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Mindestlohn: Was ist bei Minijobs und Beschäftigungen im ... / 2 Mögliche Folgen der Mindestlohnunterschreitung

Kathrin Witzmann, Dipl.-Finw. (FH) Holm Geiermann
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2.1 Beitrags-/versicherungsrechtliche Folgen

Unabhängig davon, ob Arbeitnehmer ihren Vergütungsanspruch nach dem Mindestlohngesetz geltend machen oder nicht, besteht für jeden Tag der Arbeitsleistung ein Anspruch auf den Stundenlohn von 13,90 EUR (2025: 12,82 EUR). Das im Sozialversicherungsrecht in § 22 Abs. 1 SGB IV verankerte Entstehungsprinzip besagt, dass die Beitragsansprüche bereits dann entstehen, wenn der Anspruch auf das Arbeitsentgelt entstanden ist.[1] Auf die Höhe des gezahlten Stundenlohns kommt es bei der Beitragsberechnung zu den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung demzufolge nicht an. Das Entstehungsprinzip wirkt aber nicht nur bei der Beitragserhebung, sondern auch bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung einer Beschäftigung.[2]

 
Wichtig

Entgelt ist für die beitrags- und versicherungsrechtliche Beurteilung maßgebend

Gehen Arbeitgeber bei Prüfung der Geringfügigkeitsgrenze von einem Entgelt unterhalb des Mindestlohns aus, wirkt sich dies auf die versicherungsrechtliche Beurteilung aus: Wenn sich im Nachhinein ergibt, dass bei Zugrundelegung eines Stundenlohns von 13,90 EUR keine geringfügig entlohnte Beschäftigung vorgelegen hat, tritt in dieser Beschäftigung rückwirkend Sozialversicherungspflicht ein. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Arbeitgeber vorsätzlich, fahrlässig oder in gutem Glauben gehandelt hat. Sachverhalte dieser Art sind bereits seit Jahren Prüfgegenstand bei den turnusmäßigen Betriebsprüfungen in Branchen, bei denen Branchenmindestlöhne vereinbart wurden.

[1]

S. Nicht ausgezahltes Arbeitsentgelt.

[2]

S. Beitrag aus fiktiven Entgeltzahlungen.

2.2 Prüfung rechtswidriger Mindestlohnunterschreitungen

Rechtswidrige Mindestlohnunterschreitungen werden von den Rentenversicherungsträgern bei der turnusmäßigen Prüfung und mit Rückwirkung beanstandet.[1] Sie führen zu Beitragsnachforderungen und eventuell auch zur Erhebung von Säumniszusch...

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