Fachbeiträge & Kommentare zu Mutterschutz

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Dokumentationsumfang und -durchführung

Rz. 18 Die gesetzliche Dokumentationspflicht hat folgende Voraussetzungen und Zielsetzungen: Grundlage ist der konkrete Arbeitsplatz und die konkrete Tätigkeit der Frau vor dem Hintergrund einer abstrakt möglichen Gefährdungslage durch die Ausübung der Tätigkeit, den Arbeitsplatz oder die Arbeitsumgebung. Dazu zählen die Arbeitsmaterialien, Werkzeuge, Arbeitsschritte, aber au... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Sommer, SGB V § 16 Ruhen de... / 2.4.2 Beitragsrückstand für Versicherte nach dem SGB V (Abs. 3a Satz 3)

Rz. 38 Mit Wirkung zum 1.4.2007 ist die Sanktionsmöglichkeit des Abs. 3a Satz 1 auch für die anderen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt worden (GKV-WSG v. 26.3.2007, BGBl. I S. 378). Hintergrund der Regelung war die Einführung der Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 und vor allem Aufhebung der Kündigungsmöglichkeit in § 191 Satz 1 Nr. 3 bei Beitragsrü... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Sommer, SGB V § 17 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Grundsätzlich ruht bei Versicherten, solange sie sich im Ausland aufhalten, der Leistungsanspruch, soweit in diesem Gesetz nichts anderes angeordnet ist (§ 16 Abs. 1 Satz 1, vgl. Komm. dort). § 17 enthält eine derartige Anordnung für Mitglieder, die im Ausland beschäftigt sind und die während dieser Beschäftigung erkranken oder bei denen Leistungen bei Schwangerschaft ... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Arbeitskampf / 3 Aussperrung

Die Aussperrung ist die von einem oder mehreren Arbeitgebern im Arbeitskampf planmäßig erfolgte Arbeitsausschließung mehrerer Arbeitnehmer unter Verweigerung der Lohnzahlung. Durch die allein zulässige suspendierende Aussperrung wird der Bestand des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich ebenso wenig berührt wie beim Streik. Es ruhen vielmehr nur die beiderseitigen Hauptpflicht... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Ermittlung von Schutzmaßnahmen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 72 Die notwendigen Aktionen des Arbeitgebers setzen sich aus der Gefährdungsbeurteilung nach Satz 1 Nr. 1 und der Bestimmung der Schutzmaßnahmen nach Satz 1 Nr. 2 zusammen. Nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob für eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind voraussichtlich kein... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1.4 Festlegung der erforderlichen Maßnahmen

Rz. 24 Die Verpflichtung des Arbeitgebers, "erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes" zu treffen, ist in § 3 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG verankert. Die Norm legt die umfassende und präventive Handlungspflicht des Arbeitgebers fest, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, welche die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftig... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1 Präventive Gefährdungsbeurteilung

Rz. 59 Die generelle Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 10 Abs. 1 muss grundsätzlich auch dann erfolgen, wenn der Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Prüfung keine weiblichen Beschäftigten hat. Dieses Vorgehen ist aus Gründen des Diskriminierungsschutzes erforderlich, weil Arbeitsplätze geschlechtsunabhängig zu vergeben sind und deshalb jeder Arbeitsplatz auch für eine Frau... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Mutterschutz

1 Einleitung Im Spannungsfeld zwischen Mutterschaft und Arbeitswelt schafft das Mutterschutzgesetz eine rechtliche Grundlage, die die Belange werdender Mütter in den Mittelpunkt rückt. Als unerlässlicher Schutzmechanismus legt dieses Gesetz verbindliche Richtlinien für Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen fest und schafft damit einen umfassenden Schutz für Frauen während der Sch... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Mutterschutz / 4.1.1 Regeln des Ausschusses für Mutterschutz

Seit dem 1.1.2025 wurde diese Vorgabe im Rahmen des „Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes“[1] dahingehend geändert, dass eine anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung nicht mehr erforderlich ist, wenn eine nach § 30 Abs. 4 MuSchG erlassene Regel oder eine Erkenntnis des Ausschusses für Mutterschutz besagt, dass eine schwangere oder stillende Frau die betreffende Tätigkeit n... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Mutterschutz / 2.1.3 Keine Anwendbarkeit des MuSchG

Das Gesetz gilt gem. § 1 Abs. 3 MuSchG nicht für Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen. Anstelle der Vorschriften des MuSchG gelten für diese Personen die MuSchEltVO (Mutterschutz- und Elternzeitverordnung) des Bundes bzw. die MuSchVO der einzelnen Bundesländer. mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Auskunftspflichten / 6 Auskunftspflichten und Mutterschutz

Regelmäßig zu empfehlen ist, dass eine Arbeitnehmerin den Arbeitgeber über ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin informiert, sobald sie hiervon Kenntnis erlangt. Gesetzlich verpflichtet ist sie hierzu jedoch nicht. Sobald eine Frau dem Arbeitgeber mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist, hat der Arbeitgeber nach § 10 MuSchG, § 5 ArbSchG eine Gefährdun... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Mutterschutz / 4.3 Gesprächsangebot (§ 10 Abs. 2 Satz 2 MuSchG)

Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 MuSchG hat der Arbeitgeber einer Frau, die ihm mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist oder stillt, ein Gespräch über weitere Anpassungen ihrer Arbeitsbedingungen anzubieten. Das Gesprächsangebot hat unverzüglich zu erfolgen, also ohne schuldhaftes Zögern. Die Verpflichtung besteht immer, auch dann, wenn die Gefährdungsbeurteilung ergeben hat, dass ke... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Mutterschutz / 4.4 Kurze Arbeitsunterbrechungen (§ 9 Abs. 3 MuSchG)

§ 9 Abs. 3 MuSchG verpflichtet den Arbeitgeber im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsschutzes zur Sicherstellung, dass eine schwangere oder stillende Frau ihre berufliche Tätigkeit am Arbeitsplatz, sofern erforderlich, kurz unterbrechen kann. Während dieser Pausen und Arbeitsunterbrechungen sollte sie unter geeigneten Bedingungen die Möglichkeit haben, sich hinzulegen, zu s... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Mutterschutz / 2.1.1 Beschäftigungsverhältnis im Sinne von § 7 Abs. 1 SGB IV

Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Frauen, die sich in einem Beschäftigungsverhältnis im sozialversicherungsrechtlichen Sinne von § 7 Abs. 1 SGB IV befinden. Eine solche Beschäftigung ist die nicht selbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung i. S. v. § 7 Abs. 1 SGB IV sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingl... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Mutterschutz / 4 Betrieblicher Gesundheitsschutz (§§ 9 – 15 MuSchG)

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, soweit wie im Hinblick auf einen wirkungsvollen Gesundheitsschutz verantwortbar, der Frau eine Fortführung der Tätigkeiten zu ermöglichen (§ 9 Abs. 1 Satz 3 MuSchG). Durch das Ausschöpfen aller verfügbaren Präventionsmaßnahmen soll schwangeren und stillenden Frauen eine verantwortbare, ihren individuellen Bedürfnissen angepasste Teilhabe am ... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Mutterschutz / 1 Einleitung

Im Spannungsfeld zwischen Mutterschaft und Arbeitswelt schafft das Mutterschutzgesetz eine rechtliche Grundlage, die die Belange werdender Mütter in den Mittelpunkt rückt. Als unerlässlicher Schutzmechanismus legt dieses Gesetz verbindliche Richtlinien für Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen fest und schafft damit einen umfassenden Schutz für Frauen während der Schwangerschaft... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Mutterschutz / 4.2 Konkrete Festlegung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen (§§ 10 Abs. 2 Satz 1, 13 Abs. 1 MuSchG)

Sobald eine Frau dem Arbeitgeber mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist oder stillt, hat der Arbeitgeber gem. § 10 Abs. 2 MuSchG unverzüglich die nach Maßgabe der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Abs. 1 MuSchG erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen.[1] Wichtig Der Begriff "festlegen" gemäß dieser Vorschrift bedeutet, dass der Arbeitgeber die konkret erforderlichen Schutzm... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Mutterschutz / 4.5 Dokumentations- und Informationspflichten (§ 14 MuSchG)

Den Arbeitgeber treffen im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsschutzes eine Reihe von Dokumentations- und Informationspflichten. 4.5.1 Dokumentationspflichten Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MuSchG ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MuSchG und den daraus resultierenden allgemeinen Bedarf an Schutzmaßna... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Mutterschutz / 7.1 Allgemeines

7.1.1 Ersatztätigkeit Ein ganz zentraler Gedanke des Mutterschutzgesetzes ist es, der Frau eine verantwortbare Teilhabe am Erwerbsleben während der Schwangerschaft und Mutterschaft zu ermöglichen.[1] Fällt die Tätigkeit der Frau oder fallen Teile davon unter eines der mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote, ist der Arbeitgeber grundsätzlich berechtigt, ihr im Wege des ... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Mutterschutz / 7.2 Die Beschäftigungsverbote im Einzelnen

Beschäftigungsverbote außerhalb der Schutzfristen i. S. v. § 3 MuSchG sind in den Vorschriften §§ 4 bis 6, 10 Abs. 3, § 13 Abs. 1 Nr. 3 und § 16 MuSchG geregelt. 7.2.1 Mehrarbeit (§ 4 Abs. 1 MuSchG) Nach § 4 Abs. 1 MuSchG ist es dem Arbeitgeber untersagt, schwangere oder stillende Frauen, die 18 Jahre oder älter sind, länger als 8 1/2 Stunden pro Tag oder mehr als 90 Stunden i... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Mutterschutz / 10 Aushangpflicht (§ 26 MuSchG)

Die Beschäftigten sollen jederzeit in der Lage sein, ihre Ansprüche und Verpflichtungen aus dem MuSchG zu kennen. Arbeitgeber, die regelmäßig mehr als 3 Frauen beschäftigen, haben daher nach § 26 MuSchG eine Kopie des MuSchG an geeigneter Stelle zur Einsicht auszulegen oder auszuhängen oder in einem elektronischen Verzeichnis zugänglich zu machen (z. B. Intranet). mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Mutterschutz / 8.1.5 Verzicht

Es ist nicht möglich, dass die Frau vor Ausspruch der Kündigung, etwa im Arbeitsvertrag, auf den Kündigungsschutz nach § 17 MuSchG verzichtet. Ferner sind sämtliche Vertragsgestaltungen rechtsunwirksam, die den Kündigungsschutz umgehen sollen. mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Mutterschutz / 2 Geltungsbereich

2.1 Persönlicher Geltungsbereich Das MuSchG schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit (§ 1 Abs. 1 Satz 1 MuSchG). Das MuSchG gilt gemäß § 1 Abs. 4 MuSchG für jede Person, die schwanger ist, ein Kind geboren hat oder stillt. Seit 1.6.2025 ist der Begriff der En... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Mutterschutz / 3 Mitteilungs- und Nachweisobliegenheiten

Eine schwangere Frau soll dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihr die Schwangerschaft bekannt ist (§ 15 Abs. 1 Satz 1 MuSchG). Darüber hinaus sollen dem Arbeitgeber nach der Gesetzesbegründung alle für die Belange des Mutterschutzes relevanten Informationen mitgeteilt werden (vgl. BT-Drs. 18/8963, S. 86). Hinweis Die ... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Mutterschutz / 7.1.4 Fortbestehen des Erholungsurlaubs (§ 24 MuSchG)

Gemäß § 24 Satz 1 MuSchG gelten für die Berechnung des Anspruchs auf bezahlten Erholungsurlaub die Ausfallzeiten wegen Beschäftigungsverboten nach dem Mutterschutzgesetz als Beschäftigungszeiten. Für die Zeiten der Beschäftigungsverbote findet daher keine Kürzung des Erholungsurlaubs statt. Wichtig Die Vorschriften des § 24 MuSchG gelten für Beschäftigungsverbote i. S. v. § 2... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Mutterschutz / 5 Freistellung für Arztbesuche und zum Stillen (§ 7 MuSchG)

Der Arbeitgeber hat gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 MuSchG eine Frau für die Zeit freizustellen, die zur Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind. Das betrifft in der Regel die Leistungen nach § 24d Abs. 1 SGB V. Danach hat die Frau Anspruch auf ärztliche Betreuung sowie Hebam... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Mutterschutz / 11.2 Mitteilung an Betriebs-/Personalrat

Im Rahmen seiner Überwachungsfunktion gemäß § 80 Abs. 2 BetrVG bzw. § 70 Abs. 2 BPersVG sowie den entsprechenden Regelungen in den Personalvertretungsgesetzen auf Landesebene hat der Betriebs- bzw. Personalrat grundsätzlich einen Anspruch auf personenbezogene Auskunft über die dem Arbeitgeber bekannten schwangeren und stillenden Frauen. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbe... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Mutterschutz / 4.5.2 Informationspflichten

Gemäß § 14 Abs. 2 MuSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle Beschäftigten – nicht nur die weiblichen Beschäftigten – über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und den allgemeinen Bedarf an Schutzmaßnahmen zu informieren. Sinn dieser Vorschrift ist, dass eine Frau, die an einem bestimmten Arbeitsplatz arbeitet, von vorneherein weiß, dass im Falle einer Schwangerschaft ... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Mutterschutz / 6.1.1 Mutterschaftsgeld und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Während der gesamten vor- und nachgeburtlichen Schutzfrist sowie den Tag der Entbindung sowie während der Schutzfrist nach einer Fehlgeburt hat die Frau Anspruch auf Mutterschaftsgeld gegen die Krankenkasse (§ 24i SGB V, § 19 Abs. 1 MuSchG) bzw. gegen das Bundesamt für Soziale Sicherung (§ 19 Abs. 2 MuSchG). Darüber hinaus besteht in der Regel Anspruch auf Zuschuss zum Mutte... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Mutterschutz / 2.1 Persönlicher Geltungsbereich

Das MuSchG schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit (§ 1 Abs. 1 Satz 1 MuSchG). Das MuSchG gilt gemäß § 1 Abs. 4 MuSchG für jede Person, die schwanger ist, ein Kind geboren hat oder stillt. Seit 1.6.2025 ist der Begriff der Entbindung in § 2 Abs. 6 Satz 1 Mu... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Mutterschutz / 6 Schutzfristen (§ 3 MuSchG)

§ 3 MuSchG sieht Schutzfristen für die Zeit vor und nach der Entbindung vor. Diese bestehen unabhängig vom Gesundheitszustand der Frau. Seit dem 1.6.2025 wird die besondere Belastungssituation von Frauen nach einer Fehlgeburt stärker berücksichtigt. Neben dem bereits zuvor bestehenden Kündigungsschutz von 4 Monaten nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche best... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Mutterschutz / 6.1.3 Fortbestehen des Erholungsurlaubs (§ 24 MuSchG)

Gemäß § 24 Satz 1 MuSchG gelten für die Berechnung des Anspruchs auf bezahlten Erholungsurlaub die Ausfallzeiten wegen Beschäftigungsverboten nach dem Mutterschutzgesetz als Beschäftigungszeiten. Für die Zeiten der Beschäftigungsverbote findet daher keine Kürzung des Erholungsurlaubs statt. Die Regelungen gelten auch für die Schutzfristen vor und nach der Entbindung bzw. Feh... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Mutterschutz / 2.1.2 Erweiterung auf andere Beschäftigungsverhältnisse

Unabhängig davon, ob ein Beschäftigungsverhältnis i. S. v. § 7 Abs. 1 SGB IV vorliegt, gilt das Mutterschutzgesetz nach § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 8 MuSchG auch für Frauen in betrieblicher Berufsbildung und Praktikantinnen i. S. v. § 26 BBiG, Frauen mit Behinderung, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt sind, Frauen, die als Entwicklungshelferinnen im Sinne... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Mutterschutz / 6.2 Schutzfristen vor und nach der Entbindung

§ 3 Abs. 1 MuSchG regelt die 6-wöchige Schutzfrist vor der Entbindung, während § 3 Abs. 2 MuSchG die Schutzfrist nach der Entbindung regelt. Im Rahmen der Neuregelungen des Mutterschutzgesetzes wird seit dem 1.6.2025 der besonderen Belastungssituation von Frauen nach einer Fehlgeburt Rechnung getragen und ein entsprechender Schutzraum für diese Frauen geschaffen. Dies erfolgt... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Mutterschutz / 8.1.2 Kenntnis des Arbeitgebers

Voraussetzung für das Kündigungsverbot ist zum Zeitpunkt der Kündigung die positive Kenntnis des Arbeitgebers von der Schwangerschaft, der Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche oder der Entbindung. . Ein Nachweis oder die Vorlage eines ärztlichen Attestes ist zur Vermittlung dieser Kenntnis nicht erforderlich. Ein ärztliches Attest andererseits reicht zur Vermitt... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Mutterschutz / 8.1.4 Rechtsfolgen bei unzulässiger Kündigung

Eine gegen § 17 Abs. 1 MuSchG verstoßende Kündigung ist unwirksam nach § 134 BGB.[1] Für den Kündigungsschutz kommt es ausschließlich darauf an, ob der Zugang der Kündigung in den geschützten Zeitraum nach §17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 MuSchG fällt. Entscheidend ist nicht, wann die Kündigung formal wirksam werden soll. Um zu verhindern, dass eine Kündigung trotz Verstoßes gegen... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Mutterschutz / 8.1.6 Zusammentreffen der Kündigungsverbote nach MuSchG und BEEG

Befindet sich die Frau gleichzeitig in der Elternzeit (insbesondere während des 4-Monatszeitraums nach der Entbindung), hat der Arbeitgeber neben der Zulässigkeitserklärung nach § 17 Abs. 2 MuSchG auch die Zustimmung der Behörde nach § 18 Abs. 1 BEEG einzuholen. Beide Kündigungsverbote bestehen nebeneinander.[1] mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Mutterschutz / 7.2.2 Ruhezeit (§ 4 Abs. 2 MuSchG)

Nach § 4 Abs. 2 MuSchG steht der schwangeren oder stillenden Frau eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit zu. Bereits § 5 Abs. 1 ArbZG sieht eine allgemeine 11-stündige Ruhezeit nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit vor, jedoch finden die in § 5 Abs. 2 und 3 ArbZG geregelten Ausnahmen aufgrund der Spezialregelung i... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Mutterschutz / 7.2.4 Sonn- und Feiertagsarbeit (§ 6 MuSchG)

§ 6 Abs. 1 Satz 1 MuSchG sieht vor, dass schwangere und stillende Frauen an Sonn- und Feiertagen nicht beschäftigt werden dürfen. Ein allgemeines Verbot von Sonn- und Feiertagsarbeit ergibt sich bereits aus § 9 ArbZG. Das MuSchG weicht jedoch von den Regelungen zur Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen des ArbZG zugunsten von schwangeren und stillenden Frauen ab. Insbesonder... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Mutterschutz / 11.1 Mitteilung an die Aufsichtsbehörde

Teilt eine Frau ihrem Arbeitgeber mit, dass sie schwanger ist oder stillt, ist der Arbeitgeber nach § 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MuSchG verpflichtet, die zuständige Aufsichtsbehörde unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, zu informieren. Hierdurch soll der Aufsichtsbehörde ermöglicht werden, eine wirkungsvolle Kontrolle der Einhaltung der Schutzpflichten nach dem MuSchG dur... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Mutterschutz / 11.3 Mitteilung an Dritte

Darüber hinaus ist der Arbeitgeber nicht berechtigt, die erhaltenen Informationen über Schwangerschaft oder Stillzeit der betroffenen Frau unbefugt an Dritte weiterzugeben (§ 27 Abs. 1 Satz 2 MuSchG). Der Arbeitgeber ist zur Weitergabe berechtigt, wenn er ansonsten die gesetzlichen Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes nicht erfüllen könnte. Dies könnte beispielsweise die In... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Mutterschutz / 4.5.1 Dokumentationspflichten

Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MuSchG ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MuSchG und den daraus resultierenden allgemeinen Bedarf an Schutzmaßnahmen gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MuSchG durch Unterlagen zu dokumentieren. Wenn sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass keine Schutzmaßnahmen erfo... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Mutterschutz / 6.1 Allgemeines

Das MuSchG verfolgt den Grundsatz, dass Frauen während der Schwangerschaft und nach der Entbindung weiterhin ihrer Beschäftigung nachgehen können, ggf. unter entsprechend angepassten Bedingungen. Eine Ausnahme hiervon stellen die Schutzfristen nach § 3 MuSchG dar. Aufgrund der Schutzfristen werden Frauen in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung und in den 8 bzw. 12 Wochen ... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Mutterschutz / 6.1.2 Anrechnung auf Stufenlaufzeiten (§ 17 Abs. 3 Satz 1 Buchst. a TVöD bzw. § 17 Abs. 3 Satz 1 Buchst. a TV-L)

Nach § 17 Abs. 3 Satz 1 Buchst. a TVöD gelten als Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit i. S. v. § 16 Abs. 3 TVöD (VKA) und § 16 Abs. 4 TVöD (Bund) alle Zeiten von Beschäftigungsverboten nach dem MuSchG. Als Beschäftigungsverbote gelten Beschäftigungsverbote i. S. v. § 2 Abs. 3 MuSchG, somit auch die Schutzfristen vor und nach der Entbindung bzw. Fehlgeburt i. S. v. § 3 Mu... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Mutterschutz / 6.1.4 Beschäftigung nach Ende des Beschäftigungsverbotes (§ 25 MuSchG)

Mit dem Ende eines Beschäftigungsverbots i. S. v. § 2 Abs. 3 MuSchG hat eine Frau das Recht, entsprechend den vertraglich vereinbarten Bedingungen beschäftigt zu werden. Beschäftigungsverbote i. S. v. § 2 Abs. 3 MuSchG dürfen keine Auswirkungen auf den Fortbestand oder Inhalt des Arbeitsverhältnisses haben. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass Frauen aufgrund der mutte... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Mutterschutz / 8.1.1 Vorbereitungsmaßnahmen

Nach § 17 Abs. 1 Satz 3 MuSchG sind bereits Vorbereitungsmaßnahmen einer Kündigung durch den Arbeitgeber, die er während des besonderen Kündigungsschutzzeitraums trifft, unzulässig. Eine Kündigung, die auf diesen Vorbereitungsmaßnahmen basiert, ist daher unwirksam. Diese Regelung war erforderlich aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs im Fall "Paquay". Dan... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Mutterschutz / 2.2 Räumlicher Geltungsbereich

Das Mutterschutzgesetz gilt für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Entscheidend ist, ob der Arbeitsort im Bundesgebiet liegt. Die Staatsangehörigkeit von Arbeitgeber und Arbeitnehmerin ist ohne Bedeutung. Eine vertragliche Abbedingung der Regelungen des Mutterschutzgesetzes zum Nachteil der Arbeitnehmerin ist nicht möglich. Das Mutterschutzgesetz gilt auch für Grenzgä... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Mutterschutz / 7 Beschäftigungsverbote

Einen wesentlichen Teil des Mutterschutzgesetzes bilden die Beschäftigungsverbote für werdende und stillende Mütter, §§ 4, 5, 6, 10 Abs. 3, 13 Abs. 1 Nr. 3 und 16 MuSchG. Diese Beschäftigungsverbote gelten teilweise absolut und ohne Rücksicht auf den Willen und die körperliche Verfassung der Frau, zum Teil kann die Frau auch auf den Schutz verzichten. Die Beschäftigungsverbot... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Mutterschutz / 7.1.3 Anrechnung auf Stufenlaufzeiten (§ 17 Abs. 3 Satz 1 Buchst. a TVöD)

Nach § 17 Abs. 3 Satz 1 Buchst. a TVöD gelten als Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit i. S. d. § 16 Abs. 3 TVöD (VKA) und § 16 Abs. 4 TVöD (Bund) alle Zeiten von Beschäftigungsverboten nach dem MuSchG. Zeiten, in denen die Frau aufgrund eines Beschäftigungsverbotes keine Arbeitsleistung erbringt, werden einer ununterbrochenen, tatsächlichen Tätigkeit i. S. v. § 16 Abs. 3... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Mutterschutz / 7.1.5 Beschäftigung nach Ende des Beschäftigungsverbotes (§ 25 MuSchG)

Die Beschäftigungsverbote dürfen keine Auswirkungen auf den Fortbestand oder Inhalt des Arbeitsverhältnisses haben, um sicherzustellen, dass Frauen aufgrund der zwingenden mutterschutzrechtlichen Vorschriften keine beruflichen Nachteile erleiden. Mit dem Ende eines Beschäftigungsverbots hat daher eine Frau gem. § 25 MuSchG das Recht, entsprechend den vertraglich vereinbarten... mehr