Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung und Forde... / 7 Mandant in der Krise – Honorar Zug-um-Zug gegen Leistung vereinnahmen

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamts (Destatis) im Juli 2025 um 19,2 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen.[1] Gutes Forderungsmanagement (zeitnahe Realisierung der Steuerberaterhonorare) während des Mandats, solange es dem Mandanten finanziell gut geht, schützt den Steuerberater vor späteren Rü...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.6 Regelmäßige Überwachung des Zahlungsverhaltens des Mandanten

Eine Früherkennung von Krisen ist dem Steuerberater allein aufgrund der Buchhaltung des Mandanten möglich. Denn darin gibt es einige Anzeichen für akute oder dauerhafte Liquiditätsschwierigkeiten aufseiten der Mandanten. Anzeichen für Liquiditätsschwierigkeiten sind z. B. nicht bezahlte und angemahnte Lieferantenrechnungen, geringe Ausgangsrechnungen oder hohe Privatentnahme...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.8.9 Verrechnung mit Forderungen des Mandanten

Bei Forderungsrückständen durch Unternehmer-Mandanten sollte der Berater prüfen, inwieweit er das Dienstleistungsangebot des Mandanten aktuell für seine eigene Kanzlei benötigen kann (Reparaturdienste für den betrieblichen Pkw, Renovierungsarbeiten im Büro etc.). In solchen Fällen kann er nach Erledigung der Arbeiten durch den Mandanten mit seinen eigenen Honoraransprüchen g...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 2.2 Richtige Kommunikation

Das Thema Honorierung wird vom Steuerberater häufig als "unliebsam" empfunden. Mandanten haben aber Anspruch auf vollständige Information, auch über das Honorar und dessen Höhe. Das Honorar muss daher fester Bestandteil des Erstgesprächs mit dem Mandanten sein und sollte unaufgefordert vom Steuerberater angesprochen werden, auch wenn noch keine genauen Angaben zur Höhe gemac...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 4.5 Vergütungsvereinbarung

Die Vorschriften über die Vergütungsvereinbarung (§§ 4–4b StBVV n. F.) sind zum 1.7.2025 an die entsprechenden Vorschriften des RVG angeglichen worden. Aus § 4 Abs. 1 Satz 1 StBVV ergibt sich das Recht des Steuerberaters, eine höhere Vergütung zu verlangen, als in der StBVV geregelt ist. Allerdings muss der Steuerberater beachten, dass die Honorarvereinbarung den Formalien de...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 2.1 Auftragsklarheit und Auftragsumfang

Steuerberater leisten i. d. R. Dienste höherer Art i. S. v. § 627 BGB.[1] Dies gilt auch für nicht dem Steuerberater vorbehaltene Tätigkeiten, wenn sie Bestandteil eines einheitlichen Dienstvertrags sind, der auch die steuerliche Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat.[2] Schuldet der Steuerberater die Fertigung der Finanz- und Lohnbuchhaltung, handelt es sich nicht um Dienst...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 1 Überlegungen zur Mandatsübernahme

Honorarmanagement beginnt schon vor der Annahme des Mandats. Der Steuerberater sollte prüfen, ob der künftige Mandant in seine Mandantenstruktur passt (Spezialisierung in der Kanzlei auf z. B. Ärzte heißt im Einzelfall dann erhöhte Einarbeitungszeiten bei z. B. "Mandanten aus der Baubranche"), und ob ausreichend personelle Ressourcen vorhanden sind (Überstunden der Mitarbeit...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 6.1 Vollständige Abrechnung und Höhe der Gebühren

Ob und ggf. welche Gebühren nach Beendigung eines Mandats noch geltend gemacht werden können, richtet sich danach, ob ein Dienstvertrag oder ein Werkvertrag bestanden hat und ob der Steuerberater oder der Mandant das Mandat beendet bzw. gekündigt hat. Von einem Dienstvertrag kann man ausgehen, wenn dem Steuerberater die Wahrnehmung aller steuerlichen Angelegenheiten seitens d...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.9 Mahnkosten und Verzugszinsen

Grundsätzlich kann der Steuerberater, wenn er keine Frist bestimmt, vom Mandanten die sofortige Zahlung verlangen, nachdem er seine eigene Steuerberaterleistung erbracht hat. Die Bearbeitung von Mahnungen ist regelmäßig mit erheblichen betrieblichen Kosten verbunden. Die Erstattung von Mahnkosten durch den Mandanten kommt nur in Betracht, wenn er mit seiner Zahlung in Verzug ...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.8.4 Zurückbehaltungsrecht

Die Vorleistungspflicht des Steuerberaters bezieht sich nur auf die Fertigung der Hauptleistung und einer Rechnung. Hat der Steuerberater die vertraglich vereinbarte Leistung erbracht, kann er die Herausgabe der Arbeitsergebnisse grundsätzlich von der Zahlung der Vergütung abhängig machen und die zugehörigen Unterlagen bis zur Zahlung zurückhalten.[1] Gesetzlich geregelt ist ...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.11 Mahnbescheid und Klage

Ist die Entscheidung des Steuerberaters getroffen worden, dass er gerichtlich vorgehen will, sollte er das Mandat niederlegen, weil gerichtliche Schritte ohne Mandatsniederlegung standesrechtlich bedenklich sein könnten. Der Steuerberater muss auch abwägen, ob er nun selbst tätig wird oder einen Rechtsanwalt beauftragt. Einen Mahnbescheid (§§ 688 ff. ZPO) darf der Steuerberate...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 6.2 Zurückbehaltungsrecht der Akten

Vor allem dann, wenn das Mandatsverhältnis nicht einvernehmlich beendet worden ist, wird der Mandant häufig unberechtigterweise das ausstehende Honorar nicht bezahlen bzw. Gründe suchen und finden, warum er nicht bezahlt. Je korrekter und präziser die Honorarrechnungen des Steuerberaters sind und wenn er zudem die erbrachten Leistungen dokumentiert hat, desto leichter wird e...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.1 Dokumentation der Leistungen

Sinnvoll ist im Zusammenhang mit der Abrechnung eine konsequente Aufstellung der erbrachten Leistungen durch alle Mitarbeiter, auf die bei Fragen des Mandanten verwiesen werden kann. Diese Leistungsnachweise müssen für den Mandanten nachvollziehbar dokumentiert sein. Praxis-Beispiel Exakte Bemerkungen dokumentieren Bemerkungen wie "25.5.2025– 3 Stunden Besprechung" sind wenig ...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.8.6 Drohung mit Mandatskündigung und Folgen

Es ist grundsätzlich erlaubt, dem Mandanten mit der Mandatskündigung zu "drohen", wenn er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Dies ergibt sich daraus, dass ein Steuerberatungsvertrag nach §§ 627, 628 BGB vom Steuerberater grundsätzlich auch jederzeit gekündigt werden darf.[1] Eine Kündigung des Steuerberatungsvertrags zur "Unzeit" wird durch den in § 627 Abs. 2 S...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.3 Lastschrifteinzugsermächtigung

Die Vereinbarung eines Lastschrifteinzugsverfahrens mit dem Mandanten ermöglicht dem Steuerberater, wenn er regelmäßig davon Gebrauch macht, sofort Kenntnis zu erlangen, wann der Mandant in Zahlungsschwierigkeiten ist (Rücklastschrift). Hier kann der Steuerberater dann sofort reagieren: Arbeiten einstellen, den Mandanten anrufen etc. Bezüglich liquider Mandanten ist dann auc...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.8.3 Bürgschaft

Mit der Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge, für die Schuld des Mandanten einzustehen, wenn letzterer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt. Mit der Bürgschaft erhält der Berater zusätzlich zu seinem Anspruch gegen den Mandanten die Zugriffsmöglichkeit auf das Vermögen des Bürgen. Will der Steuerberater, ohne vorher den Mandanten verklagen zu müssen, den Bürgen in ...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 4.4 Pauschalvergütung

Zur Erleichterung von Abrechnungsverfahren für wiederkehrende Tätigkeiten anstelle einer Vielzahl von Einzelvergütungen regelte § 14 StBVV Pauschalvergütungsvereinbarungen. Sie waren nur wirksam, wenn sie in Textform [1] festgelegt wurden und mindestens für die Dauer eines Jahres galten. Der Steuerberater musste dabei darauf achten, dass die Auslagen- und Telekommunikationspa...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.8.2 Ratenzahlung und Zahlungsaufschub

Bei der Bitte eines Mandanten nach Zahlungsaufschub nach erfolgter Rechnungsstellung muss der Steuerberater regelmäßig abwägen, inwieweit er den Verlust des möglicherweise bisher gut funktionierenden Mandats riskiert oder der Bitte des Mandanten nachkommt. Der Berater darf aber auch seine eigenen wirtschaftlichen Interessen nicht aus den Augen verlieren. Sinnvollerweise muss...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.7 Richtiges Mahnwesen

Für das Forderungsmanagement ist ein intaktes Mahnwesen wichtig. Wenn in der eigenen Kanzlei nicht die Ressourcen bestehen, ein funktionierendes Mahnwesen einzurichten bzw. ggf. selbst Mahnbescheide etc. zu beantragen, sollte ein befreundeter oder kooperierender Rechtsanwalt danach gefragt werden. Dieser kann mit dem Steuerberater für die regelmäßigen "Inkassodienste" ggf. g...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.8.5 Schuldanerkenntnis

Ein Schuldanerkenntnis ist ein Vertrag, durch den das Bestehen einer Schuld anerkannt wird. Ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis liegt vor, wenn eine bereits bestehende Schuld bestätigt wird, um sie dem Streit der Parteien zu entziehen oder um eine Beweiserleichterung zu erreichen. Die Wirkung eines solchen Schuldanerkenntnisses hängt vom Inhalt der Vereinbarung ab und so...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 4.1 Wertgebühr

Die Wertgebühren sind in § 10 StBVV geregelt. Hiernach werden die meisten Tätigkeiten des Steuerberaters berechnet. Grundlage der Berechnung ist der Wert, den der Gegenstand der beruflichen Tätigkeit für den Auftraggeber hat (Gegenstandswert).[1] Dieser Wert wird dem Grunde nach in den meisten Fällen von der StBVV direkt festgelegt. Praxis-Beispiel Summe der positiven Einkünf...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 4.8 Gültigkeit des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes für Steuerberater in finanzgerichtlichen Verfahren

§ 40 StBVV verweist auf die Vorschriften des RVG. Im Gesetz sind die allgemeinen Regelungen zu finden, während die Gebühren abschließend im Vergütungsverzeichnis geregelt sind. Die für den Steuerberater maßgeblichen Vorschriften für die Gebühren im finanzgerichtlichen Verfahren finden sich in Teil 3 Abschn. 2 Unterabschn. 1 VV RVG.[1] Die Verfahrensgebühr (Nr. 3200 VV RVG) en...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 4.9 Beratungsgebühr

Gem. § 21 StBVV erhält der Steuerberater für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft, die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt, eine Gebühr i. H. v. 1/10 bis 10/10 der vollen Gebühr nach Tabelle A (Anlage 1). Beschränkt sich die Tätigkeit nach § 21 Abs. 1 Satz 1 StBVV auf ein erstes Beratungsgespräch und ist der Auftraggeber ...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.12 Verjährung und Maßnahmen zur Unterbrechung bzw. Hemmung der Verjährung

Verjährung bezeichnet im Zivilrecht das Recht des Schuldners, die Leistung an den Gläubiger zu verweigern. Die Verjährung vernichtet nicht den Anspruch, sondern räumt dem Schuldner nach § 214 BGB lediglich ein Leistungsverweigerungsrecht ein. Der Lauf der Verjährung kann gehemmt oder unterbrochen werden. Honoraransprüche verjähren auch dann, wenn sie nicht abgerechnet sind. D...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung und Forde... / 3 Entstehung des Gebührenanspruchs und Fälligkeit des Honorars

Der Honoraranspruch eines Steuerberaters entsteht schon dann, wenn er in der ihm in Auftrag gegebenen Angelegenheit in irgendeiner Weise tätig geworden ist. Bereits mit der ersten Tätigkeit, welche die Voraussetzungen ihres Entstehungstatbestands erfüllt, ist die Gebühr in voller Höhe verdient, nicht erst mit Vorlage der Arbeitsergebnisse.[1] Wichtig Entstehung ist nicht glei...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.8.7 Abtretung/Pfändung von Steuererstattungsansprüchen

Eine mögliche Sicherung ist es, sich die Steuererstattungsansprüche des Mandanten abtreten zu lassen (§ 46 Abs. 1 AO). Die Abtretung wird jedoch erst wirksam, wenn sie der Gläubiger in der nach § 46 Abs. 3 AO vorgeschriebenen Form der zuständigen Finanzbehörde nach Entstehung des Anspruchs anzeigt.[1] Achtung Geschäftsmäßige Abtretung an Steuerberater nicht erlaubt Häufig wird...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.5 Zeitnahe und regelmäßige Abrechnung

Je länger die Zeitspanne zwischen der erbrachten Leistung und der dazugehörigen Rechnung ist, umso schwieriger ist es für den Mandanten, die Rechnung nachzuvollziehen und sich an den Nutzen der Tätigkeit zu erinnern. Regelmäßig "kleinere" Rechnungen beeinträchtigen den Mandanten in seiner Liquidität nicht so stark. Zeitnahe Abrechnung stärkt das Vertrauen des Mandanten. Jede...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung und Forde... / 5.2 Abschlagszahlungen/Vorschuss

Abschlagszahlungen für regelmäßige Arbeiten wie Lohn- und Finanzbuchhaltung, Umsatzsteuer- und Lohnsteuervoranmeldungen etc. sollten selbstverständlich sein. Aber auch die Vereinbarung von Vorschüssen, z. B. für die Jahresabschlusserstellung, in monatlichen Raten ist empfehlenswert. Das Recht des Steuerberaters auf Vorschuss ist in § 8 StBVV ausdrücklich vorgesehen. Dazu geh...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung und Forde... / Zusammenfassung

Optimale Honorargestaltung und Forderungsmanagement in eigener Sache minimieren das Risiko eigener Liquiditätsprobleme. Außenstände müssen auf ein absolutes Mindestmaß beschränkt bleiben. Richtiges Forderungsmanagement vermeidet Ärger und Stress. Ein gutes Honorarmanagement beinhaltet Weitblick, Fingerspitzengefühl und beschäftigt sich auch mit den Begriffen "Mandantenzufrie...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung und Forde... / 5.8.8.2 Abtretung durch Steuerberater

Der Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Vorschusses kann gem. § 64 Abs. 2 StBerG unter bestimmten Voraussetzungen, etwa wenn die Forderung rechtskräftig festgestellt worden ist oder die Abtretung an den gem. § 64 Abs. 2 Satz 1 StBerG benannten Personenkreis (§ 3 Satz 1 StBerG) abgetreten werden soll, grundsätzlich auch ohne Zustimmung des Mandanten abgetreten werden. Im ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung und Forde... / 4.13 Verbindliche Auskunft

Für den Steuerberater galt für die Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Antrag auf verbindliche Auskunft (§ 89 AO) § 23 Satz 1 Nr. 10 StBVV. Ab dem 1.7.2025 gilt gem. § 22 Abs. 1 Satz 2 StBVV, dass für einen Antrag auf verbindliche Auskunft eine Gebühr von 10/10 bis 30/10 der vollen Gebühr nach Tabelle A verlangt werden kann. § 22 Abs. 2 StBVV regelt, dass für denselben Gegenst...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.2.2.4 Elektronisches Dokument

Rz. 87 Durch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10.11.2013[1] wurde § 46c ArbGG mit Wirkung zum 1.1.2018 geändert. Nach der Neufassung des § 46c Abs. 3 ArbGG muss das elektronische Dokument von der verantwortenden Person elektronisch signiert sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf sicherem Übermittlungswege ein...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung und Forde... / 4.2 Rahmengebühr

Die Rahmengebühren verursachen in der Praxis immer wieder Probleme, da es Sache des Steuerberaters ist, alle Umstände zu berücksichtigen: die Bedeutung der Angelegenheit, den Umfang und die Schwierigkeit der beruflichen Tätigkeit, sowie die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers (§ 11 StBVV).[1] Es handelt sich hierbei um unbestimmte Rechtsbegriffe, die ausgeleg...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung und Forde... / 6 Honorar und Durchsetzung nach Beendigung des Mandats

Ein Steuerberater ist verpflichtet, den Mandanten darauf hinzuweisen, wenn er nicht (mehr) in der Lage ist, das Mandat ordnungsgemäß zu erfüllen. Es besteht allerdings keine Pflicht, im Hinblick auf ein einzelnes Mandat zusätzliches Personal einzustellen oder zeitweise auszuleihen.[1] Ein Rechtsanwalt ist auch nach seinem Ausscheiden aus der Anwaltschaft berechtigt und verpfl...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung und Forde... / 4.10 Lohnbuchführung

Höhere Beträge kann der Steuerberater für Aufträge ab 1.7.2025 aufgrund der StBVV für die Lohnbuchführung verlangen (§ 34 StBVV). Für die erstmalige Einrichtung von Lohnkonten und die Aufnahme der Stammdaten erhält der Steuerberater eine Gebühr von 6 EUR bis 19 EUR je Arbeitnehmer. Für die Führung von Lohnkonten und die Anfertigung der Lohnabrechnung erhält der Steuerberater...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung und Forde... / 4.6 Gebühr bei Doppelqualifikation

Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften sind verpflichtet, ihre Leistungen nach der StBVV abzurechnen. Soweit dagegen ein Steuerberater, der gleichzeitig zugelassener Rechtsanwalt ist, steuerberatende Leistungen abrechnen will, kann der mehrfach qualifizierte Berufsangehörige wohl frei wählen, ob er nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergüt...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung und Forde... / 4.11 Auslagen

Gem. § 18 Abs. 2 Nr. 1 StBVV bekommt der Steuerberater ab 1.7. 2025 bei Nutzung seines eigenen Kfz eine Kilometerpauschale von 0,42 EUR. Gem. § 18 Abs. 3 StBVV erhält der Steuerberater als Tage- und Abwesenheitsgeld bei einer Geschäftsreise von nicht mehr als 4 Stunden 30 EUR, von mehr als 4 bis 8 Stunden 50 EUR und von mehr als 8 Stunden 80 EUR. Gem. § 16 StBVV hat der Steue...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung und Forde... / 5.4 Korrekte und vollständige Abrechnung

Basis für die Abrechnungen sind die Dokumentationen bzw. Leistungserfassungen durch die Mitarbeiter und den Kanzleiinhaber. In § 9 StBVV sind die Voraussetzungen geregelt, die erfüllt sein müssen, damit der Steuerberater seine Vergütung fordern und ggf. auch einklagen kann. Die Berechnung bedarf der Textform. Der Lauf der Verjährungsfrist ist von der Mitteilung der Berechnung...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Interim-Management in der b... / 1 Was bedeutet Interim-Management?

"Management auf Zeit" ist eine gängige deutsche Übersetzung für Interim-Management. Eine erste Beschreibung des Begriffes liefert Wikipedia[1]: Interim-Management (lateinisch ad interim‚ unterdessen, einstweilen) ist eine zeitlich befristete Art des betriebswirtschaftlichen Managements. Interim-Manager übernehmen Ergebnisverantwortung für ihre Arbeit in einer Linienposition o...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Interim-Management in der b... / 5.2 Risiken beim Interim-Management

Die Risiken bzw. Probleme sind ähnlich wie bei jeder neu eingestellten Fach- und Führungskraft: Der Manager braucht länger als geplant, um sich einzuarbeiten Das vorhandene Führungsteam akzeptiert den Manager nicht Schlechtleistung / Low-Performing Scheinselbständigkeit als rechtliches Risiko: Dies ist ein spezifisches Risiko bei Interim-Managern. Interim-Manager sind selbständig...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4.5 Versicherungsmathematische oder Bewertungsleistungen

Rz. 61 Nach Buchst. d) ist die Erbringung eigenständiger versicherungsmathematischer oder Bewertungsleistungen, die sich auf den Jahresabschluss nicht nur unwesentlich auswirken, durch den Abschlussprüfer ausgeschlossen. Die Berechnung der Pensionsrückstellungen oder – bei Versicherungsunternehmen – der Deckungsrückstellungen ist nach Buchstabe d) ausgeschlossen, wenn die En...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Überblick

Rz. 8 Zur Bestellung des Abschlussprüfers bedarf es neben der Wahl des Abschlussprüfers durch die Gesellschafter zusätzlich des Abschlusses eines Prüfungsvertrags zwischen dem Abschlussprüfer und den gesetzlichen Vertretern des prüfungspflichtigen Unt. Der Begriff "Bestellung" umfasst also neben der Wahl des Abschlussprüfers auch die Auftragserteilung durch die Vertreter der...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.11 Mängel des Prüfungsberichts

Rz. 234 Der Abschlussprüfer hat den gesetzlichen Vertretern einen fachlich einwandfreien und den Grundsätzen des § 321 HGB entsprechenden Prüfungsbericht vorzulegen. Enthält der Prüfungsbericht demgegenüber Sachverhaltsfehler oder fachliche Mängel, so hat der Auftraggeber nach allgemeinen Grundsätzen Anspruch auf Mängelbeseitigung durch den Abschlussprüfer (§ 633 BGB).[1] Ei...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4.2 Buchführung und Aufstellung des Jahresabschlusses

Rz. 51 Eine Mitwirkung bei der Führung der Bücher oder der Aufstellung des zu prüfenden Jahresabschlusses führt nach Buchst. a) zu einem Ausschluss von der Abschlussprüfung. Die technische Durchführung der Lohn- und Gehaltsabrechnung durch den Abschlussprüfer (Durchführung der Datenverarbeitung, Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen, DATEV-Eingaben) stellt keinen Auss...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Aufstellungspflicht

Rz. 38 § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB verlangt von den gesetzlichen Vertretern lediglich die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die sich auf den Jahresabschluss beziehende Unterzeichnungspflicht (§ 245 HGB), die gesamten Prüfungspflichten von Abschlussprüfer (§ 316 HGB) und Aufsichtsrat (§ 170 Abs. 1 AktG, § 42a Abs. 1 GmbHG, § 25 Abs. 1 MitbestG, § 3 Montan-Mi...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Gewissenhaftigkeit

Rz. 27 Gewissenhaftigkeit i. S. v. § 323 HGB stellt eine Konkretisierung der allgemeinen vertragsrechtlichen Sorgfaltspflicht des § 276 Abs. 2 BGB für die Abschlussprüfung dar. Gewissenhaftigkeit beinhaltet demnach zwei Merkmale, nämlich den Aspekt der Sorgfalt und das Handeln nach bestem Wissen und Gewissen. Die gesetzliche Anforderung nach Gewissenhaftigkeit erfordert som...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.6 Umsatzabhängigkeit (Abs. 3 Satz 1 Nr. 5)

Rz. 69 Nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 ist ein Wirtschaftsprüfer/vereidigter Buchprüfer von der Abschlussprüfung ausgeschlossen, wenn er in den letzten 5 Jahren jeweils mehr als 30 % der Einnahmen seiner beruflichen Tätigkeit aus der Prüfung und Beratung der KapG/KapCoGes erzielt hat und auch im laufenden Gj voraussichtlich erzielen wird. Mit der Vorschrift wird die mögliche Unabhä...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1 Grundsatz (Abs. 4)

Rz. 58 Abs. 4 der Vorschrift räumt dem Folgeprüfer ein unmittelbar ggü. dem bisherigen Abschlussprüfer geltendes Informationsrecht ein. Dieses Informationsrecht gilt nicht nur für einen regulären Prüferwechsel, sondern auch für einen vorzeitigen Abschlussprüferwechsel (gerichtliche Ersetzung, Kündigung aus wichtigem Grund). Rz. 59 Die Vorschrift kodifiziert nicht nur ein Ausk...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7 Rechtsfolgen bei Verstößen gegen § 319 HGB

Rz. 82 Bei den sich aus einem Verstoß gegen § 319 HGB ergebenden Folgen für den Wahlbeschluss und den Jahresabschluss ist danach zu unterscheiden, ob es bereits an der Qualifikation als Wirtschaftsprüfer bzw. vereidigtem Buchprüfer nach Abs. 1 fehlt oder ob ein Ausschlussgrund nach den Abs. 2–4 vorliegt. Die Wahl einer Person zum Abschlussprüfer, die bereits die Voraussetzung...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Einreichungsfrist (Abs. 1a Satz 1)

Rz. 90 Die offenlegungspflichtigen Unterlagen nach Abs. 1 Satz 1 sind spätestens ein Jahr nach dem Abschluss des Gj, auf das sie sich beziehen, an die das Unternehmensregister führende Stelle zu übermitteln. Sofern die Unterlagen nach Abs. 1 Nr. 2 (Rz 49) nicht innerhalb dieser Frist vorliegen, sind sie "unverzüglich" nach ihrem Vorliegen offenzulegen. Rz. 91 "Unverzüglich" i...mehr