Fachbeiträge & Kommentare zu Mutterschutz

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.6 Mehrlingsgeburten (Abs. 4)

Rz. 18 Abs. 4 steht im Kontext mit § 2a Abs. 4 BEEG. Danach wird das Elterngeld und das Elterngeld Plus bei Betreuung von Mehrlingen um 300 EUR für jedes weitere Kind erhöht (Zuschlag) bzw. für jedes Kind der Basisbetrag gezahlt. Obwohl die Betreuungsleistung zeitgleich erbracht wird, gilt wie bei nacheinander geborenen Kindern, dass ein Mindestelterngeld von 300 EUR bzw. ei...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2.2 Überwachungsrecht, Nr. 2

Zu den wesentlichen Aufgaben der Personalvertretung gehört Nr. 2. Die Personalvertretung hat darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden. Sinn und Zweck ist die Sicherheit, dass Beschäftigte dienst- und arbeitsrechtlich nicht in rechtswidriger Weise ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anzeigepflichten des Arbeit... / Zusammenfassung

Begriff Anzeigepflichten des Arbeitgebers bestehen in verschiedenen, zumeist gesetzlich geregelten Fällen, in denen das Arbeitsverhältnis auch öffentliche Interessen und Gemeinwohlinteressen betrifft bzw. ein besonderes, durch behördliche Aufsicht gesichertes Schutzbedürfnis seitens des Arbeitnehmers besteht. Die Anzeigepflichten dienen zum einen dazu, damit die Arbeitnehmer...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Gesundheitssc... / 1.1 Persönlicher Geltungsbereich

Zum Anwendungsbereich vergleiche "Mutterschutz: Grundlagen und Mitteilungspflichten der Arbeitnehmerin". Erfasst werden nicht nur Frauen, die als solche im Geburtsregister eingetragen sind, sondern auch diejenigen Personen ohne oder mit einem männlichen Geschlechtseintrag im Geburtsregister, wenn sie ein Kind austragen oder stillen.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Gesundheitssc... / 2 Gesundheitsschutz

2.1 Arbeitszeitlicher Gesundheitsschutz Schutzfristen Der Unterabschnitt "Arbeitszeitlicher Gesundheitsschutz" umfasst die §§ 3–8 MuSchG. Die vor- und nachgeburtliche Schutzfrist ist in § 3 Abs. 1 und 2 MuSchG geregelt. Die schwangere Frau kann sich innerhalb der 6-wöchigen vorgeburtlichen Schutzfrist zur Arbeit bereit erklären; sie kann diese Erklärung jederzeit widerrufen.[1...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Gesundheitsschutz und Beschäftigungsverbote

Zusammenfassung Überblick Um das besondere Schutzziel des Mutterschutzgesetzes zu verwirklichen, enthält das Gesetz Regelungen über die Gestaltung der Arbeitsbedingungen (§§ 9 ff. MuSchG) und Beschäftigungsverbote (§§ 3–6, 10 Abs. 3, 13 Abs. 1 Nr. 3 und § 16 MuSchG). Alle genannten Regelungen dienen dem Gesundheitsschutz von Mutter und Kind, bezogen auf vorhersehbare Gefährdu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Gesundheitssc... / 2.2 Betrieblicher Gesundheitsschutz nach § 11 MuSchG

Nach § 11 Abs. 1 MuSchG darf der Arbeitgeber eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie in einem Maß Gefahrstoffen ausgesetzt ist oder sein kann, dass dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt (Pflicht zu betrieblichem Gesundheitsschutz). Der Ausschuss für Mutterschutz (AfMu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Gesundheitssc... / 3.1 Allgemeine Beschäftigungsverbote vor und nach der Entbindung

Das Mutterschutzgesetz kennt neben einer Reihe von "Ausübungsuntersagungen" allgemeine Beschäftigungsverbote. Neben allgemeinen Beschäftigungsverboten kann auch ein Verbot bestehen, wenn ein Arzt eine entsprechende Bescheinigung ausstellt, § 16 Abs. 1 MuSchG. Beschäftigungsverbot vor der Entbindung Die Beschäftigung werdender Mütter in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung i...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Gesundheitssc... / 4 Stillzeit

Stillenden Müttern ist die erforderliche Stillzeit zu gewähren, wenn sie das verlangen. Der Arbeitgeber muss auf Verlangen in jedem Fall mindestens zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde zum Stillen freigeben.[1] Arbeitet die Arbeitnehmerin zusammenhängend mehr als 8 Stunden, soll der Arbeitgeber ihr auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindest...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Gesundheitssc... / 5 Freistellung für Untersuchungen

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitnehmerin für Untersuchungen freizustellen.[1] Der Anspruch der Arbeitnehmerin gilt für solche Untersuchungen, die im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind. Die Verpflichtung des Arbeitgebers ist jedoch nicht auf Arbeitnehmerinnen in der gesetzlichen Kranken...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Gesundheitssc... / Zusammenfassung

Überblick Um das besondere Schutzziel des Mutterschutzgesetzes zu verwirklichen, enthält das Gesetz Regelungen über die Gestaltung der Arbeitsbedingungen (§§ 9 ff. MuSchG) und Beschäftigungsverbote (§§ 3–6, 10 Abs. 3, 13 Abs. 1 Nr. 3 und § 16 MuSchG). Alle genannten Regelungen dienen dem Gesundheitsschutz von Mutter und Kind, bezogen auf vorhersehbare Gefährdungen durch unge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Gesundheitssc... / 2.3 Allgemeine Maßnahmen

§ 9 MuSchG regelt die allgemeinen Maßnahmen. Neben den geforderten Schutzmaßnahmen hat der Arbeitgeber der Frau auch während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit die Fortführung ihrer Tätigkeiten zu ermöglichen. In § 9 Abs. 3 MuSchG ist die weitergehende Verpflichtung des Arbeitgebers geregelt, sicherzustellen, dass die schwangere oder stillende Frau ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Gesundheitssc... / 3.2 Beschäftigungsverbot nach ärztlichem Zeugnis

Vor der Entbindung dürfen Schwangere nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.[1] Die Schwangere muss die drohende Gefährdung durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen. Bislang einhellige Auffassung war, dass das ärztliche Zeugnis schriftlich ausgestellt sein muss. Hinsicht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Gesundheitssc... / 1 Wesentliche Änderungen im Überblick

Das Mutterschutzrecht sah schon immer einen Gesundheitsschutz für werdende und stillende Mütter auf verschiedene Weise vor. Zum 1.1.2018 ist ein umfassender benachteiligungsfreier Gesundheitsschutz in Kraft getreten, der eine mutterschutzgerechte Fortsetzung der Beschäftigung von Frauen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und während der Stillzeit ermöglichen so...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Gesundheitssc... / 3 Beschäftigungsverbote

Einen Teil des Mutterschutzgesetzes bilden die Beschäftigungsverbote für werdende und stillende Mütter in den §§ 16, 3 bis 6 MuSchG. Diese Beschäftigungsverbote gelten teilweise absolut und ohne Rücksicht auf den Willen und die körperliche Verfassung der Arbeitnehmerin, zum Teil kann die Arbeitnehmerin auch auf den Schutz verzichten. Oftmals kommen in der Praxis Zweifel auf, ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Gesundheitssc... / 2.1 Arbeitszeitlicher Gesundheitsschutz

Schutzfristen Der Unterabschnitt "Arbeitszeitlicher Gesundheitsschutz" umfasst die §§ 3–8 MuSchG. Die vor- und nachgeburtliche Schutzfrist ist in § 3 Abs. 1 und 2 MuSchG geregelt. Die schwangere Frau kann sich innerhalb der 6-wöchigen vorgeburtlichen Schutzfrist zur Arbeit bereit erklären; sie kann diese Erklärung jederzeit widerrufen.[1] Auf Antrag verlängert sich die 8-wöch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 4.3 Anspruch bei Mutterschutz und Elternzeit

4.3.1 Zwölftelung der Jahressonderzahlung Während der Mutterschutzzeiten und der Elternzeit besteht kein Anspruch auf Entgelt i. S. d. § 20 Abs. 2. Eine Verminderung der Jahressonderzahlung unterbleibt jedoch für Kalendermonate, in denen Tabellenentgelt nicht gezahlt wurde (§ 20 Abs. 4 Satz 2 Buchst. c) wegen Beschäftigungsverboten nach dem MuSchG und/oder wegen Elternzeit nach...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 4.3.1 Zwölftelung der Jahressonderzahlung

Während der Mutterschutzzeiten und der Elternzeit besteht kein Anspruch auf Entgelt i. S. d. § 20 Abs. 2. Eine Verminderung der Jahressonderzahlung unterbleibt jedoch für Kalendermonate, in denen Tabellenentgelt nicht gezahlt wurde (§ 20 Abs. 4 Satz 2 Buchst. c) wegen Beschäftigungsverboten nach dem MuSchG und/oder wegen Elternzeit nach dem BEEG bis zum Ende des Kalenderjahrs ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 4.3.2 Maßgeblicher Bemessungszeitraum

Grundlage für die Bemessung der Jahressonderzahlung ist grundsätzlich das in den Monaten Juli, August, September gezahlte "monatliche Entgelt". Im Unterschied zu dem während des Regelbemessungszeitraums gezahlten Krankengeldzuschuss – der nach der Protokollerklärung zu § 20 Abs. 2, dort: Satz 3, unberücksichtigt bleibt – enthält der Tarifvertrag keine ausdrückliche Regelung ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 3.5.1 Kein Anspruch auf Entgelt aus einem Arbeitsverhältnis zu demselben Arbeitgeber

Der Anspruch auf Jahressonderzahlung vermindert sich um 1/12 für jeden Kalendermonat, in dem der Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts nach § 21 hat (§ 20 Abs. 4 Satz 1). Praxis-Tipp Jeder Kalendermonat, in dem nicht einmal für einen Tag Entgelt oder Entgeltfortzahlung aus einem zu demselben Arbeitgeber bestehenden Arbeitsverhältnis gezahlt wu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 4.3.3 Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit

Besonderheiten sind zu beachten, wenn die/der Beschäftigte während der Elternzeit eine Teilzeitarbeit ausübt, insbesondere wenn dies während des Geburtsjahrs des Kinds geschieht. 4.3.3.1 Teilzeitbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber, der den TVöD anwendet Die/der Beschäftigte hat bei seinem bisherigen Arbeitgeber, bei dem er/sie Elternzeit in Anspruch nimmt, für das Kale...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 4.3.3.2 Teilzeitbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber

Üben Beschäftigte während der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber aus, so gilt Folgendes: Nimmt der/die Beschäftigte die elterngeldunschädliche Teilzeittätigkeit erst im Jahr nach der Geburt des Kinds auf, so bestehen keine Besonderheiten: Der/die Beschäftigte hat aus dem Teilzeitarbeitsverhältnis für jeden Kalendermonat, in dem Entgelt gezahlt wur...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 4.3.3.1 Teilzeitbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber, der den TVöD anwendet

Die/der Beschäftigte hat bei seinem bisherigen Arbeitgeber, bei dem er/sie Elternzeit in Anspruch nimmt, für das Kalenderjahr, in dem das Kind geboren ist, Anspruch auf die volle Jahressonderzahlung (§ 20 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 Buchst. c, näher oben, Ziffer 4.3.1). Der zweite Arbeitgeber, bei dem der/die Beschäftigte eine elterngeldunschädliche Teilzeittätigkeit ausübt, hat dane...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 4.7.2 Jahressonderzahlung außerhalb des Geltungsbereichs des TV COVID

Auch außerhalb des Geltungsbereichs des TV COVID – z. B. bei sog. TVöD-Anwendern, in deren Arbeitsverhältnissen bestimmte Vorschriften des Tarifvertrags, nicht jedoch die den TVöD ergänzenden Tarifverträge in Bezug genommen werden – kann Kurzarbeit eingeführt werden. Die Einführung und Ausgestaltung der Kurzarbeit bedarf in diesen Fällen der Regelung in einer Betriebs-/Diens...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 4.4 Anspruch bei länger andauernder Krankheit

Die Jahressonderzahlung wird grundsätzlich auch an arbeitsunfähig erkrankte Beschäftigte gezahlt. Eine länger andauernde Krankheit kann jedoch zu einer Verminderung der Jahressonderzahlung führen. Eine Verminderung der Jahressonderzahlung unterbleibt für Kalendermonate, in denen der Beschäftigte Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach § 22 Abs. 1 i. V. m. § 21 h...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Neue Urlaubsmodelle / 1.2 Sonderkonstellationen

Einige Situationen während eines Beschäftigungsverhältnisses können sich im Zusammenhang mit Vertrauensurlaub für den Arbeitgeber nachteilig auswirken und sind deshalb bei der Regelung des Vertrauensurlaubs zu bedenken: Beginn eines Arbeitsverhältnisses Vertrauensurlaub mag einige neue Mitarbeiter dazu verleiten, gleich zu Beginn der Beschäftigung Urlaub zu beanspruchen. Aller...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld / 9.1 Übergangszeit

Ein Kind, das das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und sich in einer Übergangszeit von höchstens 4 Monaten zwischen 2 Ausbildungsabschnitten befindet, ist beim Kindergeld zu berücksichtigen. Als Übergangszeit gelten nicht zu vermeidende Zwangspausen, z. B. zwischen dem Ende der Schulausbildung und dem Beginn eines Studiums, zwischen dem Abschluss der Erstausbildung und d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen: ABC / Mutterschutz

Soweit am Abschlussstichtag eine Meldung nach § 5 des Mutterschutzgesetzes vorliegt, ist eine Rückstellung für drohende Verluste zu bilden.[1] Zuschüsse für die Tage der Schutzfristen sind bei der Rückstellungsbewertung zu berücksichtigen.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen: ABC / Soziallasten

Nach Ansicht der Rechtsprechung ist für Soziallasten keine Rückstellung für drohende Verluste zulässig, da hier die Ausgeglichenheitsvermutung des Arbeitsverhältnisses greift.[1] Allerdings sind auch bei Arbeitsverhältnissen in Einzelfällen Drohverlustrückstellungen möglich. Vgl. "Altersteilzeit", "Arbeitnehmer", "Beihilfe", "Mutterschutz", "Schwerbehinderte", "Sozialplan".mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen: ABC / Arbeitnehmer

Aus Arbeitsverhältnissen können sich vielfältige Verpflichtungen ergeben, die rückstellungsrelevant sind. Diese begründen regelmäßig Verbindlichkeitsrückstellungen. Ein Ansatz von Drohverlustrückstellungen ist mangels objektivierter Bewertung des Beitrags zum Unternehmenserfolg häufig nicht möglich.[1] Vgl. auch "Abfindung", "Altersteilzeitverpflichtungen", "Beihilfe", "Beru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / ee) ABC der sonstigen Rückstellungen

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / bb) Betreuung eines eigenen Kindes durch die minderjährige Tochter

Rz. 203 Hier gelten die gleichen Grundsätze wie bei Schwangerschaft der minderjährigen Tochter. Ihr Unterhaltsanspruch gegen die Eltern ist nachrangig zu ihrem Unterhaltsanspruch gegen den Ehemann bzw. nicht mit ihr verheirateten Kindsvater. Rz. 204 Sofern jedoch ausnahmsweise ein Unterhaltsanspruch der minderjährigen, ihr Kind betreuenden, Tochter gegen die Eltern besteht, i...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Private Krankenversicherung... / 4 Mutterschutz und Elternzeit

Sowohl während des Mutterschutzes als auch während der Elternzeit bleibt die private Krankenversicherung weiter bestehen. Privat versicherte Arbeitnehmer haben in dieser Zeit den kompletten Beitrag – also einschließlich des Arbeitgeberanteils – selbst zu zahlen. Privat versicherte Arbeitnehmerinnen bekommen auf Antrag bis zu 210 EUR Mutterschaftsgeld für den gesamten Zeitraum...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Private Krankenversicherung... / Zusammenfassung

Überblick Der Bezug von Entgeltersatzleistungen wirkt sich auf privat versicherte Arbeitnehmer anders aus als auf gesetzlich versicherte Mitarbeiter. Unterschiede beim Versicherungsschutz gibt es auch bei einer Entsendung ins Ausland. Beide Themen werden hier inhaltlich dargestellt. Zudem werden in diesem Beitrag die Besonderheiten beschrieben, die sich bei Zeiten des Mutter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampf / 3 Aussperrung

Die Aussperrung ist die von einem oder mehreren Arbeitgebern im Arbeitskampf planmäßig erfolgte Arbeitsausschließung mehrerer Arbeitnehmer unter Verweigerung der Lohnzahlung. Durch die allein zulässige suspendierende Aussperrung wird der Bestand des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich ebenso wenig berührt wie beim Streik. Es ruhen vielmehr nur die beiderseitigen Hauptpflichte...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fürsorgepflicht, Haftung de... / 1 Einleitung

Das Arbeitsverhältnis ist ein schuldrechtliches Gemeinschaftsverhältnis mit besonderem personenrechtlichem Einschlag. Dies hat zur Folge, dass für den Arbeitgeber neben der Pflicht zur Bezahlung des Lohns gegenüber dem Arbeitnehmer noch weitere Pflichten bestehen. Insbesondere wegen dieser Personenbezogenheit des Arbeitsverhältnisses gilt der für alle Schuldverhältnisse gelten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elterliche Sorge / 5.5.1 Gemeinsame Sorge – das Verfahren

Die Bundesregierung hat sich mit § 1626a BGB für eine vereinfachte Lösung entschieden. Danach gilt: Der Vater kann wählen, ob er nach Abgabe einer Sorgeerklärung das Sorgerecht direkt beim Familiengericht beantragt oder sich (zunächst) an das Jugendamt wendet. Im gerichtlichen Verfahren erhält die Mutter eine Frist zur Stellungnahme von ca. 4 Wochen, (die nicht vor Ablauf von ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erreichbarkeit Leistungsber... / 6.2 Erteilung der Zustimmung

Bei Abwesenheiten aus wichtigem Grund muss das Jobcenter die Zustimmung erteilen, wenn die Voraussetzungen des wichtigen Grundes, nachgewiesen sind. Zudem muss die leistungsberechtigte Person angeben, auf welchem Weg während der Abwesenheit eine Kontaktaufnahme möglich ist. Bei Abwesenheiten ohne wichtigen Grund kann das Jobcenter die Zustimmung frühestens 3 Monate im Voraus ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 119 Überga... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Vorläufer der Vorschrift war § 59 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) und Bestandteil der berufsfördernden Leistungen zur Rehabilitation. Das AFG trat 1969 in Kraft und sah von Anfang an das Übergangsgeld für behinderte Menschen vor. Mit der Erstfassung des SGB III durch das Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz – AFRG) v. 24.3.1997 (BGBI....mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7b Erreichb... / 2.5 Leistungsanspruch bei fehlender Erreichbarkeit ohne wichtigen Grund

Rz. 41 Abs. 3 enthält die sog. Urlaubsregelung, die es auch erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach dem SGB II ermöglicht, sich zu privaten Zwecken ohne wichtigen Grund außerhalb des näheren Bereichs des zuständigen Jobcenters aufzuhalten. Nähere Regelungen enthält § 7 ErrV. Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte bedürfen der Regelung nicht, für sie gilt § 7b nicht und d...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7b Erreichb... / 2.6 Nicht arbeitslose und nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte

Rz. 51 Die Prüfung der Beeinträchtigung einer Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit entfällt bei dem Personenkreis der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ohne Erwerbsobliegenheiten, die weder arbeitslos noch erwerbstätig sind (Abs. 3 Satz 3). Bei diesen Personen ist zwar wegen der Eigenschaft der Erwerbsfähigkeit die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit jederzeit denkbar, jed...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Beendigung de... / 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Der Mutterschutz erstreckt sich nicht nur auf den Inhalt des Arbeitsverhältnisses (in Form von Arbeits-, Gesundheitsschutz und Beschäftigungsverboten), sondern auch auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Das Gesetz sieht ein Kündigungsverbot für den Arbeitgeber, das Recht der Arbeitnehmerin zu einer Sonderkündigung bei Erhaltung von Rechtspositionen im Fall späterer Wi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Beendigung de... / 1.4.1.2 Befristung nach § 21 BEEG

§ 21 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gestattet dem Arbeitgeber, eine Vertretung nicht nur für Zeiten der Elternzeit, sondern bereits für Zeiten des Mutterschutzes nach dem Mutterschutzgesetz einzustellen. § 21 Abs. 3 BBEG gestattet neben der Zeitbefristung auch eine Zweckbefristung. Der Arbeitgeber kann also den Vertrag mit der (schwangeren) Aushilfe auch derge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Zusammenfassung Überblick Eine zentrale Bestimmung zur Umsetzung des Schutzes von Mutter und Kind beinhaltet den Kündigungsschutz. § 17 MuSchG sichert zugleich die wirtschaftliche Grundlage durch Erhalt des Arbeitsplatzes. Der Schutz beinhaltet ein absolutes Kündigungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt (behördliche Zulassung) für den Arbeitgeber. Andere Beendigungstatbestände werd...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Beendigung de... / 1.4.2 Aufhebungsvertrag

Aufhebungsverträge unterliegen nicht dem Verbot des § 17 MuSchG. Sie sind bei Beachtung des Schriftformerfordernisses (§ 623 BGB) ohne Weiteres zulässig.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Beendigung de... / 1.4 Auflösung des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen

§ 17 MuSchG verbietet lediglich die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung des Arbeitgebers. Andere Auflösungsinstrumente werden nicht geregelt. Sie sind daher nach den allgemeinen Regeln zulässig. 1.4.1 Befristeter Arbeitsvertrag Befristete Verträge sind solche, die nur für eine begrenzte Dauer eingegangen werden. Befristungen von Arbeitsverhältnissen sind zunächs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Beendigung de... / 1.3 Kündigung durch die Arbeitnehmerin

Das Kündigungsverbot des § 17 MuSchG gilt nur für die Kündigung des Arbeitgebers. Die Arbeitnehmerin kann nach den allgemein für ihr Arbeitsverhältnis geltenden Regeln – insbesondere unter Einhaltung der Kündigungsfrist – kündigen. Eine außerordentliche fristlose Kündigung der Arbeitnehmerin ist nach den üblichen Regeln nicht ausgeschlossen.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Beendigung de... / 1.4.3 Anfechtung des Arbeitsvertrags

Fehler beim Abschluss des Arbeitsvertrags können zu seiner Anfechtbarkeit führen. Das Kündigungsverbot des § 17 MuSchG wird auf die Anfechtbarkeit eines Arbeitsvertrags nicht ausgedehnt. Die Anfechtbarkeit des Arbeitsverhältnisses richtet sich grundsätzlich nach den allgemeinen Regeln. Als Anfechtungsgrund kommt die unwahre Beantwortung einer Frage bei Einstellung nach der Sc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Beendigung de... / 1.4.1.1 Probearbeitsverhältnis und Schwangerschaft

Häufiger als die bewusste Einstellung einer Schwangeren dürfte der Fall sein, dass eine Schwangerschaft nicht bekannt ist oder erst nach Abschluss des Arbeitsvertrags eintritt. In der Probezeit gilt Folgendes: Automatischer Übergang von Probezeit in nachfolgendes Arbeitsverhältnis: Zumeist werden Arbeitsverhältnisse von Anfang an als unbefristetes Arbeitsverhältnis mit einer ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Beendigung de... / 1.2 Kündigungsschutz auch bei Vorbereitungsmaßnahmen

Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 MuSchG sind auch innerhalb der Dauer des Kündigungsverbots vorgenommene Vorbereitungsmaßnahmen des Arbeitgebers im Hinblick auf die Kündigung unzulässig. Trifft der Arbeitgeber solche Vorbereitungsmaßnahmen während der Schutzfrist, ist die Kündigung gemäß § 134 BGB nichtig. Eine Erläuterung des Begriffs "Vorbereitungsmaßnahmen" enthält die Gesetzesbe...mehr