Fachbeiträge & Kommentare zu Mieter

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Beweislast

Rz. 3 Der Mieter, der sich auf die Unwirksamkeit des Ausschlusses oder der Beschränkung seiner Rechte beruft, muss die Arglist des Vermieters beweisen (Schmidt-Futterer/Eisenschmid, § 536d Rn. 8), soweit nicht ohnehin der Ausschluss gem. § 536 Abs. 4 BGB oder § 307 BGB unwirksam ist. Der Vermieter muss beweisen , dass er den Mangel mitgeteilt hat oder dass der Mieter den Mang...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Schadensersatz

Rz. 7 Wie jeder Schadensersatzanspruch setzt auch dieser Verschulden (so auch Schmidt-Futterer/Eisenschmid, § 536c Rz. 30) des Mieters und Kausalität voraus. Nach der amtlichen Begründung ist ausdrücklich darauf verzichtet worden, in Abs. 2 für die Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht durch den Mieter ausdrücklich ein Verschuldenserfordernis einzuführen. Ein solche...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2 Rechtsverlust

Rz. 8 Bei entsprechender Kausalität zwischen mangelnder Anzeige und Schaden (vgl. dazu LG Berlin, GE 1996, 322) entfallen die Rechte aus § 536 (Minderung) und das Recht auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung (§ 536a). Für die Zeit, in der der Vermieter den Mangel ohnehin noch nicht hätte beseitigen können, bleibt das Minderungsrecht des Mieters bestehen. Ferner verliert er ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Rechtsfolgen – § 536c Abs. 2

Rz. 6 Der bisherige § 545 Abs. 2 a. F. wird in § 536c Abs. 2 in zwei Sätze aufgeteilt. Im Satz 1 ist durch Einfügung der Worte "dem Vermieter" klargestellt, dass nur der Vermieter aus der Unterlassung der Anzeige einen Schadensersatzanspruch gegen den Mieter geltend machen kann, nicht aber zum Beispiel andere Mieter als Dritte. § 536c Abs. 2 Satz 2 enthält wie bisher die Auf...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2 Anzeige

Rz. 4 Die Anzeige ist keine einseitige Willenserklärung, sondern nur eine sog. rechtserhebliche Handlung, für die eine besondere Form nicht vorgeschrieben ist, für die sich jedoch Schriftlichkeit zu Beweiszwecken anbietet, da der Mieter im Streitfalle die rechtzeitige Anzeige beweisen muss. Die Anzeige hat unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (§ 121) zu erfolgen. Das ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Anzeigepflicht des § 536c ist ein Teil der allgemeinen Obhutspflicht, die sich als Nebenpflicht aus dem mietvertraglichen Dauerschuldverhältnis ergibt. Sie soll dem Vermieter die Möglichkeit geben, seiner Herrichtungspflicht nach § 535 nachzukommen, und besteht demgemäß dann nicht, wenn der Vermieter schon vom Mangel Kenntnis hat (vgl. OLG Hamburg, Urteil v. 26.4.1...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 1. Pfändbarer Anspruch

Rz. 100 Der Anspruch des Schuldners als Vermieter auf Zahlung des Miet-/Pachtzinses ist ein übertragbares Forderungsrecht. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind außerhalb des von § 851b ZPO umfassten Bereichs grds. uneingeschränkt pfändbar.[88] Die Pfändung wird wirksam mit Zustellung gegenüber dem Mieter/Pächter. Das gesetzliche Pfandrecht des Vermieters an den eing...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 5. Mietkaution

Rz. 116 Ist der Mieter Schuldner des Gläubigers, hat dieser einen Anspruch auf Rückgabe einer geleisteten Mietkaution, die regelmäßig als Sicherheitsleistung an den Vermieter gezahlt wurde. Die von dem Schuldner (Mieter) geleistete Mietkaution sichert den Gläubiger (Vermieter) auch hinsichtlich der Kosten eines Räumungsprozesses, so dass der Schuldner einer Pfändung wegen di...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 9. Unpfändbare Ansprüche

Rz. 106 Grundsätzlich ist jeder Anspruch, der übertragbar ist, auch pfändbar, § 851 ZPO. Ist der Anspruch nicht übertragbar, ist auch grundsätzlich keine Pfändungsmöglichkeit gegeben. Beispiele: Rz. 107mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 1. Geschäftsanteil

Rz. 17 Vielfach hat der Schuldner ein Girokonto bei einem Kreditinstitut in Form einer Genossenschaft, z.B. der Raiffeisenbank oder der Volksbank. Darüber hinaus finden sich Genossenschaften vorwiegend in Weinbaugebieten (Winzergenossenschaften) oder der Schuldner ist als Mieter seiner Wohnung auch gleichzeitig Mitglied in einer Wohnungsbaugenossenschaft. Die einzelnen Genos...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2 Grob fahrlässige Unkenntnis des Mangels

Rz. 4 Die Gewährleistungsansprüche der §§ 536,536a BGB sind ferner dann ausgeschlossen, wenn der Mangel dem Mieter infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist. Grobe Fahrlässigkeit ist gegeben, wenn der Mieter bei Vertragsschluss dasjenige unbeachtet gelassen hat, was jedem verständigen Mieter einleuchtete, also insbesondere offenbare Mängel bei einer Vorbesichtigu...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.3 Vorbehaltlose Annahme der mangelhaften Sache

Rz. 5 Erkennt der Mieter den Mangel und nimmt er die Mietsache dennoch an, zieht z. B. in die Wohnung ein, so geht er der Rechte aus §§ 536, 536a verlustig, wenn er sich nicht seine Rechte wegen des Mangels vorbehält – § 536b Satz 3. Dies gilt allerdings nicht für zugesicherte Eigenschaften. Der Vorbehalt ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die keiner For...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § 536b Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme

1 Regelungsinhalt – Anwendungsbereich Rz. 1 Nach h. M. war der Vorgänger des § 536b, der § 539, entsprechend anwendbar, wenn dem Mieter während der Mietzeit ein (nachträglicher) Mangel bekannt wurde und er gleichwohl die Miete über ca. sechs Monate vorbehaltslos zahlte (BGH, NJW 1997, 2474; BGH, NJW-RR 1992, 26, 268; BGH NJW 1974, 2233; OLG Naumburg, NZM 2000, 100, 101; OLG N...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1 Kenntnis des Mangels bei Vertragsabschluss

Rz. 3 Maßgeblicher Zeitpunkt der Mangelkenntnis ist der Vertragsschluss. Sämtliche Rechte aus §§ 536, 536a sind ausgeschlossen; demgemäß auch Ersatzansprüche wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften. Die positive Kenntnis muss sich auf den konkreten Mangel und auf die Auswirkungen auf den vertragsgemäßen Gebrauch beziehen. Diese Abgrenzung ist schwierig, da häufig Umstä...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.6 Konkurrenzen

Rz. 8 Der Mieter kann die Einrede des nicht erfüllten Vertrages aus § 320 auch dann erheben, wenn er die Miete wegen § 536b nicht mehr mindern kann (§ 536b schließt das Zurückbehaltungsrecht des Mieters aus § 320 nicht aus (Schmidt-Futterer/Eisenschmid, § 536b Rn. 49). Jedoch ist die Kenntnis des Mieters vom Mangel bei der erforderlichen Abwägung nach § 320 Abs. 2 (möglicher...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.9 Checkliste zu Kenntnis und Rechtsfolgen

Rz. 11 a) Kenntnis des Mangels bei Vertragsabschluss: Voraussetzungen Kenntnis des konkreten Mangels und Kenntnis der Ursache und Mangelauswirkung auf die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache Rechtsfolgen Ausschluss des Mietminderungsrechts i. S. v. § 536 Abs. 1 BGB bei: Sachmangel und/oder Rechtsmangel Ausschluss des Schadensersatzanspruchs i. S. v. § 536a BGB Ausschluss des frist...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.4 Verwirkung

Rz. 6 § 536b erfasst nicht den Fall, dass der Mieter nachträglich einen Mangel erkennt, das Mietverhältnis ohne jeden Widerspruch fortsetzt und die Miete vorbehaltlos im vollen Umfang zahlt. Nach allgemeiner Meinung vor der Mietrechtsreform wurde bisher § 539 a. F. entsprechend angewandt, so dass die Gewährleistungsrechte aus §§ 537, 538 a. F. entfielen (vgl. für die frühere...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Regelungsinhalt – Anwendungsbereich

Rz. 1 Nach h. M. war der Vorgänger des § 536b, der § 539, entsprechend anwendbar, wenn dem Mieter während der Mietzeit ein (nachträglicher) Mangel bekannt wurde und er gleichwohl die Miete über ca. sechs Monate vorbehaltslos zahlte (BGH, NJW 1997, 2474; BGH, NJW-RR 1992, 26, 268; BGH NJW 1974, 2233; OLG Naumburg, NZM 2000, 100, 101; OLG Naumburg, Urteil v. 6.2.2001, 9U 179/0...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.5 Wiederaufleben von Gewährleistungsrechten

Rz. 7 Das Mietminderungsrecht nach § 536 bezieht sich auf die geschuldete Miete, so dass der Mieter den Minderungsbetrag von der jeweils geschuldeten Miete abziehen kann. Die Rechte aus § 536a auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung haben keinen Bezug zur geschuldeten Miete. Die Rechte aus §§ 536, 536a können nach Maßgabe des § 536b ausgeschlossen oder beschränkt sein. Liege...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.7 Beweislast

Rz. 9 Nach den allgemeinen Regeln, nach denen jede Partei die für sie günstigen Tatsachen darlegen und beweisen muss, trifft den Vermieter die Beweislast für die Kenntnis des Mieters von dem Mangel bzw. dessen grob fahrlässige Unkenntnis bei Vertragsabschluss oder Kenntnis bei Annahme (BGH, WuM 1962, 1379; Schmidt-Futterer/Eisenschmid, § 536b Rn. 58; Kandelhard, in ZAP-Praxi...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Die einzelnen Alternativen

2.1 Kenntnis des Mangels bei Vertragsabschluss Rz. 3 Maßgeblicher Zeitpunkt der Mangelkenntnis ist der Vertragsschluss. Sämtliche Rechte aus §§ 536, 536a sind ausgeschlossen; demgemäß auch Ersatzansprüche wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften. Die positive Kenntnis muss sich auf den konkreten Mangel und auf die Auswirkungen auf den vertragsgemäßen Gebrauch beziehen. D...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.8 Besonderheiten in den neuen Bundesländern

Rz. 10 Für Mietverträge, die nach dem Beitritt abgeschlossen worden sind, gelten die Gewährleistungsvorschriften der §§ 536 ff. BGB uneingeschränkt, auch wenn der Mangel schon vor diesem Zeitpunkt eingetreten ist oder latent vorhanden war. Für die Bestandsmietverhältnisse (Vertragsschluss vor dem 3.10.1990) wird auf Rz.1 verwiesen.mehr

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Wohnungsunternehmen – Eine ... / 4. Gegenüberstellung der Anforderungen zur Anwendung der erweiterten Kürzung und der Begünstigung von Wohnungsunternehmen nach den §§ 13a, 13b ErbStG

Der folgende exemplarische Vergleich soll eine Hilfestellung für Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen beider Normen bieten und Problemfälle aufzeigen.mehr

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Wohnungsunternehmen – Eine ... / 1. Gesetzliche Regelung und Entwicklung der erweiterten Grundstückskürzung

Die Kürzungsvorschrift des § 9 Nr. 1 GewStG existiert bereits seit Einführung des GewStG im Jahr 1936 (vgl. Burbaum/Wessels, NWB MAAAH-50170 [Stand: 1.12.2022] Rz. 6 m.w.N.). Zweck der Kürzungsvorschrift nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG ist nach wie vor die Vermeidung der doppelten Besteuerung von betrieblichem Grundbesitz mit Grundsteuer und Gewerbesteuer. Zweck der Kürzungsvor...mehr

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Wohnungsunternehmen – Eine ... / 3. Auffassung der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung hat sich dazu mit den gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder v. 17.6.2022 – G 1425, BStBl. I 2022, 958 (z.B. FinMin.v. 17.6.2022 – G 1425 – 92 – V B 4) zur Neufassung des § 9 Nr. 1 Satz 3 und 4 GewStG mit dem Fondsstandortgesetz positioniert und vertritt dabei eine enge Auslegung zuungunsten der Steuerpflichtigen, die u.E. dem W...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsstätte: Überblick / 1.2 Verfügungsmacht

Geschäftseinrichtungen oder Anlagen i. S. d. § 12 Nr. 1 AO werden nur dann zu einer Betriebsstätte des Unternehmers, wenn dieser eine nicht nur vorübergehende tatsächliche Verfügungsmacht über die von ihm genutzte Einrichtung oder Anlage hat und diese für eine gewisse Dauer, aber nicht notwendigerweise ununterbrochen zu Unternehmenszwecken nutzt. Dabei genügt eine Nutzung in...mehr

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ZErb 03/2023, Keine Anwendu... / 2 Gründe

Die Klage ist unbegründet. A. Dem Kläger steht gegen die Beklagten ein Anspruch auf Herausgabe der Wohnung unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu. Ein Herausgabeanspruch ergibt sich weder aus § 546 Abs. 1 BGB noch aus § 985 BGB. I. Ein Herausgabeanspruch nach beiden Vorschriften setzt nämlich im Ergebnis voraus, dass das Mietverhältnis der Beklagten zum Kläger nicht (mehr) be...mehr

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ZErb 03/2023, Keine Anwendu... / 1 Tatestand

Die streitgegenständliche und ca. 81 qm große Drei-Zimmer-Wohnung stand zunächst im Eigentum der Mutter des Klägers (fortan: ursprüngliche Eigentümerin). Mit gemeinschaftlichem notariellem Testament vom 4.12.2002 (…) vermachte sie ihrem Ehemann, dem Vater des Klägers (fortan: Nießbraucher), das lebenslange Nießbrauchrecht an der streitgegenständlichen Wohnung. Als Erben setzt...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bei Haushaltsaufnahme eines volljährigen syrischen Flüchtlings

Leitsatz Nimmt eine alleinerziehende Mutter neben ihren Kindern zwei syrische Brüder, von denen einer volljährig und einer minderjährig ist, in ihren Haushalt auf, so ist die gesetzliche Vermutung einer Haushaltsgemeinschaft (§ 24b Abs. 3 Satz 2 EStG) mit dem volljährigen Syrer widerlegt, wenn dieser als Mieter im Haushalt wohnt, als Mieter typischerweise nicht an der Hausha...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.3 Begünstigtes Vermögen (Zeilen 3 bis 5)

Begünstigt sind zu Wohnzwecken vermietete bebaute Grundstücke (oder Gebäudeteile), die im Inland oder in einem EU-/EWR-Staat belegen sind.[1] Zu den bebauten Grundstücken in diesem Sinne gehören Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum oder entsprechende Grundstücksteile anderer Grundstücksarten. Praxis-Tipp Garagen etc. Auch Garagen, Nebenräume und Ne...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.1 Zufluss als sonstige Leistung

Rz. 4 Ist die Entlastung nach § 123 Abs. 1 EStG den Einkünften aus Leistungen nach § 22 Nr. 3 S. 1 EStG zuzuordnen, gilt als Zuflusszeitpunkt nach § 11 Abs. 1 S. 1 EStG der Vz, in dem der Energielieferant die Endabrechnung für 2022 erteilt hat. Die Erfassung muss damit in der Regel im Jahr 2023 erfolgen. Rz. 5 Dazu muss der Energielieferant die Kostenentlastung nach § 2 Abs. ...mehr

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Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / 1. Unwirksame Rechtsgeschäfte (§ 41 AO)

Die Vorschrift des § 41 AO regelt die steuerlichen Folgen sog. unwirksamer Rechtsgeschäfte. Ihre beiden Absätze betreffen allerdings bereits dem Grunde nach verschiedene Sachverhalte. Vorliegend könnte es sich um einen Fall des § 41 Abs. 2 AO handeln. Scheingeschäfte und Scheinhandlungen i.S.d. § 41 Abs. 2 AO sind für die Besteuerung – im Ergebnis ähnlich wie beim sog. Gestal...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / 2. "Bisheriges Gestaltungsmodell": Vermeidung stiller Reserven bei einer Kfz-Veräußerung

Die steuerliche "Entstrickung" des Veräußerungserlöses aus dem betrieblichen Bereich durch vorgeschaltete Vermietung kann beachtliche Steuervorteile generieren. Hierbei wird auf die bisherigen Gestaltungsüberlegungen zur Steueroptimierung durch ertragsteuerliche Vermeidung der Versteuerung stiller Reserven bei einer Kfz-Veräußerung durch vorherige Vermietung Bezug genommen[8...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der immateriellen Wirts... / Nutzungsrechte

Dingliche oder obligatorische Nutzungsrechte, z. B. Nießbrauchsrechte an einem Grundstück, sind als immaterielle Wirtschaftsgüter zu aktivieren, soweit sie bei entgeltlichem Erwerb eine gesicherte Rechtsposition gewähren und einer Bilanzierung nicht die Grundsätze des schwebenden Vertrags entgegenstehen. Unentgeltlich erworbene Nutzungsrechte sind keine selbstständigen Wirts...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gebäude / 2 Vermietung

Eine Immobilienvermietung ist generell als die Nutzungsüberlassung von Grundstücken oder Grundstücksteilen auf Zeit gegen einen Mietzins zu definieren, bei der das Eigentum an dem vermieteten Gegenstand beim Vermieter verbleibt, dieser dem Mieter aber den Gebrauch der Sache während der Mietzeit gewährt.[1] Die Vermietung und Verpachung von Gebäuden stellt eine sonstige Leistu...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / 3. Ort der Fahrzeugüberlassung

Leistungsort = Art. 56 Abs. 2 MwStSystRL: Die Überlassung der Fahrzeuge an A und B war auch als entgeltliche Vermietungsleistung gem. Art. 56 Abs. 2 MwStSystRL, § 3a Abs. 3 Nr. 2 Satz 3 UStG in Deutschland steuerbar. Mietzins nicht zwingend = Geldzahlung: Außerdem merkte der BFH an, der Mietzins, dessen Entrichtung Voraussetzung für das Vorliegen einer Vermietungsleistung im ...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / 2. Keine Vermietungsleistung

Kein Mietzins "in Geld": Quasi hilfsweise führte das FG aus, dass sich der Leistungsort selbst bei Entgeltlichkeit nicht nach Art. 56 Abs. 2 MwStSystRL, § 3a Abs. 3 Nr. 2 Satz 3 UStG richten könne. So stellte das FG fest, der EuGH habe im Urteil QM ausgeführt, der Begriff des Mietzinses könne nicht im Wege der Analogie ausgelegt werden, indem ihm ein geldwerter Vorteil gleic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / a) Sachverhalt

Fragestellung: Im vorliegenden Fall[1] ging es kurz gesagt, um die Frage, wo in dem Fall, dass ein Angestellter (A = Arbeitnehmer) eines Steuerpflichtigen (QM = Arbeitgeber) ein Dienstfahrzeug, das ihm der Arbeitgeber (nicht nur für einen kürzeren Zeitraum) zur Erfüllung seiner Arbeitspflichten zur Verfügung stellt, auch für private Zwecke nutzen darf, diese Überlassung für ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 45 Erlaubn... / 3 Musterantrag

Rz. 35 Landesjugendamt … Antrag auf Erlaubnis zum Betrieb einer Einrichtung nach § 45 SGB VIII 1. Einrichtungsträger 2. Einrichtungmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Neues vom BGH zur (Un-)Wirksamkeit insolvenzabhängiger Lösungsklauseln

Zusammenfassung Der BGH befasst sich in einem Urteil v. 27.10.2022 (IX ZR 213/21) mit den Anforderungen an die Wirksamkeit insolvenzabhängiger Lösungsklauseln und äußert sich damit zu einer Frage, die in der Rechtsprechung und Literatur höchst umstritten ist. Sachverhalt Der spätere Schuldner war Betreiber eines Busunternehmens und wurde von der Beklagten mit der Schülerbeförd...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Flüchtlinge als Mieter – Re... / 5.2 Mietvertragsabschluss mit Flüchtling

Wird der Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter direkt abgeschlossen, ist neben der Identität, dem Aufenthaltsstatus und der Wohnsitzauflage vorab zu klären, ob der Mieter – was bei der Vermietung an Flüchtlinge regelmäßig der Fall sein dürfte – staatliche Leistungen erhält. In diesem Fall sollte sich der Vermieter mit der zuständigen Behörde in Verbindung setzen und dafü...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Flüchtlinge als Mieter – Rechtssichere Auswahl von ausländischen Mietinteressenten

Zusammenfassung Überblick Extrem angespannte Wohnungsmärkte lassen abgewiesene Mietinteressenten immer wieder wegen Verstößen gegen das Antidiskriminierungsgesetz (ADG) zum Mittel der gerichtlichen Überprüfung greifen. Dieser Beitrag soll sowohl einen Überblick als auch einen rechtlichen Rahmen bieten, welche Gesichtspunkte bei der Auswahl von Flüchtlingen als potenzielle Miet...mehr

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Flüchtlinge als Mieter – Re... / 3 Datenabfragen und Datenschutz

Ist der Mietinteressent Sozialhilfeempfänger, was regelmäßig der Fall sein dürfte, wird die Miete über das Jobcenter bezahlt werden. Möchte der Vermieter Informationen beim Jobcenter über seinen künftigen Mieter einholen, ist zu beachten, dass die beim Jobcenter bekannten Daten der Flüchtlinge dem Sozialdatenschutz unterliegen. Um Auskunft zu erhalten, bedarf der Vermieter e...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Flüchtlinge als Mieter – Re... / 2 Liegen die rechtlichen Voraussetzungen für die Anmietung einer eigenen Wohnung vor?

Zunächst sollte geprüft werden, ob der potenzielle Mieter einer Wohnsitzauflage unterliegt. Vermieter sollten außerdem anhand des vorgelegten Aufenthaltstitels bzw. der Aufenthaltserlaubnis prüfen, welchen Status der Mietinteressent hat und welche Aufenthaltsdauer damit verbunden und in den Papieren ausgewiesen ist. Vom Aufenthaltsstatus hängt unter anderem ab, ob der Mietin...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Flüchtlinge als Mieter – Re... / 5.1 Mietvertragsabschluss mit Gemeinde

In diesem Fall mietet die Gemeinde die Wohnung an und vermietet diese mittels Untermietvertrag an Flüchtlinge bzw. weist Flüchtlinge dieser Wohnung zu. Vertragspartner ist die Gemeinde.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Flüchtlinge als Mieter – Re... / 4 Wer wird in der Wohnung leben?

4.1 Möglicher Familiennachzug Zentrales Problem der Vermietung an (zunächst) alleinstehende Flüchtlinge ist die spätere Überbelegung von dann zu kleinen Wohnungen: Neben "Dauerbesuchern" liegen die Gründe hier im Familiennachzug, der sukzessive einsetzen kann.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Flüchtlinge als Mieter – Re... / 5 Mietvertragsabschluss und Mietzahlung

Zunächst stellt sich die Frage, ob der Vermieter bzw. das vermietende Wohnungsunternehmen einen Mietvertrag mit dem Flüchtling oder mit der Gemeinde abschließt. 5.1 Mietvertragsabschluss mit Gemeinde In diesem Fall mietet die Gemeinde die Wohnung an und vermietet diese mittels Untermietvertrag an Flüchtlinge bzw. weist Flüchtlinge dieser Wohnung zu. Vertragspartner ist die Gemein...mehr

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Flüchtlinge als Mieter – Re... / 4.2 Vielehe/Polygamie

Nach deutschem Recht können nur 2 Personen eine Ehe oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Entsprechend können auch nur diese 2 Personen als Mieter einen Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten dieses Familienstandes unterschreiben. Dabei ist es unerheblich, ob dies Frau/Mann, Mann/Mann oder Frau/Frau betrifft. Eine im Ausland rechtsgültig geschlossene Viel...mehr

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Flüchtlinge als Mieter – Re... / Zusammenfassung

Überblick Extrem angespannte Wohnungsmärkte lassen abgewiesene Mietinteressenten immer wieder wegen Verstößen gegen das Antidiskriminierungsgesetz (ADG) zum Mittel der gerichtlichen Überprüfung greifen. Dieser Beitrag soll sowohl einen Überblick als auch einen rechtlichen Rahmen bieten, welche Gesichtspunkte bei der Auswahl von Flüchtlingen als potenzielle Mieter zu beachten ...mehr

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Flüchtlinge als Mieter – Re... / 5.5 Mietvertrag abschließen

Verfügt der Vermieter über sämtliche Informationen und Bescheinigungen, wird der Mietvertrag in der Fassung, die vorab als Entwurf an die zuständige Stelle zur Prüfung übersendet worden ist, in zweifacher Ausfertigung ausgestellt. Für den Fall, dass der Vermieter z. B. den Mustermietvertrag des GdW verwendet, der in arabischer, englischer und französischer Übersetzung vorlieg...mehr