Fachbeiträge & Kommentare zu Mutterschutz

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einschränkung der Rechtswahl (Art 8 I).

Rn 7 Nach Art 8 I ist bei Individualarbeitsverträgen nach Art 3 grds eine Rechtswahl ausdrücklich, in AGB (EuGH NZA 21, 1357 [BAG 28.04.2021 - 10 AZR 34/19]) oder stillschweigend, auch als Teilrechtswahl (Art 3 I, EuGH aaO), zulässig. Eine stillschweigende Rechtswahl kann sich aus arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf einen bestimmten Tarifvertrag (BAG NZA 18, 440) oder die Be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Beteiligung Dritter.

Rn 17 Behördliche Zustimmungserfordernisse bestehen für ArbN in Elternzeit (§ 18 I 5 BEEG) oder Mutterschutz (§ 9 MuSchG) sowie für schwerbehinderte Menschen (§§ 168, 174 SGB IX; § 620 Rn 91 ff). Rn 18 Daneben besteht die Pflicht zur Anhörung des Betriebsrats (§ 102 I BetrVG), bei leitenden Angestellten des Sprecherausschusses (§ 31 II SprAuG), im öffentlichen Dienst des Pers...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Entgeltgleichheit und besondere Schutzvorschriften, Abs 2.

Rn 15 II erstreckt Entgeltgleichheit (früher § 612 III BGB) auf alle Merkmale gem § 1 und soll iVm § 2 I Nr 2 einen Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit begründen (BTDrs 16/1780, 35). Entgeltbezogene Benachteiligungen wegen des Geschlechts werden ergänzend durch das EntgTranspG geschützt (BAG v 16.2.23 – 8 AZR 450/21, NZA 2023, 958). Das EntgTr...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Lohn-(Entgelt-)ersatzleistungen

Rz. 40 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Lohnersatzleistungen sind zwar staatliche Leistungen, werden aber in bestimmten Fällen über den ArbG an den ArbN ausgezahlt. Sie bleiben nach § 3 Nr 2 EStG steuerfrei, unterliegen aber im Rahmen einer ggf zu diesem Zweck durchzuführenden > Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 38, 55 ff dem > Progressionsvorbehalt des § 32b Abs 1 EStG. Zu diesem ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Ausschreibung ist jede innerbetriebliche oder öffentliche Bekanntmachung, nicht jedoch die an nur eine Person gerichtete Aufforderung zur Bewerbung (BAG NZA-RR 17, 342 [BAG 26.01.2017 - 8 AZR 73/16]). Die Ausschreibung darf nicht mittelbar oder unmittelbar auf ein Merkmal nach § 1 abstellen, es sei denn, Rechtfertigungsgründe nach §§ 5, 8, 10, 20 oder ein sachlicher Gru...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Regelbeispiele Nr 1–6.

Rn 8 Die Nrn 1–6 regeln nicht abschließend (›insb‹), was zulässig ist (EuGH NZA 09, 305 – Age Concern England; BAG NZA 09, 945 [BAG 22.01.2009 - 8 AZR 906/07]), nach Maßgabe von 1 und 2 kommen weitere Rechtfertigungen in Betracht (Rn 6, Rn 7). Die Rechtfertigung der Regelbeispiele ist auch an 1 und 2 zu messen (3: ›können‹; s.a. BAG NZA 19, 997 [BAG 19.02.2019 - 3 AZR 215/18...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB M

MaBV Art 9 ROM I 20 Mahnantrag § 291 BGB 6 Mahnbescheid § 286 BGB 15 Mahnkosten § 280 BGB 28 Mahnung Vor §§ 116 ff BGB 7; § 116 BGB 7; § 117 BGB 7; § 281 BGB 13; § 1958 BGB 14; § 2024 BGB 6; § 2039 BGB 11 angekündigte Leistungsverspätung § 286 BGB 20 Antrag auf Prozesskostenhilfe § 286 BGB 15 Begriff § 286 BGB 12 Betriebsausfall § 286 BGB 23 Datum § 286 BGB 17 einstweilige Anordnung §...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.6 Mehrlingsgeburten (Abs. 4)

Rz. 18 Abs. 4 steht im Kontext mit § 2a Abs. 4 BEEG. Danach wird das Elterngeld und das Elterngeld Plus bei Betreuung von Mehrlingen um 300 EUR für jedes weitere Kind erhöht (Zuschlag) bzw. für jedes Kind der Basisbetrag gezahlt. Obwohl die Betreuungsleistung zeitgleich erbracht wird, gilt wie bei nacheinander geborenen Kindern, dass ein Mindestelterngeld von 300 EUR bzw. ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitgeberzuschuss / 3 Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Für die Zeit der Mutterschutzfristen[1] steht Frauen, die einen Anspruch auf ein kalendertägliches Mutterschaftsgeld gegen die gesetzliche Krankenversicherung nach § 24i SGB V oder nach § 19 Abs. 2 MuSchG haben, gegen ihren Arbeitgeber ein Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu.[2] Als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wird der Unterschiedsbetrag zwischen 13 EUR und dem ...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Familie und Beruf: Vereinba... / 1.2 Geschichtlicher Rückblick

Bis in die 1960er-Jahre dominierte in Familien eine klare Rollenverteilung zwischen Mann und Frau. Der Mann war für die außerhäusliche Erwerbsarbeit zuständig, während die Frau die innerhäuslichen Hausarbeiten und Betreuungsaufgaben übernahm. Als Ende der 1960er-Jahre das Hamburger Abkommen die Reform der unteren Schulformen und Vereinheitlichung der Schulsysteme der Bundesl...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung / 4.2 Besonderer Kündigungsschutz

In besonderen Fällen haben Arbeitnehmer einen besonderen Kündigungsschutz . Dies kann u. a. der Fall sein, wenn sie Mitglied des Betriebsrats sind, wenn familiäre Gründe vorliegen (Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeit), wenn sie ein besonderes Amt bekleiden (z. B. Datenschutzbeauftragter). Neben den hier beispielhaft genannten Fällen, gibt es zahlreiche weitere Situationen mi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kündigungsschutz außerhalb ... / 3.7 Besondere gesetzliche Kündigungsschutzbestimmungen

Bestimmte Personengruppen genießen kraft Gesetzes einen besonderen Kündigungsschutz. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Personen, deren Arbeitsverhältnis nur mit Zustimmung eines Gremiums oder einer Behörde gekündigt werden kann und Personen, denen allein aus wichtigem Grund gekündigt werden darf. Das Arbeitsverhältnis eines schwerbehinderten Menschen kann gemäß § 168 SGB IX...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Planung und Sicherung der U... / 7.1.2 Betriebsvermögen und Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer

Das BVerfG hat im Dezember 2014 nach mehrjähriger Verfahrensdauer seine Entscheidung zum derzeitigen ErbStG getroffen und festgestellt, dass das ErbStG teilweise verfassungswidrig ist (Begünstigung von Betriebsvermögen).[1] Allerdings hatte das BVerfG das ErbStG nicht für ungültig erklärt, sondern den Gesetzgeber aufgefordert, die verfassungswidrigen Regelungen neu zu formul...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 6.4 Weitere Übertragungsfälle kraft Gesetzes

Das Gesetz sieht in zwei Fällen eine Urlaubsübertragung vor in § 24 Satz 2 MuSchG und in § 17 Abs. 2 BEEG.[1] Hat eine Frau ihren Urlaub vor Beginn der mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie diesen noch nach Ablauf der Fristen im laufenden oder nächsten Urlaubsjahr beanspruchen (§ 24 MuSchG). Schließt sich unmittelbar...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 8.8.2 Elternzeit

Auch während der Elternzeit entsteht Urlaub, der nicht dem Fristenregime des § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz unterliegt.[1] Für jeden vollen Kalendermonat, in dem ein Beschäftigter Elternzeit erhält, kann der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch um 1/12 kürzen (§ 17 Abs. 1 BEEG), ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Die Kürzungsmöglichkeit des Urlaubs wegen Elternzeit ist eurapare...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 2 Gesetzliche Grundregelung

Im BUrlG sind die Mindestanforderungen und Grundsätze des Urlaubsrechts geregelt. Tarifverträge und Arbeitsverträge können jederzeit dann zulässigerweise vom BUrlG abweichen, wenn sie Regelungen zugunsten des Arbeitnehmers enthalten. Das BUrlG enthält lediglich Mindestansprüche. Regelungen, die zum Nachteil des Arbeitnehmers vom BUrlG abweichen, sind im Rahmen eines Tarifver...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 4.2 Wartezeit

Die Wartezeit richtet sich nach § 4 BUrlG. Danach ist die erstmalige Geltendmachung des Vollurlaubsanspruchs vom Ablauf der Wartezeit abhängig (zur Besonderheit beim Teilurlaubsanspruch s. obige Darlegungen unter Punkt 4.1). Die Wartezeit verhindert das Entstehen eines Vollurlaubsanspruchs nach § 3 BUrlG in den ersten 6 Monaten – dieser Anspruch wird nicht etwa aufgeschoben,...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Sonderurlaub / 2.7 Ersatzkraft für die Zeit des Sonderurlaubs

Die zeitlich befristete Gewährung von Sonderurlaub ist ein sachlicher Grund zum Abschluss eines befristeten Arbeitsverhältnisses (vgl. näher hierzu "Befristete Arbeitsverträge"). Denn der Arbeitgeber darf in einem solchen Fall regelmäßig von der Erwartung ausgehen, der Bedarf zur Beschäftigung der Vertretungskraft werde mit Beendigung des urlaubsbedingten Ausfalls der vertre...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.1 Einstellung (Abs. 1 Nr. 1)

Beamte Bei der Einstellung eines Beamten gilt vorab: Zustimmungspflichtig ist die Einstellung – die frühere Anstellung gibt es materiellrechtlich schon lange nicht mehr, sie wurde daher im Jahr 2021 (endlich) auch aus dem BPersVG entfernt (vgl. BT-Drucks. 19/26820, S. 117).[1] Was die Zuständigkeit des Personalrats in mehrstufigen Verwaltungen betrifft, so richtet sich diese n...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.6 Versagungskatalog des Abs. 5

Bei dem sogenannten "Versagungskatalog" des § 78 Abs. 5 BPersVG handelt es sich um einen abschließenden Katalog der zulässigen Versagungsgründe – nicht nur um eine beispielhafte Aufzählung. Dies kann § 74 Abs. 3 Satz 2 BPersVG entnommen werden, wonach die Einigungsstelle "in den Fällen des § 78 Abs. 5" festzustellen hat, ob ein dort genannter Grund zur Verweigerung der Zusti...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Sonderurlaub / 2.3.2 Nachträgliche Änderung

Nachträgliche Änderungen wie eine vorzeitige Beendigung wegen Wegfalls des wichtigen Grundes oder eine Verlängerung bei Fortbestehen des wichtigen Grundes sieht § 28 TVöD zwar nicht ausdrücklich vor, sie können jedoch im gegenseitigen Einvernehmen vorgenommen werden. Der Arbeitgeber kann daher weder einseitig die vorzeitige Rückkehr des Beschäftigten verlangen, noch hat der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Mutterschutz

Zusammenfassung Begriff Mutterschutz sind die von der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) festgelegten Normen zum Schutz von Wöchnerinnen vor und nach der Geburt eines Kindes. Im Zusammenhang mit dem betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz sind einige Besonderheiten zu beachten. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Durch das Mutterschutzgesetz (MuSchG) sind schw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Mutterschutz / Zusammenfassung

Begriff Mutterschutz sind die von der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) festgelegten Normen zum Schutz von Wöchnerinnen vor und nach der Geburt eines Kindes. Im Zusammenhang mit dem betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz sind einige Besonderheiten zu beachten. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Durch das Mutterschutzgesetz (MuSchG) sind schwangere und stil...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Mutterschutz / 4 Schutz durch die ArbStättV

Schwangeren oder stillenden Frauen muss es nach Abschn. 6 ASR A4.2 ermöglicht werden, während der Pausen und, wenn das aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist, auch während der Arbeitszeit, sich in einem geeigneten Raum auf einer Liege auszuruhen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Mutterschutz / 2 Pflichten des Arbeitgebers

Sofort nach Kenntnisnahme muss der Arbeitgeber die zuständige Aufsichtsbehörde (staatliche Ämter für Arbeitsschutz, Gewerbeaufsichtsämter) informieren. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die Tätigkeit der Arbeitnehmerin nicht gefährdet werden. Nach § 10 MuSchG i. V. mit § 5 ArbSchG muss jeder Arbeitsplatz bei der Gefährdungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Mutterschutz / 1 Pflichten der schwangeren Frau

Die schwangere Frau soll im Interesse ihrer eigenen Gesundheit und der ihres Kinds sofort nach Bekanntwerden ihrer Schwangerschaft den zuständigen Vorgesetzten unterrichten (Mitteilungspflicht, § 15 MuSchG). Ausreichend ist eine mündliche Mitteilung. Der Vorgesetzte kann die Vorlage einer – meistens – kostenpflichtigen ärztlichen Bescheinigung verlangen. Dann hat der Arbeitg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Mutterschutz / 3 Allgemeine Beschäftigungsbeschränkungen bzw. -verbote

Im Rahmen des Mutterschutzes können erhebliche Beschäftigungsbeschränkungen und -verbote gelten. Die Schutzfristen betragen insoweit grundsätzlich 6 Wochen vor bzw. 8 Wochen nach der Entbindung. Konkret wird an den voraussichtlichen Tag der Entbindung angeknüpft. Die Schutzfrist vor der Entbindung kann sich damit ggf. verlängern bzw. verkürzen. Solche erheblichen Beschäftigun...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Welche speziellen Arbeitssc... / 1.1 Definition

Mutterschutz sind die von der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) festgelegten Normen zum Schutz von Wöchnerinnen vor und nach der Geburt eines Kindes. Im Zusammenhang mit dem betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz ist eine Vielzahl rechtlicher Besonderheiten zu beachten. Zentrale Norm ist das zum 1.1.2018 vollständig novellierte Mutterschutzgesetz (MuSchG), das s...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Welche speziellen Arbeitssc... / 2 FAQs

1) An allen unseren Arbeitsplätzen finden Gefährdungsbeurteilungen statt. Muss tatsächlich im Fall einer Schwangerschaft nochmals eine Gefährdungsbeurteilung stattfinden? Nach der Neuregelung des MuSchG muss ab 1.1.2018 im Rahmen jeder Gefährdungsbeurteilung auch die mutterschutzrechtliche Seite beachtet werden – unabhängig davon, ob ein konkreter Mutterschutz ansteht oder ni...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.1 Allgemeines

Rz. 5 Der besondere Kündigungsschutz des § 18 gilt zunächst nur für Arbeitsverhältnisse. Um welche Art von Arbeitsverhältnis es sich handelt, ist gleichgültig; auch in geringfügigen Beschäftigungen, Teilzeitarbeitsverhältnissen, Nebenjobs, befristeten Arbeitsverhältnissen, und für leitende Angestellte besteht ein Anspruch auf Elternzeit und damit ggf. besonderer Kündigungsschutz. ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8.3 Prüfungsmaßstab

Rz. 37 Die Aufzählung in der Verwaltungsvorschrift möglicher besonderer Fälle, die ausnahmsweise die Zustimmung zur Kündigung ermöglichen, ist nicht abschließend. Der Begriff des besonderen Falles bedarf im Einzelfall der Auslegung und unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff der vollen verwaltungsgerichtlichen Kontrolle. Da die persönliche Situation von Arbeitnehmern in El...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Welche speziellen Arbeitssc... / 1.3.2 Gefährdungsbeurteilung

Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die Tätigkeit der Arbeitnehmerin nicht gefährdet werden. Sofort nach Kenntnisnahme von der Schwangerschaft muss er deswegen die Arbeitsbedingungen der schwangeren Frau nach Art, Ausmaß und Dauer von möglichen Gefährdungen beurteilen und dabei die speziellen Beschäftigungsbeschränkungen un...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Welche speziellen Arbeitssc... / Zusammenfassung

Überblick Die Einhaltung der Normen, die schwangere Frauen im Arbeitsleben schützen, ist in der täglichen betrieblichen Praxis nicht immer einfach. Die rechtlichen Rahmenbedingungen des Mutterschutzes erfordern eine spezifische Beurteilung der Arbeitsbedingungen im konkreten Einzelfall. Schwangere Frauen dürfen aufgrund spezifischer Beschäftigungsverbote und -beschränkungen nu...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Welche speziellen Arbeitssc... / 1.3.3 Allgemeine Beschäftigungsbeschränkungen bzw. -verbote

Im Rahmen des Mutterschutzes gelten erhebliche Beschäftigungsbeschränkungen und -verbote. Die Schutzfristen für das absolute Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 MuSchG betragen 6 Wochen vor bzw. 8 Wochen nach der Entbindung (§ 3 Abs. 2 MuSchG). Maßgeblich für die erstgenannte Schutzfrist ist zunächst der voraussichtliche Tag der Entbindung. Die Entbindung ist in § 2 Abs. 6 ...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Mutterschutzrecht: Überblick / 7.2 Ausschuss für Mutterschutz (§ 30 MuSchG)

Beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) wird ein Ausschuss für Mutterschutz gebildet, in dem geeignete Personen vonseiten der öffentlichen und privaten Arbeitgeber, der Ausbildungsstellen, der Gewerkschaften, der Studierendenvertretungen und der Landesbehörden sowie weitere geeignete Personen, insbesondere aus der Wissenschaft, vertreten sein...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Mutterschutzrecht: Überblick / 1 Zweck des Mutterschutzes

Der gesetzliche Mutterschutz soll schwangere Frauen am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz und das werdende Kind sowie stillende Frauen und die Kinder, die von ihnen gestillt werden, vor Gefahren, Überforderung und Gesundheitsschädigung am Arbeits-, Ausbildungs- oder Studienplatz, vor finanziellen Einbußen am Arbeitsplatz und vor dem Verlust des Arbeitsplatzes während der ...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Mutterschutzrecht: Überblick / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Mutterschutzgesetz hat der Gesetzgeber den Anspruch der schwangeren Frau auf Schutz und Fürsorge aus dem Grundgesetz umgesetzt. Der Arbeitgeber hat dabei unterschiedliche Pflichten: Gesetzliche und ärztliche Beschäftigungsverbote sind zu beachten und Gefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen, was auch zu einer völligen Freistellung der Frau von der Tätigke...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Mutterschutzrecht: Überblick / 4.2.2 Gestaltung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung)

Für schwangere oder stillende Frauen wird die Pflicht des Arbeitgebers zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG) durch die §§ 9 ff. MuSchG näher definiert und konkretisiert. Der Arbeitgeber hat die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Gefährdungen einer schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes möglichst vermieden werden und eine unverantwortbare ...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Mutterschutzrecht: Überblick / 2.1.1 Beschäftigungsverhältnis (§ 1 Abs. 2 Satz 1 MuSchG)

Geltungsvoraussetzung ist zum einen das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses. Beschäftigungsverhältnis i. S. des § 7 Abs. 1 SGB IV meint die nicht selbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind dabei eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers. Das Muttersch...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Mutterschutzrecht: Überblick / 2.1.2 Erweiterter Anwendungsbereich (§ 1 Abs. 2 Satz 2 MuSchG)

Durch die Regelung in § 1 Abs. 2 Satz 2 MuSchG soll der gesundheitliche Mutterschutz grundsätzlich auf alle Frauen in Beschäftigung, betrieblicher Berufsausbildung, Schule und Studium während ihrer Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit erstreckt werden. Durch die Einbeziehung von Frauen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unabhängigkeit als arbeitnehmerähnli...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.2 Arbeitnehmerüberlassung

Rz. 42 Eine andere Möglichkeit, Arbeitnehmer einzusetzen, ohne ein Kündigungsrisiko einschätzen und ggf. tragen zu müssen, ist die Arbeitnehmerüberlassung. Sie definiert sich seit dem 1.4.2017 dadurch, dass Arbeitgeber als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen (Arbeitnehmerüber...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2 Arbeitnehmerbegriff

Rz. 18 Es gilt grds. der allgemeine Arbeitnehmerbegriff. D.h.: Freie Mitarbeiter, Heimarbeiter und andere arbeitnehmerähnliche Beschäftigte zählen mangels Arbeitnehmereigenschaften nicht mit. Erforderlich ist jedoch, dass die Arbeitnehmer tatsächlich in den Betrieb eingegliedert sind, sodass es nicht ausreicht, wenn Arbeitnehmer die bereits in einem anderen Betrieb eingeglie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 18 ABC der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben

Rz. 905 Da der Begriff der betrieblichen Veranlassung bei Betriebsausgaben und Werbungskosten identisch ist, können Aufwendungen gleichermaßen Betriebsausgaben und Werbungskosten sein. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf das umfangreiche ABC der Werbungskosten (mit Verweisungen zu den jeweiligen Darstellungen) in § 9 EStG Rz. 265verwiesen. Im Folgenden sind nur ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt im Krankheitsfall / 2.2.4 Kausalität

Die Krankheit, die nicht rechtswidrige Sterilisation oder der nicht rechtswidrige bzw. nicht strafbare Schwangerschaftsabbruch bzw. die Arbeitsunfähigkeit infolge der Spende von Organen, Geweben oder Blut müssen die alleinige Ursache für die Arbeitsunfähigkeit sein (Monokausalität).[1] D.h. der Anspruch auf Arbeitsentgelt darf nicht bereits aufgrund anderer Ursachen entfalle...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt im Krankheitsfall / 4.3 Zeitraum der Entgeltfortzahlung bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Wird der Beschäftigte vor einem Ruhen des Arbeitsverhältnisses (z. B. unbezahlter Sonderurlaub, Grundwehrdienst, Wehrübung, Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz, Elternzeit, Pflegezeit) arbeitsunfähig krank, besteht während des Ruhens des Arbeitsverhältnisses kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. In diesem Fall wird die Entgeltfortzahlung unterbrochen; die 6-Wochen-Fris...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Haushaltsnahe Beschäftigung... / 6.3 Arbeitgeberpflichten

Lohnsteuerhilfevereine dürfen auch die mit einem haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnis [1] zusammenhängenden Arbeitgeberaufgaben erledigen.[2] Damit können Arbeitnehmer auch dann auf die Beratung von Lohnsteuerhilfevereinen zurückgreifen, wenn sie die Möglichkeit einer haushaltsnahen Beschäftigung in Anspruch genommen haben. Die Arbeitgeberpflichten umfassen die Anmeldung un...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonntags-, Feiertags- und N... / 1.2 Zuschläge für tatsächlich verrichtete Arbeit

Die Steuerbefreiung setzt weiter voraus, dass die Arbeitnehmer während der begünstigten Zeit, tatsächlich gearbeitet haben. Aus diesem Grund kommt die Steuerbefreiung für Zuschläge z. B. nicht in Betracht, wenn ein Betriebsratsmitglied freigestellt ist[1]; Urlaubs-/Krankengeld auf der Grundlage zuvor geleisteter begünstigter Arbeit berechnet wird; ein angestellter Krankenhausar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Arbeitsmedizin / 2 Aufgaben der Arbeitsmedizin

Die Aufgaben der Arbeitsmedizin sind vielfältig und werden vor allem durch gesetzliche Regelungen wie das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) , die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) und das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) festgelegt. Zu den Kernaufgaben zählen: Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern: Betriebsärztliche Beratung bei Fragen der ergonomischen Gestal...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Arbeitsmedizin / 1 Inhalte der Arbeitsmedizin

Die Arbeitsmedizin dient der Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Begutachtung arbeits- und umweltbedingter Gefährdungen und Erkrankungen sowie von Berufskrankheiten. Im Mittelpunkt der Tätigkeit steht dabei die betriebliche und individuelle Gesundheitsberatung, die ergonomische Arbeitsplatzgestaltung und die rechtzeitige Einleitung berufsfördernder Rehabilitationsmaßnahmen...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.2 Kündigungsfristen, Kündigungsbeschränkungen, Sonderkündigungsschutz

Rz. 276 Kündigungserklärungen des Arbeitgebers haben grundsätzlich gesetzliche Kündigungsfristen zu beachten. Die gesetzliche Regelkündigungsfrist für Arbeitnehmer, gleich ob sog. Arbeiter oder Angestellter, beträgt 4 Wochen entweder zum Monatsende des Kalendermonats oder zum 15. eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). Zu Dienstverhältnissen vgl. § 621 BGB. Beschäftigt der ...mehr