Fachbeiträge & Kommentare zu Meldepflicht

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Meldepflichten und automati... / II. Unmittelbare Sanktionen bei Verstößen gegen Meldepflichten

1. Verwirklichung einer Ordnungswidrigkeit In bestimmten Fällen führt bereits der Verstoß gegen die Meldepflicht – unabhängig davon, ob es im Folgenden zu einer Steuerverkürzung kommt – zu einer Ordnungswidrigkeit. Sanktioniert wird die unterbliebene Meldung als Handlung an sich. Auf einen Erfolg im Sinne einer Steuerverkürzung kommt es nicht an. Beispiele, bei denen ein Vers...mehr

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Meldepflichten und automati... / III. Mittelbare Sanktionen bei Verstößen gegen Anzeige- und Meldepflichten: Folgefehler

1. Einleitung Neben unmittelbaren Folgen von Verstößen gegen Meldepflichten können sich jedoch mittelbare Konsequenzen ergeben, denn wird gegen die Meldepflicht verstoßen, weil diese unbekannt ist oder versehentlich nicht beachtet wird, liegt es nahe, dass auch die Erklärungspflicht nicht erkannt oder versehentlich vergessen wird. Typische Konstellationen in der Praxis sind b...mehr

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Meldepflichten und automati... / IV. Irrtum über Anzeige- und Meldepflichten

1. Irrtum über die Pflicht zur Mitteilung: Verbotsirrtum Ein Irrtum über die steuerrechtliche Mitteilungspflicht – bspw. § 30 ErbStG – ist als Verbotsirrtum gem. § 17 StGB zu behandeln (BGH v. 18.12.1985 – 2 StR 461/85, wistra 1986, 219). Ein Verbotsirrtum liegt vor, wenn dem Täter die Einsicht, Unrecht zu tun, fehlt. Er handelt dann ohne Unrechtsbewusstsein. Hierbei bezieht ...mehr

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Meldepflichten und automati... / 2. Strafbarkeit

Der Verstoß gegen eine Meldepflicht kann jedoch auch unmittelbar zu einer Strafbarkeit führen. Dies ist der Fall, wenn ein Steuerpflichtiger gegen die Anzeige- und Berichtigungspflicht gem. § 153 AO verstößt, weil er entweder keine Anzeige macht oder eine solche nicht rechtzeitig erfolgt. Der Verstoß führt dann zu einer Strafbarkeit nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO wegen Steuerhin...mehr

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Meldepflichten und automati... / 1. Einleitung

Neben unmittelbaren Folgen von Verstößen gegen Meldepflichten können sich jedoch mittelbare Konsequenzen ergeben, denn wird gegen die Meldepflicht verstoßen, weil diese unbekannt ist oder versehentlich nicht beachtet wird, liegt es nahe, dass auch die Erklärungspflicht nicht erkannt oder versehentlich vergessen wird. Typische Konstellationen in der Praxis sind bspw. die Meld...mehr

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Meldepflichten und automati... / I. Einleitung

Es stellt sich die Frage, welche steuerstrafrechtlichen Auswirkungen Verstöße gegen die zuvor dargestellten Meldepflichten haben. Dabei muss zwischen Sanktionen unterschieden werden, die sich aus dem unmittelbaren Verstoß (ausschließlich) gegen die Meldepflicht ergeben (s. hierzu unter II.) und solchen, die sich mittelbar ergeben können, weil bspw. aufgrund der unterbliebene...mehr

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Meldepflichten und automati... / B. Steuerstrafrechtliche Auswirkungen bei Verstößen gegen Meldepflichten

I. Einleitung Es stellt sich die Frage, welche steuerstrafrechtlichen Auswirkungen Verstöße gegen die zuvor dargestellten Meldepflichten haben. Dabei muss zwischen Sanktionen unterschieden werden, die sich aus dem unmittelbaren Verstoß (ausschließlich) gegen die Meldepflicht ergeben (s. hierzu unter II.) und solchen, die sich mittelbar ergeben können, weil bspw. aufgrund der ...mehr

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Meldepflichten und automati... / 1. Verwirklichung einer Ordnungswidrigkeit

In bestimmten Fällen führt bereits der Verstoß gegen die Meldepflicht – unabhängig davon, ob es im Folgenden zu einer Steuerverkürzung kommt – zu einer Ordnungswidrigkeit. Sanktioniert wird die unterbliebene Meldung als Handlung an sich. Auf einen Erfolg im Sinne einer Steuerverkürzung kommt es nicht an. Beispiele, bei denen ein Verstoß gegen die Meldepflicht zu einer Ordnun...mehr

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Meldepflichten und automati... / 3. Keine Konsequenzen

Jedoch gibt es auch Meldepflichten, bei denen ein Verstoß keine unmittelbaren ordnungswidrigkeitenrechtlichen oder steuerstrafrechtlichen Auswirkungen hat. So bspw. bei der Anzeigepflicht von Schenkungen gem. § 30 ErbStG. Die unterlassene Anzeige einer Schenkung an sich, führt weder zu einer Strafbarkeit noch zu einer Ordnungswidrigkeit. Strafrechtliche Sanktionen ergeben si...mehr

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Meldepflichten und automati... / 2. Irrtum über die Pflichtenstellung:

Bei einem Irrtum über die Pflichtenstellung unterliegt der Steuerpflichtige ebenfalls einem Verbotsirrtum gem. § 17 StGB. So bspw., wenn der Beschenkte denkt, dass nur der Schenker zur Anzeige verpflichtet ist. Auch hier irrt der Steuerpflichtige über Handlungspflichten und nicht über die normativen Tatbestandmerkmale des § 370 AO. Folglich wird der Irrtum gleich zu einem üb...mehr

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Meldepflichten und automati... / 1. Irrtum über die Pflicht zur Mitteilung: Verbotsirrtum

Ein Irrtum über die steuerrechtliche Mitteilungspflicht – bspw. § 30 ErbStG – ist als Verbotsirrtum gem. § 17 StGB zu behandeln (BGH v. 18.12.1985 – 2 StR 461/85, wistra 1986, 219). Ein Verbotsirrtum liegt vor, wenn dem Täter die Einsicht, Unrecht zu tun, fehlt. Er handelt dann ohne Unrechtsbewusstsein. Hierbei bezieht sich der Irrtum nicht auf die tatsächlichen Umstände der...mehr

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Meldepflichten und automatisierte Meldungen im Steuerstrafrecht: Fluch oder Segen? (Teil 2) (AO-StB 2025, Heft 4, S. 121)

Automatisierung der Steuerveranlagung RAin Dr. Anja Stürzl, LL. M. / RAin Laura Fussek[*] In Anknüpfung an den ersten Teil setzt sich der hiesige zweite Teil des Beitrages mit der Automatisierung der Steuerveranlagung und Klärung der Frage, was es mit sog. automatisierten Meldungen auf sich hat, inwiefern sich solche Meldungen von den klassischen Meldepflichten unterscheiden ...mehr

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Meldepflichten und automati... / I. Einleitung

Im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Anzeige- und Meldepflichten stößt man zunehmend auch auf den Begriff der sog. "automatisierten Meldungen". Bislang fehlt es jedoch an einer einheitlichen und präzisen Definition dieses Begriffes. Im Folgenden soll zunächst untersucht werden, was hierunter zu verstehen ist. Erfolgen Meldungen steuerrechtlich relevanter Daten (technisch) a...mehr

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Meldepflichten und automati... / [Ohne Titel]

RAin Dr. Anja Stürzl, LL. M. / RAin Laura Fussek[*] In Anknüpfung an den ersten Teil setzt sich der hiesige zweite Teil des Beitrages mit der Automatisierung der Steuerveranlagung und Klärung der Frage, was es mit sog. automatisierten Meldungen auf sich hat, inwiefern sich solche Meldungen von den klassischen Meldepflichten unterscheiden und welche komplexen rechtliche und pr...mehr

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Meldepflichten und automati... / 3. Steuerhinterziehung (§ 370 AO)

Beispiel: Beispielfall 2: § 30 ErbStG Die S kaufte im Jahr 2017 eine Ferienimmobilie im Gesamtwert von 2.500.000 EUR. Um Ihren Ehemann, den nicht sehr vermögenden B, für die Zukunft abzusichern, wurde B im Grundbuch zu 50 % als Eigentümer eingetragen. S ging davon aus, dass sie und ihr Mann in der Ehe ein gemeinsames Vermögen haben und erkannte daher nicht, dass es sich bei d...mehr

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Meldepflichten und automati... / 3. Irrtum über das Entstehen bzw. Einwirken auf einen Steueranspruch

Irrt der Steuerpflichtige hingegen über das Entstehen eines Steueranspruchs, liegt ein Tatbestandsirrtum vor. Dies ergibt sich aus der sog. Steueranspruchstheorie. Hiernach muss der Täter einer Steuerhinterziehung den Steueranspruch dem Grunde und der Höhe nach kennen oder ihn zumindest für möglich halten und verkürzen wollen (sog. Steueranspruchstheorie; BGH v. 13.11.1953 –...mehr

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Meldepflichten und automati... / A. Automatisierte Meldungen

I. Einleitung Im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Anzeige- und Meldepflichten stößt man zunehmend auch auf den Begriff der sog. "automatisierten Meldungen". Bislang fehlt es jedoch an einer einheitlichen und präzisen Definition dieses Begriffes. Im Folgenden soll zunächst untersucht werden, was hierunter zu verstehen ist. Erfolgen Meldungen steuerrechtlich relevanter Daten ...mehr

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Meldepflichten und automati... / C. Steuerstrafrechtliche Auswirkungen im Zusammenhang mit automatisierten Meldungen

I. Fehler bei der Datenübermittlung Insb. wegen der Fiktion gem. § 150 Abs. 7 AO stellt sich die Frage nach den steuerstrafrechtlichen Risiken auch bei Fehlern im Zusammenhang mit automatisierten Meldungen. Dabei ist zunächst nach der Art des Fehlers zu differenzieren. Mögliche Fehler bei der Übermittlung sind: Daten werden unvollständig übermittelt; Daten werden fehlerhaft übe...mehr

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Meldepflichten und automati... / 1. Ausgangskonstellation 1: Daten werden durch meldepflichtige Stelle richtig mitgeteilt

a) 1. Fallgruppe: Abgabe einer unvollständigen Erklärung durch den Steuerpflichtigen Beispiel: Die Rentenversicherung übermittelt die Bezüge des R zutreffend und informiert diesen darüber. In seiner Steuererklärung erklärt er seine Renteneinkünfte nicht und seine Mieteinkünfte nur unvollständig. Lösung: R hat durch die unvollständige Erklärung der Mieteinahmen den Tatbestand d...mehr

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Meldepflichten und automati... / 2. Prüfpflicht des Steuerpflichtigen im Hinblick auf die automatisiert gemeldeten Daten?

a) Meinung 1: Prüfpflicht des Steuerpflichtigen Von einem Großteil der Literatur[6] und teils auch Verwaltungsauffassung[7] wird eine Prüfpflicht des Steuerpflichtigen angenommen. Hiernach soll die maschinelle Beistellung der von den meldepflichtigen Stellen übermittelten eDaten den Steuerpflichtigen nicht von seiner Pflicht befreien, diese auf ihre Richtigkeit und Vollständi...mehr

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Meldepflichten und automati... / IV. Steuerhinterziehung aufgrund unzureichender Überprüfung oder Korrektur der automatisiert gemeldeten Daten?

1. Vorbemerkung Des Weiteren ist fraglich, ob eine Prüfpflicht des Steuerpflichtigen hinsichtlich der Richtigkeit der übermittelten eDaten besteht (s. hierzu unter 2.b) sowie eine Korrekturpflicht bei Kenntnis der Unrichtigkeit (s. hierzu unter 2.c), mit der Folge, dass bei Verletzung einer etwaigen Prüf-/Korrekturpflicht steuerstrafrechtliche Konsequenzen drohen würden. Im Zu...mehr

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Meldepflichten und automati... / b) Meinung 2: Keine Prüfpflicht des Steuerpflichtigen

aa) Vorüberlegung: Prüfung faktisch möglich? Nach hier vertretener Auffassung ist eine Prüfpflicht des Steuerpflichtigen jedoch abzulehnen. (so wohl auch Gebhardt, AO-StB 2021, 32; so wohl auch Neudert in AO-eKommentar, § 150 AO Rz. 14.6, der jedoch eine Korrekturpflicht bei Kenntnis annimmt). Maßgeblich ist als Ausgangsfrage zunächst, ob dem Steuerpflichtigen eine Prüfung der...mehr

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Meldepflichten und automati... / III. Zur Veranschaulichung folgende Fallkonstellationen:

1. Ausgangskonstellation 1: Daten werden durch meldepflichtige Stelle richtig mitgeteilt a) 1. Fallgruppe: Abgabe einer unvollständigen Erklärung durch den Steuerpflichtigen Beispiel: Die Rentenversicherung übermittelt die Bezüge des R zutreffend und informiert diesen darüber. In seiner Steuererklärung erklärt er seine Renteneinkünfte nicht und seine Mieteinkünfte nur unvollst...mehr

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Meldepflichten und automati... / II. "Automatisierte Meldungen" = Technischer Automatismus?

Unabhängig davon, ob nun der Steuerpflichtige selbst, Dritte oder meldepflichtige Stellen i.S.v. § 93c AO auf Grund der sie jeweils treffenden gesetzlichen Meldepflichten (s.o.) steuererhebliche Daten an die Finanzverwaltung melden, erfolgt dies – jedenfalls bis dato – auf Grund einer (aktiven) schriftlichen oder elektronischen Meldung durch die zur Meldung Verpflichteten. N...mehr

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Meldepflichten und automati... / 2. Ausgangskonstellation 2: Daten werden durch Dritten unrichtig/unvollständig mitgeteilt.

a) 1. Fallgruppe: Abgabe einer unvollständigen Erklärung durch den Steuerpflichtigen: Beispiel: Die Rentenversicherung übermittelt nur einen Teil der Bezüge des R. In seiner Steuererklärung erklärt er weder seine Renteneinkünfte noch seine Mieteinkünfte. Lösung: Hinsichtlich der Mieteinahmen ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung gem. § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO erfüllt. Bezügli...mehr

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Meldepflichten und automati... / b) 2. Fallgruppe: Keine Abgabe einer Erklärung durch den Steuerpflichtigen:

Beispiel: Die Rentenversicherung übermittelt nur einen Teil der Bezüge des R. R gibt keine Steuererklärung ab. Lösung: Hinsichtlich der Mieteinkünfte ergibt sich keine Änderung. Hinsichtlich der Renteneinkünfte ist wiederum entscheidend, welcher Meinung im Hinblick auf die Fiktionswirkung gefolgt wird.mehr

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Meldepflichten und automati... / bb) Ungleichbehandlung je nach Art der Abgabe

Da eine Prüfpflicht nur bei der elektronischen Erklärungsabgabe in Frage kommt, käme es bei Annahme einer Prüfpflicht zu einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung je nach Art der Erklärungsabgabe.mehr

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Meldepflichten und automati... / I. Fehler bei der Datenübermittlung

Insb. wegen der Fiktion gem. § 150 Abs. 7 AO stellt sich die Frage nach den steuerstrafrechtlichen Risiken auch bei Fehlern im Zusammenhang mit automatisierten Meldungen. Dabei ist zunächst nach der Art des Fehlers zu differenzieren. Mögliche Fehler bei der Übermittlung sind: Daten werden unvollständig übermittelt; Daten werden fehlerhaft übermittelt; Es erfolgt keine Übermittl...mehr

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Meldepflichten und automati... / 2. Leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO)

Beispiel: Beispielfall 1: § 68 EStG Die A, eine griechische Staatsangehörige, beantragte 2009 Kindergeld für ihre Kinder M und I. Die Familienkasse zahlte das Kindergeld aus und informierte die A über ihre Mitteilungspflicht bei relevanten Änderungen. 2017 stellte die Familienkasse durch einen Datenabgleich fest, dass M und I seit 2012 nicht mehr in Deutschland leben, sonder...mehr

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Meldepflichten und automati... / a) Meinung 1: Prüfpflicht des Steuerpflichtigen

Von einem Großteil der Literatur[6] und teils auch Verwaltungsauffassung[7] wird eine Prüfpflicht des Steuerpflichtigen angenommen. Hiernach soll die maschinelle Beistellung der von den meldepflichtigen Stellen übermittelten eDaten den Steuerpflichtigen nicht von seiner Pflicht befreien, diese auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen (Rolletschke, NZWiSt 20...mehr

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Meldepflichten und automati... / 1. Vorbemerkung

Des Weiteren ist fraglich, ob eine Prüfpflicht des Steuerpflichtigen hinsichtlich der Richtigkeit der übermittelten eDaten besteht (s. hierzu unter 2.b) sowie eine Korrekturpflicht bei Kenntnis der Unrichtigkeit (s. hierzu unter 2.c), mit der Folge, dass bei Verletzung einer etwaigen Prüf-/Korrekturpflicht steuerstrafrechtliche Konsequenzen drohen würden. Im Zusammenhang mit ...mehr

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Meldepflichten und automati... / aa) Vorüberlegung: Prüfung faktisch möglich?

Nach hier vertretener Auffassung ist eine Prüfpflicht des Steuerpflichtigen jedoch abzulehnen. (so wohl auch Gebhardt, AO-StB 2021, 32; so wohl auch Neudert in AO-eKommentar, § 150 AO Rz. 14.6, der jedoch eine Korrekturpflicht bei Kenntnis annimmt). Maßgeblich ist als Ausgangsfrage zunächst, ob dem Steuerpflichtigen eine Prüfung der eDaten auf deren Richtig- und Vollständigke...mehr

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Meldepflichten und automati... / IV. Die sog. "e-Daten-Deklarationsfiktion"

In engem Zusammenhang mit den nach Maßgabe des § 93c AO zu übermittelnden eDaten und deren automationsgestützten Berücksichtigung im Steuerveranlagungsverfahren des Steuerpflichtigen steht die im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.7.2016 (BGBl. I 2016, 1679) geschaffene und mit dem Jahressteuergesetz 2022 in ihrem Wortlaut eingeschränkte...mehr

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Meldepflichten und automati... / ELEKTRONISCHE ERKLÄRUNG (ELSTER)

Hingegen ist bei einer Erklärungsabgabe auf elektronischem Wege über das ELSTER-Portal eine Überprüfung grundsätzlich möglich, denn die Finanzverwaltung bietet dem Steuerpflichtigen mit der vorausgefüllten Steuererklärung und den für den Belegabruf bereitgestellten eDaten die Möglichkeit, ihre bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten einzusehen (s. hierzu unter A.III). Nu...mehr

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Meldepflichten und automati... / VI. Eigene Definition sog. "automatisierter Meldungen"

Nach dem oben Dargestellten lässt sich der Begriff der "automatisierten Meldung" wie folgt definieren: Eine automatisierte Meldung liegt vor, soweit steuerliche Daten eines Steuerpflichtigen aufgrund gesetzlicher Vorschriften von einer mitteilungspflichtigen Stelle i.S.v. § 93c AO elektronisch nach Maßgabe des § 93c AO an die Finanzverwaltung übermittelt wurden und diese Daten in ...mehr

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Meldepflichten und automati... / cc) Widerspricht Sinn und Zweck bzw. gesetzgeberischen Willen

Gegen eine Prüfpflicht spricht ferner der Wille des Gesetzgebers und Sinn und Zweck der Regelung des § 150 Abs. 7 S. 2 AO. Unstreitig soll die eDatenfiktion als Teil der voranschreitenden Digitalisierung das Veranlagungsverfahren vor allem beschleunigen und vereinfachen (BT-Drucks. 18/8434, 2). Wäre der Steuerpflichtige verpflichtet, die übermittelten Daten im Einzelnen zu ü...mehr

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Meldepflichten und automati... / gg) Keine Notwendigkeit – ausreichender Schutz gewährleistet

Letztlich besteht auch keine Notwendigkeit für eine derartige Prüfpflicht. Tatsächlich wird es in der Praxis selten vorkommen, dass die übermittelten Daten falsch sind, was schließlich auch ein Grund für die Regelung des § 150 Abs. 7 S. 2 AO ist. Und in den Fällen, in denen ein Steuerpflichtiger positive Kenntnis hat, unterliegt er einer Korrekturpflicht.mehr

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Meldepflichten und automati... / ee) AEAO zu § 150 Nr. 3 S. 1 AO

Selbst die Finanzverwaltung selbst spricht sich im Anwendungserlass zur Abgabenordnung sogar eindeutig gegen eine Prüfpflicht aus: „Hat die Steuerverwaltung Daten, die ihr von mitteilungspflichtigen Stellen nach Maßgabe des § 93c AO übermittelt wurden, mangels abweichender Angaben des Steuerpflichtigen bei der Steuerfestsetzung unverändert übernommen, ist der Steuerpflichtige...mehr

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Meldepflichten und automati... / b) 2. Fallgruppe: Keine Abgabe einer Erklärung durch den Steuerpflichtigen:

Beispiel: Die Rentenversicherung übermittelt die Bezüge des R zutreffend und informiert diesen. Lösung: Auch hier hat R hat durch die Nicht-Erklärung der Mieteinahmen den Tatbestand der Steuerhinterziehung gem. § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO verwirklicht. Ob die Fiktionswirkung des § 150 Abs. 7 S. 2 AO aufgrund der Nichtabgabe einer Steuererklärung für die Renteneinnahmen anwendbar is...mehr

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Meldepflichten und automati... / a) 1. Fallgruppe: Abgabe einer unvollständigen Erklärung durch den Steuerpflichtigen:

Beispiel: Die Rentenversicherung übermittelt nur einen Teil der Bezüge des R. In seiner Steuererklärung erklärt er weder seine Renteneinkünfte noch seine Mieteinkünfte. Lösung: Hinsichtlich der Mieteinahmen ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung gem. § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO erfüllt. Bezüglich der Renteneinkünfte gilt die Fiktionswirkung des § 150 Abs. 7 S. 2 AO nur für die ...mehr

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Meldepflichten und automati... / SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNG MIT AMTLICHEM VORDRUCK

Für Privatpersonen ist es wie oben gesehen grundsätzlich weiterhin möglich, die Steuererklärung durch schriftliche Erklärung mit amtlichem Vordruck abzugeben (s. hierzu unter A.III). Jedoch werden die von den meldepflichtigen Stellen übermittelten eDaten seitens der Finanzverwaltung bei Verwendung des amtlichen Vordrucks zur Steuererklärung in Papierform nirgends angezeigt un...mehr

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Meldepflichten und automati... / ff) Wortlaut der Hinweise zu den elektronisch übermittelten Daten und dem Infoblatt eDaten

Gleiches gilt für die Hinweise, die sich aus dem Informationsblatt bei der Abgabe über ELSTER und den in den amtlichen Vordrucken für die eDaten gekennzeichneten Felder ergeben. Hier erhält der Steuerpflichtige im Hinblick auf die als eDaten gekennzeichneten Zeilen ausdrücklich die Anweisung, dass diese nur auszufüllen sind, wenn ihm "bekannt ist, dass die mitteilungspflicht...mehr

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Meldepflichten und automati... / dd) Keine Rechtsgrundlage – Gesetzeswortlaut des § 150 Abs. 7 S. 2 AO

Insb. ist zu beachten, dass sich eine Prüfpflicht weder aus § 150 Abs. 7 S. 2 AO noch aus einer anderen Rechtsgrundlage ergibt. Aus der bloßen steuerlichen Fiktion kann nicht ohne Rechtsgrundlage auf eine strafrechtliche Verantwortlichkeit geschlossen werden.mehr

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Meldepflichten und automati... / a) 1. Fallgruppe: Abgabe einer unvollständigen Erklärung durch den Steuerpflichtigen

Beispiel: Die Rentenversicherung übermittelt die Bezüge des R zutreffend und informiert diesen darüber. In seiner Steuererklärung erklärt er seine Renteneinkünfte nicht und seine Mieteinkünfte nur unvollständig. Lösung: R hat durch die unvollständige Erklärung der Mieteinahmen den Tatbestand der Steuerhinterziehung gem. § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO verwirklicht. Hinsichtlich der Ren...mehr

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Meldepflichten und automati... / II. Fallkonstellationen

Im Ausgangspunkt ist für die Frage nach steuerstrafrechtlichen Konsequenzen bei Fehlern bei der Übermittlung von eDaten zunächst maßgeblich, ob der Steuerpflichtige seiner Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung dem Grunde nach nachkommt oder ob eine solche gänzlich unterbleibt. Gibt der Steuerpflichtige eine Steuererklärung ab, werden ihm die eDaten meldepflichtiger Stellen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Meldepflichten und automati... / III. Automationsgestützte Steuerveranlagung und eDaten-Übermittlung nach § 93c AO

Der gesuchte Automatismus im Zusammenhang mit Meldungen besteuerungserheblicher Daten findet sich hingegen im Kontext mit den von dritter Seite nach Maßgabe des § 93c AO übermittelten eDaten (s.o.) und dem zunehmend automatisierten Steuerveranlagungsverfahren. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wurde in § 155 Abs. 4 S. 1 AO eine vollautomatische und ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Meldepflichten und automati... / 3. Korrekturpflicht bei positiver Kenntnis

Jedoch ist nach unserer Auffassung eine Korrekturpflicht anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige – aus welchen Gründen auch immer – positive Kenntnis von der Unrichtigkeit/Unvollständigkeit der von der meldepflichtigen Stelle übermittelten Daten hat (so auch Neudert in AO-eKommentar, § 150 AO Rz. 14.6; Haselmann in Koenig, AO, 5. Aufl. 2024, § 150 Rz. 35). Hierfür sprechen auc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Milzbrand / 3.2 Bauarbeiten auf Milzbrandverdachtsstandorten

Die Gefährdungsbeurteilung für Arbeiten auf Milzbrandverdachtsstandorten sollte nach Abb. 2 in Abschn. 6.3.2 DGUV-I 201-005 durchgeführt werden. Wichtig sind dazu v. a. Informationen zur früheren Nutzung des Geländes (historische Erkundung). Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (s. RAB 31) muss erstellt werden, wenn auf dem Standort biologische Arbeitsstoffe der Risikog...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 4.4.11.4.2 Abgrenzung Personalentsendung – gewerblicher Arbeitnehmerverleih in Sonderfällen

Nach den neueren Abkommen (z. B. DBA Frankreich, DBA Italien, DBA Schweden) ist die 183-Tage-Klausel auf Leiharbeitnehmer nicht anwendbar. Unter der Rz. 203 führt das BMF-Schreiben[1] die 24 DBA auf, die Regelungen enthalten, denen zufolge die Anwendung der 183-Tage-Klausel in den Fällen gewerblicher Arbeitnehmerüberlassung ausgeschlossen ist. Beide Staaten haben in diesen Fä...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Intrastat-Meldungen: Was be... / 3.2 Keine Auskunft für Unternehmen, die unter den Schwellenwerten liegen

Auch Unternehmen müssen nicht vom ersten Euro an ihren Warenverkehr melden. Um die Betriebe zu entlasten, sind im Intrastat-System Schwellenwerte eingezogen. Das bedeutet: Unternehmen sind von der Meldepflicht befreit, wenn ihre Versendungen in andere EU-Mitgliedstaaten den Wert von 1 Mio. EUR im Vorjahr nicht überschritten haben. Für Wareneingänge aus anderen Mitgliedstaate...mehr