Fachbeiträge & Kommentare zu Minijob

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Minijob: Pauschalbeiträge / 2.3 Studenten

Der Pauschalbeitrag ist auch für Studenten zu zahlen, die eine geringfügig entlohnte Beschäftigung gegen ein monatliches Entgelt von bis zu 603 EUR ausüben und gesetzlich krankenversichert sind. Dies gilt auch dann, wenn die studentische Beschäftigung neben der Krankenversicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit (auch) dem Grunde nach die Voraussetzungen für die Krankenversich... mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 3.1.6 Von der Rentenversicherungspflicht befreite Personen

Der Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung ist auch für Personen zu zahlen, die von der Rentenversicherungspflicht befreit worden sind. Das gilt auch für Personen, die am 31.12.1991 von der Rentenversicherungspflicht befreit waren und dies auch über diesen Zeitpunkt hinaus geblieben sind. mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 2.1 Beitrags-/versicherungsrechtliche Folgen

Unabhängig davon, ob Arbeitnehmer ihren Vergütungsanspruch nach dem Mindestlohngesetz geltend machen oder nicht, besteht für jeden Tag der Arbeitsleistung ein Anspruch auf den Stundenlohn von 13,90 EUR (2025: 12,82 EUR). Das im Sozialversicherungsrecht in § 22 Abs. 1 SGB IV verankerte Entstehungsprinzip besagt, dass die Beitragsansprüche bereits dann entstehen, wenn der Ansp... mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 2.4 Praktikanten

Für Praktikanten, die ein vorgeschriebenes Praktikum absolvieren, fällt aufgrund des Praktikumsentgelts kein Pauschalbeitrag an. Das gilt selbst dann, wenn das daraus erzielte Entgelt monatlich nicht mehr als 603 EUR beträgt. Generell ist die Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit für diese Personen ausgeschlossen.[1] Für diesen Personenkreis sind wie bei Arbeitnehmern ... mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 4.1 Beiträge in der Ansparphase

In einer (für sich gesehen) geringfügig entlohnten Beschäftigung fließen in der Ansparphase die vom Arbeitgeber zu zahlenden Beiträge – unabhängig vom jeweiligen Versicherungsstatus – in dasselbe Wertguthaben ein. Eine getrennte Wertguthabenführung innerhalb der Beschäftigung wegen eines Wechsels von Versicherungsfreiheit in Versicherungspflicht oder umgekehrt, hat nicht zu ... mehr

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Tauschring / 3.3 Einsatz von Tauschring-Mitgliedern im Betrieb

Vielfach ist es gerade für kleinere Betriebe interessant, über den Tauschring vermittelte Aushilfen einzusetzen. Hier gilt ebenfalls: Aushilfe bleibt Aushilfe – egal ob über den freien Arbeitsmarkt oder eine Tauschbörse vermittelt. Liegen die entsprechenden Voraussetzungen einer geringfügig entlohnten[1] oder einer kurzfristigen Beschäftigung[2] vor[3], ist die Aushilfe an d... mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 5.4 Rentenbezieher

Bei Rentenbeziehern sind zunächst Hinzuverdienstgrenzen zu beachten. Diese sind von der jeweiligen Rentenart abhängig. Einkünfte aus Midijob grundsätzlich steuerpflichtig Renten der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen grundsätzlich der Rentenbesteuerung. Der Besteuerungsanteil der Rente bei Rentenbeginn im Jahr 2026 beträgt 8,4 %. Bei Rentenbeziehern ohne Ehe-/Lebenspa... mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / Zusammenfassung

Überblick Auch für geringfügig Beschäftigte ist der Mindestlohn zu zahlen. In welcher Weise sich dieser auswirkt und was ggf. beachtet werden muss, wird hier dargestellt. Oft befürchten Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer, dass das Eintreten von Versicherungspflicht durch die Zahlung des Mindestlohns automatisch zu höheren Lohnnebenkosten bzw. einem weitaus geringeren Nettoentg... mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 1.2 Vorausschauende Betrachtung der Geringfügigkeitsgrenze

Arbeitgeber müssen vorausschauend über einen Zeitraum von 12 Monaten prüfen, ob die Geringfügigkeitsgrenze von 603 EUR eingehalten wird. Dabei sind innerhalb dieses Zeitraums alle laufenden und einmaligen Einnahmen zu berücksichtigen, die mit hinreichender Sicherheit zu erwarten sind und auf die ein Rechtsanspruch besteht. Diese Prüfung ist bei Beschäftigungsbeginn und jewei... mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 5.3.1 Vorteile für den Arbeitgeber

Für den Arbeitgeber sind Werkstudenten[1] eine wesentlich günstigere Beschäftigtengruppe als Vollzeitarbeitnehmer oder geringfügig entlohnte Beschäftigte. Im Gegensatz zum hälftigen Gesamtsozialversicherungsbeitrag von ca. 21,15 % bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern oder 28 % Pauschalabgaben bei geringfügig entlohnt Beschäftigten fällt bei Werkstudenten nur der ... mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 5.1 Übergangsbereich/Auswirkung auf die Lohnsteuer

Die Höhe der zu zahlenden Lohnsteuer richtet sich nach den ELStAM des Arbeitnehmers. Im Regelfall fällt in den Steuerklassen I bis IV für das Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung im Übergangsbereich im Jahr 2026 bis zu einem Monatsverdienst von ca. 1.350 EUR keine und darüber hinaus nur wenig Lohnsteuer an. Je nachdem, welche weiteren Einkünfte vorhanden sind, können die z... mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 2.5 Sachbezüge

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer nimmt am 1.4. eine Beschäftigung mit einem monatlichen Bruttoarbeitsentgelt i. H. v. 580 EUR auf. Im Rahmen des Mitarbeiter-PC-Programms (MPP) überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ab Beschäftigungsbeginn ein Tablet, welches dieser auch privat nutzen darf. Während der Leasingdauer verzichtet der Arbeitnehmer auf 60 EUR seines monatlichen Bru... mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 2.4 Entgeltumwandlung

Sachverhalt Mit Beschäftigungsbeginn vereinbart eine Arbeitnehmerin mit ihrem Arbeitgeber eine Entgeltumwandlung i. H. v. 150 EUR zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung. Das monatliche Bruttoarbeitsentgelt beträgt 730 EUR. Wie ist die Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen? Ergebnis Die zugunsten der betrieblichen Altersversorgung umgewandelten Entgelt... mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 2.1 Weihnachtsgeld

Sachverhalt Eine angestellte Aushilfe erhält neben dem monatlichen Arbeitsentgelt von 500 EUR im Juli ein vertraglich zugesichertes Urlaubsgeld i. H. v. 900 EUR und im Dezember ein vertraglich zugesichertes Weihnachtsgeld i. H. v. 600 EUR. Entsteht durch die Zahlung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis? Ergebnis Urlaubs- ... mehr

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Umlageverfahren bei Krankheit / 3.1.2 Minijobber

Bezüglich der erstattungsfähigen Aufwendungen kommt es nicht auf die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung an. So werden z. B. auch für Arbeitnehmer in sozialversicherungsfreien bzw. -befreiten kurzfristigen Beschäftigungen von mehr als 4 Wochen Dauer oder in geringfügig entlohnten Beschäftigungen die Arbeitgeberaufwendungen im Krankheitsfall erstattet. mehr

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Praxis-Beispiele: Lohnsteue... / 3 Hauptbeschäftigung mit Nebenbeschäftigung

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin verdient in einer Teilzeitstelle 2.500 EUR brutto. Sie hat Steuerklasse II, 0,5 Kinderfreibetrag, 1 PV-Kind, keine Kirchensteuer. Der Zusatzbeitrag zu ihrer Krankenversicherung beträgt 2,9 %. Im März nimmt sie zusätzlich einen Minijob an, bei dem sie 200 EUR monatlich verdient. Im September erhält sie die Gelegenheit, einen weiteren Minijob fü... mehr

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Praxis-Beispiele: Studenten... / 3 Beschäftigung mit wöchentlicher Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt vom 1.3. an eine unbefristete Beschäftigung gegen ein monatliches Arbeitsentgelt von 1.000 EUR aus. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 17 Stunden. Wie ist die Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen? Ergebnis Da die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht überschreitet, besteht in der Beschäftigung im Rahmen des ... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Arbeitsverhältnisse mit geringfügig Beschäftigten (Mini-/Midi-Jobs)

Rz. 220 Eine geringfügige Beschäftigung ist als regelmäßige Tätigkeit gegen geringes Entgelt (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV: Entgeltgeringfügigkeit; geringfügig entlohnte Beschäftigung[408]), als kurzfristige Tätigkeit (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV: Zeitgeringfügigkeit; kurzfristige Beschäftigung)[409] und als geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten [410] (§ 8a SGB IV), die ihrer... mehr

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Praxis-Beispiele: Rabattfre... / 11 Personalrabatt für Minijobber

Sachverhalt Ein Arbeitgeber vertreibt Elektrogeräte. Kunden erhalten einen durchschnittlichen Rabatt von 20 % auf den Listenpreis. Die angestellte Minijobberin bittet den Geschäftsführer um eine Gehaltserhöhung. Der Arbeitgeber möchte die Aushilfe nicht verlieren und sucht nach einem Ergebnis. Eine Gehaltserhöhung ist nicht möglich, da dann die Höchstgrenze für geringfügige B... mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 6 Keine Pauschalbeiträge

6.1 Kurzfristige Beschäftigungen Für versicherungsfreie kurzfristige Beschäftigungen sind keine Pauschalbeiträge fällig. Das gilt auch, wenn die kurzfristige Beschäftigung gleichzeitig die Voraussetzungen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung erfüllt. Davon unberührt ist die Beitragspflicht geringfügig entlohnter und kurzfristiger Beschäftigungen zur Unfallversicherung so... mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 2 Krankenversicherung

2.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Der Arbeitgeber hat bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung für Personen, die in dieser Beschäftigung versicherungsfrei sind, einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung zu zahlen. Der Pauschalbeitrag beträgt 13 % des Arbeitsentgelts aus der Beschäftigung. Für Beschäftigte im Privathaushalt ist ein Pauschalbeitrag i. H. v. 5 % ... mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 3 Rentenversicherung

3.1 Personenkreise 3.1.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Der Arbeitgeber hat bei einer versicherungsfreien geringfügig entlohnten Beschäftigung einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung zu zahlen. Der vom Arbeitgeber zu tragende Beitrag beträgt 15 % des Entgelts. Für Beschäftigte im Privathaushalt trägt der Arbeitgeber 5 % des Arbeitsentgelts aus dieser Beschäftigung. H... mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 3.1 Personenkreise

3.1.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Der Arbeitgeber hat bei einer versicherungsfreien geringfügig entlohnten Beschäftigung einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung zu zahlen. Der vom Arbeitgeber zu tragende Beitrag beträgt 15 % des Entgelts. Für Beschäftigte im Privathaushalt trägt der Arbeitgeber 5 % des Arbeitsentgelts aus dieser Beschäftigung. Hinweis Rentenvortei... mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 1 Kranken-/Rentenversicherung

1.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen sind unter bestimmten Voraussetzungen Pauschalbeiträge ausschließlich zur Kranken- und Rentenversicherung zu zahlen. Die Beiträge trägt allein der Arbeitgeber. Achtung Sanktion bei Abwälzung der Pauschalbeiträge Die Abwälzung der vom Arbeitgeber zu zahlenden Pauschalbeiträge auf den Arbeitnehmer... mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 3.4 Mindestbeitragsbemessungsgrundlage

3.4.1 Mehrere Beschäftigungen Für Personen, die mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausüben, sind die Arbeitsentgelte für die Prüfung der Mindestbemessungsgrundlage aus allen Beschäftigungen zusammenzurechnen. Sofern das Entgelt aus mehreren Beschäftigungen insgesamt die Mindestbemessungsgrundlage von 175 EUR übersteigt, werden die Beiträge aus dem jeweiligen tatsäc... mehr

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Anmeldung / 1.1 Geringfügige Beschäftigungen

Ebenfalls mit der ersten folgenden Entgeltabrechnung, innerhalb von 6 Wochen, sind geringfügig entlohnte oder kurzfristige Beschäftigungen bei der Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in Essen anzumelden. Für die geringfügig entlohnte Beschäftigung ist der Personengruppenschlüssel "109" bzw. für die kurzfristige Beschäftigung der Personengru... mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / 1 Lohnsteuerabzug bei Praktikanten

Lohnsteuerrechtlich handelt es sich bei Studenten und Praktikanten um Arbeitnehmer. Dies gilt unabhängig davon, ob sie über einen längeren Zeitraum in geringem Umfang oder während der Semesterferien im Vollerwerb tätig sind. Ihr Arbeitslohn unterliegt deshalb dem individuellen Lohnsteuerabzug nach den ELStAM.[1] Wird die Grenze von 603 EUR (bis 31.12.2025: 556 EUR) für Minij... mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 1 Versicherungsrechtliche Beurteilung nach Personengruppen

1.1 Gesetzlich Krankenversicherte Sachverhalt Eine geringfügig beschäftigte Arbeitnehmerin ist gesetzlich krankenversichert und erhält für ihre Tätigkeit 400 EUR monatlich. Darüber hinaus hat sie keine weiteren Beschäftigungen. Wie ist die Beschäftigung lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich zu behandeln? Ergebnis Die Beschäftigung ist als geringfügig entlohnte Beschäftigu... mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 2 Arbeitsentgelt

2.1 Weihnachtsgeld Sachverhalt Eine angestellte Aushilfe erhält neben dem monatlichen Arbeitsentgelt von 500 EUR im Juli ein vertraglich zugesichertes Urlaubsgeld i. H. v. 900 EUR und im Dezember ein vertraglich zugesichertes Weihnachtsgeld i. H. v. 600 EUR. Entsteht durch die Zahlung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis... mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 3.5 Mutterschutz

Gemäß § 1 Abs. 2 MuSchG genießen Mutterschutz alle Frauen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Demnach sind geringfügig entlohnte Beschäftigte hiervon nicht ausgeschlossen. Unerheblich ist, ob die geringfügig entlohnte Beschäftigte bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt ist. Jeder Arbeitgeber ist an die gesetzlichen Vorgaben des Mutterschutzgesetzes gebunden. Für ger... mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 3.1.1 Eintritt der Versicherungspflicht bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze durch flexible Arbeitszeitregelungen

Seit Inkrafttreten des sog. Flexi II-Gesetzes zum 1.1.2009 ist die ungleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit (etwa im Rahmen betrieblicher Zeitkontenregelungen) auch bei geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnissen grundsätzlich zulässig. Es kann also auch bei geringfügig entlohnten Beschäftigten bei schwankender Arbeitszeit ein verstetigtes Monatsentgelt gezahlt werde... mehr

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Nichtversicherte GKV / 7.2 Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung

Die Pauschalbeiträge für geringfügig Beschäftigte zur Krankenversicherung in Höhe von 13 % des Arbeitsentgelts trägt allein der Arbeitgeber. Sie werden von ihm an die Minijob-Zentrale abgeführt. In der Pflegeversicherung fallen keine Pauschalbeiträge an. Die Pflegeversicherungsbeiträge aus dem Arbeitsentgelt sind deshalb vom Mitglied an seine Krankenkasse zu zahlen. mehr

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Student: Beschäftigte Stude... / Zusammenfassung

Überblick Grundsätzlich sind Personen in Beschäftigungen, die gegen Arbeitsentgelt ausgeübt werden, kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig. Ausgenommen hiervon sind Studenten in einer geringfügig entlohnten Beschäftigung (Minijob) sowie in einer Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden. In diesen Beschäftigung... mehr

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Bundesfreiwilligendienst / 1 Versicherungsrechtliche Beurteilung

Die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen des Jugendfreiwilligendienstgesetzes gelten auch für Personen, die den Bundesfreiwilligendienst leisten.[1] Daher stehen die Bundesfreiwilligendienstleistenden in einem sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnis und sind kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig, wenn sie Geld- und/oder Sachle... mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 2.2 Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Entgelte aus mehreren versicherungspflichtigen Beschäftigungen sind auch zu addieren, um festzustellen, ob der Versicherte wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei ist. Übersteigt das Arbeitsentgelt aus den ausgeübten Beschäftigungen die Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung – auch mit dem Arbeitsentgelt aus einem zweiten und weite... mehr

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Wehrdienst / 5 Nebenbeschäftigung während des Wehrdienstes

Eine Nebenbeschäftigung[1] während des Wehrdienstes ist nur dann versicherungsfrei, wenn es sich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung handelt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob sie beim bisherigen oder einem anderen Arbeitgeber ausgeübt wird. Werden mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausgeübt, sind diese zusammenzurechnen. Auch Versicherungsfreiheit im Rah... mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Übergangsbereich / 3 Mehrere Beschäftigungen

Werden mehrere Beschäftigungen ausgeübt, gilt die Regelung des Übergangsbereichs nur, wenn das insgesamt erzielte Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs liegt. Berücksichtigt werden allerdings nur Arbeitsentgelte aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen. Nicht berücksichtigt werden also z. B. Arbeitsentgelte aus versicherungsfreien geringfügig entlohnten Beschäfti... mehr

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Beamte und Pensionäre: Entg... / 1.5 Weitere Beschäftigungsverhältnisse

Schließt der Beamte mit anderen Arbeitgebern weitere Dienstverhältnisse ab, z. B. als Minijob bei einem privaten Arbeitgeber, so gelten ebenso die allgemeinen Grundsätze des Lohnsteuerrechts. Folglich kann der Arbeitgeber für den Arbeitslohn die Lohnsteuerpauschalierung mit 2 % oder mit 20 % wählen.[1] Soll der Arbeitslohn eines weiteren (z. B. zweiten) Beschäftigungsverhält... mehr

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Student: Beschäftigte Stude... / 10 Beiträge für beschäftigte Studenten

Der Arbeitgeber hat für rentenversicherungspflichtig beschäftigte Studenten Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen. Diese Pflichtbeiträge sind – mit Ausnahme bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung[1] – vom beschäftigten Studenten und seinem Arbeitgeber je zur Hälfte aufzubringen. Evtl. Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung hat der Arbeitgeber allein... mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / 3 Lohnsteuerabzug bei freiwilligen Praktika

Die Bezüge aus einer freiwilligen Praktikantentätigkeit unterliegen dem Lohnsteuerabzug nach allgemeinen Grundsätzen, unabhängig davon, ob es sich um ein Vor- bzw. Nachpraktikum oder um ein Zwischenpraktikum handelt. Einheitliche Pauschalsteuer von 2 % scheidet aus Die einzige steuerliche Besonderheit gegenüber einer sonstigen Beschäftigung besteht für ein nicht vorgeschrieben... mehr

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Befreiung von der Versicher... / 3.6.7 Aufnahme vor dem 1.1.2013

Bestand die geringfügig entlohnte Beschäftigung bereits vor dem 1.1.2013 unter Berücksichtigung des bis Ende 2012 maßgeblichen Entgeltgrenzwerts von 400 EUR, bleibt die seinerzeit kraft Gesetzes bestehende Rentenversicherungsfreiheit dauerhaft erhalten. Dies gilt allerdings nicht, wenn in der ursprünglich mit einem Entgelt von max. 400 EUR ausgeübten geringfügig entlohnten B... mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 1.2 Flexible Arbeitszeitregelungen

Pauschalbeiträge sind auch für Zeiten der entgeltlichen Freistellung von der Arbeitsleistung im Rahmen sonstiger flexibler Arbeitszeitregelungen[1] bis zu 3 Monaten und für Zeiten der Freistellung von der Arbeitsleistung bei Wertguthabenvereinbarungen zu zahlen. Werden Zeitguthaben nicht durch Freizeit ausgeglichen, sondern in Arbeitsentgelt abgegolten, werden die Beiträge w... mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / Entgelt

1 Berücksichtigung des Mindestlohns bei Minijobs 1.1 Höhe Arbeitgeber von Minijobbern[1] sollten bei Arbeitsverträgen darauf achten, dass diese den Mindestlohn berücksichtigen. Anpassungsbedarf besteht in allen Fällen, bei denen eine arbeitsvertragliche Vergütung vereinbart wurde, der ab dem 1.1.2026 ein Stundenlohn von weniger als 13,90 EUR (2025: 12,82 EUR) zugrunde liegt. D... mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 3.1.4 Rentenversicherungsfreie Praktikanten

Die Regelung über den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung gilt nicht für Studierende, die ein vorgeschriebenes Praktikum ableisten und deswegen rentenversicherungsfrei sind. Der Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung für ordentlich Studierende einer Fachschule oder Hochschule ist nicht zu zahlen, wenn sie ein in ihrer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktiku... mehr

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Praxis-Beispiele: Nebenbesc... / 4 2 Nebenjobs

Sachverhalt Eine Sekretärin hat eine wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden bei einem Stundenlohn von 25 EUR. Sie ist gesetzlich krankenversichert. Seit Mai arbeitet sie zusätzlich regelmäßig an 2 Tagen pro Woche jeweils 2 Stunden in einem Immobilienbüro für 14,50 EUR je Stunde, monatlich 252,30 EUR. Die Arbeitnehmerin hat für den Minijob die Befreiung von der Rentenversiche... mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 3.4.2 Unbezahlter Urlaub bis zu einem Monat

Eine Beschäftigung gilt als fortbestehend, solange die Beschäftigung ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert, jedoch nicht länger als einen Monat.[1] Ein unbezahlter Urlaub von nicht mehr als einem Monat führt jedoch nicht zu einer Kürzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage. Praxis-Beispiel Auswirkung des unbezahlten Urlaubs Ein Arbeitnehmer nimmt vom 20.7.2026 bis zum... mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 2.2 Prüfung rechtswidriger Mindestlohnunterschreitungen

Rechtswidrige Mindestlohnunterschreitungen werden von den Rentenversicherungsträgern bei der turnusmäßigen Prüfung und mit Rückwirkung beanstandet.[1] Sie führen zu Beitragsnachforderungen und eventuell auch zur Erhebung von Säumniszuschlägen.[2] Mit Einführung des flächendeckenden Mindestlohns wurden diese Prüfungen ausgeweitet. Deshalb ist es nahezu ausgeschlossen, dass di... mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 3.1.3 Rentenversicherungsfreie Personen

Der Pauschalbeitrag ist auch für Personen zu zahlen, die rentenversicherungsfrei sind. Das sind nach § 5 Abs. 4 SGB VI Rentner, die nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, einer Vollrente wegen Alters beziehen, Ruhestandsbeamte (nach Erreichen der Regelaltersgrenze) und gleichgestellte Personen[1] sowie Bezieher einer berufsständischen Altersversor... mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / Sozialversicherung

1 Kranken-/Rentenversicherung 1.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen sind unter bestimmten Voraussetzungen Pauschalbeiträge ausschließlich zur Kranken- und Rentenversicherung zu zahlen. Die Beiträge trägt allein der Arbeitgeber. Achtung Sanktion bei Abwälzung der Pauschalbeiträge Die Abwälzung der vom Arbeitgeber zu zahlenden Pauschal... mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 2 Mögliche Folgen der Mindestlohnunterschreitung

2.1 Beitrags-/versicherungsrechtliche Folgen Unabhängig davon, ob Arbeitnehmer ihren Vergütungsanspruch nach dem Mindestlohngesetz geltend machen oder nicht, besteht für jeden Tag der Arbeitsleistung ein Anspruch auf den Stundenlohn von 13,90 EUR (2025: 12,82 EUR). Das im Sozialversicherungsrecht in § 22 Abs. 1 SGB IV verankerte Entstehungsprinzip besagt, dass die Beitragsans... mehr