter entgeltlich auf Zeit zum Gebrauch oder zur Nutzung überlässt; ihm müssen die Rechte und Pflichten aus einem Miet- oder Pachtvertrag oder einem ähnlichen Vertrag über eine Nutzungsüberlassung – rechtlich oder tatsächlich – zur...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ertragsteuerliche Beurteilu... / a) Aufteilung von Immobilien

Veräußerung durch Aufteilung: Soweit Immobilien auf die Gesellschafter verteilt werden, liegt insoweit eine Veräußerung vor, als das Alleineigentum an der Immobilie die zuvor bestehende Beteiligung des Gesellschafters übersteigt. Insoweit der Gesellschafter schon steuerrechtlich aufgrund der Bruchteilsbetrachtung an der Immobilie beteiligt war, liegt ein steuerliches Nullum ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ertragsteuerliche Beurteilu... / b) Nießbrauch

Oftmals werden in Vermögensnachfolgekonstellationen Nießbrauchsgestaltungen gewählt, um die Elterngeneration noch ganz oder teilweise an den laufenden Erträgen partizipieren zu lassen, aber eine Übertragung der Substanz an die nächste Generation erreicht zu haben. Dabei wird die Immobilie auf die vermögensverwaltende Personengesellschaft übertragen, während sich der Übertragen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ertragsteuerliche Beurteilu... / aa) Nießbrauch am Grundstück

Sollte der Nießbrauch direkt am Grundstück bestellt und im Grundbuch eingetragen sein, dann verwirklicht der Nießbraucher aus eigenem Recht den Einkünftetatbestand als Vorbehaltsnießbraucher.[26] Schon aufgrund seiner zivilrechtlichen Rechtsstellung kann der Nießbraucher das Grundstück vermieten. Sollte sodann das Grundstück auf eine vermögensverwaltende Personengesellschaft...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ertragsteuerliche Beurteilu... / bb) Nießbrauch an Gesellschaftsanteilen

Auch dem Nießbraucher an einem Gesellschaftsanteil können die auf den Gesellschafter entfallenden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ganz oder zum Teil persönlich zuzurechnen sein, obwohl er zivilrechtlich kein Gesellschafter wird. Die Zurechnung setzt nach der Rechtsprechung voraus, dass ihm (kraft seines Nießbrauchs) eine Stellung eingeräumt ist, die der eines Gesells...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ertragsteuerliche Beurteilu... / b) Übertragung von Aktien i.R.d. Gründung

Gleiche Grundsätze: Hier gelten die gleichen Grundsätze. Die jeweilige Einbringung löst Ertragsteuern aus, AfA-Fragen stellen sich nicht. Ausnahme: Manche Autoren befürworten, dass die Einbringung von Aktien bei gleicher Beteiligungshöhe nicht der Ertragsbesteuerung unterliegen soll.[17] Dies wird mit dem Sinn und Zweck von §§ 17, 20 EStG und der Leistungsfähigkeit begründet....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ertragsteuerliche Beurteilu... / b) Aufteilung von Aktien

Veräußerung durch Aufteilung: Auch hier gilt der Grundsatz, dass eine Veräußerung insoweit vorliegt, wie der Gesellschafter eine höhere Beteiligung an der Aktie erhält, als ihm zuvor aufgrund der Bruchteilsbetrachtung zustand. Hiervon wird in der Literatur eine Ausnahme gefordert, wenn es sich um Aktien handelt und diese jeweils in gleicher Höhe aufgeteilt werden. Diese Ausnahme...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Organschaft: Überblick über... / 2.3.2 Organträger (OT)

Als Organträger kommen in Betracht:[1] Eine unbeschränkt einkommensteuerpflichtige und gewerblich tätige natürliche Person. Eine nicht steuerbefreite Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse. Eine selbst eigengewerblich tätige Personengesellschaft. Die Personengesellschaft muss eine eigene – nicht nur geringfügige – gewerbliche Tätigkeit ausüben.[2] Eine nur gewerbl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Organschaft: Überblick über... / 2.4.5 Beteiligungserträge der Organgesellschaft

Ist eine Organgesellschaft an einer Kapitalgesellschaft beteiligt und erhält sie daraus eigene Beteiligungserträge, wären diese bei ihr ohne Bestehen eines Organschaftsverhältnisses grds. steuerfrei.[1] Als nicht abziehbare Betriebsausgaben würden pauschal 5 % der Beteiligungserträge angesetzt werden.[2] Somit wären die Beteiligungserträge letztendlich zu 95 % steuerbefreit....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Organschaft: Überblick über... / 4.3.2 Organgesellschaft (OG)

Als Organgesellschaft kommen in Betracht: Juristische Personen Ausnahmsweise lt. Rechtsprechung eine Personengesellschaft, wenn die finanzielle Eingliederung wie bei einer juristischen Person zu bejahen ist.[1] Dazu dürfen nur der Organträger und andere vom Organträger finanziell beherrschte Gesellschaften Gesellschafter der Personengesellschaft sein. Die finanzielle Einglieder...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Organschaft: Überblick über... / 2.3.3 Finanzielle Eingliederung

Der Organträger muss von Beginn des Wirtschaftsjahres der Organgesellschaft an die Mehrheit der Stimmrechte an der Organgesellschaft besitzen (sog. finanzielle Eingliederung ). [1] Die Voraussetzungen müssen grundsätzlich zum Beginn des Wirtschaftsjahres der Organgesellschaft vorliegen. Personengesellschaft als Organträger: Anteile müssen im Gesamthandsvermögen gehalten werden Di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Organschaft: Überblick über... / 6 Überblick über steuerliche Organschaften

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Beitrag aus Finance Office Professional
Organschaft: Überblick über... / 4.3.1 Eingliederung

Die Voraussetzungen für die Organschaft bei der Umsatzsteuer sind andere als bei der Körperschaftsteuer bzw. Gewerbesteuer. Eine umsatzsteuerliche Organschaft liegt vor, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in ein (anderes) Unternehmen eingegliedert ist. Grundsätzlich muss die Organgese...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Organschaft: Überblick über... / 2.3.1 Organgesellschaft (OG)

Als Organgesellschaft kommen Gesellschaften folgender Rechtsformen in Frage:[1] SE (Europäische Gesellschaft) AG KGaA GmbH Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) können körperschaftsteuerlich keine Organgesellschaften sein. Besonderheiten: Die Geschäftsleitung muss sich im Inland befinden.[2] Der Sitz muss im Inland oder in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des E...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anhang / 1 Zur Aufstellung des Anhangs Verpflichtete

Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften i. S. v. § 264 a HGB (sog. KapCo-Gesellschaften) müssen ihren Jahresabschluss um einen Anhang erweitern.[1] Für kleine und mittlere Gesellschaften bestehen Erleichterungen.[2] Diese werden bei der Besprechung der einzelnen Posten mitgeteilt. Kleinstkapitalgesellschaften [3] brauchen keinen Anhang aufzustellen, wenn sie unter der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anhang / Zusammenfassung

Begriff Im Anhang werden Angaben gemacht, die zu den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) besonders vorgeschrieben sind oder deshalb dort erforderlich sind, weil solche Angaben in der Bilanz oder in der GuV in Ausübung von Wahlrechten nicht aufgenommen wurden. Sie sind entsprechend in der Reihenfolge der einzelnen Posten der Bilanz und der Ge...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Haftung und Verantwortung i... / 1.2.2 Arbeitgeber als Pflichtenadressat des Arbeitsschutzgesetzes

Die innerbetriebliche Verantwortlichkeit trägt der Arbeitgeber. Er ist verpflichtet, "die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen" (§ 3 ArbSchG). Der Arbeitgeber ist außerdem verpflichtet, die von ihm ergriffenen Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu über...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bilanzgliederung / 4 Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellte Personengesellschaften

4.1 Gliederungsgrundsätze Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellte Personengesellschaften haben bei der Gliederung ihrer Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen folgende Grundsätze zu beachten:[1] Beibehaltung von Darstellung und Gliederung in aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren; Angabe des entsprechenden Betrags des Vorjahrs bei jedem Posten; Angabe der Mitzugehörigk...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bilanzgliederung / 4.2.2 Kleine Gesellschaften

Kleine Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellte Personengesellschaften (Größenklassen) dürfen eine verkürzte Bilanz aufstellen, in der nur die mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgenommen werden.[1] Aber auch kleine Kapitalgesellschaften müssen die Posten in der Bilanz hinreichend aufgliedern.[2] ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bilanzgliederung / 4.2.1 Große und mittelgroße Gesellschaften

Große und mittelgroße Kapitalgesellschaften und die ihnen gleichgestellten Personengesellschaften haben in ihren Bilanzen mindestens die in § 266 Abs. 2 und 3 HGB bezeichneten Posten gesondert und in der dort vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bilanzgliederung / 4.1 Gliederungsgrundsätze

Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellte Personengesellschaften haben bei der Gliederung ihrer Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen folgende Grundsätze zu beachten:[1] Beibehaltung von Darstellung und Gliederung in aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren; Angabe des entsprechenden Betrags des Vorjahrs bei jedem Posten; Angabe der Mitzugehörigkeit zu anderen Posten, fa...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
E-Bilanz: Neue Taxonomien v... / Kontennachweise

Neu ist außerdem: Ab dem Jahr 2025 müssen Unternehmen zusätzlich zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung einen sogenannten Kontennachweis übermitteln. Dabei müssen zumindest alle Sachkonten, die einen Saldo aufweisen, angegeben werden – inklusive Kontonummer, Kontobeschreibung, Saldo und zugeordneter Bilanzposition. Eine Zusammenfassung einzelner Konten, etwa mehrerer Ban...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bilanzgliederung / 4.2 Mindestgliederung der Bilanz

Die Bilanz ist in Kontoform aufzustellen.[1] 4.2.1 Große und mittelgroße Gesellschaften Große und mittelgroße Kapitalgesellschaften und die ihnen gleichgestellten Personengesellschaften haben in ihren Bilanzen mindestens die in § 266 Abs. 2 und 3 HGB bezeichneten Posten gesondert und in der dort vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen.[1] 4.2.2 Kleine Gesellschaften Kleine Kapi...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bilanzgliederung / 1 Gliederungsbestimmungen für alle Unternehmen

Allgemein ist für alle Unternehmen, also für Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und KapCo-Gesellschaften,[1] bestimmt, dass sie eine das Verhältnis des Vermögens und der Schulden darstellende Bilanz und eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge in einer Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen haben.[2] Die Kaufleute, die verpflichtet s...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bilanzgliederung / 3 Gliederung des Jahresabschlusses: Mindestausweis

Aus den Grundsätzen der Vollständigkeit und der Klarheit ergeben sich für die Gliederung des Jahresabschlusses für Unternehmen aller Rechtsformen allgemein folgende Mindestanforderungen:mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bilanzgliederung / 3.10 Mindestgliederungsschema

Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich für die Bilanz folgendes Mindestgliederungsschema:mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bilanzgliederung / 4.2.3 Kleinstkapitalgesellschaften

Kleinstkapitalgesellschaften brauchen nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen.[1] Hierin sind nur die in § 266 HGB mit Buchstaben bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufzunehmen.[2] Mit Buchstaben bezeichnet sind auch die Posten "Aktive latente Steuern" und "Passive latente Steuern". Kleine Kapitalgesellschaften sind von der Abgrenzung der lat...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Pauschalierung der Einkomme... / 1.1 Vorschrift und Anwendung

Der § 37b EStG ermöglicht es dem zuwendenden Steuerpflichtigen, die Einkommensteuer auf Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und Nichtarbeitnehmer pauschal zu erheben. Diese Pauschalsteuer gilt die steuerliche Erfassung des geldwerten Vorteils beim Zuwendungsempfänger ab. Der Zuwendende übernimmt die Steuer und unterrichtet den Zuwendungsempfänger darüber. Die Möglichkeit einer ab...mehr