Fachbeiträge & Kommentare zu Meldepflicht

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3 Beginn der Meldepflicht

Rz. 3 In § 38 Abs. 1 Satz 1 SGB III ist eine einheitliche Meldefrist von 3 Monaten vorgesehen. Die Meldung hat also spätestens 3 Monate vor der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses zu erfolgen. Ob es sich hierbei um ein befristetes oder unbefristetes Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis handelt, ist in diesem Zusammenhang nicht relevant.[1] Für den Zeitpunkt ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung zur frühzeitigen Arbeitsuche bezweckt, die Eingliederung von Arbeitsuchenden zu beschleunigen, um damit Arbeitslosigkeit und Entgeltersatzleistungen möglichst zu vermeiden bzw. die Dauer der Arbeitslosigkeit zu verkürzen. Im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen ist insbesondere die Vorschrift des § 38 Abs. 1 SGB III zu beachten, die ein...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 5 Unfallversicherungsschutz

Rz. 8 Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 14a SGB VII sind solche Personen, die nach den Vorschriften des SGB III der Meldepflicht unterliegen, kraft Gesetzes gesetzlich unfallversichert, wenn sie einer besonderen, an sie im Einzelfall gerichteten Aufforderung der Bundesagentur für Arbeit nachkommen, diese oder eine andere Stelle aufzusuchen. Die Erfüllung der Verpflichtung aus § 38 Abs. 1...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2 Meldepflichtiger Personenkreis

Rz. 2 Nach der jetzigen Fassung des § 38 Abs. 1 SGB III betrifft die dort niedergelegte Meldeobliegenheit nicht mehr nur alle Personen, deren Versicherungspflichtverhältnis endet, sondern alle diejenigen, die aus einem Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis ausscheiden. Dies wird auch noch einmal in § 38 Abs. 1 Satz 5 SGB III betont, der vorsieht, dass die Meldepflichten nach §...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3 Treuhand und Steuerrecht

Treuhandverhältnisse sind im Steuerrecht zulässig, aber auch da nicht weiter definiert. Der Steuerberater muss seine Mandanten, soweit diese Treuhandgeschäfte abwickeln, über folgende steuerliche Besonderheiten aufklären, die ihn auch persönlich betreffen, soweit er als Treuhänder fungiert. Ein Treuhandverhältnis ist laut BFH nur dann steuerrechtlich anzuerkennen, wenn nicht...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Report aus Brüssel (USTB 20... / 2. Schlussfolgerungen zur Vereinfachung der Steuervorschriften

Der Rat hat auf seiner Tagung am 11.3.2025 die folgenden Schlussfolgerungen zu einer Agenda zur Straffung und Vereinfachung der Steuervorschriften zugunsten der Wettbewerbsfähigkeit der EU gebilligt (vgl. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-6748-2025-INIT/de/pdf). Der Rat betont, dass die Wettbewerbsfähigkeit der EU durch Verringerung des Verwaltungsaufwands und ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1.3 Haftungsfallen

Auf keinen Fall darf der Steuerberater Gelder von Mandanten entgegennehmen und wie eine Bank Aktiv- und Passivgeschäfte eingehen. Eine umfassende Rechtsbetreuung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Immobilien verstößt gegen § 5 Abs. 1 RDG, soweit es nicht primär um die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange geht, sondern rechtsbesorgende Tätigkeiten im Vordergrund stehen.[1] Von ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 2 SGB III umschreibt den allgemeinen Handlungsauftrag der Arbeitsagenturen. Darüber hinaus betont die Regelung die Verantwortung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern für den Arbeitsmarkt und die konkreten Beschäftigungsverhältnisse.[1] Speziell für die Situation einer arbeitgeberseitigen Kündigung findet sich in § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III eine b...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.5.8 ESRS E1-9 – Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen

Rz. 100 Die Angabepflicht ESRS E1-9 erweitert die Informationen zu den aktuellen finanziellen Effekten gem. ESRS 2 SBM-3 (ESRS 2.48(d)). Sie erfordert Angaben einerseits über die erwarteten finanziellen Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken, andererseits über wesentliche klimabezogene Chancen, von denen das Unternehmen profitieren könnte. Das Hauptziel...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Rechtsformspezifische Vorschriften

Rz. 78 Neben den Vorschriften im HGB sind im Konzernabschluss nach § 298 Abs. 1 HGB auch die für die Rechtsform und den Geschäftszweig der in den Konzernabschluss einbezogenen Unt mit Sitz im Geltungsbereich des HGB – also inländischen KonzernUnt – geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit die Eigenart des Konzernabschlusses keine Abweichung bedingt. Sofern insb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Erste Hilfe / 8 Unterstützungspflichten der Beschäftigten

Im Rahmen ihrer Unterstützungspflicht nach § 15 Abs. 1 DGUV-V 1 müssen sich Beschäftigte zum Ersthelfer ausbilden und über einen Zeitraum von 2 Jahren auch fortbilden lassen. Nach der Ausbildung müssen sie sich für Erste-Hilfe-Leistungen zur Verfügung stellen. Jeder Beschäftigte ist nach § 28 DGUV-V 1 verpflichtet, Arbeitsunfälle (Verletzungen, Gesundheitsschäden) sofort der...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
PFAS-Beschränkung: Hintergr... / 1.5 Weitere gesetzliche Maßnahmen zu PFAS

Die Besonderheit des aktuell diskutierten Beschränkungsvorschlags ist, dass alle PFAS reguliert werden sollen. Einzelne PFAS sind schon seit Jahrzehnten gesetzlich verboten oder anderen gesetzlichen Vorgaben unterworfen. Hier einige Beispiele: In der weltweit geltenden POP-Verordnung zu persistenten, organischen Schadstoffen sind seit Jahrzehnten die beiden PFAS PFOS (Perfluo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Compliance-Gefährdungsanaly... / 3.2.1 Compliance-Unternehmensprofil

Liegen die Antworten der befragten Führungskräfte und Mitarbeitenden vor und sind die erforderlichen Einzelgespräche geführt worden, erstellt der Compliance-Beauftragte auf Basis des Inputs aus den Fragebögen und den Ergebnissen seiner Einzelgespräche zunächst ein Compliance-Unternehmensprofil, das aufzeigt, welche Berührungspunkte zu Compliance-Themen aufgrund der Aktivität...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
PFAS-Beschränkung: Hintergr... / 5.5 Zulieferer

In vielen Fällen wird nur ein guter Austausch mit den eigenen Lieferanten die Frage beantworten können, ob ein eingekauftes Produkt PFAS enthält oder nicht. Das hat mehrere Gründe. Bei Chemikalien werden zwar in den Sicherheitsdatenblättern als gefährlich eingestufte PFAS im Kapitel 3 aufgeführt. Aber viele PFAS sind bisher nicht als gefährlich eingestuft. Dann werden sie auc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geldwäsche: Neue Entwicklun... / 7 Kurzgefasst: Überblick über die aktualisierten Verbindlichkeiten aus dem Geldwäschegesetz

Für Verpflichtete gilt: In die Begriffsbestimmungen sind Finanzinformationen, Finanzanalyse sowie Kryptowerte neu aufgenommen worden (§ 2 GwG). Der risikobasierte Ansatz ist die grundsätzliche Herangehensweise (§ 3a GwG). Sie müssen ein Risikomanagement, d. h., eine Risikoanalyse und interne Sicherungsmaßnahmen vorhalten (§ 4 GwG). Für Güterhändler gelten Schwellenbeträge für Ba...mehr

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Sauer, SGB III § 309 Allgem... / 2.2 Allgemeine Meldepflicht

Rz. 3 Die allgemeine Meldepflicht besteht nur für Arbeitslose. Damit wird § 309 eindeutig von § 38 Abs. 1 abgegrenzt. Bei der dort bestehenden Pflicht zur Arbeitssuchendmeldung liegt Arbeitslosigkeit regelmäßig noch nicht vor. Allerdings kann nach Maßgabe des § 141 bereits eine wirksame Arbeitslosmeldung vorgenommen werden. Das dürfte häufig möglich sein, weil § 141 Abs. 1 S...mehr

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Sauer, SGB III § 310 Meldepflicht bei Wechsel der Zuständigkeit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.2004 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) redaktionell geändert. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I. S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 geändert. Dadurch ist die Vorschrift zug...mehr

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Sauer, SGB III § 309 Allgem... / 2.4 Sonderregelungen zur Meldepflicht

Rz. 18 Abs. 3 Satz 1 erlaubt es den Agenturen für Arbeit, Arbeitslose zu einer konkreten Tageszeit zur Meldung zu bitten. Damit kann den individuellen Steuerungssystemen zur Kundenbetreuung, z. B. die terminierte Beratung oder Antragsannahme, aber auch den Terminfolgen für ärztliche oder psychologische Untersuchungen Rechnung getragen werden. Der Arbeitslose hat einen nach T...mehr

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Sauer, SGB III § 309 Allgemeine Meldepflicht

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Mit Wirkung zum 1.1.2004 wurde Abs. 1 redaktionell geändert und durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) Abs. 3 Satz 3 angefügt. Abs. 1 wurde mit Wirkung zum 1.1.2005 durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) geändert. Abs. 1, 3 und 4 ...mehr

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Sauer, SGB III § 309 Allgem... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die allgemeine Meldepflicht des Arbeitslosen abschließend. Eine Meldepflicht bei Wechsel der Zuständigkeit regelt § 310. § 309 gilt ebenso wie § 310 durch Verweisung in § 59 SGB II auch bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Bei anderen Verweisungen, z. B. beim Teil-Arbeitslosengeld (Teil-Alg) nach § 162 handelt es sich um allgemeinere, wenige...mehr

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Sauer, SGB III § 310 Meldep... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält eine weitere, neben der allgemeinen Meldepflicht nach § 309 bestehende Meldepflicht. Sie trifft eine Regelung für Arbeitslose, bei denen eine andere Agentur für Arbeit die Betreuung übernimmt als diejenige, die bei der Arbeitslosmeldung für den Arbeitslosen zuständig war, z. B. aufgrund eines Umzugs des Arbeitslosen. Sie bestimmt, dass sich der A...mehr

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Sauer, SGB III § 309 Allgem... / 2.3 Meldezweck

Rz. 11 Abs. 2 zählt die Zwecke abschließend auf, zu denen der Arbeitslose zur persönlichen Meldung verpflichtet werden kann. Der Meldezweck muss in der Meldeaufforderung angegeben werden, damit sich der Arbeitslose ein Bild über die Rechtmäßigkeit der Einladung machen kann (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 8.2.2019, L 5 AS 674/18 NZB). Dabei wird sich die Agentur für Ar...mehr

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Sauer, SGB III § 310 Meldep... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 310 betrifft nur Arbeitslose i. S. d. Leistungsrechts der Arbeitslosenversicherung. Arbeitslosigkeit muss daher wie beim Anspruch auf Alg gegeben sein (vgl. § 137 Abs. 1 Nr. 2). Weiterhin ist für die Meldepflicht nach § 310 Voraussetzung, dass der Arbeitslose bereits bei einer Agentur für Arbeit arbeitslos i. S. d. § 141 gemeldet ist. Rz. 4 Grundsätzlich ist die Agent...mehr

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Sauer, SGB III § 309 Allgem... / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Achte Kapitel

Rz. 2a Das Achte Kapitel enthält Pflichten zur Meldung, Anzeige, Bescheinigung, Auskunft, Mitwirkung, Duldung und sonstige Pflichten sowie eine Schadensersatzregelung bei Pflichtverletzungen. Darüber hinaus delegiert der Gesetzgeber Befugnisse auf den Verordnungs- und Anordnungsgeber. Das Kapitel verfolgt den Hauptzweck, ein möglichst reibungsloses Verfahren bei den verschie...mehr

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Sauer, SGB III § 309 Allgem... / 3 Literatur

Rz. 27 Schlaeger, Zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz meldepflichtiger Personen nach SGB II und III, info also 2008, 10.mehr

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Sauer, SGB III § 309 Allgem... / 2 Rechtspraxis

2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Achte Kapitel Rz. 2a Das Achte Kapitel enthält Pflichten zur Meldung, Anzeige, Bescheinigung, Auskunft, Mitwirkung, Duldung und sonstige Pflichten sowie eine Schadensersatzregelung bei Pflichtverletzungen. Darüber hinaus delegiert der Gesetzgeber Befugnisse auf den Verordnungs- und Anordnungsgeber. Das Kapitel verfolgt den ...mehr

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Sauer, SGB III § 310 Meldep... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.2004 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) redaktionell geändert. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I. S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 geändert. Dadurch ist die Vorschrift zugleich geschlechtsne...mehr

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Sauer, SGB III § 309 Allgem... / 2.6 Rechtsfolgen

Rz. 24 § 2 Abs. 1 Nr. 14 SGB VII bezieht den nach § 309 Meldepflichtigen in die gesetzliche Unfallversicherung ein, wenn er einer besonderen, an ihn im Einzelfall gerichteten Aufforderung einer Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit nachkommt, diese oder eine andere Stelle aufzusuchen. Das ist bei Meldeaufforderungen stets der Fall. Unfallversicherungsschutz besteht darüb...mehr

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Sauer, SGB III § 309 Allgem... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit Wirkung zum 1.1.2004 wurde Abs. 1 redaktionell geändert und durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) Abs. 3 Satz 3 angefügt. Abs. 1 wurde mit Wirkung zum 1.1.2005 durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) geändert. Abs. 1, 3 und 4 der Vorschrift wurd...mehr

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Sauer, SGB III § 309 Allgem... / 2.5 Kostenerstattung

Rz. 22 Abs. 4 trifft eine Kostenerstattungsregelung, die gegenüber anderen Erstattungsvorschriften nachrangig ist und nur auf Antrag des Arbeitslosen anzuwenden ist. Erstattet werden können nur notwendige Reisekosten. Dafür kann das Bundesreisekostengesetz sinngemäß angewandt werden. Notwendig sind Reisekosten nur dann, wenn sie unvermeidbar entstehen, insbesondere Fahrtkost...mehr

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Sauer, SGB III § 322 Anordn... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Eine Anordnung der Bundesagentur ist bislang nicht erlassen worden. Hierfür wäre der Verwaltungsrat als oberstes Selbstverwaltungsorgan der Bundesagentur für Arbeit zuständig (vgl. § 373 Abs. 5). Rz. 4 Die Ermächtigung bezieht sich nur auf die Meldepflicht von Arbeitslosen. Lediglich Arbeitsuchenden obliegt diese Pflicht nicht und darf durch die Bundesagentur auch nicht...mehr

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Sauer, SGB III § 322 Anordn... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 322 enthält eine Ermächtigung, aufgrund der die Bundesagentur für Arbeit die Meldepflicht des Arbeitslosen konkretisieren und ihre Erfüllung erleichtern darf. Die Konkretisierung bezieht sich auf Anforderungen der Praxis aus § 309. Erleichterungen bei der Erfüllung der Meldepflicht liegen in der Möglichkeit nach Satz 2, die Entgegennahme der Meldung durch Einrichtung...mehr

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Sauer, SGB III § 321a Veror... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift bezweckt, Rechtsklarheit hinsichtlich der Anforderungen aus dem Achten Kapitel des SGB III zu schaffen. Die Rechtsverordnung soll die vorhandene Rahmengesetzgebung ausfüllen. Sie bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Rz. 4 Die Rechtsverordnung darf Pflichten nur nach dem 8. Kapitel, 1. Abschnitt, 2. bis 4. Unterabschnitt sowie dem 2. Abschnitt näher best...mehr

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Sauer, SGB III § 336a Wirku... / 2.4 Meldeaufforderungen

Rz. 9 Nr. 4 schließt die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen gegen Meldeaufforderungen i. S. d. § 309 aus. § 309 sieht persönliche Meldepflichten vor. Durch aufschiebende Wirkung entfiele nicht nur vorübergehend die Meldepflicht, sondern das durch die Meldung angestrebte Ziel – bis hin zur Integration in den Arbeitsmarkt – könnte nicht erreicht werden. Rz. 10 Die Regelung...mehr

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Sauer, SGB III § 331 Vorläu... / 2.1 Voraussetzungen für die vorläufige Zahlungseinstellung

Rz. 2 Die Vorschrift dient der Praktikabilität des Leistungsrechts und einer Beschleunigung des Leistungsverfahrens. Sie stellt eine schon früher ständig geübte Praxis auf eine rechtliche Grundlage. Seit jeher haben die Agenturen für Arbeit bei begründeten Zweifeln daran, dass die Zahlungsvoraussetzungen vorliegen, die Leistungszahlungen vorläufig eingestellt und den Leistun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Einzelfälle

Rz. 24 Verbriefte Genussrechte sind als Wertpapiere anzusehen. Die Ausgabe verbriefter Genussrechte ist daher nach § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG von der USt befreit. Die Ausgabe nichtverbriefter Genussrechte (z. B. an Arbeitnehmer), die ein Recht am Gewinn eines Unternehmens begründen, kann entgegen OFD Saarbrücken[1] nicht mehr als steuerbare Leistung angesehen werden (vgl. § 4 ...mehr

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Sauer, SGB III § 284 Arbeit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Eine Reform des Zuwanderungsrechts ist am 1.1.2005 mit dem Zuwanderungsgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz enthält in Art. 1 mit dem neuen Aufenthaltsgesetz (AufenthG) eine umfassende Neuregelung des Ausländerrechts. Erstmals werden die entscheidenden Bestimmungen über den Aufenthalt und den Arbeitsmarktzugang von Ausländern in einem Gesetz zusammengefasst. Staatsa...mehr

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Sauer, SGB III § 312a Arbei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Bei § 312a handelt es sich um eine Rückgriffsvorschrift, die es der Bundesagentur für Arbeit ermöglichen soll, ihren eigenen Bescheinigungs- bzw. Meldepflichten nach internationalem Recht nachzukommen. Dazu wird dem Arbeitgeber auferlegt, für Zwecke des über- und zwischenstaatlichen Rechts eine gesonderte Arbeitsbescheinigung auszustellen. Ergänzend dazu ist in § 404 A...mehr

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Unternehmenspflichten beim ... / 7.4 Trusts

Auch Verwalter von Trusts (Trustees) treffen Einholungs-, Aufbewahrungs-, Aktualisierungs- und Meldepflichten. Sie sind an anderer Stelle geregelt (§ 21 GwG), decken sich aber im Wesentlichen mit den Pflichten der juristischen Personen des Privatrechts und den eingetragenen Personengesellschaften. Der Trust ist gegenüber dem Transparenzregister eindeutig zu bezeichnen. Anzuge...mehr

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Einkommensteuerpflicht von ... / 2.1 Lohnsteuer-Abzugsverfahren

Die fiktive unbeschränkte Steuerpflicht wird nicht von Amts wegen gewährt. Der Grenzpendler hat sie auf amtlichem Vordruck unter Vorlage der ausländischen Einkommensbescheinigung beim jeweiligen Betriebsstättenfinanzamt zu beantragen. Auf die Vorlage der Bescheinigung kann für die Steuerklassenänderung verzichtet werden, wenn eine Bestätigung der ausländischen Steuerbehörde ...mehr

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Unternehmenspflichten beim ... / 4 Mitteilungsverpflichtete

Meldepflichtig sind – nachfolgend im Einzelnen aufgeführt – "Vereinigungen"nach § 20 GwG und "Rechtsgestaltungen" nach § 21 GwG. Das sind, aufs Wesentliche heruntergebrochen, alle im deutschen Handelsregister oder in anderen deutschen öffentlichen Registern eingetragenen Gesellschaften sowie bestimmte vergleichbare Rechtsgestaltungen. Entscheidend für den Standort Deutschland i...mehr

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Unternehmenspflichten beim ... / 6.1.2 Mehrstufige, verschachtelte Beteiligungsverhältnisse

Strukturen können sehr verschachtelt sein. Vorangestellt sei, dass an das Transparenzregister keine Konzernmitteilung erfolgt. Jede beteiligte Gesellschaft hat ihre eigene Meldepflicht und ist selbst verantwortlich sie zu erfüllen. Aus komplizierten Unternehmenskonstrukten wird somit jede einzelne Gesellschaft auf jeder Ebene des Beteiligungsverhältnisses herausgeschält, für...mehr

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Unternehmenspflichten beim ... / 6.2 Keine Privilegierung mehr durch Mitteilungsfiktion

Bis 31.7.2021 galt noch die sog. Mitteilungsfiktion (§ 20 Abs. 2 GwG). D.h. die Meldepflicht wurde – ohne Mitteilung an das Transparenzregister – als erfüllt angesehen, wenn die Gesellschaft börsennotiert war oder sich die Daten, die dem Transparenzregister zu melden sind, bereits aus anderen Registern ergaben. Sämtliche Mitteilungsfiktionen gibt es seit dem 1.8.2021 nicht me...mehr

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Unternehmenspflichten beim ... / 4.4 Grundstätzlich nicht Verpflichtete

Die in keinem Register verzeichneten Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), soweit diese nicht im Gesellschaftsregister eintragungspflichtig sind bzw. eingetragen sind, stille Gesellschaften oder nicht eingetragene Vereine brauchen demnach keine Angaben gegenüber dem Transparenzregister zu machen Auch eine Erbengemeinschaft als Gesamthandsgemeinschaft ist als solche nicht eintr...mehr

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Unternehmenspflichten beim ... / 4.3 Bestimmte vergleichbare Rechtsgestaltungen

Als mitteilungspflichtige vergleichbare Rechtsgestaltungen zählt das Gesetz abschließend auf: Verwalter von Trusts (=Trustees; nach ausländischem Recht begründet) mit Wohnsitz oder Sitz in Deutschland Trustees, die außerhalb der Europäischen Union ihren Wohnsitz oder Sitz haben, wenn sie für den Trust eine Geschäftsbeziehung mit einem Vertragspartner mit Sitz in Deutschland au...mehr

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Unternehmenspflichten beim ... / 1 Orientierung

Das Transparenzregister wurde, nachdem die entsprechende Vorgabe der EU dies verlangte, komplett neu eingerichtet. In der deutschen Gesetzgebung sind die Regelungen zu dem neuen Register seit dem 26.6.2017 in das Geldwäschegesetz (GwG) eingewoben. Sie sind im Abschnitt 4 (§§ 18 bis 26 GwG) platziert. Die Bußgeldvorschriften für Verstöße gegen die Meldepflichten finden sich i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Hinweis des Arbeitgebers auf Meldepflicht (§§ 2, 38 SGB III).

Rn 100 Nach § 2 II 2 Nr 3 SGB III ›soll‹ der ArbG den ArbN über die Verpflichtung zur unverzüglichen Meldung bei der Agentur für Arbeit (§ 38 SGB III) informieren, eine Verletzung führt jedoch nicht zur Schadensersatzpflicht (BAG NZA 05, 1406 [BAG 29.09.2005 - 8 AZR 571/04]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Der 10. Titel enthält Regelungen zum Maklervertrag. Dabei lassen sich die Regelungen in den §§ 652–654 als allg Grundsätze verstehen, welche durch die Sonderregelung für den Nachweis der Gelegenheit sowie die Vermittlung zum Abschluss von Dienstverträgen (§ 655) ergänzt werden. Besondere Vorschriften gelten für die Darlehensvermittlung zwischen einem Unternehmer und ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Anteilsübertragung.

Rn 13 Die schenkweise Übertragung eines Miteigentumsanteils ist hinsichtlich der rechtlichen Vorteilhaftigkeit nicht anders zu beurteilen als die Übertragung von Alleineigentum. Soweit darauf verwiesen wird, dass aus der kraft Gesetzes entstehenden Bruchteilsgemeinschaft Verpflichtungen zur Lastentragung ggü den anderen Teilhabern nach § 748 entstehen (für rechtliche Nachtei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Vorbemerkung vor §§ 1773 ff BGB

Rn 1 Das materielle Vormundschaftsrecht hat in §§ 1773 ff seine Regelung gefunden und gliedert sich in die Vormundschaft über Minderjährige (§§ 1773–1808), die rechtliche Betreuung (§§ 1814–1881), die Pflegschaft für Minderjährige (§§ 1809–1813) und sonstige Pflegschaften (§§ 1882–1888), die den Dritten Abschnitt beschließt. Als besonders ausgestaltete Art der Pflegschaft is...mehr