Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Bewertungsmethodik: Differenzenspiegel

Rz. 71 [Autor/Zitation] Dem Grundgedanken des temporary concept folgend werden die latenten Steuern durch Vergleich der handelsrechtlichen Wertansätze für Vermögensgegenstände, Schulden und RAP mit den entsprechenden steuerlichen Wertansätzen ermittelt. Zu den steuerlichen Wertansätzen zählen neben den Steuerbilanzwerten auch außerbilanziell geführte Sonder- oder Verrechnungs...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Grunderwerbsteuer

Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Geht das Eigentum an einem in Deutschland belegenen Grundstück oder grundstücksgleichen Recht im grunderwerbsteuerlichen Sinne (beispielsweise Erbbaurecht oder Gebäude auf fremdem Grund und Boden) direkt oder (im Sinne der Umgehungstatbestände des Grunderwerbsteuergesetzes) "indirekt" auf einen anderen über, ist dies grundsätzlich grunderwerbsteuer...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Mutter- und Tochterunternehmen

Rz. 100 [Autor/Zitation] Für die Abgrenzung des Kreises der verbundenen Unternehmen haben Mutterunternehmen und Tochterunternehmen grundlegende Bedeutung, denn nach dem Wortlaut des § 271 Abs. 2 HGB können ausschließlich solche Unternehmen verbundene Unternehmen sein. Wie die Begriffe "Mutterunternehmen" und "Tochterunternehmen" zu definieren sind, wird weder im neuen § 271 A...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Gesamtliteraturverzeichnis (Teilband 2)

Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6.1995 ff. Altmeppen, GmbHG, Kommentar, 11. Aufl. 2023 Baetge/Kirsch/Thiele (Hrsg.), Bilanzrecht, Loseblatt Baetge/Wollmert/Kirsch/Oser/Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Loseblatt Baumbach/Hueck, GmbHG, 18. Aufl. 2006 Beck'scher Bilanzkommentar, hrsg. v. Grottel/Justenhoven/Kliem/Schubert, 14. Aufl. 20...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Angabe der Bezüge

Rz. 177 [Autor/Zitation] Die Angabe nach Nr. 9 Buchst. b betrifft die an frühere Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, eines AR, Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung und deren Hinterbliebenen gewährten Bezüge. Die Angabe ist in einem Betrag jeweils für die genannten Personengruppen zu machen. Gehört ein früheres Organmitglied jetzt einem anderen Gremium an, sind die Bez...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Sacheinlagen

Rz. 235 [Autor/Zitation] Kapitalerhöhungen durch Sacheinlagen sind in der Praxis gebräuchlich, meist entstehen sie durch Einbringung von Beteiligungen oder Betrieben bzw. Anteilen an Personengesellschaften (vgl. steuerlich §§ 20, 21 UmwStG). Dabei wird selten in voller Höhe das gezeichnete Kapital erhöht, meist erfolgt neben einer solchen Erhöhung eine Zuführung zu den Rückla...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Kleine Kapitalgesellschaften (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 61 [Autor/Zitation] Nach Abs. 1 Satz 3 können kleine KapGes. iSv. § 267 Abs. 1 (und diesen gleichgestellte Personengesellschaften iSd. § 264a) sowie kleine eG (vgl. § 336 Abs. 2 Satz 1) die Bilanz in einer verkürzten Form aufstellen, die nur die mit Buchstaben und römischen Zahlen versehenen Posten der Abs. 2 und 3 enthält. Dabei ist auch von diesen Unternehmen die vorges...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Verursachung durch unterschiedliche Bilanzierung und Bewertung auf der Aktivseite der Bilanz

Rz. 69 [Autor/Zitation] Bei isolierter Betrachtung ergeben sich bspw. in folgenden Fällen aktive latente Steuern: Aktive latente Steuern können sich aus der Vornahme von Abschreibungen, die nach den steuerrechtlichen Vorschriften nicht oder nicht in dieser Höhe vorgenommen werden dürfen, ergeben. Beispielsfälle sind handelsrechtlich höhere Abschreibungssätze oder kürzere Nutzu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Gemeinsames

Rz. 5 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Steuerfrei sind nach § 3 Nr 45 EStG (> Rz 3) Vorteile des ArbN aus der unentgeltlichen oder verbilligten privaten Nutzung von betrieblichen (> Rz 6) Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten sowie deren Zubehör (Näheres zu den Geräten und Zubehör > Rz 2 f). Dienstleistungen, die iZm der (leihweisen) Geräteüberlassung erbracht werden, ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 461 [Autor/Zitation] Nr. 33 wurde durch das BilRUG neu in § 285 aufgenommen und dient der Umsetzung von Art. 17 Abs. 1 Buchst. q Bilanz-RL (2013/34/EU) (Begr.RegE BilRUG, BT-Drucks. 18/4050, 44, 67). Die Berichtspflicht im Anhang ist – mit Modifikationen – an die Stelle einer vergleichbaren Berichtsvorgabe im Lagebericht gem. § 289 Abs. 2 Nr. 1 aF getreten, die gelegentli...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 274 regelt die Bilanzierung von latenten Steuern im JA von KapGes. und ihnen nach § 264a gleichgestellten Personengesellschaften. Weichen die handelsrechtlichen Wertansätze von Vermögensgegenständen, Schulden und RAP von den der steuerlichen Gewinnermittlung zugrunde liegenden Wertansätzen ab, führt dies regelmäßig dazu, dass die fiktiv auf Basis der ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 4 [Autor/Zitation] Rechtssystematisch ist § 274 in den Abschnitt "Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften" eingestellt, so dass die Vorschrift grds. nur von Kapitalgesellschaften und ihnen nach § 264a gleichgestellten Personengesellschaften anzuwenden ist. Für Unternehmen, die dem PublG unterfallen, bestimmt § 5 Abs. 1 Satz 2 PublG die sinngemäße Anwendung der V...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Übersicht

Rz. 391 [Autor/Zitation] Als hybride Gesellschaft ist insbes. die stille Gesellschaft (§§ 230 ff.) anzusehen. Bei dieser wird zwischen dem Inhaber eines Handelsgeschäfts und dem stillen Gesellschafter zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks ein Gesellschaftsvertrag geschlossen, in dem sich der "Stille" mit seiner Einlage beteiligt, die in das Vermögen des Hauptbeteiligten erb...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / H. Rechtsfolgen der Größenklassen für Jahresabschluss, Lagebericht, Abschlussprüfung und Corporate Governance

Rz. 41 [Autor/Zitation] Aus der Funktion der Finanzberichterstattung von Unternehmen im Rahmen des Interessenschutzes für Kapitalgeber und des Funktionenschutzes für den Kapitalmarkt ergeben sich größenabhängige Pflichten in Bezug auf den Umfang der Berichtspflichten, die Art und den Umfang von Publizitätspflichten einschließlich Publizitätsmedien (Handelsregister, ad-hoc-Beric...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / f. Als Eigenkapital klassifizierte kündbare Finanzinstrumente

Tz. 207 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 IAS 32 sieht vor, dass kündbare Finanzinstrumente unter gewissen Voraussetzungen nicht als Verbindlichkeiten, sondern als Eigenkapital auszuweisen sind – die als Eigenkapital klassifizierten kündbaren Finanzinstrumente (IAS 32.16A und B). Einen in diesen Anwendungsbereich fallenden Sachverhalt, der insbesondere für deutsche Personengesellsch...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 11 [Autor/Zitation] Abs. 2: Bei der Beurteilung, ob die Angabe zu einem erheblichen Nachteil führen kann, war in Abs. 2 aF außer der Rechnung legenden Gesellschaft auch jedes andere Unternehmen, an dem die Gesellschaft zu mindestens 20 % beteiligt ist, in Betracht zu ziehen. Es war dabei nicht erforderlich, dass der durch die Aufgliederung befürchtete Nachteil bei dem Bet...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 267a hat zum Ziel, innerhalb der Kategorie kleiner Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 noch eine Kategorie von Kapitalgesellschaften zu schaffen, die aufgrund ihrer geringen Größe weitere Erleichterungen in Anspruch nehmen können mit dem Ziel, kleinste Kapitalgesellschaften von einer für sie schwer erträglichen Bürokratielast zu befreien (vgl. Mül...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Wertpapiere gem. § 2 Abs. 1 WpHG

Rz. 7 [Autor/Zitation] Unter Wertpapieren iSv. § 2 Abs. 1 WpHG sind alle Gattungen von übertragbaren Wertpapieren mit Ausnahme von Zahlungsinstrumenten zu verstehen, die ihrer Art nach auf den Finanzmärkten handelbar sind. In § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 WpHG befindet sich ein Katalog, der Erscheinungsformen von Wertpapieren enumerativ, jedoch nicht abschließend ("insbesondere") au...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 9 [Autor/Zitation] § 271 hat keinen eigenständigen Geltungsbereich, vielmehr richtet sich dieser nach dem Anwendungsbereich der handelsbilanzrechtlichen Normen, bei denen die Begriffe der Beteiligung und der verbundenen Unternehmen verwendet werden. Die Definition der beiden Begriffe befindet sich in § 271, der sich wiederum im Zweiten Abschnitt des Dritten Buchs des HGB ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 7 [Autor/Zitation] Die Vorschrift des § 267a definiert eine Unterkategorie zu kleinen Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1. Dabei wird an dieselben Kriterien angeknüpft, die für den Fall, dass die entsprechenden Schwellenwerte nicht überschritten werden, Erleichterungen in Bezug auf die Darstellungsform der Bilanz und GuV, des Anhangs sowie der Offenlegung ermöglichen....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Überblick

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 264 bildet den Beginn des Zweiten Abschnitts (§§ 264–335c) und gilt damit grds. nur für KapGes. und die ihnen durch § 264a gleichgestellten Personenhandelsgesellschaften (zum Geltungsbereich vgl. näher Rz. 26 ff. und Vor §§ 264 ff. Rz. 26 ff.). Die einzelnen Absätze des § 264 adressieren unterschiedliche Ebenen. Abs. 1 regelt den Umfang der Rechnungsl...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Ebene optierte Gesellschaft

Rz. 428 [Autor/Zitation] Durch die Einbeziehung der KSt. und des Solidaritätszuschlags in den anzuwendenden Steuersatz sind die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (§ 275 Abs. 2 Nr. 14) entsprechend aufwandswirksam zu erhöhen. Die im Rahmen der fiktiven Gewinnausschüttung (s. Rz. 424) wie auch einer etwaigen vGA (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG) nun anfallende KapErtrSt. zzgl. Solida...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Strafbarkeit, Ordnungswidrigkeit

Rz. 73 [Autor/Zitation] Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer KapGes., die gegen § 266 verstoßen, begehen eine Ordnungswidrigkeit (§ 334 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c), die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 EUR geahndet werden kann (§ 334 Abs. 3). Ist die KapGes. kapitalmarktorientiert iSd. § 264d, kann die Geldbuße bis zu 2 Mio. EUR oder das Zweifache des aus der Or...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Anhang nach PublG

Rz. 59 [Autor/Zitation] Unternehmen mit Ausnahme der Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute, die unter das PublG fallen, haben nach § 5 Abs. 2 PublG den JA um einen Anhang zu erweitern. Für den Anhang gelten sinngemäß weitgehend die entsprechenden Vorschriften des HGB (§ 5 Abs. 2 Satz 2 PublG).mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 4 [Autor/Zitation] Die Vorschriften des § 277 gelten für alle Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften (§ 264a). Dies ergibt sich aus der Einordnung des § 277 in die ergänzenden Vorschriften für KapGes. Genossenschaften brauchen Abs. 3 Satz 1 nicht anzuwenden (§ 336 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2). Gesellschaften, die unter das PublG fallen, h...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Feststellung des Jahresabschlusses

Rz. 8 [Autor/Zitation] Die Feststellung des Jahresabschlusses begründet dessen Verbindlichkeit (Hennrichs in BeckOGK HGB, § 270 Rz. 8 [9/2023]. Hierdurch wird die annuale Rechnungslegung abgeschlossen und die diesbezüglich bestehende öffentlich-rechtliche Pflicht aus §§ 242 ff. erfüllt. Der festgestellte JA dient dann als Grundlage für die Ergebnisverwendung und für die Rechn...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Verpflichtender und freiwilliger Konzernabschluss

Rz. 320 [Autor/Zitation] Mit der Streichung der bisherigen Anknüpfung an einen nach § 290 verpflichtenden KA zugunsten der Formulierung "in den Konzernabschluss … einbezogen ist" (vgl. Rz. 38, 41, 318) haben sich zudem zwei bis dato umstrittene Fragen geklärt: Vom Anwendungsbereich der Norm umfasst sind auch Unternehmen, die nach anderen Vorschriften zur Konzernrechnungslegun...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Ausweis

Rz. 98 [Autor/Zitation] Der Ausweis des ausschüttungsgesperrten Betrags im JA ist nicht gesetzlich geregelt. Deshalb ist eine Einstellung in die Rücklagen oder ein Ausweis als Gewinnvortrag erlaubt. Die Entscheidung hierüber liegt bei der bilanzierenden Gesellschaft. Ob bei Rücklagendotierung diese bereits im Rahmen der Auf- und Feststellung des JA erfolgen darf, richtet sich...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / H. Rechtsfolgen bei Verstoß

Rz. 101 [Autor/Zitation] Verstöße gegen § 264c unterliegen aufgrund der Verweisung in § 335b den Straf- und Bußgeldvorschriften der §§ 331–335a. In Betracht kommen insbes. Straftatbestände aufgrund unrichtiger Darstellung (§ 331) und aufgrund unterlassener Angaben. Die Bußgeldvorschriften des § 334 nennen § 264c dagegen nicht explizit ( Ischebeck/Nissen-Schmidt in HdR-E, § 264...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / II. Publizitätsgesetz (PublG)

Rz. 75 [Autor/Zitation] Unabhängig von ihrer Rechtsform haben Unternehmen die Vorgaben des PublG zu beachten, wenn sie iSv. § 1 Abs. 1 PublG zwei der drei nachfolgenden Merkmale erfüllen: Bilanzsumme der Jahresbilanz größer als 65 Mio. EUR; mehr als 130 Mio. EUR Umsatzerlöse in den letzten zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag; durchschnittlich mehr als 5.000 Arbeitnehmer in d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bewertungsvorschriften

Rz. 99 [Autor/Zitation] Art. 48 Abs. 2 und 3 EGHGB sahen für VG des Anlage- bzw. Umlaufvermögens ein Wahlrecht zur Fortführung der bisherigen (niedrigeren) Wertansätze vor. Diese Bewertungsunterschiede zwischen haftungsbeschränkten und nicht haftungsbeschränkten Gesellschaften wurden indes durch das BilMoG eingeebnet. Soweit im Rahmen der BilMoG-Erstanwendung vom Fortführungs...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Normadressaten

Rz. 186 [Autor/Zitation] Nach § 289 Abs. 4 trifft die Berichtspflicht über die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems ausschließlich kapitalmarktorientierte KapGes. iSd. § 264d. Aufgrund von § 264a können hiervon aber auch die den KapGes. gleichgestellten Personenhandelsgesellschaften betroffen sein (so auch Böcking/Dutzi/Gros in BKT, Bilanzr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ff) Haftung für fremde Verbindlichkeiten

Rz. 94 [Autor/Zitation] Weiterhin sind Haftungsverhältnisse anzugeben, die nicht bereits unter § 251 fallen (vgl. Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 69). Verpflichtungen, die aus der Haftung oder Mithaftung für fremde Verbindlichkeiten erwachsen können, können ebenfalls nach Nr. 3a angabepflichtig sein, wenn das Haftungsschuldverhältnis nicht bereits in der Bilanz oder al...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Offenlegungspflicht

Rz. 74 [Autor/Zitation] Nach § 325 Abs. 1, Abs. 1a ist der Lagebericht von den Mitgliedern des vertretungsberechtigten Organs einer KapGes. spätestens ein Jahr (zwölf Monate) nach dem Abschlussstichtag des GJ, auf das sich der Lagebericht bezieht, an die das Unternehmensregister führende Stelle elektronisch zur Einstellung in das Unternehmensregister zu übermitteln (Offenlegu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand, Bedeutung und Zweck

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 264c enthält rechtsformspezifische Sondervorschriften für offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften iSd. § 264a. Die Vorschrift wurde erforderlich, da die für KapGes. geltenden Rechnungslegungsvorschriften (§§ 264 ff.) aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Besonderheiten von Personenhandelsgesellschaften in einigen Punkten nur in angepa...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Satzungsmäßige Rücklagen (A.III.3.)

Rz. 325 [Autor/Zitation] Satzungsmäßige Rücklagen sind aufgrund entsprechender Regelungen in Gesellschaftsvertrag oder Satzung zu bilden und unter Posten A.III.3. zu verbuchen. Ihre Zulässigkeit richtet sich nach kapitalgesellschaftsrechtlichen Vorschriften (§ 29 Abs. 1 GmbHG; § 58 Abs. 1 AktG). Ihre Verwendbarkeit kann durch besondere Zweckvorgaben beschränkt werden. Persone...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Abfindung entspricht Kapitalanteil

Rz. 65 [Autor/Zitation] Sieht der Gesellschaftsvertrag keine abweichenden Regelungen vor, hat eine Personenhandelsgesellschaft einem ausscheidenden Gesellschafter eine dem Wert seines Anteils angemessene Abfindung zahlen (§ 135 Abs. 1 Satz 1). Sofern der Betrag der Abfindung dem Buchwert des Kapitalanteils (ggf. einschließlich anteilig auf den ausscheidenden Gesellschafter en...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Kontoform (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 31 [Autor/Zitation] Die Gliederungsvorschriften gelten hinsichtlich Bezeichnung, Inhalt und Reihenfolge der einzeln auszuweisenden Posten sowie der Grundform der aufzustellenden Bilanz. Für diese ist ausdrücklich nur die Kontoform zulässig (Abs. 1 Satz 1). Rz. 32 [Autor/Zitation] Als Kontoform iSd. Vorschrift ist hierbei nicht nur die Gegenüberstellung, sondern ebenso die j...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Grundlagen

Tz. 1 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Kapitalgesellschaften sind nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG (Anhang 3) unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Der Gesetzgeber zählt in § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG (Anhang 3) alle Grundformen von (inländischen) Kapitalgesellschaften auf. Hierbei handelt es sich um die Europäische Gesellschaft (Societas Europea – SE), Aktiengesellschaft (AG), Kommanditg...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / V. Steuerrecht

Rz. 89 [Autor/Zitation] Dem Steuerrecht kommt nur noch ein reduzierter Einfluss auf die handelsbilanzielle Rechnungslegung zu, seit § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG aF und die korrespondierenden handelsrechtlichen Öffnungsklauseln durch das BilMoG v. 25.5.2009 (BGBl. I 2009, 1102) gestrichen wurden und damit die Abhängigkeit steuerlicher Vergünstigungen von einem entsprechenden Ausweis...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 4 [Autor/Zitation] Die Vorgaben zur Gliederung der GuV gem. § 275 gelten grds. für alle Kapitalgesellschaften sowie für diesen gleichgestellte haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften (§ 264a). Kleine und mittelgroße KapGes. können abweichend von § 275 bestimmte Posten zu einem Posten "Rohergebnis" zusammenfassen (§ 276 Satz 1; s. § 276 Rz. 15). Für Kleinstkapita...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Für kapitalmarktorientierte KapGes. gelten strengere Anforderungen in Bezug auf JA und Rechnungslegung (so gelten zB nach § 267 Abs. 3 Satz 2 keine größenabhängigen Erleichterungen). § 264d dient als handelsrechtliche Bezugsnorm zur Begriffsbestimmung. Rz. 2 [Autor/Zitation] § 264d betrifft KapGes., wenn sie einen organisierten Markt iSv. § 2 Abs. 11 WpHG...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 264a regelt die Anwendung der Rechnungslegungsbestimmungen für Kapitalgesellschaften, genauer der Vorschriften des Ersten bis Fünften Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des HGB für bestimmte offene Handelsgesellschaften (OHG) und Kommanditgesellschaften (KG). Hierbei handelt es sich um solche Personenhandelsgesellschaften, bei denen nicht mindeste...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Art der Erträge

Rz. 145 [Autor/Zitation] Als Erträge kommen in erster Linie Gewinnausschüttungen der Beteiligungsunternehmen, ferner Erträge aufgrund von Dividendengarantien sowie Gutschriften von Gewinnanteilen, die nicht ausgeschüttet werden, in Betracht. Abschlagszahlungen auf den Bilanzgewinn (§ 59 AktG) sind Gewinnausschüttungen. Zinsen auf beteiligungsähnliche Darlehen gehören zum Post...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Inhalt der Angaben

Rz. 221 [Autor/Zitation] Die Gesellschaft hat außer dem Namen und Sitz des Unternehmens, an dem sie eine Beteiligung iSv. § 271 hält, weiterhin die Höhe des Anteils am Kapital, das Eigenkapital und das Ergebnis des letzten GJ dieses Unternehmens, für das ein JA vorliegt, anzugeben. Die Angaben sind in jedem Anhang zu machen; eine Bezugnahme auf die im Vorjahr gemachten Angabe...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 439 [Autor/Zitation] Nr. 31 verpflichtet zur Angabe von Betrag und Art der einzelnen Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung, soweit die Beträge nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Die Berichtspflicht wurde durch das BilRUG neu eingefügt und dient der Umsetzung von Art. 16 Abs. 1 Buchst. f Bilanz-RL (2013/34/EU) ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Angaben nach HGB und EGHGB

Rz. 54 [Autor/Zitation] Folgende Pflichtangaben sind, sofern berichtspflichtige Sachverhalte vorliegen, in jedem JA zu machen:mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / XIV. Angabe der Gründe für die planmäßige Abschreibung eines Geschäfts- oder Firmenwerts (Nr. 13)

Rz. 249 [Autor/Zitation] Nr. 13 wurde durch das BilMoG neu gefasst und durch das BilRUG in Umsetzung von Art. 12 Abs. 11 UAbs. 2 Satz 3 Bilanz-RL (2013/34/EU) geändert. Die Berichtspflicht steht in Zusammenhang mit der Ergänzung in § 253 Abs. 3 (Begr.RegE BilRUG, BT-Drucks. 18/4050, 66). Die Angabe ist von allen KapGes. und Personenhandelsgesellschaften iSv. § 264a im Anhang ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 431 [Autor/Zitation] Nr. 30a verpflichtet zur Angabe des tatsächlichen Steueraufwands oder -ertrags, der sich nach dem nationalen Mindeststeuergesetz und ausländischen Mindeststeuergesetzen gem. § 274 Abs. 3 Nr. 2 für das GJ ergibt. Wenn diese Gesetze noch nicht in Kraft getreten sind, ist stattdessen eine Erläuterung, welche Auswirkungen auf die KapGes. bei der Anwendung...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Grundsatz

Rz. 68 [Autor/Zitation] Abs. 7 enthält die Bestimmung, dass KapGes. für die in § 251 genannten Haftungsverhältnisse Angaben zu nicht auf der Passivseite auszuweisenden Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse im Anhang zu machen haben. Der vor Inkrafttreten des BilRUG normierte alternativ zulässige Ausweis unter der Bilanz ist damit für KapGes. und ihnen gleichstellte Unter...mehr