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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.5.8 ESRS E1-9 – Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen

Prof. Dr. Kerstin Lopatta, Prof. Dr. Karina Sopp
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Rz. 100

Die Angabepflicht ESRS E1-9 erweitert die Informationen zu den aktuellen finanziellen Effekten gem. ESRS 2 SBM-3 (ESRS 2.48(d)). Sie erfordert Angaben einerseits über die erwarteten finanziellen Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken, andererseits über wesentliche klimabezogene Chancen, von denen das Unternehmen profitieren könnte. Das Hauptziel ist es, ein Verständnis für die erwarteten finanziellen Effekte von wesentlichen physischen Risiken, Übergangsrisiken und klimabezogenen Chancen zu gewinnen. Mögliche Ergebnisse der Szenarioanalyse gem. ESRS E1.AR10–AR13 sollen berücksichtigt werden. Die Angaben hinsichtlich der klimabezogenen Chancen und den daraus resultierenden finanziellen Nutzen ergänzen zusätzlich die Leistungsindikatoren, die gem. der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 anzugeben sind.

Abb. 8: Zusammenhang zwischen klimabezogenen Risiken und Chancen und finanziellen Effekten[1]

 

Praxis-Beispiel MAERSK – erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer Klimarisiken[2]

Der Jahresbericht 2024 des Unternehmens A.P. Møller – Mærsk A/S hebt Vermögenswerte des Unternehmens hervor, die bis 2050 erwartbar dem höchsten physischen Klimarisiko ausgesetzt sind. Die Vermögenswerte wurden anhand von vorherrschenden Klimagefahren wie Hitzewellen, Überschwemmungen, Stürme und Wasserstress über verschiedene Zeithorizonte und Klimaszenarien ermittelt. Für die Folgenabschätzung wurden drei Szenarien berücksichtigt: Ein "Middle-of-the-Road"-Szenario auf der Grundlage politisch anerkannter Ziele (Klimaerwärmung: +2,5 °C bis 2100, gem. SSP2-4.5-Szenario) und zwei Szenarien, die auf höheren Klimafolgen und unterschiedlichen Graden der Risikominderung basieren (Klimaerwärmung: +3,0 °C bis 2100, gem. SSP5-8.5-Szenario und +2 °C bis 2100, SSP1-1.9-...

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