Fachbeiträge & Kommentare zu Mutterschutz

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Mutterschutz / 7.1.2 Anspruch auf Mutterschutzlohn (§ 18 MuSchG)

Eine Frau, die wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen (§ 3 MuSchG) vor oder nach der Entbindung teilweise oder gar nicht beschäftigt werden darf, erhält von ihrem Arbeitgeber nach den Regelungen von § 18 MuSchG Mutterschutzlohn. Als Mutterschutzlohn wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt...mehr

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Mutterschutz / 6.2.3 Schutzfrist nach Fehlgeburt (§ 3 Abs. 5 MuSchG)

Mit dem Mutterschutzanpassungsgesetz, welches am 1.6.2025 in Kraft trat, erhalten Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, einen Anspruch auf gestaffelte Schutzfristen. Dieser Anspruch ist in § 3 Abs. 5 MuSchG geregelt. Zuvor bestand für diese Frauen lediglich ein Kündigungsverbot nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MuSchG für die Dauer von 4 Monaten....mehr

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Mutterschutz / 7.2.6 Betriebliches Beschäftigungsverbot (§ 13 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG)

Hat eine Frau ihrem Arbeitgeber mitgeteilt, dass sie schwanger ist oder stillt, hat der Arbeitgeber unverzüglich die nach Maßgabe der Gefährdungsbeurteilung (§ 10 Abs. 1 MuSchG) erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen.[1] Der Begriff "festlegen" gemäß dieser Vorschrift bedeutet, dass der Arbeitgeber die konkret erforderlichen Schutzmaßnahmen, die bereits im Rahmen der all...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 3 § 4a EZFG umfasst lediglich Kürzungsvereinbarungen für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit, § 3 EFZG.[1] Über die Verweisung in § 9 EZFG findet § 4a EFZG auch Anwendung für Fehlzeiten, die aufgrund von Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation [2] entstehen. Die Kürzung ist auch für Fehltage aufgrund Arbeitsunfähigkeit, die auf einem Arbeitsunf...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitssicherheit / Zusammenfassung

Begriff Arbeitssicherheit ist das Ziel des Arbeitsschutzes. Im engeren Sinne bedeutet dieses Ziel, den Arbeitnehmer vor Gefahren für Leib und Leben zu schützen. Im weiteren Sinne bedeutet dieses Ziel, den Arbeitsplatz menschengerecht zu gestalten. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Regelungen zur Arbeitssicherheit sind im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), in ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1.1 Einordnung im internationalen Kontext, Normenpyramide

Rz. 7 Der Gesetzgeber verwendet in § 9 MuSchG den Begriff der "Gestaltung der Arbeitsbedingungen". Generell gilt, dass der Arbeitgeber sich bei der betrieblichen Organisation der Arbeit an die allgemeinen Normen zu halten hat, die für die Ausgestaltung der konkreten Arbeitsbedingungen gelten. Der Schutz der Schwangeren und der nachgeburtliche Schutz der Mutter ist in einer gl...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der Aufbau des Mutterschutzgesetzes ist in Abschnitt 2 "Gesundheitsschutz" unterteilt in den "arbeitszeitlichen Gesundheitsschutz" (Unterabschnitt 1) sowie den "ärztlichen Gesundheitsschutz" (Unterabschnitt 3). Wichtigster und umfangreichster Regelungsteil ist jedoch der "betriebliche Gesundheitsschutz", der im 2. Unterabschnitt in den §§ 9 ff. geregelt ist und dem Arb...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6.3 Stand der Technik und gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse

Rz. 87 Die medizinischen Erkenntnisse sowie die Vorgaben des Arbeitsschutzes für Arbeitsstätten, Maschinen und Anlagen entwickeln sich weiter. Abs. 4 Satz 1 übernimmt den Regelungsgehalt des früheren § 3 Abs. 2 MuSchArbV und stellt in Übereinstimmung mit unionsrechtlichen Vorgaben klar, dass die Maßnahmen im Bereich des Mutterschutzes – genauso wie die Maßnahmen im Bereich d...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5.4 Begriff der unverantwortbaren Gefährdung (Abs. 2)

Rz. 71 Unverantwortbare – und damit nicht hinnehmbare – Gefährdungen der Frau oder ihres (ungeborenen) Kindes sind nach § 9 Abs. 2 Satz 1 durch den Arbeitgeber auszuschließen und können möglicherweise auch zu einem Beschäftigungsverbot nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG (bzw. – im Fall der Heimarbeit – zu einem Verbot der Ausgabe von Heimarbeit nach § 13 Abs. 2 MuSchG) führen. De...mehr

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Sauer, SGB III § 119 Überga... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Vorläufer der Vorschrift war § 59 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) und Bestandteil der berufsfördernden Leistungen zur Rehabilitation. Das AFG trat 1969 in Kraft und sah von Anfang an das Übergangsgeld für behinderte Menschen vor. Mit der Erstfassung des SGB III durch das Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz – AFRG) v. 24.3.1997 (BGBI....mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Konkretisierung der Gestaltung der Arbeitsbedingungen aufgrund Gefährdungsbeurteilung nach § 10 MuSchG

Rz. 38 Die Einhaltung aller Vorschriften und Arbeitsplatzregeln führt nicht automatisch zum Ausschluss von Gefährdungen. Diese sind an die besondere Situation der Schwangeren und Stillenden und die individuelle Situation des konkreten Arbeitsverhältnisses anzupassen. Neben den bereits dargestellten allgemeinen Rahmenregelungen für die Arbeitsbedingungen und konkreten Gestalt...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.3 Begriff der verantwortbaren Tätigkeit (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 56 Am Ende des Abwägungsprozesses steht zunächst die Zielsetzung, eine Beschäftigung zu ermöglichen. Dies entspricht dem gesetzgeberischen Willen der Teilhabe am Arbeitsleben, denn nach § 9 Abs. 1 Satz 3 ist eine Frau auch in der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit zu beschäftigen, soweit es nach dem MuSchG verantwortbar ist. Die Vorschrift beschrei...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5.3 Begriff der hinnehmbaren Gefährdung

Rz. 68 Der verantwortungsvolle Umgang mit Gefährdungen in der Schwangerschaft und der Stillzeit erfordert die Unterscheidung zwischen hinnehmbaren und nicht hinnehmbaren Gefährdungen der Frau oder ihres (ungeborenen) Kindes. Diese Unterscheidung muss vom Arbeitgeber im Rahmen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 9 vorgenommen werden. Dies gilt nach dem Wortlaut auch...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2 Wirksamkeitsüberprüfung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 55a Der Arbeitgeber hat die Maßnahmen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls den sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Der dabei festzulegende Rhythmus hängt von den jeweiligen betrieblichen Umständen ab (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 7.2.2023, 8 TaBV 7/22). Die Wirksamkeitsprüfung ergibt sich aus den grundsätzlichen Vorschri...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Diskriminierungs- und Nachteilsverbot (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 57 Nach § 9 Abs. 1 Satz 4 sollen Nachteile aufgrund von Schwangerschaft, Entbindung oder Stillzeit vermieden oder ausgeglichen werden. Die Verwendung der Formulierung "Nachteile" lässt weiten Spielraum zu. Aus dem Grundgedanken des MuSchG ist damit die Partizipation am Arbeitsleben und Teilhabe gemeint, also nicht nur eingegrenzt auf finanzielle Aspekte, sondern darüber ...mehr

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Mutterschaftsgeld und Arbei... / 1 Schutzfristen nach § 3 MuSchG

Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Tag der Entbindung selbst. Seit dem 1.6.2025 gelten gestaffelte Schutzfristen auch nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche. Die Schutzfristen vor und nach der Entbindung sind in § 3 Abs. 1 und Abs. 2 MuSchG geregelt. Danach darf der Arbeitgeber im Regelfal...mehr

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Mutterschaftsgeld und Arbei... / Zusammenfassung

Überblick Das Mutterschutzgesetz bildet einen umfassenden rechtlichen Rahmen zum Schutz von erwerbstätigen Frauen während der Schwangerschaft, nach der Geburt und während der Stillzeit. Zum Schutz der Frau in der besonders sensiblen Phase kurz vor und nach der Geburt sowie zur Förderung der Mutter-Kind-Beziehung legt § 3 MuSchG Schutzfristen fest. In diesen Zeiträumen ist es ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In § 31 ist geregelt, dass die Bundesregierung befugt ist, mit Zustimmung des Bundesrates zu bestimmten Sachverhalten des MuSchG Rechtsverordnungen zu erlassen. Durch das Zustimmungserfordernis des Bundesrates ist die Beteiligung der Länder ausreichend gewährleistet, da diese für die Überwachung der mutterschutzrechtlichen Bestimmungen zuständig sind (§ 29 MuSchG). § 31...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Art und Umfang der Beurteilungen der Arbeitsbedingungen (§ 31 Nr. 3)

Rz. 4 Bei dieser Ermächtigung geht es um Rechtsverordnungen zur Ausgestaltung der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 10 MuSchG. Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist von zentraler Bedeutung für die Einschätzung der Situation und der vom Arbeitgeber zu veranlassenden Schutzmaßnahmen bis hin zu einem etwaigen Beschäftigungsverbot. Rz. 5 Für die Durchführung von...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Erforderliche Schutzmaßnahmen (§ 31 Nr. 2)

Rz. 3 Eine Rechtsverordnung zur Ausführung näherer Bestimmungen der "erforderlichen Schutzmaßnahmen" ist nach § 31 Nr. 2 möglich. Dabei geht es um Schutzmaßnahmen, die § 9 Abs. 1 und 2 MuSchG sowie nach § 13 MuSchG erforderlich sind. Die Schutzvorschrift nach § 9 MuSchG verpflichtet den Arbeitgeber, die Arbeitsumgebung so zu gestalten, dass "Gefährdungen möglichst vermieden ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6 Dokumentation und Information (§ 31 Nr. 5)

Rz. 7 Bei dieser Verordnungsermächtigung geht es um die näheren Ausgestaltungen zur Durchführung der Dokumentation und Information nach § 14 MuSchG. Die Gefährdungsbeurteilung und die daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen sind von zentraler Bedeutung, weil die Gefährdung als solche und die Reaktion des Arbeitgebers zur Abwehr der Gefahr zu dokumentieren sind. Auf der Rechtsgru...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Unverantwortbare Gefährdungen (§ 31 Nr. 1)

Rz. 2 Unverantwortbare – und damit nicht hinnehmbare – Gefährdungen der Frau oder ihres (ungeborenen) Kindes sind nach § 9 Abs. 2 Satz 1 MuSchG durch den Arbeitgeber auszuschließen und können möglicherweise zu einem Beschäftigungsverbot nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG (bzw. – im Fall der Heimarbeit – zu einem Verbot der Ausgabe von Heimarbeit nach § 13 Abs. 2 MuSchG) führen. D...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.3.2.1 TVÜ-VKA

In § 9 sind folgende Fallgestaltungen geregelt: Abs. 1: Die Vergütungsgruppenzulage stand am Stichtag bereits zu. Abs. 2: Die Vergütungsgruppenzulage stand am Stichtag noch nicht zu und wäre bei Fortgeltung des bisherigen Rechts ohne vorausgehenden Bewährungs- oder Fallgruppenaufstieg erreicht worden. Abs. 3: Die Vergütungsgruppenzulage stand am Stichtag noch nicht zu und wäre ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kindergeld / 9.1 Übergangszeit

Nach § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b EStG sind von Gesetzes wegen auch Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und sich in einer Übergangszeit ("Zwangspause") von höchstens 4 Monaten zwischen 2 Ausbildungsabschnitten oder zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung des freiwilligen Wehrdienstes oder eines geregelten Freiwilligendienstes i. S. d. § 32 A...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kindergeld / 10.1 Fehlender Ausbildungsplatz

Nach § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. c EStG wird ein Kind bis zum 25. Lebensjahr auch berücksichtigt, wenn es eine Berufsausbildung – im Inland oder Ausland – mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder nicht fortsetzen kann.[1] Voraussetzung für die Berücksichtigung als Kind wegen eines fehlenden Ausbildungsplatzes ist, dass die Suche nach einem Ausbildungsplatz zum nächstmögl...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Restrukturierungen aus arbe... / Zusammenfassung

Überblick Restrukturierungen sind in der heutigen Zeit nötiger denn je. Die Gründe dafür sind vielfältig: Wirtschaftliche Unsicherheit, gestörte Lieferketten, geopolitische Spannungen und nicht zuletzt der tiefgreifende Wandel durch Digitalisierung und Automatisierung stellen Unternehmen vor große Herausforderungen. Doch nicht nur akute Krisen erfordern Anpassungen. Auch zur...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gegenwärtiges Dienstverhältnis (§ 19a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 32 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Der begünstigte ArbN muss zudem in einem gegenwärtigen Dienstverhältnis zum ArbG stehen. Es muss sich dabei nicht um das Hauptarbeitsverhältnis des ArbN handeln, Nebenarbeitsverhältnis ist ausreichend (BMF v 01.06.2024, BStBl I 2024, 946 Rz 32 iVm 1). Irrelevant ist zudem, ob es sich um ein unbefristetes oder befristetes Dienstverhältnis hand...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.5. Begriff der Lohnsumme

Rz. 56 Die Lohnsumme wird in § 13a Abs. 3 Satz 6 bis 10 definiert und orientiert sich an Anh. I VO (EG) Nr. 1503/2006 der Kommission vom 28.09.2006, ABl L 281/15 (s. auch R E 13a.5 ErbStR). Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist es nicht zu beanstanden, wenn stattdessen aus Vereinfachungsgründen auf den in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Aufwand (§ 275 Abs. 2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Beendigung des Dienstverhältnisses (§ 19a Abs 4 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 114 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Letztlich kommt es zur Nachholung der Besteuerung, wenn das Dienstverhältnis zu dem bisherigen ArbG beendet wird, § 19a Abs 4 S 1 Nr 3 S 1 EStG, und der ArbG keine Erklärung gem § 19a Abs 4a EStG abgegeben hat (s Rn 128a). Das Dienstverhältnis wird regelmäßig durch Kündigung des ArbN oder ArbG beendet (§§ 620 Abs 2, 622, 623 BGB). Es kann je...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutzlohn / 1.2 Grundsatz der Monokausalität

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss das Beschäftigungsverbot alleinige Ursache für den Entgeltausfall sein ("Grundsatz der Monokausalität", vgl. nur BAG, Urteil v. 12.3.1997, 5 AZR 766/95; BAG, Urteil v. 13.2.2002, 5 AZR 588/00). Dies ergibt sich auch aus dem Wortlaut von § 18 Satz 1 MuSchG ("wegen eines Beschäftigungsverbotes"). Besteht aus anderen Gründe...mehr

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Mutterschutzlohn / 1.1 Beschäftigungsverbote

Zum Schutz der Gesundheit von Mutter und Kind sieht das MuSchG neben den Schutzfristen von § 3 MuSchG verschiedene Beschäftigungsverbote vor und nach der Entbindung vor. Diese Verbote umfassen eine Vielzahl von Arbeitsbedingungen und Tätigkeiten, die potenziell gesundheitsschädlich für die Schwangere oder das ungeborene Kind sein könnten. Der Anspruch auf Mutterschutzlohn bes...mehr

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Entgelt / 4.2.2.2.4 Regelungsinhalte der Betriebs- bzw. einvernehmlichen Dienstvereinbarung

In der Betriebs- oder einvernehmlichen Dienstvereinbarung kann einführend die Zielsetzung (z. B.: Diese Dienstvereinbarung regelt die Einführung eines alternativen Anreizsystems gemäß § 18a TVöD-VKA. Ziel ist es, durch gezielte Anreize die Attraktivität des Arbeitsplatzes zu erhöhen, die Gesundheit der Beschäftigten zu fördern und nachhaltiges Verhalten im Arbeitsalltag zu u...mehr

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Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 11 Arbeitsbefreiung kraft Gesetzes

Neben der tariflichen Arbeitsbefreiung nach § 29 TVöD gibt es eine Reihe von spezialgesetzlichen Freistellungsvorschriften des Bundes- und Landesrechts, die der tariflichen Regelung vorgehen. Trifft jedoch das Gesetz keine Aussage über die Entgeltfortzahlung, kann sich ggf. daneben ein Anspruch aus § 29 ergeben, soweit dessen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Wesentlichen hand...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 9 Der Aushilfenpool

Unzulässige Daueraushilfen Nicht zulässig ist es, für einen bereits bei Vertragsschluss ersichtlichen ständigen Vertretungsbedarf immer wieder denselben Arbeitnehmer befristet einzustellen.[1] Praxis-Beispiel In einer Abteilung mit 20 Mitarbeiterinnen ist ständig mindestens eine Mitarbeiterin wegen Urlaub, Krankheit, Schwangerschaft oder aus anderen Gründen abwesend. In diesem...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mutterschutz

Zusammenfassung Begriff Der im Wesentlichen im Mutterschutzgesetz festgelegte Mutterschutz dient dem Schutz der Schwangeren, Mutter und Kind vor Gefahren für Gesundheit und Leben, daneben aber auch der wirtschaftlichen Absicherung durch den Schutz vor schwanger- bzw. mutterschaftsbedingten Entgeltausfällen (Mutterschaftsgeld). Die Regelungen schützen zudem vor einem Arbeitspl...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mutterschutz / Zusammenfassung

Begriff Der im Wesentlichen im Mutterschutzgesetz festgelegte Mutterschutz dient dem Schutz der Schwangeren, Mutter und Kind vor Gefahren für Gesundheit und Leben, daneben aber auch der wirtschaftlichen Absicherung durch den Schutz vor schwanger- bzw. mutterschaftsbedingten Entgeltausfällen (Mutterschaftsgeld). Die Regelungen schützen zudem vor einem Arbeitsplatzverlust (abs...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mutterschutz / 11 Urlaub

Eine Kürzung des Urlaubs darf für die Dauer der Schutzfristen oder Zeiten eines Beschäftigungsverbots nicht vorgenommen werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mutterschutz / 1 Einführung

Mutterschutz bei Fehlgeburten Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, also auch für Auszubildende, Praktikantinnen, für Probearbeitsverhältnisse oder Doppelarbeitsverhältnisse, für Teilzeitbeschäftigte und für Heimarbeiterinnen und ihnen Gleichgestellte. Wird eine Frau aufgrund von Arbeitsförderungsmaßnahmen beschäftigt, so ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mutterschutz / 10 Ausgleichsverfahren

Auf der Grundlage von § 1 Abs. 2, § 2, §§ 7, 8 des Gesetzes zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung[1] nehmen alle Arbeitgeber sowie alle Krankenkassen am Umlageverfahren teil.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mutterschutz / 7 Zulässige Kündigung

Kündigungen können in besonderen Fällen wirksam ausgesprochen werden, wenn sie zuvor von der zuständigen Stelle für zulässig erklärt wurden. Die ausnahmsweise zugelassene Kündigung muss schriftlich erklärt werden und den Kündigungsgrund enthalten.[1] Nach § 17 Abs. 2 Satz 1 MuSchG kann die Behörde die Arbeitgeberkündigung für zulässig erklären, wenn ein besonderer Fall vorli...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mutterschutz / 8 Mutterschutzlohn

§ 18 MuSchG gewährt die Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber als Mutterschutzlohn bei bestimmten Beschäftigungsverboten zur Verdienstsicherung. Der Anspruch ist auf den Durchschnittsverdienst der 3 Monate vor Beginn des Monats weiterzuzahlen, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist. Mehrarbeitsvergütungen und Zulagen sind auch dann zugrunde zu legen, wenn...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mutterschutz / 12 Aushangpflicht

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Gesetz nach den Vorgaben des § 26 MuSchG im Betrieb an geeigneter Stelle auszulegen oder elektronisch zugänglich zu machen.mehr

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Mutterschutz / Arbeitsrecht

1 Einführung Mutterschutz bei Fehlgeburten Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, also auch für Auszubildende, Praktikantinnen, für Probearbeitsverhältnisse oder Doppelarbeitsverhältnisse, für Teilzeitbeschäftigte und für Heimarbeiterinnen und ihnen Gleichgestellte. Wird eine Frau aufgrund von Arbeitsförderungsmaßnahmen besc...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mutterschutz / 5 Zeugnis über die Schwangerschaft

Das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme über die Schwangerschaft sollen werdende Mütter auf Verlangen des Arbeitgebers vorlegen.[1] Es ist entscheidend für die Berechnung der Mutterschutzfristen und soll daher den mutmaßlichen Tag der Entbindung enthalten.[2] Auch dies ist nur eine "Soll-Vorschrift", d. h. auch das Verlangen des Arbeitgebers begründet keine Verpflichtung...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mutterschutz / 9 Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Frauen, die Anspruch auf ein kalendertägliches Mutterschaftsgeld gegen die gesetzliche Krankenversicherung nach §§ 24c, 24i SGB V oder nach § 19 Abs. 1 bzw. 2 MuSchG.[1] haben, einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen 13 EUR und dem um die gesetzlichen Abzüge verminder...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mutterschutz / 3 Beschäftigungsverbote und Schutzfristen

Das MuSchG sieht abgestufte Beschäftigungsverbote in den §§ 3–16 MuSchG vor. Zu unterscheiden sind Beschäftigungsverbote vor bzw. nach der Geburt.[1] Zudem kommt es auf die Art, Umfang und Ursache der Gefahr für die Frau an: § 3 Abs. 1 MuSchG regelt ein allgemeines Beschäftigungsverbot, auf das die schwangere Frau jedoch verzichten kann, § 3 Abs. 2 MuSchG ordnet ein allgemeines...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mutterschutz / 2 Gestaltung des Arbeitsplatzes

Der Arbeitgeber hat bei Einrichtung und Unterhaltung des Arbeitsplatzes und bei Regelung der Beschäftigung die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von Leben und Gesundheit der Schwangeren sowie der stillenden Mütter zu treffen.[1] Arbeitsplatz ist umfassend i. S. v. § 2 ArbStättV die Beschäftigungsstelle, einschließlich des betrieblichen Umfelds und der technischen Einrichtu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mutterschutz / 4 Mitteilungspflicht

Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist.[1] Der Mutterschutz wirkt grundsätzlich unabhängig davon, ob der Arbeitgeber vom Bestand des Schutzes weiß oder nicht. Er kann die Mutterschutznormen aber nur befolgen, wenn er von der Schwangerschaft Kenntnis hat. Anderenfalls ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mutterschutz / 6 Kündigungsverbot

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer Schwangeren bzw. Mutter während der Schutzzeiten ist unwirksam. Der Kündigungsschutz ist unabhängig von der Betriebsgröße oder der Betriebszugehörigkeit. Das Kündigungsverbot gemäß § 17 MuSchG gilt auch für eine nach Vertragsabschluss, aber vor der vereinbarten Tätigkeitsaufnahme erklärte Kündigung des Arbeitgebers.[1] Die Frau kan...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 5.3 Stand der Arbeitswissenschaft

Welche Arbeitsschutzmaßnahmen genau erforderlich sind und welche allgemeinen Möglichkeiten bestehen, ist von dynamischer Natur. Auch der Arbeitsschutz unterliegt insofern einem Wandel, als dass sich fortlaufend neue Erkenntnisse zu Gefährdungen, deren Auswirkungen und deren Bekämpfung ergeben. Entscheidend ist somit, dass der Arbeitgeber immer auf dem aktuellen Stand ist, wa...mehr