Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

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AGS 10/2025, Fragen und Lös... / III. Vorschussrechnung

Rechtsanwalt A wird seinem Mandanten K somit folgende Vorschussrechnung erstellen:mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Berufs- und disziplinarrechtliche Folgen

Rz. 1184 [Autor/Stand] Berufsträger (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) und Beamte oder Richter müssen bei einer Verurteilung wegen eines Steuervergehens oftmals mit berufs- bzw. disziplinarrechtlichen Konsequenzen rechnen.[2] Die eigene Steuerhinterziehung eines Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe stellt eine Berufspflichtverletzung dar,...mehr

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ZErb 10/2025, Der große Fru... / 9. Zusammenfassung

Es ist möglich, den Zinsanspruch auf ein erträgliches Maß zu regulieren, wenn der Erbenvertreter den Pflichtteilsberechtigten involviert. Ziel ist es, die Darlegungs- und Beweislast (fehlendes Verschulden) zu erfüllen, um den Anspruch zumindest in der geltend gemachten Höhe abzuwehren. In der Praxis existieren zahlreiche Verfahren, die sich über mehrere Jahre erstrecken. Da N...mehr

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Vorausgefüllte Steuererklär... / 4.1 Berechtigungsmanagement mittels Kammer-Vollmachtsdatenbank (K-VDB)

Die Mitglieder der Steuerberaterkammern erfassen die zu dem jeweiligen Mandaten gehörende standardisierte Vollmacht in einer kostenpflichtigen Datenbank und übermitteln die notwendigen Informationen elektronisch an die Steuerverwaltung. Auf der Basis einer Vollmachtsvermutung wird den Beratern der Zugriff auf die Bescheinigungen der Mandanten gewährt[1], ohne dass es einer e...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Gefahr der Unwirksamkeit von Selbstanzeigen

Rz. 1888.3 [Autor/Stand] Die technischen Schwierigkeiten verstärken ein Problem, dass sich in ähnlichen Fällen, wie bspw. der Nacherklärung von Kapitalerträgen, stellt. Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Selbstanzeige ist eine Berichtigung bzw. Nacherklärung in vollem Umfang. Jedenfalls bei einer Abweichung des Erklärten vom tatsächlich festgestellten Verkürzungsbetrag ...mehr

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AGS 10/2025, Enders, RVG für Anfänger

Von Horst-Reiner Enders. 22. Aufl., 2025. Verlag C.H. Beck, München. XXVII, 802 S., 59,00 EUR Wer hätte im Jahre 1982 gedacht, dass sich das von Enders vorgelegte schmale Büchlein "BRAGO für Anfänger" mit seinem Nachfolger "RVG für Anfänger" so lange auf dem Markt hält und noch dazu über 40 Jahre erfolgreich ist. Die nunmehr erschienene 22. Aufl. dieses "Dauerbrenners" ist auf...mehr

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Vorausgefüllte Steuererklär... / 4 Abruf von Bescheinigungen durch Steuerberater

Bevollmächtigte Steuerberater profitieren von der vorausgefüllten Steuererklärung, weil sie sich bereits vor der Erstellung der Steuererklärung für ihre Mandanten über die der Finanzverwaltung vorliegenden Bescheinigungen informieren und bei abweichenden Angaben eine Korrektur der Bescheinigungen bei den Dritten veranlassen können. Nachträgliche Korrekturen im Wege des Einsp...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Beratungsempfehlung

Rz. 1199.6 [Autor/Stand] Ein Steuerberater, der von Berufs wegen über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse seiner Mandanten Bescheid weiß, kann allzu leicht in den Verdacht eines leichtfertigen oder bedingt vorsätzlichen Verhaltens geraten. Die notwendige Einschränkung kann deshalb nur auf der objektiven Tatbestandsebene ansetzen. Zunächst einmal gilt m.E. nicht das gesa...mehr

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ZErb 10/2025, Das Sommerloch und seine Nachwehen - Fragen über Fragen …

Auch wenn eine Vielzahl drängender Fragen in den letzten Monaten sicherlich keine politische Langeweile aufkommen lassen konnte, lebt (spätestens) seit Ende August bzw. Mitte September dieses Jahres eine im Grund alte Debatte in neuer Form wieder auf: Wie geht es weiter mit der Erbschaft- und Schenkungsteuer? Während die einen aus fiskalischen Gründen Erhöhungen fordern, verl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Voraussetzungen der Berichtigungspflicht nach § 153 AO

Rz. 1715 [Autor/Stand] Gesehen werden muss, dass Mandanten, die sich zunächst nicht strafrechtlich relevant verhalten haben, weil sie z.B. nicht vorsätzlich Steuern hinterzogen haben, nachträglich in eine Strafbarkeit wegen Verletzung von § 153 AO "hineinwachsen" können (s. Rz. 334 sowie 1517.4)[2]. Nach § 153 Abs. 1 Satz 1 AO entsteht eine Korrekturpflicht, wenn (vereinfach...mehr

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AGS 10/2025, Festsetzung de... / IV. Die Entscheidung des LAG München

Das LAG München hat somit auf die Beschwerde des Klägers den Beschluss des Arbeitsgerichts Augsburg vom 7.1.2025 insoweit aufgehoben als die Gegenstandswerte auch für die anwaltliche Tätigkeit seines Prozessbevollmächtigten festgesetzt worden sind. Gleichzeitig hat das LAG die Sache zur Entscheidung über die als Antrag nach § 33 RVG auszulegende "Beschwerde" des Klägers an d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Mitwirkung bei der Steuererklärung

Rz. 1792 [Autor/Stand] Eine Beihilfe zur Steuerhinterziehung gem. § 370 Abs. 1 Nr. 1, § 369 Abs. 2 AO; § 27 StGB des steuerlichen Beraters, der an der Steuererklärung mitwirkt, wozu auch die Vorlage der Steuerbescheinigung gehört, ist grds. denkbar, scheidet jedoch m.E. regelmäßig mangels Vorsatzes aus. Ferner macht sich der Steuerberater, der im Nachhinein die Unrichtigkeit...mehr

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AGS 10/2025, Die anwaltlich... / 3. Geschäftsgebühr Nr. 4136 VV

Für die Vorbereitung des Wiederaufnahmeantrags verdient der Rechtsanwalt die Geschäftsgebühr Nr. 4136 VV. Diese gilt u.a. die mit der ersten Einarbeitung verbundenen Tätigkeiten des Rechtsanwalts ab und ersetzt damit die im Wiederaufnahmeverfahren nicht entstehende Grundgebühr Nr. 4100 VV (zur Grundgebühr s. IV., 2.).[18] Die Geschäftsgebühr Nr. 4136 VV erfasst alle Tätigkei...mehr

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AGS 10/2025, Bemessung der ... / II. Zulässigkeit der Beschwerde

Das LG hatte keine Bedenken gegen die Zulässigkeit der Beschwerde. Zwar habe der Verteidiger die Beschwerde nicht ausdrücklich im Namen der Beschuldigten eingelegt, was durch die Rspr. gefordert werde, weil der Verteidiger kein eigenes Beschwerderecht habe (LG Saarbrücken, Beschl. v. 7.11.2012 – 2 Qs 40/12, RVGreport 2013, 53; LG Hagen, Beschl. v. 6.7.2016 – 44 Qs 65/16, RVG...mehr

Lexikonbeitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / Die Herausgeber

Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Preißer ist Steuerberater und Partner bei PRS Preißer von Rönn Schultz-Aßberg in Hamburg und war Professor für Steuerrecht und Wirtschaftsprivatrecht sowie Studiengangsleiter des Studiengangs "Master of Taxation" (LL.M) an der Leuphana Universität Lüneburg. Er war vorher in der bayerischen Finanzverwaltung, dann als Professor an der Beamtenfachhochs...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Verpflichtete Personen

Rz. 344 [Autor/Stand] Adressaten der Verpflichtung nach § 153 Abs. 1 AO sind der Stpfl. (§ 33 AO), sein Gesamtrechtsnachfolger[2] (§ 153 Abs. 1 Satz 2 AO) und die nach §§ 34, 35 AO für den Stpfl. oder seinen Gesamtrechtsnachfolger handelnden Personen (s. Rz. 292 ff.). Berichtigungspflichtig nach § 153 Abs. 1 AO ist auch der Testamentsvollstrecker sowie der Insolvenzverwalter...mehr

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AGS 10/2025, Mayer/Kroiß, RVG - mit Streitwertkommentar und Tabellen

Von Dr. Hans-Jochem Mayer und Prof. Dr. Ludwig Kroiß. 9. Aufl., 2025. Nomos Verlag, Baden-Baden. 2.089 S., 149,00 EUR Das Inkrafttreten des KostBRÄG 2025 zum 1.6.2025 und die seit Erscheinen der Vorauflage veröffentlichte umfangreiche Rspr. haben die Autoren und den Verlag veranlasst, den bewähren RVG-Kommentar nunmehr in 9. Aufl. vorzulegen. Unter § 11 Rn 106 weist Mayer zutr...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 2.6.1 Vertreter

Ein mögliches Verschulden eines Vertreters ist dem Steuerpflichtigen zuzurechnen.[1] Wirksame Vertretung setzt entweder (gesetzliche) Vertretungsmacht oder (rechtsgeschäftlich erteilte) Vollmacht voraus.[2] Vom Vertreter zu unterscheiden ist der (im Gesetz nicht eigens geregelte) Bote. Während der Vertreter eine eigene Willenserklärung im Namen des Vertretenen abgibt, überbrin...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 1026 [Autor/Stand] Die Strafzumessung im Steuerstrafrecht folgt den gleichen Regeln und Grundsätzen wie im allgemeinen Strafrecht. Im Rahmen der Strafzumessung sind daher folgende drei Schritte durchzuführen: Bestimmung des Strafrahmens; Bestimmung des "Spielraums" (Spielraumtheorie, s. Rz. 1005) innerhalb der äußeren Grenzen des Strafrahmens, der für die Festsetzung der S...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Berger/Matuszweski, Dividendenstripping im Fokus der Finanzverwaltung, BB 2011, 3097; Derlien/Kern, Die Herkunft der Arbitrage bei Cum/Ex-Geschäften – abgesprochen oder marktbedingt?, BB 2013, 1943; Desens, Erhebung und Bescheinigung der Kapitalertragsteuer als Voraussetzungen für ihre Anrechnung nach Aktiengeschäften über den Dividendenstichtag (cum/ex-trades), DStZ 2014, 1...mehr

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AGS 10/2025, Anspruch des R... / I. Sachverhalt

Die beklagte Rechtsanwaltsgesellschaft hatte in einem Berufungsverfahren vor dem OLG einen Versicherungsnehmer der Klägerin, eine Rechtsschutzversicherung, vertreten. Auf Anforderung der Beklagten vom 4.5.2020 zahlte die hier klagende Rechtsschutzversicherung der Beklagten einen Vorschuss auf die zu erwartende Terminsgebühr nach einem Gegenstandswert von 55.163,19 EUR i.H.v....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Vorrang des Betriebsausgabenabzugs

Tz. 103 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Keine Zuwendungen iSd § 9 Abs 1 Nr 2 KStG, also in der Abziehbarkeit nicht beschr, sind Leistungen, die auf einer rechtlichen Verpflichtung beruhen, sowie die als BA abzb Ausgaben, die unmittelbar den eigenwirtsch Zwecken des Leistenden zu dienen bestimmt und geeignet sind, auch wenn die Zwecke gleichzeitig gemeinnützig sind (zB freiwillige...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Mehrere Falschangaben im zeitlich gestreckten Verfahren

Rz. 873 [Autor/Stand] Eine Tat (eine Gesetzesverletzung) liegt auch dann vor, wenn der Täter einen noch nicht fehlgeschlagenen Versuch der Steuerhinterziehung vom Festsetzungs- über das Einspruchs- ggf. bis zum finanzgerichtlichen Verfahren mit dem Ziel fortsetzt, dieselbe Steuer zu verkürzen, und zwar auch dann, wenn die späteren Täuschungshandlungen auf einem neuen Entschl...mehr

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FF 10/2025, Praxis und Stra... / 1. Ist die Vorlage einer Vollmacht erforderlich?

Wird das ein Unterhaltsverfahren einleitende Auskunftsbegehren wie üblich durch eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt übersandt, ist wegen § 174 BGB eine Vollmacht beizufügen. Einer besonderen Vollmacht bedarf es auch, wenn das Jugendamt nach Beendigung einer Beistandschaft wegen Volljährigkeit (§§ 1715 Abs. 2, 1713 BGB) auf Ersuchen des Volljährigen Auskunft verlangt.[3] S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Achenbach, Der BGH zu den Strafbarkeitsrisiken des nachträglich bösgläubigen Steuerberaters, Stbg 1996, 299; Beermann, Das Verbrauchsteuer-Binnenmarktgesetz, DStZ 1993, 258; Beneke, Der Anwendungserlass des Bundesfinanzministeriums zu § 153 AO vom 23.5.2016, BB 2016, 2327; Beyer, Anwendungserlass zu § 153 AO – Praktische Bedeutung für Berichtigungserklärungen und Selbstanzei...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Einführung ErbStG / 3.5 Erbschaftsteuerrecht und Zivilrecht

Rz. 34 Das Verhältnis zwischen Erbschaftsteuerrecht und Zivilrecht wird allgemein dadurch charakterisiert, dass das Zivilrecht gegenüber dem ErbStR nicht prävalent sei (d. h. keine Vorrangigkeit), sondern dass vielmehr der Grundsatz der Präzedenz (oder Maßgeblichkeit) des Zivilrechts gelte. Dies ist in dem (selbstverständlichen) Sinne gemeint, dass die Lebenssachverhalte, di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bilsdorfer, Folgen einer steuerlichen Verfehlung, NWB Fach 13, 678 (1985); Bruschke, Die Haftung des Steuerhinterziehers nach § 71 AO, BB 2018, 2780; Büß, Die Haftung des Steuerhinterziehers nach § 71 AO, Diss. 1991; Dißars, Verfahrensrechtliche Folgen einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit, StB 2001, 169; Ehrig, Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Umsatzsteuer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Angaben durch Unterlassen i.V.m. § 13 StGB

Rz. 221 [Autor/Stand] Umstritten ist, ob § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO auch durch Unterlassen begangen werden kann (s. schon Rz. 201 f.). Der Wortlaut der Vorschrift, die als Begehungsdelikt ausgestaltet ist (Angaben machen), kann dabei nicht überzeugend als Gegenargument gegen eine Unterlassungsstrafbarkeit angeführt werden. Denn üblicherweise beschreiben die Tatbestände des StGB e...mehr

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AGS 10/2025, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Volpert mit der Geschäftsgebühr bei Inkassodienstleistungen betr. unbestrittene Forderungen (S. 433). Hier haben sich durch das KostBRÄG 2025 Änderungen ergeben. Zum einen ist der Gebührenbetrag in der untersten Stufe angehoben worden. Zum anderen hat der Gesetzgeber jetzt den einfachen Fall definiert, nämlich dahingehend, dass ein einfacher Fall ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Kausalität zwischen Tathandlung und Taterfolg

Rz. 570 [Autor/Stand] Die Tathandlungen des § 370 Abs. 1 Nr. 1–3 AO stehen nicht unverbunden zum Hinterziehungserfolg, sondern müssen der Grund für den Erfolgseintritt sein. Aus der Formulierung "dadurch" ergibt sich zwingend, dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Tathandlung und Taterfolg bestehen muss.[2] Rz. 571 [Autor/Stand] Bei den Begehungsdelikten (§ 370 Abs. 1 N...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2025, Bemessung der ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Ob die Entscheidung zutreffend ist, kann man m.E. ohne genaue Aktenkenntnis nicht beurteilen. Das LG äußert sicherlich an der ein oder anderen Stelle zutreffende Gedanken, andererseits stellt es aber auch Überlegungen an, die in der geäußerten Allgemeinheit nicht zutreffend sind. Würde man hier auf alle Einzelheiten eingehen, würde das den "Platzrahmen" sprengen. Ich will/mu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Irrtum über normative Umstände

Rz. 658 [Autor/Stand] Besonderheiten ergeben sich bei der Behandlung des Tatbestandsirrtums aus dem Umstand, dass § 370 AO durch das Merkmal "steuerlich erhebliche Tatsachen" sowie die Begriffe der "Steuerverkürzung" und des "Steuervorteils" auf die Regeln des Steuerrechts (nicht nur: der formellen Steuergesetze) verweist (s. Rz. 27 f.). Nach der Rspr.[2] und auch nach der i...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechtliche Verhältnisse der... / 9.3 Gemeinsame Nutzung der Ressourcen

Aus dem Gesagten ergibt sich, dass die Mindestvoraussetzung des faktischen Vorliegens einer Bürogemeinschaft die gemeinsame Nutzung eines in sich abgeschlossenen Büros ist, während keine Bürogemeinschaft, sondern eine Sozietät vorliegt, wenn auch die vertraglichen Beratungsleistungen gegenüber den Ratsuchenden gemeinsam erbracht werden. Dies steckt den Rahmen der Kooperation...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 3.1.1 Formale Kriterien

Die Kilometer für dienstliche und private Fahrten, wozu auch die eingangs erwähnten Fahrten zum Betrieb bzw. u. U. Familienheimfahrten zählen, sind anhand eines Fahrtenbuchs nachzuweisen. Damit der dadurch ermittelte Umfang der Privatnutzung dem Lohnsteuerabzug zugrunde gelegt werden kann, schreibt die Verwaltung genau vor, wie ein solches Fahrtenbuch zu führen ist. Für dien...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Änderungsvorschriften / 3.3.3 Korrektur zugunsten des Steuerpflichtigen

Änderungen aufgrund neuer Tatsachen oder Beweismittel sind gem. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO auch zugunsten des Steuerpflichtigen möglich, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass ihn kein grobes Verschulden an dem nachträglichen Bekanntwerden trifft. Bei einer Zusammenveranlagung muss sich jeder Ehegatte das grobe Verschulden des anderen Ehegatten zurechnen lassen.[1] Anders als i...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Steuerbescheid / 3.1 Adressaten

Die Person, an die der Steuerbescheid inhaltlich gerichtet ist, wird als Inhaltsadressat bezeichnet.[1] Bei Steuerbescheiden ist dies der Steuerschuldner (bzw. Erstattungsgläubiger). An ihn hat die Bekanntgabe i. d. R. auch als Bekanntgabeadressat zu erfolgen. Ist er selbst nicht handlungsfähig i. S. d. § 79 AO, z. B. ein Minderjähriger, kann der Bescheid ihm nicht direkt, s...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastunge... / Steuerberater

Einem Steuerberater kann als grobes Verschulden angelastet werden, wenn er es unterlässt, seinen Mandanten nach Krankheitskosten zu befragen, die als außergewöhnliche Belastung in Betracht kommen können.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einspruch / 2.5 Einspruchsfrist

Die Frist für die Einlegung des Einspruchs beträgt gem. § 355 Abs. 1 Satz 1 AO 1 Monat nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts; für den fristwahrenden Zugang trägt der Steuerpflichtige die Beweislast.[1] Bei Steueranmeldungen, die die Wirkung einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung haben, z. B. Lohnsteuer-Anmeldungen des Arbeitgebers, die auch vom Arbeitnehmer a...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Steuerbescheid / 1 Steuererklärung

Die gesetzliche Pflicht [1] zur Abgabe einer Steuererklärung ergibt sich aus § 149 AO i. V. m. dem jeweiligen Einzelsteuergesetz. Die daraus resultierende Abgabepflicht wird vom Verhalten der Finanzbehörde nicht beeinflusst.[2] In bestimmten Fällen wird das Finanzamt allerdings nur auf Antrag tätig. Dazu gehört insbesondere die Arbeitnehmerveranlagung, soweit nicht nach § 46 A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. Steuerhinterziehung durch Unterlassen

a) Der Angekl. war als Tankwagenfahrer in dem Betrieb des früheren Mitangekl. beschäftigt. Als das Unternehmen in eine wirtschaftliche Schieflage geraten war, fasste dessen Inhaber den Entschluss, seine angestellten Kraftfahrer anzuweisen, den Diesellieferungen verdeckt Heizöl beizumischen. Die Kunden sollten so veranlasst werden, für die gesamte bezogene Menge den höheren P...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1.3 Haftungsfallen

Auf keinen Fall darf der Steuerberater Gelder von Mandanten entgegennehmen und wie eine Bank Aktiv- und Passivgeschäfte eingehen. Eine umfassende Rechtsbetreuung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Immobilien verstößt gegen § 5 Abs. 1 RDG, soweit es nicht primär um die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange geht, sondern rechtsbesorgende Tätigkeiten im Vordergrund stehen.[1] Von ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2.2 Mittelbare Sachwaltung

Steuerberater hat Kenntnis von "Strohmann-Geschäften" des Mandanten Der Steuerberater hat im Rahmen des Mandatsverhältnisses unter allgemeinen Fürsorgegesichtspunkten seinen Mandanten auf folgendes hinzuweisen, wenn er davon Kenntnis erlangt. Gewerbeuntersagung wegen Strohmannverhältnis[1] Nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO kann in den sog. Strohmannverhältnissen sowohl gegen den Str...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1.2 Besonderheiten

Die mit der allgemeinen Vermögensverwaltung verbundene Tätigkeit setzt immer eine klare Vereinbarung mit dem Mandanten voraus, bei der schriftlich alle Bedingungen und Einzelheiten (Vorstellungen) des Mandanten festgelegt werden sollten. Neben der grundsätzlichen Festlegung von Anlagestrategien müssen auch die Entgeltgrundsätze festgehalten werden (z. B. Pauschalhonorare, di...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1.1 Wesentliche Inhalte

Die Verwaltung des Vermögens des Mandanten ist ein Teil der Vermögens- und Kapitalanlageberatung. Steuerberater können aufgrund ihrer umfassenden Kenntnisse der wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten geeignet sein, deren Vermögen zu verwalten. Es handelt sich hierbei regelmäßig um zulässige wirtschaftliche Beratung. Von der frei vereinbarten Vermögensverwaltung ist die ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 4 Praxistreuhänder

Soll die Praxis eines verstorbenen Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten auf eine bestimmte Person übertragen werden, die im Zeitpunkt des Todes des verstorbenen Berufsangehörigen noch nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, kann auf Antrag der Erben die zuständige Steuerberaterkammer für einen Zeitraum bis zu 3 Jahren einen Steuerberater oder Steuerbevollmä...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.2 Treuhandvertrag – wichtige Regelungspunkte aus Sicht des Steuerberaters

Der Steuerberater sollte vor jeder Übernahme einer Treuhandschaft den Deckungsschutz seiner Berufshaftpflichtversicherung erfragen/einholen bzw. das übernommene Risiko gesondert versichern. Er kann sich den entsprechenden Beitrag – sicherheitshalber ausdrücklich zu vereinbaren – vom Treugeber erstatten lassen. Unter Umständen ist es sinnvoll, den Entwurf eines Treuhandvertra...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.1 Treuhand und Abgabenordnung

Auch die Abgabenordnung definiert Treuhandverhältnisse nicht eigenständig, sondern grenzt diese zu anderen Rechtsverhältnissen (z. B. Stellvertretung) anhand der Rechtsprechung ab. § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 1. Alt. AO geht davon aus, dass bei Treuhandverhältnissen das Wirtschaftsgut dem Treugeber zuzurechnen ist. Bei der Feststellung, ob ein Treuhandverhältnis tatsächlich gege...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.1 Begriff der Treuhandschaft

Wesentliches Merkmal des Treuhandvertrags ist, dass der Treuhänder (tritt nach außen in Erscheinung) Rechte im Außenverhältnis vom Treugeber (bleibt anonym) übertragen bekommt, die umfassender sind als die, die er nach der schuldrechtlichen Vereinbarung im Innenverhältnis mit dem Treugeber tatsächlich hat. Die im Innen- und Außenverhältnis unterschiedlichen Rechtswirkungen we...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3 Treuhand und Steuerrecht

Treuhandverhältnisse sind im Steuerrecht zulässig, aber auch da nicht weiter definiert. Der Steuerberater muss seine Mandanten, soweit diese Treuhandgeschäfte abwickeln, über folgende steuerliche Besonderheiten aufklären, die ihn auch persönlich betreffen, soweit er als Treuhänder fungiert. Ein Treuhandverhältnis ist laut BFH nur dann steuerrechtlich anzuerkennen, wenn nicht...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung und Forde... / 5.8.8.1 Abtretung durch Mandant

Der Mandant kann eigene Forderungen, die er an Dritte hat, zur Sicherheit oder Erfüllung an den Steuerberater abtreten. Hierfür gelten die §§ 398 ff. BGB. Der Steuerberater muss sich dabei überlegen, dass der Dritte auch ihm gegenüber die Leistung verweigern kann, wenn er z. B. gegenüber dem Mandanten berechtigterweise wegen Mängeln Entgelte einbehält. Die Abtretung nutzt le...mehr