Fachbeiträge & Kommentare zu Meldepflicht

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Whistleblowing / 2.2 Bisherige Rechtsprechung

Gemäß früherer Entscheidungen des BAG[1] soll eine Meldepflicht des Arbeitnehmers nur dann bestehen, wenn Schäden im eigenen Aufgabenbereich drohen und wenn Wiederholungsgefahr besteht. Erforderlich sei eine aktualisierte Überwachungs- und Kontrollpflicht.[2] Nach einer späteren Entscheidung des BAG vom 3.7.2003[3] soll der Arbeitnehmer dagegen den Arbeitgeber über alle wesentli...mehr

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Whistleblowing / 2.1 Gesetzliche Regelungen

Grundsätzlich kann der Arbeitgeber im Wege des Direktionsrechts gemäß § 106 Satz 2 GewO und § 315 BGB neben Ort und Zeit vor allem auch den Inhalt der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen. Der Arbeitgeber ist zudem berechtigt, Weisungen hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb zu erteilen; er kann also auch anordnen, wie sich ...mehr

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Jansen, SGB VI § 281c Meldepflichten im Beitrittsgebiet

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Regelung trat durch Art. 1 Nr. 104 RÜG (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift ist eine Sonderregelung zu § 191. Sie regelt die Meldepflichten für mitarbeitende Ehegatten im Beitrittsgebiet (§ 18 Abs. 3 SGB IV). 2 Rechtspraxis Rz. 3 Nach Satz 1 der Vorschrift ist der selbständig tätige Ehegatte zur Meld...mehr

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Jansen, SGB VI § 281c Melde... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist eine Sonderregelung zu § 191. Sie regelt die Meldepflichten für mitarbeitende Ehegatten im Beitrittsgebiet (§ 18 Abs. 3 SGB IV).mehr

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Jansen, SGB VI § 281c Melde... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung trat durch Art. 1 Nr. 104 RÜG (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft.mehr

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Jansen, SGB VI § 281c Melde... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Nach Satz 1 der Vorschrift ist der selbständig tätige Ehegatte zur Meldung nach § 28a Abs. 1 bis 3 SGB IV verpflichtet. Rz. 4 Nach § 281c Satz 2 i. V. m. § 28a Abs. 5 SGB IV hat der selbständig tätige Ehegatte dem mitarbeitenden Ehegatten den Inhalt der jeweiligen Meldung nach § 28a Abs. 1 bis 3 SGB IV schriftlich mitzuteilen. Nach § 281c Satz 2 gelten im Übrigen § 28b ...mehr

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Jansen, SGB VI § 279d Beitr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die auf das Beitrittsgebiet beschränkte Übergangsregelung erfasst den Personenkreis der nach § 229a Abs. 1 versicherungspflichtigen mitarbeitenden Ehegatten, die keine Beschäftigten sind, und ergänzt damit die Regelung des § 174. Die Beitragsbemessungsgrundlage regelt § 279a, die Beitragstragung § 279c und die Meldepflichten § 281c.mehr

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Jansen, SGB VI § 276a Arbei... / 2.2 Beitragseinzug (Abs. 2)

Rz. 12 Abs. 2 regelt die entsprechende Geltung der Vorschriften zu Meldepflichten des Arbeitgebers und dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag (Dritter Abschnitt des Vierten Buches des Sozialgesetzbuches, §§ 28a ff. SGB IV) und der Bußgeldvorschriften des § 111 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 und 8, Abs. 2 und 4 SGB IV. Zuständige Einzugsstelle ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft...mehr

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Jansen, SGB VI § 279a Beitr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Mitarbeitende Ehegatten von Selbständigen im Beitrittsgebiet unterlagen der Versicherungspflicht (anders als in den alten Bundesländern) unabhängig davon, ob sie ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne des Sozialversicherungsrechts ausübten. Waren sie am 31.12.1991 versicherungspflichtig, blieben sie nach § 229a weiter versicherungspflichtig. Rz. 4 Abzustellen ist auf säm...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.3.3 Leistungsanspruch nach verfestigtem Aufenthalt

Rz. 222 Abs. 1 Satz 4 regelt abweichend von den vorherigen grundsätzlichen Regelungen für die von den Leistungsausschüssen nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 erfassten Personen und ihre Familienangehörigen seit dem 29.12.2016 erstmals unter bestimmten Voraussetzungen eine Anspruchsberechtigung auch auf Leistungen nach dem SGB II. Dies ist allerdings in Übereinstimmung mit den Folgen a...mehr

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Sauer, SGB III § 141 Arbeit... / 2.1 Arbeitslosmeldung

Rz. 3 Die Arbeitslosmeldung steht in engem Zusammenhang mit der präventiven Ausrichtung des SGB III. Die Gewährung von Entgeltersatzleistungen ist nachrangig gegenüber der Wiedereingliederung in ein Beschäftigungsverhältnis per Vermittlung der Agentur für Arbeit durch Auswahl und Vorschlag und gegenüber Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung (vgl. §§ 4 und 5). Vermittlungsbe...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.1 Ausnahme von der Meldepflicht nach Abs. 3

Rz. 28 Die Meldepflicht nach Abs. 3 gilt für Entleiher nicht, wenn der Verleiher mit Sitz im Ausland eine selbstständige Zweigniederlassung im Inland unterhält, denselben handels-, gewerbe- und arbeitnehmerüberlassungsrechtlichen Vorschriften wie ein deutscher Arbeitgeber unterliegt, die Leiharbeitnehmer in dieser Zweigniederlassung eingestellt hat und diese für diese Zweignied...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.2 Ausnahme von der Meldepflicht nach Abs. 1

Rz. 7 Die Meldepflicht nach Abs. 1 gilt für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland nicht uneingeschränkt. Unterhält ein Arbeitgeber mit Hauptsitz im Ausland im Inland eine selbstständige Zweigniederlassung, ist er wie ein Arbeitgeber mit Sitz im Inland nicht meldepflichtig, wenn die selbstständige Zweigniederlassung denselben handels- und gewerberechtlichen Vorschriften wie ein deut...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / 2. Meldepflicht für Schenkungen

Nach Entfall der Schenkungssteuer wurde mit § 121a BAO eine Meldepflicht für Schenkungen betreffend folgende (taxativ aufgezählte) Wirtschaftsgüter eingeführt:mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2 Meldepflicht des Arbeitgebers mit Sitz im Ausland

Rz. 2 Nach Abs. 1 ist ein Arbeitgeber mit Sitz im Ausland grundsätzlich verpflichtet, vor Beginn einer jeden Werk- oder Dienstleistung eine schriftliche Anmeldung in deutscher Sprache bei der zuständigen Behörde der Zollverwaltung vorzulegen, wenn er einen oder mehrere Arbeitnehmer in den in § 2a SchwarzArbG genannten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen im Anwendung...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / d) Ausnahme von der Meldepflicht für eingetragene Vereine

Rz. 290 Von der Meldepflicht des § 20 Abs. 1 Satz 1 GwG sind nach dem durch das TraFinG neu eingefügten § 20a GwG eingetragene Vereine ausgenommen: Eingetragene Vereine wurden auf der Basis der Daten des Vereinsregisters bis 1.1.2023 und danach anlassbezogen automatisch in das Transparenzregister eingetragen, ohne dass es einer gesonderten Meldung durch den Verein bedarf. All...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4 Meldepflicht des Entleihers

Rz. 26 Abs. 3 verpflichtet den Entleiher zur Anmeldung, wenn er von einem Verleiher mit Sitz im Ausland zur Arbeitsleistung überlassene Leiharbeitnehmer in einem der in § 2a SchwarzArbG genannten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweige[1] tätig werden lässt. Der Sitz des Entleihers ist ohne Bedeutung. Unabhängig davon, ob er seinen Sitz in Deutschland oder im Ausland hat...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG § 16 Meldepflicht

1 Allgemeines Rz. 1 Die Anmeldung von Arbeitnehmern bzw. Leiharbeitnehmern nach § 16 durch den Arbeitgeber bzw. den Entleiher soll dem Zoll die wirksame Prüfung der rechtzeitigen Zahlung des Mindestlohns nach § 20 MiLoG ermöglichen. Diese Pflicht besteht nur dann, wenn der Arbeitgeber bzw. der Verleiher seinen Sitz im Ausland hat. Die Meldepflichten sind denen in § 18 AEntG z...mehr

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Handwerker / 2.3 Meldepflicht/Mitteilung versicherungsrelevanter Tatsachen

Der selbstständig tätige Gewerbetreibende muss den zuständigen Rentenversicherungsträger ohne Aufforderung über alle Tatsachen unterrichten, die für die Feststellung seiner Versicherungs- und Beitragspflicht erheblich sind.[1] Die Meldepflicht des Gewerbetreibenden schließt auch die Meldung über die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit im Handwerk ein. Wichtig Meldung durch ...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.3 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 30 Die Meldepflicht nach Abs. 3 ist beschränkt auf die Überlassung von Leiharbeitnehmern an einen Entleiher, der in den § 2a SchwarzArbG genannten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen tätig ist.[1] Werden Leiharbeitnehmer eines Verleihers mit Sitz im Ausland von einem Entleiher außerhalb der in § 2a SchwarzArbG genannten Branchen beschäftigt, besteht keine Meldep...mehr

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Meldepflichten zu Versorgun... / 5 Umfang und Durchführung des Meldeverfahrens

Originär obliegt somit der Zahlstelle die Meldepflicht über Beginn, Höhe, Art und Veränderungen und Ende des Versorgungsbezugs gegenüber der Krankenkasse. Diese Meldepflicht ist umfassend und unabhängig vom krankenversicherungsrechtlichen Status des Versorgungsempfängers; also auch unabhängig davon, ob die Zahlstelle für den jeweiligen Versorgungsempfänger Beiträge abzuführe...mehr

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Meldepflichten zu Versorgungsbezügen

Zusammenfassung Begriff Damit die Krankenkasse des Versorgungsempfängers aus dessen Versorgungsbezügen Beiträge berechnen kann, benötigt sie Angaben über deren Beginn, Höhe und Dauer. Diese Angaben sind von der die Versorgungsbezüge auszahlenden Stelle an die Krankenkasse zu melden. Da die Zahlstelle der Versorgungsbezüge im Regelfall die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hebamme/Entbindungspfleger / 11 Meldepflicht

Rentenversicherungspflichtige Hebammen und Entbindungspfleger sind verpflichtet, sich innerhalb von 3 Monaten nach der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit beim Rentenversicherungsträger zu melden. Damit dieser die Versicherungspflicht ordnungsgemäß feststellen kann, sind dessen Vordrucke zu verwenden.[1] Im weiteren Verlauf der Versicherung ist der Rentenversicherungsträg...mehr

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Meldepflichten zu Versorgun... / Zusammenfassung

Begriff Damit die Krankenkasse des Versorgungsempfängers aus dessen Versorgungsbezügen Beiträge berechnen kann, benötigt sie Angaben über deren Beginn, Höhe und Dauer. Diese Angaben sind von der die Versorgungsbezüge auszahlenden Stelle an die Krankenkasse zu melden. Da die Zahlstelle der Versorgungsbezüge im Regelfall die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus den...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Anmeldung von Arbeitnehmern bzw. Leiharbeitnehmern nach § 16 durch den Arbeitgeber bzw. den Entleiher soll dem Zoll die wirksame Prüfung der rechtzeitigen Zahlung des Mindestlohns nach § 20 MiLoG ermöglichen. Diese Pflicht besteht nur dann, wenn der Arbeitgeber bzw. der Verleiher seinen Sitz im Ausland hat. Die Meldepflichten sind denen in § 18 AEntG zur Kontrolle ...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.4 Verhältnis zur Anmeldung nach § 18 Abs. 3 AEntG und § 17b Abs. 1 AÜG

Rz. 31 Der Vorrang des AEntG und des AÜG sowie der auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen gegenüber dem MiLoG besteht aufgrund des § 1 Abs. 3 auch hinsichtlich der Meldepflicht des Entleihers. Zu den vorrangigen Regelungen gehört neben den für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen und den Rechtsverordnungen nach dem AEntG (Rz. 9) auch die Verordnung über d...mehr

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Meldepflichten zu Versorgun... / 2 Meldepflichten der Zahlstelle

Ausgangspunkt für das Meldeverfahren bei Versorgungsbezügen ist die Bewilligung eines Versorgungsbezugs durch eine Zahlstelle. Im ersten Schritt muss sie beim Versorgungsempfänger ermitteln, ob dieser gesetzlich oder privat krankenversichert ist. Ist der Versorgungsempfänger bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, muss die Zahlstelle dieser Krankenkasse den Beginn un...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 3 Abs. 1 setzt ein Arbeitsverhältnis voraus. Arbeitsverhältnis ist die durch Arbeitsvertrag begründete zweiseitige Pflicht zum Austausch von Arbeit gegen Entgelt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.[1] Rz. 4 Als entsandter Arbeitnehmer gilt nach Art. 2 Abs. 1 der Entsende-RL jeder Arbeitnehmer, der während eines begrenzten Zeitraums seine Arbeitsleistung im Hoheitsgebie...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.3 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 8 Nicht jeder Arbeitgeber mit Sitz im Ausland ist zu einer Anmeldung nach § 16 verpflichtet, sondern nur derjenige, der Arbeitnehmer in einem der in § 2a Abs. 1 SchwarzArbG genannten Wirtschaftsbereiche und Wirtschaftszweige beschäftigt.[1] Dazu gehören das Baugewerbe das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe das Personenbeförderungsgewerbe das Speditions-, Transport- und da...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.5 Inhalt der Meldung

Rz. 33 § 16 Abs. 3 Satz 1 nennt die in der Meldung zu machenden wesentlichen Angaben: Familienname, Vornamen und Geburtsdatum der überlassenen Arbeitnehmer, Beginn und Dauer der Überlassung, Ort der Beschäftigung, Ort im Inland, an dem die nach § 17 MiLoG erforderlichen Unterlagen bereitgehalten werden, Familienname, den Vorname und die Anschrift in Deutschland eines Zustellungsb...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 6.3 Einsatzplanung des Entleihers bei Beschäftigung an einem Beschäftigungsort in Schicht- oder Nachtarbeit bzw. an mehreren Beschäftigungsorten am selben Tag

Rz. 47 Bei einer Überlassung von Leiharbeitnehmern durch einen Verleiher mit Sitz im Ausland findet nach § 2 Abs. 5 MiLoMeldV hinsichtlich der Meldepflicht des Entleihers § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 2 MiLoMeldV entsprechende Anwendung (Rz. 45). Dieser muss unter den genannten Voraussetzungen eine Einsatzplanung vorlegen.mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 29 Verleiher ist eine natürliche oder juristische Person, die als Leiharbeitsunternehmen mit Leiharbeitnehmern Arbeitsverträge schließt, um sie entleihenden Unternehmen zu überlassen, damit sie dort unter deren Aufsicht und Leitung vorübergehend arbeiten. Dementsprechend ist Entleiher oder entleihendes Unternehmen eine natürliche oder juristische Person, in deren Auftrag...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.6 Änderungsmeldungen des Arbeitgebers

Rz. 24 Änderungen bezüglich der in der Meldung nach Abs. 1 gemachten Angaben sind nach Abs. 1 Satz 3 unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB), zu melden. Änderungsmeldungen sind insbesondere dann erforderlich, wenn sich der Beginn der Werk- oder Dienstleistung ändert (eine Änderung der voraussichtlichen Dauer ist nicht zu melden), andere als die ursprüng...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.6 Änderungsmeldung des Entleihers

Rz. 39 Der Entleiher muss nach Abs. 3 Satz 2 i. V. m. Abs. 1 Satz 3 Änderungen bezüglich der in der Anmeldung nach Abs. 3 gemachten Angaben unverzüglich melden. Eine Änderungsmeldung ist erforderlich, wenn sich Beginn oder Ende der Überlassung von Leiharbeitnehmern ändert, andere als die ursprünglich gemeldeten Leiharbeitnehmer entliehen werden, bereits gemeldete Leiharbeitnehm...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 6.2 Einsatzplanung des Arbeitgebers bei Beschäftigung an einem Beschäftigungsort in Schicht- oder Nachtarbeit bzw. an mehreren Beschäftigungsorten am selben Tag

Rz. 45 Gegenüber der Anmeldung nach Abs. 1 stellt die Einsatzplanung keine Vereinfachung, sondern eine Abwandlung der Meldepflicht dar. Abweichend von Abs. 1 muss ein Arbeitgeber mit Sitz im Ausland nach § 2 Abs. 1 MiLoMeldV bei stationären Tätigkeiten eine Einsatzplanung vorlegen, wenn Arbeitnehmer an einem Beschäftigungsort zumindest teilweise vor 6:00 Uhr oder nach 22:00 Uh...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Meldepflichten zu Versorgun... / 3 Meldepflichten des Versorgungsempfängers

Den Versorgungsempfänger selbst treffen ebenfalls Meldepflichten. So ist er verpflichtet, seiner Zahlstelle auf deren Anfrage hin mitzuteilen, ob und bei welcher gesetzlichen Krankenkasse er versichert ist. Auch muss er der Zahlstelle mitteilen, wenn er seine Krankenkasse wechselt, damit diese der dann neu zuständigen Krankenkasse die Versorgungsbezüge des Versorgungsempfäng...mehr

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Meldepflichten zu Versorgun... / 4 Meldepflichten der Krankenkasse

Die Krankenkasse des Versorgungsempfängers treffen ebenfalls weitreichende Meldepflichten. Sobald sie von der Zahlstelle des Versorgungsempfängers eine Meldung über den Beginn und die Höhe der Versorgungsbezüge des bei ihr versicherten Versorgungsempfängers erhält, muss sie dieser eine Rückmeldung geben, ob und ab wann Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von den Ver...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 5.1 Meldepflichten

Der Arbeitgeber hat nach den Vorschriften der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung alle Änderungen im Versicherungsverhältnis zu melden. Daraus ergibt sich auch die Meldepflicht bei Ausscheiden aus der Krankenversicherungspflicht wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Kommt ein Arbeitgeber zum Ergebnis, dass ein Beschäftigter wegen Überschreitens der J...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 11 Formvorschriften und Formulare

Rz. 66 Für die Anmeldungen nach § 16 MiLoG und ebenso wie für die Einsatzplanungen nach der MiLoMeldV gilt grundsätzlich die Schriftform, d. h. dass das Dokument nach § 126 BGB vom Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnet werden muss. Rz. 67 Anmeldung und Versicherung müssen nach Abs. 1 bzw. Abs. 3 grundsätzlich in deutscher Sprache gefasst sein. Unabhäng...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / II. Gesetzliche Meldepflichten

1. Anwendungsbereich Rz. 244 Von den Meldepflichten betroffen sind "bestimmte Vereinigungen". Darunter sind nach § 20 Abs. 1 Satz 1 GwG juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften zu verstehen, also etwa AG, SE, KGaA, GmbH, eingetragene Vereine, eingetragene Genossenschaften und rechtsfähige Stiftungen als juristische Personen sowie OHG, KG u...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.4 Verhältnis zur Anmeldung nach § 18 Abs. 1 AEntG

Rz. 9 Unter den Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 MiLoG gehen die Regelungen des AEntG und der auf dessen Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen dem MiLoG vor. Dieser Vorrang gilt nicht nur für die Hauptpflicht der Zahlung des Mindestentgelts. Auch die Kontrolle der Einhaltung des Branchenmindestentgelts erfolgt ausschließlich nach den Vorschriften des AEntG.[1] Entsendet ein ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 6.4 Einsatzplanung des Arbeitgebers bei Beschäftigung in ausschließlich mobiler Tätigkeit

Rz. 48 Nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 MiLoMeldV ist bei einer ausschließlich mobilen Tätigkeit anstelle einer Meldung nach Abs. 1 ebenfalls eine Einsatzplanung vorzulegen. Der Begriff der ausschließlich mobilen Tätigkeit ist in § 2 Abs. 4 MiLoMeldV definiert. Dabei handelt es sich um eine Tätigkeit, die nicht an Beschäftigungsorte gebunden ist. Gemeint ist damit, dass kein stationäre...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 8 Vorübergehendes Aussetzen der Pflicht zur Anmeldung und Versicherung

Rz. 62 Die Anwendung des MiLoG auf ausländische Dienstleistungserbringer ist hinsichtlich kurzzeitiger Tätigkeiten im Inland, insbesondere bei der Beförderung von Gütern und Personen, umstritten.[1] Die EU-Kommission prüft derzeit, ob das MiLoG, soweit der Verkehrssektor betroffen ist, mit EU-Recht im Einklang steht. Nachdem sie der BReg am 21.1.2015 im Rahmen eines sogenann...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rentenantrag: Meldung des E... / 5 Sondermeldung und sonstige Meldepflichten

Auch wenn eine Sondermeldung abgegeben wurde, gelten die übrigen Meldepflichten unverändert weiter. Bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses wegen der Rente muss daher wie bei allen anderen Arbeitnehmern auch die Abmeldung erfolgen. Als Entgelt muss dabei das bis zum Ausscheiden tatsächlich erzielte und der Beitragsberechnung zugrunde gelegte beitragspflichtige Arbeits...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Handels- und Unternehme... / III. Checkliste: Prüfung der Meldepflichten an das Transparenzregister

Rz. 304 Die Meldepflichten an das Transparenzregister sollten anhand folgender Checkliste geprüft werden: 1. Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigtenmehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Meldepflichten zu Versorgun... / 1 Beteiligte des Meldeverfahrens

Um eine vollständige Beitragszahlung aus den Versorgungsbezügen zu gewährleisten, sind die Meldepflichten originär den Zahlstellen der Versorgungsbezüge auferlegt worden. Ungeachtet dessen haben auch die Versorgungsempfänger daran mitzuwirken, dass die Beiträge ordnungsgemäß durch die zuständige Krankenkasse erhoben werden können. Für die am Meldeverfahren Beteiligten besteh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Kapitalmarktrecht / 2. Mitteilungspflichten beim Halten von Instrumenten nach § 38 WpHG

Rz. 209 Mit Inkrafttreten des Transparenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes sind die früheren Meldepflichten für Finanzinstrumente nach §§ 25, 25a WpHG a.F. vollständig neu strukturiert worden. Die bis dato in § 25 WpHG a.F. geregelte Pflicht zur Meldung in Bezug auf Finanzinstrumente und sonstige Instrumente sowie die in § 25a WpHG a.F. bestimmte Meldepflicht für weitere Finanz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.5 Inhalt der Meldung

Rz. 12 Die Meldung muss die für die Prüfung wesentlichen Angaben enthalten. Wesentlich sind die folgenden Angaben: Familienname, den Vorname und das Geburtsdatum der vom Arbeitgeber mit Sitz im Ausland im Inland beschäftigten Arbeitnehmer, der Beginn und die voraussichtliche Dauer der Beschäftigung, der Ort der Beschäftigung, der Ort im Inland, an dem die nach § 17 MiLoG erforde...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lehrer und Erzieher / 3.4 Meldepflichten

Rentenversicherungspflichtige Lehrer und Erzieher sind verpflichtet, sich innerhalb von 3 Monaten nach der Aufnahme ihrer selbstständigen Tätigkeit beim Rentenversicherungsträger zu melden. Damit dieser die Versicherungspflicht ordnungsgemäß feststellen kann, sind die entsprechenden Vordrucke auszufüllen. Diese Verpflichtungen ergeben sich unmittelbar aus § 190a SGB VI. Im w...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Künstler / 7.1 Meldepflichten

Aufgrund der Jahresmeldung ermittelt die KSK den zu zahlenden Betrag der KSA und teilt diesen dem abgabepflichtigen Unternehmen per Abrechnungsbescheid mit. Für das jeweils laufende Kalenderjahr hat das abgabepflichtige Unternehmen monatliche Vorauszahlungen zu leisten (vergleichbar dem Umsatzsteuerrecht). Grundlagen sind die Entgelte des vorangegangenen Kalenderjahres sowie ...mehr