Fachbeiträge & Kommentare zu Mutterschutz

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Erteilung / 4 Wirkung der Festlegung

Sobald der Urlaub gewährt und damit erfüllt wurde, erlischt er.[1] Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer den Urlaub von sich aus beantragt hat oder ob der Arbeitgeber ihn einseitig festgelegt hat. Durch die Freistellungserklärung in einem Kündigungsschreiben kann ein Arbeitgeber allerdings nur dann wirksam Urlaub gewähren, wenn er dem Arbeitnehmer die Urlaubsvergütu...mehr

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Kündigung / 5.1 Mutterschutz

Von Beginn der Schwangerschaft an bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung besteht ein Kündigungsverbot für den Arbeitgeber (§ 17 MuSchG). Der besondere Kündigungsschutz gilt für alle Arten von Kündigungen – außerordentliche Kündigungen, Änderungskündigungen, Kündigungen des Insolvenzverwalters – unabhängig vom Kündigungsgrund, also auch bei einer Betriebsstilllegung...mehr

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Kündigung / 5.1.1 Beginn des Kündigungsverbots

Schwangerschaft ist die Zeit von der Einnistung der befruchteten Eizelle (Nidation) bis zur Entbindung, einer Fehlgeburt oder einem Schwangerschaftsabbruch. Bei künstlicher Befruchtung beginnt der Kündigungsschutz, wenn die befruchteten Samenzellen in die Gebärmutter eingepflanzt worden sind.[1] Dieses Kündigungsverbot gilt auch während der Probezeit und während der ersten 6...mehr

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Kündigung / 5.1.3 Ende des Kündigungsschutzes

Der Kündigungsschutz endet 4 Monate nach der Entbindung. Eine Entbindung ist die Trennung eines lebensfähigen Kinds vom mütterlichen Organismus. Dem gleichgestellt ist in Anlehnung an die personenstandsrechtlichen Bestimmungen die Totgeburt, wenn die Leibesfrucht mindestens 500 Gramm hat (§ 29 Abs. 2 PStV). Endet hingegen die Schwangerschaft mit einer Totgeburt bei einem Gewi...mehr

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Kündigung / 5.1.4 Sonstige Auswirkungen auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses

Das Kündigungsverbot richtet sich nur an den Arbeitgeber. Die Arbeitnehmerin selbst kann kündigen. Hat die Arbeitnehmerin in Unkenntnis ihrer Schwangerschaft einen Aufhebungsvertrag geschlossen oder selbst gekündigt, steht ihr kein Anfechtungsrecht zu.[1] Das Kündigungsverbot hat auch keine Auswirkung auf befristete Arbeitsverträge. Auch mit schwangeren Frauen können daher be...mehr

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Kündigung / 6.4.2 Regelmäßige Beschäftigtenzahl

Des Weiteren müssen im Betrieb/in der Dienststelle i. d. R. mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt werden, damit das KSchG Anwendung findet. Dies bedeutet konkret, dass ein Arbeitnehmer – auch wenn er langjährig beschäftigt ist – keinen allgemeinen Schutz gegen eine ordentliche Kündigung hat, wenn die Gesamtzahl der Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) i. d. R. nicht mehr als 10 ...mehr

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Kündigung / 5.1.2 Kenntnis des Arbeitgebers

Das Kündigungsverbot setzt voraus, dass dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft bekannt war oder sie ihm binnen 2 Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. Worauf die Kenntnis beruht – z. B. Attest, eigene Wahrnehmung, zufällige Information durch Arbeitskollegen – ist unerheblich. Der eigenen Kenntnis des Arbeitgebers steht gleich die Kenntnis von ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitssicherheit / Zusammenfassung

Begriff Arbeitssicherheit ist das Ziel des Arbeitsschutzes. Im engeren Sinne bedeutet dieses Ziel, den Arbeitnehmer vor Gefahren für Leib und Leben zu schützen. Im weiteren Sinne bedeutet dieses Ziel, den Arbeitsplatz menschengerecht zu gestalten. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Regelungen zur Arbeitssicherheit sind im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gleichbehandlung / 2 Diskriminierungsverbote (insb. im AGG)

Im Unterschied zum Gleichbehandlungsgrundsatz wird bei den Diskriminierungsverboten dem Arbeitgeber kein (positiver) Handlungsrahmen vorgegeben, sondern es ist ihm (negativ) verboten, wegen gewisser (verpönter) Merkmale Arbeitnehmer ungleich zu behandeln (Unterscheidungsverbot). Diskriminierungsverbote sind damit als ungeeignete sachliche Differenzierungsgründe im Rahmen des...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Chancengleichheit: Förderma... / 1.3 Bedeutung von Gleichstellungsmaßnahmen (Studie 2)

Teilnehmerinnen Jüngere Frauen und auch Frauen, welche ihre Führungsrolle noch nicht allzu lange wahrnehmen, verfügen laut Aussage der früheren Gleichstellungsbeauftragten des Jobcenters Frankfurt/Main über kein sehr großes Verständnis der Wichtigkeit von Gleichstellungsmaßnahmen, nehmen diese vielmehr selbstverständlich, da sie einen Arbeitsalltag ohne sie nie erleben musste...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.5.6 Rückforderungsverbot (§§ 1, 5 Abs. 3 BUrlG)

Rz. 62 Beispiel Ein Tarifvertrag beinhaltet folgende Regelung: "Kündigt ein Arbeitnehmer, kann der Arbeitgeber die bereits ausgezahlte Urlaubsvergütung, soweit sie die nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses liegende Zeit des Kalenderjahres betrifft, vom Arbeitnehmer zurückverlangen bzw. bei der letzten Lohnzahlung einbehalten." Lösung Problematisch könnte eine solche Regelung...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 22.4.6 Kein oder nur verminderter Entgeltanspruch im Oktober 2009

Haben Beschäftigte nicht für alle Tage des Monats Oktober 2009 oder für keinen Tag dieses Monats Entgelt erhalten, wird das Vergleichsentgelt so gebildet, als hätten sie für alle Tage des Monats Oktober 2009 Entgelt erhalten (§ 28a Abs. 3 Satz 5 TVÜ-VKA). Beschäftigte, die sich zum Überleitungszeitpunkt z. B. in Mutterschutz, Elternzeit oder Sonderurlaub befinden, ihren Wehr...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 12.3.3 Kürzung der SuE-Zulage

Gemäß Nr. 1a Abs. 3 Satz 3 der Anlage D.12 zum TVöD-V bzw. § 3.3a Abs. 3 Satz 3 TVöD-B wird die SuE-Zulage erst dann gekürzt, wenn eine Arbeitsbefreiung erfolgt ist. Sofern die Arbeitsbefreiung für Umwandlungstage noch für die Entgeltabrechnung des laufenden Kalendermonats umgesetzt werden kann, kann eine Kürzung der SuE-Zulage noch in demjenigen Kalendermonat erfolgen, in d...mehr

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Besonderer Kündigungsschutz... / 1 Mutterschutz

Nach § 17 Abs. 1 MuSchG ist die Kündigung gegenüber einer Frau während ihrer Schwangerschaft und bis zum Ende der Schutzfrist[1], mindestens jedoch bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung unzulässig. Dies gilt auch bei einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Fehlgeburt. Das Kündigungsverbot gegenüber einer schwangeren...mehr

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Besonderer Kündigungsschutz... / 2 Elternzeit

Nach § 18 Abs. 1 Satz 1 BEEG darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit weder ordentlich noch außerordentlich ohne vorherige Erlaubnis der zuständigen Behörde kündigen. Das gilt ausnahmslos für alle Kündigungen. Dieses Kündigungsverbot kann gegenüber allen nach § 15 BEEG elternzeitberechtigten Personen bestehen. Hierzu zählen Mütter, Väter, Adoptivelte...mehr

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Freie Mitarbeiter beschäftigen / 3.1 Der Arbeitnehmerbegriff der RL 92/85/EWG und der RL 98/59/EWG

Hier vertritt der Europäische Gerichtshof (EuGH) im speziellen Zusammenhang einen gegenüber der Rechtslage in Deutschland abweichenden Begriff: RL 92/85/EWG: Gesundheitsschutz von schwangeren Arbeitnehmerinnen Für die Zwecke der RL 92/85/EWG des Rates vom 19.10.1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einschränkung der Rechtswahl (Art 8 I).

Rn 7 Nach Art 8 I ist bei Individualarbeitsverträgen nach Art 3 grds eine Rechtswahl ausdrücklich, in AGB (EuGH NZA 21, 1357 [BAG 28.04.2021 - 10 AZR 34/19]) oder stillschweigend, auch als Teilrechtswahl (Art 3 I, EuGH aaO), zulässig. Eine stillschweigende Rechtswahl kann sich aus arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf einen bestimmten Tarifvertrag (BAG NZA 18, 440) oder die Be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Entgeltgleichheit und besondere Schutzvorschriften, Abs 2.

Rn 15 II erstreckt Entgeltgleichheit (früher § 612 III BGB) auf alle Merkmale gem § 1 und soll iVm § 2 I Nr 2 einen Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit begründen (BTDrs 16/1780, 35). Entgeltbezogene Benachteiligungen wegen des Geschlechts werden ergänzend durch das EntgTranspG geschützt. Das EntgTranspG und das AGG sind nebeneinander anwendbar...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Ausschreibung ist jede innerbetriebliche oder öffentliche Bekanntmachung, nicht jedoch die an nur eine Person gerichtete Aufforderung zur Bewerbung (BAG NZA-RR 17, 342 [BAG 26.01.2017 - 8 AZR 73/16]). Die Ausschreibung darf nicht mittelbar oder unmittelbar auf ein Merkmal nach § 1 abstellen, es sei denn, Rechtfertigungsgründe nach §§ 5, 8, 10, 20 oder ein sachlicher Gru...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Beteiligung Dritter.

Rn 17 Behördliche Zustimmungserfordernisse bestehen für ArbN in Elternzeit (§ 18 I 5 BEEG) oder Mutterschutz (§ 9 MuSchG) sowie für schwerbehinderte Menschen (§§ 168, 174 SGB IX; § 620 Rn 91 ff). Rn 18 Daneben besteht die Pflicht zur Anhörung des Betriebsrats (§ 102 I BetrVG), bei leitenden Angestellten des Sprecherausschusses (§ 31 II SprAuG), im öffentlichen Dienst des Pers...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Regelbeispiele Nr 1–6.

Rn 8 Die Nrn 1–6 regeln nicht abschließend (›insb‹), was zulässig ist (EuGH NZA 09, 305 – Age Concern England; BAG NZA 09, 945 [BAG 22.01.2009 - 8 AZR 906/07]), nach Maßgabe von 1 und 2 kommen weitere Rechtfertigungen in Betracht (Rn 6, Rn 7). Die Rechtfertigung der Regelbeispiele ist auch an 1 und 2 zu messen (3: ›können‹; s.a. BAG NZA 19, 997 [BAG 19.02.2019 - 3 AZR 215/18...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB M

MaBV Art 9 ROM I 20 Mahnantrag 291 6 Mahnbescheid 286 15 Mahnkosten 280 28 Mahnung 116 7; 117 7; 281 13; 1958 14; 2024 6; 2039 11; vor 116 ff 7 angekündigte Leistungsverspätung 286 20 Antrag auf Prozesskostenhilfe 286 15 Begriff 286 12 Betriebsausfall 286 23 Datum 286 17 einstweilige Anordnung 286 15 Entbehrlichkeit 275 17; 286 17 Entgeltforderung 286 21 Erfüllungsverweigerung 286 20 Fäll...mehr

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Personalakte / 4.1.7 Inhalte von Personalakten

Den Inhalt der Personalakte bestimmt grundsätzlich der Arbeitgeber. Die Gestaltungsfreiheit des Arbeitgebers ist aufgrund des Bundesdatenschutzgesetzes sowie grundrechtlicher Wertentscheidungen beschränkt. Für die Frage, welche konkreten Vorgänge und Informationen aufbewahrt und damit zur materiellen Personalakte genommen werden dürfen, ist § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG maßgeblich....mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Nachrücken bei zeitweiliger Verhinderung

Rz. 13 Eine zeitweilige Verhinderung im Sinne des § 25 Abs. 1 S. 2 BetrVG liegt bei vorübergehender tatsächlicher oder rechtlicher Unmöglichkeit der Ausübung der Amtsgeschäfte vor. Rz. 14 Dabei genügt es, wenn dem Betriebsratsmitglied die Ausübung des Amts nicht zumutbar ist. Die Entscheidung hierüber liegt aber nicht im freien Ermessen des Betriebsratsmitglieds.[1] Hat ein B...mehr

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Elternzeit: Befristeter Arb... / 2 Höchstdauer für die Befristung

Die Befristung darf nicht nur die Zeiten der Mutterschutzfristen sowie die Zeiten der gesetzlichen Elternzeit abdecken. Vielmehr ist die Befristung auch für notwendige Zeiten einer Einarbeitung der Vertretungskraft zulässig.[1] Die Dauer des Arbeitsverhältnisses darf jedoch nicht an der gesetzlich zulässigen Höchstdauer der Elternzeit ausgerichtet werden. Es muss sich vielmeh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutzverfahren: ... / 8.6 Gesetzliche Kündigungsverbote

Die Kündigung eines Arbeitnehmers wegen eines Betriebsübergangs ist grundsätzlich unwirksam[1] Dieses Kündigungsverbot gilt gleichermaßen für den bisherigen wie für den neuen Betriebsinhaber. Es gilt unabhängig vom Kündigungsschutzgesetz. Eine gegen dieses gesetzliche Verbot ausgesprochene Kündigung ist gemäß § 134 BGB nichtig. Ein Betriebsübergang liegt vor, wenn ein Betrieb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 8.1.2 Beschäftigte

Rz. 182 Im Rahmen des § 8 Abs. 7 TzBfG gilt – z. B.im Unterschied zu § 23 Abs. 1 Satz 4 KSchG – das "Pro-Kopf-Prinzip".[1] Auf den Beschäftigungsumfang kommt es nicht an. Teilzeitbeschäftigte sind insofern den Vollzeitbeschäftigten gleichgestellt. Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis ruht, sind zu berücksichtigen.[2] Hierzu gehören Arbeitnehmer in Elternzeit oder Mutterschu...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 2.3 Wartezeit und deren Berechnung

Rz. 15 Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruchs länger als 6 Monate besteht (§ 8 Abs. 1 TzBfG).Entscheidend für den Beginn der 6-monatigen Wartezeit ist der Beginn des Arbeitsverhältnisses. Das ist i. d. R. nicht der Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, von dem ab die Parteien ihre wechselseitigen ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.3.2.1 Freier Arbeitsplatz

Rz. 734 Als frei gilt ein Arbeitsplatz zunächst nur dann, wenn er zum Zeitpunkt des Kündigungszugangs beim Arbeitnehmer unbesetzt ist (BAG, Urteil v. 26.3.2015, 2 AZR 417/14 [1]; BAG, Urteil v. 29.8.2013, 2 AZR 721/12 [2]). Der Arbeitgeber muss keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten neu schaffen (BAG, Urteil v. 24.9.2015, 2 AZR 562/14 [3]). Müsste der Arbeitgeber einem anderen...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1.4 Ausschluss der ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung

Rz. 333 Das Recht zur fristgerechten verhaltensbedingten Kündigung kann einzel- oder tarifvertraglich oder durch Betriebsvereinbarung ausgeschlossen sein. Beschränkungen in Betriebsvereinbarungen sind nur möglich, soweit nicht tarifliche Regelungen bestehen oder üblich sind (§ 77 Abs. 3 BetrVG). In Tarifverträgen findet sich häufig lediglich eine Beschränkung betriebsbedingt...mehr

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FF 04/2023, Nachehelicher U... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die am … geborene Antragsgegnerin und der am … geborene Antragsteller haben am … geheiratet. Aus ihrer Ehe sind die am … geborene Tochter C. und der am … geborene Sohn S. hervorgegangen. Die Antragsgegnerin ist im Mai 2019 aus der Ehewohnung ausgezogen. Sodann entspann sich ein Verhältnis der Antragsgegnerin mit dem Zeugen L., dessen Einzelheiten zwischen den ...mehr

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Personalplanung: Aufgaben u... / 2.3 Analyse und Prognose des Personalbestands

Aktuellen Personalbestand bestimmen Um den zukünftigen Personalbestand prognostizieren zu können, ist zunächst der gegenwärtige Bestand zu ermitteln. Dies erfolgt durch eine Zählung aller Mitarbeiter. Dabei sind sowohl alle Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten als auch Beschäftigte aus Arbeitsüberlassungsfirmen zu berücksichtigen. Zur Erfassung des aktuellen Personalbestands e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz

Zusammenfassung Begriff Der im Wesentlichen im Mutterschutzgesetz festgelegte Mutterschutz dient dem Schutz der Schwangeren, Mutter und Kind vor Gefahren für Gesundheit und Leben, daneben aber auch der wirtschaftlichen Absicherung durch den Schutz vor schwanger- bzw. mutterschaftsbedingten Entgeltausfällen (Mutterschaftsgeld) sowie dem Schutz vor einem Arbeitsplatzverlust (ab...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz / 12 Aushangpflicht

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Gesetz nach den Vorgaben des § 26 MuSchG im Betrieb an geeigneter Stelle auszulegen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz / 11 Urlaub

Eine Kürzung des Urlaubs darf für die Dauer der Schutzfristen oder Zeiten eines Beschäftigungsverbots nicht vorgenommen werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz / Zusammenfassung

Begriff Der im Wesentlichen im Mutterschutzgesetz festgelegte Mutterschutz dient dem Schutz der Schwangeren, Mutter und Kind vor Gefahren für Gesundheit und Leben, daneben aber auch der wirtschaftlichen Absicherung durch den Schutz vor schwanger- bzw. mutterschaftsbedingten Entgeltausfällen (Mutterschaftsgeld) sowie dem Schutz vor einem Arbeitsplatzverlust (absolutes Kündigu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz / 8 Mutterschutzlohn

§ 18 MuSchG gewährt die Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber als Mutterschutzlohn bei bestimmten Beschäftigungsverboten zur Verdienstsicherung. Der Anspruch ist auf den Durchschnittsverdienst der 3 Monate vor Beginn des Monats weiterzuzahlen, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist. Mehrarbeitsvergütungen und Zulagen sind auch dann zugrunde zu legen, wenn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz / Arbeitsrecht

1 Einführung Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, also auch für Auszubildende, Praktikantinnen, für Probearbeitsverhältnisse oder Doppelarbeitsverhältnisse, für Teilzeitbeschäftigte und für Heimarbeiterinnen und ihnen Gleichgestellte. Wird eine Frau aufgrund von Arbeitsförderungsmaßnahmen beschäftigt, so findet das MuSchG...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz / 5 Zeugnis über die Schwangerschaft

Das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme über die Schwangerschaft sollen werdende Mütter auf Verlangen des Arbeitgebers vorlegen.[1] Es ist entscheidend für die Berechnung der Mutterschutzfristen und soll daher den mutmaßlichen Tag der Entbindung enthalten.[2] Auch dies ist nur eine "Soll-Vorschrift", d. h. auch das Verlangen des Arbeitgebers begründet keine Verpflichtung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz / 9 Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Frauen, die Anspruch auf ein kalendertägliches Mutterschaftsgeld gegen die gesetzliche Krankenversicherung nach §§ 24c, 24i SGB V oder nach § 19 Abs. 1 bzw. 2 MuSchG.[1] haben, einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen 13 EUR und dem um die gesetzlichen Abzüge verminder...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz / 10 Ausgleichsverfahren

Auf der Grundlage von § 1 Abs. 2, § 2, §§ 7, 8 des Gesetzes zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung[1] nehmen alle Arbeitgeber sowie alle Krankenkassen am Umlageverfahren teil.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz / 7 Zulässige Kündigung

Kündigungen können in besonderen Fällen wirksam ausgesprochen werden, wenn sie zuvor von der zuständigen Stelle für zulässig erklärt wurden. Die ausnahmsweise zugelassene Kündigung muss schriftlich erklärt werden und den Kündigungsgrund enthalten.[1] Nach § 17 Abs. 2 Satz 1 MuSchG kann die Behörde die Arbeitgeberkündigung für zulässig erklären, wenn ein besonderer Fall vorli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz / 1 Einführung

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, also auch für Auszubildende, Praktikantinnen, für Probearbeitsverhältnisse oder Doppelarbeitsverhältnisse, für Teilzeitbeschäftigte und für Heimarbeiterinnen und ihnen Gleichgestellte. Wird eine Frau aufgrund von Arbeitsförderungsmaßnahmen beschäftigt, so findet das MuSchG Anwendung. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz / 2 Gestaltung des Arbeitsplatzes

Der Arbeitgeber hat bei Einrichtung und Unterhaltung des Arbeitsplatzes und bei Regelung der Beschäftigung die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von Leben und Gesundheit der Schwangeren sowie der stillenden Mütter zu treffen.[1] Arbeitsplatz ist umfassend i. S. von § 2 ArbStättV die Beschäftigungsstelle einschließlich des betrieblichen Umfelds und der technischen Einrichtu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz / 4 Mitteilungspflicht

Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist.[1] Der Mutterschutz wirkt grundsätzlich unabhängig davon, ob der Arbeitgeber vom Bestand des Schutzes weiß oder nicht. Er kann die Mutterschutznormen aber nur befolgen, wenn er von der Schwangerschaft Kenntnis hat. Anderenfalls ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz / 3 Beschäftigungsverbote und Schutzfristen

Das MuSchG sieht abgestufte Beschäftigungsverbote in den §§ 3 bis 16 MuSchG vor. Zu unterscheiden sind Beschäftigungsverbote vor bzw. nach der Geburt.[1] Zudem kommt es auf die Art, Umfang und Ursache der Gefahr für die Frau an: § 3 Abs. 1 MuSchG regelt ein allgemeines Beschäftigungsverbot, auf das die schwangere Frau jedoch verzichten kann, § 3 Abs. 2 MuSchG ordnet ein allgeme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz / 6 Kündigungsverbot

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer Schwangeren bzw. Mutter während der Schutzzeiten ist unwirksam. Der Kündigungsschutz ist unabhängig von der Betriebsgröße oder der Betriebszugehörigkeit. Das Kündigungsverbot gemäß § 17 MuSchG gilt auch für eine nach Vertragsabschluss, aber vor der vereinbarten Tätigkeitsaufnahme erklärte Kündigung des Arbeitgebers.[1] Die Frau kan...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.2 Inhalt

Rz. 31 Dem Betriebsrat sind zunächst die Personalien (Name, Vorname, Geburtsdatum) des zu kündigenden Arbeitnehmers mitzuteilen. Dies gilt auch im Fall von Massenentlassungen (BAG, Urteil v. 16.9.1993, 2 AZR 267/93 [1]). In Großbetrieben sind u. U. ergänzende Informationen zur Identifikation erforderlich (z. B. Personalnummer, Arbeitsbereich, Abteilung etc.). Rz. 32 Sind bei der...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Beendigung des Dienstverhältnisses auf Veranlassung des Arbeitgebers oder des Arbeitsgerichts

Rz. 45 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Das Dienstverhältnis wird auf Veranlassung des ArbG beendet (und damit eine tarifbegünstigte Entschädigung indiziert – > Rz 21), wenn dieser die entscheidenden Ursachen für die Auflösung gesetzt hat. Auf den bei § 3 Nr 9 EStG aF im Hinblick auf § 9 Abs 1 KSchG wesentlichen Gesichtspunkt der Zumutbarkeit einer weiteren Zusammenarbeit kommt es...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Krankenbezüge / 2.2.4 Kausalität

Die Krankheit, die nicht rechtswidrige Sterilisation oder der nicht rechtswidrige bzw. nicht strafbare Schwangerschaftsabbruch bzw. die Arbeitsunfähigkeit infolge der Spende von Organen, Geweben oder Blut müssen die alleinige Ursache für die Arbeitsunfähigkeit sein (Monokausalität).[1] Es gibt jedoch Ausnahmen und Sonderfälle, die im Folgenden kurz dargestellt werden. Arbeits...mehr