Fachbeiträge & Kommentare zu Mutterschutz

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Variable Vergütung: Arbeits... / 4.4.3 Variable Vergütung in Mutterschutz und Elternzeit

Nach der Rechtsprechung des EuGH ist es untersagt, Arbeitnehmerinnen, die wegen Mutterschutzzeiten zeitweise keine Arbeitsleistung erbracht haben, von der Gewährung von Gratifikationen auszuschließen, wenn diese in diesem Jahr geleistete Arbeit vergüten soll. Insofern besteht weitgehend Gleichbehandlung mit der Entgeltfortzahlung infolge krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkei...mehr

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Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.2 Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft

Rz. 10 Die in § 24c aufgeführten Leistungen decken sich inhaltlich mit denen, die § 21 Abs. 1 Nr. 3 SGB I aufführt. Allerdings ist die Betriebshilfe für landwirtschaftliche Unternehmerinnen bei Schwangerschaft und Mutterschaft in § 24c, also im Anwendungsbereich des SGB V, nicht vorgesehen. Diese ist speziell den landwirtschaftlichen Krankenkassen vorbehalten und in § 9 des ...mehr

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Fürsorgepflicht, Haftung de... / 1 Einleitung

Das Arbeitsverhältnis ist ein schuldrechtliches Gemeinschaftsverhältnis mit besonderem personenrechtlichem Einschlag. Dies hat zur Folge, dass für den Arbeitgeber neben der Pflicht zur Bezahlung des Lohns gegenüber dem Arbeitnehmer noch weitere Pflichten bestehen. Insbesondere wegen dieser Personenbezogenheit des Arbeitsverhältnisses gilt der für alle Schuldverhältnisse gelten...mehr

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Beschäftigungsverbot / Arbeitsrecht

Die wichtigsten Beschäftigungsverbote betreffen den Mutterschutz und den Jugendarbeitsschutz. Darüber hinaus gilt z. B. ein Beschäftigungsverbot für Ausländer, wenn diese nicht im Besitz einer entsprechenden Genehmigung sind. Außerdem können Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen Beschäftigungsverbote normieren. Das Mutterschutzgesetz kennt 2 Arten von Beschäftigungsverbote...mehr

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Sauer, SGB III § 37 Potenzi... / 2.1.2 Entbehrlicher Personenkreis

Rz. 5 Ein Profiling ist nach den für die Agenturen für Arbeit geltenden Weisungen entbehrlich, wenn wenn das Ende der Arbeitslosigkeit (bzw. der Hilfebedürftigkeit im Rechtskreis des SGB II) bereits zu einem konkreten Zeitpunkt feststeht (i. d. R. innerhalb der nächsten 2 Monate), z. B. wegen Arbeitsaufnahme, Eintritt der Schutzfristen nach dem MuSchG, Rente oder bei Wiederei...mehr

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Beschäftigungsverbot / Zusammenfassung

Begriff Beschäftigungsverbote untersagen den Arbeitsvertragsparteien eine konkrete Tätigkeit, ohne dass das Arbeitsverhältnis insgesamt beendet wird. Beschäftigungsverbote finden sich in arbeitsrechtlichen Schutzgesetzen (vereinzelt auch in Tarifverträgen), sie wirken privatrechtlich und führen u. U. zum meist vorübergehenden Ruhen der Hauptleistungspflichten (anders aber z....mehr

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Mutterschutz bei Fehlgeburten

Neuregelungen im Mutterschutzgesetz zu Fehlgeburten ab 1.6.2025 Video: Mutterschutz bei Fehlgeburtenmehr

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Ausbildung / 2.3.16.3 Kürzung der Jahressonderzahlung

Die Jahressonderzahlung ist grundsätzlich um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat zu kürzen, in dem Auszubildende keinen Anspruch auf Ausbildungsentgelt (§ 8 Abs. 1), Fortzahlung des Entgelts während des Erholungsurlaubs (§ 9) oder im Krankheitsfall (§ 13) haben. Besteht auch nur für einen Tag im Kalendermonat ein Anspruch auf die in § 16 Abs. 2 Satz 1 TVA-L BBiG genannten B...mehr

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Arbeitszeit / 3 Zeitliche Lage der Arbeitszeit

Die konkrete Lage der Arbeitszeit kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder tarifvertraglichen Regelungen ergeben. Sofern hier keine Festlegungen getroffen sind, unterliegt die Bestimmung der Lage der Arbeitszeit dem Direktionsrecht des Arbeitgebers. Gesetzliche Regelungen gelten für Mütter [1] und Jugendliche.[2] Bei der Festlegung der Lage der Arbeitsz...mehr

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Urlaub / 2 Urlaubsdauer und -berechnung

Infographic Gesetzlicher Erholungsurlaub Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage.[2] Als Werktage gelten gemäß § 3 Abs. 2 BUrlG alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Danach sind bei der Berechnung der Urlaubsdauer die Samstage als Urlaubstage mitzurechnen. Diese gesetzlichen Bestimmungen über die Dauer des Urlaubs sind unabdingbare Mindes...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 6.6 Definition der Lohnsumme

Definiert ist die Lohnsumme nun in § 13a Abs. 3 Satz 5 ff. ErbStG. Die Lohnsumme umfasst alle Vergütungen (Löhne und Gehälter und andere Bezüge und Vorteile), die im maßgebenden Wirtschaftsjahr an die auf den Lohn- und Gehaltslisten erfassten Beschäftigten gezahlt werden. Nach § 13a Abs. 3 Satz 6 ErbStG zählen zu den Vergütungen alle Geld- oder Sachleistungen für die von den ...mehr

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Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 2.4 Verfügbarkeit

Rz. 33 Den Vermittlungsbemühungen steht zur Verfügung (Abs. 1 Nr. 3), wer fähig zu versicherungspflichtiger Arbeit und seiner Arbeitsfähigkeit entsprechend arbeitsbereit ist (Abs. 5 Nr. 1 und 3). Die objektive Leistungsfähigkeit und die subjektive Arbeitsbereitschaft müssen übereinstimmen. Für die subjektive Verfügbarkeit genügt die Bereitschaft nicht, ausschließlich die Wie...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.2.4.3 Vertretung für Mutterschutz, Elternzeit

Auch die Vertretung für Mutterschutz und Elternzeit bildet einen Unterfall zur Fallgruppe Ziffer 5.2.4. § 21 BEEG regelt diesbezüglich einige Besonderheiten: Die Dauer der Befristung muss grundsätzlich kalendermäßig bestimmt sein. Eine Zweckbefristung "bis zur Rückkehr der Schwangeren an ihren Arbeitsplatz" nach den allgemeinen Grundsätzen ist seit der Änderung des § 21 Abs. 3 ...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.4.9 Zusammenfassendes Ergebnis

Zusammenfassend ist zum Thema "Kettenarbeitsverhältnisse" festzuhalten: Schließt ein Arbeitgeber mehrfach hintereinander mit demselben Arbeitnehmer befristete Arbeitsverträge, so läuft er vor allem bei Vorliegen des jeweils gleichartigen sachlichen Grunds, wie z. B. der Vertretung eines jeweils anderen Beschäftigten, früher oder später Gefahr, dass das Arbeitsverhältnis unbe...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.5 Zusammentreffen der verschiedenen Befristungsformen

Befristung ohne Sachgrund (§ 14 Abs. 2 TzBfG) und Befristung mit sachlichem Grund (§ 14 Abs. 1 TzBfG) Eine Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG – ohne sachlichen Grund – ist wie festgestellt nur bei Neueinstellungen möglich. Dies bedeutet aber nicht, dass das Arbeitsverhältnis zwingend nach 2 Jahren enden muss. Befristungen mit jeweils neuem sachlichem Grund können grundsätzlich...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.4.5 Missbrauchskontrolle bei Mehrfachbefristung ("Kettenbefristung") – Änderung der Rechtsprechung, insbesondere Mehrfachvertretungen

Praxis-Tipp Nach der neuen Rechtsprechung des BAG kann die Befristung eines Arbeitsvertrags trotz Vorliegens eines Sachgrunds aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls ausnahmsweise rechtsmissbräuchlich und daher unwirksam sein.[1] Für das Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs können insbesondere eine sehr lange Gesamtdauer oder eine außergewöhnlich hohe Anzahl von aufein...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.2.4 Zur Vertretung eines anderen Beschäftigten

Einer der wichtigsten sachlich gerechtfertigten Gründe ist die Vertretung für einen festangestellten, vorübergehend jedoch nicht oder noch nicht zur Verfügung stehenden Mitarbeiter (§ 14 Abs. 1 Nr. 3 TzBfG).[1] Der Vertretungsbedarf kann sich ergeben aus der Erkrankung eines Mitarbeiters[2], der Beurlaubung von Beschäftigten[3], dem Mutterschutz bzw. der Elternzeit einer/eines ...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 2.1 Zeitbefristung

Befristungen für eine bestimmte Dauer – mit Enddatum – sind grundsätzlich zulässig. Der Arbeitsvertrag muss für einen kalendermäßig genau festgelegten Zeitraum (Tag, Woche, Monat, Jahr usw.) geschlossen werden. Praxis-Beispiel Die Formulierung lautet regelmäßig: "Das Arbeitsverhältnis endet am … [Datum], ohne dass es einer Kündigung bedarf." Voraussetzung ist, dass die Dauer e...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.4.4 Bedeutung der vorangegangenen Verträge

Das BAG verlangt bei Abschluss eines jeden befristeten Vertrags eine Prognose des Arbeitgebers, nach dem jeweils vorgesehenen Vertragsablauf werde kein Bedürfnis, keine Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers mehr bestehen.[1] Zunächst hatte das BAG entschieden, bei Abschluss des maßgebenden letzten Vertrags müsse die Prognose des Arbeitgebers, eine Weiterbeschä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2 Arbeitnehmer

Rz. 10 Der in § 19a EStG angesprochene Arbeitnehmer wird in dieser Norm nicht definiert. Aufgrund des zum 1.4.2017 eingeführten § 611a BGB und des Umstands, dass diese Norm ein Gesetz im formellen Sinn ist, ist dessen Auslegung vorrangig. Ergänzend hierzu sind die nachrangigen materiellen Normen der § 1 LStDV sowie R 19.1 LStR 2023 und H 19.0 LStH 2024 zur Auslegung heranzuz...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Anwendungsfälle

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.2.3 Frauen, deren Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft vom Arbeitgeber zulässig aufgelöst wurde

Rz. 20 Um auszuschließen, dass sich der Arbeitgeber seiner finanziellen Verpflichtungen wegen der Schwangerschaft/Entbindung entzieht, darf er das Arbeitsverhältnis einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung nicht kündigen. Gleiches gilt bei einer Fehlgeburt, die nach Ablauf der 12. Schwangerschaftswoche eintrat (§ 17 Abs. 1 M...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.2.1 Begriff: Arbeitnehmerin

Rz. 10 Der sozialversicherungsrechtliche § 24i ist bei Arbeitnehmern wegen seiner Verflechtungen zum Arbeitsrecht (z. B. Hinweis auf die Schutzfrist nach § 3 MuSchG) immer im Zusammenhang mit dem MuSchG zu sehen. Gemäß § 1 Abs. 2 MuSchG gilt das MuSchG für Frauen in einer Beschäftigung i. S. v. § 7 Abs. 1 SGB IV. Danach ist eine Beschäftigung eine nichtselbständige Arbeit, i...mehr

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Teilzeitausbildung / 1 Vorteile der Teilzeitausbildung für Unternehmen

Bei der oft schwierigen Suche nach geeigneten Auszubildenden können die Unternehmen durch die Möglichkeit der Teilzeitausbildung einen größeren Interessenten- und Bewerberkreis ansprechen. Die meist jungen Mütter oder Väter, die sich für eine Berufsausbildung neben der Kindererziehung entscheiden, sind oft sehr engagiert, pflichtbewusst und organisiert in ihrer Arbeitsweise....mehr

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Kurzarbeit: Anspruch und Ku... / 1.1.4 Mindestumfang des Arbeitsausfalls

Der Arbeitsausfall ist weiter nur dann erheblich, wenn der durch ihn verursachte Entgeltausfall von einigem Gewicht ist. Ein erheblicher Arbeitsausfall besteht nach § 96 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III, wenn im jeweiligen Kalendermonat für mindestens 1/3 der in dem Betrieb oder der betroffenen Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmer – ohne Auszubildende – mehr als 10 % Brutto...mehr

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Anwesenheitsprämie / 3.2 Mutterschutz

Fehlzeiten aufgrund der Mutterschutzfristen waren nach der früheren Rechtsprechung des BAG für die Zahlung einer tariflichen Jahresleistungsprämie einer tatsächlichen Arbeitsleistung gleichzusetzen.[1] Diese Auffassung wurde anschließend vom BAG jedoch nicht mehr vertreten.[2] Die Vertragsparteien könnten auch Fehlzeiten, für die ein gesetzlicher Anspruch auf Entgeltfortzahl...mehr

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Jung, SGB VII § 67 Vorausse... / 2.3.4 Mutterschutz (Satz 4)

Rz. 48 Das Gleiche gilt für die Dauer der Schutzfrist nach dem MuSchG. Damit wird allerdings nicht nur die 8-Wochen-Frist des § 6 Abs. 1 MuSchG erfasst. Darüber hinaus hat das BSG (Urteil v. 29.4.1997, 5 RJ 84/95) zu der im Übrigen gleichlautenden Norm zu Abs. 2 Nr. 2a, die keine Unterbrechungsregelung enthält, entschieden, dass durch den Erziehungsurlaub das Ausbildungsverh...mehr

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Arbeitsrechtliche Änderunge... / 3.4 Änderung des Mutterschutzgesetzes

In § 10 Abs. 1 MuSchG wird klargestellt, dass der Arbeitgeber eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen unter dem Gesichtspunkt der Gesundheitsgefahren für schwangere Arbeitnehmerinnen dann nicht vorzunehmen braucht, wenn gemäß einer zu diesem Zweck nach § 30 Abs. 4 MuSchG veröffentlichten Regel oder Erkenntnis des Ausschusses für Mutterschutz eine schwangere oder stillende Fr...mehr

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Arbeitsschutz und Arbeitssi... / 3.1 Europäisches Arbeitsschutzrecht

Durch die unionsrechtlichen Regelungen soll ein Mindeststandard an Arbeitsschutz für alle geschaffen werden, die in der EU leben und arbeiten. Das EU-Arbeitsrecht umfasst im Wesentlichen die Arbeitsbedingungen und Unterrichtung und Anhörung der Beschäftigten. Gemäß Art. 153 AEUV [1] (ex-Artikel 137 EGV) ergänzt die EU die Rechtssetzungsinitiativen der einzelnen EU-Länder durch...mehr

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Ende der Beschäftigung: Loh... / 2.2 Abweichung in der Unfallversicherung

In den Fällen, in denen ein Arbeitgeber endgültig und unwiderruflich bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses auf die geschuldete Arbeitsleistung verzichtet, liegt kein beitragspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im Sinne der Unfallversicherung mehr vor. Die Voraussetzungen hierfür sind vom Unternehmer nachzuweisen. Hiervon unberührt bleiben die Fälle, in denen der Arbeitnehme...mehr

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Arbeitslosengeld: Beendigun... / 1.3.2 Offensichtliche Rechtswidrigkeit einer Kündigung

Anlass für die Prüfung, ob ein Beteiligungssachverhalt vorliegt, besteht für die Agentur für Arbeit regelmäßig auch dann, wenn eine Kündigung offensichtlich rechtswidrig war und der Arbeitnehmer finanzielle Vergünstigungen (z. B. eine Abfindung) beanspruchen kann. Offensichtliche Rechtswidrigkeit in diesem Sinne liegt vor, wenn der Arbeitnehmer ohne Weiteres erkennen musste, da...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Minijob: Geringfügig entloh... / 2.2 Steuerfreie Aufwandsentschädigungen

Bei der Prüfung der Geringfügigkeitsgrenze bleibt steuerfreier Arbeitslohn außer Betracht, wenn die Steuerfreiheit auch Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung auslöst. Dies gilt z. B. für Kindergartenzuschüsse, den Rabattfreibetrag i. H. v. 1.080 EUR jährlich, Sachbezüge bis zu 50 EUR monatlich, Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, Hinweis SFN-Zuschläge währen...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Beitragszuschuss: Anspruchs... / 2.2 Kein erweiterter Anspruch auf Beitragszuschuss für Familienangehörige

Es besteht kein erweiterter Anspruch auf den Beitragszuschuss, wenn beide Ehegatten als Arbeitnehmer privat versichert sind und der eine Ehegatte während der Mutterschutzfristen[1] oder wegen Elternzeit kein Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung mehr erhält. Für die weiterlaufende PKV-Versicherung des vorübergehend nicht mehr tätigen Ehegatten kann der andere Ehegatte keinen ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Einmalzahlungen: Beitragsbe... / 2.2 Beitragsfreie Zeiten ohne Entgeltzahlung

Wurde in Zeiten der Beschäftigung kein Arbeitsentgelt gezahlt und besteht für diese Beitragsfreiheit, werden die Zeiträume bei der Ermittlung der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze nicht berücksichtigt. Entgelt wird beispielsweise nicht gezahlt wegen Arbeitsunfähigkeit, der Mutterschutzfrist nach dem Mutterschutzgesetz [1] oder aufgrund der Elternzeit. Sollten während des Be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Einzelfälle-ABC

Rn. 93 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Abschlagszahlung s Rn 56 ff Altersteilzeit Auch bei zeitversetzter Auszahlung der Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge bleibt deren Steuerfreiheit grds erhalten, falls vor der Leistung der begünstigten Arbeit bestimmt wird, dass ein steuerfreier Zuschlag (ggf teilweise) als Wertguthaben auf ein Arbeitszeitkonto gutgeschrieben wird; das gilt...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 8.1.2 Beschäftigte

Rz. 182 Im Rahmen des § 8 Abs. 7 TzBfG gilt – z. B.im Unterschied zu § 23 Abs. 1 Satz 4 KSchG – das "Pro-Kopf-Prinzip".[1] Auf den Beschäftigungsumfang kommt es nicht an. Teilzeitbeschäftigte sind insofern den Vollzeitbeschäftigten gleichgestellt. Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis ruht, sind zu berücksichtigen.[2] Hierzu gehören Arbeitnehmer in Elternzeit oder Mutterschu...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Beitrag aus fiktiven Entgel... / 4.2 Problem bei Lohnersatzleistungen

Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit hat ein Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung für 6 Wochen. Dabei ist dem Arbeitnehmer das bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen.[1] Einzelheiten dazu sind häufig in Tarifverträgen geregelt. In der Zeit des bezahlten Urlaubs bemisst sich das Urlaubsentgelt nach dem dur...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.2 Grundlage der Abzugsermittlung (Abs. 3)

Rz. 38 Abs. 3 regelt den Nachweis der Abzugsmerkmale, die neben den Daten nach Abs. 2 den Lohn- und Gehaltsbescheinigungen des Arbeitgebers zu entnehmen sind. Die Erforderlichkeit der Abzugsmerkmale ergibt sich aus den Regelungen der §§ 2e, f BEEG. Zu den erforderlichen Abzugsmerkmalen gehören die Angaben zur Steuerklasse, zum Faktor nach § 39f EStG, zu den Freibeträgen nach § ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / Literaturtipps

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit

Rn. 66 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Zahlung des Zuschlags muss zweckbestimmt ("für") sein (BFH v 15.02.2017, VI R 30/16, BStBl II 2017, 644; BFH v 09.06.2021, VI R 16/19, BStBl II 2021, 936; BFH v 11.04.2024, VI R 1/22, BFH/NV 2024, 980). Nur wenn tatsächlich Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit geleistet wird, sind die Zuschläge daher begünstigt (st Rspr des BFH, zB BFH ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Zuschläge und Zulagen in de... / 2.1 Steuerbegünstigte Zuschläge

Nach dem Einkommensteuergesetz sind nur Zuschläge begünstigt, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gezahlt werden. Für die Steuerbefreiung ist eine zusätzliche Lohnzahlung erforderlich. Steuerfrei sind deshalb nur die Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, die neben dem Grundlohn gezahlt werden. Das bedeutet, dass aus dem arbeit...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 2.3 Wartezeit und deren Berechnung

Rz. 15 Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruchs länger als 6 Monate besteht (§ 8 Abs. 1 TzBfG).Entscheidend für den Beginn der 6-monatigen Wartezeit ist der Beginn des Arbeitsverhältnisses. Das ist i. d. R. nicht der Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, von dem ab die Parteien ihre wechselseitigen ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Verschiebung des Bemessungszeitraums in Sonderfällen (Abs. 1 Sätze 2 bis 5)

Rz. 6 Bei den in Abs. 1 Sätze 2 bis 5 geregelten Tatbeständen, die zur Verschiebung des Bemessungszeitraums führen, handelt es sich um gesetzlich geregelte, grds. nicht analogiefähige Sonderfälle, die nur in den geregelten Konstellationen greifen. Der Gesetzgeber beschreibt diese Tatbestände als "Ausklammerungstatbestände"[1], was die Intention aber unvollständig beschreibt....mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Beschäftigungsverbot währen... / Hintergrund

Eine Zahnärztin, die von 2017 bis Ende März 2020 angestellt war, konnte aufgrund von Mutterschutz und weiteren Beschäftigungsverboten nicht arbeiten. Der Vertrag gewährte ihr 28 Tage Urlaub pro Jahr. Wegen ihrer Schwangerschaften und der anschließenden Kinderbetreuung war sie ab Dezember 2017 nicht mehr tätig. Zum Ende ihrer Anstellung forderte sie die Abgeltung von 68 Urlaub...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberzuschuss / 3 Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Für die Zeit der Mutterschutzfristen[1] steht Frauen, die einen Anspruch auf ein kalendertägliches Mutterschaftsgeld gegen die gesetzliche Krankenversicherung nach § 24i SGB V oder nach § 19 Abs. 2 MuSchG haben, gegen ihren Arbeitgeber ein Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu.[2] Als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wird der Unterschiedsbetrag zwischen 13 EUR und dem ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Beschäftigungsverbot währen... / Entscheidung

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass der Arbeitgeber die 68 Urlaubstage abgelten muss. Arbeitgeber müssen Urlaub abgelten, der wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann. Bei Beschäftigungsverboten handelt es sich um gesetzlich geregelte Verbote, die es dem Arbeitnehmer untersagen, seine Arbeit auszuführen, bei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.3.1 Festlegung für 2 Jahre

Rz. 7 Der Arbeitnehmer muss angeben, ab welchem genauen Zeitpunkt er die Elternzeit begehrt. Lediglich der Vater, der ab dem Zeitpunkt der Entbindung Elternzeit wünscht, darf im Hinblick auf die einzuhaltende 7-wöchige Frist den voraussichtlichen Entbindungstermin, den er aber konkret benennen muss, angeben. Kommt das Kind früher, so kann ein Fall des § 16 Abs. 1 Satz 3 vorl...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Urlaub: Sonderfälle / 2 Schwangerschaft und Mutterschutz

Die Wahrung der gesetzlichen Schutzfristen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 MuSchG führt zwangsläufig zu Zeiten, in denen die Arbeitnehmerinnen nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet sind. Das kann auch bei individuellen Beschäftigungsverboten nach § 16 Abs. 1 oder § 13 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG der Fall sein. Diese Fehlzeiten dürfen auf den Erholungsurlaub nicht angerechnet werden oder zu e...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Jahreswechsel 2024/2025: Ar... / 8.8 Mutterschutz, Elternzeit und Kürzung des Urlaubs

BAG, Urteil v. 16.4.2024, 9 AZR 165/23 Das BAG hat noch einmal klargestellt, dass der Arbeitgeber, der während der Elternzeit den der Arbeitnehmerin zustehenden Urlaub nicht kürzt, diesen nach Ende des Arbeitsverhältnisses abzugelten hat. Die Arbeitnehmerin war vom 24.8.2015 bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen der Geburt zweier Kinder sowohl in den Mutterschutzf...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Jahreswechsel 2024/2025: Ar... / 3.2.5 Änderung bei der Gefährdungsbeurteilung nach dem Mutterschutzgesetz

In § 10 Abs. 1 MuSchG wird klargestellt, dass der Arbeitgeber eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen unter dem Gesichtspunkt der Gesundheitsgefahren für schwangere Arbeitnehmerinnen dann nicht vorzunehmen braucht, wenn gemäß einer zu diesem Zweck nach § 30 Abs. 4 MuSchG veröffentlichten Regel oder Erkenntnis des Ausschusses für Mutterschutz eine schwangere oder stillende Fr...mehr