Fachbeiträge & Kommentare zu Minijob

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Jugendarbeitsschutz: Besond... / 2.1 Ausnahmen nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 JArbSchG

Geringfügige Hilfeleistungen gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 JArbSchG fallen nicht unter den Jugendarbeitsschutz, wenn sie gelegentlich erbracht werden: Aus Gefälligkeit, aufgrund familienrechtlicher Vorschriften, in Einrichtungen der Jugendhilfe, in Einrichtungen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderungen. Der Begriff der "Hilfeleistung" ist im JArbSchG nicht näher definiert. Nach ...mehr

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Baugewerbe / 1.2 Urlaubskasse und Sozialkassenbeitrag

Nach dem Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe wird zunächst auf der Grundlage des verdienten Arbeitsentgelts das Urlaubsentgelt bei der von den Tarifpartnern gebildeten Urlaubs- und Lohnausgleichskasse des Baugewerbes (ULAK) angesammelt. Seit dem 1.1.2010 hat der Arbeitgeber zur Aufbringung der Mittel für die tarifvertraglich festgelegten Leistungen im Urlaubs- und Be...mehr

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Aushilfen / 2.3 Berufsmäßigkeit

Besteht wegen der Kurzfristigkeit grundsätzlich Versicherungsfreiheit, ist diese ausgeschlossen, wenn die kurzfristige Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und das monatliche Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze (seit 1.1.2026 603 EUR) übersteigt. Berufsmäßigkeit ist also nicht zu prüfen, wenn das Arbeitsentgelt die monatliche Grenze von 603 EUR nicht überschreitet. ...mehr

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Mehrfachbeschäftigung / 1 Begriff und Zulässigkeit

Die Eingehung von mehreren Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnissen ist als Ausdruck der Berufsfreiheit und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts grundsätzlich zulässig. Dementsprechende Verbotsklauseln (z. B.: "Die Übernahme von Nebenbeschäftigungen in anderen wirtschaftlichen Unternehmungen sind nicht erlaubt.") sind unwirksam.[1] Handelt es sich dagegen um einen nebentä...mehr

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Mehrfachbeschäftigung / 2 Sonderfall: Mehrere Jobs, ein Arbeitgeber

Bestehen mehrere Dienstverhältnisse bei einem Arbeitgeber und zahlt dieser oder ein von diesem beauftragter Dritter[1] verschiedenartige Bezüge als Arbeitslohn, kann der Arbeitgeber bzw. der Dritte die Lohnsteuer für den zweiten und jeden weiteren Bezug ohne Abruf weiterer ELStAM nach der Steuerklasse VI einbehalten.[2] Verschiedenartige Bezüge in diesem Sinne liegen vor, wen...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Begriff des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers

Rz. 221 Nach § 2 Abs. 1 TzBfG ist teilzeitbeschäftigt ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Ist keine regelmäßige Wochenarbeitszeit vereinbart, liegt Teilzeitbeschäftigung vor, wenn die regelmäßige Arbeitszeit im Durchschnitt eines bis zu einem Jahr reichenden Beschäftigungszeitraum...mehr

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Elternzeit / 6.3.1 Versicherungspflichtige Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber

Wird während der Elternzeit eine mehr als geringfügige Beschäftigung beim selben Arbeitgeber aufgenommen, ist eine Ende-Meldung abzugeben. Der anzugebende Meldezeitraum endet mit dem Tag vor Aufnahme der Beschäftigung. Nach Beendigung einer solchen Beschäftigung ist erneut eine Beginn-Meldung abzugeben, sofern weiterhin oder erneut Elternzeit besteht. Für die beim gleichen Ar...mehr

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Bundesfreiwilligendienst / Zusammenfassung

Begriff Der Bundesfreiwilligendienst ist eine nach dem Aussetzen der Wehrpflicht (in Form des Wehr- oder des Zivildienstes) eingeführte neue Form des freiwilligen Dienstes. Er steht beiden Geschlechtern ohne Altersgrenze offen und dauert im Regelfall zwischen 6 und 18 Monate. In Ausnahmefällen kann er auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Ziel ist es, sowohl Möglichkeiten ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (3) Nachweisgesetz

Rz. 82 Für die Inhalte des Arbeitsvertrages sind das Nachweisgesetz und die Nachweisrichtlinie vom 14.10.1991 (91/533/EWG) zu beachten. Das Nachweisgesetz, auf das § 105 GewO für die wesentlichen Vertragsbedingungen eines Arbeitsvertrages verweist, gilt für alle Arbeitsverhältnisse mit Ausnahme einer vorübergehenden Aushilfe von bis zu einem Monat (§ 1 NachwG). Das Gesetz ver...mehr

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Aushilfen / 1.2.3 Befristung

Für die Befristung von kurzfristigen Beschäftigungen gelten die allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften, insbesondere das TzBfG, nicht aber die Einschränkungen des § 30 Abs. 3 Satz 2 TVöD, da dieser nicht gilt. Die Vereinbarung einer kurzfristigen Beschäftigung setzt aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen im Ergebnis immer einen rechtswirksam befristeten Arbeitsvertra...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / bb) Geltendmachung des Teilzeitanspruchs

Rz. 224 Der Teilzeitanspruch muss formell wirksam geltend gemacht werden.[416] Nach § 8 Abs. 2 S. 1 TzBfG muss die Verringerung der Arbeitszeit "spätestens drei Monate vor deren Beginn" geltend gemacht werden. Die Frist bestimmt sich nach § 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2 BGB. Zwischen dem Zugang der Erklärung beim Arbeitgeber (§ 130 BGB) und dem Beginn der Arbeitszeitverkürzung mü...mehr

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Praxis-Beispiele: Rentnerbe... / 3 Altersvollrentenbezug vor Erreichen der Regelaltersgrenze

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer, geboren am 14.1.1961, bezieht eine Altersvollrente vor Vollendung der Regelaltersgrenze. Er nimmt zum 1.8.2025 eine mehr als geringfügige Beschäftigung auf. Die Regelaltersgrenze erreicht er am 14.7.2027. Der Arbeitnehmer verzichtet nicht auf die Rentenversicherungsfreiheit. Wie ist die Beschäftigung versicherungs-, melde- und steuerrechtlich zu ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / h) Altersteilzeit

Rz. 263 Auch ein Altersteilzeitverhältnis [480] kann als Teilzeitarbeitsverhältnis ausgestaltet werden. Es besteht Anspruch auf allgemeinen oder besonderen Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung und Urlaub. Ein bei Beginn des Urlaubsjahres feststehender Übergang von der Arbeits- in die Freistellungsphase bei einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis im sog. Blockmodell berechtigt w...mehr

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Referendar im juristischen ... / 2 Andere Ausbildungsstelle

Wird der Vorbereitungsdienst in einer anderen Ausbildungsstelle (z. B. in einer anderen Behörde oder einem privaten Unternehmen) durchgeführt, bleibt es dennoch bei der Arbeitgebereigenschaft des Dienstherrn. Das gilt grundsätzlich auch, wenn die andere Ausbildungsstelle eine zusätzliche Vergütung zahlt. Zusätzliche Vergütung durch die andere Ausbildungsstelle Dabei sind aller...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Arbeit auf Abruf

Rz. 266 Nach § 12 TzBfG können Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat (Arbeit auf Abruf).[486] Derartige Vereinbarungen müssen eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen. Wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt eine Ar...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / Literaturtipps

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Mehrfachbeschäftigung / 7 Übungsleiterfreibetrag

Handelt es sich bei dem zweiten oder weiteren Dienstverhältnis um eine Nebentätigkeit als Übungsleiter (z. B. Sporttrainer), Ausbilder, Betreuer, Erzieher oder um eine vergleichbare Tätigkeit, um eine künstlerische Nebentätigkeit oder um eine nebenberufliche Pflege alter, kranker Menschen oder Menschen mit Behinderungen, so bleiben von den hierfür erhaltenen Vergütungen 3.300 EUR (...mehr

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Teilzeitarbeit / 1 Teilzeitarbeitsverhältnisse

Der Begriff der Teilzeitbeschäftigung ist in § 2 Abs. 1 TzBfG legaldefiniert. Danach sind Teilzeitbeschäftigte alle Arbeitnehmer[1], deren regelmäßige Wochenarbeitszeit geringer ist als diejenige vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter (des Betriebs). Die Regelung geht von einem relativen, betriebsbezogenen Teilzeitbegriff aus. Entscheidend sind die Verhältnisse im jeweiligen B...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5.14 Aufhebung der Befreiung in der Rentenversicherung von geringfügig Beschäftigten

Geringfügig entlohnt Beschäftigten soll zukünftig ermöglicht werden, eine erfolgte Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig auf Antrag wieder aufzuheben und damit wieder versicherungspflichtig in der Rentenversicherung zu werden. Der Antrag auf Aufhebung der Befreiung stellen Betroffene bei ihrem Arbeitgeber. Die Aufhebung der Befreiung ist nur für die Zukunft mö...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 5 Geringfügigkeitsgrenze ab 2026

Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (einheitliche Pauschsteuer) für das Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung (sog. Minijob) mit 2 % pauschalieren.[1] Voraussetzung ist, dass eine abhängige Beschäftigung i. S. d. Sozialversicherungsrechts vorliegt[2], das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im M...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 2.6 Umlagen für Ausgleichsverfahren U1 und U2

Arbeitgeber, die in der Regel nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen, nehmen am Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen[1] bei Arbeitsunfähigkeit (U1-Verfahren) teil. Die Teilnahme an dem Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen für Mutterschaftsleistungen (U2-Verfahren)[2] erfolgt hingegen unabhängig von der Betriebsgröße. Die zur Finanzierung der Aufwend...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 4.3 Geringfügig entlohnt Beschäftigte

Bei Arbeitnehmern, die eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausüben, erhöht sich zum 1.1.2026 die Geringfügigkeitsgrenze. Ab diesem Zeitpunkt beträgt sie 603 EUR.[1] Das liegt an der Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns von 12,82 EUR auf 13,90 EUR zum 1.1.2026[2] und der gesetzlich festgelegten Koppelung der Geringfügigkeitsgrenze an den Mindestlohn.[3] Die Jahresverd...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 1.3 Neue Mindestlöhne

Durch die fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung vom 5.11.2025[1] wurde der Mindestlohn von 12,82 EUR auf 13,90 EUR zum 1.1.2026 angehoben. Auch die weitere Erhöhung des Mindestlohns auf 14,60 EUR zum 1.1.2027 ist hier bereits geregelt. Infolgedessen ist außerdem die Grenze für die geringfügig entlohnte Beschäftigung nach § 8 Abs. 1a SGB IV seit dem 1.1.2026 auf 603 EUR ange...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 2.5 Insolvenzgeldumlage

Die Insolvenzgeldumlage wird nach einem Prozentsatz des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts (Umlagesatz) erhoben. Die U3-Umlage wird allein von den Arbeitgebern aufgebracht. Hiervon ausgenommen sind die Arbeitgeber der öffentlichen Hand und private Haushalte. Zuständig für den Einzug ist die Krankenkasse des jeweiligen Arbeitnehmers sowie die Minijob-Zentrale für ...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 2.7 Fälligkeit der Beiträge und Umlagen

Drittletzter Bankarbeitstag Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag, die U1- und U2-Umlagen sowie die Insolvenzgeldumlage U3 sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats der Arbeitsleistung fällig.[1] Erfüllungsort ist der Sitz der Einzugsstelle (Krankenkasse und Minijob-Zentrale), weshalb für die tatsächliche Bestimmung des drittletzten Bankarbeitstags die Verhältn...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.1 Aktivrentengesetz

Um das Arbeiten im Alter steuerlich zu fördern, hat die Bundesregierung im Rahmen des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) ab dem 1.1.2026 einen monatlichen Steuerfreibetrag für sozialversicherungspflichtige Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit i. H. v. 2.000 EUR eingeführt. Mit dem Gesetz wird beabsichtigt, durch steu...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 4.5 Familienversicherte

Ehegatten, Lebenspartner und Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern sind in der Kranken- und Pflegeversicherung beitragsfrei mitversichert[1], wenn diese u. a. kein eigenes Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat 1/7 der monatlichen Bezugsgröße überschreitet. Im Jahr 2026 beträgt diese Einkommensgrenze monatlich 565 EUR (2025: 535 EUR...mehr

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Kurzarbeit: Anspruch und Ku... / 1.5 Höhe des Kurzarbeitergeldes

Das Kurzarbeitergeld beträgt gemäß § 105 SGB III 67 % für Arbeitnehmer, die beim Arbeitslosengeld die Voraussetzungen für den erhöhten Leistungssatz erfüllen würden – die also selbst mindestens ein Kind i. S. d. § 32 Abs. 1, 3–5 EStG haben oder deren Ehegatte oder Lebenspartner mindestens ein Kind i. S. d. § 32 Abs. 1, 4 und 5 des EStG hat, wenn beide Ehegatten oder Lebenspar...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Geltungsbereich des TV-L (§... / 6.6.1 Die geringfügige Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV)

Die geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV unterfällt uneingeschränkt dem Geltungsbereich des TV-L. Die entsprechende Person ist Teilzeitbeschäftigter gemäß§ 24 Abs. 2 TV-L und teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer im Sinne des TzBfG (§ 2 Abs. 2 TzBfG). Damit wird der Rechtsprechung des BAG und EuGH sowie dem Diskriminierungsverbot von Teilzeitkräften in § 4 Abs...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Geltungsbereich des TV-L (§... / 6.6 § 1 Abs. 2 Buchst. i TV-L – geringfügig Beschäftigte im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV

Bei einer geringfügigen Beschäftigung (§ 8 SGB IV) ist zu unterscheiden zwischen einer geringfügigen Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV) und einer kurzfristigen Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV). Eine geringfügige Beschäftigung, umgangssprachlich als Minijob bezeichnet, liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV in der ab 1.10.2022 geltenden Fassung[2] nur vor,, wenn das rege...mehr

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Haftung des Arbeitnehmers / 4 Sozialversicherungsrecht

Im Sozialversicherungsrecht versteht man grundsätzlich unter dem Begriff der Arbeitnehmerhaftung die nur ausnahmsweise geltende Pflicht des Arbeitnehmers zur Tragung der Sozialversicherungsbeiträge aus dem Arbeitsentgelt. Zur Haftung für die Sozialversicherungsbeiträge aus mehreren geringfügigen Beschäftigungen ebenso wie zur Haftung des Altersteilzeitbeschäftigten für zu Un...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsunfähigkeit / 7.4 Elektronisches Arbeitgeberverfahren ab 1.1.2023

Die Arbeitgeber werden ab 1.1.2023 am elektronischen Verfahren beteiligt.[1] Die Krankenkasse stellt die elektronischen Meldedaten zur Verfügung. Der Arbeitgeber erhält einen elektronischen Hinweis, dass die Daten für ihn abrufbar sind. Das Verfahren gilt auch für geringfügig Beschäftigte. Die Minijob-Zentrale ruft die Arbeitsunfähigkeitsdaten von der zuständigen Krankenkass...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsunfähigkeit / 5.2 Während der Entgeltfortzahlung

Vertragsärzte bescheinigen die Arbeitsunfähigkeit während der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber auf dem vereinbarten Vordruck.[1] Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Erstbescheinigung angegeben, ist erneut eine ärztliche Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit auszustellen. Eine Fortsetzungserkrankung ist spätestens am nächsten Werktag n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 11 Wichtige BGH-Entscheidungen zum Elternunterhalt

BGH, 23.10.2024, XII ZB 6/24 Nachdem die Oberlandesgerichte Düsseldorf und München mit ihren Entscheidungen zum Selbstbehalt beim Elternunterhalt für einen Hoffnungsschimmer gesorgt hatten, kippt der BGH in seiner Entscheidung nunmehr den pauschalen Ansatz eines Selbstbehaltes in Höhe von 5.000,00 EUR, wie er sich unter Berücksichtigung der Regelungen des Angehörigen Pflege- ...mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 3.1 Gesamtarbeitsplätze des Vorjahres

In Spalte 1 der Meldung ist die Anzahl der Arbeitsplätze (monatliche Höchstzahl) anzugeben. Hierzu zählen alle Arbeitsplätze (auch Auszubildende, Minijobber etc.). Die Stelle des Arbeitgebers ist kein Arbeitsplatz. Arbeitsplätze sind auch Stellen, auf denen Personen beschäftigt sind, deren Beschäftigungsverhältnis ruht. Praxis-Beispiel Berücksichtigung von schwerbehinderten M...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Lohnsteuerliche Änderungen ... / Geringfügigkeitsgrenze (Minijob)

Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs wird angepasst. Das ändert sich Die Geringfügigkeitsgrenze steigt ab 2026 auf 603 EUR monatlich. Inkrafttreten Ab 1.1.2026.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Lohnsteuerliche Änderungen ... / Inkrafttreten

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Lohnsteuerliche Änderungen ... / Das ändert sich

Die Geringfügigkeitsgrenze steigt ab 2026 auf 603 EUR monatlich.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nettolohnvereinbarung / 2.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung besteht für den Arbeitnehmer Rentenversicherungspflicht. Er ist dabei i. H. v. 3,6 % seines Arbeitsentgelts an der Beitragsaufbringung beteiligt. Bei einer Nettolohnvereinbarung stellen die insoweit vom Arbeitgeber übernommenen Beiträge sozialversicherungsrechtliches Arbeitsentgelt dar. Das vereinbarte Nettoarbeitsentgelt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nettolohnvereinbarung / 4 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Bei geringfügig entlohnten Beschäftigten bestimmt der Arbeitgeber, ob das Arbeitsentgelt pauschal mit 2 % oder individuell nach der Lohnsteuerklasse des betroffenen Arbeitnehmers versteuert wird. Im Falle der Pauschalversteuerung ist die vom Arbeitgeber übernommene Pauschalsteuer kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Im Falle der individuellen Versteuerung nach den ELStAM ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsnachfolge / 4 Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Eine – bei geringfügig entlohnt Beschäftigten mögliche – Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gilt für die gesamte Dauer der Beschäftigung und kann nicht widerrufen werden. Endet die Beschäftigung und wird bei einem neuen Arbeitgeber eine neue Beschäftigung aufgenommen, muss eine Befreiung neu beantragt werden. Im Falle eines Betriebsübergangs handelt es sich um ein ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufrechnung / 2 Verrechnung durch die Einzugsstelle

Sofern die zur Verrechnung anstehenden Beiträge zu den jeweiligen Sozialversicherungszweigen noch nicht verjährt[1] sind, kann die Krankenkasse als Einzugsstelle eine solche vornehmen. Voraussetzungen dafür sind, dass der Arbeitgeber zur Aufrechnung von Beiträgen berechtigt ist und er von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch macht, sie zu viel Beiträge berechnet hat und diese vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Outsourcing / 2 Versicherungsrecht bei Beschäftigung im Mutterkonzern und Tochterunternehmen

Eine abhängige Beschäftigung ist durch die persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber gekennzeichnet. Arbeitgeber ist demnach derjenige, von dem der Arbeitnehmer seine Weisungen hinsichtlich des Inhalts, der Durchführung, der Zeit, der Dauer und/oder des Ortes der Ausführungen erhält. Übt ein Arbeitnehmer gleichzeitig mehrere Beschäftigungen[1] bei unterschied...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fälligkeit / 1.1 Gesamtsozialversicherungsbeiträge/Umlagen

Gesamtsozialversicherungsbeiträge (GSV-Beiträge) sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung ausgeübt wurde, mit der das Arbeitsentgelt erzielt wurde. Zu zahlen sind die tatsächlich ermittelten Beiträge oder – falls dies nicht möglich ist – die Beiträge in Höhe des Vormonats. Die tatsächliche Beitragsschuld ist dann am Monatsend...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sportler / 1.1 Amateursportler

Grundsätzlich werden Amateursportler mit einer Vergütung bis zu 200 EUR monatlich sozialversicherungsrechtlich nicht als abhängig Beschäftigte eingestuft. Allerdings muss dies in jedem Einzelfall geprüft werden. Es gibt auch Konstellationen, in denen diese Annahme nicht greift. Amateursportler üben den Sport regelmäßig nicht aus wirtschaftlichen Interessen, sondern zum Ausgle...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ausländischer Student / Zusammenfassung

Begriff Für die lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung ist es unerheblich, ob ein Student aus dem In- oder Ausland kommt. Das Zuwanderungsgesetz regelt für ausländische Studierende aufenthaltsrechtliche Bestimmungen. Es differenziert dabei 2 Gruppen: EU-Bürger und Angehörige der EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) und Angehörige ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Arbe... / 2.2 Geringfügig Beschäftigte

Auch geringfügig Beschäftigte in einer Beschäftigung[1] sind arbeitslosenversicherungsfrei. In der Arbeitslosenversicherung werden ausschließlich geringfügige Beschäftigungen zusammengerechnet. Kommt es bei einer Zusammenrechnung[2] zu einem Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze, liegt Geringfügigkeit nicht vor. Anders als in der Krankenversicherung und der Rentenversiche...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Luxemburg / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Für einen Arbeitnehmer, der in Luxemburg wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Ausnahmen gibt es lediglich bei der Ausübung von geringfügigen Beschäftigungen. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in Luxembu...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Beitragszuschuss: Weiterbes... / 1 Versicherungspflicht bei Weiterbeschäftigung

Personen, welche wegen geringer Versicherungszeiten in der Rentenversicherung die Voraussetzung für einen Bezug einer Altersrente nicht erfüllen oder zwar erfüllen, diese jedoch nicht in Anspruch nehmen, sind bei einer (Weiter-)Beschäftigung sozialversicherungs- und beitragsrechtlich grundsätzlich wie "normale" Arbeitnehmer zu behandeln: In der Kranken- und Pflegeversicherung...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Litauen / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Von diesem Grundsatz gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Für einen Arbeitnehmer, der in Litauen wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in Litauen und übt in Deutschland...mehr