Fachbeiträge & Kommentare zu Mutterschutz

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Mutterschutzrecht: Überblick / 1 Zweck des Mutterschutzes

Der gesetzliche Mutterschutz soll schwangere Frauen am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz und das werdende Kind sowie stillende Frauen und die Kinder, die von ihnen gestillt werden, vor Gefahren, Überforderung und Gesundheitsschädigung am Arbeits-, Ausbildungs- oder Studienplatz, vor finanziellen Einbußen am Arbeitsplatz und vor dem Verlust des Arbeitsplatzes während der ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Mutterschutzrecht: Überblick / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Mutterschutzgesetz hat der Gesetzgeber den Anspruch der schwangeren Frau auf Schutz und Fürsorge aus dem Grundgesetz umgesetzt. Der Arbeitgeber hat dabei unterschiedliche Pflichten: Gesetzliche und ärztliche Beschäftigungsverbote sind zu beachten und Gefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen, was auch zu einer völligen Freistellung der Frau von der Tätigke...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Mutterschutzrecht: Überblick / 4.2.2 Gestaltung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung)

Für schwangere oder stillende Frauen wird die Pflicht des Arbeitgebers zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG) durch die §§ 9 ff. MuSchG näher definiert und konkretisiert. Der Arbeitgeber hat die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Gefährdungen einer schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes möglichst vermieden werden und eine unverantwortbare ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Mutterschutzrecht: Überblick / 2.1.2 Erweiterter Anwendungsbereich (§ 1 Abs. 2 Satz 2 MuSchG)

Durch die Regelung in § 1 Abs. 2 Satz 2 MuSchG soll der gesundheitliche Mutterschutz grundsätzlich auf alle Frauen in Beschäftigung, betrieblicher Berufsausbildung, Schule und Studium während ihrer Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit erstreckt werden. Durch die Einbeziehung von Frauen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unabhängigkeit als arbeitnehmerähnli...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Mutterschutzrecht: Überblick / 2.1.1 Beschäftigungsverhältnis (§ 1 Abs. 2 Satz 1 MuSchG)

Geltungsvoraussetzung ist zum einen das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses. Beschäftigungsverhältnis i. S. des § 7 Abs. 1 SGB IV meint die nicht selbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind dabei eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers. Das Muttersch...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2 Arbeitnehmerbegriff

Rz. 18 Es gilt grds. der allgemeine Arbeitnehmerbegriff. D.h.: Freie Mitarbeiter, Heimarbeiter und andere arbeitnehmerähnliche Beschäftigte zählen mangels Arbeitnehmereigenschaften nicht mit. Erforderlich ist jedoch, dass die Arbeitnehmer tatsächlich in den Betrieb eingegliedert sind, sodass es nicht ausreicht, wenn Arbeitnehmer die bereits in einem anderen Betrieb eingeglie...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.2 Arbeitnehmerüberlassung

Rz. 42 Eine andere Möglichkeit, Arbeitnehmer einzusetzen, ohne ein Kündigungsrisiko einschätzen und ggf. tragen zu müssen, ist die Arbeitnehmerüberlassung. Sie definiert sich seit dem 1.4.2017 dadurch, dass Arbeitgeber als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen (Arbeitnehmerüber...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Hauptverhandlung

Rz. 661 [Autor/Stand] Der wichtigste Abschnitt des Strafprozesses ist die Hauptverhandlung. Unabhängig von den vorher getroffenen Ermittlungen hat das Gericht in der Hauptverhandlung noch einmal alle Beweise zu erheben. Für das Urteil sind allein die hier getroffenen Ergebnisse maßgeblich (§ 261 StPO). a) Ablauf der Hauptverhandlung Rz. 662 [Autor/Stand] Der Ablauf der Hauptve...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XI. Überlange Verfahrensdauer

Ergänzender Hinweis: Nr. 6, 8, 38 Abs. 1, Nr. 78 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 6, 8, 38, 78). Schrifttum: Allgemein: Burhoff, Recht auf Verfahrensbeschleunigung in Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren, PStR 2004, 271; Burhoff, Die Verfahrensverzögerung in der Praxis, PStR 2004, 275; Eisele, Die Berücksichtigung der Beschuldigtenrechte der EMRK im deutschen Strafprozess aus de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 18 ABC der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben

Rz. 905 Da der Begriff der betrieblichen Veranlassung bei Betriebsausgaben und Werbungskosten identisch ist, können Aufwendungen gleichermaßen Betriebsausgaben und Werbungskosten sein. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf das umfangreiche ABC der Werbungskosten (mit Verweisungen zu den jeweiligen Darstellungen) in § 9 EStG Rz. 265verwiesen. Im Folgenden sind nur ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt im Krankheitsfall / 2.2.4 Kausalität

Die Krankheit, die nicht rechtswidrige Sterilisation oder der nicht rechtswidrige bzw. nicht strafbare Schwangerschaftsabbruch bzw. die Arbeitsunfähigkeit infolge der Spende von Organen, Geweben oder Blut müssen die alleinige Ursache für die Arbeitsunfähigkeit sein (Monokausalität).[1] D.h. der Anspruch auf Arbeitsentgelt darf nicht bereits aufgrund anderer Ursachen entfalle...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt im Krankheitsfall / 4.3 Zeitraum der Entgeltfortzahlung bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Wird der Beschäftigte vor einem Ruhen des Arbeitsverhältnisses (z. B. unbezahlter Sonderurlaub, Grundwehrdienst, Wehrübung, Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz, Elternzeit, Pflegezeit) arbeitsunfähig krank, besteht während des Ruhens des Arbeitsverhältnisses kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. In diesem Fall wird die Entgeltfortzahlung unterbrochen; die 6-Wochen-Fris...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Haushaltsnahe Beschäftigung... / 6.3 Arbeitgeberpflichten

Lohnsteuerhilfevereine dürfen auch die mit einem haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnis [1] zusammenhängenden Arbeitgeberaufgaben erledigen.[2] Damit können Arbeitnehmer auch dann auf die Beratung von Lohnsteuerhilfevereinen zurückgreifen, wenn sie die Möglichkeit einer haushaltsnahen Beschäftigung in Anspruch genommen haben. Die Arbeitgeberpflichten umfassen die Anmeldung un...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonntags-, Feiertags- und N... / 1.2 Zuschläge für tatsächlich verrichtete Arbeit

Die Steuerbefreiung setzt weiter voraus, dass die Arbeitnehmer während der begünstigten Zeit, tatsächlich gearbeitet haben. Aus diesem Grund kommt die Steuerbefreiung für Zuschläge z. B. nicht in Betracht, wenn ein Betriebsratsmitglied freigestellt ist[1]; Urlaubs-/Krankengeld auf der Grundlage zuvor geleisteter begünstigter Arbeit berechnet wird; ein angestellter Krankenhausar...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsmedizin / 2 Aufgaben der Arbeitsmedizin

Die Aufgaben der Arbeitsmedizin sind vielfältig und werden vor allem durch gesetzliche Regelungen wie das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) , die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) und das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) festgelegt. Zu den Kernaufgaben zählen: Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern: Betriebsärztliche Beratung bei Fragen der ergonomischen Gestal...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsmedizin / 1 Inhalte der Arbeitsmedizin

Die Arbeitsmedizin dient der Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Begutachtung arbeits- und umweltbedingter Gefährdungen und Erkrankungen sowie von Berufskrankheiten. Im Mittelpunkt der Tätigkeit steht dabei die betriebliche und individuelle Gesundheitsberatung, die ergonomische Arbeitsplatzgestaltung und die rechtzeitige Einleitung berufsfördernder Rehabilitationsmaßnahmen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.2 Kündigungsfristen, Kündigungsbeschränkungen, Sonderkündigungsschutz

Rz. 276 Kündigungserklärungen des Arbeitgebers haben grundsätzlich gesetzliche Kündigungsfristen zu beachten. Die gesetzliche Regelkündigungsfrist für Arbeitnehmer, gleich ob sog. Arbeiter oder Angestellter, beträgt 4 Wochen entweder zum Monatsende des Kalendermonats oder zum 15. eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). Zu Dienstverhältnissen vgl. § 621 BGB. Beschäftigt der ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.3 Einzelne wichtige Gründe zur Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 561 Bei der nachfolgenden alphabetischen Listung von Sachverhalten mit wichtigen Gründen i. S. des Arbeitsförderungsrechts nach Stichworten wird die zugrunde liegende Rechtsprechung zum Teil wörtlich in Leitsatz und/oder einer Auswahl an Entscheidungsgründen wiedergegeben. Rz. 561a Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme Für einen Abbruch hat der Teilnehmer stets ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Hitze am Arbeitsplatz: Was ... / 6 Klimaschutz und Hitzeschutz als konkrete betriebliche Führungsaufgabe

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, Vorkehrungen zu treffen, dass die Maßnahmen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung erforderlichenfalls bei allen Tätigkeiten und eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 ArbSchG). Diese Arbeitgeberpflicht ist ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Hitze am Arbeitsplatz: Was ... / 3 Die Klima-Gefährdungsbeurteilung

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste zu beschaffen hat, so einzurichten und zu unterhalten und Dienstleistungen, die unter seiner Anordnung oder seiner Leitung vorzunehmen sind, so zu regeln, dass der Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit so weit geschützt ist, als die Natur der Dienstleis...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Dienstwagen: Arbeitsrechtli... / 7 Mutterschutz und Elternzeit

Wurde die private Nutzung des Dienstwagens gestattet, muss der Arbeitgeber während der Mutterschutzfrist den Dienstwagen zur Verfügung stellen. In der Regel ist dies ein Zeitraum von 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt.[1] Geht die Arbeitnehmerin nach der Mutterschutzfrist in Elternzeit, kann der Arbeitgeber den Dienstwagen herausverlangen.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Urlaub: Sonderfälle / 2 Schwangerschaft und Mutterschutz

Die Wahrung der gesetzlichen Schutzfristen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 MuSchG führt zwangsläufig zu Zeiten, in denen die Arbeitnehmerinnen nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet sind. Das kann auch bei individuellen Beschäftigungsverboten nach § 16 Abs. 1 oder § 13 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG der Fall sein. Diese Fehlzeiten dürfen auf den Erholungsurlaub nicht angerechnet werden oder zu ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Urlaub: Erteilung / 4 Wirkung der Festlegung

Sobald der Urlaub gewährt und damit erfüllt wurde, erlischt er.[1] Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer den Urlaub von sich aus beantragt hat oder ob der Arbeitgeber ihn einseitig festgelegt hat. Durch die Freistellungserklärung in einem Kündigungsschreiben kann ein Arbeitgeber allerdings nur dann wirksam Urlaub gewähren, wenn er dem Arbeitnehmer die Urlaubsvergüt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / n) Mutterschutz

Schrifttum: Wendland, Rückstellungen nach dem Mutterschutzgesetz, INF 1990, 340. Rn. 1277 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Wie beim Kündigungsschutz (s Rn 1245) kann der ArbG für künftige Leistungen nach dem MuSchG im Voraus keine Rückstellungen bilden (BFH BStBl II 1998, 205).mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wendland, Rückstellungen nach dem Mutterschutzgesetz, INF 1990, 340. Rn. 1277 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Wie beim Kündigungsschutz (s Rn 1245) kann der ArbG für künftige Leistungen nach dem MuSchG im Voraus keine Rückstellungen bilden (BFH BStBl II 1998, 205).mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

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Urlaub: Neue Urlaubsmodelle / 1.2 Sonderkonstellationen

Einige Situationen während eines Beschäftigungsverhältnisses können sich im Zusammenhang mit Vertrauensurlaub für den Arbeitgeber nachteilig auswirken und sind deshalb bei der Regelung des Vertrauensurlaubs zu bedenken: Beginn eines Arbeitsverhältnisses Vertrauensurlaub mag einige neue Mitarbeiter dazu verleiten, gleich zu Beginn der Beschäftigung Urlaub zu beanspruchen. Aller...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Nutzung des LandesTicket He... / 3.2 Ausnahmen

Insbesondere aus dem Gesichtspunkt der Vereinbarkeit von Beruf und Familie besteht in Ausnahmefällen trotz des fehlenden Entgeltbezugs ein Anspruch auf das LandesTicket: Zeiten der Inanspruchnahme der Elternzeit nach § 15 BEEG → Anspruch auf das LandesTicket bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das Kind geboren wurde Zeiten der Inanspruchnahme der vollständigen Freistellung ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.3.3 Fehlender Ausbildungsplatz (Nr. 2 Buchst. c)

Rz. 70 Der Gesetzgeber unterstellt typisierend, dass dem Stpfl. bei fehlendem Ausbildungsplatz – ebenso wie für Kinder in Berufsausbildung (§ 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a) EStG) – Unterhaltsaufwendungen entstehen, die den Abzug eines Kinderfreibetrags bzw. den Anspruch auf Kindergeld rechtfertigen. Die Regelung bezweckt die Gleichstellung beider Fälle.[1] Rz. 71 Das Kind muss ei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.3.1 Berufsausbildung (Nr. 2 Buchst. a)

Rz. 60 Der Begriff der Berufsausbildung deckt sich mit dem Begriff in § 33a EStG [1], ist aber zugunsten des Kindergeldberechtigten weiter als der Begriff der Berufsausbildung i. S. v. § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG [2], der in Ausbildungskosten[3] und Fortbildungskosten[4] trennt. Ab 2012 ist für das Kindergeld zu unterscheiden zwischen einer ersten Berufsausbildung, die abgeschlosse...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 152 Fiktiv... / 2.2 Qualifikationsgruppe

Rz. 7 Abs. 2 verlangt, dass der Arbeitslose in eine Qualifikationsgruppe eingeordnet wird. Dies erfolgt individualisiert, allerdings nur bezogen auf die Auswahl unter Gruppen. Ausgangspunkt und entscheidender Faktor ist seine berufliche Qualifikation. Das bislang erzielte Arbeitsentgelt ist nach dem System der Qualifikationsgruppen unerheblich (LSG Baden-Württemberg, Urteil ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mutterschaftsgeld / 6 Mutterschaftsgeld nach einer Fehlgeburt

Seit 1.6.2025 haben Frauen nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf Mutterschutz und Mutterschaftsgeld. Je nach Schwangerschaftswoche gelten gestaffelte Schutzfristen:[1] 2 Wochen Mutterschutz ab der 13. Schwangerschaftswoche 6 Wochen Mutterschutz ab der 17. Schwangerschaftswoche 8 Wochen Mutterschutz ab der 20. Schwangerschaftswoche. Während dieser Ze...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mutterschaftsgeld / 3.3.4 Mutterschaftsleistungen während Kurzarbeit

Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss werden während Kurzarbeit im Betrieb in vollem Umfang gezahlt, d. h. Kurzarbeit wirkt sich für Frauen im Mutterschutz nicht leistungsmindernd aus. Die Kurzarbeit wird sowohl beim Anspruch als auch bei der Höhe nicht berücksichtigt. Schwangere Frauen erhalten in diesen Phasen jeweils volle mutterschutzrechtliche Leistungen, sodass ihr...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mutterschaftsgeld / 2.4 Beamtinnen

Ein Beamten- oder Dienstverhältnis als Dienstordnungsangestellte ist einem Arbeitsverhältnis nach § 1 MuSchG nicht gleichzusetzen. Frauen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen (z. B. Beamtinnen), haben daher keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Für sie ist vielmehr die "Verordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen" maßgebend, die eine Weiterzahlun...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mutterschaftsgeld / Zusammenfassung

Begriff Schwangere und Mütter erhalten für den Zeitraum der Schutzfristen nach § 3 Abs. 1 und 2 MuSchG, unmittelbar vor und nach der Geburt eines Kindes Mutterschaftsgeld gemäß § 19 MuSchG, um den betroffenen Frauen eine wirtschaftliche Absicherung zu garantieren und ihnen so den Anreiz zu nehmen, während dieser Schutzfristen einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Mutterschaftsg...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mutterschaftsgeld / 1 Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ist steuerfrei

Steuerfrei ist das Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz oder dem Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte, die Sonderunterstützung für im Familienhaushalt beschäftigte Frauen sowie der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz und bestimmte Zuschüsse für Beschäftigungsverbote bei Entbindung nach beamtenrechtlichen Vorschriften.[1] Die genan...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mutterschaftsgeld / 2 Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Arbeitnehmerinnen, die Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben[1], und deren Einkommen das Mutterschaftsgeld übersteigt (das dürfte nahezu immer der Fall sein), haben gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.[2] Es soll vermieden werden, dass die Frau wegen ansonsten drohender finanzieller Einbußen weiterarbeitet. Der Anspruch auf den Zuschu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer (Abs. 5)

Rz. 22 [Autor/Zitation] Mit dem dritten Größenmerkmal zur Bestimmung der relevanten Größenkategorie für ein Unternehmen ist nach § 267 Abs. 5 die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer zu ermitteln als der vierte Teil der Summe aus den Zahlen der jeweils zum Quartalsende am 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember beschäftigten Arbeitnehmer. Dabei sind auch die im ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Bestimmung der Größenkriterien

Rz. 14 [Autor/Zitation] Die Bestimmung der Größenkriterien für Kleinstkapitalgesellschaften und deren Anwendung richtet sich nach § 267a Abs. 1 Satz 2 HGB in analoger Anwendung nach § 267 Abs. 4 bis 6 HGB. Für die Bestimmung der die Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft relevanten Merkmale Bilanzsumme, Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag und im Jahres...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fördermittelberatung als ne... / 1.1.2 Kernzielgruppen in der Fördermittelberatung

Wer kann gefördert werden? Ein Hauptaugenmerk bei der Fördermittelberatung liegt auf dem Bereich der KMU. Das sind die kleinen und mittleren Unternehmen, z. B.: nebenberufliche und hauptberufliche Existenzgründer kleinste Unternehmen kleine Unternehmen und mittelständische Unternehmen Gerade Existenzgründer haben diverse Möglichkeiten, denn wer z. B. als Angestellter, Freiberufler...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Elternzeit: Befristeter Arb... / 2 Höchstdauer für die Befristung

Die Befristung darf nicht nur die Zeiten der Mutterschutzfristen sowie die Zeiten der gesetzlichen Elternzeit abdecken. Vielmehr ist die Befristung auch für notwendige Zeiten einer Einarbeitung der Vertretungskraft zulässig.[1] Die Dauer des Arbeitsverhältnisses darf jedoch nicht an der gesetzlich zulässigen Höchstdauer der Elternzeit ausgerichtet werden. Es muss sich vielmeh...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Fremd-Geschäftsführer / 1 Stellung des Fremd-Geschäftsführers im Arbeitsrecht

Bei entgeltlicher Tätigkeit des Geschäftsführers handelt es sich um einen freien Dienstvertrag, auf den die Regeln eines Dienstvertrags Anwendung finden (§§ 611 bis 630 BGB). GmbH-Geschäftsführer sind nach Auffassung des BGH keine Arbeitnehmer (BGH, Urteil v. 29.1.1981, II ZR 92/80). Allerdings differenziert die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, danach kann im Einzel...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mutterschutz: Beendigung de... / 4.1.2 Befristung nach § 21 BEEG

§ 21 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gestattet dem Arbeitgeber, eine Vertretung nicht nur für Zeiten der Elternzeit, sondern bereits für Zeiten des Mutterschutzes nach dem Mutterschutzgesetz einzustellen. § 21 Abs. 3 BBEG gestattet neben der Zeitbefristung auch eine Zweckbefristung. Der Arbeitgeber kann also den Vertrag mit der (schwangeren) Aushilfe auch derge...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mutterschutz: Beendigung de... / Zusammenfassung

Überblick Eine zentrale Bestimmung zur Umsetzung des Schutzes von Mutter und Kind beinhaltet den Kündigungsschutz. § 17 MuSchG sichert zugleich die wirtschaftliche Grundlage durch Erhalt des Arbeitsplatzes. Der Schutz beinhaltet ein absolutes Kündigungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt (behördliche Zulassung) für den Arbeitgeber. Andere Beendigungstatbestände werden nicht erfass...mehr

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Mutterschutz: Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Zusammenfassung Überblick Eine zentrale Bestimmung zur Umsetzung des Schutzes von Mutter und Kind beinhaltet den Kündigungsschutz. § 17 MuSchG sichert zugleich die wirtschaftliche Grundlage durch Erhalt des Arbeitsplatzes. Der Schutz beinhaltet ein absolutes Kündigungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt (behördliche Zulassung) für den Arbeitgeber. Andere Beendigungstatbestände werd...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mutterschutz: Beendigung de... / 4.2 Aufhebungsvertrag

Aufhebungsverträge unterliegen nicht dem Verbot des § 17 MuSchG. Sie sind bei Beachtung des Schriftformerfordernisses[1] ohne Weiteres zulässig.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mutterschutz: Beendigung de... / 3 Kündigung durch die Arbeitnehmerin

Das Kündigungsverbot des § 17 MuSchG gilt nur für die Kündigung des Arbeitgebers. Die Arbeitnehmerin kann nach den allgemein für ihr Arbeitsverhältnis geltenden Regeln – insbesondere unter Einhaltung der Kündigungsfrist – kündigen. Eine außerordentliche fristlose Kündigung der Arbeitnehmerin ist nach den üblichen Regeln nicht ausgeschlossen.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mutterschutz: Beendigung de... / 4 Auflösung des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen

§ 17 MuSchG verbietet lediglich die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung des Arbeitgebers. Andere Auflösungsinstrumente werden nicht geregelt. Sie sind daher nach den allgemeinen Regeln zulässig. 4.1 Befristeter Arbeitsvertrag Befristete Verträge sind solche, die nur für eine begrenzte Dauer eingegangen werden. Befristungen von Arbeitsverhältnissen sind zunächst ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mutterschutz: Beendigung de... / 4.1.1 Probearbeitsverhältnis und Schwangerschaft

Häufiger als die bewusste Einstellung einer Schwangeren dürfte der Fall sein, dass eine Schwangerschaft nicht bekannt ist oder erst nach Abschluss des Arbeitsvertrags eintritt. In der Probezeit gilt Folgendes: Automatischer Übergang von Probezeit in nachfolgendes Arbeitsverhältnis: Zumeist werden Arbeitsverhältnisse von Anfang an als unbefristetes Arbeitsverhältnis mit einer ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mutterschutz: Beendigung de... / 4.1 Befristeter Arbeitsvertrag

Befristete Verträge sind solche, die nur für eine begrenzte Dauer eingegangen werden. Befristungen von Arbeitsverhältnissen sind zunächst auf Grundlage des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) möglich, auch mit Frauen, die bereits schwanger sind. Denn der Bestandsschutz nach § 17 MuSchG schützt nur die Arbeitnehmerin in einem bereits abgeschlos...mehr