Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

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E I Einführung in das Vergü... / 1. Der sachliche Anwendungsbereich

Rz. 34 Die StBVV kommt nur für die im Inland selbständig ausgeübte Berufstätigkeit, die sich auf Originärtätigkeiten i. S. v. § 33 StBerG bezieht, zur Anwendung (vgl. ausführlich § 1 – Rz. 14–20). Wird die steuerberatende Dienstleistung im Ausland in einer dort befindlichen Kanzlei oder weiteren Beratungsstelle ausgeübt, ist zwar der Berufsangehörige nicht an die StBVV gebun...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 8 Controlling

Rz. 8 Gelegentlich erwarten Klein- oder Mittelbetriebe vom StB, als Controller im Unternehmen zu fungieren, weil die Beschäftigung eines entsprechenden Mitarbeiters aus Kostengründen nicht möglich ist. Die Controllingfunktion des StB kann eine einmalige, als auch eine dauernde Tätigkeit darstellen und ist für die Einsatzbereitschaft des StB anspruchsvoll und zeitaufwändig. I...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 35 Prozessvertreter

Rz. 29a StB sind nach StBerG bereits berechtigt, vor Finanzgerichten als Prozessvertreter aufzutreten. Dies gilt für alle Tätigkeiten, die StB als Vorbehaltstätigkeiten i. S. d. § 33 StBerG erledigen dürfen, um ihre Rechtsauffassung vor den Gerichten – nicht nur Finanzgerichten, sondern auch Verwaltungsgerichten – durchsetzen zu können. Dies gilt genauso für die Vertretung d...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 2. Weitere Vergütungsvereinbarung

Rz. 2 Wird zusätzlich zu der vom Fiskus zu zahlenden Prozesskostenhilfe mit dem Mandanten noch eine Vergütungsvereinbarung getroffen, so wird hierdurch kraft Gesetzes keine Verbindlichkeit begründet. Im RVG n. F. ist die Vergütungsregelung in § 3a abgehandelt. Nach § 3a Abs. 3 Satz 1 ist eine Vereinbarung, nach der ein durch PKH-Beschluss beigeordneter Rechtsanwalt für die v...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 3 Anderkonten- und Depotverwalter

Rz. 3 Die Führung von Anderkonten für Mandanten ist dem StB gem. § 8 BOStB (Verwaltung fremden Vermögens) gestattet. Die Vergütung für derartige Tätigkeiten ist in Anlehnung an die Vergütungen für Rechtsanwälte als Hebegebühr gem. § 22 BRAGO festzusetzen (OLG Celle v. 02. 02. 1962, 11U141/61). Die Hebegebühr beträgtmehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 13 Finanzierungsberatung

Rz. 10 Für die Kredit- und Finanzierungsbeschaffung für Mandanten sind vom StB oft umfangreiche betriebswirtschaftliche Tätigkeiten auszuführen. So werden von Kreditinstituten in der Regel ein Erfolgs-, ein Finanzierungs- und Vermögensplan für zukünftige Zeiträume verlangt. Hinzu kommen weitere Beratungen, die bis in die Betriebsführung hinein erforderlich sein können, um de...mehr

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E I Einführung in das Vergü... / III. Die Durchsetzung des Vergütungsanspruches

Rz. 51 Die Steuerberaterkammern stellen fest, dass immer häufiger über die Höhe der Gebühren und Auslagen gestritten wird. Zur Durchsetzung seines berechtigten Vergütungsanspruches muss der StB daher neben der Beachtung der formellen Voraussetzungen auch die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten kennen (vgl. ausführlich Wimmer, Probleme bei der Durchsetzung von StB-Honoraren...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 22 Konzernjahresabschluss, Konzernbuchführung

Rz. 18 Die Erstellung von Konzernbuchführung und Konzernjahresabschluss erfolgt nach den Vorschriften des HGB oder den internationalen Vorschriften nach IFRS. Diese Tätigkeit erfolgt nicht für steuerliche Zwecke und ist daher nicht den Tätigkeiten gem. § 33 StBerG zuzuordnen. Eine Konzernbilanz nach §§ 290 ff. HGB wird zwar nach handelsrechtlichen Vorschriften erstellt und i...mehr

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Kassenführung: So machen Si... / 1.3.2 Branchenbesonderheiten für die Aufzeichnung von Einnahmen

In den folgenden Branchen sind die Einnahmen in jedem Fall einzeln aufzuzeichnen: Hotel- und Beherbergungsgewerbe Hier kommt es wegen der Meldepflicht gerade darauf an, dass die Gäste identifiziert werden können. Autoreparaturwerkstätten Garantie- und Nachbesserungspflichten erfordern, dass die Reparaturen nach Zeitpunkt, Umfang, Inhalt und Kunden erfasst werden müssen. Restauran...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 5. Pauschalierung

Rz. 12 Sie ist nach § 14 Abs. 1 nur möglich für laufend auszuführende Tätigkeiten, folglich allenfalls für "normale" Auskünfte und Beratungen nach Abs. 1 Satz 1. Umfangreiche Beratungen in steuerlicher Hinsicht, z. B. bei Umgründung einer Firma, Änderung der Unternehmensform o. ä., sind einzeln abzurechnen. Rz. 13 In der Praxis besonders zu beachten: Klären Sie bei Auftragser...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 5. Fehlende Anhaltspunkte für die Schätzung eines Gegenstandswertes

Rz. 10 Gem. § 13 Nr. 2 ist eine Zeitgebühr anzusetzen, falls keine genügenden Anhaltspunkte für eine Schätzung des Gegenstandswertes vorliegen. Ob die Anhaltspunkte "genügend" sind, ist insbesondere im Hinblick darauf zu beurteilen, ob der StB in der Lage ist, den Wert des Interesses (vgl. § 10 – Rz. 18 f.) ohne langwierige Zusatzermittlungen zu schätzen. Die Anhaltspunkte m...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 37 Ratingberater

Rz. 31 Nach Basel II werden Kreditinstitute zunehmend Kreditnehmer, die Kredite von 250 000 Euro und mehr entweder neu beantragen oder bereits als Kreditnehmer in Anspruch genommen haben, einem Rating unterziehen. Soweit neue Konditionen für die Kredite zu vereinbaren sind, werden diese abhängig sein von der Ratingstufe des Kreditinstituts. Um für den Mandanten eine günstige ...mehr

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E I Einführung in das Vergü... / g) Sicherung des Honoraranspruches durch vorformulierte Vertragsbedingungen?

Rz. 79 Soweit StB vorformulierte Vertragsbedingungen verwenden, ist dort regelmäßig bestimmt, dass sich der Vertrag um eine bestimmte Zeit (meistens ein weiteres Jahr) verlängert, falls er nicht rechtzeitig (meistens drei Monate vor Jahresende) gekündigt wird. Damit wäre auch eine Sicherung des Honorars des StB für das Folgejahr verbunden. Vor vorformulierten Vertragsbedingu...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 9 Corona-Pandemie

Rz. 8a Die Folgen der Ausbreitung des Corona-Virus, insbesondere der Mutanten dieses Virus, haben das wirtschaftliche Leben nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland, sondern in der ganzen Welt erheblich beeinträchtigt. Nicht nur Unternehmen und Arbeitnehmer sind von dieser Beeinträchtigung betroffen, sondern alle Privatpersonen ebenfalls. Mit besonderen Maßnahmen zur Bekä...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 7. Einzelne Handlungen (Abs. 6)

Rz. 23 Entfaltet der StB einzelne Tätigkeiten im Rahmen einer Angelegenheit, so sollen die Gebühren für mehrere zusammenhängende Einzeltätigkeiten nicht höher sein als eine Gesamtgebühr für die ganze Angelegenheit (vgl. auch Abs. 3 und Abs. 5). Zum Bsp. ergibt sich ein solcher Fall, wenn der StB in einer Steuersache, die vom Mandanten selbst betrieben wird, um Auskunft zu me...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 1. Allgemeines

Rz. 1 Die längst fällige Gleichstellung der Vergütung eines Steuerberaters an die eines Rechtsanwalts ist geschafft! Aufträge ab dem 01. 07. 2020 zur Durchführung eines Rechtsbehelfsverfahrens vor den Verwaltungsbehörden muss der Steuerberater nunmehr "sinngemäß" nach dem RVG abrechnen. Hinsichtlich des Anwendungszeitpunktes der neu gefassten StBVV ist die allgemeine Übergan...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 3. Fahrtkosten

Rz. 8 Nach Abs. 2 Nr. 2 sind die Aufwendungen für die Benutzung anderer Verkehrsmittel als des eigenen Kraftfahrzeuges in voller Höhe zu ersetzen (vgl. § 670 BGB). Dies bezieht sich auf Taxi-, Bahn-, Flugzeug- oder Fährkosten usw. Dabei ist die Benutzung eines bestimmten, kostengünstigen Verkehrsmittels oder einer bestimmten Klasse regelmäßig als "angemessen" im Sinne dieser...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 4. Entsprechende Anwendung der Zeitgebühr

Rz. 8 Die Zeitgebühr ist keine Hilfsgebühr für anderweitig nicht geregelte Sachverhalte. Insbesondere der Umstand, dass umfangreiche Vor- oder Nebenarbeiten auszuführen sind, muss bei den Wertgebühren durch Wahl eines höheren Rahmensatzes berücksichtigt werden und kann nicht einfach mit einer weiteren Zeitgebühr belegt werden. Allerdings wird in solchen Fällen häufig die Mög...mehr

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E I Einführung in das Vergü... / b) Die Mitarbeiter des StB

Rz. 39 Die Gebühren decken die Gesamttätigkeit des StB ab. Eine gesonderte Vergütung für die Mitarbeiter von StB ist daher nicht vorgesehen (vgl. ausführlich § 1 – Rz. 21–23), gerade aber im Bereich der Zeitgebühr nach Absprache mit dem Mandanten durchaus üblich (vgl. § 13 – Rz. 16 f.). Dies gilt auch für berufsfremde freie Mitarbeiter wie bspw. Buchführungsunternehmen, nach...mehr

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E I Einführung in das Vergü... / a) Angehörige der steuerberatenden Berufe

Rz. 37 Zunächst gilt die StBVV für StB (§ 1 Abs. 1) wie auch für StBv und Steuerberatungsgesellschaften (§ 1 Abs. 2). Somit sind sämtliche Angehörige der steuerberatenden Berufe umfasst. Zudem gilt sie auch für andere Berufsträger, wie insbesondere Rechtsanwälte, die im Rahmen einer nach §§ 49 ff. StBerG anerkannten Steuerberatungsgesellschaft tätig sind. Für den gesamten vo...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 36 Steuerliches Revisionswesen

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das JStG 2007 in Abs. 1 erweitert worden. Nunmehr ist klargestellt, dass die nach Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG), Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) oder Kapitalgesellschaften- und Co-Richtliniengesetz (KapCoRiLiG) erforderlichen Prüfungen und Plausibilitätsprüfungen bei der Erstellung von Jahresabschlüsse...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 4. Tage- und Abwesenheitsgelder sowie Übernachtungskosten

Rz. 10 Gem. Abs. 3 erhält der StB pauschalierte Tage- und Abwesenheitsgelder. Darüber hinaus hat er Anspruch auf Ersatz der konkret entstandenen Übernachtungskosten, soweit sie angemessen sind. Rz. 11 Mit den Tage- und Abwesenheitsgeldern sollen die durch die Reise verursachten zusätzlichen Auslagen pauschal ausgeglichen werden (z. B. Mehraufwand für Verpflegung). Gilt für di...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 8. Prüfung der finanziellen Bedürftigkeit

Rz. 8 Erst nachdem das Gericht der Klage bzw. dem Antrag Erfolgsaussichten beimisst, wird auch die finanzielle Bedürftigkeit geprüft. Bei dieser Reihenfolge handelt es sich um einen internen gerichtlichen Vorgang, der Sie nicht davor entbindet, das Formular bezüglich der Vermögensverhältnisse Ihres Mandanten rechtzeitig einzureichen. Zur finanziellen Bedürftigkeit siehe § 11...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 2. Pauschalierungscharakter der Gebühr

Rz. 2 Die StBVV fasst die Gebühren, die den einzelnen Angelegenheiten zugeordnet werden, pauschal zusammen. Damit ist sichergestellt, dass für eine "Angelegenheit" keine weiteren, zusätzlichen Gebühren gefordert werden können und die gesamte Tätigkeit des StB vom Auftrag bis zur Erledigung der Angelegenheit insgesamt abgegolten wird (Abs. 1). Rz. 3 Dieser Pauschalierungschara...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 4. Zu Absatz 1

Rz. 11 Für die Vertretung im Rechtsbehelfsverfahren vor Verwaltungsbehörden erhält der StB eine Geschäftsgebühr nach der Tabelle E in einem Rahmen von 5/10 bis 25/10. Wann eine Geschäftsgebühr entsteht vgl. Rz. 2 f. Mit der Geschäftsgebühr sind alle Tätigkeiten des Rechtsbehelfsverfahrens abgedeckt. Darunter fallen auch die Tätigkeiten, die vor der Änderung der StBGebV (jetz...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 8. Zu Absatz 5

Rz. 24 Bei Tätigkeiten für mehrere Auftraggeber in derselben Angelegenheit (vgl. § 6, § 12 Rz. 6 ff.) erhöht sich im Rechtsbehelfsverfahren der Rahmensatz durch jeden weiteren Auftraggeber bis zu unterschiedlichen Höchstsätzen.mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 43 Syndikus-Steuerberater

Rz. 37 Durch das 8. Steuerberatungsänderungsgesetz vom 08. 04. 2008 wurde § 58 Nr. 5 StBerG neu gefasst und Nr. 5a eingefügt. Sie lauten wie folgt: als Angestellte von Berufskammern der in § 56 Abs. I genannten Berufe, als Angestellte, wenn sie im Rahmen des Angestelltenverhältnisses Tätigkeiten i. S. d. § 33 wahrnehmen. Dies gilt nicht, wenn hierdurch die Pflicht zur unabhäng...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 23 Kostenträger- und Kostenstellenrechnung

Rz. 19 Sowohl die Einrichtung einer Kostenrechnung als auch die anfallenden laufenden Arbeiten sind in den Sätzen nach § 33 StBVV (vgl. § 33) nicht enthalten. Die Zuordnung von Erträgen auf Kostenträger und die Zuordnung von Kosten auf Kostenstellen oder Hilfskostenstellen kann allerdings im Rahmen der Erstellung der Finanzbuchführung erfolgen und ist zeitlich in der Regel v...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 15 Umsatzsteuer

Rz. 1 § 15 entspricht Nr. 7000 f. VV RVG. Da USt neben den Gebühren und Auslagen festzusetzen ist, sind letztere umsatzsteuerlich Nettobeträge. Gleichzeitig belegt die Überschrift von § 15, dass der Verordnungsgeber drei Bereiche der "Vergütung" unterscheidet: Gebühren, Auslagen und Umsatzsteuer. Rz. 2 Ausdrücklich braucht in der Liquidation bei dem Ansatz der Umsatzsteuer au...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / d) Absatz 4

Rz. 32 Hier sind die Tätigkeitsvergütungen zu finden, für welche im Gegensatz zu den Leistungen der Absätze 1 bis 3 die Zeitgebühr gem. § 13 angesetzt werden muss. Für die Wertgebühr ist kein Raum. Es handelt sich dabei um: Nr. 1: aufgehoben Nr. 2: Für die Arbeiten zur Feststellung des verrechenbaren Verlustes gem. § 15a EStG ; hier handelt es sich um die Feststellungen, die fü...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 30 Offenlegung von Jahresabschlüssen

Rz. 25 Nach dem Gesetz über das Elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) sind für offenlegungspflichtige Unternehmen (Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter) ab dem 01. 01. 2007 die Jahresabschlüsse im Elektronischen Bundesanzeiger offenzulegen. Die Offenlegung hat spätestens ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorwort

Nach den großen Veränderungen im Jahr 2020 wurde nunmehr von dem Verordnungsgeber die 4. Änderungsverordnung zur Steuerberatervergütungsverordnung erlassen. Diese ist am Tag nach der Verkündung vom 17. Juni 2022 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 877) in Kraft getreten und beschäftigt sich mit der Honorierung der Tätigkeiten bei der Grundsteuerveranlagung. Dies bedingt auch di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 5. Andere Spezifikationsmöglichkeiten

Rz. 20 Der StB kann seine Spezifikationspflicht auch dadurch erfüllen, dass er die erforderliche Zusammenstellung der Einzelangaben dem Auftraggeber getrennt von der unterzeichneten Gesamtrechnung übermittelt (z. B. weil bestimmte Gegenstandswerte vertraulich behandelt werden sollen). Eine formgültige Berechnung liegt jedoch erst vor, wenn der Auftraggeber die Gesamtrechnung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 7. Anrechnung auf die Geschäftsgebühr

Rz. 17 Das RVG sieht eine Anrechnung auf die Geschäftsgebühr des Einspruchsverfahrens vor. Waren Sie auch bereits vor dem Einspruchsverfahren für Ihren Mandanten im vorausgehenden Verwaltungsverfahren tätig, wird die Geschäftsgebühr des Einspruchsverfahrens gekürzt. In Teil 2 Abschnitt 3 heißt es nämlich in Vorbemerkung 2.3. Abs. 4 VV RVG wie folgt: "Soweit wegen desselben Ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 9. Auslagen und Umsatzsteuer

Rz. 19 Für das Vorverfahren können Sie natürlich auch Auslagen und die Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Sie richten sich nach dem Teil 7 des VV RVG. Hier einen kurzen Überblick über die erstattungsfähigen Auslagen: Pauschale für die Herstellung und Überlassung von Dokumenten, z. B. für Kopien und Ausdrucke aus Behörden- und Gerichtsakten (VV RVG 7000)mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachvertragliches Wettbewer... / 2 Begriff und Umfang

Was verbietet das Wettbewerbsverbot? In § 110 GewO wird von der Einschränkung der "beruflichen" Tätigkeit gesprochen, in § 74 HGB von der Einschränkung der "gewerblichen" Tätigkeit. Mit beiden Formulierungen ist allgemein die Verwertung der Arbeitskraft gemeint, sie ist nicht auf bestimmte Arten von Tätigkeiten beschränkt. Durch das nachvertragliche Wettbewerbsverbot vereinba...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.3.1 Antragsablehnung durch die Finanzbehörde (§ 361 Abs. 5 AO)

Rz. 10 Der erstmalige Aussetzungsantrag (s. Rz. 7, 8) ist nach § 69 Abs. 4 S. 1 FGO grundsätzlich bei der Finanzbehörde zu stellen, deren Entscheidung muss zunächst abgewartet werden. Mit der Antragstellung ist bis zur Entscheidung der Finanzbehörde über den Antrag das Wahlrecht hinsichtlich des Rechtsschutzwegs vorerst ausgeübt. Eine Antragstellung beim FG (s. Rz. 8) ist je...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 1. Beratung des Mandanten in Pflichtteilsangelegenheiten

Rz. 1 Der Beratungsbedarf in Pflichtteilsangelegenheiten liegt nach Eintritt des Erbfalls in der Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. Vor dem Eintritt des Erbfalls geht es dem Mandanten in der Regel um die Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen. Beide Beratungssituationen verlangen vom Anwalt eine genaue Kenntnis der pflichtteilsrechtlichen Grundlagen und des...mehr

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AGS 07/2023, Vergütungsfestsetzung nach Kündigung des Anwaltsvertrags durch den Mandanten; keine Berücksichtigung von Einwendungen im Beschwerdeverfahren

§§ 8 Abs. 1, 11, 15 Abs. 1 RVG; §§ 151, 148 VwGO; § 80 AsylG Leitsatz Der Vergütungsfestsetzungsantrag des Rechtsanwalts gem. § 11 Abs. 1 S. 1 RVG ist dann gem. § 11 Abs. 2 S. 1 RVG zulässig, wenn die Vergütung fällig ist. Dies ist der Fall, wenn der Auftraggeber den Anwaltsvertrag gekündigt hat. Außergebührenrechtliche Einwendungen wie der Einwand der Schlechterfüllung des Anw...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 2. Muster: Außergerichtliches Anschreiben bezüglich Wertermittlung gegenüber dem Erben

Rz. 232 Muster 17.15: Außergerichtliches Anschreiben bezüglich Wertermittlung gegenüber dem Erben Muster 17.15: Außergerichtliches Anschreiben bezüglich Wertermittlung gegenüber dem Erben An _________________________ Wertermittlung bzgl. des Grundstücks _________________________-Straße Nr. _________________________ in _________________________, das sich im Nachlass des am _____...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / bb) Muster: Außergerichtliches Auskunftsbegehren

Rz. 224 Muster 17.14: Außergerichtliches Auskunftsbegehren Muster 17.14: Außergerichtliches Auskunftsbegehren An _________________________ Auskunftsbegehren über den Nachlass von _________________________, verstorben am _________________________ in _________________________ Hiermit zeigen wir an, dass wir _________________________ anwaltlich vertreten. Die Bestätigung einer ordn...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 4. Muster: Außergerichtliches Anschreiben wegen Wertermittlung gegenüber dem Beschenkten

Rz. 235 Muster 17.16: Außergerichtliches Anschreiben wegen Wertermittlung gegenüber dem Beschenkten Muster 17.16: Außergerichtliches Anschreiben wegen Wertermittlung gegenüber dem Beschenkten An _________________________ Wertermittlung des Grundstücks _________________________-Straße Nr. _________________________ in _________________________ Hiermit zeigen wir an, dass wir _____...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / I. "Erster Zugriff"

Rz. 1 Abhängig von der Rechtsstellung des Mandanten und der Phase, in der das Mandat übernommen wird, ergeben sich folgende Konstellationen:mehr

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zfs 07/2023, Verfahrens- od... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des OLG Koblenz liegt auf der Linie der Rechtsprechung des BGH und ist m.E. jedenfalls im Ergebnis richtig. Allerdings überzeugt die Urteilsbegründung nicht in allen Punkten. Erstaunlich ist auch, dass die offensichtlich in einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle tätig gewordenen Rechtsanwälte die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgestellten Voraus...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 2. Muster: Anwaltlicher Hinweis bei Antrag auf Nachlassverwaltungskosten für einen Pflichtteilsberechtigten

Rz. 305 Muster 6.67: Anwaltlicher Hinweis bei Antrag auf Nachlassverwaltungskosten für einen Pflichtteilsberechtigten Muster 6.67: Anwaltlicher Hinweis bei Antrag auf Nachlassverwaltungskosten für einen Pflichtteilsberechtigten Vereinbarung zwischen Rechtsanwaltskanzlei _________________________ und Mandant _________________________mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / bb) Muster: Aufforderung zur Sicherheitsleistung

Rz. 201 Muster 14.30: Aufforderung zur Sicherheitsleistung Muster 14.30: Aufforderung zur Sicherheitsleistung (Wie Muster Rdn 188 , zusätzlich ist am Ende anzufügen:) Darüber hinaus haben Sie gem. § 2128 BGB Sicherheit für den Nachlass zu leisten. Hierfür ist bereits ausreichend, dass Sie sich in einer ungünstigen Vermögenslage befinden. Meinem Mandanten liegen Informationen vo...mehr

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AGS 07/2023, Beauftragung e... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Kritik Ich halte die Entscheidung des BGH nach wie vor für unzutreffend. Soweit der BGH der Auffassung ist, der Anwalt würde den Terminsvertreter eigennützig beauftragen, so ist dies meiner Auffassung nach nicht zutreffend. Der Anwalt braucht den Terminsvertreter nicht, um die Terminsgebühr zu verdienen. Der Terminsvertreter wird eingeschaltet, um dem Mandanten die höheren ...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / d) Muster: Aufforderung zur Zustimmung zu einem Wirtschaftsplan

Rz. 77 Muster 14.10: Aufforderung zur Zustimmung zu einem Wirtschaftsplan Muster 14.10: Aufforderung zur Zustimmung zu einem Wirtschaftsplan An Herrn _________________________ _________________________ Hiermit zeige ich die anwaltliche Vertretung von Herrn _________________________ an. Eine entsprechende Vollmacht ist beigefügt. Wie Sie wissen, ist mein Mandant Vorerbe Ihres am _...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / c) Muster: Aufforderungsschreiben zur Einwilligung in Grundstücksverfügung

Rz. 69 Muster 14.7: Aufforderungsschreiben zur Einwilligung in Grundstücksverfügung Muster 14.7: Aufforderungsschreiben zur Einwilligung in Grundstücksverfügung An Herrn _________________________ _________________________ Hiermit zeige ich die anwaltliche Vertretung von Herrn _________________________ an. Eine entsprechende Vollmacht ist beigefügt. Wie Sie wissen, ist mein Mandan...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / 4. Muster: Aufforderungsschreiben an den vom Vorerben Beschenkten: Auskunftserteilung, Herausgabe, Zustimmung zur Grundbuchberichtigung

Rz. 324 Muster 14.47: Aufforderungsschreiben an den vom Vorerben Beschenkten: Auskunftserteilung, Herausgabe, Zustimmung zur Grundbuchberichtigung Muster 14.47: Aufforderungsschreiben an den vom Vorerben Beschenkten: Auskunftserteilung, Herausgabe, Zustimmung zur Grundbuchberichtigung An Frau _________________________ _________________________ Hiermit zeige ich die anwaltliche V...mehr