In Spalte 1 der Meldung ist die Anzahl der Arbeitsplätze (monatliche Höchstzahl) anzugeben. Hierzu zählen alle Arbeitsplätze (auch Auszubildende, Minijobber etc.). Die Stelle des Arbeitgebers ist kein Arbeitsplatz. Arbeitsplätze sind auch Stellen, auf denen Personen beschäftigt sind, deren Beschäftigungsverhältnis ruht.

 
Praxis-Beispiel

Berücksichtigung von schwerbehinderten Menschen in der Freistellungsphase der Altersteilzeit

Bei Altersteilzeit im sog. Blockmodell ist der Arbeitsplatz auch in der Freistellungsphase zu zählen, wenn die wöchentliche Arbeitszeit im Umfang von 18 und mehr Stunden ruht. Wird auf die Stelle allerdings eine Ersatzkraft (Vertretung) mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 18 und mehr Stunden eingestellt, dann zählt nur noch die Stelle der Vertretung als Arbeitsplatz.

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