Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Antragsberechtigung

Rz. 466 Das Recht zur Stellung des Insolvenzantrags steht im Fall der Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldung gem. § 13 Abs. 1 Satz 2 InsO den Gläubigern und dem Schuldner zu. Im Falle der drohenden Zahlungsunfähigkeit steht dieses Recht nach § 18 InsO allein dem Schuldner zu. § 15 Abs. 1 InsO konkretisiert dabei, wer berechtigt ist, für den Schuldner im Insolvenzantragsve...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Erbschaftsteuer

Rz. 840 Auch erbschaftsteuerlich richten sich die Besteuerungsfolgen danach, welche Nachfolgelösung im Ergebnis zur Anwendung gelangt. Sofern einer bzw. alle Erben in die Beteiligung nachfolgen, liegt ein Erwerb durch Erbanfall vor (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG), für den die Begünstigungen für Betriebsvermögen in Anspruch genommen werden können (R E 13b.1 Abs. 2 Satz 2 ErbStR 201...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Gesellschaftsvertragliche Regelung

Rz. 740 Die gesetzliche Neuregelung führt zu wesentlich mehr Rechtssicherheit in der KG, denn spätestens mit Ablauf der Anfechtungsfrist wird man sich nun – von den Ausnahmefällen des § 110 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 HGB abgesehen – auf die Wirksamkeit des Beschlusses verlassen können. Dies bringt auf der anderen Seite notwendigerweise eine strengere Formalisierung des Prozesses de...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / ee) Gesamtvermögensgeschäfte

Rz. 1134 Der BGH hat nunmehr entschieden, dass § 179a AktG auch nicht auf die KG analog anwendbar ist.[1511] Begründet wird dies damit, dass der Schutzzweck der Norm, nämlich die gesellschaftsinterne Kontrolle der Geschäftsführung durch die Gesellschafter, bei der KG auch ohne eine analoge Anwendung von § 179a AktG gewährleistet ist. Dies ergibt sich nach Auffassung des BGH ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / dd) Rechenschaft ggü. den Mitgliedern

Rz. 1467 Jedes Mitglied hat das Recht, von den Geschäftsführern Auskünfte über die Geschäfte der Vereinigung zu erhalten und in die Bücher und Geschäftsunterlagen Einsicht zu nehmen (Art. 18 EWIV-VO). Die entsprechenden deutschen nationalen Vorschriften finden sich in § 51a GmbHG und in § 118 HGB.mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Haftung ausscheidender Gesellschafter

Rz. 564 Gesellschafter, die aus der OHG ausgeschieden sind, haften weiter für Verbindlichkeiten, die vor ihrem Ausscheiden entstanden sind. Gem. § 137 HGB ist diese Nachhaftung auf höchstens 5 Jahre begrenzt. Das gilt für alle Ansprüche aus der persönlichen Haftung gem. § 126 HGB einschließlich der Dauerschuldverhältnisse.[905] Die Nachhaftung hat folgende Voraussetzungen:mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / ee) Führung des Registers

Rz. 40 Das Gesellschaftsregister soll ebenso wie das Handelsregister, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister und das Genossenschaftsregister bei den Amtsgerichten angesiedelt werden (§ 707b Nr. 2 BGB n.F. i.V.m. § 8 HGB, vgl. a. § 376 Abs. 2 FamFG n.F. und § 3 Nr. 1 lit. n RPflG n.F.). Das ist ebenfalls zu begrüßen. Die Registergerichte garantieren technisch und per...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Prüfungsumfang des Registergerichts

Rz. 507 Für die Eintragung der OHG, die im Handelsregister A erfolgt, ist nach § 3 Nr. 2 Buchst. d) RPflG der Rechtspfleger zuständig. Die Prüfung der Anmeldung durch den Rechtspfleger hat zwar unter formellen und materiellen Gesichtspunkten zu erfolgen, erstreckt sich bei der OHG i.d.R. aber nur auf Plausibilität und der Beachtung förmlicher Gesichtspunkte. Bei der Eintragu...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Wirksamkeit nachvertraglicher Wettbewerbsverbote

Rz. 899 Die Wirksamkeit von nachvertraglichen Wettbewerbsverboten, die den Gesellschafter auch nach seinem Ausscheiden binden, ist insb. an § 1 GWB und § 138 BGB zu messen. Danach ist es jedenfalls dringend empfehlenswert, ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot in sachlicher, räumlicher und zeitlicher Hinsicht zu begrenzen. Die Dauer sollte zwei Jahre nach Ausscheiden aus d...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Einzelgeschäftsführung

Rz. 510 Ist im Gesellschaftsvertrag gem. § 108 HGB keine abweichende Regelung vereinbart, gilt für die OHG der Grundsatz der Einzelgeschäftsführung. Gem. § 116 HGB kann jeder Gesellschafter ohne Beteiligung der Übrigen im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb grds. jede in den Bereich der Geschäftsführung fallende Handlung vornehmen. Dadurch sind eine große Flexibilität und Beweglic...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Persönliche Einwendungen und Einreden

Rz. 163 Soweit dem Gesellschafter gegen die Inanspruchnahme durch den Gesellschaftsgläubiger Einwendungen oder Einreden zustehen, richtet sich dies nach den Regeln des allgemeinen Schuldrechts. Diese kann der Gesellschafter ohne Weiteres geltend machen; § 721b BGB n.F. setzt dies voraus.[283] Betracht kommen damit insb. Stundung, Erlass, Vergleich oder Ähnliches. Hinzu kommt...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (1) Gesellschaftsinsolvenz

Rz. 431 Weiterer Auflösungsgrund für eine GbR ist nach § 729 Abs. 1 Nr. 2 BGB n.F. die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über deren Vermögen gem. § 11 Abs. 2 Nr. 1 InsO. Der Auflösungsgrund ist zwingender Natur. Entscheidend für die Auflösung ist der Erlass des Eröffnungsbeschlusses (§ 27 Abs. 2 Nr. 3 InsO), während es auf die ggf. später erfolgende Zustellung oder den Eintr...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / e) Entnahmen

Rz. 1348 Den Partnern einer Partnerschaftsgesellschaft steht nach § 718 BGB ebenso wie den Gesellschaftern einer GbR ein Anspruch auf Auszahlung des ihnen zustehenden Gewinnanteils zu. Soweit im Einzelfall eine Beschränkung dieses Auszahlungsanspruchs gewollt ist, bedarf es dazu einer vertraglichen Vereinbarung. Dies wird bei den üblichen Berufsausübungsgesellschaften selten...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Umfang der Geschäftsführungsbefugnis

Rz. 223 Der Umfang der Geschäftsführungsbefugnis wird primär durch den Gesellschaftszweck bestimmt. Alle Maßnahmen, die nicht Grundlagengeschäft sind und der Zweckverwirklichung zu dienen geeignet sind, sind von der Geschäftsführungsbefugnis umfasst.[385] I.d.R. wird es sich empfehlen, im Gesellschaftsvertrag der GbR ausdrücklich vorzusehen, welche Maßnahmen der Geschäftsfüh...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Ausübung der Gesellschafterrechte durch gemeinsamen Vertreter

Rz. 844 Insb. dann, wenn mehrere Erben in die Gesellschafterstellung einrücken, bietet sich eine gesellschaftsvertragliche Regelung an, wonach die Erben ihre Rechte nur einheitlich durch einen gemeinsamen Vertreter ausüben können. Mit dem Komplementäranteil gehen insb. auch die dem Erblasser zustehenden Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnisse auf die Nachfolger über.[11...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Gesamtgeschäftsführungsbefugnis mehrerer aber nicht aller Gesellschafter

Rz. 226 Eine weitere Form der gemeinschaftlichen Geschäftsführung ist die Übertragung auf mehrere Gesellschafter, die allerdings nicht einzeln zu handeln befugt sind, sondern nur als Gruppe. Die übrigen Gesellschafter sind dann von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Für die Gruppe der so qualifizierten geschäftsführenden Gesellschafter gelten gem. § 715 Abs. 3 Satz 2 BGB n...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Gesellschaftsvermögen

Rz. 471 § 35 InsO bestimmt, dass sämtliche dinglichen Berechtigungen und Rechte im weitesten Sinne, soweit sie i.S.d. ZPO pfändbar sind, dem Insolvenzbeschlag unterliegen. Dazu gehören neben allen beweglichen und unbeweglichen Sachen auch die Forderungen und sonstigen Rechte, insb. auch Immaterialgüterrechte, Patente, Lizenzen, Urheberrechte u.Ä., schließlich grds. auch der ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Vertragliche Vereinbarung über Entnahmerecht

Rz. 338 Die Gesellschafter können vereinbaren, dass für die Auszahlung des festgestellten Gewinnanteils bestimmte Beschränkungen gelten sollen. So kann insb. geregelt werden, dass der Gewinn nur in bestimmten Teilbeträgen zur Auszahlung kommt oder bestimmte Fristen nach Geltendmachung des Auszahlungsanspruchs von der Gesellschaft genutzt werden können. Denkbar ist es auch, d...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 6. Handelsregistereintragung

Rz. 568 Gem. §§ 106 Abs. 4 und 7 HGB sind Eintritt und Ausscheiden von Gesellschaftern durch sämtliche Gesellschafter zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden. Da der Eintragung im Handelsregister lediglich deklaratorische Bedeutung zukommt, sind der Ein- und Austritt der Gesellschafter hiervon unabhängig. Für den ausgeschiedenen Gesellschafter gewinnt die Eintragung ab...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / gg) Kontinuität der Publizität

Rz. 44 Um das Gesellschaftsregister aktuell zu halten, sind Änderungen im Gesellschafterbestand zur Eintragung anzumelden (vgl. § 707 Abs. 3, § 734 Abs. 3, § 738 BGB n.F.). Zwar steht es den Gesellschaftern durch das Eintragungswahlrecht frei, ob sie für ihre Gesellschaft den Schritt in die mit der Eintragung in das Gesellschaftsregister verbundene Publizität gehen. Ist dies...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Beteiligte

Rz. 341 Die Aufnahme eines neuen Gesellschafters in eine GbR erfolgt im Wege der Vertragsänderung des ursprünglichen Gesellschaftsvertrages.[563] Die Aufnahme erfolgt deshalb als Vertrag zwischen dem neuen und allen übrigen bisherigen Gesellschaftern, es sei denn, gesellschaftsvertraglich wären Vereinfachungen vereinbart. Für diesen Aufnahmevertrag gelten sämtliche Bestimmun...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Fortsetzungsklausel

Rz. 575 Wie bereits kurz ausgeführt, wächst der Anteil eines verstorbenen Gesellschafters im gesetzlichen Regelfall bei den übrigen Gesellschaftern an. Einhergehend hiermit steht den Erben neben der Befreiung von der Haftung für Verbindlichkeiten nach § 135 i.V.m. 161 Abs. 2 HGB ein schuldrechtlicher Abfindungsanspruch. Die Abfindung muss angemessen sein (§ 135 Abs. 1 HGB; v...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (2) Haftung des Neugesellschafters

Rz. 169 Dass der neu eintretende Gesellschafter, gleich ob dies als originärer Beitritt oder durch Übertragung eines Gesellschaftsanteils erfolgt, für Verbindlichkeiten haftet, die nach seinem Eintritt begründet werden, versteht sich von selbst. Problematischer ist dagegen die Frage nach der Haftung für solche Verbindlichkeiten, die zum Zeitpunkt seines Eintretens bereits be...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / IV. Geschäftsbriefe

Rz. 1230 Die GmbH & Co. KG muss auf ihren Geschäftsbriefen bestimmte Mindestangaben machen (§§ 125, 177a HGB). Geschäftspartnern soll auf diese Weise die Möglichkeit eingeräumt werden, sich näher über die Gesellschaft zu informieren. Nach der gesetzlichen Regelung müssen Geschäftsbriefe mindestens folgende Angaben enthalten:mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (1) Zwangsweise Auflösung durch gerichtliche Entscheidung

Rz. 1510 Wenn ein zwingender Auflösungsgrund vorliegt, nach dem die Vereinigung durch Beschluss ihrer Mitglieder aufgelöst werden muss, die Mitglieder den Auflösungsbeschluss jedoch nicht fassen, muss das Gericht auf Antrag eines Mitgliedes die Auflösung der Vereinigung aussprechen (Art. 31 Abs. 2 EWIV-VO). Rz. 1511 Auf Antrag jedes Beteiligten oder einer zuständigen Behörde ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Abwickler

Rz. 1515 Die Geschäftsführer wickeln die Vereinigung ab, wenn die Abwicklung der Vereinigung nicht durch den Gründungsvertrag oder durch Beschluss der Mitglieder der Vereinigung anderen Personen übertragen ist (§ 10 Abs. 1 EWIV-AusfG). Die Geschäftsführer haben die Abwickler mit Namen, Geburtsdatum und Wohnsitz sowie mit der Angabe, welche Vertretungsbefugnisse sie besitzen, ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Kündigung aus wichtigem Grund und wegen Erreichen der Volljährigkeit

Rz. 394 Der Ausschluss der Kündigung aus wichtigem Grund ist unzulässig. Das entsprach bereits vor Inkrafttreten des MoPeG der ganz h.M.[635] und ist nunmehr in § 725 Abs. 6 BGB n.F. ausdrücklich normiert. Auch eine Beschränkung ist nach der Vorschrift unzulässig ist. Dies ist sachgerecht, denn immer dann, wenn ein wichtiger Grund anzunehmen ist, muss einem Gesellschafter au...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Rechtsnatur

Rz. 654 Der Gesellschaftsvertrag einer KG ist seiner Rechtsnatur nach sowohl Schuldvertrag als auch gemeinschaftsbegründender personenrechtlicher Vertrag.[980] Rz. 655 Voraussetzung für die Entstehung einer KG ist ein Gesellschaftsvertrag i.S.v. § 705 BGB. Rz. 656 Während die Bestimmungen des Außenverhältnisses, insbesondere bzgl. der Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellsc...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Grundsatz der Vertragsfreiheit

Rz. 1076 Nach der gesetzlichen Regelung bestimmt sich das Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander (Innenverhältnis) in erster Linie nach dem Gesellschaftsvertrag (§§ 161 Abs. 2, 108 HGB) und nur ergänzend nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Gesellschafter können aufgrund der Vertragsfreiheit in dem Gesellschaftsvertrag ihre Rechtsverhältnisse ihren Vorstellunge...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Steuerrechtliche Kriterien der Rechtsformwahl

Rz. 105 Neben dem gesellschaftsrechtlichen Kriterium der persönlichen Gesellschafterhaftung spielt für die Wahl der richtigen Rechtsform die Besteuerung eine entscheidende Rolle. Obwohl in regelmäßigen Abständen die Forderung nach einer rechtsformneutralen Form der Besteuerung aufkommt, ist jedenfalls im Bereich der Ertragsteuern immer noch festzustellen, dass je nach Wahl d...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Firma

Rz. 661 Die originäre Firma einer KG kann eine Personen-, Sach- oder Fantasiefirma sein, entscheidend ist allein, ob sie zur Kennzeichnung geeignet ist und Unterscheidungskraft besitzt (§ 18 Abs. 1 HGB). Firmenrechtlich unzulässig sind Angaben, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse irrezuführen (§ 18 Abs. 2 Satz 1 HGB, Grundsatz der Firmenwahrheit). Eine KG muss...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Gesetzliche Wettbewerbsverbote

Rz. 1350 § 6 Abs. 3 Satz 2 PartGG verweist auf die Bestimmungen der §§ 117, 118 HGB. Anders als den Gesellschaftern einer GbR ist den Partnern damit ein gesetzliches Wettbewerbsverbot auferlegt. Das Wettbewerbsverbot gilt grds. für alle Partner, da die Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit innerhalb der Gesellschaft eine Wettbewerbssituation grds. nicht zulassen kann, ohne ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Vertretungs- und Verfügungsbefugnis

Rz. 469 Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens ist streng zwischen der Vertretung der Gesellschaft als Insolvenzschuldner und der Verfügungsmacht über deren Vermögen zu unterscheiden. Nach § 80 Abs. 1 InsO geht das Recht, das Vermögen des Schuldners zu verwalten und über dieses zu verfügen, mit Verfahrenseröffnung auf den Insolvenzverwalter über. Verfügungen in gegenständlicher...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Komplementärbeteiligung

Rz. 845 Ob der Anteil eines persönlich haftenden Gesellschafters der Verwaltung eines Testamentsvollstreckers unterliegen kann, ist umstritten, wird von Rspr. und Schrifttum aber überwiegend abgelehnt.[1123] Begründet wird dies mit der Unvereinbarkeit der unbeschränkten persönlichen Haftung eines Komplementärs nach § 126 HGB und der nach §§ 2206 Abs. 1, 2208 BGB beschränkten...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / dd) Kombinationsmöglichkeiten

Rz. 229 Schließlich besteht auch für die GbR die Möglichkeit, verschiedene Kombinationen von Geschäftsführungsbefugnissen vorzusehen. So kann einem Gesellschafter Einzelgeschäftsführungskompetenz eingeräumt werden, während andere nur gemeinsam mit anderen Geschäftsführern oder gar mit außenstehenden Dritten, insb. mit (dem handelsrechtlichen Prokuristen angenäherten) rechtsg...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Ausschließungsverfahren

Rz. 849 Nach dem Gesetz erfolgt der Ausschluss eines Komplementärs oder Kommanditisten durch Gerichtsurteil nach Klage der übrigen Gesellschafter (§§ 161 Abs. 2, 134, 130 Abs. 1 Nr. 5 HGB). Der Ausschluss ist auch dann möglich, wenn nach der Ausschließung nur ein Gesellschafter verbleibt (§ 134 Satz 3 HGB). Die Vorschrift des § 134 HGB ist nicht zwingend. Der Gesellschaftsve...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Verkauf und Abtretung

Rz. 1476 Jedes Mitglied der Vereinigung kann seine Beteiligung an der Vereinigung ganz oder teilweise an ein anderes Mitglied oder an einen Dritten abtreten. Die Abtretung wird erst wirksam, wenn die übrigen Mitglieder ihr einstimmig zugestimmt haben (Art. 22 Abs. 1 EWIV-VO). Es können sogar nur die einzelnen mitgliedschaftlichen Rechte abgetreten werden, z.B. das Stimmrecht...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Gesellschaftsvertragliche Beitrittsregelungen

Rz. 343 Der Gesellschaftsvertrag kann vorsehen, dass der Beitritt weiterer Gesellschafter erleichtert wird. So kann insb. die Entscheidung darüber, ob ein neuer Gesellschafter aufgenommen werden soll, einem Mehrheitsbeschluss überlassen werden.[567] Gleiches gilt für die Entscheidung durch einzelne Gesellschafter[568] oder der Gesellschaft vertreten durch die Geschäftsführer...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (2) Stimmbindungsverträge

Rz. 282 Von einem Stimmbindungsvertrag wird dann gesprochen, wenn sich ein Gesellschafter schuldrechtlich dazu verpflichtet, in bestimmter Weise sein Stimmrecht auszuüben. Solche Verträge sind generell zulässig.[486] Allerdings wird auch nicht verkannt, dass sie tendenziell in die Nähe des Abspaltungsverbots nach § 711a BGB n.F. (vormals: § 717 BGB a.F.) rücken, da zwar kein...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Ausschluss einzelner Gesellschafter von der Vertretung

Rz. 530 Gem. § 124 Abs. 1 HGB können einzelne Gesellschafter von der Vertretung ausgeschlossen werden. Aus dem Grundsatz der Selbstorganschaft folgt, dass nicht alle Gesellschafter ausgeschlossen werden dürfen.[837] Die übrigen Gesellschafter bleiben zur Einzelvertretung berechtigt. Bereits aus der Bezeichnung einiger Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag als "zeichnungsber...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / f) Zwangsvollstreckung

Rz. 171 Aus der Zuordnung des Gesellschaftsvermögens zur GbR (§ 713 BGB n.F.) folgt das zwangsvollstreckungsrechtliche Trennungsgebot, d.h. aus einem gegen die Gesellschaft gerichteten Vollstreckungstitel findet die Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschafter nicht statt (§ 722 Abs. 2 BGB n.F.). Umgekehrt ist zur Zwangsvollstreckung in das Vermögen der Gesellschaft ist ein ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Eintragung der Auflösung im Register

Rz. 1514 Der oder die Geschäftsführer der Vereinigung müssen und jeder Beteiligte kann den Auflösungsbeschluss zum Register einreichen, der alsdann bekannt gemacht wird (Art. 31 Abs. 4 EWIV-VO i.V.m. Art. 7 Satz 2 Buchst. f) und Art. 8c EWIV-VO, § 2 Abs. 3 Nr. 4 EWIV-AusfG i.V.m. § 3 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 EWIV-AusfG). Beteiligte sind grds. die Mitglieder der Vereinigung.mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Schluss der Abwicklung

Rz. 1517 Sämtliche Abwickler haben den Schluss der Abwicklung der Vereinigung zur Eintragung in das Register anzumelden (§ 2 Abs. 3 Nr. 6 EWIV-AusfG i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 2 EWIV-AusfG). Sie haben die betreffenden Urkunden und Angaben dort zu hinterlegen (Art. 35 Abs. 4 EWIV-VO i.V.m. Art. 7 Satz 2 Buchst. h) EWIV-VO). Rz. 1518 In dem nationalen amtlichen Mitteilungsblatt des...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Inhalte

Rz. 658 Die notwendigen Inhalte des Gesellschaftsvertrages ergeben sich unmittelbar aus den §§ 161, 105, 107 HGB. Rz. 659 Notwendige Inhalte des Gesellschaftsvertrages sind somit Über diesen Mindestinhalt hinaus enthalten moderne Gesell...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Entgeltliches Ausscheiden aus der Gesellschaft

Rz. 115 Zwar liegt die Frage, wie das Ausscheiden aus einer Gesellschaft steuerlich behandelt wird, am genau entgegengesetzten Ende einer Gesellschaftsbeteiligung, gleichwohl muss auch bei Gründung berücksichtigt werden, wie das spätere Ausscheiden besteuert wird. Entgeltliche Veräußerungen eines Personengesellschaftsanteils hängen ebenso wie das Ausscheiden gegen Abfindung ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Ergebnis

Rz. 1419 Auch wenn die Vereinigung nicht den Zweck hat, durch eigene unternehmerische Tätigkeit für sich selbst Gewinn zu erzielen, so werden etwa anfallende Gewinne an die Mitglieder verteilt, sofern sie nicht reinvestiert oder aus ihnen Rücklagen gebildet werden. Gewinne aus den Tätigkeiten der Vereinigung gelten als Gewinne der Mitglieder und sind auf diese in dem im Grün...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Einführung

Rz. 1088 In dem Gesellschaftsvertrag verpflichten sich die Gesellschafter, den Gesellschaftszweck zu fördern und die vereinbarten Beiträge zu leisten (§§ 162 Abs. 2, 105 Abs. 3 HGB, § 709 BGB). Einlagen sind Beiträge, die in das Gesellschaftsvermögen der GmbH & Co. KG erbracht werden und zu einer Mehrung der Haftungsmasse führen. Den Gegenstand der Einlagen und die Art ihrer...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Vertraglicher Stimmrechtsausschluss

Rz. 284 Inwieweit ein vertraglicher Ausschluss des Stimmrechts eines Gesellschafters bei der GbR möglich ist, ist bislang nicht eindeutig geklärt. Direkte Rspr. dazu liegt nicht vor. In einer Entscheidung aus dem Jahr 1987 hat der BGH zwar positiv zugunsten eines möglichen Stimmrechtsausschlusses judiziert, diese Entscheidung galt aber noch zum früheren Verständnis der GbR i...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Rechtsfolgen des Ausschlusses

Rz. 854 Ein ausgeschlossener Gesellschafter scheidet mit Rechtskraft des Urteils [1149] bzw. mit der Mitteilung des Beschlusses an den Auszuschließenden[1150] aus. Für die Auseinandersetzung zwischen dem ausgeschlossenen Gesellschafter und den anderen Gesellschaftern gelten die Vorschriften der §§ 135 ff. HGB. Der ausgeschlossene Gesellschafter hat grds. Anspruch auf eine Abf...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 5. Komplementär- und Kommanditistenbeteiligung

Rz. 787 Bei der KG ist bei gesellschaftsvertraglichen Regelungen zu Vorkaufs- und Vorerwerbsrechten sowie Andienungsverpflichtungen die Aufteilung in persönlich beschränkt und unbeschränkt haftende Gesellschafter besonders zu bedenken. Zunächst ist zu entscheiden, ob die entsprechenden Rechte bzw. Pflichten nur für Kommanditbeteiligungen gelten oder auch die Anteile der Komp...mehr