Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

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§ 2 Mandatsannahme u. Manda... / V. Auswirkung der Mandatsniederlegung im Anwaltsprozess

Rz. 87 § 87 Abs. 1 ZPO regelt, dass dem Gegner gegenüber die Kündigung des Vollmachtvertrags erst durch die Anzeige des Erlöschens der Vollmacht erlangt, in Anwaltsprozessen erst durch die Anzeige der Bestellung eines anderen Anwalts rechtliche Wirksamkeit entfaltet.[31] Rz. 88 Anwälte sind daher auch verpflichtet, bei ordnungsgemäßer Zustellung entsprechend § 14 S. 1 BORA ei...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / e) Aufschiebende Bedingung/Widerruf – Vereinbarung "für den Fall der Scheidung"

Rz. 283 Der Rechtsanwalt erhält die Einigungsgebühr nicht, wenn ein Vertrag unter einer aufschiebenden Bedingung oder unter Vorbehalt des Widerrufs geschlossen wird und die Bedingung nicht eintritt bzw. der Vertrag widerrufen wird, Absatz 3 der Anmerkung zu Nr. 1000 VV RVG. Rz. 284 Dies bedeutet, dass bei einer Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung z.B. über nachehelic...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / e) Einmaligkeitsgrundsatz

Rz. 598 Verdient der RA eine Terminsgebühr anlässlich einer Besprechung im Sinne der Vorbemerkung 3 Abs. 3 Nr. 2 sowie eine solche für die Teilnahme an einem Gerichtstermin, kann er wegen § 15 Abs. 2 RVG die Terminsgebühr in derselben Angelegenheit jedoch nur einmal abrechnen! Rz. 599 Muster 71: Musterrechnung 5.71: Verfahrensauftrag – Besprechung – Antrag – Termin Musterrech...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / 3. Rückforderungsanspruch bei Nichteinhaltung der Formvorschriften?

Rz. 170 Im Oktober 2015 hat der BGH eine Entscheidung zu der Frage getroffen, unter welchen Voraussetzungen ein Mandant ein gezahltes Honorar wieder zurückfordern kann, wenn die von ihm unterzeichnete Honorarvereinbarung nicht die gesetzlich vorgeschriebene Form hat. Zitat "Zu den Voraussetzungen, unter denen die Rückforderung von vereinbartem Anwaltshonorar nach Treu und Glau...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / 2. Abgrenzung zur Vergütungsvereinbarung

Rz. 38 Grundsätzlich gilt: Der Begriff "Vergütung" ist in § 1 Abs. 1 RVG definiert. Es handelt sich dabei um "Gebühren und Auslagen". In § 3a Abs. 1 RVG sind einzuhaltende Form- und Inhaltsvorschriften geregelt, die Vertretungsmandate betreffen; § 34 RVG enthält keine solchen Form- und Inhaltsvorschriften; eine Anwendung von § 3a Abs. 1 S. 1 u. 2 RVG wird sogar konkret in § ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 2. Gerichtlicher Auftrag

Rz. 629 Hat der Auftraggeber den Auftrag erteilt, eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu schließen, um diese dann bei Gericht protokollieren zu lassen, entsteht aus den Werten, die von der Einigung umfasst werden, eine 0,8 Differenzverfahrensgebühr nach Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG neben der 1,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG aus dem Wert der nichtrechtshängigen Ansprüche. Nac...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 8. Rechtsmittelverfahren, § 40 FamGKG

Rz. 272 Im Rechtsmittelverfahren bestimmt sich der Verfahrenswert nach den Anträgen des Rechtsmittelführers. Endet das Verfahren, ohne dass solche Anträge eingereicht werden, oder, wenn eine Frist für die Rechtsmittelbegründung vorgeschrieben ist, werden innerhalb dieser Frist Rechtsmittelanträge nicht eingereicht, ist die Beschwer maßgebend, § 40 FamGKG. Rz. 273 Der Wert des...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / g) Abrechnung individueller gebührenrechtlicher Angelegenheiten

Rz. 260 Ist fraglich, wie viele gebührenrechtliche Angelegenheiten im Sinne des § 15 RVG vorliegen, bietet es sich an, mit dem Mandanten eine Vergütungsvereinbarung darüber zu treffen, dass die einzelnen Angelegenheiten (die gesondert aufzulisten sind), nach den gesetzlichen Gebühren abgerechnet werden. Zur Frage der gebührenrechtlichen Angelegenheit siehe auch § 5 Rdn 1 ff....mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / IX. Güterichterverfahren

Rz. 738 In Familiensachen kommt es immer wieder zu sog. "Güterichterverfahren", zum einen für reine FamFG-Angelegenheiten gem. § 36 Abs. 5 FamFG und für Familienstreitsachen sowie Verbundverfahren nach § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG in Verbindung mit § 278 Abs. 5 ZPO. Rz. 739 Zitat § 36 Abs. 5 FamFG "(5)" -1- Das Gericht kann die Beteiligten für den Versuch einer gütlichen Einigung vor...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 3. Höhe der Einigungsgebühr

Rz. 307 Die Höhe der Einigungsgebühr beträgt: Nach Nr. 1000 Nr. 1 VV RVG: 1,5mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 3. Geltendmachung von Differenz-Gebühren

Rz. 266 Wegen der Sperrwirkung des § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO kann der Rechtsanwalt grundsätzlich Differenzansprüche, die sich aus der Anwendung der VKH-Gebühren-Tabelle und den Gebühren nach der Tabelle zu § 13 RVG ergeben, nicht gegenüber dem Auftraggeber abrechnen, solange die VKH-Bewilligung nicht aufgehoben ist. Rz. 267 Dies gilt auch für Differenzansprüche, die sich aufgrun...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 2. Materiell-rechtlicher Anspruch

Rz. 248 Es stellt sich die Frage, ob vorprozessuale Anwaltskosten, die in Familiensachen angefallen sind, materiell-rechtlich erstattungsfähig sind. Ein Anspruch kann sich beispielsweise aus Verzug, §§ 280, 286 BGB ergeben. Da insbesondere bei anwaltlicher Tätigkeit in Unterhaltssachen der Verzug erst durch die Tätigkeit des Rechtsanwalts herbeigeführt wird, stellt sich die ...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 9. Beschwerdeverfahren

Rz. 320 Für die Verfahrenskostenhilfe werden die §§ 567 bis 572, 127 Abs. 2 bis 4 ZPO für anwendbar erklärt, § 76 Abs. 2 FamFG, für Ehe- und Familienstreitsachen gelten diese Bestimmungen über den Verweis in § 113 Abs. 1 FamFG ebenso. Wird die VKH versagt, ein Anwalt nicht oder nur eingeschränkt beigeordnet oder aber werden die Ratenzahlungen zu hoch angesetzt, kann gegen di...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 3. Beschwerde gegen die Wertfestsetzung für die Anwaltsgebühren

Rz. 674 Berechnen sich die Gebühren in einem gerichtlichen Verfahren nicht (wie z.B. in VKH-Prüfungsverfahren, da hier keine Gerichtskosten berechnet werden) nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert oder fehlt es an einem solchen Wert, setzt das Gericht des Rechtszugs den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf Antrag durch Beschluss selbstständig fest,...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / 1. Abrechnung nach § 10 RVG erforderlich

Rz. 269 Praxistipp Ein häufiger Fehler: Die Vergütung – ggf. auch die vereinbarte – wird eingeklagt, ohne dass eine § 10 RVG entsprechende Endabrechnung an den Auftraggeber erfolgt ist. § 10 RVG ist auch bei einer vereinbarten Vergütung anwendbar. Der Anwalt tut daher gut daran, vor Klageeinreichung zu prüfen, ob seine – nicht bezahlte – Kostenrechnung den Anforderungen an §...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / I. Gesetzliche Vergütung zu niedrig

Rz. 1 Vergütungsvereinbarungen sind immer dann geboten, wenn die gesetzlichen Gebühren keine angemessene Vergütung für die Tätigkeit des Rechtsanwaltes darstellen.[1] Rz. 2 Der Rechtsanwalt kann mit seinem Mandanten eine von der Vergütung nach RVG abweichende Vergütungsvereinbarung treffen. Aus seiner Vertragsfreiheit (bis auf wenige Ausnahmen, z.B. wenn der Rechtsanwalt gemä...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / g) Hinweispflichten bei Vereinbarung eines Erfolgshonorars

Rz. 149 Eine Vereinbarung über ein Erfolgshonorar muss nach § 4a Abs. 3 RVG enthalten:mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / c) Bereitschaft zur Besprechung

Rz. 587 Ist der Gesprächspartner zu einer Besprechung nicht bereit und erklärt dies, wird hierdurch die Terminsgebühr nicht ausgelöst! Rz. 588 Für die Entstehung einer Terminsgebühr nach Nr. 3202 i.V.m. Vorbem. 3 Abs. 3 Nr. 2 VV RVG reicht es nach Ansicht des BGH aus, wenn bestimmte Rahmenbedingungen für eine mögliche Einigung in mehreren Parallelverfahren abgeklärt und/oder ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 5. Der Rechtsmittelverzicht – Fluranwalt

Rz. 471 § 144 FamFG regelt die Möglichkeit des umfassenden Rechtsmittelverzichts: Zitat "Haben die Ehegatten auf Rechtsmittel gegen den Scheidungsausspruch verzichtet, können sie auch auf dessen Anfechtung im Wege der Anschließung an ein Rechtsmittel in einer Folgesache verzichten, bevor ein solches Rechtsmittel eingelegt ist." § 144 FamFG setzt voraus, dass die Ehegatten beide...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 3. Abwehr unberechtigter Ansprüche

Rz. 254 Was die Frage eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs bei Abwehr unberechtigter Ansprüche betrifft, so geht der BGH nicht davon aus, dass grundsätzlich ein solcher Anspruch besteht, wenn jemand mit einer unberechtigten Forderung konfrontiert wird und diese durch einen Anwalt zurückweist. Zitat "Die Inanspruchnahme wegen einer Geldforderung begründet nich...mehr

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§ 7 Beratungshilfe / B. Unzulänglichkeit der Beratungshilfegebühren

Rz. 58 Die Gebühren nach dem Beratungshilfegesetz sind insbesondere in Familiensachen oft nicht einmal kostendeckend, weil beispielsweise die Beratungsgebühr von 38,50 EUR kaum die Kosten für das Anlegen der Akte deckt (bei konkreter Gegenüberstellung der aufzuwendenden Materialien und Arbeitszeit der Angestellten), geschweige denn auch nur annähernd eine adäquate Vergütung ...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 2. Bewertungskriterien

Rz. 305 Die Bewertungskriterien für den Wert einer Ehe- oder Lebenspartnerschaftssache sind: Rz. 306 § 43 Abs. 1 u. 2 FamGKG weisen mehrere Kriterien aus, die gleichberechtig...mehr

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§ 9 Kostenerstattung nach d... / B. Grundsatz der Kostenerstattungspflicht

Rz. 4 § 81 FamFG regelt, dass in Familiensachen stets über die Kosten zu entscheiden ist (im Gegensatz zu anderen FamFG-Sachen, wie z.B. Nachlasssachen) sowie den Grundsatz der Kostenerstattungspflicht: "(1)" 1Das Gericht kann die Kosten des Verfahrens nach billigem Ermessen den Beteiligten ganz oder zum Teil auferlegen. 2Es kann auch anordnen, dass von der Erhebung der Kost...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / V. Bewilligungsverfahren

Rz. 175 Für den Antrag auf Bewilligung von VKH ist das Prozessgericht zuständig, § 117 ZPO i.V.m. §§ 76 Abs. 1, 113 Abs. 1 FamFG. Damit das Prozessgericht überprüfen kann, wie die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers sowie die Erfolgsaussichten des angestrebten Prozesses sind, müssen dem Antrag folgende Unterlagen beigefügt werden:mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / f) Ursächliche Mitwirkung an Verhandlungen

Rz. 289 Genügend ist, dass die anwaltliche Tätigkeit für das Zustandekommen des Vertrags nachgewiesen werden kann. Keine Vergleichsgebühr nach BRAGO wurde nach Ansicht des OLG Düsseldorf ausgelöst, wenn der Rechtsanwalt lediglich mit der Protokollierung einer bereits abgeschlossenen – nicht formbedürftigen – Einigung beauftragt ist.[210] Diese Ansicht überzeugt nach Meinung ...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / e) Andere Vereinbarungen/Vollmacht

Rz. 85 Andere Vereinbarungen dürften zwar in die Vergütungsvereinbarung aufgenommen werden, zu beachten ist jedoch,mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 9. Weitergehende oder schriftliche Beratung

Rz. 101 Berät der Rechtsanwalt nach einer ersten Beratung telefonisch oder persönlich ein oder mehrere Male zusätzlich, beträgt die Kappungsgrenze nach § 34 Abs. 1 S. 3 RVG 250,00 EUR. Das Gleiche gilt, wenn der Rechtsanwalt auftragsgemäß schriftlich berät oder aber das Ergebnis der Beratung nochmals auftragsgemäß schriftlich zusammenfasst. Hat der Rechtsanwalt die erste Bera...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / V. Hebegebühr

Rz. 445 In der Praxis wird die Hebegebühr nur selten berechnet. Für viele Kanzleien gehört es zum "Service", dem Mandanten die Hebegebühr nicht in Rechnung zu stellen. Zu beachten ist jedoch, dass mit der Hebegebühr alle mit dem Zahlungsverkehr zusammenhängenden Tätigkeiten abgegolten werden, insbesondere die Überwachung der Einzahlung, Kontrolle der Gutschrift, Berechnung a...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / b) Die Hommerich-Studie

Rz. 170 Praxistipp Bei der Bemessung dessen, was in einer Familiensache als überdurchschnittlich umfangreich gilt, hilft der Gesetzgeber mit einer von ihm in Auftrag gegebenen wissenschaftlichen Studie über den Zeitaufwand der Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in Familiensachen selbst weiter. Diese Studie findet sich in der Begründung des KostRMoG.[113] Rz. 171 Bei dieser S...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 1. Angabe des Wertes

Rz. 661 Bei jedem Antrag ist der Verfahrenswert, wenn dieser nicht in einer bestimmten Geldsumme besteht oder kein fester Wert bestimmt ist oder sich nicht aus früheren Anträgen ergibt, nach Aufforderung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle anzugeben, § 53 S. 1 FamGKG. Dies gilt auch für den Wert eines Teils des Verfahrensgegenstands. Die Angabe kann jederzeit b...mehr

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Vorwort

Liebe Leserin, lieber Leser, nachdem das Kostenrechtsänderungsgesetz (KostRÄG) zum 1.1.2021 in Kraft getreten, aber auch zahlreiche neue Rechtsprechung seit der letzten Auflage ergangen war, wurde es Zeit, eine Neuauflage dieses Werks anzugehen. Die vielfachen Rückfragen nach einer solchen Neuauflage aus Fachanwaltskursen und Pflichtfortbildungen haben Verlag und mich als Aut...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 6. Beispielrechnungen

Rz. 555 Beispiel Das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen beider Ehegatten beläuft sich auf 7.800,00 EUR. Es werden gesetzliche Rentenversicherungsansprüche beider Ehegatten sowie eine betriebliche Rente des Ehemannes ausgeglichen. Wertberechnung für das Versorgungsausgleichsverfahren: 10 % von 7.800,00 EUR = 780 EURmehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / 4. "Kreative" Vereinbarungen

Rz. 242 Es muss nicht immer der Stundensatz oder das Pauschalhonorar sein, das mit dem Mandanten vereinbart wird. Man kann auch Vereinbarungen treffen, die fallbezogen sinnvoll sind. Nachstehend wird auf einzelne, in der untenstehenden Aufstellung enthaltene Vereinbarungsmodelle näher eingegangen. Rz. 243 Es bieten sich viele verschiedene Arten von Vergütungsvereinbarungen im...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / b) Zusatzbetrag für die Wahrnehmung einer "Erledigungsbesprechung"

Rz. 247 Hat der Rechtsanwalt lediglich einen außergerichtlichen Auftrag, kann er für Besprechungen mit der Gegenseite keine gesonderten Gebühren abrechnen. Diese werden vielmehr mit der Geschäftsgebühr zusammen abgegolten, wobei derartige Besprechungen den Umfang der anwaltlichen Tätigkeit erhöhen und somit zu einer Erhöhung der Geschäftsgebühr führen. Gleicht der maximale G...mehr

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§ 7 Beratungshilfe / II. Begriff der Angelegenheit bei Beratungshilfe

Rz. 75 Es ist allgemein bekannt, dass die Rechtsprechung bei der Beurteilung der Frage, wann eine oder mehrere Angelegenheiten vorliegen, hinsichtlich der Vergütung im Rahmen der Beratungshilfe und der Kosten eines Wahlanwalts mit zweierlei Maß misst. Dies geschieht wohl aus der Angst heraus, die Staatskasse könnte zu sehr belastet werden. Diese Rechtsprechung führt dann auc...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / IV. Gutachten

Rz. 114 Ein Gutachten ist im Gegensatz zum Rat, der oft mündlich erteilt wird, eine ausführliche, objektive, schriftliche und immer juristisch begründete Ausarbeitung des Rechtsanwalts über die Sach- und Rechtslage eines bestimmen Sachverhalts. Für die Erstellung eines Gutachtens gilt das zu § 34 Abs. 1 S. 1 bis 3 Gesagte. Nrn. 2101 u. 2103 VV RVG regeln jedoch eine Ausnahme...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 5. Teilnahme an Beratungsgesprächen

Rz. 687 Nach § 156 Abs. 1 FamFG soll das Gericht in Kindschaftssachen, die die elterliche Sorge bei Trennung und Scheidung, den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, in jeder Lage des Verfahrens auf ein Einvernehmen der Beteiligten hinwirken, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. Rz. 688 Das Gericht weist auf Möglichkeiten de...mehr

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§ 7 Beratungshilfe / IV. Geschäftsgebühr

Rz. 91 Als Geschäftsgebühr im Wege der Beratungshilfe entsteht eine Gebühr nach Nr. 2503 VV RVG in Höhe von 93,50 EUR. Rz. 92 Beispiel: Beratungshilfe – außergerichtliche Vertretung Mandantin H lässt sich von Rechtsanwalt M hinsichtlich Ehegattenunterhaltes außergerichtlich vertreten. Ihr wurde antragsgemäß Beratungshilfe bewilligt. 1. Abrechnung mit der Staatskassemehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / III. Umfang der Bewilligung und Erstreckung der Beiordnung

Rz. 53 Wenn einem Beteiligten VKH bewilligt und ein Anwalt beigeordnet wurde, ist er von der Verpflichtung, Gerichtskosten, Anwaltsgebühren des eigenen Anwalts und Auslagenvorschüsse für Zeugen und Sachverständige zu zahlen, befreit, § 122 Abs. 1 Nr. 1 ZPO i.V.m. §§ 76 Abs. 1, 113 Abs. 1 FamFG. Diese Kosten werden von der Staatskasse übernommen. Der RA kann seine Vergütung, ...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / 3. Individuelle Bearbeitungszeit

Rz. 291 Auch hat sich der BGH [196] sehr anwaltsfreundlich zur Gestaltung von Anwaltshonoraren geäußert. Darin hat er festgehalten, dass bei der Beurteilung der Frage, ob eine vereinbarte Vergütung unangemessen ist, nicht darauf abgestellt werden kann, welches Honorar ggf. als angemessen zu betrachten ist, sondern vielmehr es darauf ankommt, ob die zwischen den Parteien getro...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / 6. Kein Erfolgshonorar: Nachlassverteilung – prozentualer Anteil

Rz. 162 2003 entschied der BGH (noch vor Inkrafttreten der Ausnahmeregelungen zum Erfolgshonorar) in einem erbrechtlichen Mandat zugunsten eines Anwalts: Zitat "Hat ein Rechtsanwalt die zuvor erzielte Einigung der Abkömmlinge des Erblassers über eine Nachlassverteilung in die angemessene juristische Form zu bringen, so enthält eine Honorarvereinbarung, die an die Höhe des Erbt...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / 2. Anrechnung der fiktiven Geschäftsgebühr (Vergabeverfahren)

Rz. 183 Nach der Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG ist die Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr anzurechnen, wenn der Gegenstand der außergerichtlichen Tätigkeit und des gerichtlichen Verfahrens derselbe ist. Diese Anrechnung ist auch in der Kostenfestsetzung gegenüber dem erstattungspflichtigen Gegner zu berücksichtigen, wenn eine der Voraussetzungen des § 15a Abs. 2 RVG geg...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 2. Mitwirkung bei der Gestaltung an einem Vertrag

Rz. 154 Fraglich ist, wie die Worte "Mitwirkung bei der Gestaltung an einem Vertrag" auszulegen sind. Ohne Zweifel kann wohl die Geschäftsgebühr abgerechnet werden, wenn durch den Anwalt Formulierungen für einen Vertrag/eine Vereinbarung vorgeschlagen werden.[106] Groß spricht sich dafür aus, dass aber auch schon die Prüfung eines vom Mandanten vorgelegten Vertrags und der d...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / c) Geringerer Umfang aufgrund von Spezialkenntnissen?

Rz. 176 Bei der Bemessung des Kriteriums "Umfang" wird regelmäßig auf den tatsächlichen Umfang abzustellen sein. Ist daher ein Rechtsanwalt auf einem Fachgebiet spezialisiert, wird sich möglicherweise der Umfang der Angelegenheit verringern, da der RA wegen einer Spezialisierung mit geringerem Zeitaufwand arbeitet. Häufig kann im Gegenzug dazu aber das Kriterium "Schwierigke...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / c) Reduktion Schwierigkeit beim Fachanwalt für Familienrecht?

Rz. 182 Keinesfalls ist nach Ansicht der Verfasserin der Auffassung zu folgen, die annimmt, bei einem Fachanwalt sei das Kriterium "Schwierigkeit" immer abzusenken, da ihm die Bearbeitung auch schwierigerer Fälle grundsätzlich leichter fällt als einem Nicht-Fachanwalt. Umgekehrt würde dies bedeuten, dass der Rechtsanwalt, der weder spezialisiert noch besonders gut ist, die h...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / b) Ausnahme vom Erfolgshonorarverbot

Rz. 131 In § 4a RVG sind die Ausnahmen zum Verbot der Vereinbarung eines Erfolgshonorars geregelt. Grundregel ist, dass ein Erfolgshonorar nur vereinbart werden darfmehr

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§ 7 Beratungshilfe / D. Erstattungspflichtiger Gegner

Rz. 66 § 9 S. 1 BerHG regelt, dass der Gegner im Fall der Kostenerstattungspflicht die Gebühren nach den allgemeinen Vorschriften zu erstatten hat, was bei Anwälten, die als Beratungsperson tätig werden, bedeutet, dass sie die Gebühren nach dem RVG erstattet verlangen können, so z.B. eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG. Rz. 67 Nach § 9 S. 2 BerHG gehen Kostenerstattungs...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / a) Einarbeitungspauschale

Rz. 244 Eine Einarbeitungspauschale zusätzlich zu den gesetzlichen Gebühren bietet sich immer dann an, wenn zunächst zahlreiche Unterlagen gesichtet und sortiert werden müssen, bevor die "eigentliche" Arbeit beginn, so z.B. beimehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 6. Anwendung von § 15 Abs. 3 RVG

Rz. 509 Zu beachten ist bei Anwendung des RVG, dass die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG und die Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 VV RVG zusammen nicht höher sein dürfen als die aus dem Gesamtbetrag der Wertteile nach dem höchsten Gebührensatz berechnete Gebühr. Es ist daher zu prüfen, ob eine Kürzung vorgenommen werden muss. Dies bestimmt § 15 Abs. 3 RVG. Rz. 510 Beispie...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 6. Anrechnung auch auf eine 0,8 Verfahrensgebühr

Rz. 201 Die vorgerichtliche entstandene Geschäftsgebühr ist auch auf die verminderte Verfahrensgebühr von 0,8 (Nr. 3101 Nr. 1 VV RVG) anteilig anzurechnen.[130] Muster 24: Musterrechnung 5.24: Außergerichtliche Vertretung – unbedingter Verfahrensauftrag – Einigung Musterrechnung 5.24: Außergerichtliche Vertretung – unbedingter Verfahrensauftrag – Einigung Beispiel: Eine Rechtsa...mehr