Folgende Aufgabenfelder gehören zu den Grundbetreuungsaufgaben für die Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Anlage 2 DGUV-V 2, zu den Details siehe dort):

  • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen);
  • Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung (Verhältnisprävention);
  • Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung (Verhaltensprävention, z. B. Unterstützung bei Unterweisungen);
  • Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit (z. B. Integration des Arbeitsschutzes in die Aufbauorganisation);
  • Untersuchung nach Ereignissen (z. B. Ermitteln von Unfallschwerpunkten);
  • allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen, Beschäftigten;
  • Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten;
  • Mitwirken in betrieblichen Besprechungen (z. B. Arbeitsschutzausschuss);
  • Selbstorganisation (z. B. Fortbildung).

Diese Aufgabenfelder werden in Anhang 3 DGUV-V 2 in vielen Fällen noch in Einzelaufgaben zergliedert.

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