Fachbeiträge & Kommentare zu Mutterschutz

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Mutterschutz / 2 Pflichten des Arbeitgebers

Sofort nach Kenntnisnahme muss der Arbeitgeber die zuständige Aufsichtsbehörde (staatliche Ämter für Arbeitsschutz, Gewerbeaufsichtsämter) informieren. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die Tätigkeit der Arbeitnehmerin nicht gefährdet werden. Nach § 10 MuSchG i. V. mit § 5 ArbSchG muss jeder Arbeitsplatz bei der Gefährdungs... mehr

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Mutterschutz / 1 Pflichten der schwangeren Frau

Die schwangere Frau soll im Interesse ihrer eigenen Gesundheit und der ihres Kinds sofort nach Bekanntwerden ihrer Schwangerschaft den zuständigen Vorgesetzten unterrichten (Mitteilungspflicht, § 15 MuSchG). Ausreichend ist eine mündliche Mitteilung. Der Vorgesetzte kann die Vorlage einer – meistens – kostenpflichtigen ärztlichen Bescheinigung verlangen. Dann hat der Arbeitg... mehr

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Mutterschutz / 3 Allgemeine Beschäftigungsbeschränkungen bzw. -verbote

Im Rahmen des Mutterschutzes können erhebliche Beschäftigungsbeschränkungen und -verbote gelten. Die Schutzfristen betragen insoweit grundsätzlich 6 Wochen vor bzw. 8 Wochen nach der Entbindung. Konkret wird an den voraussichtlichen Tag der Entbindung angeknüpft. Die Schutzfrist vor der Entbindung kann sich damit ggf. verlängern bzw. verkürzen. Solche erheblichen Beschäftigun... mehr

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Welche speziellen Arbeitssc... / 1.1 Definition

Mutterschutz sind die von der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) festgelegten Normen zum Schutz von Wöchnerinnen vor und nach der Geburt eines Kindes. Im Zusammenhang mit dem betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz ist eine Vielzahl rechtlicher Besonderheiten zu beachten. Zentrale Norm ist das zum 1.1.2018 vollständig novellierte Mutterschutzgesetz (MuSchG), das s... mehr

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Welche speziellen Arbeitssc... / 2 FAQs

1) An allen unseren Arbeitsplätzen finden Gefährdungsbeurteilungen statt. Muss tatsächlich im Fall einer Schwangerschaft nochmals eine Gefährdungsbeurteilung stattfinden? Nach der Neuregelung des MuSchG muss ab 1.1.2018 im Rahmen jeder Gefährdungsbeurteilung auch die mutterschutzrechtliche Seite beachtet werden – unabhängig davon, ob ein konkreter Mutterschutz ansteht oder ni... mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.1 Allgemeines

Rz. 5 Der besondere Kündigungsschutz des § 18 gilt zunächst nur für Arbeitsverhältnisse. Um welche Art von Arbeitsverhältnis es sich handelt, ist gleichgültig; auch in geringfügigen Beschäftigungen, Teilzeitarbeitsverhältnissen, Nebenjobs, befristeten Arbeitsverhältnissen, und für leitende Angestellte besteht ein Anspruch auf Elternzeit und damit ggf. besonderer Kündigungsschutz. ... mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8.3 Prüfungsmaßstab

Rz. 37 Die Aufzählung in der Verwaltungsvorschrift möglicher besonderer Fälle, die ausnahmsweise die Zustimmung zur Kündigung ermöglichen, ist nicht abschließend. Der Begriff des besonderen Falles bedarf im Einzelfall der Auslegung und unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff der vollen verwaltungsgerichtlichen Kontrolle. Da die persönliche Situation von Arbeitnehmern in El... mehr

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Welche speziellen Arbeitssc... / 1.3.2 Gefährdungsbeurteilung

Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die Tätigkeit der Arbeitnehmerin nicht gefährdet werden. Sofort nach Kenntnisnahme von der Schwangerschaft muss er deswegen die Arbeitsbedingungen der schwangeren Frau nach Art, Ausmaß und Dauer von möglichen Gefährdungen beurteilen und dabei die speziellen Beschäftigungsbeschränkungen un... mehr

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Welche speziellen Arbeitssc... / Zusammenfassung

Überblick Die Einhaltung der Normen, die schwangere Frauen im Arbeitsleben schützen, ist in der täglichen betrieblichen Praxis nicht immer einfach. Die rechtlichen Rahmenbedingungen des Mutterschutzes erfordern eine spezifische Beurteilung der Arbeitsbedingungen im konkreten Einzelfall. Schwangere Frauen dürfen aufgrund spezifischer Beschäftigungsverbote und -beschränkungen nu... mehr

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Welche speziellen Arbeitssc... / 1.3.3 Allgemeine Beschäftigungsbeschränkungen bzw. -verbote

Im Rahmen des Mutterschutzes gelten erhebliche Beschäftigungsbeschränkungen und -verbote. Die Schutzfristen für das absolute Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 MuSchG betragen 6 Wochen vor bzw. 8 Wochen nach der Entbindung (§ 3 Abs. 2 MuSchG). Maßgeblich für die erstgenannte Schutzfrist ist zunächst der voraussichtliche Tag der Entbindung. Die Entbindung ist in § 2 Abs. 6 ... mehr

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Mutterschutzrecht: Überblick / 7.2 Ausschuss für Mutterschutz (§ 30 MuSchG)

Beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) wird ein Ausschuss für Mutterschutz gebildet, in dem geeignete Personen vonseiten der öffentlichen und privaten Arbeitgeber, der Ausbildungsstellen, der Gewerkschaften, der Studierendenvertretungen und der Landesbehörden sowie weitere geeignete Personen, insbesondere aus der Wissenschaft, vertreten sein... mehr

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Mutterschutzrecht: Überblick / 1 Zweck des Mutterschutzes

Der gesetzliche Mutterschutz soll schwangere Frauen am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz und das werdende Kind sowie stillende Frauen und die Kinder, die von ihnen gestillt werden, vor Gefahren, Überforderung und Gesundheitsschädigung am Arbeits-, Ausbildungs- oder Studienplatz, vor finanziellen Einbußen am Arbeitsplatz und vor dem Verlust des Arbeitsplatzes während der ... mehr

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Mutterschutzrecht: Überblick / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Mutterschutzgesetz hat der Gesetzgeber den Anspruch der schwangeren Frau auf Schutz und Fürsorge aus dem Grundgesetz umgesetzt. Der Arbeitgeber hat dabei unterschiedliche Pflichten: Gesetzliche und ärztliche Beschäftigungsverbote sind zu beachten und Gefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen, was auch zu einer völligen Freistellung der Frau von der Tätigke... mehr

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Mutterschutzrecht: Überblick / 4.2.2 Gestaltung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung)

Für schwangere oder stillende Frauen wird die Pflicht des Arbeitgebers zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG) durch die §§ 9 ff. MuSchG näher definiert und konkretisiert. Der Arbeitgeber hat die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Gefährdungen einer schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes möglichst vermieden werden und eine unverantwortbare ... mehr

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Mutterschutzrecht: Überblick / 2.1.1 Beschäftigungsverhältnis (§ 1 Abs. 2 Satz 1 MuSchG)

Geltungsvoraussetzung ist zum einen das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses. Beschäftigungsverhältnis i. S. des § 7 Abs. 1 SGB IV meint die nicht selbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind dabei eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers. Das Muttersch... mehr

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Mutterschutzrecht: Überblick / 2.1.2 Erweiterter Anwendungsbereich (§ 1 Abs. 2 Satz 2 MuSchG)

Durch die Regelung in § 1 Abs. 2 Satz 2 MuSchG soll der gesundheitliche Mutterschutz grundsätzlich auf alle Frauen in Beschäftigung, betrieblicher Berufsausbildung, Schule und Studium während ihrer Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit erstreckt werden. Durch die Einbeziehung von Frauen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unabhängigkeit als arbeitnehmerähnli... mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.2 Arbeitnehmerüberlassung

Rz. 42 Eine andere Möglichkeit, Arbeitnehmer einzusetzen, ohne ein Kündigungsrisiko einschätzen und ggf. tragen zu müssen, ist die Arbeitnehmerüberlassung. Sie definiert sich seit dem 1.4.2017 dadurch, dass Arbeitgeber als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen (Arbeitnehmerüber... mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2 Arbeitnehmerbegriff

Rz. 18 Es gilt grds. der allgemeine Arbeitnehmerbegriff. D.h.: Freie Mitarbeiter, Heimarbeiter und andere arbeitnehmerähnliche Beschäftigte zählen mangels Arbeitnehmereigenschaften nicht mit. Erforderlich ist jedoch, dass die Arbeitnehmer tatsächlich in den Betrieb eingegliedert sind, sodass es nicht ausreicht, wenn Arbeitnehmer die bereits in einem anderen Betrieb eingeglie... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 18 ABC der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben

Rz. 905 Da der Begriff der betrieblichen Veranlassung bei Betriebsausgaben und Werbungskosten identisch ist, können Aufwendungen gleichermaßen Betriebsausgaben und Werbungskosten sein. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf das umfangreiche ABC der Werbungskosten (mit Verweisungen zu den jeweiligen Darstellungen) in § 9 EStG Rz. 265verwiesen. Im Folgenden sind nur ... mehr

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Entgelt im Krankheitsfall / 2.2.4 Kausalität

Die Krankheit, die nicht rechtswidrige Sterilisation oder der nicht rechtswidrige bzw. nicht strafbare Schwangerschaftsabbruch bzw. die Arbeitsunfähigkeit infolge der Spende von Organen, Geweben oder Blut müssen die alleinige Ursache für die Arbeitsunfähigkeit sein (Monokausalität).[1] D.h. der Anspruch auf Arbeitsentgelt darf nicht bereits aufgrund anderer Ursachen entfalle... mehr

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Entgelt im Krankheitsfall / 4.3 Zeitraum der Entgeltfortzahlung bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Wird der Beschäftigte vor einem Ruhen des Arbeitsverhältnisses (z. B. unbezahlter Sonderurlaub, Grundwehrdienst, Wehrübung, Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz, Elternzeit, Pflegezeit) arbeitsunfähig krank, besteht während des Ruhens des Arbeitsverhältnisses kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. In diesem Fall wird die Entgeltfortzahlung unterbrochen; die 6-Wochen-Fris... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 6.3 Arbeitgeberpflichten

Lohnsteuerhilfevereine dürfen auch die mit einem haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnis [1] zusammenhängenden Arbeitgeberaufgaben erledigen.[2] Damit können Arbeitnehmer auch dann auf die Beratung von Lohnsteuerhilfevereinen zurückgreifen, wenn sie die Möglichkeit einer haushaltsnahen Beschäftigung in Anspruch genommen haben. Die Arbeitgeberpflichten umfassen die Anmeldung un... mehr

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Sonntags-, Feiertags- und N... / 1.2 Zuschläge für tatsächlich verrichtete Arbeit

Die Steuerbefreiung setzt weiter voraus, dass die Arbeitnehmer während der begünstigten Zeit, tatsächlich gearbeitet haben. Aus diesem Grund kommt die Steuerbefreiung für Zuschläge z. B. nicht in Betracht, wenn ein Betriebsratsmitglied freigestellt ist[1]; Urlaubs-/Krankengeld auf der Grundlage zuvor geleisteter begünstigter Arbeit berechnet wird; ein angestellter Krankenhausar... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Arbeitsmedizin / 2 Aufgaben der Arbeitsmedizin

Die Aufgaben der Arbeitsmedizin sind vielfältig und werden vor allem durch gesetzliche Regelungen wie das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) , die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) und das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) festgelegt. Zu den Kernaufgaben zählen: Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern: Betriebsärztliche Beratung bei Fragen der ergonomischen Gestal... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Arbeitsmedizin / 1 Inhalte der Arbeitsmedizin

Die Arbeitsmedizin dient der Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Begutachtung arbeits- und umweltbedingter Gefährdungen und Erkrankungen sowie von Berufskrankheiten. Im Mittelpunkt der Tätigkeit steht dabei die betriebliche und individuelle Gesundheitsberatung, die ergonomische Arbeitsplatzgestaltung und die rechtzeitige Einleitung berufsfördernder Rehabilitationsmaßnahmen... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.2 Kündigungsfristen, Kündigungsbeschränkungen, Sonderkündigungsschutz

Rz. 276 Kündigungserklärungen des Arbeitgebers haben grundsätzlich gesetzliche Kündigungsfristen zu beachten. Die gesetzliche Regelkündigungsfrist für Arbeitnehmer, gleich ob sog. Arbeiter oder Angestellter, beträgt 4 Wochen entweder zum Monatsende des Kalendermonats oder zum 15. eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). Zu Dienstverhältnissen vgl. § 621 BGB. Beschäftigt der ... mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.3 Einzelne wichtige Gründe zur Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 561 Bei der nachfolgenden alphabetischen Listung von Sachverhalten mit wichtigen Gründen i. S. des Arbeitsförderungsrechts nach Stichworten wird die zugrunde liegende Rechtsprechung zum Teil wörtlich in Leitsatz und/oder einer Auswahl an Entscheidungsgründen wiedergegeben. Rz. 561a Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme Für einen Abbruch hat der Teilnehmer stets ... mehr

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Hitze am Arbeitsplatz: Was ... / 6 Klimaschutz und Hitzeschutz als konkrete betriebliche Führungsaufgabe

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, Vorkehrungen zu treffen, dass die Maßnahmen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung erforderlichenfalls bei allen Tätigkeiten und eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 ArbSchG). Diese Arbeitgeberpflicht ist ... mehr

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Hitze am Arbeitsplatz: Was ... / 3 Die Klima-Gefährdungsbeurteilung

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste zu beschaffen hat, so einzurichten und zu unterhalten und Dienstleistungen, die unter seiner Anordnung oder seiner Leitung vorzunehmen sind, so zu regeln, dass der Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit so weit geschützt ist, als die Natur der Dienstleis... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Urlaub: Sonderfälle / 2 Schwangerschaft und Mutterschutz

Die Wahrung der gesetzlichen Schutzfristen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 MuSchG führt zwangsläufig zu Zeiten, in denen die Arbeitnehmerinnen nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet sind. Das kann auch bei individuellen Beschäftigungsverboten nach § 16 Abs. 1 oder § 13 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG der Fall sein. Diese Fehlzeiten dürfen auf den Erholungsurlaub nicht angerechnet werden oder zu ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / n) Mutterschutz

Schrifttum: Wendland, Rückstellungen nach dem Mutterschutzgesetz, INF 1990, 340. Rn. 1277 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Wie beim Kündigungsschutz (s Rn 1245) kann der ArbG für künftige Leistungen nach dem MuSchG im Voraus keine Rückstellungen bilden (BFH BStBl II 1998, 205). mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wendland, Rückstellungen nach dem Mutterschutzgesetz, INF 1990, 340. Rn. 1277 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Wie beim Kündigungsschutz (s Rn 1245) kann der ArbG für künftige Leistungen nach dem MuSchG im Voraus keine Rückstellungen bilden (BFH BStBl II 1998, 205). mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden: mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Urlaub: Neue Urlaubsmodelle / 1.2 Sonderkonstellationen

Einige Situationen während eines Beschäftigungsverhältnisses können sich im Zusammenhang mit Vertrauensurlaub für den Arbeitgeber nachteilig auswirken und sind deshalb bei der Regelung des Vertrauensurlaubs zu bedenken: Beginn eines Arbeitsverhältnisses Vertrauensurlaub mag einige neue Mitarbeiter dazu verleiten, gleich zu Beginn der Beschäftigung Urlaub zu beanspruchen. Aller... mehr

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Nutzung des LandesTicket He... / 3.2 Ausnahmen

Insbesondere aus dem Gesichtspunkt der Vereinbarkeit von Beruf und Familie besteht in Ausnahmefällen trotz des fehlenden Entgeltbezugs ein Anspruch auf das LandesTicket: Zeiten der Inanspruchnahme der Elternzeit nach § 15 BEEG → Anspruch auf das LandesTicket bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das Kind geboren wurde Zeiten der Inanspruchnahme der vollständigen Freistellung ... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.3.3 Fehlender Ausbildungsplatz (Nr. 2 Buchst. c)

Rz. 70 Der Gesetzgeber unterstellt typisierend, dass dem Stpfl. bei fehlendem Ausbildungsplatz – ebenso wie für Kinder in Berufsausbildung (§ 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a) EStG) – Unterhaltsaufwendungen entstehen, die den Abzug eines Kinderfreibetrags bzw. den Anspruch auf Kindergeld rechtfertigen. Die Regelung bezweckt die Gleichstellung beider Fälle.[1] Rz. 71 Das Kind muss ei... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.3.1 Berufsausbildung (Nr. 2 Buchst. a)

Rz. 60 Der Begriff der Berufsausbildung deckt sich mit dem Begriff in § 33a EStG [1], ist aber zugunsten des Kindergeldberechtigten weiter als der Begriff der Berufsausbildung i. S. v. § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG [2], der in Ausbildungskosten[3] und Fortbildungskosten[4] trennt. Ab 2012 ist für das Kindergeld zu unterscheiden zwischen einer ersten Berufsausbildung, die abgeschlosse... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Sauer, SGB III § 152 Fiktiv... / 2.2 Qualifikationsgruppe

Rz. 7 Abs. 2 verlangt, dass der Arbeitslose in eine Qualifikationsgruppe eingeordnet wird. Dies erfolgt individualisiert, allerdings nur bezogen auf die Auswahl unter Gruppen. Ausgangspunkt und entscheidender Faktor ist seine berufliche Qualifikation. Das bislang erzielte Arbeitsentgelt ist nach dem System der Qualifikationsgruppen unerheblich (LSG Baden-Württemberg, Urteil ... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.5.1.1.3 Sonderzahlung als Entgelt auch für Betriebstreue

Rz. 48 Bezweckt die Sonderzahlung auch die Vergütung von Betriebstreue oder einen anderen Nebenzweck, so ist sie mehr als eine angesparte Vergütung pro rata temporis und kann daher nicht der ausgefallenen Zeit anteilig zugeordnet werden. Ohne ausdrückliche Kürzungsvereinbarung ist daher eine Minderung wegen ausgefallener Arbeitszeit nicht möglich. Mit Kürzungsklausel ist abe... mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer (Abs. 5)

Rz. 22 [Autor/Zitation] Mit dem dritten Größenmerkmal zur Bestimmung der relevanten Größenkategorie für ein Unternehmen ist nach § 267 Abs. 5 die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer zu ermitteln als der vierte Teil der Summe aus den Zahlen der jeweils zum Quartalsende am 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember beschäftigten Arbeitnehmer. Dabei sind auch die im ... mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Bestimmung der Größenkriterien

Rz. 14 [Autor/Zitation] Die Bestimmung der Größenkriterien für Kleinstkapitalgesellschaften und deren Anwendung richtet sich nach § 267a Abs. 1 Satz 2 HGB in analoger Anwendung nach § 267 Abs. 4 bis 6 HGB. Für die Bestimmung der die Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft relevanten Merkmale Bilanzsumme, Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag und im Jahres... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Fördermittelberatung als ne... / 1.1.2 Kernzielgruppen in der Fördermittelberatung

Wer kann gefördert werden? Ein Hauptaugenmerk bei der Fördermittelberatung liegt auf dem Bereich der KMU. Das sind die kleinen und mittleren Unternehmen, z. B.: nebenberufliche und hauptberufliche Existenzgründer kleinste Unternehmen kleine Unternehmen und mittelständische Unternehmen Gerade Existenzgründer haben diverse Möglichkeiten, denn wer z. B. als Angestellter, Freiberufler... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Elternzeit: Befristeter Arb... / 2 Höchstdauer für die Befristung

Die Befristung darf nicht nur die Zeiten der Mutterschutzfristen sowie die Zeiten der gesetzlichen Elternzeit abdecken. Vielmehr ist die Befristung auch für notwendige Zeiten einer Einarbeitung der Vertretungskraft zulässig.[1] Die Dauer des Arbeitsverhältnisses darf jedoch nicht an der gesetzlich zulässigen Höchstdauer der Elternzeit ausgerichtet werden. Es muss sich vielmeh... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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GmbH: Fremd-Geschäftsführer / 1 Stellung des Fremd-Geschäftsführers im Arbeitsrecht

Bei entgeltlicher Tätigkeit des Geschäftsführers handelt es sich um einen freien Dienstvertrag, auf den die Regeln eines Dienstvertrags Anwendung finden (§§ 611 bis 630 BGB). GmbH-Geschäftsführer sind nach Auffassung des BGH keine Arbeitnehmer (BGH, Urteil v. 29.1.1981, II ZR 92/80). Allerdings differenziert die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, danach kann im Einzel... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Mutterschutz: Beendigung de... / 4.1.2 Befristung nach § 21 BEEG

§ 21 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gestattet dem Arbeitgeber, eine Vertretung nicht nur für Zeiten der Elternzeit, sondern bereits für Zeiten des Mutterschutzes nach dem Mutterschutzgesetz einzustellen. § 21 Abs. 3 BBEG gestattet neben der Zeitbefristung auch eine Zweckbefristung. Der Arbeitgeber kann also den Vertrag mit der (schwangeren) Aushilfe auch derge... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Mutterschutz: Beendigung de... / Zusammenfassung

Überblick Eine zentrale Bestimmung zur Umsetzung des Schutzes von Mutter und Kind beinhaltet den Kündigungsschutz. § 17 MuSchG sichert zugleich die wirtschaftliche Grundlage durch Erhalt des Arbeitsplatzes. Der Schutz beinhaltet ein absolutes Kündigungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt (behördliche Zulassung) für den Arbeitgeber. Andere Beendigungstatbestände werden nicht erfass... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Mutterschutz: Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Zusammenfassung Überblick Eine zentrale Bestimmung zur Umsetzung des Schutzes von Mutter und Kind beinhaltet den Kündigungsschutz. § 17 MuSchG sichert zugleich die wirtschaftliche Grundlage durch Erhalt des Arbeitsplatzes. Der Schutz beinhaltet ein absolutes Kündigungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt (behördliche Zulassung) für den Arbeitgeber. Andere Beendigungstatbestände werd... mehr

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Mutterschutz: Beendigung de... / 4.2 Aufhebungsvertrag

Aufhebungsverträge unterliegen nicht dem Verbot des § 17 MuSchG. Sie sind bei Beachtung des Schriftformerfordernisses[1] ohne Weiteres zulässig. mehr

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Mutterschutz: Beendigung de... / 3 Kündigung durch die Arbeitnehmerin

Das Kündigungsverbot des § 17 MuSchG gilt nur für die Kündigung des Arbeitgebers. Die Arbeitnehmerin kann nach den allgemein für ihr Arbeitsverhältnis geltenden Regeln – insbesondere unter Einhaltung der Kündigungsfrist – kündigen. Eine außerordentliche fristlose Kündigung der Arbeitnehmerin ist nach den üblichen Regeln nicht ausgeschlossen. mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Mutterschutz: Beendigung de... / 4 Auflösung des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen

§ 17 MuSchG verbietet lediglich die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung des Arbeitgebers. Andere Auflösungsinstrumente werden nicht geregelt. Sie sind daher nach den allgemeinen Regeln zulässig. 4.1 Befristeter Arbeitsvertrag Befristete Verträge sind solche, die nur für eine begrenzte Dauer eingegangen werden. Befristungen von Arbeitsverhältnissen sind zunächst ... mehr