Fachbeiträge & Kommentare zu Mieter

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Hausordnung im Wohnungseige... / 3.4 Beschlussanfechtung

Regelfall der Erstellung oder Ergänzung einer Hausordnung ist eine entsprechende Beschlussfassung der Eigentümerversammlung. Der Verwalter nimmt einen entsprechenden Antrag auf die Tagesordnung und lässt die Eigentümer darüber entscheiden, ob bestimmte Themen in die Hausordnung aufgenommen werden. Gründe, die für und gegen einen Antrag sprechen, können in der Eigentümerversa...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 7 Änderung und Ergänzung der Hausordnung

Da die Hausordnung von den Eigentümern beschlossen werden kann, können einzelne oder auch alle Verhaltens- bzw. Gebrauchsregelungen nach § 19 Abs. 1 WEG grundsätzlich auch mit einfacher Beschlussmehrheit wieder aufgehoben, neu gefasst, geändert oder ergänzt werden. Auch wenn die Hausordnung Teil der Gemeinschaftsordnung ist, kann sie nach herrschender Meinung durch Beschluss...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 6.1 Tierhaltung

Verbot der Tierhaltung Ein generelles Haustierhaltungsverbot kann nicht beschlossen werden, es bedarf vielmehr einer entsprechenden Vereinbarung.[1] Allerdings kann durch einen unangefochtenen Mehrheitsbeschluss die Hundehaltung in einer Wohnanlage generell verboten werden, obwohl es auch hierfür einer Vereinbarung bedarf.[2] § 19 Abs. 1 WEG verleiht den Wohnungseigentümern d...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 1 Grundsätze

Nach § 19 Abs. 2 Nr. 1 WEG stellt die Aufstellung einer Hausordnung ein Regelbeispiel ordnungsmäßiger Verwaltung und Benutzung dar. Hieraus folgt zum einen, dass es einer Hausordnung nicht zwingend bedarf. Zum anderen folgt hieraus, dass im Fall des Fehlens einer Hausordnung jeder Wohnungseigentümer die Aufstellung einer Hausordnung resultierend aus seinem Anspruch auf ordnu...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 6.9.1 Wohnungseigentum

Die Ausübung der Prostitution in einer Eigentumswohnung ist nicht mehr von der Zweckbestimmung gedeckt und somit nicht erlaubt.[1] Dies gilt sowohl für die Wohnungseigentümer selbst als auch für deren Mieter.[2] Die Ausübung der Prostitution verstößt gegen die guten Sitten und beeinträchtigt die anderen Wohnungseigentümer über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus. In diesem ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Umsätze, die unter das GrEStG fallen

Rz. 15 § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG beruht auf Art. 12, Art. 131 i. V. m. Art. 135 Abs. 1 Buchst. j und Buchst. k und Art. 371 i. V. m. Anhang X Teil B Nr. 9 MwStSystRL. Nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL befreien die Mitgliedstaaten – obligatorisch – die Lieferung von anderen Gebäuden oder Gebäudeteilen und dem dazugehörigen Grund und Boden als den in Art. 12 Abs. 1 Buch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.5 Gebäude auf fremdem Grund und Boden

Rz. 93 Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG stehen auch Gebäude auf fremdem Boden dem Grundstücksbegriff gleich. Ein Gebäude ist ein Bauwerk auf eigenem oder fremdem Grund und Boden, das Menschen, Tieren oder Sachen durch räumliche Umfriedung Schutz gegen äußere Einflüsse gewährt und fest mit dem Grund und Boden verbunden ist. Menschen müssen das Bauwerk nicht nur betreten, sondern ...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 5 Inhalte einer Hausordnung

Inhalt oder Mindestinhalt einer Hausordnung sind im Gesetz nicht geregelt. Der Gesetzgeber überlässt die Festlegung der Eigenverantwortung der Wohnungseigentümer. Charakter und Bedürfnisse von Eigentümergemeinschaften sind vielfältig und unterschiedlich. Es existieren gemischt genutzte Anlagen mit Gewerbe- und Wohneinheiten, reine Wohnanlagen in Stadtrand-, Kur- oder Erholun...mehr

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Schlüssel/Schließanlage (WE... / 3.1 Grundsätze

Verliert der Wohnungseigentümer oder sein Mieter einen Schlüssel, besteht zunächst dem Grunde nach ein Schadensersatzanspruch der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen den Wohnungseigentümer, der im Fall des Schlüsselverlusts seines Mieters diesen entsprechend in Regress nehmen kann. Ist ein Schlüsselmissbrauch aufgrund der konkreten Verlustsituation mit an Sicherheit gre...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / cc) Selbstständige Vollstreckungsschutzverfahren

Rz. 163 Vollstreckungsschutzanträge nach den §§ 765a, 815b, 851a und § 841b ZPO und jedes Verfahren über Anträge auf Änderung oder Aufhebung der getroffenen Anordnungen sowie jedes Verfahren über Anträge nach §§ 1084 Abs. 1, 1096 oder 1109 ZPO sind gesonderte Angelegenheiten (§ 18 Abs. 2 Nr. 6 RVG). Rz. 164 Der Anwalt erhält hier neben den gegebenenfalls bereits für die Volls...mehr

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Jahresabrechnung (WEMoG) / 8 Rechtsprechungsübersicht (vereinzelt redaktionell angepasst)

Abrechnungspflicht Für die Erstellung einer Jahresabrechnung ist nach Inkrafttreten des WEMoG nicht mehr der alte, noch vor Erstellung abberufene Verwalter zuständig. Zuständig ist nach der Neufassung des WEG nunmehr die Eigentümergemeinschaft selbst, handelnd durch den neu bestellten Verwalter als Organ der Gemeinschaft.[1] Die Vorlage der vollständigen Abrechnung ist – wie n...mehr

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Jahresabrechnung (WEMoG) / 2.1.2 Ausgaben

Stets sind in die Jahresabrechnung aus dem Verwaltungsvermögen getätigte Ausgaben einzustellen, egal ob die Ausgaben rechtmäßig oder unrechtmäßig erfolgten und unabhängig davon, ob die Ausgaben ordnungsmäßiger Verwaltung entsprochen haben oder nicht.[1] Dies gilt für sämtliche getätigten Ausgaben und unabhängig davon, ob sie nachvollziehbar oder durch Kontoauszüge belegt sind...mehr

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Jahresabrechnung (WEMoG) / 1.4.2 Verspätet vorgelegte Jahresabrechnung

Gerät der Verwalter mit der Erstellung der Abrechnung in Verzug, können die Wohnungseigentümer insoweit die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in Anspruch nehmen. Ist die Klage erfolgreich, können zunächst die Verfahrenskosten gegen den Verwalter geltend gemacht werden. Bleibt er weiter untätig, haftet er unmittelbar gegenüber den vermietenden Wohnungseigentümern hinsichtli...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / aa) Geschäftsgebühr

Rz. 26 Vergleichbar der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV erhält der Anwalt nach Nr. 2503 VV eine Geschäftsgebühr in Höhe von 93,50 EUR für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Entgegennahme der Information (Anm. Abs. 1 zu Nr. 2503 VV). Auch hier kommen Auslagen und Umsatzsteuer hinzu (§ 46 RVG). Beispiel 11: Außergerichtliche Vertretung Der Mandant erscheint mit ein...mehr

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Jahresabrechnung (WEMoG) / 2.1.1.2.4 Erträge aus Vermietung und Verpachtung

Erträge aus Vermietung und Verpachtung des gemeinschaftlichen Eigentums sind selbstverständlich ebenfalls als Einnahmeposition zu berücksichtigen. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich beim Mieter bzw. Pächter um einen Wohnungseigentümer oder einen gemeinschaftsfremden Dritten handelt. Zuordnung der Mieterträge prüfen Stets ist zu prüfen, ob Mieterträge ggf. der Erhaltungsrü...mehr

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Schlüssel/Schließanlage (WE... / 3.2 Beschluss

Aufgrund des Umstands, dass der Mieter des Wohnungseigentümers W einen Schlüssel der zentralen Schließanlage verloren hat, ist ein Austausch der Schließanlage erforderlich, da ein Missbrauch des Schlüssels nicht auszuschließen ist. Auf Grundlage des derzeitigen Sicherheitsstandards der Gruppe 2 der Schließanlage hatte die Verwaltung 3 Angebote von Fachunternehmen eingeholt, d...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / h) Vollstreckungs- oder Vollstreckungsschutzanträge

Rz. 44 Soweit der Schuldner Vollstreckungs- oder Vollstreckungsschutzanträge stellt, richtet sich der Gegenstandswert entsprechend dem Interesse des antragstellenden Schuldners nach billigem Ermessen (§ 25 Abs. 3 RVG). Rz. 45 Bei einem Vollstreckungsschutzantrag gegen eine Räumungsvollstreckung mit dem Ziel einer zeitlich begrenzten Weiternutzung ist der Wert nach dem Mietwer...mehr

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§ 25 Verfahren vor dem Proz... / a) Berufung

Rz. 40 Wird das Urteil im Räumungsrechtsstreit mit der Berufung angefochten, und wird in der Berufung auch der Ausspruch zur Räumungsfrist mit angefochten oder der Antrag auf Räumungsfrist erstmals gestellt (§ 721 Abs. 4, 2. Hs. ZPO), ohne dass hierüber gesondert verhandelt oder entschieden wird, entstehen nur die Gebühren nach Nrn. 3200 ff. VV, die dann auch die Tätigkeit i...mehr

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§ 25 Verfahren vor dem Proz... / 1. Ausgangsverfahren

Rz. 30 Ist das Verfahren über die Räumungsfrist Teil des Hauptsacheverfahrens, dann liegt insgesamt nur eine Angelegenheit vor (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 11 RVG). Der Anwalt erhält nur die Gebühren nach Nrn. 3100 ff. VV. Der Gebührentatbestand der Nr. 3334 VV ist unanwendbar. Dies führt jedoch nicht dazu, dass der Anwalt für seine Tätigkeit im Verfahren über die Räumungsfrist kei...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / a) Verfahrensgebühr

Rz. 36 Im Verfahren auf Anordnung eines Arrests oder Erlass einer einstweiligen Verfügung (im folgenden Anordnungsverfahren) entsteht für das Betreiben des Geschäfts zunächst einmal eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV (Vorbem. 3 Abs. 2 VV). Unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 VV ermäßigt sich die Gebühr auf 0,8. Rz. 37 Bei mehreren Auftraggebern erhöht sich die Verf...mehr

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§ 6 Beratung, Gutachten und... / 1. Überblick

Rz. 1 Beratungstätigkeiten des Anwalts sind nur dann gesondert zu vergüten, wenn ein gesonderter Auftrag zur Beratung erteilt worden ist. Beratungen anlässlich anderer Angelegenheiten werden nach § 19 Abs. 1 S. 1 RVG durch die dortigen Betriebsgebühren mit abgegolten. Rz. 2 Wie sich aus der Legaldefinition des § 34 Abs. 1 S. 1 RVG ergibt, ist unter einer Beratung die Erteilun...mehr

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Jahresabrechnung (WEMoG) / 2.2.1 Einzelbelastung von Wohnungseigentümern

Häufig wird Verwaltungsaufwand von einzelnen Wohnungseigentümern verursacht, sei es in Form von Mahnungen, der Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren oder dem Erfordernis einer vereinbarten Veräußerungszustimmung nach § 12 WEG. Auf Grundlage der Bestimmung des § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG können die Wohnungseigentümer eine verursacherbezogene Kostenbelastung beschließen. Insoweit ...mehr

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§ 1 Einleitung / (d) Anrechnung vorangegangener Gebühren

Rz. 55 Sind danach die Gebühren und Gebührensätze ermittelt, ist die Frage der Anrechnung zu prüfen. Das RVG ordnet in vielen Fällen an, dass vorangegangene Betriebsgebühren auf die Betriebsgebühren eines nachfolgenden Verfahrens anzurechnen sind, wenn der Gegenstand derselbe ist (so z.B. § 34 Abs. 2 RVG; Anm. zu Nr. 3305 VV; Anm. zu Nr. 3307 VV; Vorbem. 2.3 Abs. 4–6 VV; Vor...mehr

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Jahresabrechnung (WEMoG) / 2.2.2 Abweichende Kostenverteilungsschlüssel

Die Vorschrift des § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG ist durch Vereinbarung abdingbar. So wird in vielen Gemeinschaftsordnungen eine abweichende Kostenverteilung vereinbart, die für unterschiedliche Kostenarten verschiedene Verteilungsschlüssel vorsieht, die dem Gerechtigkeitsempfinden der Eigentümer eher entsprechen oder aus anderen Gründen praktikabler erscheinen. So wird z. B. häufi...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / f) Anrechnung bei nur teilweise identischen Gegenständen

Rz. 54 Die Gegenstände von außergerichtlicher Vertretung und nachfolgendem gerichtlichen Verfahren können nur teilweise identisch sein, das kann darauf beruhen, dassmehr

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§ 25 Verfahren vor dem Proz... / 1. Ausgangsverfahren

Rz. 13 Im selbstständigen Räumungsfristverfahren erhält der Anwalt nach Nr. 3334 VV zunächst eine 1,0-Verfahrensgebühr. Rz. 14 Bei mehreren Auftraggebern erhöht sich diese Gebühr nach Nr. 1008 VV um 0,3 je weiteren Auftraggeber. Rz. 15 Erledigt sich die Angelegenheit vorzeitig, ist Anm. Nr. 1 zu Nr. 3337 VV anzuwenden. Die Verfahrensgebühr reduziert sich auf 0,5. Rz. 16 Für die...mehr

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Jahresabrechnung (WEMoG) / 4 Bekanntmachung

Auch wenn es lediglich einen formalen Mangel darstellt, wenn der Verwalter den Wohnungseigentümern den Entwurf der ihre Sondereigentumseinheit betreffenden Jahreseinzelabrechnung nicht übersendet, sollte der Verwalter das insoweit noch nach früherer Rechtslage bestehende Erfordernis durchaus weiter beachten, da dies bereits in der Rechtsprechung gefordert wurde.[1] Hiernach ...mehr

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Schlüssel/Schließanlage (WE... / 1 Grundsätze zur Auswechslung der bestehenden Zentralschließanlage

Bei der Auswechslung einer bestehenden Zentralschließanlage sind unterschiedliche Konstellationen zu unterscheiden: Der Austausch erfolgt wegen eines Defekts. Der Austausch wird erforderlich aufgrund Schlüsselverlusts eines der Wohnungseigentümer oder seines Mieters. Der Austausch soll zwar nicht wegen eines Defekts erfolgen, aber zur Anpassung an zeitgemäße Standards. Stets ist...mehr

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Schlüssel/Schließanlage (WE... / Zusammenfassung

Begriff Es gibt zahlreiche Gründe für den Austausch der zentralen Schließanlage. Zunächst muss der jeweilige Sachverhalt genau analysiert werden, bevor über den Austausch in der Eigentümerversammlung beschlossen wird. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung LG Hamburg, Beschluss v. 10.3.2016, 318 S 79/15: Wird der Austausch wegen eines Schlüsselverlusts erforderlich, handelt...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / c) Anrechnung bei mehreren Auftraggebern

Rz. 48 Strittig war lange Zeit, wie bei mehreren Auftraggebern vorzugehen ist. Nach inzwischen einhelliger Rspr. greift die Erhöhung nach Nr. 1008 VV sowohl außergerichtlich als auch im anschließenden gerichtlichen Verfahren.[17] Rz. 49 Da die Erhöhung nach Nr. 1008 VV nicht zu einer eigenen Gebühr führt,[18] stellt sich die Frage, ob eine "Erhöhungsgebühr" anzurechnen ist, n...mehr

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Jahresabrechnung (WEMoG) / 1.4.1 Zeitnahe Erstellung

Die Jahresabrechnung ist nach Ablauf der abzurechnenden Wirtschaftsperiode zeitnah zu erstellen und der Eigentümergemeinschaft zur Beschlussfassung vorzulegen. Allgemein wird hier von einem Zeitraum von 3 bis maximal 6 Monaten nach Beginn des Folgejahres ausgegangen.[1] Abweichendes kann im Verwaltervertrag geregelt werden oder sich aus einer Vereinbarung der Wohnungseigentüm...mehr

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§ 5 Mietwagenkosten, insbes... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 284 Die Beurteilung des Berufungsgerichts hielt revisionsrechtlicher Überprüfung nicht stand. Zutreffend und von der Revision nicht angegriffen hatte das Berufungsgericht angenommen, dass der Beklagte dem Grunde nach gemäß § 823 Abs. 1 BGB zum Schadensersatz verpflichtet ist und die Voraussetzungen für die Unzurechnungsfähigkeit gemäß § 827 S. 1 BGB, die zur Beweislast de...mehr

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§ 5 Mietwagenkosten, insbes... / a) Der Fall

Rz. 280 Die Klägerin, eine gewerbliche Kraftfahrzeugvermieterin, nahm den Beklagten auf Ersatz des Schadens in Anspruch, den er als Fahrer eines von seiner Arbeitgeberin angemieteten Kraftfahrzeugs verursacht hatte. Rz. 281 Am 2.6.2008 vermietete die Klägerin einen Pkw an die Arbeitgeberin des Beklagten. Sie vereinbarten eine Haftungsfreistellung für selbstverschuldete Unfäll...mehr

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§ 5 Mietwagenkosten, insbes... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 302 Das angefochtene Urteil hielt der revisionsrechtlichen Nachprüfung nicht stand. Zutreffend ging das Berufungsgericht allerdings davon aus, dass der in den Allgemeinen Vermietbedingungen der Klägerin vorgesehene Haftungsvorbehalt für Fälle grober Fahrlässigkeit wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam war, denn diese Klausel weicht von wesent...mehr

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§ 5 Mietwagenkosten, insbes... / 21. Undifferenzierter Haftungsvorbehalt für den Fall grober Fahrlässigkeit in einem gewerblichen Kfz-Mietvertrag

Rz. 279 BGH, Urt. v. 11.10.2011 – VI ZR 46/10, zfs 2011, 697 Zitat BGB § 307; VVG § 81 Abs. 2mehr

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§ 5 Mietwagenkosten, insbes... / a) Der Fall

Rz. 299 Die Klägerin, eine gewerbliche Kraftfahrzeugvermieterin, nahm den Beklagten auf Ersatz des Schadens in Anspruch, den er als Fahrer eines von seiner Ehefrau, der ehemaligen Beklagten zu 1, am 10.6.2010 angemieteten Kraftfahrzeugs verursacht hatte. In dem Mietvertrag war eine Haftungsfreistellung für selbstverschuldete Unfälle mit einer Selbstbeteiligung von 350 EUR pr...mehr

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§ 5 Mietwagenkosten, insbes... / 5. Bedeutung der Wirksamkeit des vereinbarten Mietpreises für die Frage der Erforderlichkeit eines Unfallersatztarifs

Rz. 32 BGH, Urt. v. 9.10.2007 – VI ZR 27/07, zfs 2008, 22 = VersR 2007, 1577 Zitat BGB §§ 138, 139, 249; ZPO § 287 Für die Frage der Erforderlichkeit eines Unfallersatztarifs kommt es im Allgemeinen nicht darauf an, ob der Mietpreis für das Ersatzfahrzeug zwischen Mieter und Vermieter wirksam vereinbart worden ist. a) Der Fall Rz. 33 Die Parteien stritten um die Erstattung weiter...mehr

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§ 1 Reparaturkosten oder Wi... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 223 Das angegriffene Urteil hielt revisionsrechtlicher Überprüfung nicht stand. Die Klage war nicht wegen fehlender Bestimmtheit des Klagegrundes unzulässig. Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO muss die Klageschrift neben einem bestimmten Antrag eine bestimmte Angabe des Gegenstandes und des Grundes des erhobenen Anspruchs enthalten. Damit werden der Streitgegenstand abgegrenzt un...mehr

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§ 5 Mietwagenkosten, insbes... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 34 Das Berufungsgericht hatte im Wesentlichen ausgeführt, dass der Klägerin ein den bereits ausgeglichenen Betrag übersteigender Schaden durch Mietwagenkosten nicht entstanden sei. Der Mietvertrag zwischen der Klägerin und der Mietwagenfirma sei insgesamt nach den §§ 138, 139 BGB nichtig. Die Kosten seien weit überhöht. Der Vermieter habe die Zwangslage, in der sich die ...mehr

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§ 5 Mietwagenkosten, insbes... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 86 Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats kann der Geschädigte nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB als Herstellungsaufwand Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in seiner Lage für zweckmäßig und notwendig halten darf. Der Geschädigte hat nach dem aus dem Grundsatz der Erforderlichkeit hergeleiteten Wi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Unionsrecht

Rz. 11 § 4 Nr. 12 UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. l i. V. m. Abs. 2 MwStSystRL. Rz. 12 Die Befreiungsvorschrift war im ursprünglichen Vorschlag für eine 6. EG-Richtlinie der EU-Kommission[1] enger gefasst. Insbesondere war von der Befreiung ausdrücklich die Vermietung von Grundstücken ausgenommen, die gewerblichen Zwecken dienen (Fabriken, Läden, Plätze und Stände sow...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Umfang der Steuerbefreiung – Nebenleistungen

Rz. 110 Zu den nach § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. a UStG steuerfreien Vermietungs- bzw. Verpachtungsleistungen gehören auch die damit in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Nebenleistungen.[1] Die Nebenleistungen sind Leistungen, die im Vergleich zu Grundstücksvermietungen bzw. -verpachtungen nebensächlich sind, mit ihnen eng zusammenhängen und in ihrem Gefolge ü...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Überblick

Rz. 29 Nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG sind folgende Umsätze steuerbefreit: Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Verpachtung von Berechtigungen, für die die Vorschriften des Bürgerlichen Rechts über Grundstücke gelten, Verpachtungen von staatlichen Hoheitsrechten, die Nutzungen von Grund und Boden betreffen. Die Steuerbefreiung setzt voraus, dass die Vermietungs- u...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Vermietung

Rz. 34 Nach alter Rechtsprechung des BFH war der Vermietungsbegriff nach bürgerlich-rechtlichen Grundsätzen abzugrenzen, es war also auf das BGB abzustellen.[1] Der Vermietungsbegriff ist in § 535 BGB definiert. Danach wird der Vermieter durch den Mietvertrag verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der vermieteten Sache während der Mietzeit zu gewähren. Der Mieter ist verpflic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.4 Vermietung von Fahrzeugstellplätzen als Nebenleistung

Rz. 156 Die Vermietung von Fahrzeugstellplätzen bleibt weiterhin steuerfrei, wenn sie als unselbstständige Nebenleistung zu einer steuerfreien Grundstücksvermietung nach § 4 Nr. 12 S. 1 UStG (z. B. Wohnungs- oder Praxisvermietung) zu beurteilen ist.[1] Nach EuGH v. 13.7.1989[2] ist dies dann der Fall, wenn beide Vermietungen einen einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang darst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.4 ABC der Vertragsgestaltungen

Rz. 68 Abbauverträge: Verträge, durch die der Grundstückseigentümer einem anderen gestattet, die im Grundstück vorhandenen Bodenschätze (z. B. Kohle, Sand, Bims, Kies, Kalk, Torf usw.) abzubauen, sind i. d. R. als Pachtverträge über Grundstücke anzusehen.[1] Das gilt auch, wenn das Entgelt nicht zeit-, sondern mengenbezogen ist, also nach der Abbaumenge bemessen wird.[2] Die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.2 Plätze für das Abstellen von Fahrzeugen

Rz. 147 Als Plätze für das Abstellen von Fahrzeugen kommen Grundstücke einschließlich Wasserflächen und Grundstücksteile in Betracht. Die Bezeichnung des Platzes und die bauliche oder technische Gestaltung (z. B. Befestigung, Begrenzung, Überdachung) sind nicht von Bedeutung. Auch auf die Dauer der Nutzung als Stellplatz kommt es nicht an. Die Stellplätze können sich im Frei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.5 Abgrenzung zwischen Vermietung von Campingplätzen und Wohnwagenplätzen

Rz. 159 Nach § 4 Nr. 12 S. 1 UStG ist u. a. die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken steuerfrei. Nicht befreit ist die kurzfristige Vermietung auf Campingplätzen.[1] Bei der Vermietung von Campingplätzen ist im Gegensatz zur Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen nach wie vor zwischen der steuerfreien langfristigen und steuerpflichtigen kurzfristigen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 Begriff des Grundstücks

Rz. 41 Zivilrechtlich ist ein Grundstück ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch als selbstständiges Grundstück eingetragen ist.[1] Zu einem Grundstück gehören auch seine wesentlichen Bestandteile: Gebäude und alles, was mit einem Gebäude nicht nur vorübergehend fest verbunden ist, z. B. Fahrstuhl, Treppenaufgang, Zentralheizung. Ein Bauwerk ist al...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Vorsteuerabzug und Option zur Steuerpflicht

Rz. 28 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 UStG schließt den Vorsteuerabzug aus.[1] Um der dadurch eintretenden Steuerkumulation zu begegnen, ist nach § 9 Abs. 1 UStG die Option zur Steuerpflicht eröffnet. Voraussetzung ist allerdings, dass der Vermietungs- oder Verpachtungsumsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird. Vermietungs- und Verpachtu...mehr